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Page 1: Newsletter "Leben und Arbeiten im Ausland" Juli 2014

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AUSLANDJULI 2014

LEBEN UND ARBEITEN IM

EXPATRIATES

RECHTLICHES

GESUNDHEIT

OB MESUT ÖZIL AUCH HEIM-WEH HATTE?

Expat-Probleme im internationalenProfisport-Alltag

MEDIKAMENTE IM URLAUBSGEPÄCK

Was Reisende wissen sollten

DIE TÜCKEN IM DEUTSCHEN ZUWANDERUNGSRECHT

Wie Personaler Fallstricken entgehen

DATEN-AUSLANDS-

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INTERN

INTERVIEW

RECHTLICHES

EXPATRIATES

AIRLINES

VERMISCHTES

WELTWEIT

13 Ob Mesut Özil auch Heimweh hat? Expat-Probleme im inter-nationalen Profisport-Alltag

17 Was Menschen weltweitglücklich macht

17 Sich im Urlaub vor Diebstahlschützen

19 DNA bei Kindern Hälfte des Lernerfolgs

20 Mit dem Hund an den Strand nach Polen

20 Impressum

GESUNDHEIT18 Urlaub und Geschäftsreisen ins

Ausland: Vorsorgevollmacht für Lebenspartner ausstellen

18 Medikamente im Urlaubsgepäck:Was Reisende wissen sollten

15 Flughafen Nürnberg15 Lufthansa15 Etihad Airways15 Flughafen Frankfurt16 United Airlines16 Flughäfen New York16 Swiss International Airlines

7 „Netzwerke unter Expats schaffen Vertrauen“

2 Zahl des Monats3 Seminar: Einsatz ausländischer

Mitarbeiter in Deutschland 4 BDAE und SwissLife bieten

zusammen Auslandskranken-versicherungen an

5 Rentenreform: „Für deutsche Rent-ner im Ausland ändert sich nichts“

EDITORIAL

9 Die Tücken im deutschen Zuwan-derungsrecht

11 Welche datenschutzrechtlichenProbleme es bei Auslandsentsen-dungen gibt

70PROZENT

ZAHL DES

der europäischen Univer-sitätsabsolventen sind be-reit, für ihre erste Stellenach dem Abschluss in einanderes Land zu ziehen.(Quelle: Human ResourcesManager)

MONATS

Liebe Leserin,Lieber Leser,

endlich ist Deutschland wieder Fußball-Weltmeister! Ich kenne kaum jemanden,der es dieser tollen Mannschaft nicht gegönnt hätte, den Titel zu holen. Mir gefälltvor allem, dass wir so viele Nationalspieler mit einem anderen interkulturellen Hin-tergrund haben, denn dies spiegelt unsere multikulturelle Gesellschaft wieder. WieSie bestimmt wissen, spielen viele unserer Nationalspieler in einem ausländischenVerein. Sie sind gewissermaßen Expatriates, also Menschen, die für den Job ins

Ausland gehen. Mit welchen typischen Expat-Pro-blemen Profisportler im Ausland konfrontiert wer-den, hat unsere Gastautorin Susan Salzbrenner ineinem sehr spannenden Artikel ab der Seite 13zusammengefasst.

Weil immer mehr Unternehmen Fachkräfte im Aus-land rekrutieren, müssen sich Personalverantwortli-che auch öfter mit dem deutschenZuwanderungsrecht befassen. Welche Fallstricke

sie dabei umgehen sollten, erläutern zwei auf Aufenthaltsrecht spezialisierte An-wälte anhand von Praxisbeispielen in einem Beitrag auf der Seite 9.

Ebenfalls insbesondere relevant für Personalverantwortliche und Expats ist unserBeitrag über Datenschutzprobleme bei Auslandsentsendungen auf Seite 11.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und denken Sie immer daran: DerBDAE begleitet Sie mit Sicherheit ins Ausland!

Herzlichst, Ihr Andreas Opitz

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INTERNUm Personalverantwortliche international tätiger Unter-

nehmen beim Impatriate-Management zu unterstützen,veranstaltet die BDAE GRUPPE am 18. September 2014 eineintägiges Fachseminar zum Thema „Einsatz ausländischerMitarbeiter in Deutschland – Impatriates erfolgreich absi-chern und integrieren“.

Haftungsrisiken minimierenWelche sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben sind bei derEingliederung des Impats zu beachten? Wann unterliegt derneue Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht in Deutsch-land? Welchen Aufenthaltstitel beziehungsweise welche Vi-sakategorie benötigt der ausländische Mitarbeiter? Ist eineArbeitserlaubnis notwendig? Ist der neue Mitarbeiter inDeutschland einkommensteuerpflichtig? Liegt ein Doppelbe-steuerungsabkommen vor?

Diese und noch mehr Fragen will die BDAE GRUPPE gemein-sam mit spezialisierten Referenten aus den Bereichen Zuwan-derungs-, Sozialversicherungs-, internationales Steuerrechtund Relocation klären. Ziel ist es, den Teilnehmern ausrei-chend Fakten an die Hand zu geben, um Haftungsrisiken für

das aufnehmende Unternehmen und Entsendeab-brüche zu vermeiden.

Der weltweite Einsatz von Mitarbeitern ist für viele Unter-nehmen selbstverständlicher geworden. Nicht nur bei großenKonzernen, sondern auch bei kleinen und mittelständischenUnternehmen kommt es häufiger zu grenzübergreifendenMitarbeitereinsätzen. Die Gründe dafür sind vielfältig undreichen von der Mitarbeiterentwicklung über Projektarbeitbis hin zu einem Wissensaustausch oder dem Entgegenwir-ken des Fachkräftemangels. In diesem Zuge gewinnt, nebendem Expatriate-Management, der Einsatz von Mitarbeiternausländischer Tochtergesellschaften bei der Muttergesell-schaft (beziehungsweise umgekehrt) zunehmend an Bedeu-tung. Dies stellt die Unternehmen vor neue Hürden, denensich insbesondere die Personalabteilungen stellen müssen.

Fach- und Führungskräfte aus dem Personalbereich sowiedem Global Mobility Management erhalten während des Se-minars

• einen ganzheitlichen Überblick über das Thema Impa-triate-Management in Deutschland,

• hilfreiche Tipps zur bestmöglichen Absicherung ihrer aus-ländischer Mitarbeiter und

• vielfältige Unterstützung.

Daneben werden viele Praxisbeispiele und ein Erfahrungsaus-tausch mit Kollegen geboten.

Details zur Veranstaltung (Anmeldeunterlagen und Trainings-programm sowie Infos zum Veranstaltungsort) finden Inter-essierte unter:https://www.bdae.com/de/auslandsberatung/seminar_ein-satz_auslaendischer_mitarbeiter.htm

SEMINAR: EINSATZ AUSLÄNDISCHER MITARBEITER IN DEUTSCHLAND

Donnerstag, 18. September 20149.30 Uhr bis 17.30 UhrKühnehöfe 3, 22761 HamburgTeilnahmegebühr: 990,- EuroFür BDAE-Mitglieder 890,- EuroAnmeldung bei Frau Sanja ZivkovicTel.: +49-40-306874-39E-Mail: [email protected]

SEMINARDATEN:

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INTERNSeit dem 1. Juli 2014 ist die Swiss-

Life France neuer Versicherungs-partner der BDAE GRUPPE. Gemeinsambieten die zwei Unternehmen Aus-landskrankenversicherungen für lang-fristige Auslandsaufenthalte an. Die sogenannten Expat-Tarife können sowohlvon Privatpersonen als auch von Fir-men für ihre Auslandsentsandten ab-geschlossen werden.

Konkrete Zielgruppen sind Auslandstä-tige (Expatriates), Auswanderer, Welt-reisende und ausländische Gäste inDeutschland. Sämtliche BDAE-SwissLifeTarife sind weltweit gültig und bietenauch Schutz bei Heimataufenthalten.Sowohl stationäre als auch ambulanteHeilbehandlungen sind zu 100 Prozentversichert und haben keine Leistungs-grenzen. „Dies ist ein nicht zu unter-schätzendes Tarifmerkmal, denn vieleVersicherer im Ausland bieten für ge-wöhnlich Versicherungspolicen miteiner Leistungsgrenze an und zahlenbeispielsweise nur bei Gesundheits-schäden bis maximal 10.000 Euro“,weiß Andreas Opitz, Geschäftsführerder BDAE GRUPPE.

Langfristige Auslandskrankenversi-cherung ab 79 Euro pro MonatBDAE-Versicherte haben sowohlim Ausland als auch in Deutsch-land Privatpatienten-Status. DerMonatsbeitrag für eine Basis-absicherung im Tarif ExpatFlexible beträgt lediglich79 Euro. Versicherungs-schutz im Firmenkun-dentarif ExpatBusiness gibt es be-reits ab 128 Euro.

Warum ist der Ab-schluss einer Aus-

landskrankenversicherung bei langfris-tigen Auslandsaufenthalten sinnvoll?Einerseits besteht nicht in allen Län-dern freie Arztwahl und andererseitserstattet die deutsche GesetzlicheKrankenkasse (GKV) außerhalb der EUlediglich jene Leistungen, für die sieauch in Deutschland aufkommenwürde. In der Praxis bleiben viele Ex-pats und Auswanderer auf den Kran-kenkosten sitzen. Und die variierenbeträchtlich je nach Aufenthaltsland.Während beispielsweise eine Blind-darmoperation in Deutschland rund3.000 Euro kostet, müssen internatio-nal Erwerbstätige laut den Erfahrungender BDAE GRUPPE in den USA 20.000bis 90.000 Euro bezahlen.

