kss-messe
Konzept | Preise | Buchungsformulare
Fachmesse für sicheres Kühlen, Schmieren, Reinigen, Ölen, Fetten
05. bis 07. Mai 2015ICS Intern. CongresscenterMesse Stuttgart
www.kss-messe.de
Buchungsschluss 16. März 2015
3 TAGE, PARALLEL ZUR
2. KSS-Messe – Termine im Überblick
2
Veranstaltungsort
Landesmesse Stuttgart
Messepiazza 1
70629 Stuttgart
KSS-Messe
ICS Intern. Congresscenter, C2
Öffnungszeiten
1. Messetag, 05.05.2015: 9:00 – 18:00 Uhr
2. Messetag, 06.05.2015: 9:00 – 18:00 Uhr
3. Messetag, 07.05.2015: 9:00 – 16:30 Uhr
Eintrittspreise
Tageskarte: 15,- Euro inkl. MwSt.
Parken
Sonderparkflächen für Aussteller stehen
zur Verfügung. Informationen unter
www.kss-messe.de
Information, Organisation, Buchung
Nexxus Veranstaltungen GmbH
Westliche Friedrichstr. 39, D-75210 Keltern
Postfach 47, D-75204 Keltern
Telefon 0700.18188000*
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kss-messe.de
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Brosz
VeranstalterCarl Hanser Verlag GmbH & Co. KGKolbergerstraße 22, D-81679 München
*Keine kostenpflichtige Servicenummer, es fallen reguläre Telefongebühren an.
02.01.2015 Online-Shop geöffnet (siehe Seite 10)
01.02.2015 Mediafolder KSS-Messekatalog online
16.03.2015 Buchungsschluss Haupt-/Unteraussteller
23.03.2015 Anzeigen-/Redaktionsschluss Messekatalog
Letzter Tag für Buchung Anzeigenwerbung
Letzter Tag für Eingabe/Änderung Katalog-/
Interneteinträge
Änderungen ab 24.03.2015 werden in den
Messekatalog nicht mehr übernommen
Letzter Tag Anlieferung von Druckdaten
27.03.2015 ab heute + 30% auf kostenpflichtige Shop-
Artikel
10.04.2015 ab heute + 50% auf kostenpflichtige Shop-
Artikel
16.04.2015 Letzter Versandtag kostenloser Werbe-
materialien
17.04.2015 12:00 Uhr Schließung des Online-Shops
02.-04.05.2015 Aufbautage
Detaillierte Zeitpläne unter www.kss-messe.de
Letzte Möglichkeit zur Bestellung kostenpflichtiger
Shop-Artikel vor-Ort
05.05.2015 1. Messetag
06.05.2015 2. Messetag
07.05.2015 3. Messetag, ab 16.30 Uhr Abbau
08.05.2015 Abbautag
Detaillierte Zeitpläne unter www.kss-messe.de
Die oben genannten Termine entsprechen der Planung der Veranstaltung, Stand Juli 2014. Alle genannten Termine sind daher freibleibend.Sie finden die aktuelle »Termin-Checkliste« im Internet unter www.kss-messe.de.
Willkommen zur 2. KSS-Messe – der Dialogplattform speziell für dieKühl- und Schmierstoffindustrie
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Orientiert an den Anforderungen der Anwender – so
präsentiert sich die KSS-Messe mit Fokus auf Kühlen,
Schmieren, Ölen, Fetten und Reinigen an drei Veran-
staltungstagen auf der Messe Stuttgart.
Die Hersteller präsentieren ihr aktuelles Produkt-
und Leistungsangebot für die wichtigsten Abneh-
merbranchen in der Industrie. Die KSS-Messe ver-
steht sich als hoch spezialisierte Kommunikations-
plattform für den persönlichen Austausch zwischen
Hersteller und Fachbesucher. Das Messekonzept bildet
die Basis für intensive Gespräche und die Anbahnung
neuer Geschäftskontakte.
Die KSS-Messe zeigt als einzige themenspezifische
Fachmesse einen breiten Überblick über aktuelles
Marktgeschehen in der Kühl- und Schmierstoffindustrie.
Die Veranstaltung vermittelt Einblicke in neue, inno-
vative Technologien und deren Anwendungsfelder.
Im Mittelpunkt stehen dabei u. a. die Fragen der
Effizienz und Produktionssicherheit im Umgang mit
Kühl- und Schmierstoffen.
KSS-Messe.
Das Expertenforum, damit die Fertigung auch
künftig läuft wie geschmiert…
Die »Stimmen der Aussteller« 2013
Wir freuen uns sehr darüber, dass es gelungen ist, diesem Fachthema eine Messe zu widmen…
Grindaix GmbH, Aachen
Wir sind als führender Systemanbieter rund um den Einsatz von Kühlschmierstoffen vom Erfolg der
1. KSS-Messe in Augsburg so überzeugt, dass wir uns schon jetzt für die nächste Messe angemeldet
haben…
Rhenus Lub GmbH & Co. KG, Mönchengladbach
Es ist eine neue Art von Messe, speziell für unsere Branche, die Kühlschmierstoffe und Additive für die metall-
bearbeitende Industrie herstellt. Wir können uns hier besser platzieren, an die Kunden näher herankommen…
oelheld GmbH, Stuttgart
Mehr Stimmen der Aussteller finden Sie unter www.kss-messe.de
Produkt-, Leistungsangebot – Nomenklatur KSS-Messe
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Analysen- und Prozessautomaten- Online-Überwachung von KSS
Additive (für wasser- und nicht-wassermischbare KSS)
Arbeitsschutz- Arbeitsschutzkleidung- Löschsysteme
Konservierungsmittel/Biozide
Dienstleistungen/Beratung- Engineering von KSS-Anlagen- Inbetriebnahme, Service und Wartung von KSS-Anlagen- Fluidmanagement- Ölservice und Industrieservice- Betriebshygiene/Desinfektion- Messen, Aufnehmen, Aus- und Bewerten von KSS-Systemen- Überprüfung von Werkzeug-maschinen und Mess- und Analysetechnik - KSS-Aufbereitungsanlagen- Qualitätsmanagement- Mineralölhandel- Anwendungsberatung
Entsorgung- Aufbereitung von Kühlschmier-stoffen- Absauganlagen für Schleifstaub- Schweißrauchabsauganlagen- Emulsionsspaltung- Spänebrecher- Späneförderer- Spänehandhabung- Brikettiersysteme für Späne- Späneabsaugung- Spänesilos- Kippbehälter für Späneent-sorgung- Ölabscheidung und Ölnebel-abscheidung- Öl- und Ölnebelabsauganlagen- Separatoren- Abwasseraufbereitung- Verdampferanlage- Gebrauchtölentsorgung- Pumpentechnik- Rückpumpanlagen- Entfettungsmittel
- Transport und Lagerung- Emulsionstransportwagen- Öltransportwagen- Durchlauftrockner
Filtration- Filteranlagen- Bandfilter- Filterelemente und Filtereinsätze- Filtervlies- Feinstfilteranlagen für Öl und Emulsionen- Industrie-Elektrofilter- Patronenfilter- Rückspülfilter- Magnetbandfilter für die Feinst-abscheidung- Filtermittel zur Luft- und Flüssig-keitsfiltration- KSS-Filtration- Luftfiltration- Dielektrika für die Funkenerosion
Forschung und Entwicklung
IT- Software für das KSS- und Fluidmanagement- Sensorik für die Online-Flüssig-keitsanalyse von KSS- Mess- und Prüfsysteme- Prüfsystem zum Ermitteln von Reibungs- und Verschleißwerten- Optimierung des Einsatzes von KSS und Schmierölen
Mischen und Dosieren- Mischgeräte- Mischstationen- Dosiermischer- Servicewagen- Versorgungsstationen
Pflege, Wartung, Reparaturund Instandhaltung- Wertstoffaufbereitung- Korrosionsschutzöle- Mobile Geräte zur Aufbereitung und Pflege von Flüssigkeiten- Pflegezubehör- Emulsionspflegekoffer- Refraktometer- Technische Sprays
Reinigungsanlagen- Kühlschmierstoff-Reinigungs-anlagen- Anlagen zur Reinigung von Schleifölen- Anlagen zur Reinigung von Emulsionen- Luftreinigung- Maschinenreinigung- Heißreinigungsgeräte- Mobile Geräte für die Komplett-reinigung- Industriereiniger- Waschanlagen- Geräte für die Badpflege an Teile-Waschanlagen- Oberflächentechnik- Saugmaschinen- Zentrifugen- Anlagen für die Teilereinigung
Schmierung und Kühlung- KSS für die spanende und spanlose Fertigung- Minimalmengenschmierung- Schneid-/Schleif-/Honöle- Umformöle (Stanz- und Ziehöle)- Härteöle- Beölungs- u. Befettungsanlagen- Schmieranlagen und Schmier-vorrichtungen- Kühlaggregate- Rückkühler- KSS-Handling - Schmieröle und Schmiermittel
Schmierstoffe- Hochleistungsschmierstoffe- Standardschmierstoffe- Spezialschmierstoffe- Bioschmierstoffe- Motorenöle- Hydrauliköle- Industriegetriebeöle- Kompressorenöle- Turbinenöle- Kältemaschinenöle- Transformatorenöle- Papiermaschinenöle- Werkstattbedarf
- u. a.
