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Neues aus der Welt der Normen, Richtlinien u. Gesetze zu RLT Anlagen
Martin Törpe AL-KO Lufttechnik
M. Törpe / B. Bayer 2
Neues aus der Normenwelt
Inhalt:
Ökodesignrichtlinien
EnEV / GEG
Fördermöglichkeiten für RLT Geräte -update
DIN EN 13053
DIN EN 16798-3 – (11/2017)
DIN EN 16798-1
M. Törpe / B. Bayer 3
Neues aus der Normenwelt
Ökodesignrichtlinien
Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Antriebsmotore
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Gültig generell für alle Antriebsmotoren von Ventilatoren, Pumpen, Maschinen, …
nur wenig Ausnahmen zulässig (ATEX, hohe Temperaturen, …)
Ab 1.1.2017:
Motoren generell in IE 2 mit Umrichter oder Klasse IE3 ohne Umrichter
Ab 1.7.2021:
Nur noch IE3 mit Umrichter und gültig auch für 8 polige Motore
Ab 1.7.2023:
• Ex Motore in Ausführung “erhöhter Sicherheit” mindestens IE2
• Standard Motore mit 75 kW- 200 kW Klasse IE4
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Neu – Entwurf weitere Verschärfung Ökodesignrichtlinie für
Ventilatoren geplant 1.1.202x
Spitzenwirkungsgrad von Ventilatoren wird weiter steigen! Bei großen Ventilatoren besteht noch ein großer Entwicklungsbedarf
hinsichtlich Energieeffizienz! In jedem Fall erfordert das Antriebsmotore min. Effizienzklasse IE3 und IE4.
55,0%
56,0%
57,0%
58,0%
59,0%
60,0%
61,0%
62,0%
63,0%
64,0%
65,0%
66,0%
0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0
max
. Ven
tila
torw
irku
ngs
grad
(st
at.)
aufgenommene Ventilatorleistung (incl. Antriebsmotor) in kW
Max.Ventilatorwirkungsgrad (Schaufel rückwärts gekrümmt ohne Gehäuse)
gültig ab 2013
gültig ab 2015
gültig ab 202x Entwurf
Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Ventilatoren
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Ökodesignrichtlinie zur Mindesteffizienz von Lüftungsgeräten in EuropaVERORDNUNG (EU) Nr. 1253/2014 DER KOMMISSION vom 7. Juli 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
hinsichtlich der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen
Betroffen sind: Wohnungslüftungsgeräte, Lüftungsgeräte für Nichtwohngebäude und
Boxventilatoren, Dachlüfter,…
Verantwortlich ist der Gerätehersteller.
Gültig ab: 1.1.2016 mit Verschärfung ab 1.1.2018
Update x.x.2022 – Diskussion begonnen !
Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte
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Definition eines Lüftungsgerätes gem. Ökodesignverordnung – (bisher gültig):
Lüftungsgerät = Luftaustausch im Gebäude oder Gebäudeteil in denen sich
bestimmungsgemäß Menschen aufhalten.
Verbrauchte Luft wird durch neue ersetzt. Verbrauchte Luft entsteht durch Menschen,
Emissionen, interne oder externe Wärmelasten.
Wichtig für Definition evtl. Ausnahmen aus dem Geltungsbereich
Textvorschlag für das Update der Ökodesignrichtlinie:
“ventilation units (VU)’ means an electricity driven appliance equipped with at least one impeller, one motor and a casing and intended to replace air that is utilised/polluted due to presence of human beings and their use of the building including emissions from building materials, decorative and interior product and equipment “
Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte
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Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte
(Gültigkeit frühestens x.x.2022)
Wärmerückgewinnung:
Es wurde verstanden, dass bei weiterer Erhöhung der Anforderung an Wärmerückgewinnungssysteme eine
Klimazonenabhängigkeit eingeführt werden muss!