Die Behandlung eines Herzinfarkts kos-tet hierzulande etwa 8.000 Euro, inden USA bis zu 150.000 Euro und inChina rund 30.000 Euro. Für ein Am-bulanzflugzeug, das einen verletztenMitarbeiter vom asiatischen Kontinentzurück nach Deutschland befördert,zahlen Betroffene zwischen 40.000und 70.000 Euro. Solche Krankenrück-transporte ins Heimatland sind grund-sätzlich nicht über die deutsche GKV

abgedeckt. „Insbeson-

dere Unternehmen müssen laut Gesetzdafür Sorge tragen, dass ihre ins Aus-land entsandten Mitarbeiter nichtschlechter gestellt sind als ihre Kolle-gen im Heimatland.“, betont BDAE-Gründer Andreas Opitz. DieExpat-Tarife der BDAE GRUPPE deckendie geschilderten Kosten, die im Krank-heitsfall entstehen, zu 100 Prozent ab.

SwissLife seit 1898 im MarktMit der Swiss Life hat die BDAEGRUPPE einen international renom-mierten und sehr finanzstarken Partneran ihrer Seite, der auf die Absicherungvon international mobilen Personenspezialisiert ist. Der Versicherer wurdebereits im Jahr 1898 gegründet undbetreut weltweit rund 1,3 MillionenKunden. Swiss Life ist eine 100-prozen-tige Tochter der Züricher Swiss LifeGroup.

„SwissLife in Frankreich ist für dasKrankenversicherungs-Expat-Geschäftder SwissLife Group verantwortlich undmöchte weiter vom wachsenden Marktder Auslandskrankenversicherungenprofitieren. Mit der BDAE GRUPPEhaben wir einen Kooperationspartnergewonnen, der über eine langjährige

Expertise auf diesem Gebiet ver-fügt“, sagt Anne-Gaëlle Colin,Direktorin Internationale Grup-penversicherungen SwissLifeFrankreich.

BDAE UND SWISSLIFE BIETEN ZUSAMMEN AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNGEN AN

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INTERNBDAE: Am 1. Juli ist die Rentenreformin Kraft getreten. Was sind die dreiwichtigsten Änderungen, die jederkennen sollte?

Dotou: In der Tat sind es nur dreiwichtige Änderungen. Erstens wurdedie abschlagsfreie Rente mit 63 einge-führt. Das heißt, langjährig Versicherte,die 45 Jahre Beiträge zur Rentenversi-cherung gezahlt haben, können mitVollendung des 63. Lebensjahres abdem 1. Juli 2014 in den Ruhestandgehen. Bislang haben Rentner, die vor dem gesetzlichen Ren-teneintrittsalter die Rente beantragt haben, Abschläge oderKürzungen ihrer Rente in Kauf nehmen müssen. Das bedeu-tet jedoch nicht – wie weit verbreitet und kontrovers disku-tiert – dass jede Versicherte die Rente ab 63 beantragen kann.

BDAE:Warum nicht?

Dotou: Die neue ge-schaffene Möglichkeitder Rente ab 63 giltnur für Versicherte,die 45 Jahre Beiträgeetwa durch Beschäfti-gung, selbständige Tätikeit, Pflege sowie Kindererziehung zur

legt werden können, werden die Jahrevor dem vollendeten 60. Lebensjahr alsZurechnungszeiten in die Rentenbe-rechnung einbezogen, als hätte dieversicherte Person in dieser Zeit biszum 60. Lebensjahr weiter verdient be-ziehungsweise Beiträge bezahlt. Abdem 1. Juli 2014 wird die Zurech-nungszeit um zwei Jahre – von 60 auf62 Jahre – verlängert. Die Verbesse-rung bedeutet eine durchschnittlicheErhöhung von rund 40 Euro monatlich.

Zudem wird bei der Berechnung dieser Rente bislang die Zu-rechnungszeit auf Grundlage des Durchschnittverdiensteswährend des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt derErwerbsminderung bewertet. Ab dem 1. Juli 2014 wird ge-prüft, ob die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbs-minderung diese Bewertung negativ beeinflussen. Krankheits-bedingte Einkommenseinbußen, die auf die Rentenhöhe ne-gativ auswirken, fallen künftig bei der Bewertung heraus.

BDAE: Betrifft die Rentenreform auch Selbstständige?

Dotou: Ja, Selbstädige, die mindestens 18 Jahre langPflichtbeiträge und anschließend freiwillige Beiträge zur Ren-tenversicherung entrichtet haben, werden jetzt auch bei derabschlagsfreien Altersrente ab 63 für besonders langjährig

RENTENREFORM: „FÜR DEUT-SCHE RENTNER IM AUSLANDÄNDERT SICH NICHTS“

Am 1. Juli dieses Jahres ist die Ren-tenreform in Kraft getreten. Wir

sprachen mit dem zertifizierten Ren-tenberater und BDAE-Mitarbeiter OmerDotou über die wichtigsten Änderun-gen beim Rentenbezug und darüberwie Ruheständler ihre Bezüge auch imAusland bekommen.

SCHRITTWEISE ANHEBUNG DER RENTE AB 63

Anhebung um... Monate

auf Alter

1954 4 63 4

1953 2 63 2

1956 8 63 8

1955 6 63 6

1958 12 64 0

1957 10 63 10

1960 16 64 4

1959 14 64 2

1962 20 64 8

1961 18 64 6

1963 22 64 10

Jahr JahrVersicherte

Geburtsjahrgang

Rentenversicherung entrichtet haben, vor dem 1. Januar 1953geboren sind und deren Rente nach dem 1.Juli 2014 fällig wirdund die auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Für Ver-sicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt dieAltersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Eine versi-cherte Person, die beispielsweise am 15. März 1964 geborenwurde, kann erst dann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei inRente gehen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Zweitens wurde die so genannte Mütterrente eingeführt.Damit bekommen Mütter und unter Umständen auch Väter abdem 1. Juli 2014 für die Erziehung von Kindern, die vor 1992geboren sind, einen Rentenpunkt mehr. Das bedeutet finanzielleine Erhöhung der Rente um mehr als 300 Euro, also 28,14Euro im Monat pro Kind und Jahr in den alten, beziehungs-weise knapp 26 Euro in den neuen Bundesländern und sogareine Verdoppelung der Rente. Die besagten Mütter oder Väterhaben bisher nur einen Rentenpunkt für die erbrachte Erzie-hungsleistung, erhalten während die Mütter von später gebo-renen Kindern drei Rentenpunkte erhalten.

BDAE:Was wurde noch geändert?

Dotou: Die dritte Änderung betrifft die Verbesserung der Be-rechnungsgrundlage bei der Erwerbsminderungsrente. Bei derBerechnung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeitwird die so genannte Zurechnungszeit berücksichtigt. Sofern derEintritt der Erwerbsminderung früh erfolgt und aufgrund derkurzen Versicherungszeit nur wenige Entgeltpunkte zurunde ge-

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Versicherte berücksichtigt. Im Ergebnis müssen 45 Jahre vor-liegen. Damit diese Regelung nicht als Brücke in die Frühver-rentung genutzt wird, werden in den letzten zwei Jahren vorRentenbeginn freiwillige Beiträge, die neben Arbeitslosen-geldbezug gezahlt werden, nicht berücksichtigt.

BDAE: Ändert sich infolge der Reform etwas für DeutscheRentner im Ausland? Wenn ja, was?

Dotou: Für Deutsche Rentner, die im Ausland wohnhaftsind, ändert sich grundsätzlich nichts. Auch die, die bereitseine Rente mit Kindererziehungszeiten beziehen, müssenvon sich aus nicht tätig werden. Die erhöhte Mütterrente er-halten Sie ohne Antrag nach meiner Einschätzung erst EndeSeptember, allerdings rückwirkend ab Juli.

BDAE:Wer als Expatriate oder Auswanderer für ein paarJahre aus dem deutschen Sozialversicherungssystem heraus-gefallen ist und in das Rentensystem eines anderen Landeseinzahlt, erhält später für diese Beitragsjahre aus dem Auslandseine Rente. Klappt dies Ihrer Erfahrung nach problemlos?

Dotou: Die Beantragung einer Rente aus dem Auslandklappt meistens problemlos für die Expatriates oder Auswan-derer, die sich über die Anforderungen des ausländischenRentensystems informiert haben und die notwendigen Un-terlagen aufbewahrt haben. Ein Rentenanspruch ist generellan eine bestimmte Mindestversicherungszeit gebunden. Inden USA beträgt beispielsweise die Mindestversicherungszeitim Regelfall 40 Credits, also zehn Beitragsjahre, die – andersals in Deutschland – von der Höhe des erzielten Einkommensabhängen. Expatriates oder Auswanderer können also in denUSA – abhängig von der Höhe Ihres Einkommens – pro Jahrbis zu vier Social Security Credits, auch Quarters (Quartale)genannt, sammeln.

Wird die Rente beantragt, prüfen beide Staaten getrenntvoneinander, ob nach den jeweiligen nationalen Rechtsvor-schriften ein Rentenanspruch besteht. Dabei werden bei Be-darf auch die Versicherungszeiten im anderen Staat berück-sichtigt, sofern diese nicht auf denselben Zeitraum entfallen.Sofern in beiden Staaten die Anspruchsvoraussetzungen fürdie Rentengewährung erfüllt sind, wird eine Rente aus dendeutschen als auch eine aus den amerikanischen Versiche-rungszeiten gewährt.

INTERN

Sabine hat ein Kind, das 1970zur Welt kam. Bisher wird fürihr Kind ein Rentenpunkt an-gerechnet. Das entsprichtmonatlich ca. 28 Euro brutto(Ost: ca. 26 Euro brutto).

Mit der Mütterrente be-kommt Sabine für jedes Kindeinen Rentenpunkt mehr. 1Rentenpunkt sind ca. 28 Eurobrutto (Ost: ca. 26 Eurobrutto). So würde sie erhalten:

Sabine hat drei Kinder, die1970, 1974 und 1978 zurWelt kamen. Bisher wurde fürjedes Kind ein Rentenpunktangerechnet. Das entsprichtmonatlich ca. 28 Euro brutto(Ost: ca. 26 Euro brutto).