Statistik der 1. KSS-Messe 2013
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• Besucher nach Postleitzahlen
0xxxx - 35xxx 6,1 %
36xxx - 50xxx 7,9 %
51xxx - 65xxx 6,7 %
66xxx - 70xxx 4,5%
71xxx - 75xxx 16,6%
76xxx - 85xxx 15,7 %
86xxx - 90xxx 22,2%
91xxx - 99xxx 14,2%
Ausland * 6,1 %
5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 %
* Besucher aus: Italien, Schweiz, Korea, Niederlande, Österreich, Ukraine, Belgien
• Besucher nach Branchen
Maschinenbau 45%
Handel 18%
Herstellung v. Metallerzeugnissen 15 %
Fahrzeugbau und Zulieferer 9%
Sonstige 4 %
Unternehmensberatung 3%
Hochschulen, Institute 3%
Mess-, Steuer- und Regeltechnik 2%
Feinmechanik 1%
5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 %
• Besucher nach Einfluss auf Investitionsentscheidungen
mitentscheidend 41 %
beratend 26 %
ausschlaggebend 22%
wenig beteiligt 7 %
schulisch 2%
andere 2%
5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 %
Weitere Statistiken finden Sie unter www.kss-messe.de
Branchenorientierte, gezielte Werbe- und Marketingaktionen im Umfeld der KSS-Messe
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Die KSS Messe ist als Themenmesse konzipiert und
wird in allen relevanten Fachzeitschriften und auf
themenspezifischen Internetportalen beworben. Durch
gezielte Pressearbeit, Internetpräsenz und Direktwer-
bung wird die Veranstaltung als marktrelevante Messe
platziert.
Der wichtigsten Werbepartner der Messe ist die
Gemeinschaft der Aussteller.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei Ihrer
Kundenansprache durch umfangreiches und kosten-
freies Werbematerial. Wir erheben keine Werbekosten-
pauschale!
Sie erhalten von uns ein kostenloses »Werbe-Starter-
Kit« mit folgendem Inhalt:
• Gedruckte Eintrittskartengutscheine – auf Wunsch
auch als Catch-all-Code zur digitalen Verwendung.
Ermöglichen Sie Ihren Kunden und Geschäftspart-
nern den kostenfreien Eintritt zur Messe und laden
sie auf Ihren Stand ein. Sie können Eintrittskarten-
Gutscheine kostenfrei über den Online Shop nach-
bestellen.
Im Anschluss an die Messe bekommen Sie eine Über-
sicht, wer durch Ihren Eintrittskarten-Gutschein die
Messe betreten hat.
Sie zahlen pro eingelöstem Eintrittskarten-Gutschein
6,- Euro zzgl. MwSt. – abgerechnet werden maximal
180,- Euro zzgl. MwSt. ( = maximal 30 Eintrittskarten-
Gutscheine).
• Besucherflyer, welche Sie Ihrer Werbung und Ihrer
Geschäftspost beilegen können, um über die Messe
zu informieren. Die Besucherflyer können in fast
unbegrenzter Menge kostenfrei über den Online
Shop nachbestellt werden.
• Aufkleber für Ihre Geschäftskorrespondenz und/
oder Ihre Mailings. Nutzen Sie die Briefaufkleber, um
auf Ihre Teilnahme an der Messe aufmerksam zu
machen. Die Aufkleber können in fast unbegrenzter
Menge kostenfrei über den Online Shop nachbestellt
werden.
• Plakate für Ihre Besprechungsräume oder Aushang-
tafeln. Infomieren Sie Ihre Mitarbeiter und Ihre Besucher
über Ihre Messeteilnahme. Die Plakate können kosten-
frei über den Online Shop nachbestellt werden.
• Banner und Logos der Messe.Binden Sie die Banner
und Logos der Messe auf Ihren Internetseiten ein und
machen Sie die Besucher auf Ihre Messeteilnahme auf-
merksam.
Alle Banner und Logos finden Sie in unterschiedlichen
Datei-Formaten auf der Messeseite im Menü »Down-
loads«.
Im Online Shop haben Sie die Möglichkeit, Banner mit
Ihrer Standnummer zu bestellen.
Wir fördern Ihr Networking
Nutzen Sie das Forum PraxisNah, um während der
Messe auf Ihr Unternehmen und Ihre Produkte auf-
merksam zu machen.
Seien Sie unser Gast bei dem Ausstellerabend am
Ende des ersten Messetages und tauschen Sie sich mit
Ihren Kollegen aus.
Anwendungen, Trends und Entwicklungen im Forum PraxisNah
Das Forum PraxisNah bietet erfolgreiche Lösungen
aus erster Hand. Praktiker und Kenner der Branche
präsentieren branchenspezifischen Themen wie zum
Beispiel:
Reinigung und Pflege von Kühl- und Schmierstoffen;
Gefahrstoffregularien, Fluidmanagement; Rückge-
winnung, Konservierung.
Das Forum PraxisNah steht exklusiv den Ausstellern
der KSS-Messe für Vorträge zur Verfügung.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Produkte und Lösungen
den interessierten Besuchern zu präsentieren.
Detaillierte Informationen zum Forum PraxisNah
finden Sie ab dem 1. Quartal 2015 auf der Internet-
seite www.kss-messe.de.
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Forum PraxisNah
Industrielle Anwendungen, Trends und Entwicklungen
von Kühlschmierstoff-Systemen, d.h. von prozessicherem
Kühlen, Schmieren, Ölen, Fetten und Reinigen in der
spanenden Metallbearbeitung stehen im Mittelpunkt
des Forum PraxisNah.
