Konzept Brückenjobs 2013
Trägerbesprechung 31.10.2012
Kreis Warendorf
Gliederung 1. Gesetzliche Änderungen
2. Geschäftspolitische Änderungen
3. Ziele
4. Finanzierung
5. Träger
6. Verfahren
7. Ansprechpartner/ Vordrucke
Kreis Warendorf
Gesetzliche Änderungen (1)
• Förderkriterien der Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und
Wettbewerbsneutralität geregelt
• Verpflichtende Einbindung des Beirates gem. 18d Satz 2 SGB II
• Nachrangigkeit gegenüber anderen Förderleistungen
• Wegfall der Verpflichtung eines AGH Angebotes für Jugendliche und
Ältere
Kreis Warendorf
Gesetzliche Änderungen (2)
• maximale Zuweisung für 2 Jahre (innerhalb von 5 Jahren) – ab
01.04.12
• Maßnahmekostenerstattung auf besonderem Nachweis des Trägers
• Erstattung nur der Kosten, die im Zusammenhang mit der Verrichtung
der Tätigkeiten entstehen
• Qualifizierungsanteile und sozialpädagogische Betreuung kein
Bestandteil mehr von AGH´s
Kreis Warendorf
Geschäftspolitische Änderungen
• Keine Förderkontingente mehr für Träger
• Keine Festfinanzierung mehr
• Bewerberorientierte Akquise von Stellen
• Bewilligung im Einzelfall
• Flankierende Qualifizierung und/ oder sozialpädagogische Betreuung
über Aktivierungsgutscheine nach § 16 Abs.1 Satz 2 Ziff. 2 SGB II i.V.
mit § 45 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 SGB III (Erfordernis der Zertifizierung)
Kreis Warendorf
Ziele
• (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung der
Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen.
• Heranführen an das Arbeitsleben (Tagesstruktur herstellen)
• Arbeits- und Sozialverhalten stärken
• Perspektiven verändern
• individuelle Wettbewerbsnachteile ausgleichen
• Motivation überprüfen
Kreis Warendorf
Finanzierung (Träger)
• 50,- Euro Verwaltungspauschale / Monat / Teilnehmer
• Bis zu 50,- Euro für Anleitung / Monat/ Teilnehmer (nur bei besonderer
Begründung; Projekte)
• Verwaltungspauschale: Verwaltungskosten, Ausstattung,
Arbeitskleidung, Auszahlung Mehraufwand an TN, Kompetenzprofil
Kreis Warendorf
Finanzierung (Teilnehmer)
• 1 Euro pro tatsächlich geleisteter Beschäftigungsstunde für
Arbeitskleidung, zusätzliche Körperpflege und Ernährung
plus
• Fahrtkosten, Spitzabrechnung nach Bundesreisekostengesetz
Kreis Warendorf
Träger
• Eignung nachweisen
• Personelle, sachliche, räumliche Ausstattung
• Zuverlässig, ausreichend finanziell leistungsfähig
• Sicherstellung der Betreuung
• In erster Linie, öffentlich und/ oder gemeinnützige Einrichtungen
• Regieträger können zur Abwicklung beauftragt werden (Trägerverbund)
Kreis Warendorf
Verfahren (1)
• Antragstellung beim JC
• Prüfung der Fördervoraussetzungen im JC unter Beteiligung einer
Arbeitsgruppe im Beirat
• Freigabe der Stellen im Regelfall 3 Wochen nach Eingang Antrag
• Unbefristete Zulassung der Stelle durch JC
• Stellenbesetzungsverfahren durch JC in Abstimmung mit Träger
• Bewilligungsbescheid an Träger, Zuweisung des Teilnehmers durch JC
Kreis Warendorf
Verfahren (2)
• Durchführung der Maßnahme (Im Regelfall zunächst 6 Monate, bis 2
Jahre möglich)
• Auszahlung der MAE und Pauschale durch JC an Träger auf Nachweis
• Weiterleitung MAE an Teilnehmer durch Träger
• Ständiger Austausch (mindestens alle drei Monate) JC und Teilnehmer
• Erstellung Kompetenzprofil durch Träger nach Abschluss Maßnahme
Kreis Warendorf
Ansprechpartner / Vordrucke
• Jedes Team im Sachgebiet „aktivierende Leistungen“ im JC hat
Ansprechpartner Brückenjobs
• Ansprechpartner auf Homepage JC unter Träger und Netzwerkpartner
(Link Ansprechpartner hier)
• Antragsformulare, Anregungsliste und eingerichteten Brückenjobstellen
auf Homepage JC unter Träger und Netzwerkpartner unter Brückenjobs
2013
Kreis Warendorf
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Kreis Warendorf
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