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Konzept Brückenjobs 2013

Trägerbesprechung 31.10.2012

Kreis Warendorf

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Gliederung 1. Gesetzliche Änderungen

2. Geschäftspolitische Änderungen

3. Ziele

4. Finanzierung

5. Träger

6. Verfahren

7. Ansprechpartner/ Vordrucke

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Gesetzliche Änderungen (1)

• Förderkriterien der Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und

Wettbewerbsneutralität geregelt

• Verpflichtende Einbindung des Beirates gem. 18d Satz 2 SGB II

• Nachrangigkeit gegenüber anderen Förderleistungen

• Wegfall der Verpflichtung eines AGH Angebotes für Jugendliche und

Ältere

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Gesetzliche Änderungen (2)

• maximale Zuweisung für 2 Jahre (innerhalb von 5 Jahren) – ab

01.04.12

• Maßnahmekostenerstattung auf besonderem Nachweis des Trägers

• Erstattung nur der Kosten, die im Zusammenhang mit der Verrichtung

der Tätigkeiten entstehen

• Qualifizierungsanteile und sozialpädagogische Betreuung kein

Bestandteil mehr von AGH´s

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Geschäftspolitische Änderungen

• Keine Förderkontingente mehr für Träger

• Keine Festfinanzierung mehr

• Bewerberorientierte Akquise von Stellen

• Bewilligung im Einzelfall

• Flankierende Qualifizierung und/ oder sozialpädagogische Betreuung

über Aktivierungsgutscheine nach § 16 Abs.1 Satz 2 Ziff. 2 SGB II i.V.

mit § 45 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 SGB III (Erfordernis der Zertifizierung)

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Ziele

• (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung der

Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen.

• Heranführen an das Arbeitsleben (Tagesstruktur herstellen)

• Arbeits- und Sozialverhalten stärken

• Perspektiven verändern

• individuelle Wettbewerbsnachteile ausgleichen

• Motivation überprüfen

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Finanzierung (Träger)

• 50,- Euro Verwaltungspauschale / Monat / Teilnehmer

• Bis zu 50,- Euro für Anleitung / Monat/ Teilnehmer (nur bei besonderer

Begründung; Projekte)

• Verwaltungspauschale: Verwaltungskosten, Ausstattung,

Arbeitskleidung, Auszahlung Mehraufwand an TN, Kompetenzprofil

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Finanzierung (Teilnehmer)

• 1 Euro pro tatsächlich geleisteter Beschäftigungsstunde für

Arbeitskleidung, zusätzliche Körperpflege und Ernährung

plus

• Fahrtkosten, Spitzabrechnung nach Bundesreisekostengesetz

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Träger

• Eignung nachweisen

• Personelle, sachliche, räumliche Ausstattung

• Zuverlässig, ausreichend finanziell leistungsfähig

• Sicherstellung der Betreuung

• In erster Linie, öffentlich und/ oder gemeinnützige Einrichtungen

• Regieträger können zur Abwicklung beauftragt werden (Trägerverbund)

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Verfahren (1)

• Antragstellung beim JC

• Prüfung der Fördervoraussetzungen im JC unter Beteiligung einer

Arbeitsgruppe im Beirat

• Freigabe der Stellen im Regelfall 3 Wochen nach Eingang Antrag

• Unbefristete Zulassung der Stelle durch JC

• Stellenbesetzungsverfahren durch JC in Abstimmung mit Träger

• Bewilligungsbescheid an Träger, Zuweisung des Teilnehmers durch JC

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Verfahren (2)

• Durchführung der Maßnahme (Im Regelfall zunächst 6 Monate, bis 2

Jahre möglich)

• Auszahlung der MAE und Pauschale durch JC an Träger auf Nachweis

• Weiterleitung MAE an Teilnehmer durch Träger

• Ständiger Austausch (mindestens alle drei Monate) JC und Teilnehmer

• Erstellung Kompetenzprofil durch Träger nach Abschluss Maßnahme

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Ansprechpartner / Vordrucke

• Jedes Team im Sachgebiet „aktivierende Leistungen“ im JC hat

Ansprechpartner Brückenjobs

• Ansprechpartner auf Homepage JC unter Träger und Netzwerkpartner

(Link Ansprechpartner hier)

• Antragsformulare, Anregungsliste und eingerichteten Brückenjobstellen

auf Homepage JC unter Träger und Netzwerkpartner unter Brückenjobs

2013

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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