Mit der Mütterrente be-kommt Sabine für jedes Kindeinen Rentenpunkt mehr. 1Rentenpunkt sind ca. 28 Eurobrutto (Ost: ca. 26 Eurobrutto). So würde sie erhalten:

* Regelung gilt für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Alle Summen sind Bruttosummen.

©Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014 Weitere Infos unter www.rentenpaket.de

MÜTTERRENTE

MEHR GELD FÜR ERZIEHUNGSLEISTUNG

BISHER AB 1. JULI 2014 BISHER AB 1. JULI 2014

Sabine hat 1 Kind Sabine hat 3 Kinder

56 EUROpro Kind* /

168 EUROpro Monat

28 EURO pro Kind* /pro Monat

56 EUROpro Kind* /pro Monat

28 EUROpro Kind* /

84 EUROpro Monat

2.016 EUROpro Jahr

1.008 EUROpro Jahr

672 EUROpro Jahr

336 EUROpro Jahr

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BDAE: Sie haben in einer Studie un-tersucht, wie sich Terrorismus auf Ex-pats und Expat-Netzwerke auswirkt.

Bader: Konkret hat mich interessiert,wie sich Gefährdungspotenziale ineiner Region, in der sich Expatriates mitihren Familien befinden, auf deren psy-chologisches Wohlbefinden auswirken.In einer anderen Studie hatte ich be-reits untersucht, was es für das Stress-empfinden von Expatriates bedeutet,wenn sie in Risikoländer entsandt werden. Nun war ich neu-gierig, welchen Nutzen das soziale Netzwerk in einer solchenSituation stiften kann.

BDAE:Was ist Ihre wichtigste Erkenntnis im Rahmen diesesForschungsprojektes?

Bader: Je größer dasNetzwerk eines Expa-triates in Hochrisiko-ländern, desto höherist das psychologischeWohlbefinden. Amwichtigsten erscheintim Ausland das fami-liäre Netzwerk.

BDAE:Warum ist das psychologische Wohlbefinden umsostärker, je größer das soziale Umfeld ist? Man möchte dochmeinen, je häufiger man von Risiken hört, desto verunsicher-ter wird man.

Bader: Ein großes Netzwerk zu haben bedeutet nicht auto-matisch, nur Negatives zu hören. Im Gegenteil – eben weilein reger Austausch und stetiger Informationsfluss herrschtund auch ein gewisser emotionaler Support da ist, fühlensich viele Ent-sandte inRisikore-gionenbesser.Oft er-

halten Sie wertvolle Hinweise, etwadarauf, welche Gebiete beziehungs-weise Stadtteile man umfahren sollte,und im Ernstfall ist eine Gemeinschaftda, in der sich die Menschen unterein-ander unterstützen. Sehr deutlich istdies geworden als die Unruhen inÄgypten ausbrachen. Die Expatriateskannten sich untereinander und hieltensich über alle Entwicklungen auf demLaufenden. Ein Unternehmen hat sichaufgrund der drohenden Eskalation des

Konflikts entschieden, eine Rückholaktion zu starten und hatein Flugzeug hierfür gechartert. Da noch viele Plätze freiwaren, haben die Expatriates vor Ort die Info in ihrem Netz-werk gestreut und die Plätze wurden vergeben. Der normaleFlugverkehr stand zu diesem Zeitpunkt schon weitgehendstill. Expatriates, die lediglich zum Flughafen gefahren sindund einen Linienflug nehmen wollten, haben wahrscheinlichetliche Tage dort ausharren müssen, bevor sie das Land ver-lassen konnten. Dieser konkrete Fall verdeutlicht, welchenenormen Nutzen ein großes soziales Netzwerk stiften kann.Denn Expatriates, die nicht dem organisierenden Unterneh-men angehörten, haben nur aufgrund ihres großen Netzwer-kes von dieser Rückholaktion erfahren und konnten so dasLand schnell und sicher verlassen.

BDAE:Was können Unternehmen daraus lernen?

Bader: Sie sollten die Netzwerkbildung unter ihren Expa-triates unbedingt fördern, etwa durch geplante Events vorOrt. Solche Veranstaltungen ermöglichen es, dass Expatriatesam kulturellen Leben teilnehmen können und fördern, dassEntsandte und ihre Familien Kontakte zu Personen vor Ortknüpfen können. Vor allem Kontakte zu Personen im Gast-land sorgen dafür, dass sich Expatriates im Einsatzland woh-ler und sicherer fühlen. Netzwerke schaffen Vertrauen.

BDAE:Wie können Personalereine solche Netz-

werkbildungfördern?

INTERVIEW„NETZWERKE UNTER EXPATSSCHAFFEN VERTRAUEN“

In einer umfassenden Studie unter-suchten Dr. Benjamin Bader und Kol-legen der Universität Hamburg, welcheBedeutung Netzwerke für Expats in Risikoregionen haben. Ein Ergebnis:Expat-Netzwerke können im ErnstfallLeben retten.

© mostafa fawzy - Fotolia.com

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Bader: Das ist nicht immer ganz leicht, vor allem wenn diePersonalabteilung im Heimatland angesiedelt ist. Eine Grund-voraussetzung ist es, dass die Leute im HR-Bereich ein ge-naues Bild der Lage vor Ort haben, im Idealfall selbst längereZeit im Ausland gewesensind. Eine weitere Möglich-keit ist die Bereitstellungvon Mentorinnen und Men-toren vor Ort, welche dieExpatriates mit den Locals inKontakt bringen. Zudemsind firmenübergreifendeKontakte wichtig und soll-ten von den Unternehmengezielt gefördert werden,gerade wenn es um dasThema Sicherheit geht. Inmeinem genannten Ägyp-ten-Beispiel saßen Expatria-tes von teilweise massivmiteinander im Wettbewerbstehenden Unternehmen imgleichen Flugzeug.

BDAE:Wer ist Teil dieses Netzwerkes von Expats? Sind Ein-heimische darunter?

Bader: Neben den Familien und engen Freunden befindensich vor allem Kolleginnen und Kollegen aus dem entsenden-den Unternehmen im Netzwerk. Es finden sich darunter inder Tat auch Personen aus dem Gastland, wobei hier einenormes Steigerungspotenzial besteht, jedenfalls in den vonuns untersuchten Ländern. Insbesondere wenn dazu nochein starkes Einkommensgefälle herrscht – denken Sie andeutsche Expatriates in Pakistan – ist es häufig schwierig,dass Kontakte über Geschäftliches hinausgehen.

BDAE:Wie kann eine Netzwerkbildung sinnvoll in den Ent-sendevorbereitungsprozess integriert werden?

Bader: Der erste Schritt ist, so trivial das klingt, Aufklärungund Information. Vor allem Expatriates, die das erste Malentsandt werden, sollten hier entsprechend unterstützt wer-den. Neben den bereits erwähnten Mentoren vor Ort bietetes sich zudem an, Expatriates vor der Entsendung mit Repa-triates, die bereits eine längere Zeit im betreffenden Landverbracht haben, in Kontakt zu bringen. Diese können wie-derum wertvolle Tipps geben und möglicherweise Kontakteim Ausland herstellen, noch bevor die oder der Entsandteüberhaupt ins Ausland geht. Zudem haben sich „Kennen-lern-Reisen“ bewährt. Viele Unternehmen bieten Expatriateszusammen mit ihren Familien an, Land und Stadt vorab ken-nenzulernen, was ein späteres böses Erwachen deutlich ab-mildern kann.

INTERVIEW

© Kamaga - Fotolia.com

Als Teil eines breit angelegten Forschungsprojektesführt die Universität Hamburg eine Untersuchung zu

karriereseitigen Auswirkungen von Auslandsentsendun-gen durch. Um realitätsnahe Einblicke zu erhalten, benö-tigt das Forscherteam Informationen von Personen, diedirekt von diesem Thema betroffen sind. Falls Sie schoneinmal von Ihrem jetzigen oder ehemaligen Arbeitgeberins Ausland entsandt wurden, würden wir Sie gerne einla-den, sich 10-15 Minuten Zeit zu nehmen, um an der Um-frage teilzunehmen. Die Erhebung basiert auf einerOnline-Umfrage, welche über den folgenden Link erreichtwerden kann: http://ww3.unipark.de/uc/repatriate_career/

Sollten Sie zudem Interesse haben an einer eigenen Über-sicht der Ergebnisse, so besteht nach Beendigung derUmfrage die Möglichkeit, eine entsprechende Anfrage andie Studienverantwortlichen zu senden.

Für weitere Informationen besuchen Sie gerne die Home-page des Lehrstuhls für Strategisches Management derUniversität Hamburg.

AKTUELLESFORSCHUNGSPROJEKT DER UNI HAMBURG

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RECHTLICHESAus unserer Praxis wissen wir, dass das deutsche Zuwan-

derungsrecht voller Tücken stecken kann, die man alsPersonalleiter nicht immer überblickt, so auch im Falle derXY AG, deren HR-Manager uns Hilfe suchendden Fragebogen des Zolls zur Ermittlung ille-galer Beschäftigung vorlegte. Der Zollhatte bei einer stichprobenartigenRoutinekontrolle der Anwesenheits-bücher für die Mitarbeiter heraus-gefunden, dass in den letzten dreiJahren 32 amerikanische Inge-nieure aus der US-Zentrale fürcirca zwei bis acht Wochen aufdem Firmengelände anwesendwaren und verlangte nun dieVorlage der entsprechendenAufenthalts- und Arbeitsgeneh-migungen. Diese waren jedochwegen der Kürze der Aufenthalteund der engen Terminplanung niebeantragt worden.

