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01/12 März2012

Allein-ArbeitFür den notFall

gerüstet

refresher-

KursFrischzellenkur

Für siBe und BesiBe

schicht-Arbeit

gegen die «innere Uhr»

Gebiets-fremde

PflAnzenVorsicht Vor AmBrosiA und

riesen-BärenklAu

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Mit und gegen Widerstand

«gegen die innere Uhr» lautet der Titel zum Artikel über Schicht- und Nachtarbeit. Das «gegen» deutet auf einen Widerstand oder Widerspruch. Wir sind nicht völlig frei in all unserem Handeln, sondern an Pflichten gebunden und Zwängen ausgesetzt. Wir können aber schauen, dass wir uns möglichst geschickt mit einer situation arrangieren. Bei Schicht- und Nachtarbeit beispielsweise mit klug organisierten Zeitinseln für Familie und Freundeskreis.

Kluge Organisation gilt auch für Alleinarbeit, ja, ist sogar Pflicht. Kosten- und Effizienzdruck bringen es vermehrt mit sich, dass heute oft nur eine Person arbeitet, wo früher mehrere im Einsatz waren. Doch was ist bei einem Unfall? Unser Artikel zeigt,

welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit rasche Hilfe gewährleistet ist. Wo Pflichten erfüllt werden müssen, wachsen häufig auch Wider-stände, sei es von Vorgesetzten, sei es von Mitarbeitenden. Nicht alle wollen Sinn und Zweck von Sicherheitsmassnahmen einsehen, ge-schweige denn ihnen die nötige Beachtung schenken. Davon können viele Sicherheitsbeauftragte (SIBE) und Bereichssicherheitsbeauftragte (BESIBE) ein Lied singen. «Dranbleiben», heisst es dann, ganz nach der Devise «steter tropfen höhlt den stein». Deshalb ist der austausch mit anderen Funktionskolleginnen und -kollegen auch so wichtig. Ein vertieftes Gespräch bringt meist gute Tipps, es kann aber auch bestätigen, dass man mit dem vermeintlich zu hartnäckigen Durchsetzen von Massnahmen durchaus auf dem richti-gen Dampfer ist. Diesen Austausch möchte Arbeitssicherheit Schweiz fördern. Ein erstes Gefäss dafür ist der neue refresher-Kurs für SIBE und BESIBE. Er frischt das Fachwissen auf und richtet sich an Personen, deren Ausbildung drei Jahre oder länger zurückliegt. Später sind Erfahrungsgruppen geplant, die Personen aus demselben Fach-bereich zusammenbringen sollen. Anstelle des «Gegen» tritt hier das «Mit»: Miteinander auf dem Weg zu einer gelebten sicherheits-kultur.

Lukas PortmannRedaktor

Editorial

«DasgehtmirgegendenStrich»,sageich,wennich

etwasmachenmuss,dasmirnichtpasst.

Undversucheesdanndochmit

Einsicht.

Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 3

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schwerPunKte

arbeitssicherheit Wenn allein arbeitende Personen verunfallen, sorgt eine lückenlose überwachungs- und notfallorganisation für rasche hilfe.

gesundheitsschutz ambrosia und riesen-Bärenklau können dem Menschen schaden. Wer in betroffenen arealen arbeitet, muss sich gründlich schützen.

Praxis an einem neuen halbtägigen Kurs können sicherheits-beauftragte (siBe) und Bereichssicherheitsbeauftragte (BesiBe) ihr Wissen auffrischen.

thema schichtarbeit ist arbeit gegen die «innere Uhr». sie belastet aber nicht nur den Körper. auch das Beziehungsnetz leidet oft darunter.

rubriKen

auf einen Blick

ChefsacheFürFrankSchwammberger,HR-ChefderKantonspolizeiZürich,sindArbeitssicherheitundGesundheits-schutzTeileinesbetrieblichenGesund-heitsmanagements.

rechtSicheresArbeitenundVersiche-rungsschutzsolltenauchfürFreiwilligegewährleistetsein.DasselbegiltfürPersonen,denenArbeitseinsätzeverordnetwurden.KurseMarktanbieterCartoon, impressum, ausblick

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Gesundheitsschutz Ambrosia und Bärenklau sind gebietsfremde Pflanzen, welche Allergien auslösen beziehungsweise Verbrennungen verursachen können.

Arbeitssicherheit Wenn allein arbeitende Personen verunfallen, muss sofort gehandelt werden können.

thema Schichtarbeit kann Körper und Seele belasten und verlangt von den Arbeitenden darum besondere Aufmerksamkeit.

iNHalt Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 4

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Präventionzahltsich auseinen Franken zahlen und dafür einen Gegenwert von mehreren Franken erhalten: in der Prävention ist dies möglich. das zeigt eine internationale studie, an der sich die schweiz beteiligte.

Bei der Studie unter der Federfüh-rung der Internationalen Vereini-gung für Soziale Sicherheit (IVSS) wurden weltweit 300 Unternehmen befragt, zwölf davon in der Schweiz. Fazit der Studien-Autoren für die Schweiz: Jeder Franken, den ein Unternehmen für die betriebliche Präventionsarbeit ausgibt, macht sich 3,8-fach bezahlt. Mit einbezogen wurden dabei Faktoren wie Imagegewinn in der Öffentlichkeit durch Prävention oder höhere Produktivität und Kosten-vorteile dank weniger Betriebsstö-rungen durch Unfälle. Für diese Faktoren wurde der «Return on Pre-vention (ROP)» ermittelt, der Rich-tung und Stärke der Wirkung von Investitionen in der betrieblichen Präventionsarbeit angibt. Für die Schweiz wurde ein ROP von 3,8 festgestellt. «Der ROP bedeutet, dass die befragten Schweizer Un-ternehmen für jeden in die betrieb-liche Sicherheit und Gesundheit investierten Franken ein ökonomi-sches Erfolgspotenzial von 3,8 Fran-ken erhalten haben», zitiert die Suva einen Autoren der Studie.

www.suva.ch/praeventionsstudie

aUF EiNEN BliCK Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 5

Arbeitssicherheit schweiz neu in BernVom 6. bis 8. Juni findet in Bern die vierte Auflage der Fach-messe ArbeitsSicherheit Schweiz statt. Mit der Verlegung des Standorts von Basel nach Bern wollen die Veranstalter die Westschweiz verstärkt in den Anlass einbeziehen.

An der Messe präsentieren Aussteller aus dem Gebiet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ihre Produkte und Dienstleistungen. Ergänzt wird das Angebot durch Praxis-Foren. ➤ Arbeitssicherheit Schweiz ist zu-sammen mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) unter dem Motto «Vier Augen sehen mehr als zwei» ebenfalls an der Messe präsent. Mit-glieder von Arbeitssicherheit Schweiz können bei der Geschäftsstelle gratis Eintrittskarten beziehen. Am ersten Messetag findet auf dem Expo-Areal zudem die Mitgliederversammlung von Arbeitssicherheit Schweiz statt. ➤ Gleichzeitig mit der ArbeitsSicher-heit Schweiz geht die Europäische

Fachmesse für betriebliche Gesund-heitsförderung und Demografie «Cor-porate Health Convention» über die Bühne. Tickets gelten jeweils für beide Veranstaltungen.➤ Die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit SGAS anerkennt den Besuch der Fachmessen als Weiterbil-dungsmassnahme für alle Spezialisten der Arbeitssicherheit.

www.arbeits-sicherheit-schweiz.chwww.corporate-health-convention.com

Persönlicher sicherheitspass

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)

hat einen «Persönlichen Sicherheitspass» geschaffen, erhältlich in Deutsch,

Französisch, Italienisch und Englisch. Darin werden Ausbildungen und In-

struktionen eingetragen, die im Zusammenhang mit

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeits-

platz stehen. Der EKAS-Sicherheitspass ermöglicht den

Verantwortlichen im Betrieb einen raschen Überblick,

ob eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer über die

erforderlichen Qualifikationen und das nötige Fach-

wissen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesund-

heitsschutz für eine bestimmte Arbeit oder Tätigkeit

verfügt. Dadurch lässt sich das Unfallrisiko erheblich

senken. Der Sicherheitspass entbindet den Betrieb

jedoch nicht davon, die Umsetzung der aufgeführten

Kenntnisse während des Arbeitseinsatzes regelmäs-

sig zu überprüfen.

www.ekas.admin.ch

Bestellung unter: www.suva.ch/waswo/6090.d

Gratis-Tickets unter www.arbeitssicherheitschweiz.ch/tickets oder Tel. 044 388 71 91

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➤ Wie ist sichergestellt, dass die angerufene Person einen Anruf, bei dem nicht gesprochen wird, als Tot-mannalarm und nicht als Fehlanruf erkennt?

