LAGetSiLandesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III B
1Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeiten
Die Folgen Die Folgen von Verstößen !von Verstößen !
Dipl.-Ing. (FH) Markus Stettnisch
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2Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Siebter AbschnittOrdnungswidrigkeiten und Straftaten
§§ 23, 24 und 25 GefStoffV§§ 23, 24 und 25 GefStoffVi. V. m. §26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemGi. V. m. §26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemG
§23§23 benennt 4 benennt 4 OWiOWi--TatbeständeTatbestände§24§24 benennt 5 benennt 5 OWiOWi--TatbeständeTatbestände§25§25 benennt 36 benennt 36 OWiOWi--TatbeständeTatbestände
45 45 OWiOWi--TatbeständeTatbestände}
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3Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Siebter AbschnittOrdnungswidrigkeiten und Straftaten
§§ 23, 24 und 25 GefStoffV§§ 23, 24 und 25 GefStoffVi. V. m. §26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemGi. V. m. §26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemG
§23§23 benennt 4 benennt 4 OWiOWi--TatbeständeTatbestände§24§24 benennt 5 benennt 5 OWiOWi--TatbeständeTatbestände§25§25 benennt 36 benennt 36 OWiOWi--TatbeständeTatbestände
45 45 OWiOWi--TatbeständeTatbestände}§24§24 1 OWi1 OWi--Tatbestand relevantTatbestand relevant§25§25 8 8 OWiOWi--TatbeständeTatbestände relevant relevant } 9 9 OWiOWi--TatbeständeTatbestände
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4Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Siebter AbschnittOrdnungswidrigkeiten und Straftaten
§§ 23, 24 und 25 GefStoffV§§ 23, 24 und 25 GefStoffVi. V. m. i. V. m. §26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemG§26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemG
50.00050.000,,-- € €
VerVerjjährunährunggsfrist: 3 Jahresfrist: 3 Jahre
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5Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Ablauf eines OWi-Verfahrens
Meinung der politischen LeitungMeinung der politischen Leitung
unserer Arbeitsweiseunserer Arbeitsweise
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6Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Ablauf eines OWi-VerfahrensInformationen kommen zu unsInformationen kommen zu uns
22--3 Hinweise pro Woche3 Hinweise pro Woche
85 % der Hinweise stimmen85 % der Hinweise stimmen
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7Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Ablauf eines OWi-Verfahrens
Digitalkameras für die DokumentationDigitalkameras für die Dokumentation
Utensilien für die Ermittlungen auf der Baustelle Utensilien für die Ermittlungen auf der Baustelle
Bildkarten für die DokumentationBildkarten für die Dokumentation
Beutel für MaterialprobenBeutel für Materialproben
Aufkleber für MaterialprobenAufkleber für Materialproben
Protokolle über ProbennahmeProtokolle über Probennahme
Formblätter für systematische ErmittlungFormblätter für systematische Ermittlung
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8Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Ablauf eines OWi-Verfahrens
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9Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Ablauf eines OWi-Verfahrens
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10Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
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11Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
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12Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
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13Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Ablauf eines OWi-Verfahrens
Fotos Fotos
Zusammenfassung der “Tatortarbeit“ Zusammenfassung der “Tatortarbeit“
Dokumentation der ProbennahmeDokumentation der Probennahme