Das Forum PraxisNah bietet Herstellern, Lieferanten
und Anwendern sowie Vertretern aus Forschung und
Entwicklung die Gelegenheit, sich auf hohem Niveau
über neuesten Trends, Technologien und Innovationen
zu informieren und aktuelle Fragen intensiv zu
diskutieren.
Standflächen und Messestände auf der 2. KSS-Messe:Ausstellen schon ab 1.395,- Euro*
8
Sie können für Ihre Messeteilnahme bei uns Stand-
fläche MIT Messestand buchen – oder nur Stand-
fläche für Ihren eigenen Messestand.
Die Preise pro Quadratmeter finden Sie auf dem
Hauptaussteller-Buchungsformular, Seite 12. In
den Preisen sind zahlreiche Leistungen enthalten.
Detaillierte Informationen finden Sie auf Seite 9.
• Standfläche OHNE Messestand
Standard-/Mindestmaß 3 m Länge (L) x 3 m Breite (B).
Größere Standflächen sind durch Kopplung von meh-
reren Standflächeneinheiten möglich. Im Buchungs-
formular auf Seite 12, Buchungsoption A
• Standfläche MIT Messestand
Standard-/Mindestmaß 3 m Länge (L) x 3 m Breite (B).
Größere Standeinheiten sind durch Kopplung von
mehreren Stand-Modulen möglich. Im Buchungs-
formular auf Seite 12, Buchungsoption B
• verschiedene Standformen sind möglich, wie
Reihenstand, Eckstand, Kopfstand etc.
Beachten Sie die Hinweise im Buchungsformular
»Hauptaussteller«, Seite 12.
• Unteraussteller
Jeder Hauptaussteller kann bis zu 2 Unteraussteller auf
seinem Messestand platzieren. Beachten Sie die Hin-
weise im Buchungsformular »Unteraussteller«,
Seite 13.
Buchungsformulare stehen für Hauptaussteller (Seite 12) und Unteraussteller (Seite 13) getrennt zur
Verfügung. Verwenden Sie für Ihre Buchung bitte ausschließlich diese Formulare!
Den aktuellen Hallenplan finden Sie unter www.kss-messe.de, Menü Hallenplan.
* Angebot gilt für 9 qm Standfläche, Reihenstand, Eintrag bzw. Firmenportrait im Messekatalog und Internet, 2 Ausstellerausweise, diverse Werbemittel; zzgl. ges. MwSt.
Zahlreiche Leistungen sind im Mietpreis bereits enthalten!
Leistungen im Mietpreis enthalten:
Eintrag/Firmenportrait im Messekatalog P PEintrag/Firmenportrait im Internet P P2 Ausstellerausweise P Pumfangreiches Sortiment an Werbemitteln P P
Bei Buchung »Standfläche MIT Messestand«
ist der Messestand ausgestattet wie folgt
(siehe Illustration unten)
weiße Wände 1 - Pbeschriftbare Blende 2 - Pgrauer Teppichboden 3 - Pausreichend Beleuchtung 4 - P
Via Online-Shop sind zahlreiche kostenlose und kostenpflichtige Zusatzleistungen, wie z. B. Mietmöbel,
diverse Versorgungsleistungen, Werbemittel, Ausweise etc. buchbar. Informationen über den Online-Shop
erhalten Sie auf Seite 10.
Standfläche
OHNE Messestand
Standfläche
MIT Messestand
Standard-Messestand
1
2
3
4
9
www.kss-messe.deMesse-Portal und Online-Shop
10
Die 2. KSS-Messe wird im Internet von einem Messe-Portal begleitet. Hier erhalten die Aussteller und Fachbe-
sucher alle Informationen rund um die Veranstaltung, wie z. B. die Ausstellerliste oder den Hallenbelegungs-
plan. Jeder Aussteller erhält mit der Buchung »seine« Zugangsdaten (Benutzernamen/Passwort) zur
Ausstellerdatenbank sowie zum Online-Shop. In »Administrationsbereichen« kann jeder Aussteller online in
fünf Schritten seine Teilnahme an der KSS-Messe umfassend organisieren (siehe Bild unten):
Ausstellerdatenbank
Mit Eingabe des Benutzernamens bzw. Passwortes
können sich Aussteller in ihren Account einloggen
und ihre Daten eingeben bzw. ändern:
• Anschrift, Kontaktdaten
• Branchendaten
• Firmenprofil
• Produktprogramm
• uvm.
Die eingegebenen Daten sind die Basis für die Ein-
träge im Internet sowie im Messekatalog. Die Aus-
stellerdatenbank ist für den Aussteller unmittelbar
nach der Buchung zugänglich, der Online-Shop ist
vom 02.01.2015 bis zum 17.04.2015 geöffnet.
Online-Shop
Mit Eingabe des Benutzernamens bzw. des Pass-
wortes können Aussteller in ihrem Account um-
fangreiche Bestellungen durchführen. Hier erfolgt die
Bestellung u. a. von:
• Ausweisen (Ausstellerausweise etc.)
• Werbematerialien/-flächen (Aufkleber, Flyer,
Plakate etc.)
• Messestand-Ausstattungen (Mietmöbeln etc.)
• Versorgungsleistungen (Strom, Druckluft etc.)
Blick in den Online-ShopDie im Bild oben genannten Preise für Mietmöbel dienen nurzur Anschauung.
Der Messekatalog zur 2. KSS-Messe
11
Der Messekatalog zur Veranstaltung –
branchenrelevante Informationen
Zur 2. KSS-Messe wird ein hochwertiger Messekatalog
produziert, der zur kostenlosen Mitnahme für die
Messebesucher bereit liegt.
Inhalt Messekatalog
• Ausstellerübersicht, alphabetisch sortiert, mit
Kontaktdaten, Firmenportrait, Produktübersicht
• Ausstellerübersicht, nach Produktgruppen
• Hallenpläne
• Aussteller-Portraits
Die Texte/Daten werden von den Ausstellern in der
Ausstellerdatenbank direkt eingegeben und er-
scheinen im Messekatalog sowie im Internet (siehe
Beschreibung Seite 10).
Die Katalogeinträge/Interneteinträge können bis
zum 23.03.2015 eingegeben/korrigiert werden
(beachten Sie die »Termine im Überblick« auf Seite 2).
Anzeigenwerbung im Messekatalog
Im Messekatalog können Aussteller – und nicht aus-
stellende Unternehmen – Anzeigenwerbung platzieren.
Die Sonderplatzierungen (s. u.) bleiben den Ausstellern
vorbehalten.
Preisliste KSS-Messekatalog 2015
• 1/2 Seite 4-farbig 350,- Euro
• 1/1 Seite 4-farbig 620,- Euro
Sonderplatzierungen
Diese Positionen sind jeweils nur 1 x verfügbar und
den Ausstellern vorbehalten.
• Titelseite unverkäuflich
• 2. Umschlagseite 500,- Euro
• 3. Umschlagseite 500,- Euro
• Rückseite (4. Umschlagseite) auf Anfrage
Jeweils zzgl. ges. MwSt.
Anzeigen-Maße
1/2-Seite: 92 x 195 mm (B x H) sichtbares Format.
Angeschnittene Anzeigen nicht möglich.
1/1-Seite: 195 x 195 mm (B x H) sichtbares Format.
Angeschnittene Anzeigen möglich; sichtbares Format
210 x 210 mm (B x H). Jeweils + 3 mm Beschnitt-
zugabe umlaufend.