➤ Welche Personen können im Unternehmen jederzeitund innert höchstens 60 Sekunden ihren Arbeitsplatz oder Freizeit-Aufenthaltsort verlassen, um Nothilfe innert weniger Minuten vor Ort zu leisten UND zeit-nah die angepassten Rettungskräfte aufbieten UND diese zur Unfallstelle führen?

➤ Welche Person oder Organisation ist mit den örtli-chen Verhältnissen vertraut und kennt die Risiken und Gefahren im Unternehmen?

➤ Welche Person oder Organisation kann während 24Stunden an 365 Tagen in wenigen Minuten vor Ort sein und ist im Besitz von Schlüssel oder Code für den Gebäudezutritt?

➤ Wer informiert einen Stellvertreter, der die Arbeit desVerunfallten zu Ende führt oder die Anlagen abschal-tet?

Nur sehr wenige Firmen sind organisatorisch wie auch wirtschaftlich in der Lage, die geforderten Organisations- und Rettungskompetenzen jederzeit selbst zu stellen.Private Bewachungsfirmen bieten die Entgegennahme von telefonischen Notrufen an und leiten diese per Telefon an die öffentliche Notrufzentrale 144 weiter. Dieser Zwi-schenschritt kann aber auch ausgelassen werden. So er-hält die in Not geratene Person bei der öffentlichen Nothilfe SOS24Aid-144 sofort telefonische Erste-Hilfe-Anweisun-gen durch den professionellen 144-Rettungssanitäter. Dieser sieht zudem am Bildschirm den per Notfallhandy automatisch übermittelten Notfallort und den hinterlegten individuellen Notfallplan. Er kann firmeninterne Helfer oder

Für den notFAll Gerüstet

AllEINARBEIT:

Wenn allein arbeitende Personen verunfallen, muss sofort gehandelt werden können. Eine lückenlose Überwachungs- und Notfallorganisation gewährleistet rasche Hilfe.

— Text: Christoph Krieg —

arBEitssiCHErHEit Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 6

ie technische Entwicklung und Rationalisierungen haben dazu geführt, dass immer öfter Pikettein- sätze zur Störungsbehebung oder geplante Arbei-ten von einzelnen Personen alleine erledigt werden müs-sen. Ein Sicherheitsrisiko, denn wenn sie verunfallen, sind sie ebenfalls auf sich alleine gestellt. Insbesondere wird es für die verunfallte Person dann gefährlich, wenn sie hand-lungsunfähig wird und nicht mehr selber Hilfe anfordern kann. Wo Einsätze im Alleingang stattfinden, muss der Be-trieb deshalb eine Überwachungs- und Notfallorganisation aufbauen (siehe Kasten). In einem ersten Schritt sind dazu die organisatorischen Anforderungen zu evaluieren und in einem nächsten die technischen Hilfsmittel.

Kriterien für den OrganisationsentscheidBeim Organisationsentscheid geht es darum, wer in wel-cher Zeit im Unternehmen die Nothilfe für Alleinarbeitende sicherstellt. Die folgenden Fragen müssen geklärt werden:

➤ Welche Person ist jederzeit im Notfall sofort telefo-nisch verfügbar?

➤ Besitzt diese Person ein spezielles Telefon, das nurals Notfall-Annahme dient, weil die leitung immer frei sein muss? Das Aktivieren von Combox, Weiter-leitungen oder Telefonbeantwortern muss technisch verhindert werden.

➤ Welche Person verfügt über die nötige Kompetenz,sofort und jederzeit einer in Not geratenen Person per Telefon die richtigen Fragen zu stellen und die nöti-gen Nothilfeanweisungen zu erteilen?

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arBEitssiCHErHEit Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 7

AlleinArBeit:

deFinition undAnForderunGen

Die Hauptgefahren sind:

– Erhöhtes Unfallrisiko wegen intellektueller, körper- licher und insbesondere psychischer Überforderung der allein arbeitenden Person– Fehlende Hilfeleistung nach einem Unfall

Alleinarbeit ist nicht zulässig, wenn die Arbeit zu einer Verlet-zung führen kann, die sofortige Hilfe einer zweiten Person nötig macht. Für bestimmte Arbeiten ist eine ständige Überwachung durch eine zweite Person vorgeschrie-ben, so etwa bei Arbeiten an un-ter Spannung stehenden elekt-rischen Installationen, in Behäl-tern und engen Räumen oder an fliessenden Gewässern. Gewisse Arbeiten wiederum dürfen nur in Sichtverbindung und Rufweitezu anderen Personen ausgeführt werden. Dazu gehören etwa Wald-arbeiten mit besonderen Gefah-ren (z. B. Motorsägearbeiten) oder Arbeiten an technischen Syste-men im Sonderbetrieb (z. B. Ein-richten, Beheben von Störungen, Instandhaltungsarbeiten).

direkt die lokale Feuerwehr als Türöffner oder den 144-Ret-tungsdienst aufbieten. Für die meisten Unternehmen ist deshalb die individuelle öffentliche Nothilfedienstleistung SOS24Aid-144 die wirtschaftlichste und vernünftigste Lösung.

Kriterien für den Geräte-EntscheidSind die organisatorischen Voraussetzungen geklärt, wer-den die technischen Hilfsmittel evaluiert. Dabei geht es um folgende Fragen:

➤ Welche automatische Notrufauslösung ist sicher undschränkt am wenigsten ein? Soll/muss die Person mobil mehreren unterschiedlichen Personen anrufen können?

➤ Ist es ausreichend, wenn die Person jederzeit mobil per Telefon erreichbar ist und ausser dem Notruf nur Verbindungen über fixe Schnellwahltasten ermög- licht?

➤ Soll das Gerät nur an vordefinierten Orten auf dem Firmenareal eingesetzt werden?

➤ Wie gross ist der maximale Bereich, in dem sich der Alleinarbeitende aufhalten kann?

➤ Kann dieser Bereich von einer Person in wenigen Minuten abgesucht werden?

➤ Kann das schnelle Auffinden des Notrufenden auch ohne akustische Nahortung sichergestellt werden?

➤ Ist eine Ortung mit GPS (im freien Gelände erforder- lich) oder mit Ortsmarken auf dem Areal erforderlich?

➤ Welche Umweltbedingungen herrschen im Einsatz- gebiet (lärm, Staub, Wasser, Gas...)?

➤ Soll/muss das Gerät den Träger warnen, wenn es dieerwartete Nothilfe nicht mehr sicherstellen kann (Akku fast leer, kein GSM- oder GPS-Signal verfüg-bar etc.)?

