Neugestaltung der Berufsvorbereitung
2009
Stand: 3. November 2008
Buml/Hoops/Mönnig
Niedersächsisches Kultusministerium
Berufseinstiegsschule (BES)Berufseinstiegsschule (BES)Berufseinstiegsschule (BES)Berufseinstiegsschule (BES)
Einjährige BerufsfachschuleEinjährige BerufsfachschuleEinjährige BerufsfachschuleEinjährige Berufsfachschule
BerufsschuleBerufsschuleBerufsschuleBerufsschule
LeistungsbewertungLeistungsbewertungLeistungsbewertungLeistungsbewertung
Zweijährige BerufsfachschuleZweijährige BerufsfachschuleZweijährige BerufsfachschuleZweijährige Berufsfachschule
Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009
SchulpflichtSchulpflichtSchulpflichtSchulpflicht
QualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteine
Niedersächsisches Kultusministerium
Berufsschule
AnlassAnlass Aufhebung der verpflichtenden Anrechnung des
BGJ und der BFS zum 01.08.2009
Anrechnung nach dem BBiG dann nur noch auf freiwilliger Basis
Berufsschule
Neuordnung der beruflichen GrundbildungNeuordnung der beruflichen Grundbildunghat erhebliche Auswirkungen auf die BShat erhebliche Auswirkungen auf die BS
AuswirkungenAuswirkungen
Aufhebung des BGJ
Bei Anrechnungszusage wie bisher verbindliches Angebot einer flächendeckenden vollschulischen beruflichen Grundbildung (BFS)
Angebot zukunftsfähiger Berufsfachschulen Anrechnungsfähigkeit Anrechnungsbereitschaft Regionaler Konsens
BisherigeBisherige Organisationsformen derOrganisationsformen der BerufsschuleBerufsschule::
•BerufsgrundbildungsjahrBerufsgrundbildungsjahr
•BerufsvorbereitungsjahrBerufsvorbereitungsjahr
•Berufsschule mit Teilzeit- oder BlockunterrichtBerufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht
KünftigeKünftige Organisationsform derOrganisationsform der BerufsschuleBerufsschule::
•BerufsgrundbildungsjahrBerufsgrundbildungsjahr
•BerufsvorbereitungsjahrBerufsvorbereitungsjahrBestandteil derBestandteil der BerufseinstiegsschuleBerufseinstiegsschule
Es bleibt: Es bleibt:
Berufsschule mit Teilzeit- oder BlockunterrichtBerufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht
Berufsschule
Lernbereiche Gesamtwochenstd. in 3 Jahren
Berufsübergreifender Berufsübergreifender LernbereichLernbereich
1414
mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation* Politik Sport Religion
Berufsbezogener LernbereichBerufsbezogener Lernbereich 2222
mit den Lernfeldern• •
Insgesamt 36*In Ausbildungsberufen nach § 66 BBiG kann das Fach Fremdsprache/Kommunikation durch optionale Lernangebote zur individuellen Förderung ersetzt werden. (§27 BbS-VO beachten !!)
Berufsschule
Stundentafel für die Berufsschule nach § 67 Abs. 4 NSchGLernbereiche Wochenstunden
Berufsübergreifender Berufsübergreifender LernbereichLernbereich
66
mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Bewegungserziehung/Sport Religion
Berufsbezogener LernbereichBerufsbezogener Lernbereich 66
Insgesamt 12
Berufseinstiegsschule (BES)
Niedersächsisches Kultusministerium
BerufseinstiegsklasseBerufseinstiegsklasse
1 Jahr Vollzeitunterricht
Berufseinstiegsschule
BerufsvorbereitungsjahrBerufsvorbereitungsjahr
Ziel:Ziel: Vorbereitung für eine Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder eine Berufsausbildung oder eine BerufstätigkeitBerufstätigkeit
ZielgruppeZielgruppe: Schülerinnen und : Schülerinnen und Schüler ohne Hauptabschluss Schüler ohne Hauptabschluss mit besonderem individuellen mit besonderem individuellen Förderbedarf.Förderbedarf.