Im Internet finden Sie ab Februar 2015 den Media-
Folder »KSS-Messekatalog«. In diesem Folder werden
alle Infos, Preise und Maße detailliert dargestellt –
sowie die Kontakt- und Versanddaten aufgeführt.
kss-messeKühlschmierstoffanwendungen und -technologien
www.kss-messe.de
Messezentrum Augsburg05. - 06. Juni 2013
Verbindliche Buchung | Hauptaussteller | Anmeldeschluss: 16.03.2015
Telefax an Nexxus Veranstaltungen GmbH: + 49(0)7236.937493
Hauptaussteller:
Firma:
Straße: PLZ/Ort:
Internet: e-Mail:
Telefon: Telefax:
Ansprechpartner:
Telefon-Durchwahl: persönliches e-Mail:
USt.-ID.-Nr.: Allg. Steuer-Nr.:
Unter welchem Buchstaben/welcher Zahl soll Ihr Unternehmen im Internet/im Messekatalog gelistet werden? . ,
Die Hallenpläne finden Sie tagesaktuell online unter www.kss-messe.de.Mietmöbel, Versorgungsleistungen etc. (kostenpflichtig) buchen Sie via Online-Shop unter www.kss-messe.de
Fragen? Rufen Sie an: Telefon 0700.18188000
A) Standfläche OHNEMessestand = Nur Fläche für eigenen Messestand
Euro pro qm in m x mL x B
Reihenstand, 1 Seite offen155,00
Eckstand, 2 Seiten offen185,00
Kopfstand, 3 Seiten offen215,00
Blockstand, 4 Seiten offen225,00
Ort/Datum Stempel und rechtsgültige Unterschrift
Die Rechnungslegung erfolgt am 17.03.2015. Die Forderungen aus der Buchung sind gegen Rechnung ohne Abzug fällig biszum 27.03.2015. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist eine Messebeteiligung ausgeschlossen. Mit der Unterschrift bestätigen Sie die Kenntnisnahme unserer Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen S.14/ 15,KSS 7.2014
L
B
B) StandflächeMITMessestand = Fläche inklusive Messestand
Euro pro qm in m x mL x B
Reihenstand, 1 Seite offen240,00
Eckstand, 2 Seiten offen270,00
Kopfstand, 3 Seiten offen300,00
Blockstand, 4 Seiten offen Bitte
auf Anfrage anfragen
L
B
Geben Sie in dieser Zeile Ihre „allgemeinen“ Kontaktdaten an.
Diese erscheinen u.a. im Internet. Bitte deutlich schreiben!
Geben Sie in dieser Zeile Ihre „persönlichen“ Kontaktdaten an.
Diese dienen uns bei Rückfragen. Bitte deutlich schreiben!
Buchung: Im Hallenplan sind die Messestände durchnummeriert (online unter www.kss-messe.de). Bitte tragen Sie die
von Ihnen gewünschte(n) Standnummer(n) rechts . ein. Sollten keine Standnummern eingetragen sein, wird Ihnen der
Messestand/die Standfläche bestmöglich zugeteilt. Bei kombinierten Standformen (z.B. 1 Eckstand + 1 Reihenstand) gilt die
obere Preisvariante (in unserem Beispiel der qm-Preis des Eckstands) für die Gesamtabrechnung. Sollte der von Ihnen
gewünschte Stand bereits belegt sein, bieten wir Ihnen eine Alternative an. Abweichungen von bis zu 10% der gewünschten
Standgröße sind möglich. Die Mindestgröße beträgt 3 x 3 m. Nebeneinander liegende Standflächen können kombiniert werden. Wird nur Standfläche gebucht
(Buchungsposition A), muss sich die gebuchte Standform im realisierten Messestand widerspiegeln. Beispiel: Es wurde die Fläche eines Eckstandes gebucht. Der
aufgebaute Messestand muss ein Eckstand, oder eine preislich darunter liegende Bauform sein (Reihenstand). Eine offensichtlich (preislich) höhere Bauform wird
nachberechnet. Alle genannten Preise zzgl. ges. MwSt.
. Standnummer(n) gemäß Hallenplan
Hier abtrennen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie auf den Seiten 14/15
Hier ab
trennen. Die Teiln
ahmebedingungen fin
den Sie au
f den Seiten
14/15
wichtig
12
KSS 7.2014
Hier abtrennen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie auf den Seiten 14/15
Hier ab
trennen. Die Teiln
ahmebedingungen fin
den Sie au
f den Seiten
14/15
Verbindliche Buchung | Unteraussteller | Anmeldeschluss: 16.03.2015
Telefax an Nexxus Veranstaltungen GmbH: + 49(0)7236.937493
Ort/Datum Stempel und rechtsgültige Unterschrift
Die Rechnungslegung erfolgt am 17.03.2015. Die Forderungen aus der Buchung sind gegen Rechnung ohne Abzug fällig biszum 27.03.2015. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist eine Messebeteiligung ausgeschlossen. Mit der Unterschrift bestätigen Sie die Kenntnisnahme unserer Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen S.14/ 15,KSS 7.2014
Geben Sie in dieser Zeile Ihre „allgemeinen“ Kontaktdaten an.
Diese erscheinen u.a. im Internet. Bitte deutlich schreiben!
Geben Sie in dieser Zeile Ihre „persönlichen“ Kontaktdaten an.
Diese dienen uns bei Rückfragen. Bitte deutlich schreiben!
Hauptaussteller:
Firma: Stand-Nummer:
Kosten für Unteraussteller:
Pro Unteraussteller werden 460,00 Euro zzgl. ges. MwSt. als Organisationspauschale berechnet. Darin enthalten sindder Grundeintrag im Messekatalog und im Internet. Pro Hauptaussteller sind maximal 2 Unteraussteller möglich. Solltedie Messe zum Zeitpunkt der Unteraussteller-Buchung ausgebucht sein, können maximal bis zu 4 Unteraussteller gebuchtwerden. Die Rechnungslegung erfolgt direkt an den Unteraussteller. Bei Rücktritt des Unterausstellers nach dem Buchungsschluss für den Messekatalog (23.03.2015) ist das Entgelt für Unteraussteller in der Höhe von EUR 460,- zzgl. ges. MwSt. in voller Höhe zu zahlen. Der Rücktritt des Hauptausstellersführt gleichzeitig zum Rücktritt des Unterausstellers.
Die Buchungen der Versorgungsleistungen (Strom, Druckluft, Mietmöbel etc.) erfolgen grundsätzlich über denHauptaussteller.
kss-messeKühlschmierstoffanwendungen und -technologien
www.kss-messe.de
Messezentrum Augsburg05. - 06. Juni 2013
wichtig
Unteraussteller:
Firma:
Straße: PLZ/Ort:
Internet: e-Mail:
Telefon: Telefax:
Ansprechpartner:
Telefon-Durchwahl: persönliches e-Mail:
USt.-ID.-Nr.: Allg. Steuer-Nr.:
Unter welchem Buchstaben/welcher Zahl soll Ihr Unternehmen im Internet/im Messekatalog gelistet werden? . ,
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KSS 7.2014
1 VeranstalterVerwender der Allgemeinen Teilnahmebedingungen und Veranstalter ist die
Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG, Kolbergerstraße 22, 81679 MünchenTagungen und MessenTelefon: 089/9 98 30 – 0, Telefax: 089/9 98 30 - 157, E-Mail: [email protected], Internet: www.hanser.de, (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).