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmi-gungen für ausländische MitarbeiterIn Zeiten der Globalisierung und des Fachkräftemangels aufdem deutschen Arbeitsmarkt gewinnt der Einsatz von aus-ländischen Mitarbeitern in Deutschland immer größere Be-deutung. Die deutschen Konzerne und Unternehmenkönnen ihre Aufgaben nur noch wahrnehmen, indem sie inimmer größerem Maße qualifizierte ausländische Fachkräftebeschäftigen.

Obwohl sich Deutschland immer mehr zu einem Einwande-rungsland entwickelt, bedeutet dies nicht, dass die Regelun-gen für die Beantragung von Aufenthalts- undArbeitsgenehmigungen für ausländische Fachkräfte einfa-cher werden. Denn ein typisches Einwanderungsland öffnetnicht einfach seine Grenzen, sondern definiert genau, auswelchem Fachbereich Ausländer in dem jeweiligen Arbeits-markt benötigt werden, also zum Beispiel jährlich 10.000Maschinenbauer, 20.000 IT-Fachkräfte etc. Das bedeutet,dass die Einwanderungsregeln umso diffiziler werden, jemehr ein Staat sich zu einem Einwanderungsland entwik-kelt. In dem typischsten Einwanderungsland, den Vereinig-ten Staaten von Amerika, ist es daher gar nicht mehrmöglich, die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgeneh-migungen ohne anwaltliche Beratung zu bekommen. DiesesThema wird darum auch in Zukunft immer mehr an Bedeu-tung gewinnen.

Warum ist dies überhaupt ein Thema für die Personalverant-wortlichen? Die Beantragung der erforderlichen Aufenthalts-und Arbeitsgenehmigungen ist für Personalverantwortlichevon Bedeutung, weil das deutsche Zuwanderungsrecht, wie

in fast allen anderen Staaten ebenfalls üblich, Zuwande-rungsbeschränkungen im Bereich der Arbeitsmigration vor-

sieht. Grundsätzlich benötigen alle Ausländer für eineBeschäftigung in Deutschland eine Aufenthalts-

erlaubnis mit Beschäftigungserlaubnis. Ge-schäftsführung und Personalleitungmüssen die Verantwortung für einelegale Beschäftigung ihrer ausländi-schen Mitarbeiter erkennen undannehmen. Die internen und ex-ternen Prozesse sollten durch-dacht und belastbar sein. DieGrundsatzfrage – inhouse oderoutsourcing – stellt sich hier re-gelmäßig.

Die vorsätzliche Beschäftigungeines ausländischen Arbeitsneh-mers ohne die erforderliche Auf-

enthalts- und Arbeitsgenehmigungist eine Straftat. Fahrlässige Beschäfti-

gung ausländischer Mitarbeiter ohne dieerforderlichen Genehmigungen stellt, wie in

unserem anfangs genannten Beispiel, eine Ord-nungswidrigkeit dar. Der Bußgeldrahmen für das betroffeneUnternehmen kann sich auf bis zu 500.000 Euro pro auslän-dischem Arbeitnehmer erstrecken. Die Ermittlungsverfahrendurch den Zoll werden in der Regel gegen die Personallei-tung oder aber gegen die Geschäftsführung selbst geführt.Die Einrichtung von wirkungsvollen Prozessen im Unterneh-men zur Beantragung der erforderlichen Genehmigungenführt damit kurz-, mittel- und langfristig zu einer Risikomini-mierung.Darüber hinaus geht es darum, den richtigen Spezialisten zurrechten Zeit am richtigen Arbeitsplatz einzusetzen. Der aus-ländische Mitarbeiter soll seinen Einsatz in Deutschlandpünktlich beginnen können. Oft hängen von seinem Einsatzkostenträchtige Projekte ab. Der verantwortungsvolle Um-gang mit dieser Thematik führt damit für alle Beteiligten zueiner frühzeitigen Planungssicherheit der internationalenMitarbeitereinsätze.

DIE TÜCKEN IM DEUTSCHEN ZUWANDERUNGSRECHT

DIE AUTOREN:

Dr. Michael Wrage und Holger Guse sind Anwälte fürZuwanderungsrecht.Tel.: +49-40-484045-660E-Mail: [email protected]: www.mwhg.de

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Fotolia.c

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RECHTLICHESUnerwartet teure „Geschäftsreisen“Eines der Hauptthemen in der aufenthaltsrechtlichen Praxisist die Frage, wann überhaupt eine Erwerbstätigkeit inDeutschland vorliegt – und somit die Beantragung und Ertei-lung eines Arbeitsvisums sowie einer Aufenthaltserlaubnismit Beschäftigungserlaubnis vor der Arbeitsaufnahme not-wendig ist – und wann eine berufliche Tätigkeit noch vomGeschäftsreisenzweck gedeckt ist und somit le-diglich, abhängig vonder Nationalität desMitarbeiters, ein Ge-schäftsreisenvisum be-antragt werden muss.

Bei der Abgrenzunggilt, dass alles wasnicht unter den Ge-schäftsreisenzweck fällt,automatisch Erwerbstätigkeitdarstellt und somit genehmi-gungspflichtig ist. Es gibt zwei Ab-grenzungskriterien, ein zeitliches undein inhaltliches, bezogen auf die beruflicheTätigkeit.

Eine Geschäftsreise darf die maximale Dauer von drei Mona-ten innerhalb eines 12-Monatszeitraums haben. Dabei giltdas so genannte Stichtagsprinzip, das heißt bei einer Über-prüfung durch den Zoll im Hause des Arbeitgebers wird ge-prüft, wie lange sich ein Ausländer bei dem Unternehmenvon einem beliebigen Stichtag an gerechnet in den letzten12 Monaten aufgehalten hat. Dauerte der Aufenthalt insge-samt länger als drei Monate, so war er vom ersten Tag anaufenthalts- und arbeitsgenehmigungspflichtig. Wurde dieTätigkeit kürzer als drei Monate ausgeübt, so käme, zumin-dest was das zeitliche Limit anbetrifft, noch eine Geschäfts-reise in Betracht.

In unserem Beispiel kommt das zweite und in der Praxis be-deutsamere Abgrenzungskriterium zur Erwerbstätigkeit zumTragen, nämlich die erlaubte limitierte Tätigkeit währendeiner Geschäftsreise. Eine Geschäftsreise übt aus, wer inDeutschland Besprechungen und Verhandlungen führt, Ver-träge schließt, Vertragsangebote erstellt oder die Durchfüh-rung von Verträgen überwacht. Alle anderen Tätigkeitenstellen eine Erwerbstätigkeit dar und sind damit von Anfangan genehmigungspflichtig.

Installation von Software, Anlernen von ausländischen Mitar-beitern in Deutschland (Training on the Job), mechanischeTätigen, Beratung von Kunden, etc. stellen in aller Regel Er-werbstätigkeit dar. Es ist die häufigste Fehleinschätzung imdeutschen Zuwanderungsrecht, dass Trainings oder Schulun-gen unter den Geschäftsreisenzweck fallen, sofern sie nurkürzer als drei Monate stattfinden. In unserer langjährigenPraxis haben sich, auch nach Prüfung durch die Behörden,Trainings stets als Erwerbstätigkeit und damit als von Anfangan aufenthalts- und arbeitsgenehmigungspflichtig herausge-stellt.

Fazit ZuwanderungsrechtDie Haupterfolgsfaktoren für die Unternehmen be-

stehen einerseits in einem umfassen-den Know-how überdie Komplexität desRechtsgebietes und in

der Kenntnis aktuellerGesetzesänderungen und neuerVerwaltungspraktiken und derdamit verbundenen Minimie-

rung des Haftungsrisikos.Zum anderen führt die

konsequente Einrichtung vonProzessen und Strukturen zum Erfolg. Diese müssen belast-bar und eindeutig sein und das Timing muss stimmen. Ent-scheidend sind die Netzwerke und die Kontaktpflege zu denBehörden.Die XY AG wurde übrigens mit einem empfindlichen Ord-nungsgeld belegt, nachdem die Personalleitung monatelan-gen Verhandlungen mit dem Zoll ausgesetzt war. Bei recht-

zeitiger Auseinandersetzung mit den Regularienhätte man sich viel Zeit, Ärger und Kosten erspart.

Schwerpunkte desPraxistages:

• Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht• Sozialversicherungsrecht• Steuerrecht• Integration

Donnerstag, 18. September 20149.30 Uhr bis 17.30 UhrKühnehöfe 3, 22761 HamburgTeilnahmegebühr: 990,- EuroFür BDAE-Mitglieder 890,- EuroInfos: [email protected]

SEMINAR „EINSATZ AUSLÄNDISCHER MITAR-BEITER IN DEUTSCHLAND“

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Page 11: Newsletter "Leben und Arbeiten im Ausland" Juli 2014

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Auch im Rahmen der Auslandsentsendung von Mitarbei-tern sehen sich Personalverantwortliche mit Grauberei-

chen in punkto Datenschutz konfrontiert. Besonders heikelsind Informationen, welche die Gesundheit der entsandtenMitarbeiter (so genannte Expatriates) betreffen. WährendPersonaler für gewöhnlich niemals Einblick in die Gesund-heitsakte ihrer in Deutschland verbleibenden Mitarbeiter er-halten könnten, wissen sie bei Expats – unfreiwillig – unterUmständen ganz genau, unter welchen Krankheiten und Be-schwerden diese leiden. Warum ist das ausgerechnet beiAuslandsentsendungen so?

Die Antwort findet sich im Gesetzestext und im Rahmeneiner Regelung, die eigentlich die Fürsorge von Expats imBlick hat: Laut Paragraf 17 des fünften Sozialgesetzbuches(SGB V) erhält der gesetzlich oder freiwillig in der GKV versi-cherte Arbeitnehmer – sowie dessen mitversicherte Angehö-rige – die Kosten, die während des Auslandsaufenthaltsentstanden sind, durch den Arbeitgeber ersetzt. Letztererwiederum bekommt das verauslagte Geld von der Kranken-kasse des Arbeitnehmers erstattet.

