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Inhalt

SYNODE

Beschlüsse der 9. Tagung der ZehntenKirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main 74

Kollektenpläne 2009 / 2010 77

Wahl einer Kirchenpräsidentin oder ei-nes Kirchenpräsidenten 80

GESETZE UND VERORDNUNGEN

Dritte Verordnung über das Inkrafttreten des Kirchenbeamtengesetzes der EKD vom 8. Dezember 2007 (ABl. EKD 2008S. 1) 80

Ordnung für die Klinikseelsorge in der EKHN (KSVO) vom 13. Dezember 2007 80

BEKANNTMACHUNGEN

Kirchliches Verfassungs- und Verwal-tungsgericht der EKHN; Zusammenset-zung für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010 83

Feststellung gemäß § 3 des Kirchenge-setzes zur Vereinbarung über die Kir-chenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 8. Januar 2008 85

Änderung der Verfassung der Hessi-schen Lutherstiftung vom 9. November2007 86

Evangelische Zukunftsstiftung Frankfurt am Main 86

Namensänderung der EvangelischenKirchengemeinde Kriftel 86

Teilung der Evangelischen Kirchenge-meinde Oberursel, Evangelisches Deka-nat Bad Homburg 86

Zusammenlegung der EvangelischenKirchengemeinde Nieder-Moos und derEvangelischen Kirchengemeinde Heis-ters, beide Evangelisches Dekanat Vo-gelsberg 87

Zusammenlegung der EvangelischenKirchengemeinde Nieder-Moos und derEvangelischen Kirchengemeinde Gunze-nau, beide Evangelisches Dekanat Vo-gelsberg 88

Aufhebung, pfarramtliche Verbindung und Umwandlung von Pfarr- und Pfarrvi-karstellen 90

Hauptberufliche Erteilung von Religions-unterricht 90

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 91

DIENSTNACHRICHTEN 92

STELLENAUSSCHREIBUNGEN 96

Darmstadt, den 1. Februar 2008 D1205 BNr. 2

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 200874

Beschlüsseder 9. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHNin Frankfurt am Main vom 22. bis 24. November 2007

1. Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt.

2. Folgende Berichte werden entgegengenommen:

- des Präses

- der Kirchenleitung

- über die Tätigkeit des Gesamtkirchlichen Aus-schusses für den Evangelischen Religions-unterricht im Schuljahr 2006/2007 (DS 74/07)

- zur Kooperation zwischen der EvangelischenKirche von Kurhessen-Waldeck und der Evan-gelischen Kirche in Hessen und Nassau (DS75/07)

- über die 6. Tagung der Zehnten Kirchensyn-ode der EKD (DS 76/07)

- über die Tätigkeit und Entwicklung der Zen-tralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) fürdas Geschäftsjahr 2006 (DS 105/07).

- zum Kirchengesetz zur Änderung des Arbeits-rechtsregelungsgesetzes (DS 86/07)

3. Die Jahresrechnung der EKHN für das Haushaltsjahr2006 (DS 80/07) wird entgegengenommen. Der Kir-chenleitung wird gemäß Artikel 34 Buchstabe k KOfür das Haushaltsjahr 2006 Entlastung erteilt; die imPrüfungsbescheid zur Jahresrechnung 2006 genann-ten Prüfungsbeanstandungen und Empfehlungensind zu beachten.

4. Die Änderung des Landeskirchensteuerbeschlussesfür das Kalenderjahr 2007 (DS 81/07) wird gefasst.

5. Der Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2008(DS 82/07) wird verabschiedet.

6. Das Kirchengesetz über die Feststellung des Haus-haltsplanes (einschl. Stellenplan, Wirtschaftspläne,Haushaltsplan – Zweckvermögen und Darlehens-fonds) der EKHN für das Haushaltsjahr 2008 (DS83/07) wird verabschiedet.

7. Das Kirchengesetz über die Errichtung einer nichtrechtsfähigen Kirchbaustiftung der EvangelischenKirche in Hessen und Nassau (DS 84/07) wird nach 1. Lesung an den Bauausschuss, an den Finanzaus-schuss, an den Rechtsausschuss (federführend), anden Rechnungsprüfungsausschuss und an den Ver-waltungsausschuss überwiesen.

8. Das Kirchengesetz zur Auflösung des Sondervermö-gens des Hilfswerks der Evangelischen Kirche inHessen und Nassau (DS 85/07) wird nach 1. Lesungan den Finanzausschuss und an den Rechtsaus-schuss (federführend) überwiesen.

9. Das Kirchengesetz zur Neuregelung des Einstel-lungsverfahrens (DS 87/07) wird mit Änderungen be-schlossen.

10. Das Kirchengesetz über die Zustimmung und überdie Ausführungsbestimmungen zum Kirchenbe-amtengesetz der EKD (DS 88/07) wird beschlossen.

11. Das Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Perso-nalförderung (DS 89/07) wird beschlossen.

12. Das Kirchengesetz zur Änderung des Regionalver-waltungsgesetzes (DS 90/07) wird beschlossen.

13. Der Kollektenplan 2009 und der Kollektenplan 2010(DS 91/07) werden beschlossen.

14. Vors. Richter am OLG a.D. Dr. Dieter Eschke wird alsstellvertretender Präsident des Kirchlichen Verfas-sungs- und Verwaltungsgerichtes wiedergewählt.

15. Vors. Richter am OLG Eckhard Bickel, weitere auf-sichtsführende Richterin am Amtsgericht UlrikeBüger und Rechtsanwalt Dieprand von Schlabren-dorff werden als Mitglieder des Kirchlichen Verfas-sungs- und Verwaltungsgerichtes wiedergewählt.

16. Vors. Richter am OLG Diethelm Harder wird als Ge-meindeglied in den Ausschuss für Öffentlichkeitsar-beit, Mitgliederorientierung und Gemeindeentwick-lung gewählt.

17. Zu Perspektive „2025“ wird beschlossen:

1. Folgende Punkte werden als Rahmen beschlos-sen:

• die Größenordnung des bis zum Jahr 2025 zuerzielenden Einsparvolumens von strukturelletwa 60 Mio. bzw. über 17 Jahre von 2009bis 2025 kumuliert etwa 500 Mio. €

• die Finanzplanungsperspektive des Finanz-ausschusses als Orientierungsrahmen für denweiteren Prozess (ausgenommen: Kinder-tagesstätten und Ev. Fachhochschule Darm-stadt). Dieser Finanzrahmen ist bei derBearbeitung der unter 4 bis 6 genanntenThemen zu berücksichtigen.

2. Um mit diesen Beschlüssen und der Finanzpla-nungsperspektive angemessen und verantwor-tungsvoll umzugehen, werden die in Drucksache08/06 definierten Meilensteinjahre 2012 und 2018als Zeitpunkte der Überprüfung und gegebenen-falls der Bestätigung oder Nachsteuerung be-schlossen.

3. Um den Prozess zu ordnen, den weiteren Dis-kussionsprozess zu bündeln und die Ergebnissesynodaler Arbeitsgruppen mit den Projekten ausden Richtungsbeschlüssen, die der Kirchenlei-tung übertragen wurden, zu verzahnen, werden

Synode

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die bewährten Instrumente aus der ersten Phasedes Prozesses wieder eingesetzt: die Steue-rungsgruppe aus Mitgliedern des Kirchensyn-odalvorstandes, der Kirchenleitung und desLeitenden Geistlichen Amtes und die sogenannteStrategische Leitungsklausur, in der Kirchensyn-odalvorstand, Ältestenrat, Kirchenleitung undLeitendes Geistliches Amt zwischen den Syno-daltagungen die Weichen für den weiteren Pro-zess stellen.

4. Zur Bearbeitung folgender Richtungsbeschlüsseund Themen werden durch den KSV gemischteArbeitsgruppen eingerichtet, bestehend aus Aus-schussmitgliedern und durch die Kirchenleitungbenannte Personen, die ihre Ergebnisse bis zurHerbstsynode 2008 vorlegen:

• Zukunft Kindertagesstätten

• Zukunft Ev. Fachhochschule Darmstadt

• Konzeption regionale Öffentlichkeitsarbeit

• Gebäudebestand

• Strukturelle Verknüpfung von ortsgemeind-lichen und regionalen Pfarrstellen

• Bereitstellung von Finanzmitteln für Projekteim Prozess 2025

• Tagungshäuser.

5. Für folgende Themen werden von Seiten des KSVAusschussmitglieder zur Mitarbeit in den Projek-ten der Kirchenleitung (siehe Drucksache Nr.95/07-2) benannt:

• Differenzierung der regionalen Typen bezüg-lich Stellenpläne einschließlich Zuweisungund Flächenfaktor Land (zu Projekt „Entwick-lung eines Regionalisierungskonzeptes“)

• Klärung von Kompetenz und Funktion derZentren, ihrer Kammern, der Referate undKoordinatoren; Abbau von Doppelstrukturen(zu Projekt „Erarbeitung eines Entwicklungs-planes für Handlungsfelder und Zentren“)

• Psychologische Beratungsstellen (zu Projekt„Erarbeitung eines Entwicklungsplanes fürHandlungsfelder und Zentren“)

• Einsparungen im Verwaltungsbereich (zuProjekt „Verwaltungsentwicklung“)

• Bildungskonzeption (zu Projekt „Entwicklungeines integrierten Bildungskonzeptes“)

• Ehrenamt (zu Projekt „Stärkung des Ehren-amtes in der EKHN“)

6. Die Steuerungsgruppe wird beauftragt, für fol-gende langfristige Entwicklungsthemen bis zurHerbstsynode 2008 Vorschläge zur Bearbeitungvorzulegen:

• Entwicklung der Pfarrstellen

• Zukunft des Pfarrberufs

• Konzeption Diakonie

• Verkleinerung der Synode

• Anzahl und Zuschnitt von Propsteien undDekanaten

• Zusätzliche Finanzierungsquellen

• weitere Beiträge und Entwicklungsmöglich-keiten.

7. Die Drucksachen 95/07, 95/07-1, 95/07-3 und95/07-6 mit den darin enthaltenen Stellungnah-men und Beschlussvorschlägen der synodalenAusschüsse zu den Gestaltungsprinzipien undRichtungsbeschlüssen, die Stellungnahme desRechnungsprüfungsausschusses, der Antrag derJugenddelegierten und die Anträge zur Erweite-rung der Richtungsbeschlüsse werden zur Be-rücksichtigung im weiteren Prozess an dieSteuerungsgruppe überwiesen. Sie sind in dengemischten Arbeitsgruppen und Projekten zu be-rücksichtigen.

Die Steuerungsgruppe wird darüber hinaus be-auftragt, die Voten und Anträge zu den Rich-tungsbeschlüssen auszuwerten und der Synodebis November 2008 den Katalog der Richtungs-beschlüsse, gegebenenfalls überarbeitet und mitalternativen Formulierungen, erneut zur Be-schlussfassung vorzulegen.

18. Zum Ausbau des Frankfurter Flughafens wird nach-stehendes Synodenwort beschlossen (DS 96/07-1):

1. Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche inHessen und Nassau (EKHN) bestätigt ihre Be-schlüsse vom 1. April 2000 (Amtsblatt der EKHN[ABl.] 2000, S. 126-128) und vom 9. Dezember2000 (ABl. 2001, S. 122, 124) zum geplantenAusbau des Frankfurter Flughafens. Sie begrüßtin diesem Zusammenhang die Stellungnahme derKirchenleitung vom 25. Oktober 2007, die derSynode als Drucksache Nr. 96/07 vorliegt.

2. Die Kirchensynode lehnt einen Ausbau des Flug-hafens ab, wenn die Paketlösung des Mediati-onsverfahrens nicht ungeteilt und rechtsverbind-lich umgesetzt wird.

3. Die Kirchensynode geht davon aus, dass bei derAbwägung der verschiedenen Interessen demSchutz der Gesundheit, den sozialen Bedürfnis-sen, den ökologischen Erfordernissen sowie einernachhaltigen Entwicklung der Region Rhein- Mainvorrangig Rechnung getragen wird.

4. Die Kirchensynode begrüßt die Vereinbarungenim Rahmen des Anti- Lärm- Pakts (z.B. Senkungdes Lärmindex; Festlegung von Lärmobergrenzenüber das Jahr 2020 hinaus) und erwartet, dassdiese Bestandteil des Planfeststellungsbe-schlusses werden. Dies schließt auch die Ge-nehmigung von Ausnahmen planmäßiger Nacht-flüge aufgrund der Reduktion des Lärmindexesoder ökonomischer Gründe aus.

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5. Die Kirchensynode fordert, dass das Nachtflug-verbot (Verzicht auf sämtliche planmäßigen Flügein der sog. Mediationsnacht, d.h. von 23.00 Uhrbis 05.00 Uhr) als unabdingbare Voraussetzungfür den Flughafenausbau im Planfeststellungs-beschluss verankert und bei Betriebsstätten-genehmigungen umgesetzt wird.

6. Die Kirchensynode bittet die Kirchenleitung, dieHaltung der Kirchensynode den Landesregierun-gen von Hessen und Rheinland- Pfalz umgehendzu übermitteln.

19. Nachstehender Antrag wird als Material an die Kir-chenleitung und zur „Perspektive 2025“ überwiesen:

Bei der Vorstellung des Berichts zur Evaluation derDekanatsstrukturreform wurden von der Kirchenlei-tung und ZOS/ipsa, die die Untersuchung durchge-führt haben, unterschiedliche Folgerungen aus denErgebnissen gezogen. Die Synode hat die Drucksa-che zwar ausführlich diskutiert, aber zu den vorge-schlagenen Folgerungen keine Beschlüsse gefasst.Für den weiteren Prozess ist es aber von Bedeutung,welche Position die Synode hier einnimmt.

Empfehlungen von ZOS und ipsa:

1. Reform nicht abbrechen, aber nachjustieren.

2. Entschleunigung des Reformprozesses; jetzt derReform ihre Zeit zur Entwicklung lassen.

3. Gute Ziele der Reform besser kommunizieren.Konkurrenzdenken und Ängste der Gemeindenabbauen; hier können Dekanate selbst vieles leisten.

4. Kirchenleitung soll weniger von oben regieren;wirklicher Abbau der Bürokratie der Kirchenver-waltung.

5. Arbeitsgemeinschaften von Dekanaten als legiti-me und erfolgreiche Ausprägung der Strukturre-form in ländlichen Regionen anerkennen.

20. Nachstehender Antrag (DS 99/07) wird beschlossen:

Die Synode soll auf Grundlage einer Vorlage der Kir-chenleitung beraten, welche Maßnahmen ergriffenwerden müssen, um qualifizierten Nachwuchs zugewinnen. Die Kirchenleitung soll der Synode einKonzept vorlegen, wie viele Pfarrstellen die Kirche biszum Jahr 2025 braucht und auch besetzen kann.

Darin muss geklärt werden, ob der weitere Abbauvon Gemeindepfarrstellen ausgesetzt werden muss,weil das zu unzumutbaren Härten in den Gemeindenführt und die zukünftig prognostizierten Vakanzendauerhaft erhöht.

21. Nachstehender Antrag wird als Material an den Ver-waltungsausschuss überwiesen:

Der Beschluss aus Drucksache 04/04, Fach- undProfilstellen zunächst nur zu 75 % zu besetzen, wirdaufgehoben.

22. Nachstehender Antrag wird als Material an die Kir-chenleitung verwiesen:

Bis 2012 ist das dringend erforderliche inhaltlicheund strukturelle Konzept für die Zukunft der Ortskir-chengemeinden zu entwickeln. Die Kirchensynodebeauftragt die Kirchenleitung, für diesen Prozess aufder Frühjahrssynode 2008 ein Konzept vorzulegen.

23. Nachstehende Anträge werden als Material an dieKirchenleitung und an den Finanzausschuss verwie-sen.

1. Der Abbau von Pfarrstellen im Gemeindedienstwird nicht fortgesetzt. Auch die (derzeit nochnicht erreichte) Anzahl von 1034 Pfarrstellen inden Haushaltsplänen 2007 und 2008 ist nichtmehr anzustreben. Die derzeitige Anzahl von1056 Stellen ist festzuschreiben.

2. Um das tatsächliche Stellen-Ist eines Jahres dar-zustellen, wird das Mittel aus den 12 Monatendes Jahres errechnet.

24. Nachstehender Antrag wird als Material an die Kir-chenleitung überwiesen:

Die Kirchensynode bittet die Kirchenleitung, die Zahlder Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarr-vikare ab 2008 auf jährlich 30 zu erhöhen.

25. Nachstehender Antrag wird an den Ausschuss fürDiakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verant-wortung überwiesen:

Den Gemeinden wird in der Ausführung des Kollek-tenplanes künftig mehr Freiheit und Flexibilität einge-räumt. Die Mitwirkungsmöglichkeit der Kirchenvor-stände soll vergrößert werden.

26. Nachstehende Anträge (DS 102/07 und 103/07) wer-den als Material an die Kirchenleitung und an denVerwaltungsausschuss verwiesen:

1. Bei der Errechnung der Gemeindezuweisungenim neuen Zuweisungssystem sollen die Pfarrstel-len nicht berücksichtigt werden. Sollte ein weite-res Kriterium neben der Gemeindegliederzahl her-angezogen werden, sollte es sich um die Zahl derGottesdienstorte handeln.

2. Die Kirchensynode bestätigt die im Rahmen derDekanatsstrukturreform eingeführten rechtlichenRegelungen zur Ausstattung der Dekanate mitKompetenzen und Ressourcen (Rechtsverord-nung Fach-Profilstellen und Verwaltungsfachkräf-te [FPVO] vom 18. November 2004). Im Sinne derPlanungs- und Rechtssicherheit für die De-kanatssynodalvorstände wie auch der jeweiligenangestellten Fach- und Profilstelleninhaber undVerwaltungsfachangestellten ist hierbei jedochdie strikte Zuteilung des Stellenbudgets nachGemeindegliederzahlen zu prüfen, um den Abbauoder die zeitliche Stilllegung wichtiger Hand-lungsfelder in einzelnen Dekanaten und De-kanats-Arbeitsgemeinschaften zu vermeiden.

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Im Sinne einer Handlungsfähigkeit und Rechtssi-cherheit ist eine Lösung zu finden, die auf ein zeit-gleiches Auslaufen der Fach- und Profilstellenund deren Bewertung hinausläuft. Um die Pla-nungshoheit des Dekanatssynodalvorstandes zuerhalten, ist eine Entscheidung über ein Gesamt-konzept erst mit Bewertung der zuletzt eingerich-teten Stelle möglich.