Der Veranstalter ist berechtigt, ganz oder teilweise aus dem Vertrags-verhältnis zwischen Aussteller und Veranstalter resultierende Rechteund Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungensowie alle sonstigen vom Veranstalter einbezogenen Bedingungen, wieBesondere Teilnahmebedingungen und ggfs. Technische Bedingungenfür die jeweilige Messeveranstaltung. Abweichende Geschäftsbedingun-gen der Aussteller werden nicht anerkannt.2 Angebot, Messethema, Aussteller, Mitaussteller2.1 AngebotDer Veranstalter bietet dem Aussteller mit der Messeveranstaltung Präsentationsflächen/Ausstellungsflächen zur Miete. Darüber hinauskann der Veranstalter bzw. von ihm beauftragte Dritte weitere Dienst-leistungen für den Aussteller wie z.B. die Vermietung von Standaufbau-ten, -möblierung, Messebau, Sponsoring- und Werbeaktivitäten etc.erbringen. 2.2 MessethemaDas Thema der Messveranstaltung wird in den Besonderen Teilnahme-bedingungen der jeweiligen Messeveranstaltung hinreichend spezifiziert.2.3 Aussteller, Zulassung von Unternehmen und Exponaten Zugelassen werden können alle in- und ausländischen Hersteller undDienstleistungsunternehmen sowie diejenigen Firmen, die von einemHerstellerwerk autorisiert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen. AlleExponate müssen dem vom Aussteller für diese Ausstellung erstelltenWaren- und Dienstleistungsverzeichnis bzw. dem Messethema entspre-chen und in der Anmeldung (die gleichzeitig ein Antrag auf Zulassungist) genau bezeichnet werden. Ebenso muss der Stand vom Veranstaltergemäß Ziff. 4. genehmigt werden. Andere als die angemeldeten undvom Veranstalter zugelassenen Exponate dürfen nicht ausgestellt werden. Über die Zulassung von Unternehmen, Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen (siehe Ziff. 2.4) sowie Exponatenentscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung bestehtnicht. Organisatoren von Gemeinschaftsständen gelten nicht als Aus-steller. Für einen Gemeinschaftsstand muss somit ein Aussteller eineAnmeldung einreichen, welche die anderen Beteiligten des Gemein-schaftsstandes als Mitaussteller führt. 2.4 Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen Die Zulassung von Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unterneh-men (hierzu gehören auch verbundene Unternehmen wie z. B. Tochter-und Schwestergesellschaften) ist in Schriftform zu beantragen. Für jedenMitaussteller und jedes zusätzlich vertretene Unternehmen ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.3 AnmeldungDie Anmeldung zu einer Messeveranstaltung und die Bestellung weitererLeistungen ist ausschließlich auf den Anmeldeformularen des Veran-stalters unter Anerkennung der Allgemeinen und Besonderen Teilnah-mebedingungen und ggfs. der Technischen Bedingungen durchzuführen.Die Exponate der Aussteller sind durch Beschreibung, bei Anlagen undMaschinen auch mit Gewicht und Maßen, genau anzugeben. Zur Dar-stellung sind auf Verlangen des Veranstalters Produktbeschreibungeneinzureichen. Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch den Veranstalter. Die Anmeldung ist mit dem Zugangbeim Veranstalter vollzogen und bindend bis zur Mitteilung über dieZulassung oder Nichtzulassung. 4 Zulassung, Zustandekommen des VertragsÜber die Annahme der Anmeldung und die Zulassung des Ausstellersentscheidet, ggfs. nach Anhörung, der Veranstalter. Die Zulassung alsAussteller mit den beabsichtigten Exponaten bzw. technischen Präsen-tationen wird vom Veranstalter schriftlich bestätigt. Mit der Übersen-dung der Zulassung sind der Ausstellungsvertrag und die Vereinbarungweiterer Leistungen zwischen dem Aussteller und dem Veranstalterrechtsverbindlich geschlossen. Weicht der Inhalt der Zulassungsbestä-tigung (z.B. Standfläche, Belegungsplan) vom Inhalt der Anmeldungdes Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach dem Inhalt der Zulas-sungsbestätigung zustande, es sei denn, der Aussteller widersprichtschriftlich innerhalb von zwei Wochen. Der Veranstalter ist berechtigt,die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Angaben oderVoraussetzungen erteilt wurde. 5 Zahlungsbedingungen Die in der Zulassung bzw. in Besonderen Teilnahmebedingungen der jeweiligen Messeveranstaltung genannten Zahlungstermine sind einzu-halten. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge istBedingung für den Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung ineinem evtl. Katalog und für die Aushändigung der Ausstellerausweise.Alle Rechnungsbeträge in sämtlichen vom Veranstalter oder von einemvom Veranstalter beauftragten Dritten erteilten Rechnungen, die im Zu-sammenhang mit der Veranstaltung stehen, sind ohne jeden Abzugunter Angabe der Kundennummer spesenfrei und in Euro auf das in derRechnung angegebene Konto zu überweisen.
6 Rücktritt6.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters. Leistet der Aussteller nach dem Vertrag fällige Zahlungen nicht, so kannder Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten, wenn er dem Ausstellererfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat. Die Frist-setzung ist in den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Der Veran-stalter kann ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Ausstellereine vertragliche Pflicht zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter undInteressen des Veranstalters verletzt und dem Veranstalter ein Festhal-ten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Bei allen oben ge-nannten Fällen eines Rücktritts durch den Veranstalter ist er neben demRücktritt auch berechtigt, vom Aussteller alle vereinbarten Zahlungenals pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Veranstalter kann jedoch auch einen darüber hinausgehenden Schadensersatz verlangen.Der Aussteller kann eine Herabsetzung des pauschalen Schadensersatzesverlangen, wenn er nachweist, dass dem Veranstalter ein geringererSchaden als der pauschal geltend gemachte Schaden entstanden ist.6.2. Rücktritt des AusstellersNach der Zulassung des Ausstellers zur Messeveranstaltung und Zustan-dekommen des Vertrags ist ein Rücktritt oder eine Standflächenredu-zierung durch den Aussteller generell nicht mehr möglich, es sei denn,ein Grund für den Rücktritt ist auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzli-ches Verhalten des Veranstalters zurückzuführen. Gleiches gilt für et-waige zusätzlich vereinbarte Leistungen. Sagt der Aussteller seine Teilnahme an der Messe ab, ist der Veranstalterberechtigt, über die an den Aussteller vermietete Fläche anderweitig zuverfügen. Dies gilt unabhängig, ob dem Aussteller ein Rück-trittsrecht zusteht. Ein Aussteller, der seine Teilnahme an der Messe absagt, ohne dass ihmein Rücktrittsrecht zusteht, hat alle vereinbarten Zahlungen an den Ver-anstalter zu leisten, wenn die Ausstellungsfläche zur Veranstaltung leersteht. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter die Fläche anderweitig verwertethat. In diesem Fall muss sich der Veranstalter jedoch den Wert der er-sparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, dieer aus der anderweitigen Verwertung der Ausstellungsfläche erhält.Weiterführende Vereinbarungen zum Rücktritt des Ausstellers könnensich aus den besonderen Teilnahmebedingungen der Messeveranstaltungergeben. 