➤ Soll/muss das Gerät persönlich sein oder gehört es zu einer Funktion (Rollenhandy)?

Heute ist der Schutz der Alleinarbeitenden mit einem geeig-neten Notrufhandy sehr einfach möglich. Die Handys benö-tigen lediglich eine beliebige SIM-Karte und können den Alleinarbeitenden zum Selbstschutz übergeben werden. Infrastruktur-Investitionen sind in der Regel nicht erforder-lich, weil die Geräte das normale Handynetz nutzen. Der Empfang in Kellergeschossen ist mit einem GSM-Zell-Mess-gerät zu überprüfen. Ein Überblick über die am Markt ver-fügbaren Notrufgeräte ist unter der Adresse verfügbar:

www.aidcomm.ch/de/cms/produkte

zum Autor:Christoph Krieg ist Organisations- und Technologie-berater bei AidComm AG. AidComm bietet Dienstleistun-gen im Bereich der Notruf-Infrastruktur und betreibt unter anderem die SOS24Aid-Notruf-Infrastruktur für Sanitätsnotrufzentrale-144 und SBB.

Quelle:Suva-Checkliste«AlleinarbeitendePersonen»(Best.-Nr.67023.d)

(red.) Eine Person gilt dann als «allein arbeitend», wenn ihr nach einem Unfall oder in einer kritischen Situation nicht sofort Hilfe geleistet werden kann. Diese Gefahr besteht zum Beispiel, wenn eine Person ohne Sichtverbindung und ausser Rufweite zu anderen Personen arbeitet.

In Fällen, in denen Alleinarbeit zulässig ist, müssen Vorkehrun-gen getroffen werden, um die Ge-fahren abzuwenden. Dabei stel-len sich folgende Fragen:

– Ist in der Nähe jedes Einzel- arbeitsplatzes eine Verbindung (z. B. Telefon, Sprechfunk, Draht- oder Funkalarm) zu einer sicher besetzten Stelle gewährleistet?– Sind an den Einzelarbeits- plätzen die Gefährdungen sowie die wahrscheinlichen Verletzungen, wenn es zu einem Unfall kommen sollte, ermittelt und aufgelistet?

Wenn damit zu rechnen ist, dass die verunfallte Person bewe-gungs- oder handlungsunfähig wird, so dass sie nicht mehr sel-ber Hilfe anfordern kann, muss von einer Fachperson eine spezi-elle Überwachungs- und Notfall-organisation aufgebaut werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die allein arbeitenden Personen für diese Tätigkeit geeignet sind und dass sie korrekt instruiert werden.

WeitereInfos:«AlleinarbeitendePersonen»(Suva-Bestellnummer:SBA150.d)

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GEsUNdHEitssCHUtZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 8

eophyten (neue Pflanzen) sind Pflanzenarten, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 beab- sichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa gelang-ten. Die meisten dieser Arten verschwinden schnell wieder oder fügen sich problemlos in unsere Pflanzenwelt ein. Einige aber verbreiten sich stark und werden zum Prob-lem (sogenannte invasive Neophyten). Sie sollen daher möglichst frühzeitig mit geeigneten Massnahmen reguliert werden. Invasive Neophyten verbreiten sich unkontrolliert. Sie verdrängen einheimische Pflanzen und Tiere und beein-trächtigen naturnahe Lebensräume. Sie können auch zu Ertragsausfällen in Land- und Forstwirtschaft führen. Man-che von ihnen können auch die Gesundheit der Menschen gefährden. Dazu gehören vor allem Ambrosia und Riesen-Bärenklau.

Ambrosia: Gefahr für AllergikerAmbrosia ist eine Pflanze mit hochallergenen Pollen. Mehr als zehn Ambrosiapollen pro Kubikmeter Luft bedeuten eine starke Belastung und können bei Allergikern zu schwe-ren Heuschnupfensymptomen oder gar zu Asthma führen. Allergische Reaktionen treten bei den betroffenen Perso-nen nur während der Blütezeit der Ambrosia auf, die von Mitte Juli bis Anfang Oktober dauern kann. Ambrosia ver-längert damit die Allergiesaison um mehrere Wochen. Ambrosia muss bekämpft werden (siehe Kasten). Die Pflanze sollte mitsamt der Wurzel ausgerissen werden. Zum

AmBrosiA undBärenklAu

VOrSiCHT VOr:

ambrosia und Bärenklau sind gebietsfremde Pflanzen, die ursprünglich aus Nordamerika und dem Kaukasus stammen und im 19. Jahrhundert als Zierpflanzen zu uns gelangten. Beide gefährden nicht nur andere Pflanzen, sondern können auch dem Menschen schaden. Wer in betroffenen arealen arbeitet, muss sich gründlich schützen. — Text: Lukas Portmann —

Schutz der Hände sind Handschuhe unabdingbar. Solange die Pollenbildung noch nicht eingesetzt hat, kann auf eine Atemschutzmaske verzichtet werden, während der Blüte-zeit ist sie aber Pflicht.

Riesen-Bärenklau: Vorsicht Verbrennungsgefahr!Der Riesen-Bärenklau besitzt sogenannte phototoxische Eigenschaften. Das bedeutet, dass die Pflanze Inhaltsstoffe produziert, die bei Sonnenlicht giftig wirken. Bei Berührung der Haut und zusammen mit Sonneneinstrahlung kann dies nach 24 bis 48 Stunden schwere Hautentzündungen mit starker Blasenbildung verursachen, die sogenannte Photo-dermatitis. Diese Entzündungen können, sofern sie gross-flächig auftreten, sogar Spitalaufenthalte nötig machen. Oft heilen die Wunden nur unter Narbenbildung wieder ab. Bei der Bekämpfung sind darum Haut und Augen gut zu schützen, insbesondere auch gegen Pflanzensaft-Sprit-zer. Mit Vorteil ist deswegen eine vollständige Schutzklei-dung inklusive Gesichtsschutz empfohlen. Zum Arbeiten eignen sich die späten Nachmittagsstunden an einem be-deckten Tag am besten. Kommt man dennoch in Hautkon-takt mit dem Pflanzensaft, muss dieser so rasch als möglich mit Wasser und Seife sorgfältig abgespült werden. Sonne ist in der Folge zu vermeiden. Nach Beendigung der Arbeit sollte man sich selbst sowie Kleider und Werkzeuge gründ-lich waschen.

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GEsUNdHEitssCHUtZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 9

Die eidgenössische Freisetzungs-verordnung (FrSV) regelt unter anderem den Umgang mit gebiets-fremden Pflanzen. Sie nennt zum Beispiel Pflanzen, mit denen der Umgang verboten ist. Das heisst, diese dürfen weder eingeführt, verschenkt, verkauft, transportiert, vermehrt, angepflanzt noch gepflegt werden. Alle Massnahmen zur Be-kämpfung hingegen sind zulässig. Es besteht aber keine Pflicht zur Bekämpfung (ausser bei Ambrosia), solange weder Mensch, Tier noch die Umwelt direkt gefährdet ist.

