Mein Blog
als digitales Tagebuch
Streifzug durch die Blogosphäre
Installation, Einrichtung und Redaktion eines Weblogs
mit der Open Source-Software
WordPress
Vortrag von Niklas Kanthak
am 16.9.2014 an der VHS Düsseldorf
Semester 14/2 Veranstaltung I356410
WordPress
1997 prägte Programmierer John Borgar
den Begriff Weblog
1998 erste Software: Open Diary
2003 WordPress
0.7 von Matt Mullenweg
2010 Hersteller Automattic
hat Markenrechte an die WordPress Foundation
abgetreten
Problogger
Stefan Niggemeier www.stefan-niggemeier.de/blog, Bildblog
Rainer Meyer alias Don Alphonso Blogbar, Stützen der Gesellschaft
(FAZ-Blogs)
Felix Schwenzel www.wirres.net, Interview
Anke Gröner www.ankegroener.de
Sascha Lobo saschalobo.com, Spiegel Online
„Ehemalige“
Katharina „Lyssa“
Borchert ehemals Lyssas
Lounge, ehemals DerWesten,
SPIEGEL ONLINE GmbH
Dr. Mercedes Bunz mercedesbunz.net, ehemals DER TAGESSPIEGEL, The
Guardian
Robert Basic ehemals Basic Thinking
Blog
(über ebay
am 15.1.09 für
46.902,–
€
verkauft), nun www.robertbasic.de
Quelle
Quelle
Permalink
Permalink
= permanenter Verweis
feste Adresse zu einem Artikel („Bookmark“)
Zugriff auch nach Archivierung oder Kategoriewechsel
Track-
und Pingback
Methoden zur Vernetzung
von Blogs
Darstellung als Kommentar
Trackback: Darstellung als „Anreißer“
des Artikels
Pingback: Darstellung als Zitat der verlinkten Textstelle
aber:Urheberschaft und Authentizität nicht verifizierbar
Darstellung abhängig vom verwendeten Theme
Links
Blog-Suche
Icerocket
– Suche
Blogoscoop
–
Suche, Statistiken und Community
Rivva.de
–
aktuelle Themen
10000 Flies
–
Newscharts
für Blogs, Deutsche Blogcharts
Weblogs.com
–
Anzeige der Aktualisierungen
(kostenlose) Blog-Dienste
de.wordpress.com
www.blogger.com
www.blogg.de
www.blogigo.de
www.twoday.net
www.livejournal.com
www.typepad.com
www.myblog.de
…
Minimalistische Blog-Dienste
Medium.com
Svbtle
Ghost
Posthaven
Wir brauchen…
Webhosting-Paket: Domain, Webspace, Webserver mit PHP, FTP, MySQL
Datenbank mit Zugangsdaten
FTP-Zugang mit Zugangsdaten
FTP-Programm: z. B. FileZilla
Installation 1/2
Download deutsche Version
komprimierte Datei lokal auf der Festplatte entpacken
„wp-config-sample.php“
in „wp-config.php“
umbenennen und in dieser Datei die Zugangsdaten für die Datenbank eintragen
https://api.wordpress.org/secret-key/1.1
im Browser aufrufen und die ermittelten Schlüssel ebenfalls in die Datei an vorgesehener Stelle einkopieren
Änderungen speichern
Anmeldung am Webserver per FTP-Programm mit den Zugangdaten
2/2
FTP-Übertragung
des vollständigen
Pakets
auf den Webserver
Aufruf: http://www.meine-adresse.de/wp-admin/install.php
Titelvergabe, Passwort sichern (!)
Aufruf Blog: http://www.meine-adresse.de
Aufruf Admin: http://www.meine-adresse.de/wp-admin
Backup 1/2
Backup-Service ist meist im Hosting-Angebot
enthalten
aber: die Anforderung des Backups braucht Zeit
Backup ist vor jedem Update empfohlen
Jedes Backup sollte physisch auf einem anderen Medium (!) gesichert werden.
„Nur ein geprüftes Backup ist ein sicheres Backup.“
2/2
Werkzeuge/Daten exportieren sichert nur Kommentare, benutzerdefinierte Felder, Kategorien und Tags
Medien (Bilder, …), Themes, Plugins
und sonstige individuelle Erweiterungen müssen manuell gesichert werden (!)
Inhalte liegen gewöhnlich in Ordnern im Ordner „wp-content“
Download dieser Ordner per FTP auf lokale Festplatte
und
oder per Plugin: Simple Backup, UpdraftPlus
Backup
Rechtslage
unklar und komplex
Haftung „unter Umständen“:
Joerg, Heidrich, hob (2009): „BGH: Haftung für fremde Website-Inhalte“. In: c’t
Heft 25, 2009, 38.
Rechtslage: Pflichten
Betreiber hat Pflicht der Überwachung
Aber: Die meisten Gerichte haben sich gegen eine pauschale Überwachungspflicht ausgesprochen.
Betreiber hat die Pflicht zum Datenschutz der Nutzer (Telefonnummern, usw.)
Herausgabe der Identifikationsdaten nur bei schriftlichem Antrag
der Strafverfolgungsbehörden, meist Staatsanwalt
Rechtslage: Abgrenzung
Problem des Erkennens eines rechtswidrigen Beitrags:
Meinungsäußerung ist legitim: „Produkt X gefällt mir nicht.“
Bei Tatsachenbehauptung „Produkt X funktioniert nicht.“
müsste vom Betreiber der Beweis erbracht werden –
daher ist eher die Löschung
des Beitrags angezeigt.
Problem der Abgrenzung der Beiträge selbst für Juristen
Rechtslage: Rechtsverletzung 1/2
mögliche rechtswidrige Beiträge:
Strafbestand bei Beleidigung (z. B. „Arschloch“), übler Nachrede oder Verleumdung von Personen und Personenmehrheiten (z. B. Linux-
Club
XY)
Aufruf zu Straftaten
Verlinkung auf rechtwidrige Websites und Material (z. B. Pornografie)
2/2
mögliche rechtswidrige Beiträge:
Verwendung und Verlinkung („Hotlinking“) von Fremdmaterial (z.
B. YouTube, RSS-Feeds, …) ist problematisch, da Urheberschutz
besteht
aber: Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.
Rechtslage: Haftungsfall
Betreiber haftet für rechtswidrige Beiträge, „wenn er sie kennt“
unklar der Fall der Unkenntnis der Beiträge
sog. „Kenntnisfalle“: Problematik der Frage des Nachweises
entweder durch eigene Antwort auf einen Beitrag oder externen Hinweis, z. B. Abmahnung
2/2
unklar das Problem der Kenntnis Dritter (z. B. Co-Moderatoren)
unklar auch die Frist der Löschung des rechtswidrigen Beitrags (12 h –
1 Woche)
aber: Staatsanwaltschaften richten sich in der Regel an den Verfasser des Beitrags
Rechtslage: Fazit
bei Unklarheit eher Beitrag sperren
Rechtsanwalt beauftragen (Kosten)
Eigenkontrolle auch beim Verfassen eigener Beiträge –
diese also besser als Meinungsäußerung verfassen
Vielen Dank.
Niklas [email protected]://www.xing.com/profile/Niklas_Kanthak
Top Related