Zeugen befragenZeugen befragen
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14Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Ablauf eines OWi-Verfahrens
EntscheidungsermessenEntscheidungsermessen
Würdigen der Ermittlungsergebnisse Würdigen der Ermittlungsergebnisse
weiterer Verfahrensablaufweiterer Verfahrensablauf
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15Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Ablauf eines OWi-Verfahrens
Anhörung der “Betroffenen“ nach § 55 OWiGAnhörung der “Betroffenen“ nach § 55 OWiG
Einleiten des VerfahrensEinleiten des Verfahrens
Verfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnenVerfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnen
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16Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Ablauf eines OWi-Verfahrens
Anhörung der Betroffenen nach § 55 OWiGAnhörung der Betroffenen nach § 55 OWiG
Abgabe an unsere Abgabe an unsere OWiOWi--StelleStelle
Verfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnenVerfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnen
Würdigung der Stellungnahme des BetroffenenWürdigung der Stellungnahme des Betroffenen
Bußgeld festsetzen Bußgeld festsetzen -- BußgeldbescheidBußgeldbescheid
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17Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Ablauf eines OWi-Verfahrens
Anhörung der Betroffenen nach § 55 OWiGAnhörung der Betroffenen nach § 55 OWiG
Abgabe an unsere Abgabe an unsere OWiOWi--StelleStelle
Verfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnenVerfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnen
Würdigung der Stellungnahme des BetroffenenWürdigung der Stellungnahme des Betroffenen
Bußgeld festsetzen Bußgeld festsetzen -- BußgeldbescheidBußgeldbescheid
bei Anhaltspunkten auf Straftat bei Anhaltspunkten auf Straftat ðð Abgabe an Staatsanwaltschaft (§41 OWiG)Abgabe an Staatsanwaltschaft (§41 OWiG)
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18Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Ablauf eines OWi-Verfahrens
Anhörung der Betroffenen nach § 55 OWiGAnhörung der Betroffenen nach § 55 OWiG
Abschluss des VerfahrensAbschluss des Verfahrens
Verfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnenVerfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnen
Würdigung der Stellungnahme des BetroffenenWürdigung der Stellungnahme des Betroffenen
Bußgeld festsetzen Bußgeld festsetzen -- BußgeldbescheidBußgeldbescheid
Möglichkeit des EinspruchsMöglichkeit des Einspruchs
Gerichtliche Entscheidung über BußgeldGerichtliche Entscheidung über Bußgeld
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19Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Ablauf eines OWi-Verfahrens
“Tatortarbeit“ auf der Baustelle, Zeugen befragen“Tatortarbeit“ auf der Baustelle, Zeugen befragen
ZusammenfassungZusammenfassung
Anhörung des BetroffenenAnhörung des Betroffenen
Bußgeld festsetzen Bußgeld festsetzen -- BußgeldbescheidBußgeldbescheid
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20Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Bußgeldrichtwerte für Asbestarbeiten
2
111€§§
××
××= ∑
AZAZ
MoNeGefStoffVOWiGAZ
Datumm
BRW
ρ
λ
Berechnungsformel für die BußgeldrichtwerteBerechnungsformel für die Bußgeldrichtwerte
[k€][k€]
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21Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
400,-5 x AS Vorsorgeuntersuchung (§ 16 Abs. 1 Satz 1)
§ 25 Abs. 1 Nr. 33
800,-10 x AS Keine mündlich Unterweisung(§14 Abs.2 Satz 1)
§25 Abs. 1 Nr. 27
800,-10 x AS Keine schriftliche Betriebsa(§14 Abs.1 Satz 1)
§25 Abs. 1 Nr. 26
800,-10 x AS Keine geeignete PSA zur (§11 Abs. 3 Satz 2)
§25 Abs. 1 Nr. 18
1600,-20 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne(§9 Abs. 12 i.V.m. Anhang III Nr. 2.4.4)
§25 Abs. 1 Nr. 12
800,-10 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne (§9 Abs. 12, Anhang III Nr. 2.4.2).