Nachstehend der Wortlaut des Gesetzes:

SGB V § 17 Leistungen bei Beschäftigung imAusland

(1) Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind undwährend dieser Beschäftigung erkranken, erhalten dieihnen nach diesem Kapitel und nach den Vorschriftendes Zweiten Abschnitts des Zweiten Buches der

Reichsversicherungsordnung zustehen-den Leistungen von ihrem Arbeitge-ber. Satz 1 gilt entsprechend fürdie nach § 10 versicherten Fa-milienangehörigen, soweit siedas Mitglied für die Zeit dieser

Beschäftigung begleiten oder be-suchen.

(2) Die Krankenkasse hat dem Arbeitge-ber die ihm nach Absatz 1 entstandenen Kosten biszu der Höhe zu erstatten, in der sie ihr im Inland ent-standen wären.

Arbeitgeber muss Arztrechnungen des ent-sandten Mitarbeiters prüfenDas Problem für den Expat in der Praxis: Um Gesundheitskos-ten erstattet zu bekommen, muss er die vom medizinischenDienstleister überlassene Rechnung dem Arbeitgeber vorle-gen, der somit genau Bescheid weiß, welche gesundheitli-chen Probleme den Mitarbeiter plagen. Alternativ könnte derArbeitgeber den medizinischen Dienstleister direkt bezahlen,soweit er sich logistisch dazu in der Lage sieht. Dabei mussder Arbeitgeber die vom Expatriate eingereichten Rechnun-gen auf inhaltliche (gemäß SGB zustehende Leistungen), for-male (Aussagkraft der Rechnung) und sachliche (Zeitpunkt,Ort, Rechtsstatus) Richtigkeit prüfen.

Die ihm zustehenden Geldbeträge müssen Personaler demExpat zurückzahlen. Erstattete Leistungen werden anschlie-ßend vom Arbeitgeber bei der GKV des Arbeitnehmers ein-gereicht. Sofern es sich tatsächlich um dem Arbeitnehmerzustehende Leistungen handelt, muss die GKV dem Arbeit-geber jenen Betrag ersetzen, der im Inland angefallen wäre.

WELCHE DATENSCHUTZRECHTLICHEN PROBLEME ES BEI AUSLANDSENTSENDUNGEN GIBT

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Expats beim Datenschutz schlechter gestellt alsihre Kollegen im InlandDer Gesetzgeber hat also eine Vorgehensweise vorgeschrie-ben, die den Datenschutz der im Ausland tätigen Mitarbeiterdeutlich schlechter stellt, als den der inländischen Kollegen.Das Verfahren schreibt unausweichlich vor, dass der Arbeit-geber über den medizinischen Zustand und Behandlungsbe-darf des im Ausland tätigen Mitarbeiters und seinermitreisenden Angehörigen im Detail informiert ist. Dies istbei inländischen Beschäftigten unvorstellbar.

Eine Anfrage der BDAE GUPPE beim für diese Fragen zustän-digen Hamburgischen Datenschutz-Beauftragten bestä-tigte, dass dieses Vorgehen den Datenschutznicht gerade in den Vordergrund stellt. DerDatenschutzbeauftragte hebt dennochhervor, dass sich Arbeitgeber juristischkorrekt verhalten.

Konkret heißt es in der Stellung-nahme: „PersonenbezogeneDaten dürfen nur erhoben undverarbeitet werden, wenn dafüreine Rechtsgrundlage besteht. §17 SGB V regelt eindeutig, wieder Erstattungsweg von Leistun-gen bei Beschäftigten im Auslandist. Auch wenn dieses Verfahrennicht gerade datenschutzfreundlichist, diese Verfahrensweise ist nun ein-mal gesetzlich vorgeschrieben.“

Er empfiehlt entsandten Mitarbeitern, sichprivat kranken zu versichern, um einem Daten-schutzkonflikt aus dem Weg zu gehen: „Der Arbeitnehmerkönnte sich für solche Fälle möglicherweise privat versichern,damit der Arbeitgeber keine Kenntnis von seinen Erkrankun-gen im Ausland erhält.“

Dieser Empfehlung schließt sich die BDAE GRUPPE an. Aus-landsversicherer unterliegen strengen Auflagen in punktoDatenschutz und müssen Informationen zum Gesundheitszu-stand der bei Ihnen versicherten Expatriates absolut vertrau-lich behandeln.

Tracking Tools für Expatriates in KrisenregionenEin weiteres datenschutzrechtliches Problem stellt sich insbe-sondere bei Auslandsentsendungen in Krisenregionen. Sobieten immer mehr auf Travel Management spezialisierteDienstleister so genannte Traveller Tracking Tools an. PerKnopfdruck lässt sich mit dieser Software der Aufenthaltsortvon Mitarbeitern ermitteln, um im Notfall sofort Hilfe zu or-ganisieren. Geht dem Expatriate beispielsweise ein lebens-notwendiges Medikament aus, könnte sein Unternehmendafür sorgen, dass der Dienstleister die Arznei binnen weni-ger Stunden zum Mitarbeiter vor Ort bringt. Die Frage, woder Mitarbeiter sich aktuell aufhält, ist sozusagen Teil des Kri-

senmanagements von Unternehmen.

Die Grundlage solcher Tracking-Systemebilden die Reise- und Buchungsdatender jeweiligen entsandten Mitarbei-ter. So werden bei der Flugbuchungdie so genannten PNR-Daten (Pas-senger Name Record) überSchnittstellen aus den diversenBuchungssystemen in die Trak-king-Software eingespielt.Kommt es zu einer Krisensitua-tion (zum Beispiel Terroran-schläge, politische Unruhenoder Naturkatastrophen), prüftder Dienstleister binnen wenigerMinuten, wo sich der Mitarbeiter

im entsprechenden Moment auf-hält und kann ihn evakuieren.

Zudem können Mitarbeiter dann etwa überSMS oder E-Mail (Kontaktdaten sind selbstver-

ständlich im System hinterlegt) verständigt werden, so dassdas weitere Vorgehen im Krisenfall in Abstimmung mit demBetroffenen geplant werden kann. Auch Reisewarnungenwerden automatisch oder manuell mittels dieser Tools demReisenden schnell zur Verfügung gestellt. Der ehemaligeBundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dieses Vor-gehen auf den „Business Travel Days“ der diesjährigen ITBscharf kritisiert und mit Überwachungsinstrumenten vergli-chen. Denn völlig unabhängig davon, ob ein Notfall passiertoder nicht, der Arbeitgeber weiß stets, wo sich sein entsand-ter, „gläserner“ Mitarbeiter aufhält.

Es ist fraglich, ob sich eine spezialisierte Fachkraft wie bei-spielsweise ein Bauingenieur in Ägypten darauf einlässt, jah-relang von seiner Firma beziehungsweise von einem dafürbeauftragten Dienstleister getrackt zu werden. Schlussend-lich ist es ein Leichtes, auf Basis dieser Daten ein umfangrei-ches Persönlichkeitsprofil zu erstellen, von dem derMitarbeiter nicht möchte, dass es in falsche Hände gelangt.

RECHTLICHES

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Der Profisport wird immer internationaler. Zwei Drittelaller Nationalspieler bei der vergangenen Fußballwelt-

meisterschaft in Brasilien spielen während der Saison im Aus-land (Brasilien 83 Prozent, Argentinien 87 Prozent,Deutschland 27 Prozent, Russland 0 Prozent, nach Pew Re-search Center 6. Juni 2014). Beim internationalen Transfersteht dabei klar das Interesse am hohen Leistungsniveau imVordergrund. Dass jedoch nicht längst jeder Profisportler fürden Umzug ins Ausland geeignet ist, zeigen Fälle wie dervon Jesus Navas. Ein begabter spanischer Fussballer, der erstdurch Therapien sein extremes Heimweh und Reiseangst be-siegen musste, bevor er sich bei Manchester City einlebte.Selbst Superstar Neymar ließ sich als Teenager nicht von RealMadrid unter Vertrag nehmen, weil er zu viel Heimwehhatte.

Profisportler im Ausland – Ein Einzelfall?In den Medien wird natürlich über die Millionentrans-fers von Özil, Messi und Neymar berichtet. Aberdass die Branche viel mehr internationaleMobilität beweist, zeigen Zahlenwie zum Beispiel die über5.000 Brasilia-ner, die in denentferntestenEcken der Weltköpfen und kik-ken. In der deutschen Basketball Bundesligadribbeln und dunken mehr als die Hälfte derProfis mit einem ausländischen Pass (61 Pro-zent), während 93 Fussballer, 76 deutsche Bas-ketballer und 36 deutsche Profivolleyballer imAusland ihr Glück versuchen. Der Profisport

zieht also junge talentierte Sportler und Sportlerinnen insAusland, oftmals ohne Millionenverträge, aber mit der Hoff-nung auf neue Herausforderungen, eine fremde Kultur undeine internationale Sportlerkarriere. Aber mit welchen Pro-blemen haben sie im Alltag zu kämpfen?In Interviews mit über 100 Profisportlern (Fit across Cultures,2013) wird schnell klar, dass typische Expatprobleme auchbei Sportlern und Sportlerinnen vorkommen. Selbst Real Ma-drid Star Mesut Özil hat also manchmal Heimweh nach Gel-senkirchen! Neun von 10 befragten Profisportlern gaben an,dass ihr Auslandstransfer mit Stolpersteinen verbunden war.Mehr Hilfe beim Spracherwerb und mehr Wissen und Ver-ständnis über die lokale Kultur gibt jeder Zweite als benö-tigte aber nicht ausreichend vorhandende Hilfestellung an.