7 Höhere Gewalt, Absage der VeranstaltungSofern die Messe aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund anderer vomVeranstalter nicht zu vertretender Gründe nicht stattfinden kann oderdem Veranstalter die Durchführung unzumutbar geworden ist, und derVeranstalter die Messe aus einem dieser Gründe absagt, trägt jede Parteiihre bis dahin angefallenen Kosten selbst. Für Schäden oder Nachteiledes Ausstellers haftet der Veranstalter nicht. Sofern der Veranstalter mitKosten in Vorleistung getreten ist, die gemäß den Allgemeinen Teil-nahmebedingungen, den für die Messe gültigen Besonderen Teilnah-mebedingungen oder gemäß sonstiger vertraglicher Regelungen vomAussteller zu tragen sind, so sind diese Kosten vom Aussteller zu erstatten. Ist der Veranstalter durch höhere Gewalt oder wegen anderervon ihm nicht zu vertretender Gründe genötigt, einen Messebereichzeitweise oder für längere Zeit zu räumen oder die Messe zu verschiebenoder zu verkürzen, so begründet dies keine Rücktritts- oder Kündigungs-rechte und ebenso keine sonstigen Ansprüche, insbesondere auch keineSchadensersatzansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter.8 Haftung, Freistellung, Verjährung, Aufrechnung8.1 Haftung des VeranstaltersSchadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Ausstellers (nach-folgend: Schadensersatzansprüche) sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht,wenn der Veranstalter zwingend gesetzlich haftet, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicherVertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schadenbegrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oderwegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ge-haftet wird; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unterneh-mern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Insbesondere haftet der Veranstalter nichtfür Schäden an und Verluste von vom Aussteller eingebrachten Gegen-ständen, Standeinrichtung sowie Standelementen gegenüber Ausstel-lern, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gleich wann diese Schädenoder Verluste entstehen. Gleiches gilt für von Ausstellern, deren Ange-stellten oder Beauftragten auf dem Messegelände abgestellte Fahrzeuge.Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Ausstellers ist mit denvorstehenden Regelungen nicht verbunden. 8.2 Haftung des Ausstellers, Verpflichtung des Ausstellers zum Versicherungsschutz Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Angestellten,seine Beauftragten oder seine Ausstellungsgegenstände und -einrich-tungen schuldhaft verursacht werden. Der Aussteller haftet insbesondereauch für alle Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden; insbeson-dere auch, wenn Versorgungs- und Abflussleitungen, Toiletten- oderHeizungsanlagen, Stromleitungen, etc. unsachgemäß behandelt werden.
Der Aussteller muss darauf hinwirken, dass Besucher und Dritte in seinem Ausstellungsbereich nichts beschädigen oder Personen verletzen.Der Aussteller haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die von Besuchern oder Dritten aufgrund nicht ausreichender Beaufsichtigungdurch den Aussteller im Zusammenhang mit der Messe verursacht wer-den. Der Aussteller haftet für alle Schäden an Gebäuden, Hallen undMobiliar, die durch den Aussteller selbst oder seine Mitarbeiter, Erfül-lungsgehilfen und Beauftragten oder deren Mitarbeiter entstehen. DerAussteller haftet auch für alle Schäden, die am Fenster- und Türglassowie an den Schaufensterscheiben durch ihn selbst oder seine Mitar-beiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten oder deren Mitarbeiter ent-stehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstaltersoder dessen Erfüllungsgehilfen vorliegen. Der Aussteller haftet für alleSchäden, die aus der Inbetriebnahme von technischen Einrichtungen,welche der Aussteller eingebracht hat, erwachsen, sofern die Schädennicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstaltersoder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Aussteller hat sich vor derAufstellung von Maschinen, Apparaten und sonstigen Aufbauten überdie zulässige Belastung, insbesondere Punktbelastung, der Hallenbödenbeim Veranstalter bzw. der Messegesellschaft zu erkundigen und diemitgeteilten Maximalbelastungen zu beachten. Jeder Aussteller ist ver-pflichtet, eine die genannten Risiken abdeckende Versicherung mit aus-reichendem Versicherungsschutz bei einem in der Europäischen Unionzugelassenen Versicherer abzuschließen und alle hiefür fälligen Zahlun-gen rechtzeitig zu entrichten. 8.3 Verantwortung für rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtlicheZulässigkeit und Zulässigkeit hinsichtlich Schutzrechten, Haftungsfrei-stellung des Veranstalters durch den Aussteller.Der Aussteller ist allein verantwortlich für die rechtliche, insbesondereauch wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der in einem etwaigen Aus-stellerverzeichnis, einem evtl. Messekatalog und der evtl. angelegtenInternetdatenbank auf sein Betreiben hin veröffentlichten Daten, Bil-dern, etc. und Anzeige(n) sowie dafür, dass diese kein gewerblichesSchutzrecht (z. B. Markenrecht, Urheberrecht, etc.) eines Dritten ver-letzen. Sollte ein Dritter Ansprüche gegen den Veranstalter wegen derrechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen oder aus einem Verstoß gegengewerbliche Schutzrechte begründeten Unzulässigkeit einer Anzeigeoder sonstiger veröffentlichter Daten geltend machen, so stellt der Aus-steller den Veranstalter von sämtlichen geltend gemachten Ansprücheneinschließlich sämtlicher Kosten notwendiger Rechtsverteidigung frei.Zu dieser Freistellung ist der Aussteller ebenso verpflichtet, wenn die Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Anzeige oder wegen sonstiger veröffentlichter Daten eines Mitausstellers des Ausstellers odereines am Stand des Ausstellers zusätzlich vertretenen Unternehmenserfolgt. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Aussteller unverzüglichmitzuteilen, wenn ein Dritter derartige Ansprüche gegen den Veranstal-ter erhebt, und die Rechtsverteidigung mit dem Aussteller abzustimmen.8.4 Ansprüche des Ausstellers, VerjährungAnsprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter aus dem Vertragsver-hältnis und alle damit zusammenhängenden Ansprüche sind innerhalbvon 10 Tagen nach Abschluss der Messe beim Veranstalter schriftlichgeltend zu machen. Sollten Mängel und Störungen währen der Laufzeitder Messe auftreten, müssen diese dem Veranstalter unverzüglich mit-geteilt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung entsprechender An-sprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen derVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für de-liktische Ansprüche, Arglist und schuldhafte Unmöglichkeit. Ansprüchedes Ausstellers verjähren innerhalb von drei Monaten, es sei denn, dieHaftung des Veranstalters resultiert aus vorsätzlichem Verhalten. In die-sem Falle sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, desKörpers oder der Gesundheit sowie bei deliktischen Ansprüchen, Arglistund schuldhafter Unmöglichkeit gilt die regelmäßige Verjährung.8.5 Aufrechnung, ZurückbehaltungAufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Aussteller ge-genüber dem Veranstalter nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftigfestgestellt, unbestritten oder vom Veranstalter anerkannt sind.9 Hausrecht, Ausschluss von zukünftigen Messen bei Verletzungvon Teilnahmebedingungen9.1 Das Hausrecht steht während der gesamten Veranstaltung, ein-schließlich Auf- und Abbau, der Messegesellschaft zu, die es jederzeitgegenüber jedermann ausüben kann. Zusätzlich übt jedoch der Veran-stalter zusammen mit der Messegesellschaft für die Zeit von Aufbau bisAbbau der Messe das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstaltersbzw. seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Aussteller, die trotz eines diesbe-züglichen Hinweises des Veranstalters gegen die Allgemeinen Teilnah-mebedingungen oder die für die jeweilige Messe geltenden BesonderenTeilnahmebedingungen verstoßen, unbeschadet sämtlicher sonstigerRechte von der Beteiligung an zukünftigen Messen auszuschließen.10 Fotografieren, Filmen, Videoaufnahmen und Zeichnen10.1 Filmen, Fotografieren sowie das Anfertigen von Zeichnungen undVideoaufnahmen sind innerhalb der Ausstellungsräume nur Personengestattet, die hierfür vom Veranstalter zugelassen sind und einen vomVeranstalter ausgestellten gültigen Ausweis besitzen. Die Herstellungvon fotografischen oder sonstigen Aufnahmen von den Ständen andererAussteller ist in jedem Falle unzulässig. Bei Zuwiderhandlung kann derVeranstalter unter Anwendung rechtlicher Möglichkeiten die Herausgabedes Aufnahmematerials verlangen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messeveranstaltungen der Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG
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10.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Film-und Videoaufnahmen vom Messegeschehen, den Ständen und den Aus-stellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Werbezwecke oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden.11 BewirtschaftungDie gastronomische Betreuung ist ausschließlich Catering-Dienstleisternder Messegesellschaft oder des Veranstalters vorbehalten. Die gastro-nomische Nutzung der Ausstellungsflächen durch den Aussteller istgrundsätzlich ausgeschlossen, soweit keine gesonderte Ausnahmege-nehmigung erteilt wird.12 WerbungDie Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln istnur auf der eigenen Ausstellerfläche zulässig. Die Durchführung vonWerbemaßnahmen außerhalb des Standes ist im Messegelände unter-sagt. Werbemaßnahmen sind insbesondere auch der Einsatz von Perso-nen als Werbeträger sowie die Verteilung oder Anbringung vonWerbematerial jeder Art (Plakate, Aufkleber, Prospekte, usw.). Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die unzulässigerweise als Werbe-träger eingesetzt sind, des Messegeländes zu verweisen, unzulässigeWerbemittel zu beschlagnahmen bzw. zu entfernen und zu vernichtenund hierfür vom Aussteller, zu dessen Gunsten die Werbemaßnahmendurchgeführt wurden, einen pauschalen Aufwendungsersatz von EUR300,00 zzgl. USt. für jeden Einzelfall zu verlangen. Das Recht des Ver-anstalters, einen weitergehenden Aufwendungsersatz zu verlangenbleibt unberührt. Der Aussteller kann eine Herabsetzung des Aufwen-dungsersatzes verlangen, wenn er nachweist, dass dem Veranstalter nurgeringere Aufwendungen entstanden sind.13 Bekämpfung der Marken- und ProduktpiraterieDer Aussteller ist verpflichtet, die bevorrechtigten Schutzrechte Dritterzu beachten. Für den Fall, dass der Aussteller in ordnungsgemäßer Weisedarauf hingewiesen wird, dass er durch das Ausstellen oder Anbietenvon Produkten oder Dienstleistungen bzw. durch eine werbliche Dar-stellung oder in anderer Weise die bevorrechtigten Schutzrechte Dritterverletzt, verpflichtet sich der Aussteller im Voraus, die betreffenden Ge-genstände vom Stand zu entfernen.14 Hallenaufsicht, Reinigung, Müllentsorgung14.1 Der Veranstalter sorgt lediglich außerhalb der Öffnungszeiten derMesse/Ausstellung für eine allgemeine Hallenaufsicht des Messe- undAusstellungsgeländes. Leistungen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigenWahrnehmung von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht.14.2 Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländesund der Hallengänge. Die Reinigung des Standes/der Standfläche obliegtdem Aussteller. Sie muss täglich vor Öffnung der Veranstaltung beendetsein. Bei der Vergabe der Standreinigung hat der Aussteller sich einesvom Veranstalter zu benennenden Reinigungsunternehmen zu bedienen.14.3 Der Aussteller verpflichtet sich zur Müllvermeidung bzw., sich denEntsorgungskonzepten des Veranstalters anzuschließen. Sollte der Aus-steller nach Räumung der Standfläche Müll oder sonstige Gegenständezurückgelassen haben, ist der Veranstalter berechtigt, diesen bzw. dieseauf Kosten des Ausstellers beseitigen und vernichten zu lassen.15 DatenschutzPersonenbezogene Daten, die der Aussteller im Zuge der Anmeldungund der weiteren Vertragsabwicklung dem Veranstalter mitteilt, werdenunter Berücksichtigung der Bestimmungen des BDSG und des TMG derBundesrepublik Deutschland gespeichert und dienen zur zweckbestimm-ten Abwicklung der vertraglichen Geschäftsprozesse mit dem Aussteller,der Zusendung veranstaltungsbegleitender Angebote und der Informa-tion vor und nach der Veranstaltung. Der Aussteller hat das Recht, dem Veranstalter schriftlich zu erklären,dass er weitere Informationen über Folgeveranstaltungen nicht wünscht.16 Schriftformerfordernis, salvatorische Klausel, anwendbaresRecht, Erfüllungsort, Gerichtsstand16.1 SchriftformerfordernisAlle vertraglichen Vereinbarungen zwischen Aussteller und Veranstalterbedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einenVerzicht auf dieses Schriftformerfordernis.16.2 Salvatorische KlauselSollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungenoder anderer Teile der vertraglichen Regelungen zwischen dem Ausstellerund dem Veranstalter ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht ver-stoßen, oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein oderwerden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solchewirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt. 16.3 Anwendbares RechtFür die Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Aussteller gilt aus-schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschlussdes UN-Kaufrechts als vereinbart.16.4 Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesen AllgemeinenTeilnahmebedingungen, aus für die betreffende Messe gültigen Beson-deren Teilnahmebedingungen und aus sonstigen vertraglichen Bedin-gungen und Regelungen zwischen den Parteien oder im Zusammenhangmit ihrem Rechtsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist für beide Seiten München.