➤ in der schweiz breitete sich amb-rosia zwischen 2000 und 2007 stark aus. samen wurden vermehrt aus Nachbarländern eingeschleppt, etwa

durch Erdtransporte, landmaschinen oder in Vogelfutter. dank der Bekämp-fung von ambrosia konnte die aus-breitung in letzter Zeit stark einge-grenzt werden. im Kanton Zürich etwa treffe man ambrosia kaum mehr an, erklärt Jsabelle Buckelmüller von der Baudirektion Zürich. «das Problem ist, dass man sie im Moment nicht ganz wegkriegt, da zum Beispiel im importierten Vogelfutter oder saatgut nach wie vor vereinzelt samen vor-kommen können und sich aus einer einzelnen, unentdeckten Pflanze schnell grössere Bestände bilden», fügt sie an. deshalb sei es wichtig, dass weiterhin ein augenmerk auf die Bekämpfung gelegt werde. Nach wie vor besteht im Kanton Zürich die Pflicht, Funde bei den

ambrosiaverantwortlichen der Gemeinden zu melden. Grössere Be-stände werden mit Hilfe des Kantons bekämpft.

➤ Gefahr geht auch von stark befal-lenen angrenzenden Gebieten (lyon, lombardei) aus, wo ambrosia oft nur mit geringem Erfolg oder überhaupt nicht bekämpft wird, erklärt Nicola schoenenberger, Konservator für Bo-tanik am naturhistorischen Museum lugano. «Eintretenswege gibt es jede Menge. so stammen etwa 70 Pro-zent des sandes und Kieses, das im südtessin verwendet wird, aus stark befallenen norditalienischen Kiesgru-ben, mit der Konsequenz, dass ambro-sia an Baustellen und Bauschuttdepo-nien häufig anzutreffen ist.»

Freisetzungsverordnung

Umgang mit gebietsfremden Pflanzen

Quellen und weitere inFormAtionen:Baudirektion Kanton Zürich: Praxishilfe Neophyten – Problempflanzen erkennen und richtig handeln; www.neobiota.zh.ch/www.ambrosia.ch

steckbrief riesen-Bärenklau

riesen-Bärenklau heracleum mantegazzianum

standort Eher feuchte und nährstoffreiche standorte wie zum Beispiel Ufer, Gärten, Waldränder, Wiesen, Kiesgruben.

ausbreitung ausschliesslich über samen.

Bekämpfung Einzelpflanzen: Wurzelstock in 10–15 cm tiefe abstechen

Grosse Bestände: Mähen und wo möglich Boden bis 15 cm tief fräsen

Einzelpflanzen mit Blüten im Kehricht entsorgen; grosse Pflanzenmengen in professionell geführte Kompostier- oder Vergärungsanlage abführen.

offenen Boden rasch mit einheimi- schen arten begrünen; regelmässige Nachkontrollen durchführen.

steckbrief Ambrosia

Ambrosia Ambrosia artemisiifolia

standort trockener, offener Boden; Garten; strassen- und Bahnböschungen; Kies- gruben; Baustellen; Äcker.

ausbreitung ambrosia ist einjährig und überwintert ausschliesslich als samen. Die Samen werden häufig mit der Erde, im Vogelfutter oder in sonnenblumen- samen verschleppt.

Bekämpfung Ausreissen mit Wurzeln; alles Pflanzen- material immer in die Kehrrichtver- brennung; offenen Boden rasch mit einheimischen arten begrünen; regelmässige Nachkontrollen durch- führen.

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siBe und BesiBe

interview mit Urs Marti,sicherheitsingenieur und Kursleiterbei arbeitssicherheit schweiz, zum neuen«refresher»-Kurs für siBe und BesiBe.

warum hat Arbeitssicherheit schweiz den refresher-kurs lanciert?Für viele SIBE und BESIBE liegt die Ausbildung schon meh-rere Jahre zurück. Mit unserem aktuellen Informationsange-bot wie Magazin und Newsletter halten wir sie auf dem Laufenden. Manchmal ist es aber so, dass diese Informati-onen im Alltagsgeschäft etwas untergehen. Wir möchten den SIBE und BESIBE darum eine zusätzliche Möglichkeit bieten, ihr Wissen aufzufrischen.

An wen richtet sich der kurs?Der Kurs richtet sich an SIBE und BESIBE, deren Ausbildung drei Jahre oder länger zurückliegt.

Frischzellenkur Für

Praxis Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 10

Mit dem «refresher» baut arbeitssicherheit schweiz das

Kursangebot aus. an dem halbtägigen Kurs können sicherheits-

beauftragte (siBE) und Bereichssicherheitsbeauftragte

(BEsiBE) ihr Wissen auffrischen. Wichtig ist dabei auch der

Erfahrungsaustausch.

— Interview: Lukas Portmann —

UrsMarti,SicherheitsingenieurundKursleiterbeiArbeitssicherheitSchweiz

wir möchten den siBe und BesiBe eine zusätzliche möglichkeit bieten, ihr wissen aufzufrischen.

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Praxis Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 11

muss man siBe oder BesiBe sein, um an dem kurs teilzunehmen?Ja, der absolvierte Besuch eines SIBE- oder BESIBE-Kurses ist Voraussetzung. Der Refresher ist auf keinen Fall ein Er-satz für einen solchen Kurs.

wie ist der kurs aufgebaut?Es gibt einen fixen Teil, der für alle Teilnehmenden gleich ist, und einen Wahlteil. Der fixe Teil umfasst die Entwicklung der rechtlichen Grundlagen und Vorschriften, aktuelle Kampa-gnen von Seco, Suva und bfu und das Thema Sensibilisie-rung und Motivation. Punktuell werden Themen aus dem Gebiet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aufgegrif-fen, die gerade aktuell sind. Die Teilnehmenden erhalten zudem einen kurzen Einblick in die elektronische Branchen-lösung.

und was umfasst der wahlteil?Das hängt von den Bedürfnissen der Teilnehmenden ab. Vorstellbar sind etwa Themen wie das Notfallkonzept, die Diskussion von einzelnen Gefährdungen anhand von Check-listen oder die Integration von Arbeitssicherheit und Ge-sundheitsschutz in bestehende Managementsysteme. Die Teilnehmen werden vor dem Kurs aufgefordert, ihre Wün-sche einzureichen. Wir versuchen dann, ein Programm zu-sammenzustellen, damit möglichst alle auf ihre Rechnung kommen.

wie werden die inhalte vermittelt?Die Teilnehmenden erhalten durch den Referenten eine kur-ze Einführung in das Thema oder die Fragestellung. Danach werden die Lerninhalte durch Einzel- und Gruppenarbeiten vertieft. Die Gruppenarbeiten haben dabei auch die Funkti-on eines Erfahrungsaustauschs.

was versprechen sie sich davon?Zum einen profitieren die Teilnehmenden selber direkt vom Austausch. Oft hilft es nur schon zu sehen, dass man mit seinen Problemen nicht allein ist. Und im besten Fall hat jemand bereits eine Lösung für ein konkretes Anliegen ge-funden. Zum anderen können wir bei Arbeitssicherheit Schweiz Erfahrungen sammeln mit dieser Form des Aus-tauschs.

erfahrungen sammeln wofür?Wir planen zusätzlich ein neues Angebot mit Erfahrungs-gruppen. Diese ERFA-Gruppen wären aber fach- und bran-chenspezifisch zusammengesetzt.

refresherKurs fürsibe und besibedie teilnehmenden des refresher-Kurses können erfahrungen bei der einführung und Umsetzung der Branchenlösung austauschen und Kenntnisse ergänzen und auffrischen. der Kurs teilt sich in standardthemen und individuelle, von den teilneh-menden bestimmte Wahlthemen. er dauert einen halben tag und kostet 180 Franken je teilnehmer.

arbeitssicherheit schweiz bietet refresherkurse auch regional und/oder für einzelne institutionen an. Kurstermine siehe seite 17 oder www.arbeitssicherheitschweiz.ch/kurse

die teilnehmenden des refresher-kurses können erfah-rungen bei der einführung und umsetzung der Branchenlösung austauschen und Kenntnisse ergänzen und auffrischen.