§25 Abs. 1 Nr. 11
1600,-20 x AS Keine Dokumentation der (§7 Abs. 6 Satz 1)
§25 Abs. 1 Nr. 2
2400,-30 x AS Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne (§7 Abs. 1 Satz 3)
§25 Abs. 1 Nr. 1
2000,-25 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)
§24 Abs. 2 Nr. 1
Bußgeld [€](Vorsatz)
FaktorTatvorwurf / Verstoߧ§ der GefStoffV
Bußgeldrichtwerte für Asbestarbeiten
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22Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderBestimmen der BußgeldrichtwerteBestimmen der Bußgeldrichtwerte
Ein Ein AhndunAhndunggssatzssatz ((ASAS)) = Monatseinkommen (netto) / 30 Tage= Monatseinkommen (netto) / 30 Tage
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23Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderBestimmen der BußgeldrichtwerteBestimmen der Bußgeldrichtwerte
Ein Ein AhndunAhndunggssatzssatz ((ASAS)) = Monatseinkommen (netto) / 30 Tage= Monatseinkommen (netto) / 30 Tage
40,-1200,-Arbeiter60,-1800,-Meister, Polier, Sachkundiger70,-2100,-FASi, Ingenieur80,-2500,-Geschäftsführer
Ahndungssatz (AS) in [€]
angenommenesMonatsnetto [€]
Position
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24Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderBestimmen der BußgeldrichtwerteBestimmen der Bußgeldrichtwerte
Der “Der “SchuldfaktorSchuldfaktor “ zur Darstellung der Schwere der Schuld“ zur Darstellung der Schwere der Schuld
40,-1200,-Arbeiter60,-1800,-Meister, Polier, Sachkundiger70,-2100,-FASi, Ingenieur80,-2500,-Geschäftsführer
Ahndungssatz (AS) in [€]
angenommenesMonatsnetto [€]
Position
Ein Ein Ahndungssatz ((ASAS)) = Monatseinkommen (netto) / 30 Tage= Monatseinkommen (netto) / 30 Tage
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25Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderBestimmen der BußgeldrichtwerteBestimmen der Bußgeldrichtwerte
Der “Der “SchuSchuldldfafaktorktor “ zur Darstellung der Schwere der Schuld“ zur Darstellung der Schwere der Schuld
40,-1200,-Arbeiter60,-1800,-Meister, Polier, Sachkundiger70,-2100,-FASi, Ingenieur80,-2500,-Geschäftsführer
Ahndungssatz (AS) in [€]
angenommenesMonatsnetto [€]
Position
Ein Ein Ahndungssatz ((ASAS)) = Monatseinkommen (netto) / 30 Tage= Monatseinkommen (netto) / 30 Tage
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26Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderBeispielrechnungBeispielrechnung
Tätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)
ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht
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27Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderBeispielrechnungBeispielrechnung
Tätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)
ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht
“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 30 30 (derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)(derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)
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28Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderBeispielrechnungBeispielrechnung
TTätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)
ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht
Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber ðð ASAS = 80,= 80,-- €€
“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 30 30 (derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)(derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)
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29Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderBeispielrechnungBeispielrechnung
Tätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)
ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht
Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber ðð ASAS = 80,= 80,-- €€
Bußgeldrichtwert = “Bußgeldrichtwert = “SchufaSchufa“ x“ x AS AS
“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 30 30 (derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)(derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)
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30Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderBeispielrechnungBeispielrechnung
Tätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)
ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht
Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber ðð ASAS = 80,= 80,-- €€
Bußgeldrichtwert = “Bußgeldrichtwert = “SchufaSchufa“ x“ x AS AS
30 x 80,30 x 80,-- € =€ = 2400,2400,-- €€ (bei nachgewiesenem Vorsatz)(bei nachgewiesenem Vorsatz)
“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 30 30 (derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)(derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)
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31Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderZweite BeispielrechnungZweite Beispielrechnung
Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)
ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht
LAGetSiLandesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III B
32Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderZweite BeispielrechnungZweite Beispielrechnung
Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)
ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht
“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 2525
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33Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderZweite BeispielrechnungZweite Beispielrechnung
Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)
ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht
Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber ðð ASAS = 80,= 80,-- €€
“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 2525
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34Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderZweite BeispielrechnungZweite Beispielrechnung
Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)
ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht
Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber ðð ASAS = 80,= 80,-- €€
Bußgeldrichtwert = “Bußgeldrichtwert = “SchufaSchufa“ x“ x AS AS
“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 2525
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35Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Berechnungsgrundlage für BußgelderZweite BeispielrechnungZweite Beispielrechnung
Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)
ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht
Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber ðð ASAS = 80,= 80,-- €€
Bußgeldrichtwert = “Bußgeldrichtwert = “SchufaSchufa“ x“ x AS AS
25 x 80,25 x 80,-- € = € = 2000,2000,-- €€ (bei nachgewiesenem Vorsatz)(bei nachgewiesenem Vorsatz)
“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 2525
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36Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
400,-5 x AS Keine arbmed. Vorsorgeuntersuchung (§ 16 Abs. 1 Satz 1)
§ 25 Abs. 1 Nr. 33
800,-10 x AS Keine mündlich Unterweisung(§14 Abs.2 Satz 1)
§25 Abs. 1 Nr. 27
800,-10 x AS Keine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich(§14 Abs.1 Satz 1)
§25 Abs. 1 Nr. 26
800,-10 x AS Keine geeignete PSA zur Verfügung stellen(§11 Abs. 3 Satz 2)
§25 Abs. 1 Nr. 18
1600,-20 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne Arbeitsplan (§9 Abs. 12 i.V.m. Anhang III Nr. 2.4.4)
§25 Abs. 1 Nr. 12
800,-10 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne weisungsbefugt. Sachk. am Ort(§9 Abs. 12, Anhang III Nr. 2.4.2).