Eine Entscheidung dazu gibt es derzeit noch nicht.
Berücksichtigung latenter Energie durch die Wärmerückgewinnung (in wärmeren Klimazonen- Einsatz von Sorptionsrotoren
oder Plattenwärmetauschern mit Feuchterückgewinnung) durch ein Bonussystem gem. Formel:
ήe : Wirkungsgrad sensibel und latent unter Referenzbedingungen
ήt : Wirkungsgrad sensibel (AUL+5°C / ABL+25°C)
ήx-c : Wirkungsgrad latent (Feuchte) (AUL35°C_55%rF / ABL25°C_65%rF)
Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte
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Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte
(Gültigkeit frühestens 1.1.2022)
Wärmerückgewinnung:
Diskussion 77% WRG (Plattenwärmetauscher u. Rotor) in kalter Klimazone
Industrie möchte keine Verschärfung!
Zu KVS gibt es noch keine neuen Vorschläge
Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte
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Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte
(Gültigkeit frühestens 1.1.2022)
RegelungLüftungsgeräteregelung mit Mindestanforderungen:
• Möglichkeit zur Kommunikation mit einer Gebäudeleittechnik
• Möglichkeit einer variablen Luftmengensteuerung
zeitgesteuert (Stufe 1)
Steuerung über Luftqualität (Stufe 2) vergl. EN 16798-3 >= IDA-C5
Umsetzung evtl. verbunden mit einer Bonusregelung zum max. Strombedarf
Auszug: EN 16798-3
„Regelungsmöglichkeiten von Luftströmen“
Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte
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Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte
(Gültigkeit frühestens 1.1.2022)
Filter:
Hier ist zu erwarten, dass durch doch unterschiedliche Filterausstattung in den Geräten
differenziertere Werte für die Berechnung des zulässigen maximalen Strombedarf definiert
werden.
Werte dazu sind noch nicht finalisiert
Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte
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Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte
(Gültigkeit frühestens 1.1.2022)
Maximaler Strombedarfs (SFPint):
Der maximal zulässige Strombedarf wir vermutlich noch etwas nach unten gehen, da es
mittlerweile effizientere Ventilatoren gibt.
Daraus würde sich eine geringfügige Reduzierung der Luftgeschwindigkeiten im Gerät
ergeben.
Vorschlagwerte dafür sind noch nicht genannt.
Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte
B. Bayer / M. Törpe 13
Ausnahmen – keine wesentlichen Änderungen:
• ATEX Geräte
• Reine Entrauchungsgeräte
• Geräte für toxische, hochgradig korrosive oder zündfähige Umgebungen oder Umgebungen mit
abrasiven Stoffen damit sind z.B. nicht unsere klassischen Laborabluftgeräte gemeint
• Haushalts-Dunstabzugshauben, die in Richtlinie Nr. 66/2014 geregelt sind damit sind nicht
die gewerblichen Küchenabluftanlagen gemeint!
• Geräte mit einer Wärmepumpe als WRG (WP muss Gerätebestandteil sein)
• Lüftungsgeräte für Rechenzentren
• Kombinierte Lüftungsgeräte mit einem max. Außenluftanteil im Winter <10% gilt als
Umluftgerät
• Diskussion ob RLT Geräte für historische Gebäude als Ausnahme gelten sollen
M. Törpe
Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte
M. Törpe / B. Bayer 14
Neues aus der Normenwelt
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) führt die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEWärmeG) zusammen.
Ziel ist eine Entbürokratisierung und Vereinfachung - 207 Seiten ????
GEG Entwurf ist durch den Bundesrat und wird bald Gültigkeit erlangen – Termin noch nicht bekannt.
Gebäudeenergiegesetz
M. Törpe / B. Bayer 15
Neues aus der Normenwelt
Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz:
• Keine Anpassung der Anforderungen gegenüber den aktuellen EnEV und EEWärmeG
Verordnungen hinsichtlich Gebäudeausführung und der Nutzung regenerativer Energien.