Ziel:Ziel: Verbesserung der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten für Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Berufsausbildung oder den eine Berufsausbildung oder den Besuch einer BFSBesuch einer BFS
Erwerb desErwerb desHauptschulabschlussesHauptschulabschlusses
für Schülerinnen und Schüler für Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschlussohne Hauptschulabschluss
im Einzelfall Aufnahme von im Einzelfall Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Schülerinnen und Schülern mit HauptschulabschlussHauptschulabschluss
Berufseinstiegsklasse
(BEK)
Berufseinstiegsschule
Warum Warum
diese neue Schulform ?diese neue Schulform ?
Berufseinstiegsklasse
Einjährige berufliche Grundbildung ohne Eingangsvoraussetzung
BGJ und BFS
Schuljahr 2004/2005
Schüler insgesamt: 20.100 davon ca. 4.250 ohne Abschluss (21 %) die Übergangsquote BGJ >> 2. Ausbildungsjahr beträgt ca. 35 %
- Ausbildung- Arbeit- Berufsvorberei- tung der Arbeits- verwaltung
- Ausbildung- Arbeit- Berufsvorberei- tung der Arbeits- verwaltung
BFS
7.100 Schüler/innendavon 1.577 ohne HSA
• ohne Erfolg 2.658 (41 %)
BFS
7.100 Schüler/innendavon 1.577 ohne HSA
• ohne Erfolg 2.658 (41 %)
BGJ
13.000 Schüler/innendavon ca. 2.700 ohne HSA
• ohne Erfolg 4.622 (38 %)• ohne Anrechnung 65 %
BGJ
13.000 Schüler/innendavon ca. 2.700 ohne HSA
• ohne Erfolg 4.622 (38 %)• ohne Anrechnung 65 %
BVJ
7.000 Schüler/innen
BVJ
7.000 Schüler/innen
o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss
HAUPTSCHULE
o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss
HAUPTSCHULE
Fazit: Kein bedarfsgerechtes Angebot !!
Einjährige berufliche Grundbildung - künftig -
- Ausbildung- Arbeit- Maßnahmen der Arbeits- verwaltung
- Ausbildung- Arbeit- Maßnahmen der Arbeits- verwaltung
BFS
Inhalte = 1. Ausbildungsjahr
Voraussetzung: HS-Abschluss
BFS
Inhalte = 1. Ausbildungsjahr
Voraussetzung: HS-Abschluss
BEKInhalte:insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis
Ziel:• Steigerung der Ausbildungsreife • HS-Abschluss
BEKInhalte:insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis
Ziel:• Steigerung der Ausbildungsreife • HS-Abschluss
BVJ
BVJ
o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss
HAUPTSCHULE
o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss
HAUPTSCHULE
AusbildungAusbildung
Eckdaten
der
BEK
Berufseinstiegsklasse
Berufseinstiegsklasse
Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen.
Stundentafel
4Mathematik
2Sport
4Deutsch/Kommunikation
6 (FT)
30 (FP)
Fachrichtung
Wirtschaft
28,5 (FT)
21II. Berufsbezogener Lernbereich
mit denQualifizierungsbausteinen
50 Wirtschaft: 42,5
35Unterrichtsstunden pro Woche
1Religion
114Politik
2Englisch
I. Berufsübergreifender Lernbereich
BudgetZuweisung
Zahl der WochenstundenUnterrichtsfächer
Klassenbildung/Budget
das zugewiesene Budget legt zugrunde eine
Klassenfrequenz von 18,
37 Unterrichtswochen.
Fachrichtungen
1. Agrarwirtschaft 2. Bautechnik 3. Chemie, Physik und Biologie 4. Drucktechnik 5. Elektrotechnik 6. Fahrzeugtechnik 7. Farbtechnik und Raumgestaltung 8. Hauswirtschaft und Pflege 9. Holztechnik10.Körperpflege11.Lebensmittelhandwerk und Gastronomie12.Metalltechnik13.Textiltechnik und Bekleidung14.Wirtschaft
Schwerpunktbildung ist möglich.