Bis wann wird das spruchreif?Ein fester Termin steht noch nicht. Aber ich gehe davon aus, dass wir Ende dieses Jahres oder in der ersten Hälfte des nächsten Jahres das Angebot lancieren werden.

haben sie weitere erwartungen an den refresher-kurs?Der Austausch mit den Mitgliedern bringt uns immer wieder Erkenntnisse, die wir für die Weiterentwicklung der Bran-chenlösung einsetzen können. Beim Refresher haben wir es mit erfahrenen SIBE und BESIBE zu tun. Da kommt eine geballte Ladung Umsetzungswissen zusammen, und ich bin sicher, dass Arbeitssicherheit Schweiz als Ganzes und so-mit alle Mitglieder davon profitieren werden.

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tHEMa Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 12

SCHiCHT- uND NACHTArBEiT:

schichtarbeit kann Körper und seele belasten und verlangt von den arbeitenden darum besondere aufmerksamkeit. Gesundheitsschutz heisst hier, dass nicht nur auf den Körper, sondern auch auf das Beziehungsnetz geachtet werden soll.

— Text: Lukas Portmann, Foto: shotshop.com —

Freizeit planenSchichtarbeit führt dazu, dass sozial wichtige Zeiten knapp werden. Bei hintereinanderliegenden Spät- und Nacht-schichten etwa werden gemeinsame Aktivitäten am Abend mit Familie, Freunden und Bekannten erschwert oder ver-unmöglicht. Das wirkt sich insbesondere auf das Familien-leben aus: Probleme mit dem Partner und den Kindern sind deshalb nicht selten. Müssen zudem Kinder betreut, ein Haushalt geführt oder andere Verpflichtungen wahrgenommen werden, kann dies die Situation weiter beeinträchtigen. Schichtarbeit bedeutet darum auch Freizeitplanung. Nur so lassen sich die notwendigen gemeinsamen Zeiträume trotz erschwerter Umstände finden.

Belastende ArbeitArbeiten gegen die «innere Uhr» ist belastend und kann sich nachteilig auf die Gesundheit auswirken. Die häufigsten Beschwerden bei Schichtarbeit sind Schlafstörungen und Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Magenbeschwerden, innere Un-ruhe und Nervosität. Arbeiten in der Nacht hat ausserdem gesundheitliche Risiken. Dazu gehören etwa Herz-/Kreislauferkrankungen. Das Risiko wird verstärkt durch Rauchen, Übergewicht und Bewegungsmangel. Eine weitere Gefahr sind Unfälle durch Übermüdung. Wegen der gesundheitlichen Risiken sieht das Arbeits-gesetz eine medizinische Untersuchung und Beratung vor für Personen, die über längere Zeit Nachtarbeit verrichten. Um die Gesundheit zu schützen, muss sich eine Person

GeGen die

Die«innereUhr»gibtunsvor,amTagwachzuseinundinderNachtzuru-hen.SiewirdauchZirka-dian-Rhythmikgenannt,weilsiejenachPersonnichtgenau24Stundenbeträgt.DerMenschmussbeiUmstellungen(zumBeispielbeiderZeit-umstellungimFrühjahrundimHerbst,beiFern-flügenoderbeiSchichtar-beit)seineindividuelleRhythmikmitderrealenZeitinEinklangbringen.Dabeiunterstützenihnhauptsächlichdieso-genannten«äusserenZeit-geber»wiedieUhrzeit,

aberauchderHell-Dunkel-undderWarm-Kalt-WechselimTag-Nacht-Verlauf.

EsgibtMenschen,dieesbesserertragen,inderNachtzuarbeitenundsol-che,denenesausgespro-chenMühebereitet.InderNachtwachzublei-benundzuarbeitenistinderRegelanstrengend.InsgesamtsindPersonen,dieinderNachtarbeitengegenüberPersonen,dienuramTagarbeiten,eindeutigbenachteiligt.DerGrunddafürist,dassvieleKörperfunktionen

wiezumBeispieldieKörpertemperaturundHormonfreisetzungenengandie«innereUhr»ge-koppeltsind.

MüdigkeitundSchlafman-gelwirkensichzudemnegativaufdiekörperli-cheundgeistigeLeis-tungsfähigkeitaus.Feh-ler,UnfälleundAbsenzenkommenhäufigervor.

Ob Nachtwache im Pflegeheim, Polizistin oder Werkdienst-Mitarbeitender: Zur Schichtarbeit zählt jede Arbeit, die von der üblichen Tagesarbeitszeit (08.00–18.00 Uhr) abweicht. Davon betroffen sind viele: In der Schweiz arbeiten rund 20 Prozent der Erwerbstätigen in Schichten, ein Grossteil da-von auch in der Nacht.

«innere uhr»

die innere uhr

der mensch muss bei umstellungen seine individuelle rhythmik mit der realen zeit in einklang bringen.

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tHEMa Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 13

mit Schichtarbeit mehr um eine geregelte Lebensführung kümmern als jemand mit ausschliesslicher Tagesarbeits-zeit. Es geht darum, trotz den speziellen zeitlichen Anforde-rungen das innere Gleichgewicht zu finden.

Appetitlosigkeit und Magen-beschwerdenSchichtarbeitende klagen häufig über Appetitlosigkeit und Magenbeschwerden. Das kommt daher, dass die Verdau-ung hauptsächlich während des Tages stattfindet. Schwere, fetthaltige Mahlzeiten liegen daher in der Nacht unange-nehm auf. Schichtarbeitende sollten auf eine leichte und ausge-wogene Ernährung achten, die den Energiebedarf länger abdeckt. Die Mahlzeiten in der Nacht sollten in einer ent-spannenden Umgebung, wenn möglich mit Kollegen und Kolleginnen, und ohne Zeitdruck gegessen werden. Es sollten mindestens drei Mahlzeiten pro Tag einge-nommen werden, möglichst in jeder Schichtart zur gleichen Zeit. Dazu gehören vorzugsweise zwei kleine Zwischen-mahlzeiten. Im Hinblick auf einen ungestörten Schlaf sollte eine Zeit lang vor dem Zubettgehen nichts mehr oder nur wenig gegessen werden.

Nach einer Nachtschicht ist der Schlaf meist kürzer. Er weist zudem weniger Tiefschlaf- und Traumphasen auf. Für die körperliche Erholung ist aber der Tiefschlaf, für die geistige Erholung der Traumschlaf wichtig. Wesentliche Gründe für den weniger erholsa-men Schlaf am Tag sind Störungen durch lärm, Tageslicht und die höhe-ren Temperaturen. Störungen des Tag-schlafs führen nicht nur zu chronischer Mü-digkeit, sie können auch weitere Folgen haben wie zum Beispiel Verstim-

mung. Umso wichtiger ist es, sich für den Schlaf am Tag eine optimale umgebung zu schaffen. Dazu gehören etwa der Schutz vor lärm (ruhigstes Zimmer aus-wählen, Telefon und Hausklingel abstellen, Gehörstopfen), der Schutz vor Tageslicht (Sonnen-licht nach Nachtschicht meiden, Fenster verdun-keln, Augenbinde) und der Schutz vor Wärme (lüften, Heizung niedrig stellen). Hilfreich ist das Einhalten von fixen Schlafzeiten. Auf Schlaf-mittel sollte möglichst verzichtet werden.