• Eigene Stromproduktion kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Jahresenergieverbrauch
eines Gebäudes mit angesetzt werden.
• Anforderungen an eine energetische Inspektion von Klimaanlagen modifiziert
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Anforderungen des GEG an RLT Geräte
Referenz- bzw. Standardtechnik:
GEG x/x/2020Mindestanforderungen:
>4000m3/h: WRG ist Pflicht entsprechend der
Tabelle 13053 (Version 11_2007), SFP Klasse 4
(2000 W/m3/s)
Bonussystem Gas u. Schwebstofffilter sowie für
WRG anwendbar
WRG muss Ökodesignanforderungen erfüllen
Referenzbilanzierung:
SFP Werte:
Zuluft max. 1500 W/m3/h
Abluft max. 1000 W/m3/h
Bonussystem Gas u. Schwebstofffilter sowie für WRG
anwendbar
WRG : min. 60% Wirkungsgrad überholt wg.
Ökodesignanforderungen!
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Auszug EN 16798-3
Bezieht sich auf saubere Filter und nicht auf den Dimensionierungsdruckverlust, der für
die Auslegung verwendet wird!
Mindestanforderung EnEV 2016ff
bei Luftmengen > 4000 m3/h Zuluft
Auszug: DIN EN 16798-3
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Auszug EN 116798-3 SFP-
Bonussystem
(Aktivkohlefilter)
(Schwebstofffilter auch extern)
Auszug: DIN EN 16798-3
Nicht gültig bei der GEG Bewertung
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Anforderungen der GEG an RLT Geräte
Nutzung erneuerbarer Energien in RLT Geräten:
Die Nutzung von Abwärme durch eine WRG im RLT Gerät ist nach wie vor als
„Ersatzmaßnahme“ möglich.
Anteil muss mindestens 50% vom gesamten Wärme-und Kälte- und
Warmwasserenergiebedarf betragen. Sonst keine weiteren Forderungen dazu.
Früher Mindesteffizienz 70% und Arbeitszahl >10 sind entfallen, werden aber durch die
Ökodesignanforderungen weitgehend abgedeckt.
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Anforderungen der GEG an RLT Geräte
Energetische Inspektion:
• Notwendig bei Klimaanlagen mit > 12 kW Leistung
• Stichprobenverfahren wenn >10 vergleichbaren Anlagen im Leistungs-bereich
zwischen 12 und 70 kW Kälteleistung
• Inspektionspflicht besteht nicht wenn ein System zur Gebäudeautomation und
Regelung vorhanden ist, mit Mindestfunktionen:
Energieverbrauchsüberwachung mit Analysemöglichkeit
Energieverbrauchsvergleiche mit Referenzwerten kombiniert
mit einer Warnmeldung bei Überschreitungen
Ökodesignrichtlinie
Lüftungszentralgeräte
B. Bayer / M. Törpe 21
Abgrenzung Ökodesignrichtlinie vs. Gebäudeenergiegesetz
im Einsatz von RLT Geräten
Ökodesignverordnung GEG
Verantwortlichkeit : Gerätehersteller Bauherr/Eigentümer
(Planer)
WRG : nur bei allen Kombigeräten >4000 m3/h
Ausnahmen : wenige nicht Wirtschaftlichkeit
Stromverbrauch : Limit SFPint (WRG,Filter Ventilator) Limit SFP (Gerät+Kanal)
Systemwirkungsgrad bei ELA)
EnEV Mindestanforderungen
EnEV Nachweis Bauantrag
M. Törpe
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Fördermöglichkeiten der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Förderprogramm: „Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative “
Antragsberechtigt: Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale
Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen,
Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen für alle
Zuwendungsfähig: Förderfähig sind die Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen sowie die
Voll- oder Teilsanierung von Bestandsanlagen; Wärmepumpen mit Speichern.