27. Nachstehende textidentische Anträge (DS 107/07und 108/07) werden als Material an die Kirchenlei-tung und an den Rechtsausschuss (federführend)sowie an den Verwaltungsausschuss überwiesen:

Arbeitsgemeinschaften von Dekanaten sollen zeitlichunbegrenzt in rechtlicher, finanzieller und wirtschaftli-

cher Hinsicht den großen und den fusionierten De-kanaten gleichgestellt sein.

28. Der Antrag der Dekanatssynode Ried (DS 110/07)wird als Material an den Kirchensynodalvorstandüberwiesen.

29. Die Fragestunde wird durchgeführt.

gez.: Dr. Schäfer gez.: Druschke-Borschel

Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember2007 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 9. Tagungder Zehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäßArtikel 48 Abs. 3 der Kirchenordnung zu erheben.

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Kollektenplan 2009

Tag Zweck

1. 04.01.20091) Für die Hilfe für Menschen mit 2. Sonntag nach psychischen Behinderungendem Christfest (DWHN)

2. 25.01.20092) Für die Frankfurter Bibelgesell-3. Sonntag nach schaft (Bibelwerk der EKHN)Epiphanias (Bi-belsonntag)

3. 01.02.2009 Für die Initiative “GeistlichesLetzter Sonntag Leben”nach Epiphanias

4. 15.02.20091) a) Für den Fonds zur Über-Sexagesimä windung von Fremden2. Sonntag vor -feindlichkeit (DWHN)der Passionszeit oder

b) Für die Hess. Lutherstiftung

5. 01.03.2009 Für besondere Aufgaben: Ein-Invokavit zelfallhilfen, Familien in Not u.a.1. Sonntag der (DWHN)Passionszeit

6. 15.03.20091) Für die Ökumene und Aus-Okuli landsarbeit (EKD)3. Sonntag der Passionszeit

7. 29.03.20092) Für die GefängnisseelsorgeJudika5. Sonntag der Passionszeit

8. 10.04.20091) Für die christlich-jüdische Ver-Karfreitag ständigung

9. 12.04.20091/2) Für die Kinder- und Jugendar-Ostersonntag beit in Gemeinden, Dekanaten

und Jugendwerken

10. 26.04.20091) Für die SuchtkrankenhilfeMiserikordias (DWHN)Domini2. Sonntag nach Ostern

11. 10.05.20091/2) Für die kirchenmusikalische Ar-Kantate beit4. Sonntag nach Ostern

12. 21.05.20091) Für die Evangelische Weltmis-Himmelfahrt sion (Missionswerke VEM &

EMS)

13. 31.05.2009 Für die Arbeit des Ökumeni-Pfingstsonntag schen Rates der Kirchen in

Genf (ÖRK)

14. 14.06.20091) Für den Deutschen Evangeli-1. Sonntag nach schen Kirchentag (DEKT) Trinitatis

15. 28.06.2009 Für die Kinder- und Familiener-3. Sonntag nach holung (DWHN)Trinitatis

16. 12.07.20092) a) Für die Diasporahilfe des5. Sonntag nach Gustav-Adolf-WerkesTrinitatis oder

b) Für die Verbreitung der Bi-bel in der Welt (BibelwerkStuttgart)

17. 26.07.2009 Für besondere gesamtkirchliche7. Sonntag nach Aufgaben (EKD)Trinitatis

18. 09.08.20091) Für die Ev. Weltmission9. Sonntag nach (EMS & VEM)Trinitatis

19. 23.08.20092) a) Für den Arbeitslosenfonds11. Sonntag odernach Trinitatis b) Für "Hoffnung für Osteuro-

pa“ (50% DWEKD/50%EKHN)

20. 06.09.20091) Für das Versöhnungswerk "Zei-13. Sonntag chen der Hoffnung"nach Trinitatis

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21. 13.09.20091/2) a) Für die Stiftung "Für das14. Sonntag Leben"nach Trinitatis oder

b) Für "Kirchen helfen Kir-chen“ (notleidende Kirchen in der Ökumene)

22. 20.09.2009 Für die Arbeit des DWHN15. Sonntag nach Trinitatis (Diakoniesonn-tag)

23. 04.10.20091) Für "Brot für die Welt“17. Sonntag (DW der EKD)nach Trinitatis (Erntedank)

24. 18.10.20092) Für kirchliche Arbeitslosen-19. Sonntag projekte (DWHN)nach Trinitatis

25. 01.11.20091) Für das Diakonische Werk der21. Sonntag EKDnach Trinitatis

26. 15.11.20092) Für die Aktionsgemeinschaft Vorletzter Sonn- "Dienst für den Frieden"tag im Kirchen-jahr

27. 18.11.20091) Für Flüchtlinge und Asylsu-Buß- und Bettag chende (DWHN)

28. 22.11.2009 a) Für die Arbeit des Evange-Letzter Sonntag lischen Bundes im Kirchenjahr oder(Ewigkeits- b) • In Nord- und Süd-sonntag) Nassau:

Für die Heilerziehungs- und Pflegeheime Scheuern

• In Starkenburg, Ober-hessen, Rheinhessen und in den Dekanaten des ehemaligen Nord-Starkenburg:Für die Nieder-Ramstädter Diakonie

• In den Dekanaten im Bereich des Ev. Regio-nalverbandes Frank-furt/M.:Für die Adalbert-Pauly-Stiftung

29. 06.12.20091) Für die Ev. Frauen in der EKHN2. Sonntag im Advent

30. 24.12.20092) Für "Brot für die Welt“Heiligabend (DW der EKD)

Kollektenplan 2010

Tag Zweck

1. 03.01.20101) Für das Diakonische Werk der2. Sonntag nach EKDdem Christfest

2. 17.01.20101/2) a) Für die Stiftung "Für das2. Sonntag nach Leben" Epiphanias oder

b) Für die Initiative "Geistli-ches Leben"

3. 31.01.20102) Für die Frankfurter Bibelgesell-Septuagesimä schaft (Bibelwerk der EKHN)3. Sonntag vor der Passionszeit (Bibelsonntag)

4. 14.02.20101) Für die Arbeit mit Menschen mitEstomihi Behinderungen (DWHN)1. Sonntag vor der Passionszeit

5. 28.02.2010 Für die Ökumene und Aus-Reminiszere landsarbeit (EKD)2. Sonntag der Passionszeit

6. 14.03.20101) Für "Hoffnung für Osteuropa“Lätare (50 % DWEKD/ 50 % EKHN)4. Sonntag der Passionszeit

7. 21.03.2010 Für "Kirchen helfen Kirchen“Judika (notleidende Kirchen in der5. Sonntag der Ökumene)Passionszeit

8. 02.04.20102) Für die Sozial- und Friedensar-Karfreitag beit in Israel

9. 04.04.20101/2) Für die Kinder- und Jugendar-beit in Gemeinden, Dekanaten

Ostersonntag und Jugendwerken

10. 18.04.20101) Für den Arbeitslosenfonds derMiserikordias EKHNDomini2. Sonntag nach Ostern

11. 02.05.20101/2 Für die kirchenmusikalischeKantate Arbeit4. Sonntag nach Ostern

12. 13.05.20101) Für die Ev. Weltmission (Missi-Himmelfahrt onswerke VEM & EMS)

13. 23.05.2010 Für die Arbeit des Ökumeni-Pfingstsonntag schen Rates der Kirchen in

Genf (ÖRK)

14. 06.06.20101) Für den Deutschen Evangeli-1. Sonntag nach schen Kirchentag (DEKT)Trinitatis

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15. 20.06.2010 Für besondere Aufgaben: Ein-3. Sonntag nach zelfallhilfen, Familien in NotTrinitatis u. a. (DWHN)

16. 04.07.20101) Für Flüchtlinge und Asylsu-5. Sonntag nach chende (DWHN)Trinitatis

17. 18.07.2010 Für besondere gesamtkirchliche7. Sonntag Aufgaben (EKD)nach Trinitatis

18. 01.08.20101) a) Für die Kinder- und Famili-9. Sonntag enerholung (DWHN)nach Trinitatis oder

b) Für den Fonds zur Über-windung von Fremden-feindlichkeit

19. 15.08.20102) Für die Suchtkrankenhilfe11. Sonntag (DWHN) nach Trinitatis

20. 29.08.20101) Für Kirchliche Arbeitslosenpro-13. Sonntag jekte (DWHN)nach Trinitatis

21. 12.09.20101) Für Schwesternschaften, Dia-15. Sonntag konissenmutterhäusernach Trinitatis

22. 19.09.2010 Für die Arbeit des DWHN16. Sonntag nach Trinitatis (Diakoniesonn-tag)

23. 26.09.2010 Für "Kirchen helfen Kirchen“17. Sonntag (notleidende Kirchen in dernach Trinitatis Ökumene)

24. 03.10.20101) Für "Brot für die Welt“18. Sonntag (DW der EKD)nach Trinitatis (Erntedank)

25. 17.10.20101) a) Für die Evangelische20. Sonntag Weltmission (EMS & VEM)nach Trinitatis oder

b) Für die Diasporahilfe des Gustav-Adolf-Werkes

26. 31.10.20102) Für die Verbreitung der Bibel in22. Sonntag der Welt (Bibelwerk Stuttgart)nach Trinitatis

27. 14.11.20101) Für die AktionsgemeinschaftVorletzter Sonn- "Dienst für den Frieden"tag im Kirchen-jahr

28. 21.11.20102) Für die Arbeit der christlichenLetzter Sonntag Hospizinitiativenim Kirchenjahr (Ewigkeitssonn-tag)

29. 05.12.20101) Für die Ev. Frauen in der EKHN2. Sonntag im Advent

30. 19.12.2010 a) Für die Arbeit des Evange-4. Sonntag im lischen BundesAdvent oder

b) • In Nord- und Süd-Nassau:Für die Heilerzie-hungs- und Pflege-heime Scheuern

• In Starkenburg, Ober-hessen, Rheinhessen und in den Dekanaten des ehemaligen Nord-Starkenburg:Für die Nieder-Ramstädter Diakonie

• In den Dekanaten im Bereich des Ev. Regio-nalverbandes Frank-furt/M.:Für die Adalbert-Pauly-Stiftung

31. 24.12.20101/2) Für "Brot für die Welt“ Heiligabend (DW der EKD)

Anmerkungen:

Gemeinden, die alle 14 Tage Gottesdienst haben, erbit-ten die mit einer 1) versehene Kollekte.

Die Gemeinden, die monatlich nur einen Gottesdiensthaben, erbitten die Kollekte, die mit einer 2) versehen ist.

Falls in einer Gemeinde die angegebene Kollekte aufeinen Sonntag fällt, an dem kein Gottesdienst ist, soll siean dem vorangehenden oder nachfolgenden Gottes-diensttermin erhoben werden.

***

Vorstehende Kollektenpläne hat die Zehnte Kirchensy-node am 23. November 2007 beschlossen.

Frankfurt am Main, den 23. November 2007

Für den KirchensynodalvorstandD r . S c h ä f e r

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 200880

Nach Eintritt des derzeitigen Amtsinhabers in den Ruhestand im Dezember 2008ist das Amt

der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidentender Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

mit einer ordinierten Theologin oder einem ordinierten Theologen neu zu beset-zen. Aufgaben und Wahlverfahren sind in den Artikeln 53 und 54 der Kirchen-ordnung geregelt.

Die Wahl ist während der 11. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN amSamstag, den 27. September 2008, in Frankfurt am Main vorgesehen.

Vorschläge, die von allen Mitgliedern der EKHN eingebracht werden können, sinderbeten bis zum 1. März 2008 an den

PräsesProf. Dr. Karl Heinrich Schäfer Kirchensynodalvorstand der EKHNPaulusplatz 164285 Darmstadt

Dritte Verordnungüber das Inkrafttreten

des Kirchenbeamtengesetzesder EKD vom 10. November 2005

Vom 8. Dezember 2007 (ABl. EKD 2008 S. 1)

Aufgrund des § 95 des Kirchenbeamtengesetzes derEKD vom 10. November 2005 (ABl. EKD S. 551) verord-net der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland:

Einziger Paragraph

Das Kirchengesetz über die Kirchenbeamtinnen und Kir-chenbeamten in der Evangelischen Kirche in Deutsch-land vom 10. November 2005 (ABl. EKD S. 551) tritt am1. Januar 2008 in der

Ev.-Luth. Landeskirchen Oldenburg,

Ev. Kirche in Hessen und Nassau

in Kraft.

Hannover, den 8. Dezember 2007

Der Rat der Evangelischen Kirche in DeutschlandBischof Dr. Wolfgang H u b e r

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Ordnung für die Klinikseelsorgein der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

(KSVO)

Vom 13. Dezember 2007

Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungs-verordnung beschlossen:

Klinikseelsorge wird in dieser Ordnung in einem weitenSinn verstanden und umfasst vor allem die TeilbereicheKrankenhausseelsorge, Kinderklinikseelsorge, Psychiat-rieseelsorge, Seelsorge im Maßregelvollzug, Hospiz- undPalliativseelsorge, Kur- und Rehabilitationsseelsorge undMedizinethik.

Präambel

Die Seelsorge an Kranken gehört zum Wesen der Kir-che. Sie folgt dem Auftrag Jesu, das Reich Gottes zuverkündigen und die Kranken zu heilen (Lk. 9,2). „Ich binkrank gewesen und ihr habt mich besucht“ (Mt. 25,36).Hieraus ergibt sich der besondere Auftrag zur Seelsorgein der Klinik.

Sie orientiert sich an einem Gesundheits- und Heilungs-begriff, der in einem umfassenden Sinn Gesundheit als„Kraft zum Menschsein“ (Karl Barth) und Krankheit als

Gesetze und Verordnungen

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 2 · 2008 81

Spiegel der Endlichkeit des Menschen versteht. Offen fürunterschiedliche Lebens- und Glaubensorientierungenbietet die Klinikseelsorge Begleitung, Verkündigung undsakramentale Handlungen allen an, die sich dafür öffnen.Sie bewegt sich in einem interkulturellen, multireligiösenRaum. Dabei respektiert sie Unterschiede, spricht Ge-meinsamkeiten an und würdigt die besondere Situationder Begegnung.

Klinikseelsorge ist für die Kirche unverzichtbar. Sie ist eingrundlegender Arbeitsbereich des Handlungsfelds Seel-sorge. Sie hat ihre verfassungsrechtliche Grundlage inArtikel 140 des Grundgesetzes und ihre kirchenrechtlicheGrundlage im Grundartikel der EKHN und den darausabgeleiteten rechtlichen Bestimmungen.

Abschnitt I

Voraussetzungen und gesamtkirchliche Vorgaben

§ 1. Auftrag der Klinikseelsorge. (1) Klinikseelsorgewird von Gesamtkirche, Dekanat und Gemeinde verant-wortet.

(2) Klinikseelsorge dient drei grundsätzlichen Zielen:

1. Begleitung der Patientinnen und Patienten und derAngehörigen,

2. Präsenz der Kirche in der Institution Klinik,

3. Dialog und kritische Auseinandersetzung mit derMedizin als gesellschaftlichem Grundthema.

(3) Klinikseelsorge als Aufgabe und Lernfeld der Kirchehat damit folgende Anliegen:

1. Kommunikation und Repräsentanz des Evangeliumsals Kraft zum Leben und zum Sterben,

2. Vermittlung von Inhalten und Erfahrungen der Klinik-seelsorge in die Kirche,

3. kritische Begleitung gesundheitspolitischer und me-dizinethischer Entwicklungen und deren Auswirkun-gen.

§ 2. Orte der Klinikseelsorge. (1) Klinikseelsoge ge-schieht in der Institution Klinik und in der Institution Kir-che. Um ihren Auftrag zu erfüllen, muss sie in Bezug aufbeide Orte anschlussfähig sein.

(2) Ihre Präsenz in der Institution Klinik ist verbindlich.Dekanat und Klinik sollen Vereinbarungen für die Arbeitder Klinkseelsorge in der jeweiligen Klinik schließen.

(3) In der Institution Kirche ist sie der Gesamtkirche unddem Dekanat zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt überdas Zentrum Seelsorge und Beratung, den Konvent fürKlinikseelsorge und zum Dekanat auch durch die Vertre-tung der Klinikseelsorge in dessen Gremien.

§ 3. Stellen der Klinikseelsorge. (1) Klinikseelsorge-stellen sind Pfarrstellen und Stellen im gemeindepäda-gogischen Dienst.

(2) Die Bereitstellung und Sicherung der Pfarrstellen er-folgt durch die Gesamtkirche, ihre Verteilung geschieht inAbsprache mit den Dekanaten.

(3) Die gemeindepädagogischen Stellen in den siebenGroß- und Universitätskliniken sind nicht Teil der Soll-stellenpläne der Dekanate. Die gemeindepädagogischenStellen in der Klinikseelsorge im Übrigen sind Bestandteilder Stellenpläne der Dekanate (siehe Gemeindepä-dagogenstellenverordnung).

(4) In den Klinikplänen der Länder wird unterschiedenzwischen Häusern der Maximal- und Zentralversorgung,Spezialkliniken und Einrichtungen der Grund- und Re-gelversorgung. Die Gesamtkirche stellt eine angemesse-ne seelsorgerliche Versorgung in diesen Kliniken sicher.Häuser der Maximal- und Zentralversorgung, Spezialkli-niken und Fachkliniken/Zentren für Soziale Psychiatriesowie Einrichtungen in diakonischer Trägerschaft erhal-ten hauptamtliche Stellen. Häuser der Grund- undRegelversorgung sollen nach Maßgabe vorhandenerStellen besetzt werden. Ist dies nicht möglich, müssenGesamtkirche (Zentrum Seelsorge und Beratung) undDekanat Konzepte entwickeln, wie Klinikseelsorge in die-sen Häusern gewährleistet werden kann.

(5) Die Entscheidung über notwendige Anpassungen andie gesundheitspolitische Entwicklung liegt bei der Kir-chenleitung, z. B. durch Stellenumwidmungen in denTeilbereichen der Klinikseelsorge. Sie wird dazu vomZentrum Seelsorge und Beratung fachlich beraten undentscheidet im Benehmen mit dem Dekanatssynodal-vorstand.

(6) Für die Arbeit der Klinikseelsorge stellt die Gesamt-kirche über den Ausgleichsstock III den DekanatenSachmittel pro volle Pfarr- bzw. Gemeindepädagogen-stelle zur Verfügung. Für Stellenanteile erfolgt eine an-teilige Berechnung.

§ 4. Aufgaben des Zentrums Seelsorge und Bera-tung. (1) Das Zentrum Seelsorge und Beratung ist für dieQualitätssicherung der Klinikseelsorge zuständig. Hierzugehören vor allem die Weiterentwicklung und Organisa-tion der Aus- und Fortbildung sowie die Unterstützungbei der Konzeptionsentwicklung, die Supervision und dieEvaluation.