Berufseinstiegsklasse
Aufnahmevoraussetzung
1) Ohne Hauptschulabschluss ( Regelfall )
a) Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder
b) ein Berufsvorbereitungsjahr
2) Mit Hauptschulabschluss ( Einzelfall ! Regelfall ist hier die BFS.)
a) Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 und
b) Schullaufbahnberatung im Rahmen des Aufnahme- verfahrens
Überweisung
Bis zu sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts kann in ein BVJ überwiesen werden.
Stimmt bei einer Überweisung an eine andere Schule diese nicht zu, entscheidet die Schulbehörde.
Berufseinstiegsklasse
Prüfung
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation und
Mathematik
je eine Klausurarbeit von je 90 Minuten
Berufsbezogener Lernbereich:
Jeder Qualifizierungsbaustein
schriftliche und praktische Prüfung
QB erhält eine gemeinsame Note
Vereinfachtes Verfahren:
Durchgeführt und bewertet von der jeweiligen Lehrkraft
Berufseinstiegsklasse
Curriculare Ausrichtung
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch orientieren sich an Standards der HS Klasse 9
Berufsbezogener Lernbereich
Qualifizierungsbausteine
Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan
Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und höchstens 120 Zeitstunden
Mindestens 4, maximal 9 im Schuljahr
Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen
Praktikum
Vier Wochen bzw. 160 Stunden z.B. 2 x2 Wochen, 20 x 1 Tag pro Woche
Lernortkooperation
QB‘s ganz oder teilweise von Betrieben vermittelt
Berufseinstiegsklasse
www.bvj.nibis.de
Berufseinstiegsklasse
Berufs-vorbereitungsjahr
(BVJ)
Niedersächsisches Kultusministerium
Lernbereiche Wochenstunden
Berufsübergreifender Berufsübergreifender LernbereichLernbereich
77
mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Sport Religion
Berufsbezogener LernbereichBerufsbezogener Lernbereich 2424
Theorie Fachrichtung … Praxis Fachrichtung… Theorie Fachrichtung … Praxis Fachrichtung …
Optionale Lernangebote 4
Insgesamt 35
Optionale Lernangebote werden nicht bewertet, sie dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung
Berufsvorbereitungsjahr
Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen
ÄnderungenÄnderungen
BVJ ABVJ A Umgestaltung der Stundentafel zugunsten eines vermehrten Deutschunterrichts wird von der Schule eigenverantwortlich vorgenommen.
Berufsvorbereitungsjahr
Regelform = unverändertRegelform = unverändert
Betriebspraktikum = unverändertBetriebspraktikum = unverändert
§ 67 Abs 5 NSchG§ 67 Abs 5 NSchGDer Förderplan liegt ausschließlich in der Verantwortung der BBS. Genehmigung durch Landesschulbehörde entfällt.
HauptschulabschlussHauptschulabschlussFörderangebot auf sechs Stunden erhöht, davon sind 2 Stunden Englisch zu erteilen !!(Neu Ausgleichsregelung beachten § 24,26 BbS-VO !!)
Einjährige Berufsfachschule
Niedersächsisches Kultusministerium
•Eingangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss
•Ziel: Anrechenbarkeit auf eine duale Ausbildung
•Bildung von berufsbezogenen Schwerpunkten
•Wenn die Anforderungen der entsprechenden dualen Ausbildung einen höherwertigen Abschluss voraussetzt, kann die Schule den Unterricht in bestimmten berufsbezogenen Schwerpunkten auf dem Sek-I-Realschulab- schluss aufbauen.
•Praktische Ausbildung mindesten 160 Stunden in geeigneten Betrieben
•Abschlussprüfung (Abgespeckte Form) Lehrkraft die aktuell unterrichtet, bestimmt und bewertet die Prüfungsaufgaben, Inhalte orientieren sich an dem zugeordneten Ausbildungsberuf.