Stand: September 2011
1 Veranstaltung2. KSS-Messe Fachmesse für sicheres Schmieren, Ölen, Fetten, ReinigenLandesmesse Stuttgart GmbH, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart 05. bis 07. Mai 20152 VeranstalterVeranstalter der 2. KSS-Messe ist die Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG,Kolbergerstraße 22, 81679 MünchenTagungen und MessenTelefon: 089/9 98 30 – 0, Telefax: 089/9 98 30 - 157, E-Mail: [email protected], Internet: www.hanser.de.3 MessethemaDie Themen der Fachmesse orientieren sich an der Nomenklatur – sieheBroschüre.4 Auf- und AbbauBis zum Ende der Aufbauzeit müssen sämtliche Liefer- und Aufbaufahr-zeuge aus den Hallen und dem Freigelände entfernt sein. Fahrzeuge,die sich nach den vorgenannten Zeiten noch in den Hallen bzw. im Frei-gelände befinden, werden vom Veranstalter auf Gefahr und Kosten desjeweiligen Ausstellers entfernt.Die aktuellen Auf- und Abbauzeiten werden rechtzeitig unter www.kss-messe.de bekannt gegeben. 5 AnmeldefristAnmeldeschluss für die Ausstellung: 16.03.2015. Anmeldungen werdennur in Schriftform berücksichtigt.Eine nicht fristgerechte Buchung von Standbau, Möbeln und Versor-gungsleitungen wird mit einem Aufschlag berechnet. Bei einer späterenAnmeldung kann keine Gewähr für eine rechtzeitige und kompletteLieferung gegeben werden. 6 Mitaussteller und zusätzlich vertretene UnternehmenZur Zulassung von Mitausstellern siehe Allgemeine Teilnahmebedingun-gen Ziffer 2.4. Für jeden Mitaussteller und jedes zusätzlich vertretene Unternehmen wird eine Gebühr in Höhe von EUR 460,- (zzgl.Ust.) erhoben. Verdeckte, also nicht gemeldete, aber prominent »eindeutigsicht- und erkennbare« Unteraussteller sind verpflichtet, die Unterausstel-lerpauschale nach Rechnungslegung innerhalb 10 Tagen nachzuzahlen. Zu-sätzlich wird eine Organisationspauschale i.d.H. von 200 Euro (zzgl. Ust.)erhoben.7 Zahlungsfristen und –bedingungenDie Rechnungslegung erfolgt am 17.03.2015. Die Forderungen aus derBuchung sind gegen Rechnung ohne Abzug fällig bis zum 27.03.2015.Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Bedingungfür den Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung im Katalog.Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen können Rechnungen nur auf denAussteller als Leistungsempfänger und Vertragspartner, nicht aber aufeinen von diesem benannten sonstigen Rechnungsempfänger ausge-stellt werden.Der Veranstalter beauftragt für die Durchführung der Rechnungsstellungdie Nexxus Veranstaltungen GmbH, Keltern.Die vereinbarten Zahlungsziele sind einzuhalten. Gehen die Rechnungs-beträge nicht rechtzeitig auf das in der Rechnung genannte Konto desVeranstalters oder des von ihm Beauftragten ein, so ist dieser berechtigt ohne vorherige Mahnung bis zum Zahlungseingang Ver-zugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatznach § 247 BGB zu verlangen. 8 Rücktritt des AusstellersDer Rücktritt muss schriftlich erfolgen und bedarf der Genehmigung desVeranstalters. Wird nach verbindlicher Anmeldung und Zulassungdem Aussteller vom Veranstalter ein Rücktritt gewährt, so geltenfolgende Stornogebühren zzgl. USt: Bei Rücktritt bis:04.11.2014: 40% der vereinbarten gebuchten Standmiete (nurStandfläche ohne Standbau); ab05.11.2014 bis 04.02.2015: 50% der vereinbarten gebuchtenStandmiete (nur Standfläche ohne Standbau); ab05.02.2015 bis 04.04.2015: 75% der gebuchten Leistungen(inkl. Standbau); ab05.04.2015 bis 04.05.2015: 100% der gebuchten Leistungen(dies umfasst sowohl die Standfläche als auch den Standbau undetwaiger bestellter Möbel und Versorgungsleistungen). Bei Rücktritt eines Unterausstellers nach dem Buchungsschluss fürden Messekatalog ab 23.03.2015 ist das Entgelt für Unterausstellerin Höhe von EUR 460,- (zzgl. USt.) voll zu zahlen. Der Rücktrittdes Hauptausstellers führt gleichzeitig zum Ausschluss der Unter-aussteller.9 StandbesetzungDer vom Veranstalter zugelassene Aussteller ist verpflichtet an der Messeteilzunehmen und den Stand rechtzeitig in Betrieb zu nehmen.Während der Dauer der Messe und der vorgeschriebenen Öffnungs-zeiten muss der Stand ordnungsgemäß ausgestattet und mit fach-kundigem Personal besetzt sein.Bezieht ein Aussteller seinen Stand nicht oder räumt diesen vorzeitig,so verpflichtet er sich – unabhängig von den bezahlten Leistungen –einen Betrag in Höhe von EUR 1.500,- (zzgl. USt.) als Vertragsstrafean den Veranstalter oder den von ihm benannten Dritten zu zahlen.10 Standgestaltung und StandausrüstungDie Mindestgröße eines Standes beträgt 9 qm. Die Einholung von erforderlichen behördlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Ge-nehmigungen sowie die Einhaltung von Anmeldepflichten (bei Behördenund bei der GEMA) und ebenso die Tragung von damit und mit der Be-
folgung von behördlichen Auflagen zusammenhängenden Kostenobliegt dem Aussteller für den gesamten Stand.Der Aussteller ist für die Verkehrs-, Betriebs- und Brandsicherheit desgesamten Standes sowie die Einhaltung aller hierzu gültigen rechtlichenBestimmungen verantwortlich, auch soweit dieser von Mitausstellernoder zusätzlich vertretenen Unternehmen erstellt bzw. betrieben wird.Der Aussteller ist zur Einstellung des Betriebs seines Standes ver-pflichtet, wenn die von ihm eingesetzten Maschinen, Anlagen, Einrich-tungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn dieBetriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.11 StandbegrenzungswändeDer Aussteller verpflichtet sich, eine mind. 2,50 m hohe Standbegren-zung an allen geschlossenen Seiten der Standfläche anzubringen. Wirdkeine eigene Standbegrenzung oder kein Mietstand verwendet, sindStandbegrenzungswände via Onlineshop zu bestellen.Sichtbare Standrückseiten sind oberhalb von 2,50 m Höhe einfarbigweiß, neutral und sauber zu gestalten, so dass die Interessen der Stand-nachbarn nicht beeinträchtigt werden.12 Technische Einrichtungen, Anschlüsse, VerbrauchskostenBestellungen für Versorgungsleistungen können nur berücksichtigt wer-den, wenn sie über den Online Shop unter www.kss-messe.de termin-gerecht eingehen.13 FertigständeDem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut in der Regel mehrfach zu Aus-stellungszwecken verwendet wird und nicht immer neuwertig ist. Dasüberlassen des Mietgutes an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietguteszu überzeugen.14 BeanstandungenBeanstandungen von Standvermietungen oder Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen, spätestens biszum Vortrag der Veranstaltung.Eine Mängelrüge ist unverzüglich schriftlich an den Vermieter oder einenseiner Erfüllungsgehilfen zu erheben.Ist der Messestand bei Anlieferung nicht personell besetzt, so gilt mitdem Abstellen auf dem Messestand das Mietgut als ordnungsgemäßübergeben.Der Veranstalter ist nicht verpflichtet die Legitimation der auf dem Standanwesenden Personen zu überprüfen.15 AusstellerausweiseJedem Aussteller werden zwei Ausstellerausweise kostenlos zur Verfü-gung gestellt. Weitere Ausstellerausweise sind über den Online Shopunter www.kss-messe.de kostenpflichtig zu erwerben.Die Ausstellerausweise sind nur für das Standpersonal bestimmt; siedürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Missbrauch erfolgtder ersatzlose Entzug. Durch die Aufnahme von Mitausstellern oder zu-sätzlich vertretenen Unternehmen erhöht sich die Zahl der Aussteller-ausweise nicht.16 ÄnderungenDer Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, soweitdiese für die technische Abwicklung oder für die Sicherheit notwendigsind.
Im übrigen gelten die Technischen Bestimmungen der MesseStuttgart. Diese finden Sie unter www.kss-messe.de.
Stand: Juli 2014
Besondere Teilnahmebedingungen 2. KSS-Messe Stuttgart 2015 | KSS 7.2014
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Information, Organisation, Buchung
Nexxus Veranstaltungen GmbHFachmessen für die Industrie
Postfach 47 | D-75204 KelternWestliche Friedrich-Straße 39 | D-75210 Keltern
Telefon: 0700.18 188000Telefax: 07236 .937493
E-Mail: [email protected]: www.kss-messe.de
Eine Veranstaltung der Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG
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