(2) Für die genannten Teilbereiche werden flexible Kon-zepte erstellt, die aufeinander abgestimmt sind.

(3) Das Zentrum koordiniert und begleitet den Prozessder Auseinandersetzung der Kirche mit medizinischenund gesundheitspolitischen Fragen.

(4) Das Zentrum arbeitet mit dem Konvent für Klinikseel-soge zusammen, nimmt an dessen Tagungen sowie denSitzungen des Vorstands teil und nutzt dessen fachlicheRessourcen.

§ 5. Konvent für Klinikseelsorge. (1) Die in der Klinik-seelsorge haupt- und nebenamtlich Tätigen bilden denKonvent für Klinikseelsorge in der EKHN. Er hält regel-mäßige Verbindung zu den übrigen besonderen Seel-sorgediensten.

(2) Der Konvent dient dem fachlichen und kollegialenAustausch. Er berät die in der Klinikseelsorge anstehen-den Fragen und wirkt an der Konzeptionsentwicklungmit. Er kommt zu regelmäßigen Sitzungen zusammenund veranstaltet die Jahrestagung, die inhaltliche undstrukturelle Themen der Klinikseelsorge erörtert.

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(3) Zu den Versammlungen des Konventes wird eineVertretung der Dekanekonferenz eingeladen.

(4) Der Konvent wählt aus seiner Mitte für eine Amtszeitvon drei Jahren vier Personen in den Vorstand, der auseinem oder einer Vorsitzenden, einer Stellvertreterin odereinem Stellvertreter und zwei weiteren Mitgliedernbesteht. Wiederwahl ist zulässig.

(5) Die oder der Vorsitzende leitet und vertritt den Kon-vent.

(6) Der Konvent ist Mitglied in der Konferenz für Kran-kenhausseelsorge in der EKD.

(7) Der Konvent kann das Weitere zu seiner Arbeitsweisedurch Geschäftsordnung regeln.

Abschnitt II

Der Dienst der Klinikseelsorge

§ 6. Aufgaben der Klinikseelsorge. (1) Klinikseelsorgegilt Menschen in den Grenzsituationen von Krankheitund Gesundheit. Unabhängig von der religiösen Prägungwendet sie sich den Kranken, den Angehörigen und demKlinikpersonal zu. Die Initiative dazu geht von derSeelsorgerin oder dem Seelsorger aus.

(2) Klinikseelsorge bewegt sich in der Institution Kran-kenhaus. Sie ist konfrontiert mit medizinethischen Fra-gestellungen und gesundheitspolitischen Entwicklungen.

Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

In Bezug auf Patienten und Patientinnen und Ange-hörigen:

a) das seelsorgerliche Gespräch,

b) die seelsorgerliche Begleitung über einen längerenZeitraum,

c) die Begleitung in Krisensituationen,

d) die Sterbebegleitung,

e) geprägte religiöse Handlungen wie Gebet, Kranken-abendmahl, Segnung und Salbung,

f) Feiern von Gottesdiensten und Andachten,

g) Gestaltung von Räumen der Besinnung und Stille,

h) Gesprächsgruppen und Gesprächskreise.

In Bezug auf die Klinik:

a) geregelte Präsenz,

b) Rufbereitschaft,

c) (interne) Öffentlichkeitsarbeit,

d) Herstellung und Pflege von Kontakt mit der Kliniklei-tung und -verwaltung, dem ärztlichen und pflegeri-schen Dienst, dem Sozialdienst, psychologischenDienst und anderen therapeutischen Abteilungen,

e) Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern auf den Stationen,

f) seelsorgerliche Gespräche mit und spirituelle Ange-bote für Mitarbeitende der Klinik,

g) Mitarbeit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung desKlinikpersonals,

h) Beteilung und Stellungnahme bei ethischen Frage-stellungen.

In Bezug auf die Ökumene:

a) Zusammenarbeit mit der römisch-katholischen Kli-nikseelsorge durch

- Absprache bei der Begleitung einzelner Men-schen,

- ökumenischen Gottesdienste und Veranstaltun-gen,

- gemeinsame Besprechungen,

- Zusammenarbeit bei der Ausbildung ehrenamtli-cher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

- Absprachen bei der Dienstverteilung in der Klinikund

- gemeinsames Eintreten für Belange der Klinik-seelsorge gegenüber der Klinikleitung,

b) Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kirchen,

c) Dialog mit anderen Religionen.

In Bezug auf Kirche und Gesellschaft:

a) Kontakte zu den Kirchengemeinden,

b) Zusammenarbeit mit den Einrichtungen des Dekanats,

c) Zusammenarbeit mit den Zentren der kirchlichenHandlungsfelder,

d) Vernetzung mit benachbarten Seelsorgefeldernz. B. Hospizdienste, Altenheim- und Notfallseelsorge,

e) Anregung zur Auseinandersetzung mit Krankheit,Leiden, Tod und Sterben,

f) Vermittlung und Vertretung medizinethischer und ge-sundheitspolitischer Themen.

Abschnitt III

Die Mitarbeitenden in der Klinikseelsorge

§ 7. Mitarbeitende in der Klinikseelsorge. (1) DerDienst der Klinikseelsorge wird wahrgenommen durchPfarrerinnen und Pfarrer und gemeindepädagogischeMitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ehrenamtliche Beauf-tragte wirken bei der seelsorgerlichen Begleitung derPatientinnen und Patienten und Angehörigen mit.

(2) Eine angemessene Schwerpunktsetzung bei denAufgaben der Klinikseelsorge gehört zur seelsorgerli-chen Verantwortung der Stelleninhaberinnen und Stel-leninhaber.

(3) Sind in einem Dekanat mehrere Klinikseelsorgerinnenund Klinikseelsorger tätig, übernimmt eine oder einer vonihnen die Geschäftsführung. Zur Geschäftsführunggehört insbesondere die Vertretung der Anliegen derKlinikseelsorge gegenüber dem Dekanat und der Öffent-

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lichkeit. Die Beauftragung zur Geschäftsführung erfolgtdurch die Dekanin oder den Dekan im Benehmen mitden Klinikseelsorgerinnen und Klinikseelsorgern für dieDauer von zwei Jahren.

§ 8. Voraussetzungen und Qualifikationen. (1) DieMotivation zur Seelsorge und ihre spirituelle Haltung er-wachsen aus dem christlichen Glauben.

(2) Eine angemessene Ausübung von Klinikseelsorgeerfordert ein breites Spektrum von Kompetenzen undQualifikationen. Hierzu gehören insbesondere personaleKompetenz, theologisch-pastorale Kompetenz, institu-tionellstrukturelle Kompetenz und interdisziplinäre Kom-petenz.

(3) Voraussetzungen für den hauptamtlichen Dienst inder Klinikseelsorge ist ein 6-Wochen-Kurs in KlinischerSeelsorgeausbildung oder ein Äquivalent nach denStandards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsy-chologie. Zur Einarbeitung in den Dienst werden einevierwöchige Hospitationsphase in der Klinikseelsorgeund ein 4-wöchiges Pflegepraktikum empfohlen.

(4) Die berufsbegleitende Fortbildung richtet sich nachden inhaltlichen Schwerpunkten der Tätigkeit. Supervisi-on soll von allen hauptamtlich Mitarbeitenden wahrge-nommen werden.

§ 9. Dienst- und Fachaufsicht. (1) Die Dienst- undFachaufsicht für Pfarrerinnen und Pfarrer und gemein-depädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegtbei der zuständigen Dekanin oder dem zuständigen Dekan. Hierzu gehören insbesondere die Personal-gespräche.

(2) Im Benehmen mit dem Zentrum Seelsorge und Be-ratung und im Einvernehmen mit der Stelleninhaberin oder dem Stelleninhaber wird von der Dekanin oder dem

Dekan eine Stellenbeschreibung (für Pfarrerinnen oderPfarrer) bzw. eine Dienstanweisung (siehe Dienstanwei-sung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im gemeinde-pädagogischen Dienst in den Bereichen Seelsorge undVerkündigung) erstellt, die alle fünf Jahre bzw. bei Stel-lenwechsel überprüft werden. Sie enthalten eine Dienst-beschreibung, die Umfang des Dienstbereiches, Benen-nung inhaltlicher Schwerpunkte, Regelungen für Präsenzund Erreichbarkeit sowie für die Dokumentation derTätigkeit enthält.

(3) In Bezug auf die Mitwirkung der Pröpstinnen undPröpste gelten die Bestimmungen der Kirchenordnungund die davon abgeleiteten gesetzlichen Regelungen.

§ 10. Ehrenamtlich Mitarbeitende. (1) Zu den Aufga-ben der hauptamtlich Tätigen gehört es, Ehrenamtlichequalifiziert vorzubereiten und fachlich zu begleiten.

(2) Auch ehrenamtlich Tätige verpflichten sich zur seel-sorgerlichen Verschwiegenheit und zur Einhaltung derBestimmungen des Datenschutzes.

(3) Einzelheiten der Ausbildung und des Dienstes Ehren-amtlicher sind in den Leitlinien „Seelsorgeausbildungvon Ehrenamtlichen in der Alten-, Kranken- undHospizseelsorge (SAvE)“ niedergelegt.

§ 11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Ordnungtritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ord-nung der Klinikseelsorge in der Evangelischen Kirche inHessen und Nassau vom 25. Juni 2002 (ABl. 2003 S. 147) außer Kraft.

Darmstadt, den 21. Dezember 2007

Für die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

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Bekanntmachungen

Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgerichtder Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Beschluss

des Präsidiums über die Zusammensetzung derKammern, die Vertretung der Mitglieder, die Ge-

schäftsverteilung und die Geschäftsordnung für dieZeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010

A.

Anzahl der Kammern

Es bestehen zwei Kammern.

B.

Regelbesetzung der Kammern

1. Die 1. Kammer ist wie folgt besetzt:

Vorsitzender: Der Präsident

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider

Rechtskundige Beisitzer in der Reihenfolge desDienstalters:

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D.Remlinger

Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dr. Christmann

Universitätsprofessor Dr. Laubinger

Pfarrerbeisitzer:

Dekan a. D. Schwarz

2. Die 2. Kammer ist wie folgt besetzt:

Vorsitzender: Der Stellvertreter des Präsidenten

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D. Dr. Eschke

Rechtskundige Beisitzer in der Reihenfolge desDienstalters:

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Rechtsanwalt und Notar von Schlabrendorff

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Sche-cker

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bickel

Pfarrerbeisitzer:

Pfarrer Jäger

C.

Vertretung der Vorsitzenden

1. Die Vorsitzenden werden von dem dienstältestenrechtskundigen Regelmitglied ihrer Kammer vertre-ten. Sind der Vorsitzende und sein regelmäßigerVertreter verhindert, übernimmt das verbleibendedienstälteste rechtskundige Regelmitglied der Kam-mer den Vorsitz. Ist danach eine Vertretung in derKammer nicht möglich, so wird der Vorsitzende derbetroffenen Kammer von dem Vorsitzenden der an-deren Kammer vertreten.

2. Besteht auch diese Vertretungsmöglichkeit nicht, sosind die rechtskundigen Regelbeisitzer der anderenKammer, hilfsweise die rechtskundigen Vertreter derbetroffenen Kammer und danach die rechtskundigenVertreter der anderen Kammer in der Reihenfolgeihres Dienstalters zur Vertretung berufen.

D.

Vertretung der Beisitzer

1. Die Regelbeisitzer der 1. Kammer werden wie folgtvertreten:

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D.Remlinger durch

- erster Vertreter: Ministerialdirigent a. D. Dr. Sauer

- zweite Vertreterin: Ministerialrätin Böhme

Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dr. Christmann

- erster Vertreter: Präsident des Amtsgerichts Dr. Schreiber

- zweiter Vertreter: Ministerialdirigent a. D. Dr. Sauer

Universitätsprofessor Dr. Laubinger durch

- erste Vertreterin: Weitere aufsichtführende Rich-terin am Amtsgericht Büger

- zweiter Vertreter: Präsident des Amtsgerichts Dr. Schreiber

Dekan a. D. Schwarz durch

- erster Vertreter: Pfarrer Dr. von Oettingen

- zweiter Vertreter: Pfarrer Jäger

2. Die Regelbeisitzer der 2. Kammer werden wie folgtvertreten:

Rechtsanwalt und Notar von Schlabrendorff durch

- erste Vertreterin: Ministerialrätin Böhme

- zweiter Vertreter: Präsident des Amtsgerichts Dr. Schreiber

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Sche-cker durch

- erster Vertreter: Ministerialdirigent a. D. Dr. Sauer

- zweite Vertreterin: Weitere aufsichtführendeRichterin am Amtsgericht Büger

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bickeldurch

- erste Vertreterin: Weitere aufsichtführende Rich-terin am Amtsgericht Büger

- zweite Vertreterin: Ministerialrätin Böhme

Pfarrer Jäger durch

- erster Vertreter: Pfarrer Dr. von Oettingen

- zweiter Vertreter: Dekan a. D. Schwarz

3. Ist die vorstehende Vertretungsregelung für dierechtskundigen Beisitzer erschöpft, so ist der jeweilsdienstjüngste rechtskundige Vertreter der betroffenenKammer, hilfsweise der jeweils dienstjüngste rechts-kundige Regelbeisitzer der anderen Kammer unddanach der jeweils dienstjüngste rechtskundige Ver-treter der anderen Kammer zur Vertretung berufen.

E.

Vertretungsfall

Ein Vertretungsfall liegt vor, wenn ein nach der Ge-schäftsverteilung berufenes Mitglied des Gerichts offen-sichtlich verhindert ist oder sich für verhindert erklärt.Wer als Vertreter eingetreten ist, wirkt in derselben Sachebis zu ihrer vollen Erledigung mit; erst wenn er verhindertist, tritt das ordentliche Mitglied der Kammer oder einvorrangiger Vertreter an seine Stelle.

F.

Verteilung der Geschäfte

1. Die 1. Kammer ist zuständig

a) für Entscheidungen nach § 2 Ziffer 1 KVVG (abs-trakte Normenkontrolle),

b) für Entscheidungen nach § 2 Ziffer 2 KVVG (Or-ganstreitigkeiten),

c) für Entscheidungen nach § 2 Ziffer 3 KVVG (Be-schwerden gegen synodale Beschlüsse),

d) für Entscheidungen nach § 20 des Kirchengeset-zes über das Kollegium für theologische Lehr-gespräche (Rüge von Verfahrensverstößen),

e) für Entscheidungen nach § 3 KVVG, wenn dieKlageschrift erwarten lässt, dass ein Schwer-punkt des Rechtsstreits in der Anwendung undder Auslegung der Kirchenordnung liegt oderdass als Vorfrage eine Gültigkeitsprüfung von Be-stimmungen eines Kirchengesetzes, einer kirchli-

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 2 · 2008 85

chen Verordnung oder eines Recht setzendenBeschlusses der Kirchensynode vorzunehmen ist(Verwaltungsstreitverfahren mit verfassungsrecht-lichem Einschlag),

f) für Entscheidungen nach der Kirchengemeinde-wahlordnung.

1. Die 2. Kammer ist zuständig

a) für Entscheidungen nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 KVVG(Anfechtungsklagen),

b) für Entscheidungen nach § 3 Abs. 1 Ziffer 2 KVVG(Verpflichtungsklagen),

c) für Entscheidungen nach § 3 Abs. 1 Ziffer 3 KVVG(Feststellungsklagen),

d) für Entscheidungen nach § 3 Abs. 3 KVVG (son-stige kirchengesetzliche Übertragung),

soweit nicht jeweils die erste Kammer zuständig ist.

G.

Zuständigkeitsbestimmung

1. Die Geschäftsstelle legt die bei Eingang eines An-trags anzulegende Akte dem Vorsitzenden der zu-ständigen Kammer vor. Zu seiner Unterrichtung er-hält der Vorsitzende der anderen Kammer eine Kopie des eingegangenen Antrags.

2. Ist nicht eindeutig, welche Kammer zuständig ist, sostimmen sich die Vorsitzenden der beiden Kammernab. Falls keine Übereinstimmung zustande kommt,entscheidet auf Antrag eines Kammervorsitzendendas Präsidium.

3. Die Entscheidung des Präsidiums ist den Verfah-rensbeteiligten mitzuteilen; sie ist endgültig.

H.

Vertretung im Präsidium

1. Der Präsident und sein Stellvertreter werden vertre-ten durch den dienstältesten rechtskundigen Beisit-zer.

2. Der dienstälteste Pfarrer wird durch den im Dienst-alter nächstfolgenden Pfarrer vertreten.

I.

Dienstalter

Das Dienstalter der rechtskundigen Beisitzer richtet sichnach dem Tag ihrer Wahl zum Mitglied des KirchlichenVerfassungs- und Verwaltungsgerichts; das Dienstalterder Pfarrer richtet sich nach dem Tag ihrer Ordination.Bei gleichem Dienstalter ist das Lebensalter maßgebend.

J.

Behandlung von Eingaben

Geht bei einem Mitglied des Gerichts eine Eingabe ein,die keinen privaten Charakter trägt, so soll diese derGeschäftsstelle zugeleitet werden, die die Eingabe wieeinen Antrag behandelt.

K.

Aufbewahrung dienstlicher Schriftstücke

Dienstliche Schriftstücke (z. B. Schriftsatzabschriften,Schriftwechsel der Richter, Voten, Entscheidungsab-schriften), die das einzelne Mitglied – nach seinem Er-messen – aufbewahrt, sind in besonderer Akte zu sam-meln. Diese soll, wenn das Mitglied aus dem Gerichtausscheidet, an die Geschäftsstelle abgegeben werden.Dasselbe gilt für die Entscheidungssammlung desGerichts und sonstiges zur Verfügung gestelltes Arbeits-material (z. B. Gesetzestexte).

L.

Umlaufverfahren

Die Geschäftsverteilung und Geschäftsordnung und et-waige Änderungen können im Umlaufverfahren von denMitgliedern des Präsidiums beschlossen werden.

M.

Geltungsdauer

1. Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2010.

2. Die Zuständigkeits- und Besetzungsregelungen kön-nen während der Geltungsdauer bei Änderung desKirchengesetzes über das Kirchliche Verfassungs-und Verwaltungsgericht, bei der Neuzuweisung vonAufgaben, bei Überlastung einer Kammer und beipersonellen Veränderungen geändert werden.