Beschwerden von Schichtarbeitenden:

schlafstörungen und müdigkeit an erster stelle

Arbeitsweg:

Mit turboschlaf gegen dieMüdigkeit auf der heimfahrtdie schichtarbeit ist auch gegenstand der bfu-Kampagne für den turboschlaf. schichtarbeitende sind besonders gefährdet, wegen Müdigkeit am steuer zu verunfallen. denn sie fahren dann, wenn sie normalerweise schlafen. die bfu gibt tipps für einen gesunden schlaf und für den sicheren arbeitsweg. www.turboschlaf.ch

Quelle und weitere informationen

Tipps für Schichtarbeitende; Staatssekretariat für Wirtschaft Seco Bestellnummer: 710.078.d

Nacht- und Schichtarbeit: Pausen und Ernährung; Ratschläge für Arbeitnehmende; Staatssekretariat für Wirtschaft Seco Bestellnummer: 710.234.d

www.seco.admin.ch

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im interesse Aller

CHEFsaCHE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 14

investitionen in die arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sind gesetzlich vorgeschrieben und ethisch auch geboten. im idealfall sind sie teil eines betrieblichen Gesundheitsmanage-ments (BGM).

rung eines Vorschlagswesens, Ausbau externer Unterstüt-zung in Form eines Mandats an Arbeitssicherheit Schweiz, Durchführung interner und externer Betriebsbegehungen/-audits etc.). In inhaltlicher Hinsicht wurden Massnah-men im Bereich Personalentwicklung forciert und gestützt auf Rückmeldungen der Mitarbeitenden und auf Absenzen-auswertungen ein Massnahmenplan mit den Schwerpunk-ten Raumklima, Ergonomie und Stolperfallen erarbeitet. Zudem ist im laufenden Jahr eine Mitarbeitendenbefragung geplant. BGM braucht Optimismus und einen langen Atem der Akteure, da Erfolge oft erst langfristig nachweisbar sind. Um so wichtiger ist es, dass eine Geschäftsleitung die zu-sätzlichen Aufwendungen gutheisst und so nach innen wie nach aussen ein wichtiges Zeichen setzt.

d arunter ist eine Kombination von verhaltens- und verhältnisorientierten Massnahmen sowie die Bereitstellung notwendiger Strukturen und Mittel zu verstehen, mit denen Belastungen reduziert und/oder Ressourcen der Mitarbeitenden aufgebaut werden. BGM liegt nicht nur im Interesse der Mitarbeitenden, son-dern genauso in demjenigen des Betriebes. Betriebe, die in Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeitenden investie-ren, werden belohnt durch eine nachweisbar gesteigerte Produktivität, Qualität und Wirtschaftlichkeit. Doch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind nur ein – wenn auch ein wesentlicher – Bestandteil der be-trieblichen Bemühungen um eine gute oder sogar bessere Gesundheit der Mitarbeitenden. Folgendes Modell soll die einzelnen BGM-Handlungsfelder und ihre gegenseitige Abhängigkeit schematisch aufzeigen und kurz umschrei-ben: Die Führung als Dach des Gebildes umfasst Aspekte

der Kultur und der Strategie. Die materiellen

zum Autor:Frank Schwammberger ist Hr-Chef der Kantonspolizei Zürich und Sicherheitsbeauftragter.

BGm-handlungsfelder bei der kantonspolizei zürich

Führung

materielle ressourcen

Personal-management

Arbeits-schutz

BGm-strukturen

Betriebe, die in Gesundheit und wohl-

befinden der Mitar-beitenden investieren,

werden belohnt.

Frank Schwammberger

ressourcen bilden das Fundament. Hier sind zum Beispiel eine für den täglichen Einsatz adäquate

Ausrüstung, Infrastruktur und Technik entscheidend für die Gesundheit und Motivation der Mitarbeitenden. Den einen tragenden Pfeiler des BGM-Systems bilden die Massnah-men im Bereich Personalmanagement. Hier liegt der Fokus auf der Personalführung und -entwicklung. Arbeitssi-cherheit/Gesundheitsschutz («Arbeitsschutz») bildet die andere tragende Säule. Das ganze BGM-System wird schliesslich durch Strukturen zusammengehalten (Aufbau- und Ablauforganisation), die es für die wirksame Vernet-zung aller Handlungsfelder braucht. Die kantonspolizei zürich hat in den vergange-nen zwei Jahren im Hinblick auf ein umfassenderes BGM-Konzept vor allem die strukturellen Voraussetzungen optimiert (z.B. Pflichtenhefte für SIBE und BESIBE, Einfüh-

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Kursdaten 2012• Niveau 1 06. – 07. Februar / 26. – 27. März / 30. April – 1. Mai

10. – 11. September / 03. - 04. Dezember

• BS-VK 18. – 20. Januar / 21. – 23. März / 13. – 15. Juni19. – 21. September / 14. - 16. November

• BSK 1 01. – 03. Februar / 28. - 30. März / 04. – 06. Juli05. – 07. September / 28. – 30. November

• BSK 2 29. Februar – 2. März / 02. – 04. Mai07. – 09. November / 12. – 14. Dezember

• Refresher 12. – 13. Januar / 19. – 20. April30. – 31. August / 25. – 26. Oktober

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Das Magazin Arbeitssicherheit Schweiz ist die Mitgliederzeitschrift des Schweizerischen Vereins für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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rECHt Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 16

ArBeitseinsätze und FreiwilliGeViele Betriebe werden bei ihrer arbeit von Freiwilligen unterstützt oder beschäftigen Personen, denen arbeitseinsätze verordnet wurden. auch für diese sollte sicheres arbeiten und Versicherungsschutz gewährleistet sein.

— Text: Lukas Portmann —

Kranken- und Unfall-versicherungAlle in der Schweiz wohnhaften Personen müs-sen bei einer Krankenkasse obligatorisch ge-gen Krankheit versichert sein. Personen im Angestelltenverhältnis sind über den Arbeitge-ber gegen Betriebsunfall versichert. Beträgt ihr Beschäftigungsgrad mindestens acht Stunden pro Woche, sind sie über den Arbeitgeber auch gegen Nichtbetriebsunfall versichert. Perso-nen, die nicht im Angestelltenverhältnis stehen, müssen sich bei ihrer Krankenkasse gegen Un-fall versichern. Damit ist die Grunddeckung für Krankheit und Unfall gegeben. Für Freiwillige können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, diese sind im Einzelfall mit Fachperso-nen zu prüfen.

Motorfahrzeug-versicherunghaftpflichtWird der Dienst mit einem privaten Motorfahr-zeug verrichtet, besteht ein Versicherungs-schutz über die obligatorische Haftpflichtver-sicherung des Halters. Mit einer üblichen Kilometerentschädigung sind die Kosten für Versicherung sowie Selbstbehalt und Malus für den Fall eines Unfalls damit abgegolten. Die-se Kilometerentschädigung sollte im Spesen-reglement des Einsatzbetriebs geregelt sein.

dienstfahrtenversicherung für «arbeitnehmer»-FahrzeugeFür Freiwillige im Fahrdienst soll der Abschluss einer separaten «Dienstfahrten»-Kaskoversiche-rung durch die Einsatzorganisation geprüft werden (vor allem bei häufigen Fahrten).

Quelle und weitere Informationen:Die Angaben basieren auf den Fakten-blättern von BENEVOl Schweiz, der Dach-organisation der Fach- und Vermittlungs-stellen für Freiwilligenarbeit in der Deutschschweiz. www.benvol.ch > Grund-lagen > Merkblätter

Das Gesetz verlangt von Arbeitgebern und Ar-beitnehmern bestimmte Pflichten in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Bei der Freiwilligenarbeit und bei verordneten Arbeitseinsätzen besteht jedoch kein Anstel-lungsverhältnis im herkömmlichen Sinn (es fehlt die für den Arbeitsvertrag typische Ent-löhnung). Dennoch wird von vielen Fachleuten die Auffassung vertreten, dass die entspre-chenden Vorschriften analog anzuwenden sind. Auch BENEVOL Schweiz, die Dachorgani-sation der Fach- und Vermittlungsstellen für Freiwilligenarbeit in der Deutschschweiz, emp-fiehlt, die Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheit zu beachten.