Einjährige Berufsfachschule
13.13. KörperpflegeKörperpflege14.14. LebensmittelhandwerkLebensmittelhandwerk15.15. MetalltechnikMetalltechnik16.16. Textiltechnik und Textiltechnik und BekleidungBekleidung17. Wirtschaft17. Wirtschaft
1.1. AgrarwirtschaftAgrarwirtschaft2.2. BautechnikBautechnik3.3. Chemie, Physik und Chemie, Physik und
BiologieBiologie4.4. Druck- und Druck- und
MedientechnikMedientechnik5.5. ElektrotechnikElektrotechnik6.6. FahrzeugtechnikFahrzeugtechnik7.7. Farbtechnik und Farbtechnik und
RaumgestaltungRaumgestaltung8.8. FloristikFloristik9.9. GartenbauGartenbau10.10. GastronomieGastronomie11.11. HauswirtschaftHauswirtschaft12.12. HolztechnikHolztechnik
Ziel: Übernahme in ein Berufsausbildungsverhältnis; Anrechnung als 1. Ausbildungsjahr; Weg ins FG
(bei erw. Sek-I-RS-Abschluss)
In den Fachrichtungen können berufsbezogene Schwer-punkte nach regionalen Erfordernissen gebildet werden. In der Fachrichtung Hauswirtschaft ist eine Schwerpunkt-bildung nur für Sozial- und Familienpflege zulässig.
Einjährige Berufsfachschule
Lernbereiche Gesamtwochenstunden
Berufsübergreifender LernbereichBerufsübergreifender Lernbereich 99
mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation Politik Sport Religion
Berufsbezogener Lernbereich-TheorieBerufsbezogener Lernbereich-Theorie
99
mit den Lernfeldern• •
Berufsbezogener Lernbereich-PraxisBerufsbezogener Lernbereich-Praxis 1818
mit den Lernfeldern • •
Insgesamt 36
Einjährige Berufsfachschule
Zweijährige Berufsfachschule
Niedersächsisches Kultusministerium
•Eingangsvoraussetzung: erfolgreicher Besuch der Einjährigen BFS, Durchschnittsnote mindestens 3,0
•Ziel: Vermittlung des (erweiterten) Sekundar-I-Realschulabschlusses, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern oder eine Schulform zur Erlangung eines höherwertigen Abschlusses (FOS, FG) zu besuchen
•Betriebspraktikum begleitend möglich
Zweijährige Berufsfachschule
Lernbereiche Gesamtwochenstunden
Berufsübergreifender LernbereichBerufsübergreifender Lernbereich 1616
mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation Politik Sport Religion Mathematik
Berufsbezogener Lernbereich-Berufsbezogener Lernbereich-TheorieTheorie
1010
mit den Lernfeldern• •
Insgesamt 26*
*der Unterricht soll so organisiert werden, dass während des Bildungsganges zusätzlich ein Betriebspraktikum in Betrieben und Einrichtungen der Wirtschaft im Zeitumfang von einem Tag pro Woche durchgeführt werden kann.
Zweijährige Berufsfachschule
Berufsfachschulen für die gesamte Dauer Berufsfachschulen für die gesamte Dauer eines dualen Ausbildungsverhältnissen eines dualen Ausbildungsverhältnissen („dual-kooperative BFS“)(„dual-kooperative BFS“)
•Zeitlich begrenzt bis 2013Zeitlich begrenzt bis 2013
•Nur bei regional sehr starkem Nur bei regional sehr starkem AusbildungsplatzmangelAusbildungsplatzmangel
•Abstimmung mit der Abstimmung mit der zuständigen Stellezuständigen Stelle zwingend erforderlichzwingend erforderlich
Berufsqualifizierende Berufsfachschule
Leistungsbewertung
Niedersächsisches Kultusministerium
4
4
4
4
4
4
5
5 6
1Eine Schülerin oder ein Schüler ist am Ende eines Schuljahres zu versetzen, wenn die Leistungen in allen Lernbereichen mit mindestens der Note "ausreichend" und in den einzelnen Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen entweder in nicht mehr als zwei Fällen mit der Note "mangelhaft" oder nicht mehr als in einem Fall mit der Note „ungenügend“ bewertet worden sind. Über die Festsetzung der Noten für die Lernbereiche entscheidet nach Maßgabe des § 23 Abs. 4 Satz 1 die Klassenkonferenz.