Persönlich hat fast die Hälfte der Sportler mitder Kommunikation außerhalb desTeams und Vereins zu kämpfen, mehrals ein Drittel klagt über fehlendeMöglichkeiten, mit Familien undFreunden zuhause enger in Kon-takt zu bleiben. Soziale Isolation

und Heimweh sowie kulturelle An-passungsschwierigkeiten sind andere

oft genannte Quellen für Frustra-tion und Missverständ-nisse. Die Profisportlerzeigen jedoch auch spe-zielle Herausforderungen

im internationalen Profisportauf. Der Trainerstil als die größte Quelle für pro-fessionelle Probleme steht dabei an der Spitze,dicht gefolgt von der Kommunikation im Team.

EXPATRIATESOB MESUT ÖZIL AUCH HEIMWEH HATTE?EXPAT-PROBLEME IM INTERNATIONALEN PROFISPORT-ALLTAG

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Page 14: Newsletter "Leben und Arbeiten im Ausland" Juli 2014

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Beeinflusst Heimweh die sportliche Leistung?“Have an open mind to new experiences and immerse your-self into the culture. How you feel off the court and howcomfortable you are affects your performance as anathlete...” spricht Stanley Ocitti, Basketballspieler ausGhana/Niederlande mit Erfahrung auf vier Kontinen-ten, aus Erfahrung.Es stellt sich tatsächlich die Frage, ob diese Heraus-forderungen und die Vielfalt im Team die sportlicheLeistung beeinflussen. Würde etwa ein MarioGomez in deutschen Gefilden eine bessere Leis-tung abliefern können als zuletzt in Italien? Fakt ist, dass Ablenkungen und mentaler Stresssich auf die Abrufbarkeit der Maximalleistung aus-wirken können. Die ersten Monate in einem neuenLand wirken sich dabei besonders auf gelernte Au-tomatismen aus. Man muss den Alltag viel auf-merksamer gestalten (zum Beispiel Autofahren inneuen Verkehrssituationen, Einkaufen), so dassweniger Konzentrationsvermögen und Energiefür die eigentlichen Aufgaben übrig bleibt. DieBatterien sind schneller leer. Wenn man da nichtzu den wenigen Superstars gehört, stößt mandank wenig Hilfeleistung (nur sieben Prozent be-

kamen professionelle Dienstleister beimTransfer zur Seite gestellt) schnell an seineGrenzen.

In den USA hat eine riesige Studie außerdem einenklaren Zusammenhang zwischen einer hohen Team-vielfalt (Alter und kultureller Hintergrund) und derTeamleistung herstellen koennen. Je diverser dieTeams, desto niedriger die Chancen auf die Playoffsund Siege ingesamt (Timmermann, 2000). Die Gesamt-leistung ist also mehr als nur die Summe aller Einzelleis-tungen. Diese hohe Abhängigkeit führt dazu, dassFussball-, Volleyball-, oder auch Basketballspieler sehrviel auf dem Feld kommunizieren und interagierenmüssen. Bei einem kulturell gemischten Kader undTrainerteam kann dies, wie bereits angesprochen,zum Hindernis werden und muss vom Trainer be-rücksichtigt werden. Der FC Bayern Münchenzum Beispiel, leistet da mit seinem multikulturel-len Kader hervorragende Arbeit.

Der Weg ins Ausland im Profisport als ChanceTrotz all dieser Probleme und Frustrationen bietet der Wegins Ausland für Sportler die Möglichkeit, ihre Sportkarriere

aufzubauen, zu verbessern oder zu verlängern. Deshalbgerät auch jeder ins Schwärmen, wenn er oder sie ge-fragt wird, ob die Expatriation für Sportler weiter zu

empfehlen sei.

„Es ist eine wunderbare Erfah-rung und eine großartigeMöglichkeit, auf der einenSeite den Horizont zu erwei-tern und auf der anderen Seite

Freundschaften mit Menschenaus aller Welt zu knüpfen. In persönlicherund sportlicher Hinsicht hilft die Zeit imAusland, sich weiterzuentwickeln – dieHerausforderung seinen persönlichenKomfortbereich zu verlassen, hat michviel weitergebracht.“ beschreibt JennieClark, die momentan beim SC Freiburg inder Frauenbundesliga kickt, ihre Aus-

landserfahrung.

Der Profisport wird internationaler und damit auchinterkultureller. Aber auch Profisportler haben, wieklassische Expats, im Ausland mit der Integration zukämpfen. Besser vorbereitete Profisportler gepaartmit interkulturell kompetenten Trainern und der pro-fessionellen Unterstützung von Seiten des Manage-ments können den Weg für eine erfolgreiche undfuer alle zufriedenstellende Zusammenarbeit ebnen,um dann eine optimale Teamleistung abzurufen.

EXPATRIATES

ÜBER DIE AUTORIN:

Susan Salzbrenner hat selbst in fünf Ländern Basketball-erfahrung gesammelt und spezialisiert sich mittlerweileauf die mentale und interkulturelle Vorbereitung vonExpats und Profisportlern. Die ausgebildete Psychologinund interkulturelle Trainerin hilft dabei Teams, das opti-male Leistungspotenzial abzurufen.Ihr LinkedIn Profil finden sie hier.

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FLUGHAFEN NÜRNBERG

FLUGHAFEN FRANKFURT

LUFTHANSA

Zum siebten Mal in Folgewurde der Flughafen

Nürnberg von den Leserndes Fachmagazins BusinessTraveller zum beliebtestenFlughafen in Deutschlandgewählt. Besonders die kur-zen Wege, das schnelle Ge-päckhandling sowie einegute Orientierung und einhoher Servicestandard desAirports wurden von den

Befragten positiv bewertet.

Jährlich befragt der BusinessTraveller Geschäftsreisendezu der Qualität der deut-schen Verkehrsflughäfen. Inden Kategorien Orientie-rung, Erreichbarkeit, Ge-päckhandling, Sicherheits-kontrollen, Shopping undGastronomie können dieLeser der Fachpublikation

die einzelnen Flughäfen be-werten. An der diesjährigenUmfrage haben über 1.100Businessreisende teilgenom-men und dem FlughafenNürnberg die Note 1,94 ver-geben. Auf den Platz 2(Note 2,03) schaffte es die-ses Jahr der Flughafen Ham-burg gefolgt vom FlughafenMünchen auf Platz 3 (Note2,25).

Der Flughafen Frankfurthat sein Internetange-

bot ausgebaut und bietetseinen Gästen ab sofort kos-tenlosen WLAN-Zugang –rund um die Uhr. Reisendekönnen so ihre Wartezeitsinnvoll überbrücken und ihrDatenvolumen schonen.

Und internationaleFlughafengästekönnen Roa-ming-Gebührenvermeiden.

Dieser neue Ser-vice wird durchmehr als 300 WLAN-

Access Points vorallem in den Ab-flugbereichendes Flughafensangeboten undüber das Hot-spot-Portal derDeutschen Tele-

kom umgesetzt.

Wer das kostenlose WLAN-Angebot nutzen möchte,muss sich registrieren undkann sich anschließend miteinem Code bei einem Hot-spot der Telekom einloggen.

Die größte deutsche Fluggesellschaft baut ihre Partner-schaft mit der chinesischen Fluggesellschaft Air China

aus. Zum kommenden Winterflugplan wollen die beiden Air-lines ihr Flugangebot zwischen Mitteleuropa und Chinaenger als bisher aufeinander abstimmen. Ein entsprechendesMemorandum, welches den Aufbau eines kommerziellenJoint Ventures vorbereitet, wurde bereits am 7. Juli diesesJahres in Peking unterzeichnet. Kunden der beiden Flugge-sellschaften profitieren durch ein flexibel kombinierbares undvielfältigeres Angebot, das zusätzliche Reiseoptionen undAnschlussverbindungen erlaubt.

Bei dem Zusammenschluss der beiden Fluggesellschaftengeht es nicht um Kapitalbeteiligungen oder die Gründungeines Unternehmens. Vielmehr geht es bei diesem Vorhabendarum, dass beide Partner ihre vorher festgelegten Leistun-gen erbringen und die Einnahmen und Ausgaben teilen.

Derartige Kooperationen hat die Lufthansa bereits seit 1998mit United Airlines und Air Canada zwischen Europa undNordamerika und seit 2012 mit ANA auf den Strecken zwi-schen Europa und Japan.

AIRLINES

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ETIHAD AIRWAYS

Die abu-dhabische Fluggesellschaft Etihad Airways bietetihren Kunden, die den mobilen Online-Check-in nut-

zen, ab sofort auf ausgewählten Strecken mobile Bordkartenan. Dieser neue Service ist nicht nur wegen des reduziertenPapierbedarfs umweltschonender, er minimiert ebenso dasRisiko, die Bordkarte zu verlieren oder zu verlegen.

Die mobile Bordkarte enthält dieselben Informationen wiedie ausgedruckte Version: Gate, Name, Sitzplatz- und Flug-nummer sowie einen Barcode, der am Flugsteig eingescanntwird. Reisende erhalten die neue Bordkarte direkt auf ihr

Smartphone. Bei Geräten mit dem iOS Betriebssystem wirddie Bordkarte in der Passbook-App gespeichert. Alternativdazu kann sie auch gespeichert und an eine E-Mail-Adressegesendet werden.

Fluggäste der Airline können die mobilen Bordkarten derzeitvon folgenden Flughäfen nutzen: Abu Dhabi (ausgenommensind Flüge in die USA), London Heathrow, Manchester, Doha,Colombo, Dammam, Düsseldorf, Frankfurt, São Paulo, Istan-bul, Minsk, München und Tokio Narita.

© konstan -Foto

lia.com

Page 16: Newsletter "Leben und Arbeiten im Ausland" Juli 2014

Ab Herbst dieses Jahreskönnen Gäste auf allen

New Yorker Flughäfen –John F. Kennedy Internatio-nal Airport, LaGuardia Air-port, Newark LibertyInternational Airport undam Stewart InternationalAirport – für 30 Minutenkostenfrei ins WLAN. Dieswurde kürzlich von denKommissionsmitgliedern derPort Authority beschlossen.