Neu seit 2019 Förderung adiabatischer Kühlung in RLT Anlagen
Januar 2019
Anforderungen: vielfältig, Anforderungen an den GWP Wert vom Kältemittel,…
Förderquote: Festausschuss + Bonusförderung - wird mit Formeln berechnet
Link: www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html
https://fms.bafa.de/BafaFrame/kaelteklima2
Förderprogramme – update
Effiziente Lüftungs- und Klimaanlagen
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Fördermöglichkeiten der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Förderprogramm: „Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative “
Förderung indirekter adiabatischer Kühlsysteme in RLT
Anlagen
Förderung über Festzuschüsse in Abhängigkeit der adiabatisch erzeugten Kühlleistung
unter Referenzbedingungen (32°c Außenluft / 25°C/60%rF Abluftzustand).
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000
10000
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Fö
rers
um
me
(Eu
ro)
Kälteleistung adiabatische Kühlung (kW)
Förderung adiabatische Kühlung
Förderprogramme – update
Effiziente Lüftungs- und Klimaanlagen
Beispiel:
für 10.000 m3/h errechnet sich beispielweise
eine Förderung von 5000 Euro.
M. Törpe / B. Bayer 24
Neues aus der Normenwelt
DIN EN 13053 11/2019 Lüftung von Gebäuden —
Zentrale raumlufttechnische Geräte —
Leistungskenndaten für Geräte, Komponenten und Baueinheiten
(Status final Abgestimmt – Übersetzungen ins Deutsche sind derzeit in der Überprüfung-
Gültigkeit xx/2020 erwartet)
M. Törpe / B. Bayer 25
Neues aus der Normenwelt
-DIN EN 13053 07/2018-
DIN EN 13053 Lüftung von Gebäuden —
Zentrale raumlufttechnische Geräte —
Leistungskenndaten für Geräte, Komponenten und Baueinheiten
Inhalte:
• Verfahren zur Messung der Leistungs- und Schalldaten von RLT Geräten auf einem Prüfstand auch
in Hinblick auf eine Marktüberwachung zur Ökodesignrichtlinie für RLT Geräte.
• Festlegung von zulässigen allgemein Toleranzen
• Definition von Geschwindigkeitsklassen, Wärmerückgewinnungsklassen, Klassen zur
Ventilatoreffizienz im Betriebspunkt.
• Festlegungen einzelner Geräteausführungen
M. Törpe / B. Bayer 26
Neues aus der Normenwelt
-DIN EN 13053 E 07/2018-
Definition neuer Wärmerückgewinnungsklassen (H-Klasse):
Vergleich zu alt:
ErP 2018 Platten-
WT. / Rotor
ErP 2018 KVS
vergleichbar
mit:
Eta t : Temperaturwirkungsgrad bei ausgeglichenen
Luftvolumenströmen
Eta e: energetischer Wirkungsgrad (berücksichtigt neben dem
Energiegewinn auch den energetischen Aufwand).
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Neues aus der Normenwelt
-DIN EN 13053 07/2018-
Neu: Definition neuer Filterenddrücke – noch Entwurfsstatus!
Anfangsdruck + 50 Pa
oder
Anfangsdruck x 3
-der kleinste Wert gilt-
Anfangsdruck + 100 Pa
oder
Anfangsdruck x 3
-der kleinste Wert gilt-
Achtung: bei Anlagen mit konstanten Luftvolumenströmen z.B. bei Reinräumen und in OP´s die Ventilatoren immer auf
den Filterendruck dimensionieren.