Darmstadt, den 2. Dezember 2007

DAS PRÄSIDIUM

D r . S c h n e i d e r D r . E s c h k e S c h w a r z

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Feststellunggemäß § 3 des Kirchengesetzes zur Vereinbarung

über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen

Vom 8. Januar 2008

Die Kirchenverwaltung stellt gemäß § 3 des Kirchenge-setzes zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaftin besonderen Fällen vom 25. November 2006 (ABl. 2007S. 14) Folgendes fest:

Die Vereinbarung der EKD über die Kirchenmitglied-schaft in besonderen Fällen vom 7. Dezember 2005 (ABl. 2007 S. 14) kann ab 1. Januar 2008 auch für dieEvangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ange-wendet werden.

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens istder Vereinbarung am 19. November 2007 mit Wirkungvom 1. Januar 2008 beigetreten.

Darmstadt, den 8. Januar 2008

Für die KirchenverwaltungZ a n d e r

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 200886

Änderung der Verfassungder Hessischen Lutherstiftung

Vom 9. November 2007

Der Vorstand der Hessischen Lutherstiftung hat be-schlossen, § 7 der Verfassung der Hessischen Luther-stiftung vom 21. April 1980 (ABl. 1980 S. 97), geändertam 15. Dezember 2005 (ABl. 2006 S. 60), wie folgt zufassen:

㤠7

(1) Die Stipendien können vergeben werden:

a) als Repetentenstipendien an Kandidaten der Theo-logie und Anwärter auf das Lehramt, die im ErstenTheologischen Examen bzw. der WissenschaftlichenStaatsprüfung im Fach Religion ihre wissenschaftlicheBefähigung nachgewiesen haben, für die Dauer vonzwölf Monaten. Einmalige Verlängerung ist möglich.

b) als einmalige Leistungsstipendien zur Anerkennungeiner herausragenden wissenschaftlichen Einzellei-stung (Seminararbeit) während des Studiums.Maßgeblich für die Vergabe ist die Bewertung derArbeit durch den Stiftungsvorstand.

(2) Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt einesStipendiums.“

***

Die Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche inHessen und Nassau hat die Änderung der Stiftungssat-zung am 20. November 2007 gemäß § 15 des Kirchli-chen Stiftungsgesetzes genehmigt.

Darmstadt, den 20. November 2007

Für die KirchenverwaltungL a n g m a a c k

__________

Evangelische Zukunftsstiftung Frankfurt am Main

Gemäß § 3 Abs. 3 des Kirchlichen Stiftungsgesetzesvom 23. April 2005 (ABl. 2005 S. 162) wird Folgendesbekannt gemacht:

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 10. De-zember 2007 im Einvernehmen mit der Kirchenleitungdie Evangelische Zukunftsstiftung Frankfurt am Main mitSitz in Frankfurt als kirchliche Stiftung bürgerlichenRechts anerkannt.

Darmstadt, den 13. Dezember 2007

Für die KirchenverwaltungL a n g m a a c k

__________

Namensänderungder Evangelischen Kirchengemeinde Kriftel

Die Evangelische Kirchengemeinde Kriftel, Evangeli-sches Dekanat Kronberg, führt mit Wirkung vom 1. Ja-nuar 2008 den Namen Evangelische Auferstehungsge-meinde Kriftel.

Darmstadt, den 28. November 2007

Für die KirchenverwaltungD r . G r u n w a l d

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Teilung der Evangelischen KirchengemeindeOberursel, Evangelisches Dekanat Bad Homburg

Urkunde

Die Kirchenleitung hat am 21. Juli 2005 gemäß § 14 Abs. 1 der Kirchengemeindeordnung nach Anhörung desbeteiligten Kirchenvorstandes und des Dekanatssyn-odalvorstandes des Evangelischen Dekanates BadHomburg Folgendes beschlossen:

§ 1

Die Evangelische Kirchengemeinde Oberursel wird in dieEvangelische Auferstehungskirchengemeinde Ober-ursel, Evangelische Christuskirchengemeinde Oberursel,Evangelische Heilig-Geist-Kirchengemeinde Oberurselund die Evangelische Kreuzkirchengemeinde Oberursel,alle Evangelisches Dekanat Bad Homburg, zum 1. Okto-ber 2005 geteilt.

§ 2

Die Vermögensauseinandersetzung findet zum 1. Janu-ar 2006 statt.

§ 3

Die im Grundbuch von Oberursel Blatt 8927 eingetrage-nen Grundstücke Flur 84

Flurstück Gebäude- und Freifläche, 1.521 m2

6630/14 Ebertstr. (Kirche mit Ge-meindehaus)

Flurstück Gebäude- und Freifläche, 2.134 m2

6630/15 Ebertstr. 11 (Kindergarten + Wohnhaus)

Flurstück Gebäude- und Freifläche, 2.318 m2

6630/10 Ebertstraße 13 (Altersheim Haus Emmaus)

Flurstück Gebäude- und Freifläche, 253 m2

6630/11 Ebertstraße (Weg)

Flurstück Gebäude- und Freifläche, 1.249 m2

6630/17 Ebertstraße 13 (Altersheim Haus Emmaus)

Flurstück Gebäude- und Freifläche, 591 m2

6630/18 Berliner Straße (Altersheim Haus Emmaus)

einschließlich der in Abteilung II und III des Grundbuch-blattes eingetragenen Belastungen gehen auf die Evan-gelische Auferstehungskirchengemeinde Oberursel (Kir-chenvermögen) über.

Die im Grundbuch von Oberursel Blatt 8711 eingetrage-nen Grundstücke Flur 31

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 2 · 2008 87

Flurstück Gebäude- und Freifläche, 1.551 m2

1446/1 Oberhöchstädter Str. 18a (Christuskirche)

Flurstück Oberhöchstädter Str. 18 1.121 m2

1444/1 (Pfarramt m. Gemeindebü-ro sowie Wohnung + Ge-meindehaus)

und das im Grundbuch von Oberursel Blatt 8927 einge-tragene Grundstück Flur 31

Flurstück Landwirtschaftsfläche, 856m2

1445/1 Oberhöchstadter Straße (Grünfläche bei der Chris-tuskirche)

gehen auf die Evangelische ChristuskirchengemeindeOberursel (Kirchenvermögen) über.

Das im Grundbuch von Oberursel Blatt 9009 eingetra-gene Grundstück Flur 17

Flurstück Gebäude- und Freifläche, 1.621 m2

669/6 Füllerstr. 10 (Pfarrhaus)

geht auf die Evangelische Christuskirchengemeinde Oberursel (Pfarreivermögen) über.

Die im Grundbuch von Oberursel Blatt 8711 eingetrage-nen Grundstücke Flur 93

Flurstück Gebäude- und Freifläche, 1.021 m2

7730/11 Dornbachstr. 45-47 (Heilig-Geist-Kirche, Gemeinde- u. Pfarrhaus)

Flurstück Gebäude- und Freifläche, 4.432 m2

7730/12 Dornbachstr. 47 (Heilig-Geist-Kirche, Gemeinde-u. Pfarrhaus)

und der im Wohnungsgrundbuch von Oberursel Blatt5298 eingetragene 25,8585/1000 Miteigentumsanteil andem Grundstück Flur 93

Flurstück Gebäude- und Freifläche, 4.917 m2

7726/4 Dornbachstr. 39-43 (Eigen-tumswohnung)

gehen auf die Evangelische Heilig-Geist-Kirchen-gemeinde Oberursel (Kirchenvermögen) über.

Die im Grundbuch von Bommersheim Blatt 3816 einge-tragenen Grundstücke Flur 16

Flurstück Gebäude- und Freifläche, 4.810 m2

1255/6 Goldackerweg 15, 17 (Kreuzkirche, Gemeinde-haus, Kindergarten + Pfarr-haus)

Flurstück Gebäude- und Freifläche, 186 m2

1255/5 Goldackerweg

und die im Grundbuch von Bommersheim Blatt 2416 ein-getragenen Grundstücke Flur 37

Flurstück Hof- und Gebäudefläche, 142 m2

5022/99 Kreuzbergstr. 13 (Reihen-haus)

Flurstück Weg, Kreuzbergstraße 8 m2

5022/100

einschließlich der im Grundbuchblatt in Abteilung II ein-getragenen Belastungen sowie der im Grundbuch vonBommersheim Blatt 3831 eingetragene 25/100 Mitei-gentumsanteil am Grundstück Flur 41

Flurstück Landwirtschaftsfläche, 1.866 m2

5423 In der Langwiese, 3. Gewann

gehen auf die Evangelische Kreuzkirchengemeinde Oberursel (Kirchenvermögen) über.

§ 4

Die neugebildeten Kirchengemeinden treten in die Rech-te und Pflichten aus den zum Zeitpunkt der Teilung be-stehenden Arbeitsverhältnisse ein.

§ 5

Die Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kir-chengemeinde Oberursel ist mit Ausnahme des unter § 3aufgeführten Grundeigentums die Evangelische Chris-tuskirchengemeinde Oberursel.

§ 6

Diese Urkunde tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2005 inKraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Urkunde vom 21. Juli 2005 außer Kraft.

Darmstadt, den 3. Dezember 2007

Evangelische Kirche in Hessen und NassauFür die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

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Zusammenlegung der Evangelischen Kirchenge-meinde Nieder-Moos und der Evangelischen Kir-

chengemeinde Heisters, beide Evangelisches Deka-nat Vogelsberg

Urkunde

Die Kirchenleitung hat am 13. Dezember 2007 gemäß § 14 Abs. 1 der Kirchengemeindeordnung nach Anhö-rung der beteiligten Kirchenvorstände und des Deka-natssynodalvorstandes des Evangelischen DekanatesVogelsberg Folgendes beschlossen:

Die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Moos und dieEvangelische Kirchengemeinde Heisters, beide Evange-lisches Dekanat Vogelsberg, werden am 1. Januar 2008zur Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Moos zu-sammengelegt.

Die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Moos ist Ge-samtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchenge-meinde Nieder-Moos und der Evangelischen Kirchen-gemeinde Heisters.

Das Grundvermögen der Evangelischen Kirchenge-meinde Nieder-Moos und der Evangelischen Kirchen-gemeinde Heisters ist im Grundbuch unter der neuenEigentümerbezeichnung Evangelische KirchengemeindeNieder-Moos zusammenzuführen.

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 200888

Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögenund Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzu-legen.

Darmstadt, den 13. Dezember 2007

Evangelische Kirche in Hessen und NassauFür die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

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Zusammenlegung der Evangelischen Kirchenge-meinde Nieder-Moos und der Evangelischen Kir-

chengemeinde Gunzenau, beide Evangelisches De-kanat Vogelsberg

Urkunde

Die Kirchenleitung hat am 13. Dezember 2007 gemäß § 14 Abs. 1 der Kirchengemeindeordnung nach Anhö-rung der beteiligten Kirchenvorstände und des Deka-natssynodalvorstandes des Evangelischen DekanatesVogelsberg Folgendes beschlossen:

Die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Moos und dieEvangelische Kirchengemeinde Gunzenau, beide Evan-gelisches Dekanat Vogelsberg, werden am 1. Januar2008 zur Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Mooszusammengelegt.

Die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Moos ist Ge-samtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchenge-meinde Nieder-Moos und der Evangelischen Kirchen-gemeinde Gunzenau.

Das Grundvermögen der Evangelischen Kirchenge-meinde Nieder-Moos und der Evangelischen Kirchen-gemeinde Gunzenau ist im Grundbuch unter der neuenEigentümerbezeichnung Evangelische KirchengemeindeNieder-Moos zusammenzuführen.

Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögenund Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzu-legen.

Darmstadt, den 13. Dezember 2007

Evangelische Kirche in Hessen und NassauFür die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

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Umwandlung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)

der Evangelischen Kirchengemeinde Nordenstadt, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, in eine

Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatsvorstand des Evan-gelischen Dekanates Wiesbaden und im Benehmen mitdem Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchenge-meinde Nordenstadt wird folgendes beschlossen:

§ 1

Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag(1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Nordenstadt,Evangelisches Dekanat Wiesbaden, wird in eine Pfarr-stelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umge-wandelt.

§ 2

Die bisherige Pfarrstelle wird zur Pfarrstelle I.

§ 3

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2007 in Kraft.

Darmstadt, 11. Juni 2007

Evangelische Kirche in Hessen und NassauFür die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

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Umwandlung der Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen

Kirchengemeinde Wiesbaden-Klarenthal, Evangelisches Dekanat Wiesbaden,

in eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatsvorstand des Evan-gelischen Dekanates Wiesbaden und im Benehmen mitdem Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchenge-meinde Wiesbaden-Klarenthal wird folgendes beschlos-sen:

§ 1

Die Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)der Evangelischen Kirchengemeinde Wiesbaden-Klaren-thal, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, wird in einePfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)umgewandelt.

§ 2

Die bisherige Pfarrstelle II wird zur Pfarrstelle.

§ 3

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2007 in Kraft.

Darmstadt, 11. Juni 2007

Evangelische Kirche in Hessen und NassauFür die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

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Umwandlung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränk-tem Dienstauftrag (1/2) in der Evangelischen Kirchengemeinde Langenhain-Ziegenberg, Evangelisches Dekanat Wetterau, in eine

Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 2 · 2008 89

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstanddes Evangelischen Dekanates Wetterau und im Beneh-men mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangeli-schen Kirchengemeinde Langenhain-Ziegenberg wirdfolgendes beschlossen:

§ 1

Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag(1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Langenhain-Ziegenberg, Evangelisches Dekanat Wetterau, wird ineine unbefristete Pfarrstelle II mit eingeschränktemDienstauftrag (1/2) umgewandelt.

§ 2

Die bisherige Pfarrstelle der Evangelischen Kirchenge-meinde Langenhain-Ziegenberg (mit pfarramtlich ver-bundener Kirchengemeinde Ober-Mörlen) wird zurPfarrstelle I.

§ 3

Diese Urkunde tritt zum 1. Oktober 2007 in Kraft.

Darmstadt, 26. September 2007

Evangelische Kirche in Hessen und NassauFür die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

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Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Wallenrod (mit pfarramtlich

verbundener Kirchengemeinde Allmenrod) mit der Evangelischen Kirchengemeinde Frischborn

(mit pfarramtlich verbundener Kirchengemeinde Blitzenrod), Evangelisches Dekanat Vogelsberg

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstanddes Evangelischen Dekanates Vogelsberg und im Be-nehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Frischborn, Blitzen-rod, Wallenrod und Allmenrod wird folgendes beschlos-sen:

§ 1

Die Evangelische Kirchengemeinde Wallenrod (mit pfarr-amtlich verbundener Kirchengemeinde Allmenrod) wirdmit der Evangelischen Kirchengemeinde Frischborn (mitpfarramtlich verbundener Kirchengemeinde Blitzenrod),Evangelisches Dekanat Vogelsberg, pfarramtlich verbun-den.

§ 2

Es werden folgende Pfarrstellen ausgewiesen:

- 1,0 Pfarrstelle I: Evangelische Kirchengemeinde Frischborn (mit pfarramtlich ver-bundener Kirchengemeinde Blit-zenrod)

- 0,5 Pfarrstelle II: mit Sitz in der Evangelischen Kir-chengemeinde Wallenrod (mitpfarramtlich verbundener Kirchen-gemeinde Allmenrod)

§ 3

Diese Urkunde tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 inKraft.

Darmstadt, 25. Oktober 2007

Evangelische Kirche in Hessen und NassauFür die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

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Umwandlung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Herchenhain,

Evangelisches Dekanat Vogelsberg, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstanddes Evangelischen Dekanates Vogelsberg und im Be-nehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evan-gelischen Kirchengemeinde Herchenhain wird folgendesbeschlossen:

§ 1

Die Pfarrstelle der Evangelischen KirchengemeindeHerchenhain, Evangelisches Dekanat Vogelsberg, wird ineine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)umgewandelt.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 inKraft.

Darmstadt, 28. März 2007

Evangelische Kirche in Hessen und NassauFür die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

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Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Sandlofs

mit der Evangelischen Kirchengemeinde Queck (mit pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden

Rimbach und Ober-Wegfurth), Evangelisches Dekanat Vogelsberg

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstanddes Evangelischen Dekanates Vogelsberg und im Be-nehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Queck, Rimbach, Ober-Wegfurth und Sandlofs wird folgendes beschlossen:

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 200890

§ 1

Die Evangelische Kirchengemeinde Sandlofs wird mitder Evangelischen Kirchengemeinde Queck (mit pfarr-amtlich verbundenen Kirchengemeinden Rimbach undOber-Wegfurth), Evangelisches Dekanat Vogelsberg,pfarramtlich verbunden.

§ 2

Für die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden isteine Pfarrstelle ausgewiesen.

§ 3

Diese Urkunde tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Darmstadt, 28. November 2007

Evangelische Kirche in Hessen und NassauFür die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

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Aufhebung der mit der Evangelischen Kirchenge-meinde Hutzdorf pfarramtlich verbundenen

Kirchengemeinden Sandlofs und Fraurombach, Evangelisches Dekanat Vogelsberg

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstanddes Evangelischen Dekanates Vogelsberg und im Be-nehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Hutzdorf, Sandlofsund Fraurombach wird folgendes beschlossen:

§ 1

Die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kir-chengemeinden Sandlofs und Fraurombach mit der Evangelischen Kirchengemeinde Hutzdorf, Evangeli-sches Dekanat Vogelsberg, wird aufgehoben.

§ 2

Die Pfarrstelle der Evangelischen KirchengemeindeHutzdorf, Evangelisches Dekanat Vogelsberg, wird ineine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)umgewandelt.

§ 3

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 inKraft.

Darmstadt, 28. November 2007

Evangelische Kirche in Hessen und NassauFür die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

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Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Fraurombach mit der

Evangelischen Kirchengemeinde Hartershausen, Evangelisches Dekanat Vogelsberg

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstanddes Evangelischen Dekanates Vogelsberg und im Be-

nehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Hartershausen undFraurombach wird folgendes beschlossen:

§ 1

Die Evangelische Kirchengemeinde Fraurombach wirdmit der Evangelischen Kirchengemeinde Hartershausen,beide Evangelisches Dekanat Vogelsberg, pfarramtlichverbunden.

§ 2

Für die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden isteine Pfarrstelle ausgewiesen.

§ 3

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 inKraft.

Darmstadt, 28. November 2007

Evangelische Kirche in Hessen und NassauFür die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

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Hauptberufliche Erteilung von Religionsunterricht

Zu Beginn oder im Verlauf eines Schuljahres werdenhauptberufliche Gestellungsverträge für Pfarrerinnen undPfarrer zur Erteilung von Religionsunterricht in wechseln-der Anzahl abgeschlossen. Pfarrerinnen und Pfarrer können sich für diesen Dienst als Schulpfarrer/innen und-pfarrer hauptamtlich in Schulen (Gesamtschulen/-Gymnasien/Berufliche Schulen) bewerben.