Bis zum Start des kosten-freien Servicees muss die

bestehende Boingo-Wire-less-Technologie überarbei-tet und ausgebaut werden,um so dem erwartetenMehraufkommen gewach-sen zu sein. Sollten die 30Gratisminuten nicht ausrei-chen, haben Reisende dieMöglichkeit, zusätzliche Pa-kete kostenpflichtig hinzuzu buchen. Im Angebot sol-len laut Aussage der PortAuthority einzelne Stunden,ein Tages- und ein Monats-paket sein.

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FLUGHÄFEN NEW YORK

SWISS INTERNATIONAL AIRLINES

Die schweizer Fluggesellschaft SWISS baut ihre Serviceleis-tungen in den kommenden Monaten aus und bietet

damit ihren Kunden mehr Flexibilität und Individualität.

Bereits ab sofort können alle Reisenden ihren bevorzugtenSitzplatz gegen eine Gebühr unter www.swiss.com buchen.Der Tarif für einen Standardsitz liegt bei Flügen innerhalbEuropas bei 9 Franken und bei Langstreckenflügen bei 29Franken. Einen Sitz in bevorzugten Zonen können SWISS-Kunden bei Europastrecken für 19 Franken und bei Lang-strecken für 49 Franken buchen. Ein Sitzplatz mit mehrBeinfreiheit kostet auf innereuropäischen Flügen 35 Fran-ken und auf Langstreckenflügen 99 Franken. Die Sitz-plätze können zwischen elf Monaten und bis zu 48Stunden vor Abflug für Flugreisen ab dem 15. Julidieses Jahres gebucht werden. Nach wie vorkönnen direkt beim Check-in ab 23 Stun-den vor Abflug die übrigen Sitzplätzekostenlos gewählt werden.

Ein weiterer Service steht allenKunden ab dem 29. Juli die-ses Jahres zur Verfügung.Jeder Gast kann eine „SpecialSurprise“ direkt für sich selber oder als Überraschung füreinen anderen Gast eines SWISS-Fluges buchen. Zur Auswahlgehören Champagner für 59 Franken pro Flasche und Pre-mium-Rotwein für 55 Franken pro Flasche. Auf Langstrek-kenflügen kann außerdem noch ein ganzer Schokoladen-oder Früchtekuchen für 48 Franken bestellt werden. DiesesAngebot soll im Laufe der Zeit weiter ausgebaut werden. Die„Special Surprise“ wird zusammen mit einer persönlichenNachricht des Auftraggebers während des Fluges an denGast überreicht.

Diesenn Service können Fluggäste ab sofort über ein Online-Formular auf der Webseite der Airline sowie telefonisch undper E-Mail vorbestellen. Die Bestellung kann für Langstrek-kenflüge sowie für ausgewählte europäische Flüge ab vierWochen bis vier Tage vor Abflug aufgegeben werden.

Gleichzeitig zu den neuen Serviceangeboten hat die Airlineaußerdem ein neues Preiskonzept mit attraktiveren Preisenfür Flüge innerhalb Europas ab Zürich eingeführt. Dadurchprofitieren SWISS-Kunden unter anderem von günstigerenAngeboten ohne Mindestaufenthalt an der Zieldestina-

tion, der Einführung von One-Way-Tarifen ab 89Franken zu ausgewählten europäischen Destina-

tionen sowie von niedrigen Business ClassTarifen ab 299 Franken. Das neue Tarif-

konzept gilt vorerst für Flüge nachAmsterdam, Barcelona, Berlin,

Birmingham, Budapest,Florenz, Hannover, Ko-penhagen, Lissabon,

Mailand, Nürnberg, Oslo,Paris, Prag, Stuttgart und

Venedig. One-Way-Tickets sind je-doch nicht für Flüge nach Amsterdam, Florenz, Hannover,Prag und Oslo buchbar. Hier müssen Reisende weiterhin fürHin- und Rückflug zahlen. Im Laufe des Jahres sollen weitereDestinationen hinzukommen.

AIRLINESUNITED AIRLINES

Die US-amerikanischeFluggesellschaft United

Airlines stellt nach drei Jah-ren Betrieb ihre Direktver-bindung von Stuttgart nach

New York ein. Der letzteUnited Airline-Flug auf die-ser Destination findet am20. September dieses Jahresstatt.

Die Airline begründete die-sen Schritt mit einer starkschwankenden Auslastungder Maschine und einer ne-gativen Entwicklung derFluggastzahlen.

Die Strecke wird künftigdurch Partner aus der StarAlliance bedient.© Steve Mann - Fotolia.com

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Page 17: Newsletter "Leben und Arbeiten im Ausland" Juli 2014

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VERMISCHTES

SICH IM URLAUB VOR DIEBSTAHL SCHÜTZEN

Zu Beginn der Hauptreisesaison gibt der ADAC Tipps, wiesich Urlauber vor Dieben schützen können.

Geld und Ausweis:Wertvoller Schmuck sollte nicht mit auf Reisen gehen undwichtige Dokumente in Kopie dabei sein, um bei Verlustschnell Ersatz zu erhalten. Urlauber sollten die Servicenum-mer der Bank kennen, um beispielsweise schnell die gestoh-lene Kreditkarte sperren zu lassen. Es sollten immer nurkleine Bar-Beträge im Geldbeutel mitgeführt werden. Grö-ßere Beträge sowie Ausweise sind sicherer in einemBrustbeutel verwahrt. Beim Zahlen sollte ein Geld-schein erst aus der Hand gegeben werden,wenn das Wechselgeld auf dem Tisch liegt.

Während der Fahrt und auf dem Parkplatz:Vorsicht, wenn Fremde versuchen, Urlauberwährend der Fahrt auf Defekte am Autoaufmerksam zumachen. Nicht anhaltenund zur Abschreckung vorgeben, perHandy mit der Polizei zu telefonieren. Ge-fährlich ist es, sich auf Parkplätzen voneinem Fremden in ein Gespräch verwickelnzu lassen. Dies ist oft eine Betrugsmasche,bei der ein zweiter Dieb versucht, etwas ausdem Fahrzeug zu entwenden. Zudem sollte dasAuto nach dem Abstellen auf dem Parkplatzimmer kontrolliert werden, ob es nicht für eine spä-tere “Panne” manipuliert worden ist.

Gepäck:Urlauber sollten Koffer und Taschen möglichst nur im Koffer-raum transportieren und nach der Ankunft gleich ins Hotelbringen. Wertgegenstände sind am sichersten im hoteleige-nen Safe.

Stadtfahrten:Die Autotüren sollten bei der Fahrt durch die Stadt verriegeltsein. Fenster sind bei Ampelstopps nur etwas zu öffnen,damit nichts aus dem Fahrzeuginneren herausgezogen

werden kann. Am sichersten werden Autos auf be-wachten Parkplätzen oder Garagen geparkt. Fürdie Fahrt in die Innenstadt sind Taxi und öffentli-che Verkehrsmittel ratsam.

Camping:Zum Übernachten im Campingfahrzeugsollten Urlauber einen Campingplatz odereinen belebten Parkplatz nahe eines Res-taurants anfahren. Beim Übernachten au-ßerhalb von Campingplätzen solltenFenster und Türen geschlossen und dieDiebstahlsicherung eingeschaltet sein. Rat-sam ist es, die Fahrerhaustür zusätzlich voninnen – etwa mit einem Spanngurt – zu si-chern. Gegen Überfälle mit Betäubungsgas hel-

fen Warngeräte aus dem Fachhandel. Extra-Tippfür Wohnmobilisten: Wer den Zündschlüssel im

Schloss stecken lässt und entsprechend parkt, kann imNotfall schnell, ohne zu rangieren, losfahren.

Ob in Deutschland, Finnland, Brasilien oder den USA - imDurchschnitt gaben 71 Prozent der rund 6800 Befrag-

ten an, dass für ihr Glück die Familie das Wichtigste ist. Dashat eine Umfrage der Monatszeitschrift Reader's Digest inzehn Ländern unter 6.800 Lesern ergeben. Deutlich weni-ger oft wurde die Arbeit genannt, in Deutschlandetwa sagten nur acht Prozent, dass ihrGlück vor allem darauf beruht.Neun Prozent nannten dagegendie Gemeinschaft und 13 Prozentden Glauben als wichtigste Fakto-ren für ihre Zufriedenheit.

Warum Familie und Gemeinschaft welt-weit so einen hohen Stellenwert haben, erläu-tert Ed Diener, Dozent für Psychologie an derUS-amerikanischen Universität von Illinois: "Wirklichglückliche Menschen pflegen enge Beziehungen - sie habenLeute um sich, auf die sie sich uneingeschränkt verlassenkönnen. Forschungsergebnisse zeigen, dass die glücklichstenMenschen mehr an andere denken als an sich selbst."

In allen zehn Ländern setzten die Befragten mit Abstand dieFamilie an die Spitze - allen voran die Ungarn mit 83 Prozent(Deutschland 70 Prozent). Unabhängig von Alter, Geschlechtund Familienstand wurde dieser Punkt mit Abstand am häu-figsten genannt.

Zwischen drei Prozent (Ungarn und USA) und 12Prozent (Polen und Rumänien) finden ihr Glück

vor allem im Berufsleben, in Deutschlandsind es acht Prozent. Bis zu 9 Prozent

der Umfrageteilnehmer brauchenvor allem gute Freunde, umwirklich glücklich zu sein.

Deutschland liegt dort gemeinsammit Polen und Rumänien ganz vorn.

Die größte Rolle spielt die Religion für US-Ame-rikaner (32 Prozent), in Tschechien und Slowenien gaben nurjeweils acht Prozent an, dass der Glaube für ihr Glück unver-zichtbar ist. In Deutschland votierten13 Prozent dafür.