Beispiel: NEU F7 Anfangsdruck 45 Pa Enddruck
135 Pa ergibt Dimensionierungsdruck 90Pa
BISHER 45Pa / 200Pa Dimensionierungsdruck
122 Pa !
„<= G4“
„M5 bis F9“
M. Törpe / B. Bayer 28
Neues aus der Normenwelt
DIN EN 16798-3 – (11/2017 )Lüftung von Nichtwohngebäuden –Anforderungen an die Leistung von
Lüftungs-und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme
Nichts aktuelles – derzeit läuft die Überarbeitung zur Implementierung der
neuern Filterspezifikationen auf Basis der Partikelklassen
M. Törpe / B. Bayer 29
Neues aus der Normenwelt
DIN EN 16798-1 – (update 9/2018-Entwurf)
Energetische Bewertung von Gebäuden - Teil 1: Eingangsparameter für das Innenraumklima zur
Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden bezüglich Raumluftqualität,
Temperatur, Licht und Akustik.
• In Europa nunmehr verabschiedet
• Deutsche Übersetzung fehlt noch
• Veröffentlichungstermin unbekannt
Inhalte werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr verändern.
M. Törpe / B. Bayer 30
Neues aus der Normenwelt-DIN EN 16798-1 E
Schritt 1: Festlegung zum Thema Behaglichkeit Übernahme aus der DIN EN ISO 7730 mit zusätzlich Kategorie IV
M. Törpe / B. Bayer 31
Neues aus der Normenwelt-DIN EN 16798-1 E
Schritt 2: Festlegung der operativen Raumtemperatur
Die Außenluftvolumenströme aus bisheriger IDA 1: 72 m³/h p ΔCO2< 350 ppm
DIN EN 13779 (IDA/ODA) entfallen IDA 2: 45 m³/h p Δ CO2< 500 ppm
IDA 3: 29 m³/h p Δ CO2< 800 ppm
M. Törpe / B. Bayer 32
Neues aus der Normenwelt-DIN EN 16798-1 E
Schritt 3: Festlegung der Außenluftmengen
Luftmengenbestimmung übernommen aus der DIN EN 15251
Berechnungvariante 1:
Luftmenge personenabhängig qp + Luftmenge gebäudeabhängig qB = erforderliche
Luftmenge qtot
qtot= n • qP+ AR• qB
n Anzahl der Personen im Raum in Personen
qp personenbezogener spezifischer Außenluftvolumenstrom in l / (s x Pers)
AR Grundfläche des Raumes in m3
qB gebäudebezogener spezifischer Außenluftvolumenstrom in l / (s x Pers)
M. Törpe / B. Bayer 33
Neues aus der Normenwelt-DIN EN 16798-1 E
Schritt 3: Festlegung der Außenluftmengen
M. Törpe / B. Bayer 34
Neues aus der Normenwelt-DIN EN 16798-1 E
Schritt 3: Festlegung der Außenluftmengen
Beispiel: Büroraum 10 m2 mit einer Person besetzt
M. Törpe / B. Bayer 35
Neues aus der Normenwelt-DIN EN 16798-1 E
Berechnungsvariante 2:Festlegung der Außenluftmengen –
Luftmengenfestlegung an Hand der zu erwartenden CO2 Konzentration
Neu: EN 16798-1 vgl. DIN EN 15251
Dieses Verfahren bringt ca. 20% bis 30% niedrigere Außenluftvolumenströme als Möglichkeit eins – es
fehlt der gebäudeabhängige Anteil
Bei 1,2 met :
Kat. 1 36 m3/h
Kat. 2 25 m3/h
Kat. 3 14,4 m3/h
M. Törpe / B. Bayer 36
Neues aus der Normenwelt-DIN EN 16798-1 E
Festlegung der Außenluftmengen – Berechnungsmethode 3
Luftmengenfestlegung an Hand vorgegebener Lüftungsraten
Entweder je Person oder je Fläche – der höhere Wert wird angenommen
m3/h je Person
72 m3/h
50 m3/h
29 m3/h
20 m3/h
M. Törpe / B. Bayer 37
Neues aus der Normenwelt
Das muss für heute reichen….
Martin Törpe
AL-KO THERM GMBH
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