§25 Abs. 1 Nr. 11
1600,-20 x AS Keine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 6 Satz 1)
§25 Abs. 1 Nr. 2
2400,-30 x AS Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)
§25 Abs. 1 Nr. 1
2000,-25 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)
§24 Abs. 2 Nr. 1
Bußgeld [€](Vorsatz)
FaktorTatvorwurf / Verstoߧ§ der GefStoffV
Bußgeldrichtwerte für Asbestarbeiten
Stand: März 2008
LAGetSiLandesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III B
37Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
400,-5 x AS Keine arbmed. Vorsorgeuntersuchung (§ 16 Abs. 1 Satz 1)
§ 25 Abs. 1 Nr. 33
800,-10 x AS Keine mündlich Unterweisung(§14 Abs.2 Satz 1)
§25 Abs. 1 Nr. 27
800,-10 x AS Keine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich(§14 Abs.1 Satz 1)
§25 Abs. 1 Nr. 26
800,-10 x AS Keine geeignete PSA zur Verfügung stellen(§11 Abs. 3 Satz 2)
§25 Abs. 1 Nr. 18
1600,-20 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne Arbeitsplan (§9 Abs. 12 i.V.m. Anhang III Nr. 2.4.4)
§25 Abs. 1 Nr. 12
800,-10 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne weisungsbefugt. Sachk. am Ort(§9 Abs. 12, Anhang III Nr. 2.4.2).
§25 Abs. 1 Nr. 11
1600,-20 x AS Keine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 6 Satz 1)
§25 Abs. 1 Nr. 2
2400,-30 x AS Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)
§25 Abs. 1 Nr. 1
2000,-25 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)
§24 Abs. 2 Nr. 1
Bußgeld [€](Vorsatz)
FaktorTatvorwurf / Verstoߧ§ der GefStoffV
Bußgeldrichtwerte für Asbestarbeiten
Summenbildun
Summenbildungg
Stand: März 2008
LAGetSiLandesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III B
38Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeiten
Die Folgen Die Folgen von Verstößen !von Verstößen !
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39Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Gewerbeordnung (GewO)GewerbezentralregisterGewerbezentralregister
§ 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters§ 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters
(1) (1) Bei dem Bundeszentralregister wird ein Bei dem Bundeszentralregister wird ein Gewerbezentralregister eingerichtet. Gewerbezentralregister eingerichtet.
(2) (2) In das Register sind einzutragen In das Register sind einzutragen […][…]3. 3. rechtskräftige Bußgeldentscheidungenrechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer wegen einer Ordnungswidrigkeit, […] wenn die Geldbuße Ordnungswidrigkeit, […] wenn die Geldbuße mehr als 200 Euromehr als 200 Euro beträgt.beträgt.
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40Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen
Gewerbeordnung (GewO)GewerbezentralregisterGewerbezentralregister
§ 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters§ 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters
(1) (1) Bei dem Bundeszentralregister wird ein Bei dem Bundeszentralregister wird ein Gewerbezentralregister eingerichtet. Gewerbezentralregister eingerichtet.
(2) (2) In das Register sind einzutragen In das Register sind einzutragen […][…]3. rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer 3. rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, […] wenn die Geldbuße Ordnungswidrigkeit, […] wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt.mehr als 200 Euro beträgt.
keine öffentlichen Aufträ
keine öffentlichen Aufträggee
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