WAS MENSCHEN WELTWEIT GLÜCKLICH MACHT

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Page 18: Newsletter "Leben und Arbeiten im Ausland" Juli 2014

Folgendes Szenario passiert immerwieder in abgewandelter Form:

Zwei deutsche Expats in Dubai befin-den sich auf dem Weg von einer Ge-schäftsreise in Österreich zurück in dasEmirat, als plötzlich einer der beidendas Bewusstsein verliert. Glücklicher-weise ist ein Arzt an Bord, der demFlugkapitän sofort empfiehlt, auf demnächstgelegenen Flughafen zu landen,

damit der bewusstlose Passagier dienötige ärztliche Versorgung be-kommt. Das Flugzeug landet schließ-lich auf dem Flughafen von Antalyain der Türkei.

Der immer noch bewusstlose Expatwird sofort in ein Krankenhaus einge-liefert. In der Zwischenzeit kontaktiertsein Kollege die philippinische Lebens-gefährtin des Expats und teilt dieser dieNummer des Krankenhauses mit. Dortrief die Frau sofort an, um Näheresüber den Gesundheitszustand ihresPartners zu erfahren, bekam allerdingskeine Auskünfte, weil sie nicht die Ehe-frau des erkrankten Expats war. Als„bloße“ Lebenspartnerin hatte Sie keinRecht auf Informationen über den Ge-sundheitszustand ihres Partners. Ledig-lich mit einer unterschriebenenVorsorgevollmacht (idealerweise auchauf Englisch) hätte sie sich Auskünfteerkämpfen können.

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GESUNDHEIT

MEDIKAMENTE IM URLAUBSGEPÄCK: WAS REISENDE WISSEN SOLLTEN

URLAUB UND GESCHÄFTSREISEN INS AUSLAND:VORSORGEVOLLMACHT FÜR LEBENSPARTNER AUSSTELLEN

Reisende sollten darauf verzichten, im Ausland Medika-mente zu kaufen. „Medikamente sind keine Urlaubs-

souvenirs. Denn erstens steigt im Ausland das Risiko,unwissentlich ein gefälschtes Arzneimittel zu kaufen. Zwei-tens gelten strenge Zollbestimmungen für die Einfuhr vonMedikamenten“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident derBundesapothekerkammer.

Weltweit sind nach Angaben derWeltgesundheitsorganisation(WHO) acht bis zehn Pro-zent aller Medikamentegefälscht. In ärmeren Län-dern ist das Risiko für Arz-neimittelfälschungenbesonders groß. Arzneimit-telfälschungen enthalten einenanderen Wirkstoff als deklariert, den angegebenenWirkstoff in einer anderen Konzentration oder gar kei-nen Wirkstoff. Benkert: „Auch wenn ein Medikamentim Ausland preiswerter ist: Die Schnäppchenjagd kann le-bensgefährlich sein.“ Die Gefahr, im Ausland ein gefälschtesMedikament zu kaufen, ist besonders auf Wochenmärktenoder bei fliegenden Händlern sehr groß.

Bei der Einreise in die EU dürfen Urlauber nur die Menge anMedikamenten mitführen, die für ihren persönlichen Bedarfbestimmt ist. Als Faustregel gelten dabei eine Packung bezie-hungsweise der Bedarf für maximal drei Monate pro Medika-ment. Urlauber dürfen aus dem Ausland keine Medikamentefür andere Personen oder für gewerbliche Zwecke mitbrin-

gen. Arzneimittelfälschungen und Dopingmitteldürfen generell nicht eingeführt werden. Auch

einige Präparate, die im Ausland frei gehan-delt werden, können in Deutschlandunter das Arzneimittelrecht fallen. Dazugehören zum Beispiel Nahrungser-gänzungsmittel, hoch dosierte Vita-minpräparate oder rein pflanz-liche Mittel. Alle diese Präparatewerden vom Zoll konfisziert und

der Reisende kann bestraft werden.

Wer dauerhaft Medikamente braucht, sollte imUrlaub ausreichend große Mengen mitnehmenoder sich diese im Voraus vom Arzt verordnen las-

sen. Flugreisende sollten beachten, dass Flüssigkeiten,Cremes oder Sprays nur in begrenzter Menge mit an Bordgebracht werden dürfen. Für stark wirksame Schmerzmittelund andere Betäubungsmittel sollte ein ärztliches Attest mit-geführt werden.

BUCHTIPP:

Damit Angehörige in einer Situa-tion wie dieser nicht überfordertsind, hilft ein Notfallplan weiter.In dem Buch“ Wenn Tränen trock-nen“ beschreibt der Autor HansWalter Schäfer detailliert, praxis-nah und mit Hilfe von Checkli-sten, wie ein solcher Notfallplanerstellt wird.

Leseprobe und Bestellung unterwww.wenn-traenen-trocknen.de

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Page 19: Newsletter "Leben und Arbeiten im Ausland" Juli 2014

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WELTWEITDie Fähigkeit zu lernen,

ist zur Hälfte vorbe-stimmt. Darüber hinaus be-einflusst der genetischeCode, der die Lernfähigkeitin einem Fach wie Mathe-matik bestimmt, auch dieBefähigung für die Lesefä-higkeit eines Kindes. Eineneue Studie des King's Col-lege London hat dafür fast1.500 Zwillingspaare imAlter von zwölf Jahren un-tersucht, um zu bestimmen,welcher Anteil der Mathe-matik- und Lesefähigkeitenauf das Erbgut zurückzufüh-ren ist.

Die Experten verglichen dieErgebnisse eineiiger Zwil-linge, die identisches Erbma-terial haben, mit denenzweieiiger Zwillinge. Ein Ver-bal- sowie ein Mathematik-test wurden erstellt. DieErgebnisse der eineiigenZwillinge waren im Ver-gleich doppelt so ähnlichwie die der zweieiigen Zwil-linge. Dies zeigt, dass dieHälfte der Mathe- und Lese-fähigkeiten vom geneti-schen Material abhängig ist.Eine komplementäre Studiedazu zeigt auch, dassFremde mit ähnlichen aka-demischen Fähigkeitenauch über eine ähnlicheDNA verfügen.

Laut der Erhebung greifendie Gene, die für die Mathe-matik und Lesen verant-wortlich sind, ineinanderund zielen nicht, wie bishervermutet, nur auf eine ein-zige Fähigkeit ab. Generalis-ten-Gene bestimmen dieFähigkeiten des Kindes inmehreren Disziplinen."Wenn du Lesegene fin-dest", meint Robert Plomin,einer der Autoren der Stu-die, "hast du auch eine 50-prozentige Chance, dassdiese Gene deine mathema-tischen Fähigkeiten beein-flussen."

Plomin vergleicht die geneti-sche Determinierung mit derFettleibigkeit. Menschenkönnen zwar nichts gegenihre Prädisposition tun, abersie können die genetischeNeigung durch Disziplinunter Kontrolle halten.Schüler können also auchalle auf ein durchschnittli-ches Niveau gebracht wer-den. Es bedarf einfach nur

mehr Energie, meinen dieWissenschaftler. Finnland istfür Plomin ein Vorzeigelandbeim Schulsystem.

So haben die Skandinavierbeschlossen, jedes Kind umjeden Preis auf ein bestimm-tes Lese- und Mathematikle-vel zu bringen, das benötigtwird, um in der modernenWelt zu überleben. In derPraxis heißt das: geringereKlassengrößen, alternativeLernmethoden und Zusatz-einheiten außerhalb derKlasse - für Kinder, die esbenötigen. Und noch etwasist bedeutend, wie Plominhervorhebt: "Neben derNeigung ist es vor allem derWille, der genauso wichtigist, wenn es darum geht,Performance zuabliefern."

Quelle: www.pres-setext.com

DNA BEI KINDERN HÄLFTE DES LERNERFOLGS

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Page 20: Newsletter "Leben und Arbeiten im Ausland" Juli 2014

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WELTWEITMIT DEM HUND AN DEN STRAND NACH POLEN

AUCH AUF

FOLGENSIE UNS

Wer mit seinem Hund an die polnische Ostseeküstereist, sollte die Verbotsregelungen an Badestränden

beachten. Darauf weist der auf die Region spezialisierte Rei-severanstalter Travelnetto hin.„Generell ist man in Polen sehr tierfreundlich und in einerganzen Reihe von Hotels darf man Hunde mitbringen“,

meint Geschäftsführer Carsten Wolf. Er rät aber dazu, Ver-botsschilder an den Stränden ernst zu nehmen. So herrschean den Badestränden des Seebads �winouj�cie (Swine-münde) vom 1. Juni bis 30. September ein generelles Hunde-verbot. Schilder weisen darauf in polnischer und deutscherSprache hin, bei Verstößen kann ein saftiges Bußgeld ver-hängt werden.

Für Spaziergänge mit Hund ist allerdings ein größerer Strand-abschnitt im Bereich der Swine-Mündung unweit der be-rühmten Mühlenbake, dem Wahrzeichen der Stadt,freigegeben. Im Seebad Kolberg wurden im vergangenenJahr zwei Hundestrände ausgewiesen, die sich westlich undöstlich des Stadtzentrums befinden. Sie sind entsprechendgekennzeichnet sowie mit Beutelspendern und Abfallkörbenfür die Hinterlassenschaften der Vierbeiner ausgestattet.Einen ausgewiesenen Hundestrand gibt es auch im Westenvon Misdroy, dem größten Seebad auf der Insel Wolin. Auchandere Ferienorte haben Hundestrände ausgewiesen. So ver-fügt die Gemeinde Rewahl, zu der auch Ferienorte wie Fi-scherkathen oder Poberow gehören, über insgesamt zehnStrandabschnitte, an denen Hunde auch im Sommer zuge-lassen sind.

Carsten Wolf weist darauf hin, dass für die Mitnahme vonHunden nach Polen ein gültiger Heimtierausweis erforderlichist. Informationen über hundefreundliche Hotels und Pensio-nen in Polen erteilt der Reiseveranstalter Travelnetto.

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