Die Bewerbung zur Übernahme einer Schulpfarrstellesetzt voraus:

- praktische Unterrichtserfahrung im Rahmen einesnebenberuflichen Lehrauftrags für evangelische Re-ligion

- die Aufnahme in die Liste der Bewerberinnen undBewerber für einen hauptberuflichen Gestellungs-vertrag. Die Entscheidung darüber trifft die Kirchen-leitung.

Während des ersten Jahres im hauptberuflichen Schul-dienst ist eine Professionalisierungsmaßnahme gemäß § 4 Abs. 4 der Gestellungsvertragsverordnung vorgesehen.

Schriftliche Bewerbungen werden bis zum 28. Februar2008 auf dem Dienstweg über das Dekanat, die Propsteiund das zuständige Religionspädagogische Amt an dieKirchenverwaltung – Referat Schule und Religionsunter-richt, Postfach, 64276 Darmstadt, erbeten.

Weitere Auskunft erteilt:Kirchenrat S. Krützfeld (06151/405-233).

Darmstadt, den 19. Dezember 2007

Für die KirchenverwaltungK r ü t z f e l d

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 2 · 2008 91

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

Kirchengemeinde: Gustavsburg

Dekanat: Rüsselsheim

Umschrift des Dienstsiegels:EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDEGUSTAVSBURG

Kirchengemeinde: Bad Camberg und Niederselters

Dekanat: Idstein

Umschrift des Dienstsiegels:EVANG. KIRCHENGEMEINDE BAD CAMBERG UNDNIEDERSELTERS

Kirchengemeinde: Nochern

Dekanat: St. Goarshausen

Umschrift des Dienstsiegels:EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NOCHERN

Kirchengemeinde: Weyer

Dekanat: St. Goarshausen

Umschrift des Dienstsiegels:EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE WEYER

Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durchdie Einrichtungen und Dienststellen werden die bislangbenutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.

Außergeltungsetzen eines Dienstsiegels

Das kleine Dienstsiegel der Evangelischen Kirchenge-meinde Mossau, Dekanat Odenwald, wird hiermit außerGeltung gesetzt (vgl. ABl.1983 S. 13).

Darmstadt, den 3. Januar 2008

Für die KirchenverwaltungH ü b n e r

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 200892

Dienstnachrichten

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 2 · 2008 93

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 200894

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 2 · 2008 95

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 200896

Aufforderung zur Bewerbung

Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzungausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vierWochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblat-tes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personal-service Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1,64285 Darmstadt, einzureichen.

Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungeninnerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltungvorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab-Übermittlung per Fax (06151 405229) wird daher imZweifelsfall dringend empfohlen.

Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen.

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Altenschlirf/Ilbeshausen/Schlechtenwegen,1,0 Pfarrstelle, Dekanat Vogelsberg, Patronat KraftRiedesel Freiherr zu Eisenbach

Der Pfarrer unserer Kirchengemeinden tritt nach 30 Jah-ren Pfarrdienst in den Ruhestand. Wir, die pfarramtlichverbundenen Kirchengemeinden Altenschlirf mitSchlechtenwegen und Ilbeshausen, suchen jetzt einenPfarrer, eine Pfarrerin oder ein Pfarrerehepaar, die Freudedaran haben, seelsorgerliche und theologische Aufgabenin unseren Gemeinden zu übernehmen.

Zu unseren Kirchengemeinden gehören 5 Ortsteile mit2.111 Einwohnern, davon sind 1.667 ev. Christen. Diegesamte Pfarrei erstreckt sich über ca. 9 km.

Gottesdienste feiern wir sonntäglich in den Kirchen Altenschlirf und Ilbeshausen. In der dritten Kirche inSchlechtenwegen findet 2-wöchentlich Gottesdienststatt. Der Gottesdienstbesuch ist überdurchschnittlich.Alle 3 Kirchen wurden jüngeren Datums grundrenoviert.

Unsere Heimat

Der Vogelsberg gilt als Naherholungsgebiet und ist einewaldreiche, landschaftlich reizvolle Gegend. Ilbeshau-sen-Hochwaldhausen ist Luftkurort im Hohen Vogels-berg und bietet eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten (z. B.Schwimmbad, Mini-Golf, Vulkan-Radweg). Ärzte, Apo-theken, Kindergärten und alle Schulzweige sind in unmit-telbarer Nähe und durch gute Busverbindungen erreich-bar. Es gibt ein reges Vereinsleben mit guten Kontaktenzur Kirche. Die Kreisstadt Lauterbach ist 16 km entfernt,Fulda mit ICE-Anschluss 30 km.

Sie werden unterstützt von:

- drei engagierten Kirchenvorständen

- zwei Gemeindesekretärinnen

- je einem Küster für Ilbeshausen, Altenschlirf undSchlechtenwegen

Stellenausschreibungen

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 2 · 2008 97

- einer Vielzahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern undMitarbeiterinnen

- 4 Organisten

- der ev. Regionalverwaltung Alsfeld, der die Gemein-den angeschlossen sind

- Aushilfskräften für Grundstückspflege und Reinigungder Gemeinderäume

- dem Verein zur Förderung der Kinder- und Jugend-arbeit.

Pfarrhaus

Das Pfarrhaus in Altenschlirf wurde Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut. Es ist ein geräumiges Haus (ca. 150 qm Pfarrdienstwohnung) mit viel Atmosphäre.Das Haus ist in einem guten Zustand und wird außer-dem im Rahmen einer Vakanzrenovierung noch einmalgründlich renoviert. Im Erdgeschoss des Hauses befin-den sich die Amtsräume, ein Gemeindesaal mit Kücheund WC und ein zusätzlicher Besprechungsraum. Einweitläufiger Garten umschließt das Pfarrhaus. Eine neuerbaute Doppelgarage und ein separater großer Abstell-raum stehen auf dem Gelände zur Verfügung.

Unsere Kirchengemeinden zeichnen sich aus durch:

- gelungenes Zusammenwachsen der pfarramtlichverbundenen Kirchengemeinden

- unterschiedliche Gottesdienstformen (offen für Neu-es)

- gute Zusammenarbeit mit der röm.-kath. Kirche (öku-menische Gottesdienste)

- 3 gut renovierte Kirchen

- Kindergottesdienste mit engagierten Mitarbeiterinnen

- aktiv mitwirkenden Kirchenvorstände (die Alters-struktur liegt unter dem Durchschnitt)

- viele ehrenamtliche Mitarbeiter

- interessanten Gemeindebrief

- vielfältiges Angebot für alle Altersgruppen (Schwer-punkt Kinder- und Jugendarbeit)

- biblisch fundierte, gut gestaltete seelsorgerischeGottesdienste.

Wir wünschen uns

- einen Pfarrer/eine Pfarrerin (gerne auch ein Pfarrer-ehepaar), der/die gerne mit den Menschen in unse-ren dörflichen Gemeinden lebt, für sie ansprechbarist, seelsorgerisch begleitet, uns beim weiteren Zu-sammenwachsen der Kirchengemeinden unterstütztund über längere Zeit das Bindeglied für alle Chris-ten wird

- einen Prediger/eine Predigerin, der/die biblisch fun-diert, überzeugend und begeistert „Kirche“ lebt

- regelmäßige Gottesdienste in allen Kirchen zu festenZeiten

- Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit

- die Gewinnung und Pflege von Mitarbeiterinnen undMitarbeitern sollte Ihnen ein besonderes Anliegensein.

Einzelheiten unserer und Ihrer Vorstellungen möchten wirgerne persönlich mit Ihnen besprechen.

Bewerben Sie sich – besuchen Sie uns – sprechen Siemit uns – wir freuen uns darauf!

So erreichen Sie uns:

Roland Salemons, stv. KV-Vorsitzender von Altenschlirf,Tel.: 06647 919027, E-Mail: [email protected]; Armin Löffler, stv. KV-Vorsitzender vonIlbeshausen, Tel.: 06643 1757, E-Mail: [email protected];Dekan Dr. Volker Jung, Dekanat Vogelsberg, Tel.: 066412456; Propst Klaus Eibach, Propstei Oberhessen, Tel.:0641 7946910.

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Bernsburg, Dekanat Alsfeld, Modus A

Die Pfarrstelle Bernsburg (1,0) ist ab sofort neu zu be-setzen. Diese Stelle umfasst die selbstständigen Kir-chengemeinden Arnshain (303 ev. Gemeindeglieder),Bernsburg (352 ev. Gemeindeglieder) und Wahlen mitdem Außenort Gleimenhain (414 ev. Gemeindeglieder).Bernsburg gehört kommunal zur Gemeinde Antrifttal, dieanderen Orte zur Stadt Kirtorf. Zu beiden Kommunen be-steht ein gutes Verhältnis.

Das Kirchspiel liegt in landschaftlich reizvoller Lagezwischen Vogelsberg und Schwalm. Die Bevölkerung derOrtschaften ist fast ausschließlich evangelisch.

Wenn Sie zu uns kommen, wohnen Sie in einem 1960erbauten, geräumigen Pfarrhaus am Ortsrand vonBernsburg. Im Erdgeschoss befindet sich ein separaterAmtszimmerbereich, mit gut ausgestattetem Pfarrbürosowie Wohn- und Esszimmer, Küche und WC. ImObergeschoss sind vier Zimmer, Abstellraum, Bad undWC vorhanden. Die Nutzung des ausgebautenDachgeschosses ist möglich. Das ganze Haus ist unter-kellert und hat eine zentrale Ölheizung. Eine Garage, einSchuppen und ein schöner Garten gehören zum Pfarr-grundstück.

Kindergarten und Grundschule befinden sich in Ruhlkir-chen (4 km), hierzu bestehen eigene Busverbindungen.Weiterführende Schulen gibt es in Alsfeld (14 km); Haupt-und Realschule, Gymnasium, Gesamtschule mit Förderstufe, Berufsfach- und Fachoberschule sowieberufliches Gymnasium, staatliche Technikerschule,Sonderschule für Lernbehinderte und Schule für

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 200898

praktisch Bildbare. Öffentliche Verkehrsanbindungenbestehen nach Alsfeld und nach Neustadt (6 km), das ander Bahnstrecke Frankfurt – Kassel liegt. DieUniversitäts-stadt Marburg ist 35 km entfernt.

Durch die Zusammenlegung zweier Pfarrstellen ent-stand 1998 das heutige Kirchspiel. Seit dem sind vieleSchritte der Annäherung und des Zusammenwachsensgetan worden. Sowohl die Organisation der pfarramtli-chen Verwaltungsarbeit, wie auch die Koordination dergemeindlichen Veranstaltungen sind mittlerweile veran-kert. Auch die Konfirmandenarbeit findet in einer ge-meinsamen Gruppe statt.

Die gemeindliche Arbeit wird mitgetragen von drei Kir-chenvorständen, zwei Organist/innen, vier Küster/innen,einer engagierten Schreibkraft (17 Std. monatlich) sowieehrenamtlichen Mitarbeiter/innen.

Die vier Kirchen der zum Pfarramt gehörenden Dörferladen mit ihrem je eigenen Charakter zum Gottesdienstein. Kirchliche Gemeinderäume stehen in Arnshain,Bernsburg und Wahlen zur Verfügung, in Gleimenhain istdie Mitbenutzung des neu renovierten, sehr schönenDorfgemeinschaftshauses gewährleistet. Die maximaleEntfernung zwischen den Kirchen beträgt 9 km.

Die sonntäglichen Gottesdienste finden in jeder Kir-che vierzehntägig statt und sind gut besucht. Besondersbeliebt sind Gottesdienste im Grünen sowie zu außerge-wöhnlichen Anlässen, wie Kirmes oder Jubiläumsfeiern.Hierbei kooperieren die ortsansässigen Vereine gerne mitden Kirchengemeinden. Verschiedene Gottesdienstewerden bewusst für alle vier Dörfer gemeinsam angebo-ten, z. B. an Buß- und Bettag, Osternacht und Christ-mette. Gesprächskreise und Seniorennachmittage, die inden Wintermonaten stattfinden, erfreuen sich großerBeliebtheit. Auch die Kindergottesdienste finden gutenZuspruch.

Die ökumenische Zusammenarbeit mit der benach-barten katholischen Pfarrgemeinde in Ruhlkirchen ist imWachsen begriffen, da die Kirchengemeinde Bernsburgauch die evangelischen Christen in diesem überwiegendkatholisch geprägten Dorf umfasst. Die gemeinsameVorbereitung und Durchführung des Weltgebetstagesstellt zzt. eine wichtige Basis dar.

Wir freuen uns auf eine Pfarrerin/einen Pfarrer/einPfarrehepaar, die/der/das sich in ländlicher Umgebungwohlfühlt, gerne auf Menschen zugeht, Freude an derseelsorgerlichen Begleitung und einer lebensnahen Pre-digt hat.

Neue Impulse für die Kindergottesdienste und die Ju-gendarbeit sind willkommen.

Falls Sie sich angesprochen fühlen, kommen Sie zuuns und schauen sich bei uns um!

Auskünfte erteilen gerne:

Petra Mauß (Bernsburg), Tel.: 06692 4693; Margit Seim(Arnshain), Tel.: 06692 7134; Heidrun Reppich (Wahlen),Tel.: 06692 1298; Dekan Dr. J. Sauer, Tel.: 06631 911490;Propst K. Eibach, Tel.: 0641 7949610.

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Ewersbach, Pfarrstelle II (1.0) mit Sitz in Steinbrü-cken, Dekanat Dillenburg, Modus B

Die Kirchengemeinde mit ca. 4.000 Gemeindegliedern istin 3 Pfarrbezirke mit 2,5 Pfarrstellen aufgeteilt. ZumPfarrbezirk II gehören die Orte Mandeln (882 Gemein-deglieder) und Steinbrücken (603 Gemeindeglieder). ImOrtsteil Ewersbach befinden sich das Ausbildungssemi-nar des Bundes der Freien evangelischen Gemeindensowie das Zentrum der Allianz-Mission.

Die Pfarrstelle ist zum 1. März 2008 neu zu besetzen.

Die Gottesdienste finden sonntäglich in den 4 Kirch-spielorten statt und werden im Wechsel von den 3 Pfar-rer/innen gehalten. Die Kirchen werden derzeit in einenguten baulichen Zustand gebracht.

Das Kirchspiel liegt landschaftlich reizvoll am Fuße desRothaargebirges im nördlichen Lahn-Dill-Kreis. Durchseine waldreiche Umgebung bietet das Dietzhölztaleinen hohen Freizeit- und Erholungswert. Die südwestfä-lische Stadt Siegen mit hervorragenden Einkaufsmög-lichkeiten und reichhaltigem kulturellem Angebot ist ineiner halben Stunde mit dem Auto erreichbar. Die Bevöl-kerung ist ländlich geprägt, die soziale Schichtung istgemischt, wobei der Mittelstand überwiegt.

Die Grundschulen befinden sich in Ewersbach (2 km)und Mandeln (2 km), eine Gesamtschule mit gymnasia-lem Zweig im benachbarten Eibelshausen (3 km). Be-rufsschulen und Gymnasien sind im 15 km entferntenDillenburg. Die Busverbindung ist gut.

Eine Wohnung wird gestellt.

Für die Gemeindearbeit stehen in Steinbrücken undMandeln gut ausgestattete Gemeindehäuser zur Verfü-gung. Das Gemeindeleben in den Orten ist rege, wobeidie einzelnen Gemeindekreise (wie z. B. Jungscharen,Kindergottesdienste, Frauenkreise, Chöre) überwiegendvon ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen geleitet werden.

In allen 4 Ortschaften sind die Kindergärten/-tagesstät-ten in kirchlicher Trägerschaft und bilden somit einenSchwerpunkt der kirchengemeindlichen Arbeit. Im Ge-meindebüro, das sich außerhalb der Pfarrhäuser zentralin Ewersbach befindet, arbeiten 3 Mitarbeiterinnen inTeilzeit. Verwaltungstechnisch ist die Gemeinde derRegionalverwaltung Herborn/Biedenkopf in Steffenbergangeschlossen.

Kirchengemeinde und Mitarbeiter/innen freuen sich aufeine Pfarrerin/einen Pfarrer oder ein Pfarrehepaar, dassich die Stelle teilt.

Unsere Erwartungen an Sie

- Sie sind offen, teamfähig und kommunikativ

- Sie besitzen seelsorgerliches Feingefühl

- Sie fördern die Kreativität der Mitarbeiter/innen undverstehen sich als deren Ansprechpartner/in

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 2 · 2008 99

- Ihnen liegt Kinder- und Jugendarbeit am Herzen

- Sie gestalten die Zusammenarbeit mit unseren Kin-dergärten/-tagesstätten

- Sie möchten mit uns die guten ökumenischen Kon-takte zur katholischen und der Freien ev. Gemeindevor Ort weiter intensivieren

- Sie feiern abwechslungsreiche und lebendige Got-tesdienste

- Sie nehmen gerne am Dorfleben teil.

Es freuen sich auf Sie

- eine aktive Gemeinde

- ein kooperativer, lebendiger Kirchenvorstand, der of-fen für neue Ideen ist

- ein solider Stamm neben- und ehrenamtlicher Mitar-beiter/innen

- ein Dekanatskirchenmusiker mit 50 % Anbindung andie Kirchengemeinde

- die beiden Kollegen

- die Mitarbeiter/innenteams der Kindergärten undKindertagesstätten.

Sie können Ihre Vorstellungen von einer lebendigenGemeinde mit uns zusammen verwirklichen! Wir wartengespannt auf Ihre Bewerbung.

Nähere Auskünfte geben gerne:

Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Günter Stein-müller, Tel.: 02774 4170; die Kirchenvorsteher DiethardGreeb (Steinbrücken), Tel.: 02774 51634 und Elke Groos(Mandeln), Tel.: 02774 4675; Pfarrer und Dekan RolandJaeckle, Tel.: 02771 36404 sowie Propst Michael Karg,Tel.: 02772 3304.

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Laubuseschbach, Dekanat Runkel und Langenbach,Dekanat Weilburg. Erteilung eines vollen Verwal-tungsdienstauftrages für die Dauer von 4 Jahren.

Die Kirchengemeinden Laubuseschbach und Langen-bach streben eine pfarramtliche Verbindung an. Die bei-den Orte der Großgemeinde Weilmünster im LandkreisLimburg-Weilburg liegen etwa sieben Kilometer vonein-ander entfernt.

Im landschaftlich reizvollen Taunus gelegen, gibt es inLaubuseschbach einen ev. Kindergarten, eine Grund-schule, Arzt und Zahnarzt sowie viele Geschäfte, so dassdie Grundversorgung gut gewährleistet ist. Weiterfüh-rende Schulen befinden sich im 5 km entferntenWeilmünster und in der Residenzstadt Weilburg (18 km);

zu allen Orten bestehen regelmäßige Schulbusverbin-dungen. Weilburg ist bekannt für sein großes kulturellesAngebot, und das nahe Weilmünster bietet zudem guteEinkaufsmöglichkeiten.