Pflichten des einsatzbetriebesDer Einsatzbetrieb (als faktischer Arbeitgeber) ist für die Sicherheit und die Gesundheit aller Mitarbeitenden, auch der Freiwilligen, verant-wortlich. Er muss zum Schutz von Leben, Ge-sundheit und persönlicher Integrität der Mitar-beitenden alle Massnahmen treffen, die

– nach dem Stand der Technik anwendbar,– den Verhältnissen angemessen und– nach der Erfahrung notwendig sind.

Pflichten der FreiwilligenJede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, d.h. auch jede und jeder Freiwillige, haben für die Sicherheit und die Gesundheit aller einen Bei-trag zu leisten, beispielsweise:

– Freiwillige müssen den Einsatzbetrieb inder Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften un-terstützen.

– Freiwillige haben die Weisungen des Ein-satzbetriebes in Bezug auf Arbeitssicher-heit und Gesundheitsschutz zu befolgen und die anerkannten Sicherheitsregeln zu berücksichtigen, wie beispielsweise Hygie-nevorschriften oder das Tragen von Schutz-bekleidung.

– Festgestellte Mängel, die die Arbeitssicher-heit oder den Gesundheitsschutz beein-trächtigen, sind von den Freiwilligen zu be-heben oder, wo sie dazu nicht befugt oder nicht in der Lage sind, unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden.

VersicherungsschutzBei Freiwilligeneinsätzen stellt sich immer wie-der die Frage nach dem Versicherungsschutz. Hier empfiehlt es sich, die Fragen schon vor dem Einsatz zu klären. Dies betrifft insbeson-dere Art und Höhe des bestehenden Versiche-rungsschutzes im Betrieb. Abklärungen müs-sen aber auch über die bestehenden Versiche-rungen der Freiwilligen getroffen werden.

HaftpflichtversicherungEine Person, die Freiwilligendienst verrichtet, tritt als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Ein-satzbetriebs auf. Gegenüber Dritten haftet die Organisation für fehlbares Verhalten bzw. fehl-bare Leistungen ihrer freiwillig Mitarbeitenden. Deshalb sind die Freiwilligen in die ordentliche Betriebshaftpflichtversicherung einzuschlies-sen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auf den Einsatz, welcher im Dienst der Organisation geleistet wird.

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KUrsE arBEitssiCHErHEit sCHWEiZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 17

siBe-kurse Grundwissen für SicherheitsbeauftragteDauer 2 TageKurskosten: CHF 780.– inkl. Mittagessen und MwSt. Kurs grundwissen für sicherheitsbeauftragteDatum 26./27. März 2012Ort riedholz (so), Bildungszentrum Wallierhof Kurs grundwissen für sicherheitsbeauftragteDatum 29./30. Mai 2012Ort Zürich, nbW netzwerk für betriebswirtschaftliche Weiterbildung

Kurs grundwissen für sicherheitsbeauftragteDatum 11./12. Juli 2012Ort Zürich, nbW netzwerk für betriebswirtschaftliche Weiterbildung Kurs grundwissen für sicherheitsbeauftragteDatum 12./13. september 2012Ort riedholz (so), Bildungszentrum Wallierhof

BesiBe-kurse Dauer 1 TagKurskosten: CHF 430.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Kurs soziale institutionenDatum 26. Juni 2012Ort Zürich, nbW netzwerk für betriebswirtschaftliche Weiterbildung

Kurs soziale institutionenDatum 2. halbjahr 2012 (datum noch offen)Ort Zürich, nbW netzwerk für betriebswirtschaftliche Weiterbildung

Kurs schulenDatum 28. Juni 2012Ort Zürich, nbW netzwerk für betriebswirtschaftliche Weiterbildung

Kurs schulen Datum 2. halbjahr 2012 (datum noch offen)Ort Zürich, nbW netzwerk für betriebswirtschaftliche Weiterbildung

Kurs VerwaltungDatum 18. april 2012Ort Zürich, nbW netzwerk für betriebswirtschaftliche Weiterbildung

Kurs VerwaltungDatum 2. halbjahr 2012 (datum noch offen)Ort Zürich, nbW netzwerk für betriebswirtschaftliche Weiterbildung

Kurs Bäder, eisbahnen/sportanlagen Datum 20. april 2012Ort Zürich, Federas Beratung ag

Kurs Werkhof/grünanlagen Datum 14. Mai 2012Ort aarau, Werkhof

Kurs Werkhof/grünanlagen Datum 2. halbjahr 2012 (datum noch offen)Ort aarau, Werkhof

Kurs abwasseranlagenDatum 14. Mai 2012Ort aarau, Werkhof/ara

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Kurs Facility ManagementDatum 16. april 2012Ort Zürich, Federas Beratung ag

refresher-kurs für siBe und BesiBe Dauer ½ Tag Kurskosten: CHF 180.– inkl. MwSt. Kurs refresher-Kurs für siBe und BesiBeDatum 25. september 2012; 9.00–12.00 Uhr Ort Zürich, nbW netzwerk für betriebswirtschaftliche Weiterbildung

Kurs refresher-Kurs für siBe und BesiBeDatum 25. september 2012; 13.30–16.30 Uhr Ort Zürich, nbW netzwerk für betriebswirtschaftliche Weiterbildung

Kurs refresher-Kurs für siBe und BesiBeDatum 1. november 2012; 9.00–12.00 Uhr Ort Zürich, nbW netzwerk für betriebswirtschaftliche Weiterbildung

Kurs refresher-Kurs für siBe und BesiBeDatum 1. november 2012; 13.30–16.30 UhrOrt Zürich, nbW netzwerk für betriebswirtschaftliche Weiterbildung

Fach-kurse Dauer 1 Tag Kurskosten: CHF 500.– inkl. Mittagessen und MwSt. Kurs Bauliche sicherheit für hauswarteDatum 20. Juni 2012 Ort Zürich, Federas Beratung ag

Kurs sicherheit auf KinderspielplätzenDatum 12. Juni 2012 Ort Zürich, Federas Beratung ag

einführung elektronische Branchenlösung Dauer 1 Tag Kurskosten: CHF 490.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Kurs einführung elektronische BranchenlösungDatum 2. halbjahr 2012 (datum noch offen)Ort schlieren, stiftung Chance

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MarKt Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 18

Arbeit am notebook ohneVerspannungDie Arbeit an Notebooks ist meist unbequem und zudem ungesund. Beson-ders die feste Verbindung zwischen Monitor und Tastatur ist dabei proble-

matisch. Sie zwingt Anwender in einer gebeugten und starren Haltung zu sitzen. Ergonomisch besser ist, wenn die Oberkante des Bildschirms

zirka fünf Zentimeter unter der Augenhöhe liegt und die Tastatur frei beweglich ist. Für langes Arbeiten raten Ergonomie-Fachleu-te deshalb zu Notebookständern.

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Augenhöhe gestellt werden. Die separate Tastatur sorgt für mehr Bewegung.