Versetzung (gilt entsprechend für Abschlüsse)
BbS-VO § 5 Voraussetzungen der Versetzung
Was ist dabei zu beachten?
Leistungsbewertung
1Die Note für einen Lernbereich ist aus den in den zugeordneten Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zeitanteile und der Bedeutung der vermittelten Kompetenzen für den Bildungsgang zu ermitteln.
2Werden im Rahmen einer Abschluss- oder Zusatzprüfung fächer-, lernfeld- oder lerngebietübergreifende Prüfungsleistungen erbracht, fließen diese in die Note für den Lernbereich ein.
3Prüfungsleistungen, die in einem bestimmten Fach, Lernfeld, Lerngebiet oder Qualifizierungsbaustein erbracht werden, fließen in die Note für das jeweilige Fach, Lernfeld, Lerngebiet oder den Qualifizierungsbaustein ein.
§ 23, Abs. 4 Leistungsbewertung und Abschlüsse
Note
Leistungsbewertung
Note: • Berücksichtigung der Zeitanteile• Bedeutung der zu vermittelnden
Kompetenzen für den Bildungs- gang
Prüfungsleistungen werden fächer- lernfeld- oder lerngebiet-übergreifend erbracht
Prüfungsleistungen fließen direkt in ein Fach, Lerngebiet, Lernfeld, Qualifizierungsbaustein
LeistungsbewertungLeistungsbewertung
Schulpflicht
Niedersächsisches Kultusministerium
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 2008
damit sind die Neuerungen bereits jetzt gültig
Unverändert Unverändert Dauer der SchulpflichtDauer der Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre,davon mindesten 9 Jahre im Primarbereich
Alternative SchulpflichterfüllungAlternative SchulpflichterfüllungSchulpflichterfüllung nach § 67 Abs 5
VeränderungenVeränderungenVorzeitiges EndeVorzeitiges EndeDie Schulpflicht endet für Schulpflichtige, die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht, eine Werkstatt für Behinderte, eine Jugendwerkstatt oder eine andere Einrichtung nach § 67 Abs. 5 besucht haben.
Ende in besonderen FällenEnde in besonderen FällenWenn aufgrund von Schulversäumnissen nicht mehr zu erwarten ist, dass ein Bildungsgang erfolgreich beenden werden kann, können Schüler/innen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, der Klasse verwiesen werden.
Schulpflicht
Qualifizierungs-bausteine
Niedersächsisches Kultusministerium
Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses.
Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug
auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan.
Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit.
Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt.
Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar.
Standards für Qualifizierungsbausteine
Qualifizierungsbausteine
Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan.Vermittlungsumfang von 60 bis 120 Zeitstunden.Mindestens 4, maximal 9 QB‘s im Schuljahr.Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen.
Werden mit einer gemeinsamen Note versehen. Die Bewertung errechnet sich zeitanteilig aus Praxis und Theorie.
Inhalte werden durch ein Kompetenzbild dokumentiert. Kompetenzbilder werden grundsätzlich vergeben - auch bei Misserfolg
Wenn QB abgeschlossen, sind Kompetenzbild und Zertifikate zeitnah auszuhändigen. Zertifikate werden von FT und FP Lehrkraft unterzeichnet.