Günstige Verkehrsanbindung besteht zum Rhein-Main-Gebiet und zum Raum Gießen-Wetzlar.

Die Evangelische Kirchengemeinde Laubuseschbachzählt ca. 1.100 Gemeindeglieder. Langenbach mit denangeschlossenen Orten Winden (Ortsteil von Weilrod,Hochtaunuskreis) und Audenschmiede im Weiltal, je-weils ca. 3 km entfernt, und Rohnstadt, 2 km entfernt,hat ca. 630 Gemeindeglieder.

Die Kirche in Laubuseschbach stammt aus dem 16. Jahrhundert und hat 220 Sitzplätze. Die Gemeinde-räume sind von der Zivilgemeinde angemietet. Die im 15. Jahrhundert erbaute Langenbacher Kirche fasst200 Gottesdienstbesucher. Im Ortsteil Rohnstadt wurde1953 die Luther-Kirche mit ca. 100 Sitzplätzen errichtet.

In unmittelbarer Nähe der Langenbacher Kirche stehtdas Pfarrhaus. Der im Jahr 1901 errichtete Backstein-bau verfügt im Erdgeschoss über zwei Gemeinderäume,ein Büro und eine Küche. Das obere Geschoss und dasausgebaute Dachgeschoss (zusammen 119 m2) stehenals Pfarrwohnung zur Verfügung. Das Haus befindet sichin gutem baulichen Zustand. Auf dem idyllisch gelege-nen Grundstück gibt es einen schönen Pfarrgarten mitaltem Baumbestand und einem Teich.

Gemeindeleben: In Laubuseschbach finden wöchent-lich Gottesdienste statt und in Langenbach und Rohn-stadt im Wechsel 14-tägig. Zurzeit existieren Kindergot-tesdienstgruppen in Laubuseschbach und Langenbach.

Folgende Gruppen bestehen in Laubuseschbach: Frau-enhilfe, Redaktionskreis für den Gemeindegruß, Büche-reigruppe; in Langenbach: Kirchenchor, Frauenhilfe; inRohnstadt ein Frauenkreis. Kinder aus allen Ortsteilennehmen an der Pfadfinderarbeit in der Gemeinde Weil-münster teil.

In Laubuseschbach stellt die Bildungsarbeit einen be-sonderen Schwerpunkt dar. Hierzu zählen die Bücherei,der ev. Kindergarten und das jährlich angebotene Winter-seminar.

Mitarbeiter: In Laubuseschbach: 9 Erzieherinnen, 1 Sekretärin, 1 Küsterin und 4 Organisten als Honorar-kräfte; der Kirchenvorstand hat 12 Mitglieder. In Lan-genbach/Rohnstadt gibt es 2 Küsterinnen, 1 Chorleiterinund 2 Organistinnen. Der KV besteht aus 8 Personen.

Verstärkt werden sollen die Aktivitäten im Bereich Ju-gendarbeit und Seelsorge (Besuchsdienst).

Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/diegerne im ländlichen Raum lebt und auf Menschen zugeht. In beiden Gemeinden gibt es ein reges Vereinsle-ben und gemeinsame Veranstaltungen mit der Kirchen-gemeinde; der Kontakt zu den Vereinen sollte aktiv ge-sucht werden. Wichtig sind Humor, eigene Ideen undeine überzeugende Lebens- und Glaubenspraxis.

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 2008100

Religionspädagogische Interessen – insbesondere imBlick auf den Kindergarten – sind hilfreich.

Die Zusammenführung der beiden Gemeinden – überDekanatsgrenzen hinweg – bietet die interessante Auf-gabe, neue Gemeindestrukturen gemeinsam mit denKirchenvorsteher/innen zu entwickeln und zu leben.

Die gemeindliche Arbeit wird von den Kirchenvorste-her/innen engagiert begleitet. Wir freuen uns auf einegute Zusammenarbeit.

Weitere Informationen erteilen:

Karl Dienst, Laubuseschbach, Tel.: 06475 380 sowieHarald Bettner, Langenbach, Tel.: 06472 1652; der De-kan des Ev. Dekanates Runkel, Manfred Pollex, Frank-furter Straße 32, 65549 Limburg, Tel.: 06431 479479-5und der Dekan des Ev. Dekanates Weilburg, Ulrich Rei-chard, Konrad-Adenauer-Straße 5, 35781 Weilburg, Tel.:06471 49233-0. Der Propst für Nord-Nassau, MichaelKarg, Tel.: 02772 3304 steht ebenfalls für Auskünfte zurVerfügung.

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Liederbach, Dekanat Kronberg, Modus B

Die Evangelische Kirchengemeinde Liederbach möchteso bald wie möglich ihre 1. Pfarrstelle wieder besetzen.Liederbach am Taunus ist in den vergangenen Jahr-zehnten aus zwei Dörfern (Oberliederbach und Nieder-hofheim) im Vordertaunus zu einer kleinen, landschaftlichreizvollen und verkehrsgünstig gelegenen Stadt imEinzugsgebiet von Frankfurt gewachsen. Die Lage zwi-schen Taunus und Frankfurt begünstigte die Entwicklungder Gemeinde. Immer noch ziehen vor allem jungeFamilien in die Neubaugebiete unseres Ortes. Der näch-ste Autobahnanschluss (A 66 Frankfurt – Wiesbaden) istca. 2,5 km, die Frankfurter Innenstadt ist etwa 15 km ent-fernt. Liederbach liegt an der Bahnstrecke Frankfurt –Königstein.

Die Evangelische Kirchengemeinde hat ca. 2.800 Mitglieder und wächst ständig. Die wöchentlichen Got-tesdienste finden am ersten Sonntag im Monat im Ge-meindezentrum Niederhofheim, an den anderen in derklassizistischen Oberliederbacher Kirche, die geradeaufwändig renoviert wurde, statt und werden im anteili-gen Wechsel mit der Pfarrerin auf der 0,5 Pfarrvikarstellegehalten. Eine Vielzahl von Gottesdiensten hat alsZielgruppe Kinder und ihre Familien und wird von einemTeam Ehrenamtlicher gestaltet (Gottesdienst für kleineLeute, Kinderkirche, KidsGo für 8 bis 13-jährige). EinKirchenchor, ein Projektchor und eine kleine Band brin-gen musikalischen Schwung in unsere Gottesdienste.Auf der Orgel der Oberliederbacher Kirche hat bereitsMendelssohn musiziert.

Unser Gemeindezentrum Ritterwiesen ist fast 40 Jahrealt und bietet neben einem auch für Gottesdienste be-nutzten Raum ausreichend Platz für die Gruppen derGemeinde sowie das Gemeindebüro, das mit einer ver-sierten Kraft mit 20 Stunden/Woche besetzt ist. Zum

Team gehören ferner Küster und Hausmeisterin, ein Zi-vildienstleistender mit Schwerpunkt Seniorenarbeit undeine Jugendmitarbeiterin (50 %, befristet auf drei Jahre).Die Kirchengemeinde ist Trägerin zweier großer Kinder-gärten; auch für diese finden regelmäßig Gottesdienstestatt.

Unser Kirchenvorstand wünscht sich eine/n aufge-schlossene/n und kommunikationsfähige/n Pfarrer/inund legt besonders großen Wert auf die Bereitschaft zurKooperation und Teamarbeit mit allen Haupt- undEhrenamtlichen im Sinne von 1. Kor. 12.

Das Pfarrhaus ist ein stilvoller Altbau. Im EG befindensich ein Empfangs- und Besprechungsraum, ein Gäste-WC, das Amtszimmer sowie die Küche und ein Esszim-mer, im Obergeschoss Bad, WC und 4 weitere Räume,die als Schlaf- oder Wohnraum genutzt werden können.Im Dachgeschoss sind 2 weitere große Räume und derSpeicher. Das Pfarrhaus befindet sich in ruhiger Lage aufeinem über 2.000 m2 großen Grundstück mit Garten,unweit der Kirche gelegen.

Unsere Kirchengemeinde gehört zum Dekanat Kronbergund ist der Ev. Regionalverwaltung Oberursel ange-schlossen.

Auskunft erteilen gerne: Anke Hofmann, Vorsitzende desKV, Tel.-Nr.: 06196 26546; Hildegard Heimbrock-Strat-mann, Pfarrerin, Tel.-Nr.: 06173 9329865; Dr. SigurdRink, Propst, Tel.-Nr.: 0611 522475; Eberhard Kühn,Dekan, Tel.-Nr.: 06196 766970.

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Lindheim, Dekanat Büdingen, 1,0 Pfarrstelle,Modus A

Unser bisheriges Pfarrerehepaar geht in die Altersteil-zeit. Wir, die Kirchengemeinden Enzheim, Heegheim,Lindheim und Rodenbach suchen deshalb idealerweiseein Pfarrerehepaar. Aber auch eine Pfarrerin oder einPfarrer würde sich in unseren Gemeinden wohl fühlen.

In unseren Gemeinden leben ca. 2.000 Gemeindemit-glieder. Wir gehören zur Kommunalgemeinde Altenstadt.Wir wohnen landschaftlich in einer reizvollen und ver-kehrsmäßig gut angebundenen Umgebung am Fuße desVogelsberges. Ein Autobahnanschluss (A 45), Eisen-bahn- und Busverbindungen gehören auch dazu. DesWeiteren finden Sie bei uns gute Einkaufsmöglichkeiten.Ärzte (Zahnarzt, Internist und Allgemeinmedizin), Grund-schule sowie der Kindergarten sind vor Ort und weiter-führende Schulen befinden sich in der näheren Um-gebung.

Lebens- und liebenswert sind unsere Gemeinden durchein gutes Miteinander, eine intakte Nachbarschaft undein reges Vereinsleben.

In unseren Kirchengemeinden finden u. a. besondereGottesdienste zu verschiedenen Anlässen (Familiengot-tesdienste, Gottesdienste im Grünen, Osternachtsgot-tesdienst, Christmette, St. Martinsspiel) statt. NeuenIdeen stehen wir aufgeschlossen gegenüber.

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 2 · 2008 101

Wir haben in unseren Gemeinden eine gut ausgewoge-ne Altersstruktur. In der Auswahl der Aktivitäten ist fürjeden etwas dabei. Es gibt Bastelangebote für Kinder über das Jahr verteilt, Frauenkreise, Gemeindeausflüge,Kindergottesdienste, eine Jugendbläsergruppe und nochvieles mehr. Zur allgemeinen Information der vier Ge-meinden erscheint unser Gemeindebrief „Kirchenfenster“.

Sie werden erwartet von vier interessierten und interes-santen Kirchengemeinden mit ihren agilen Vorständen,zwei Gemeindesekretärinnen, drei Küsterinnen, einemKüster, einer Organistin, zwei Organisten und vielen eh-renamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Sie wohnen in einem renovierten Pfarrhaus in Lindheim.Die Renovierung und zukünftige Nutzung der vorhande-nen Räumlichkeiten erflogt in Absprache mit Ihnen. ImPfarrhaus befinden sich außer den beiden vorhandenenAmtsräumen: eine Wohnküche, sechs Zimmer, Bad undWC, separates WC, Balkon, eine kleine Terrasse imErdgeschoss, von der eine Außentreppe in den Gartenführt, ein Abstellraum und eine Garage befinden sich imNebengebäude; im Hof gibt es zusätzlich zwei PKW-Stellplätze.

Jede Kirchengemeinde hat ihre eigene Kirche. Außer-dem befindet sich in Lindheim und in Rodenbach jeweilsein Gemeindehaus.

Für die Zukunft würden wir uns wünschen, dass Sie anunserem Gemeindeleben teilhaben und uns eine guteSeelsorgerin, ein guter Seelsorger sein werden. Wir wür-den uns freuen, wenn Sie einen guten Kontakt zurDiakoniestation sowie eine aktive Zusammenarbeit mitunserer Grundschule in Lindheim anstreben.

An einladenden Gottesdiensten, die an verschiedenenOrten ansprechende gefeiert werden, sind wir sehr inte-ressiert. Insbesondere wünschen wir uns Angebote fürdie mittleren Jahrgänge unserer Gemeinde.

Falls Sie neugierig geworden sind auf unsere vier Ge-meinden, wenden Sie sich für weitere Informationen an:Vorsitzender von Enzheim, Herr Frank Hühn, Tel.: 01758787763; Vorsitzender von Heegheim, Herr Arno Glaum,Tel.: 0171 4634856; Vorsitzende von Lindheim, FrauBirgit Groth-Schmidt, Tel.: 0171 3884661; Kirchenvor-stands-Mitglied von Rodenbach, Frau Birgit Faul, Tel.:06047 7687; Propst für Oberhessen, Herr Eibach, Tel.:0641 7949610; Dekanin für das Dekanat Büdingen, FrauSabine Bertram-Schäfer, Tel.: 06042 536.

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Mörlenbach, Dekanat Bergstraße, Modus B

Weil der gegenwärtige Stelleninhaber nach 20 Jahrenerfolgreicher Tätigkeit bei uns in den Ruhestand geht,suchen wir zum 1. September 2008 eine/n neue/n Pfar-rer/in. Unsere Gemeinde verfügt noch über eine Pfarrvi-karstelle (50 %), die ebenfalls wieder zu besetzen ist.Daher wäre uns auch die Bewerbung eines Pfarrerehe-paares sehr willkommen.

Mörlenbach (ca. 11.000 Einwohner) ist eine liebenswer-te, schön gelegene Kleinstadt im vorderen Odenwald mitguter Infrastruktur. Sie ist eine bevorzugte Wohnge-meinde für Menschen, die in der Metropolregion Rhein-Neckar arbeiten. Mit dem PKW ist man in ca. 25 Minutenin Mannheim oder Heidelberg. Nach Weinheim (IC-Bahnhof) besteht eine Zugverbindung im 30 – 60Minutentakt mit guten Anschlüssen. Am Ort gibt es eineGrund- und Sonderschule; weiterführende Schulen sindin Rimbach (3 km), Birkenau (4 km), Fürth (8 km) undWeinheim (10 km) angesiedelt, alle mit guter Bahn- undBusanbindung.

Bei ihrer Gründung im Jahre 1950 umfasste die evange-lische Kirchengemeinde etwa 700 Gemeindeglieder.Mittlerweile gehören ihr fast 3.000 Menschen an, dar-unter viele junge Familien mit Kindern.

Wir verstehen uns als eine einladende Gemeinde, dieden Menschen nicht nur in Krisensituationen, sondernauch in ihrem alltäglichen Miteinander nahe sein möch-te, um ihnen auf diese Weise die menschenfreundlicheund lebensbejahende Botschaft Jesu Christi zu vermit-teln. Mit der katholischen Pfarrgemeinde verbindet unsein gutes und entspanntes Verhältnis, was sich in vielengemeinsamen Aktivitäten wiederspiegelt.

Unsere Gottesdienste finden sonntäglich in der Evange-lischen Kirche Mörlenbach (130 Plätze, durch Einbezie-hen des Gemeindesaales um 100 Plätze erweiterbar)statt. Dazu kommen Gottesdienste in den Ortsteilen(zweimal monatlich in Bonsweiher und einmal in Vö-ckelsbach). Eine Gruppe junger Mütter kümmert sich umden Kindergottesdienst.

Schwerpunkte des Gemeindelebens sind – neben derseelsorgerlichen Arbeit – die Angebote für Kinder undJugendliche, die (ehrenamtlich geleiteten) Vokal- undInstrumentalgruppen, die vielfältige Seniorenarbeit unddie Ökumene. Unser Gemeindebrief „Die Kirchenmaus“erscheint jeden zweiten Monat und wird an alle evange-lischen Haushalte verteilt. Einen hohen Stellenwertgenießt bei uns die Konfirmandenarbeit, die sich alskirchliche Sozialisationsbegleitung Heranwachsenderversteht. Sie findet in Form von Blockseminaren, Ge-meindepraktika und ganztägigen Projekten statt, kom-plettiert durch das Angebot von Ferienfreizeiten.

Die funktional orientierte Pfarrdienstordnung sieht eineAufteilung sämtlicher planbarer Dienste im Verhältnis 2 : 1 zwischen der vollen Pfarrstelle und der halben Pfarr-vikarstelle vor; dazu gehören auch die anfallendenKasualien. Die Konfirmandenarbeit wird gemeinsam ver-antwortet.

Zum Team der Haupt- und Nebenamtlichen gehört eineGemeindepädagogin (50 %), die zwar beim Dekanat an-gestellt ist, ihren Arbeitsschwerpunkt aber in Mörlenbachhat. Sie begleitet den Kindergottesdienst, die Jugendar-beit und das Konfirmandenprojekt. Außerdem arbeitenbei uns eine Gemeindesekretärin (30 %), zwei nebenamtliche Organisten, je eine Küsterin für jedenGottesdienstort sowie eine Hausmeisterin für das Ge-

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 2008102

meindehaus in Mörlenbach. Mit großem persönlichenEngagement beteiligen sich die Mitglieder des Kirchen-vorstandes an der Bewältigung der vielschichtigenAufgaben unserer Gemeinde. Sie nehmen u. a. Besuchs-dienste wahr und fahren betagte oder gehbehinderteMenschen mit dem gemeindeeigenen Kleinbus zu Got-tesdiensten und Gemeindeveranstaltungen.

An Räumlichkeiten steht der Gemeinde, neben der Kir-che, das mit ihr baulich verbundene Gemeindehaus zurVerfügung. Es umfasst den Gemeindesaal, Küche, WC,das Gemeindebüro, das Büro der Gemeindepädagogin,den Jugendraum und ein Besprechungszimmer.

Das im Jahre 1968 erbaute Pfarrhaus mit Garage liegtoberhalb des Ortskerns, ca. 5 Minuten Fußweg von Kir-che und Gemeindehaus entfernt, inmitten eines großen,parkähnlich angelegten Hanggrundstückes. Es wurdevor 5 Jahren gründlich unter dem Aspekt der Energie-effizienz saniert. Der Amtsbereich (30 qm) gliedert sich inzwei Räume. Zum Wohnbereich (130 qm) gehören Wohn-und Esszimmer, eine große Terrasse, Küche, Bad, Gäste-WC, Schlafzimmer, 3 Kinderzimmer und ein Hobby-keller.