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Mit der lUX-top Quick-Doku präsen-tiert ST Quadrat eine neue App zur Dokumentation der Befestigung von lUX-top Anschlageinrichtungen. Der Entwickler und Hersteller von Absturzsicherungen reagiert damit auf aktuelle europäische Vorschriften und Empfehlungen. lUX-top Quick-Doku ist eine webbasierte Applikation, die sowohl am PC als auch am Smart-phone ausgeführt werden kann. Neben einer einfachen und übersicht-lichen Dokumentation der Befestigung von lUX-top-Anschlageinrichtungen bietet das neue digitale Werkzeug eine bequeme Erfassung und Auswer-tung aller wichtigen Montagedaten – inklusive Fotodokumentation. Die Ausgabe erfolgt im PDF-Format, was eine zeitnahe und kompakte Übergabe an den Bauherrn deutlich erleichtert.

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Praxisbezogener Workshop für laienretterMitden«Nothilfe-Tagen»bietetdieSanArena-Rettungsschuleeinenpraxis-bezogenenWorkshopfürausgebildeteLaienretteran.DabeitrainierendieTeilnehmenden in verschiedenen Notfallsituationen und profitieren vomProfi-WissenderbeteiligtenFeuerwehrWinterthur,derStadtpolizeiWinter-thur,desRettungsdienstesdesKantonsspitalsWinterthurundderRettungs-flugwacht(Rega).DieNothilfe-Tage2012findenam1.Juniund6.JuliinWin-terthurimZivilschutz-AusbildungszentrumOhrbühlstatt.GeprobtwirddasVerhalten bei verschiedenen Arbeitsunfällen. Auf dem Programm stehenfernereineBergungsübungmitFührungamUnfallplatz,ReanimationmitEin-bezugdesDefibrillatorssowiedasErkennenvonKrankheitsbildern.DenAb-schlussmachtdieÜbungeinesGrossereignissesinZusammenarbeitmitdenRettungs-Profis.www.sanarena.ch

MarKt Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 19

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MarKt Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 20

Die Wicki + Ambühl AG bietet neu eine Betriebsnothilfe-Ausbildung an. Damit offeriert Wicki + Ambühl ein Komplettangebot für Schulungen im Bereich Betriebssanität. Alle Ausbildungsinhalte nach den Kursnormen laienausbildung im Rettungswesen von Niveau 1 (Betriebsnothilfe) bis Niveau 3 (Betriebssanität) sind ideal auf betriebliche Situationen ausgerichtet. Die Kursräume befinden sich in Olten an zentraler Lage und sind bestens eingerichtet. www.wicki-ambuehl.ch

Ausbildungs-angebot für Betriebssanität nun komplett

unico Graber mit weiterbildungs-angebotUnico Graber bietet nebst Schutzbrillen aus eigener Produktion auch Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitsplatzanalyse sowie Beratung und Weiter-bildung. Bei der Arbeitsplatzanalyse wird die Situ-ation eines Unternehmens bezüglich Augenschutz erfasst und daraus der Bedarf ermittelt. Zusammen mit einer optimalen Beratung könne so der Auf-wand eines Betriebes im Bereich Arbeitsschutz spürbar reduziert werden, teilt Unico Graber mit. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Schu-lungen und Beratungen auf dem gesamten Gebiet der persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) an. www.unicograber.com

Arbeitsschutzbrille intrendigem design

Mit der Carina Klein Design farblos hat EKASTU eine robuste, federleichte Arbeitsschutzbrille mit Zusatzschutz gegen reflektierendes Licht und Partikel lanciert. Sie wurde entwickelt und erprobt für den sicheren und bequemen Dauereinsatz. Die Brille weist eine optimale Passform in zukunftsweisendem Design auf. Der hochgezogene Brillenrahmen dient als Schutz der Augenbrauen. Die Brille der höchsten optischen Güteklasse verfügt über beschlag-, spiegel- und verzerrfreie sowie kratzfeste Polycarbo-nat-Sichtscheiben. www.ekastu.li

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aNBiEtEr Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 21

Absturzsicherung

Bornack SchweizOholten 75703 SeonTel. 062 886 30 [email protected]

Carl Stahl AGStachelhofstrasse 128854 SiebnenTel. 055 450 50 [email protected]

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Zimmermann AGPSA, Seilsysteme, leitern, HebegeräteTel. 056 485 80 32www.zimmermann-ag.com

Alarmierungssysteme

AidComm AGNotruf / logistik – Systeme & ServicesTel. 041 780 93 58www.aidcomm.ch Ascom (Schweiz) AGEffektive Einzelarbeitsplatz-absicherung, Bewährte Personennotsignal-Anlagen5506 Mägenwil Tel. 062 889 50 [email protected]

ecom instruments GmbHSpezialist für mobile ex-sichereGeräteTel. 041 921 60 00www.ecom-ex.com

Arbeitsplatz-Gestaltung, Ergonomie Ergoplan Matthias EmmeneggerErgonomie am Arbeitsplaz Tel. 043 255 03 [email protected]

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Meier Arbeitssicherheit GmbHIndustrie, Gewerbe,öffentliche Dienste6110 Wohlenwww.meier-arbeitssicherheit.ch

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Flucht- und Rettungs-wegpläne/-markierungen

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Gesundheitsschutz und Prävention

BENE, Gesundheit wirktAlles rund um Gesundheits-förderungTel. 079 294 57 70www.bene.ch

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Meier Arbeitssicherheit GmbHSicherheitsmesser6110 Wohlenwww.meier-arbeitssicherheit.ch

Würth AGDornwydenweg 114144 ArlesheimTel. 061 705 91 [email protected]

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Schutzausrüstung (PSA)

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Ausblick

lEtZtE sEitE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2012 22

HerausgeberSchweizerischer Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheit Schweiz)Mainaustrasse 30Postfach8034 ZürichTel.: +41 (0)44 388 71 91Fax: +41 (0)44 388 71 80www.arbeitssicherheitschweiz.chmagazin@arbeitssicherheitschweiz.ch

RedaktionLukas Portmann, Arbeitssicherheit SchweizTel.: +41 (0)44 388 71 27Fax: +41 (0)44 388 71 [email protected]

InserateMagazin Arbeitssicherheit SchweizPostfach8034 ZürichTel.: +41 (0)44 388 71 91Fax: +41 (0)44 388 71 80www.arbeitssicherheitschweiz.ch/[email protected]

FASSADEN UNDFENSTEr SiCHEr rEiNiGENDas Reinigen von Fenstern und Fassaden birgt Gefahren: Neben Stürzen droht der

Kontakt mit gefährlichen Stoffen.

HAuTSCHuTzEin Viertel aller erfassten Berufskrankheiten sind

Hautschäden. Das zeigt, wie wichtig es ist, zur Haut Sorge zu tragen. Ein wichtiger Aspekt ist

der Sonnenschutz.

PSyCHOSOziALE BELASTuNGENDie schlechte Bewältigung von beruflichen und privaten Belastungen verursacht körperliche,

seelische und soziale Störungen. Stress belastet nicht nur die Betroffenen,

sondern kostet die Volkswirt-schaft Milliarden.

LektoratMüllerkommunikation, Thalwil

GestaltungskonzeptundLayoutgreen Büro für Corporate Design, Zürich

DruckDruckerei Albisrieden AG, Zürich

Auflage3638 (prov. Beglaubigung WEMF/SW)

ErscheintvierMaljährlich:(März, Juni, September, Dezember)Preis Einzelnummer: CHF 25.– / inkl. Versand und MwSt. Abonnement Schweiz: 1 Jahr CHF 80.– / inkl. Versand und MwSt.Für Mitglieder von Arbeitssicherheit Schweiz ist das Magazin im Beitrag enthalten.Mediadaten unter www.arbeitssicherheitschweiz.ch/magazin

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Das Magazin Arbeitssicherheit Schweiz ist die Mitgliederzeitschrift des Schweizerischen Vereins für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Tipp für Nachtarbeiter:MeidedasSonnenlicht

vordemSchlafen.

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