Leistungsbewertung erfolgt durch Note im Zeugnis und besonderes Zertifikat. Zeugnis:1 oder 2 Zertifikat: Ziel mit gutem Erfolg erreicht Zeugnis:3 oder 4 Zertifikat: Ziel mit Erfolg erreicht Zeugnis:5 oder 6kein Zertifikat
Vorgaben:
Qualifizierungsbausteine
QualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteine
QualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteine
QualifizierungsbausteineFür 2009 so nicht mehr aktuellFür 2009 so nicht mehr aktuell
Qualifizierungsbausteine
Qualifizierungsbausteine in der Ausbildungsvorbereitung
Standards für Qualifizierungsbausteine Das hier vorgestellte Konzept der Qualifizierungs-bausteine basiert auf den Ausführungen der Arbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung“ im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit.Auf dieser Grundlage wurden folgend Standards für die Bausteine in der Ausbildungsvorbereitung entwickelt:
Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses
Er beschreibt damit die Kompetenzen, über die jemand verfügt, wenn er den Baustein erfolgreich abgeschlossen hat. So kann z.B. der Jugendliche, der den Baustein „Mauerwerksbau“ abgeschlossen hat, selbstständig einfache kleine Mauerwerke nach Zeichnung erstellen. Das ist das Ergebnis seines Qualifizierungsprozesses.
Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan
Die in einem Qualifizierungsbaustein beschriebenen Kompetenzen beziehen sich immer auf den Ausbildungsrahmenplan eines oder mehrerer Ausbildungsberufe. Dies bedeutet jedoch nicht, den Ausbildungsrahmenplan in einzelne Abschnitte zu gliedern.Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt vielmehr eine in sich abgeschlossene Kompetenz, die jemand zur Ausführung bzw. Erledigung einer Aufgabe in einem Beruf braucht. Diese Teilkompetenz setzt sich aus verschiedenen Kenntnissen und Fertigkeiten zusammen, die ebenfalls wieder in sich abgeschlossen sind Die beschriebenen Kompetenzen können sich auf mehrere Ausbildungsabschnitte beziehen und müssen sich nicht nur am ersten Ausbildungsjahr orientieren. Da die Bausteine in sich abgeschlossen sind, müssen sie auch nicht in einer bestimmten zeitlichen Reihenfolge absolviert werden.
Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit
Ein Qualifizierungsbaustein berücksichtigt sowohl die fachlichen, die sozialen und personalen Kompetenzen als auch die Methodenkompetenz.Der Erwerb aller Kompetenzen ist immer eng miteinander verzahnt.
Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar Die in dem Baustein beschriebenen Kompetenzen sind so operationalisiert, dass sie abprüfbar sind. Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteins kann der Jugendliche daher die beschriebene Tätigkeit selbstständig ausführen. Dies wird anhand einer Leistungsüberprüfung festgestellt.
Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt Die Ausstellung des Zeugnisses erfolgt durch den Bildungsanbieter. Das Qualifizierungsbild ist Bestandteil des Zeugnisses. Ein Zeugnis erhält nur, wer den Baustein bestanden hat.
Soweit die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeitdurch Qualifizierungsbausteine (§51 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes)erfolgt, die als inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten
zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einemanerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildungist (Qualifizierungsziel),
einen verbindlichen Bezug zu den im Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden Ausbildungsordnung enthaltenen Fertigkeiten undKenntnisse oder zu den Ausbildungsinhalten einer gleichwertigenBerufsausbildung aufweisen,
durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen werden,
einen Vermittlungsumfang von wenigstens 140 und höchstens 420 Zeitstunden umfassen sollen und
richtet sich ihre Bescheinigung nach den Vorschriften der §§ 4 bis 7 (dieser Verordnung).
Nur diese Qualifizierungsbausteine können entsprechend derBAVBVO zertifiziert werden und sind anrechnungsfähig.
Bleibt die Frage: Wer rechnet an ??
Qualifizierungsbausteine nach § 3 der BAVBVO(Berufsausbildungsvorbereitungs-
escheinigungsverordnung)
QualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteine
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