Wir wünschen uns eine/n Pfarrerin/Pfarrer, die/der

- authentisch und lebensnah den Glauben lebt undverkündet;

- kontaktfähig, kommunikativ und musikalisch ist undes versteht, Menschen zu motivieren;

- eine offene und dialogfähige Theologie vertritt;

- Kasualien liebe- und niveauvoll gestaltet;

- die Menschen in ihren Lebenssituationen aufsuchtund sie auf ihren Wegen begleitet.

Wenn Sie sich jetzt vorstellen könnten, bei uns in Mör-lenbach als Pfarrer/in tätig zu werden, sollten Sie sich mituns in Verbindung setzen.

Weitere Auskünfte erteilen gerne:

Pfarrer Eckhard Grebenstein, Tel.: 06209 4272; die stell-vertretende KV-Vorsitzende Lieselotte Leinthaler, Tel.:06209 4130; Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: 06252 673311und die Pröpstin für Starkenburg, Tel.: 06151 41151.

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Nieder-Weisel, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Wetterau,Modus C

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine Pfarre-rin oder einen Pfarrer, die/der gerne in unserer attrakti-ven Gemeinde leben und arbeiten möchte. Unser bishe-riger Pfarrer hat nach beinahe acht Jahren Amtszeit dieStelle als Dekan im Ev. Dekanat Rodgau übernommen.

Herzlich Willkommen in Nieder-Weisel

Nieder-Weisel ist mit ca. 2.000 Einwohnern ein über-schaubarer Ort und größter Stadtteil von Butzbach. Un-ser Dorf ist ländlich geprägt und landschaftlich reizvollinmitten der Wetterau, am Rande des Taunus gelegen.Bahnhöfe und ein Autobahnanschluss zur A 5 (45 kmnördlich von Frankfurt und 25 km südlich von Gießen)sind in nächster Nähe vorhanden.

Im Dorf befinden sich eine evangelische Kindertages-stätte, eine Grundschule sowie Einkaufsmöglichkeitenfür den täglichen Bedarf. Die nahe gelegene KernstadtButzbach verfügt über alle weiterführenden Schulen(Gymnasium, Haupt- und Realschulen).

In Nieder-Weisel existiert eine intakte Dorfgemeinschaftmit einem aktiven Vereinsleben. Kirchengemeinde undVereine verbindet ein gutes Miteinander.

Unsere Kirchengemeinde zeichnet aus

Wir verstehen uns als Weggemeinschaft der Menschenin der Kirchengemeinde (mit ca. 1.500 Gemeindeglie-dern) und im Dorf. Mit Liebe und Sorgfalt vorbereiteteGottesdienste (auch in unterschiedlichen Formen) erle-ben wir als geistliche Mitte unseres Gemeindelebens.Der Kirchenvorstand (mit 11 Mitgliedern) arbeitet enga-giert und selbstverantwortlich; einmal im Jahr nehmenwir uns ein Wochenende Zeit für inhaltliche Themen.

Gemeinsam mit weiteren ca. 25 Ehrenamtlichen bietenwir Angebote für alle Altersgruppen an (Spielkreis, Kin-dergottesdienst, Kirchen-Jugendband, Frauenkreis,„Frühstück für Alle“, Seniorenkaffee, RedaktionskreisGemeindebrief, Besuchsdienstkreis). Haupt- und neben-amtlich arbeiten mit: ein Küsterehepaar, eine Hausmei-sterin, eine Gemeindesekretärin und eine Organistin.

In unserer Evangelischen Kindertagesstätte – mit Platzfür bis zu 100 Kindern im Alter von 21/2 bis 6 Jahren – bie-ten 13 hauptamtliche, engagierte Mitarbeiterinnen eineumfassende Betreuung bis in den späten Nachmittag an.Ein evangelisches Profil und familienorientierte Angebotesind uns wichtig. Wir legen großen Wert auf die Zusam-menarbeit zwischen unserem kompetenten Kindergar-tenteam und der Pfarrerin/dem Pfarrer, z. B. in dergemeinsamen Durchführung der Kinderbibelwoche, beiFamilien-Gottesdiensten und der Begleitung kirchlicherFeste. Ein Förderverein auf Elternebene unterstützt dieArbeit unserer Kindertagesstätte.

Als Kirchengemeinde arbeiten wir mit dem geistlichenZentrum des Johanniterordens und dem hessischenLandesverband der Johanniter-Unfallhilfe, die beide ih-ren Sitz in unserem Dorf haben, zusammen. Außerdemist unsere Kirchengemeinde Mitglied in der Ökumeni-schen Diakoniestation Butzbach/Münzenberg und dortmit zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.

Unsere zentral gelegene Pfarrkirche aus dem 17. Jahr-hundert mit ca. 450 Sitzplätzen bildet zusammen mit denGemeinderäumen ein wunderschönes Areal, das auchzum Feiern von Gemeindefesten einlädt. Das Pfarrhaus

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 2 · 2008 103

ist ca. drei Gehminuten von der Kirche gelegen. Es ist einfreistehendes Einfamilienhaus mit sechs Zimmern(Wohnfläche ca. 130 m2) und verfügt über einen großenGarten. Das Amtszimmer und das Gemeindesekretariatbefinden sich, räumlich abgetrennt vom Privatbereich, imErdgeschoss. Die Gebäude sind in einem sehr gutenbaulichen Zustand. Das Pfarrhaus wird während der Va-kanzzeit grundlegend renoviert.

Das wünschen wir uns

Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/deram Leben der Gemeindeglieder teilnimmt und sie anzentralen Punkten des Lebens seelsorgerlich begleitet.Sie/Er sollte Freude an der Gestaltung von Gottesdien-sten unterschiedlicher Formen haben und es verstehen,Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das Evangeli-um in zeitgemäßer Form nahe zu bringen. Wichtig ist unsdie Unterstützung und Förderung der ehrenamtlichenMitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Großen Wert legen wirauf eine Fortführung der Arbeit mit den Kindern, Elternund Erzieherinnen in der Kindertagesstätte um unserereligions- und pädagogische Qualität zu halten und wei-ter zu entwickeln. Die Bewerberin/der Bewerber kann anBestehendes anknüpfen und Bewährtes fortführen. DieGemeinde ist aber auch offen für neue Schwerpunkte.

Interessiert?

Sie werden auf eine lebendige Gemeinde mit engagier-ten und kooperativen Menschen treffen. Wir freuen unsauf Sie.

Nähere Auskünfte erteilen: Kristian Frank (Vorsitzenderdes Kirchenvorstandes), Tel.: 06033 5699; IngetraudHaub (stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstan-des), Tel.: 06033 4662; Dekan des Dekanats, Pfr. Jörg-Michael Schlösser, Tel.: 06032 345460; Propst für Ober-hessen, Pfr. Klaus Eibach, Tel.: 0641 7946910.

Schauen Sie sich doch auch einmal auf unserer Home-page um: http://www.kirchengemeinde-nieder-weisel.de.

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Offenbach am Main, Französisch-Reformierte Ge-meinde, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Offenbach, Gemein-dewahl, zum zweiten Mal

Aufgrund der Pensionierung des derzeitigen Stellenin-habers ist die halbe Pfarrstelle in der Französisch-Reformierten Gemeinde im Dekanat Offenbach zum01.03.2008 wieder zu besetzen.

Die Französisch-Reformierte Gemeinde ist eine kleine,aber aktive und sehr engagierte Gemeinde im ZentrumOffenbachs. Ausführliche Informationen zur Stadt findenSie unter www.offenbach.de.

Unsere Gemeinde ist stolz auf ihre lange von Offenheitund Toleranz geprägte Geschichte und fühlt sich imGemeindeleben ihrer besonderen Privilegien und ganzeigenen Gemeinde- und Gottesdienstordnung und ihremreformierten Bekenntnis verpflichtet.

Gegründet wurde sie 1699 von Hugenotten, die nach derAufhebung des Ediktes von Nantes ihre französischeHeimat verlassen mussten und im toleranteren Offen-bach ihren Glauben leben durften.

Aus dieser Zeit stammen auch die zwei bedeutendenhistorischen Gebäude der Gemeinde. Das Pfarrhaus,erbaut etwa 1720, besitzt einen wunderschönen Gartenund hat auf zwei Etagen eine großzügige Pfarrwohnung.In diesem historischen Gebäude sind im Erdgeschossauch die Gemeinderäume untergebracht. Im Jahr 1717wurde der Grundstein für die kleine Kirche gelegt - einJuwel und Zeichen ungebrochenen christlichen Glau-bens inmitten einer modernen Großstadt mit ihren sozia-len Herausforderungen.

Unsere Gemeinde hat keinen abgegrenzten Wohnbe-zirk. Ihre etwa 200 Glieder kommen aus dem ganzenStadt- und Landkreis.

Der Gottesdienstbesuch ist gemessen an den Gemein-dezahlen gut. Zu den zahlreichen festen Aktivitäten derGemeinde gehören „Essen & Wärme für Bedürftige“ undein ökumenisches Friedensgebet. Chor und regelmäßigeKonzerte gehören ebenso zum Gemeindeleben wie einFranzösisch-Lesezirkel und ein Bibelkreis.

Eine gelebte demokratische Gemeindestruktur mit Pfar-rer/in, Presbyterium und Diakonie sorgt für einen kom-munikativen und offenen Umgang innerhalb der Ge-meinde und in nachbarschaftlichen und ökumenischenBelangen.

Seit Jahren gehört die Geistig-Behinderten-Seelsorge alshalbe Stelle zu unserer Gemeinde. Wir würden es begrü-ßen, wenn diese Konstellation auch bei der zukünftigenStelleninhaberin/dem zukünftigen Stelleninhaber alsKombination zweier halber Stellen erhalten bliebe (sieheentsprechende Ausschreibung).

Unsere neue Pfarrerin/unser neuer Pfarrer sollte bereitsein, das reformierte Bekenntnis zu pflegen. Schön wäredie Vertrautheit mit der französischen Sprache und dasInteresse, unsere guten Kontakte zu Partnergemeindenin Frankreich und den Waldensern in Italien aufrecht zuerhalten.

Trotz alter Traditionen und großer Kontinuität in der Ge-meindearbeit sind wir offen für neue Impulse und auchNeuanfänge.

Da im nächsten Jahr unsere Pfarr- und Gemeinderäumein großem Umfang renoviert werden, ist auch ein gewis-ses Maß an Improvisationstalent und Flexibilität gefragt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Mehr über uns erfahren Sie über: http://www.franz-ref-offenbach.de.

Ansprechpartner: Pfarrer Günter Krämer, Tel.: 069814894; Dekanin Eva Reiß, Tel.: 069 888406, Pröpstin fürRhein-Main, Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388.

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Page 32: Nr. 2 Darmstadt, den 1. Februar 2008 D1205 B · 3. Gute Ziele der Reform besser kommunizieren. Konkurrenzdenken und Ängste der Gemeinden abbauen; hier können Dekanate selbst vieles

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 2008104

Pfarrstelle für Behinderten-Seelsorge im DekanatOffenbach, 0,5 Pfarrstelle - Besetzung durch die Kir-chenleitung, zum zweiten Mal

Aufgrund der Pensionierung des derzeitigen Stellenin-habers ist die halbe Pfarrstelle für die Seelsorge an geis-tig behinderten Menschen im Dekanat Offenbach zum01.03.2008 wieder zu besetzen.

Die Großstadt Offenbach (ca. 118.000 Einwohner) liegt inder Rhein-Main-Region zwischen dem Landkreis Offen-bach und der Weltstadt Frankfurt mit einer hervorragen-den Infrastruktur.

Ausführliche Informationen zur Stadt finden Sie unterwww.offenbach.de.

Die seelsorgerliche Betreuung geistig behinderter Men-schen und ihrer Angehörigen geschieht seit mehr als 30 Jahren in unserem Dekanat.

Der Aufgabenbereich umfasst:

- Seelsorge an geistig behinderten Menschen und ih-ren Angehörigen

- Gottesdienst mit geistig behinderten Menschen undderen Angehörigen (monatlich)

- Freizeitangebote für geistig behinderte Menschenverschiedener Altersstufen (derzeit bestehen ein Orff-Kreis, ein Volkstanzkreis, eine Freizeitgruppe, zweiKochgruppen; jährlich findet eine mehrtägige Freizeitstatt)

- Zusammenarbeit mit den Behinderten-Werkstätten,den Wohnanlagen in Stadt und Kreis Offenbach, derLebenshilfe e. V. und verschiedenen Trägern und Ver-bänden

- Unterricht an der Sonderschule für praktischbildbareKinder und Jugendliche.

Die beschriebenen Arbeitsbereiche sind hervorragendorganisiert und bieten dennoch viele gestalterischeMöglichkeiten.

Es steht eine Mitarbeiterin (25 % Stelle) in der Verwal-tung bzw. für die Mitarbeit in Gruppen zur Verfügung. IhrBüro befindet sich im Dekanat / Haus der Kirche, Ludo-Mayer-Straße 1.

Unterstützt werden Sie von einem engagierten Ehren-amtlichenkreis.

Die inhaltliche Arbeit wird von einem Beirat begleitet, derauch für die Gehörlosen-Seelsorge zuständig ist.

Alle Veranstaltungen der Behinderten-Seelsorge findenin den beiden denkmalgeschützten Gebäuden der Fran-zösisch-reformierten Gemeinde in der Innenstadt Offen-bachs statt: In der Kirche (Herrnstraße 43) und im Ge-meindehaus und –garten (Herrnstraße 66).

Das Presbyterium unterstützt die Arbeit der Behinderten-Seelsorge und begrüßt ihre weitere Anbindung an dieGemeinde.

Die Stelle kann (wie in den letzten 12 Jahren) mit der ebenfalls neu zu besetzenden 50 % Gemeindepfarrstelle(s. entsprechende Ausschreibung) verbunden werden.

Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die Teilnahmean einem 6-Wochen-KSA-Kurs oder eine vergleichbareQualifikation erwartet (kann auch nachgeholt werden).

Wenn Sie sich von den vielfältigen Aufgaben angespro-chen fühlen und Sie in der Arbeit mit behinderten Men-schen eine Herausforderung für sich sehen, dann sen-den Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an dieKirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz, Paulusplatz1, 64285 Darmstadt.

Weitere Auskünfte erteilt Pfarrer Gerhard Helbich (Zent-rum Seelsorge und Beratung), Tel.: 06031 162950 unddie Vorsitzende des Dekanatssynodalvorstandes im De-kanat Offenbach, Angela Sluyter, Tel.: 069 888406.

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Wallerstädten, Dekanat Groß-Gerau, 1,0 Pfarrstelle,Modus A

Unser langjähriger Pfarrer ist ab 1. Januar 2008 zumhauptamtlichen Dekan des Dekanats Groß-Gerau ge-wählt worden.

Wir suchen nun zum nächstmöglichen Termin eine Pfar-rerin/einen Pfarrer für unsere 1.400 Gemeindemitglie-der.

Wer sind wir:

Wallerstädten ist ein Stadtteil der etwa 25.000 Einwoh-ner zählenden Kreisstadt Groß-Gerau mit einer dörflichgeprägten Struktur und liegt am Rande des Ballungsge-bietes Rhein-Main innerhalb des landschaftlich schönenHessischen Rieds. Hier leben 2.755 Einwohner, davonsind ca. 1.400 evangelische Christen. Die Entfernung zurKreisstadt Groß-Gerau beträgt 3 km. Die größerenStädte Mainz, Darmstadt und Frankfurt befinden sich imUmkreis von 15 bis 35 km.

In unserem Stadtteil gibt es zwei städtische Kindergärtenund eine Grundschule, in Groß-Gerau eine Gesamt-schule, zwei Gymnasien und eine Berufsschule mit ei-nem beruflichen Gymnasium. Diese Schulen sind mit öf-fentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

Unser Vereinsleben ist sehr ausgeprägt: Der Wallerstäd-ter Gesangverein einer der ältesten Deutschlands. Wirhaben weiterhin einen großen Sportverein, einen Heimat-und Geschichtsverein und einen Landfrauenverein, umnur die größeren Vereine zu nennen.

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 2 · 2008 105

Unsere Kirchengemeinde

versteht sich als offene und einladende Gemeinde. Wirsind volkskirchlich geprägt und gut in das Leben desDorfes integriert. Unser Gemeindefest zum Beispiel istein beliebter Anlass auch für Kirchenferne, mit uns zu fei-ern.

Die Wahlbeteiligung bei den Kirchenvorstandswahlen lagbei den letzten drei Wahlen immer über 35 %.

Unsere Gebäude:

Die Kirche stammt aus dem 18. Jahrhundert und istschön renoviert. Sie bietet Platz für etwa 300 Gottes-dienstbesucher. Das 1980 errichtete Gemeindehaus unddas Pfarrhaus mit einem großen Garten liegen nur weni-ge Gehminuten von der Kirche entfernt. Das Pfarrhaus istfür die nächsten fünf Jahre Dienstwohnung des Dekans.Eine geeignete Dienstwohnung / - Haus für den o. g.Zeitraum wird von der Kirchengemeinde angemietet.

Unser Kirchenvorstand

besteht aus zehn gewählten und zwei berufenen Mitglie-dern. Wir arbeiten seit vielen Jahren sehr harmonischzusammen und freuen uns über neue Ideen.

Sie werden weiter unterstützt von

- einer Sekretärin, 10 Stunden / wöchentlich

- einer Küsterin und Hausmeisterin, 9,5 Stunden / wö-chentlich

- drei Organistinnen

- einer Kirchenchorleiterin

- einem Posaunenchorleiter

- mehreren Flötenkreisleiterinnen

- und vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern.

Wir feiern und veranstalten

- wöchentliche Gottesdienste (einmal monatlich um18.00 Uhr)

- besondere Gottesdienste wie: Tauferinnerungsgot-tesdienst, Gottesdienst im Grünen, Himmelfahrtgot-tesdienst mit dem Gesangverein im WallerstädterWald

- Kindergottesdienst vierzehntägig

- ein Gemeindefest mit großem Flohmarkt

- ein Frauenfrühstück einmal im Jahr

- Konzerte in der Kirche

- einen Seniorennachmittag einmal im Jahr

- im Winterhalbjahr einen monatlichen Kirchenstamm-tisch mit unterschiedlichen Themen

- In der Vorweihnachtszeit besucht der Kirchenvor-stand alle Senioren ab 80 Jahren.

In unserer Kirchengemeinde gibt es

- einen Kinderbibelkreis

- einen Kirchenchor

- einen Posaunenchor

- eine Frauenhilfe

- Flötenkreise.

Vierteljährlich verteilen wir einen Gemeindebrief an alleHaushalte.

Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer,die/der

- neue Impulse in der Kinder- und Jugendarbeit gibt

- offen ist für das dörfliche Leben

- vertrauensvoll und kooperativ mit dem Kirchenvor-stand und anderen Ehrenamtlichen zusammen ar-beitet

- die Menschen in ihren Lebenssituationen aufsuchtund sie auf ihren Wegen begleitet

- es versteht zu motivieren und zu begeistern

- mit dem Dekanat und den Nachbargemeinden ko-operiert

- die erfolgreiche kirchenmusikalische Arbeit fortführt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Auskunft erteilen:

Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388; PfarrerinChristiane Dannemann, stellvertretende Dekanin, Tel.:06152 57804; Irmgard Duhmer, stellvertretende. Vorsit-zende des Kirchenvorstands, Tel.: 06152 54107.

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Wohnbach, 0,5 Pfarrstelle, Evangelisches DekanatHungen, Patronat Graf zu Solms-Laubach

Kennen Sie Wohnbach?

Wenn nicht, dann sollten Sie es unbedingt kennen ler-nen und zu Ihrer Heimat machen!

Wohnbach liegt am nördlichen Rand der Wetterau undhat seinen Ursprung in der Römerzeit. Wohnbach gehörtzu der Großgemeinde Wölfersheim und ist der kleinsteder fünf Ortsteile mit ca. 1.100 Einwohnern. Die evange-lische Kirchengemeinde hat ca. 750 Mitglieder. Obwohl

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eine gute Verkehrsanbindung und ein funktionierenderöffentlicher Nahverkehr vorhanden ist, hat sich ein dörf-liches Idyll erhalten. Dies macht sich bemerkbar durcheine funktionierende Nachbarschaft mit guter Sozial-struktur und gewachsenem Zusammenhalt sowie einemregen Vereinsleben. Hier ist die Kirchengemeinde voll-ständig integriert. Ein Kindergarten befindet sich inWohnbach selbst, die Großgemeinde bietet neben viel-fältigen Einkaufmöglichkeiten eine Haupt- und Real-schule und eine gute ärztliche Versorgung. In einer Ent-fernung von weniger als 15 km befinden sich mehrerekleine Städte wie Hungen, Lich, Friedberg, Bad Nauheimund Butzbach. Naherholungszentren wie der Vogelsbergund der Taunus liegen in unmittelbarer Nähe vor derHaustür.

Die denkmalgeschützte renovierte Kirche mit ihrer kunst-historischen Stuckdecke ist überregional bekannt. Vis-à-vis der Kirche ca. 50 Meter entfernt liegt das Pfarr-haus mit dem angrenzenden Gemeindehaus. Im Pfarr-haus befindet sich das Gemeindebüro mit Amts- undBesucherzimmer sowie eine geräumige Wohnung für diePfarrersfamilie, bestehend aus sechs Zimmern, Kücheund zwei Bädern. Das Haus stammt aus der Mitte des19. Jahrhunderts und ist vor 10 Jahren von Grund aufumgestaltet worden und zeitgemäß ausgestattet. Übereine eventuelle Renovierung kann verhandelt werden.Neben einem Pfarrhof mit einer Doppelgarage gehörtzum Gebäudekomplex ein ca. 800 m2 großer Garten.

Neben den sonntäglichen Gottesdiensten haben sich ei-ne ganze Reihe Sondergottesdienste etabliert. So sindzu nennen: Christnachtgottesdienst, Neujahrsempfang,Ostermorgengottesdienst, Hagelfeiertag, ökumenischerZeltgottesdienst und Erntedankfeier.

Außer mehreren musikalischen Gruppen für kleine undgroße Gemeindemitglieder sind in der Kirchengemeindefest etabliert: ein Bibelkreis, die Frauenhilfe und der Kin-dergottesdienst mit Kindergottesdienstteam. GroßenWert legt die Kirchengemeinde auf ein ökumenischesMiteinander zur katholischen Nachbargemeinde.

Die gemeindliche Arbeit wird mitgetragen von:

- einem engagiert mitarbeitenden Kirchenvorstand

- einer stundenweise tätigen Gemeindesekretärin

- einer engagierten Küsterfamilie

- zwei Organistinnen

- ehrenamtlichen Kindergottesdienstmitarbeiterinnenund

- einer Reinigungskraft.

Der Kirchenvorstand wünscht sich eine Pfarrerin odereinen Pfarrer, die/der

- authentisch und lebensnah den Glauben an JesusChristus lebt, verkündigt und dazu mithelfen will,dass Menschen in unserer Gemeinde ihren Glaubenleben und kirchenfremde Christen erreicht werden;

- Freude hat an Verkündigung und Gebet, im Bereichder Seelsorge einen Schwerpunkt setzt und Men-schen besuchen und offen mit deren Problemen undSorgen umgehen kann, insbesondere Ältere undKranke;

- die Begleitung und Förderung der ehrenamtlichenMitarbeiterinnen und Mitarbeiter als wichtigen Teil derGemeindearbeit sieht;

- die Betreuung des Kindergottesdienstes, der Konfir-manden, der heranwachsenden Generation und desBibelkreises als wichtige Aufgabe sieht;

- das Gottesdienstangebot vielfältig gestaltet und

- Freude an der Kirchenmusik hat. Freuen würde esden Kirchenvorstand, wenn durch die neue Pfarrerinbzw. den neuen Pfarrer ein lang gehegter Wunsch inErfüllung ging, die Wiederbelebung eines Posaunen-chores.

Weitere Auskünfte erteilt: die stellvertretende Kirchen-vorstandsvorsitzende Frau Renate Ludwig, Tel.: 060369818889; Kirchenvorsteher Herr Winfried Gramatte, Tel.:06036 5588; Herr Propst Klaus Eibach, Tel.: 06417949610; Frau Dekanin Barbara Alt, Tel.: 06404 205910.

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0,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge im Zentrum fürSoziale Psychiatrie Hadamar, Dekanat Runkel.

Besetzung erfolgt als Verwaltungsauftrag auf sechsJahre durch die Kirchenleitung.

Die 0,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge mit dem Schwer-punkt Maßregelvollzug nach § 64 StGB am Zentrum fürSoziale Psychiatrie in Hadamar ist ab sofort neu zu be-setzen.

Allgemeine Rahmenbedingungen

Das Zentrum für Soziale Psychiatrie ist eine Einrichtungdes Landeswohlfahrtsverbandes Hessen. Neben der Ab-teilung für Allgemeine Psychiatrie gibt es einen Heim-und Pflegebereich sowie eine Klinik für Forensik. DasZentrum unterhält daneben eine Ambulanz, eine Tages-klinik sowie betreute Wohngemeinschaften. Auf demGelände des Mönchbergs befindet sich zudem eine Ju-gendbegegnungsstätte sowie eine Gedenkstätte für Op-fer der Euthanasie während des sog. „Dritten Reiches“.

Am Zentrum ist eine 1,0 Pfarrstelle eingerichtet, die inStellenteilung mit je einem halben Dienstauftrag besetztwird. Derzeit arbeitet dort eine Klinikpfarrerin. Die öku-menische Zusammenarbeit mit dem katholischen Seel-sorger ist effektiv und bereichernd. WöchentlicheDienstbesprechungen dienen dem Austausch und derAbsprache. Gemeinsame Veranstaltungen sind die sonntäglichen Gottesdienste mit anschließendem Kir-chenkaffee in der Ägidienkirche (im Wechsel evange-lischkatholisch), Andachten auf den Stationen, die jah-

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reszeitlichen Patientenfeiern sowie die Weihnachtsfeierfür Mitarbeitende und Patient/innen, musikalische Ver-anstaltungen, Ausflüge mit Patient/innen, Beteiligung anProjekttagen des Zentrums mit einem spezifischenAngebot, Beteiligung an Fortbildungen und Veranstal-tungen der Gedenkstätte. Auf den Stationen hat sich fürdie Präsenz der ökumenisch arbeitenden Seelsorge einVorder- bzw. Hintergrunddienst bewährt.

Der Ort der Seelsorge

Mit 235 Betten ist der Maßregelvollzug in Hadamar diegrößte Einrichtung dieser Art in Hessen. Oberstes Be-handlungsziel ist es, den Menschen ein straf- und sucht-mittelfreies Leben zu ermöglichen. Die häufigsten Deliktesind Raub, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz,Diebstahl, Tötung, Verkehrsdelikte, Sexualdelikte. In derRegel haben Patienten des Maßregelvollzugs Gefängnis-erfahrung. Hierdurch und durch die Abläufe in der Ein-richtung ist eine Nähe zur Gefängnisseelsorge gegeben.Bei entsprechender Mitarbeit der Patient/innen dauertdie Behandlung durchschnittlich 24 Monate. Das thera-peutische Team setzt sich zusammen aus dem Pflege-dienst, Psycholog/innen, Sozialarbeiter/innen, Ärtz/-innen, Ergo-, Kunst-, Arbeits- und Sporttherapie. ImMaßregelvollzugsbereich gibt es keine eigenen Seelsor-geräume. Einzel- und Gruppenkontakte erfolgen nachAbsprache mit den Interessierten und den Stationen. Zuden Aufgaben gehören neben einem regelmäßigenAndachtsangebot Einzelgespräche für Patient/innen,Angehörige und Personal sowie diverse Gruppenange-bote. Derzeit wird in Zusammenarbeit mit dem De-kanatskirchenmusiker ein Gospelchor begleitet.

Nähere Informationen erfahren Sie auch unter www.zsp-hadamar.de.

Seelsorgeverständnis

Die evangelische Seelsorge ist ein Angebot der Kirchefür alle Patient/innen, Angehörige und Mitarbeitende desZentrums. Sie arbeitet überkonfessionell. Sie sieht denMenschen als Ebenbild Gottes und achtet deshalb dieWürde des Menschen von seinem Anfang bis zu seinemEnde – in seiner Unvollkommenheit und in allem Frag-mentarischen. Sie schätzt die kulturelle, religiöse undkonfessionelle Prägung der Menschen in ihrem Eigen-wert, würdigt die je eigene Lebensdeutung und unter-stützt die persönliche Selbstbestimmung. Sie sucht mitden Menschen vor Ort gemeinsam nach den jeweiligenRessourcen, nach Quellen der Stärkung und in der Hoff-nung sowie nach Hilfen zu Bewältigung der jeweiligenSituation. Sie ist überzeugt, dass Schmerz und Leid nichtgleichbedeutend sind mit Unheil, und dass Heil nichtabhängt von Heilung. Sie vertraut dabei auf die Gegen-wart und den Beistand Gottes und versucht, seine Nähezu bezeugen.

Erwartungen

Wir erwarten von dem Bewerber/der Bewerberin:

- Kompetenz und Sensibilität für die Seelsorge in derPsychiatrie und im Maßregelvollzug

- Bereitschaft und Fähigkeit zur kollegialen Zusam-menarbeit

- Fähigkeit und Erfahrung in der Gestaltung von Got-tesdiensten und Gruppenarbeit mit Kranken und Ge-sunden

- Klinische Seelsorgeausbildung (6 Wochen) oder Äquivalent. Ein zweiter Kurs kann berufsbegleitendmit Schwerpunkt Maßregelvollzug nachgeholt wer-den

- 2-wöchiges Praktikum in der Gefängnisseelsorgeund in einer anderen Einrichtung des Maßregelvoll-zugs

- Ökumenische Offenheit

- Kontaktpflege zu Personen und Gruppen in Gemein-den und Dekanat.

Das Stellenprofil und der Dienstort können sich in die-sem Zeitraum ändern. Die Stelleninhaberin oder derStelleninhaber ist dem Konvent für Krankenhausseel-sorge und der Psychiatrieseelsorge zugeordnet undnimmt regelmäßig an den Dekanatskonferenzen teil. DieMaßregelvollzugsseelsorge wird zudem zu den Konfe-renzen der Evangelischen Gefängnisseelsorge eingela-den. Jährlich findet eine Konferenz der Maßregelvoll-zugsseelsorge der EKD statt. Die regelmäßige Teilnahmean einer Gruppensupervision und an den jährlichen fach-bezogenen Weiterbildungen sowie an den hausinternenFortbildungen wird erwartet. Das Krankenhaus stellt derSeelsorge ein gut ausgestattetes Büro zur Verfügung.

Hadamar ist eine historische Kleinstadt mit altem Stadt-kern und Schloss (www.hadamar.de). Sämtliche Schul-möglichkeiten sind vor Ort. Einkaufsmöglichkeiten undFreizeitangebote sind sehr gut. Die Dom- und KreisstadtLimburg, Autobahn 3 und ICE-Verbindung sind unmittel-bar erreichbar.

Die Seelsorge wird seitens der Klinikleitung und Ärztli-chen Direktion als wichtiges Zusatzangebot der Kircheverstanden, das gleichzeitig dem Rechtsanspruch derPatient/innen nachkommt.

Grundsätzlich ist die Kombination mit einer weiteren hal-ben Pfarrstelle im Dekanat möglich.

Auskünfte erteilen: Pfarrerin Inge Orglmeister-Durlas,Tel.: 06433 917364; Studienleiter Lutz Krüger, Tel.: 06031162958; Dekan Manfred Pollex, Tel.: 06431 4794795;Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304.

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0,5 Pfarrstelle I für Klinikseelsorge im Dekanat Berg-straße

Das Dekanat Bergstraße sucht zum nächstmöglichenZeitpunkt eine Pfarrerin oder einen Pfarrer für die Seel-sorgearbeit im Heilig-Geist-Krankenhaus in Bensheimund im Kreiskrankenhaus in Jugenheim.

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1. Das Heilig-Geist-Krankenhaus Bensheim ist einBelegkrankenhaus mit 132 Betten, die sich auf folgendeStationen verteilen: 1 Chirurgie, 2 Innere, 1 Wachstation,1 Wochenstation. Dazu kommt die angegliederte Kurz-zeitpflege mit 11 Plätzen. Das Haus bildet mit den Kran-kenhäusern in Offenbach und Lampertheim den „Katho-lischen Klinikverbund Südhessen gemeinnützigeGmbH“, der auch der evangelischen Seelsorge gegen-über sehr aufgeschlossen ist.

Aufgaben der Seelsorgerin oder des Seelsorgers sind:

- Besuche der Patientinnen und Patienten

- Gesprächsbereitschaft gegenüber Angehörigen

- Gottesdienste in der Krankenhauskapelle (1 mal mo-natlich)

- Ökumenische Gottesdienste (2 mal jährlich)

- Ökumenische Gottesdienste für die Mitarbeitenden(2 bis 3 mal jährlich)

- Regelmäßige Dienstgespräche mit dem katholischenKollegen

- Begleitung der „Christlichen Krankenhaushilfe“ (öku-menischer Besuchskreis)

- Mitarbeit in der innerbetrieblichen Fortbildung

- Mitarbeit in der Krankenpflegeschule im Gesund-heitszentrum Bergstraße, Heppenheim.

Das Heilig-Geist-Krankenhaus bietet:

- eine neu gestaltete Krankenhauskapelle

- ein Büro für die Seelsorge

- ein immer offenes Ohr für die Anliegen der Seelsorge

- eine gute ökumenische Zusammenarbeit.

In den nächsten Jahren wird eine Zertifizierung desHauses angestrebt.

2. Das Kreiskrankenhaus in Jugenheim ist mit 80 Bet-ten schwerpunktmäßig eine Klinik für neurologischeRehabilitation (hauptsächlich Patienten und Patientinnennach einem Schlaganfall). Daneben besteht die Abtei-lung für Plastische Chirurgie (vor allem Knie- und Hüft-gelenke) mit zzt. 43 Betten.

Aufgaben der Seelsorgerin oder des Seelsorgers sind:

- die Begleitung der Schlaganfallpatientinnen und –patienten (Verweildauer von 3 Wochen bis zu 3 Mo-naten) und deren Angehörigen

- Gestaltung des wöchentlichen Abendgebetes in ei-nem der Aufenthaltsräume und des

- Sonntagsgottesdienstes (1 mal im Monat), der sehrgut besucht wird und im Gymnastikraum stattfindet.

Die Zusammenarbeit mit der katholischen Kollegin istauch hier unkompliziert und gut. Ärzteschaft und Mitar-beitende im Haus stehen der Seelsorge offen gegen-über.

Erwartet werden von der Bewerberin oder dem Bewer-ber:

- Sensibilität, Bereitschaft zur Auseinandersetzung mitGegebenheiten und Mut zum eigenen theologischdurchdachten Standpunkt

- Offenheit für die Fragen, Probleme und Erwartungender Patientinnen und Patienten und des Personals

- Kreativität und Ideen für spirituelle Angebote.

Eine Zusatzausbildung in KSA (mindestens ein 6-Wochen-Kurs) wird vorausgesetzt. Diese Zusatzausbil-dung kann ggf. nachgeholt werden. Die Angebote desregionalen und gesamtkirchlichen Konvents für Kran-kenhausseelsorge zum fachlichen Austausch und zurWeiterbildung sind zu nutzen. Wichtig ist die Bereit-schaft, sich auf zwei völlig verschiedene Krankenhäusereinzulassen und in jedem Haus auf eine eigene Weise dieSeelsorgearbeit zu entwickeln.

Die Besetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem DSVBergstraße durch die Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Das Stellenprofil und der Dienstort können sichin diesem Zeitraum ändern.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Auskunft erteilen: Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: 06252673311; Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151; Pfrn.Renate Weigel, Tel.: 06071 496694; Pfr. Lutz Krüger,Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: 06031 162950.

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0,75 Profilstelle im Handlungsfeld GesellschaftlicheVerantwortung in den Dekanaten Frankfurt am Main-Höchst und Frankfurt am Main-Nord, Verwaltungs-auftrag befristet bis 31.12.2009

Kirche in der Region als mitgestaltende gesellschaftlicheKraft erkennbar machen: eine reizvolle Aufgabe für Sie?

Durch den Stellenwechsel des bisherigen Inhabers istdie Profilstelle Gesellschaftliche Verantwortung in denbeiden Frankfurter Dekanaten Höchst und Nord befristetbis zum 31.12.2009 als 0,75 Stelle neu zu besetzen.

Das Evangelische Dekanat Frankfurt am Main-Höchstumfasst 12 Gemeinden mit ca. 29.000 Mitgliedern in denwestlichen Frankfurter Stadtteilen Goldstein, Griesheim,Höchst, Nied, Rödelheim, Schwanheim, Sindlingen,Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim.

Zum Evangelischen Dekanat Frankfurt am Main-Nordgehören die beiden ehemaligen Dekanate Dornbuschund Nordwest. Dazu zählen insgesamt 24 Gemeindenmit ca. 42.000 Mitgliedern in den nördlichen FrankfurterStadtteilen Dornbusch, Eckenheim, Eschersheim, Ginn-

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heim, Harheim, Hausen, Heddernheim, Kalbach, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Nordweststadt, Praun-heim, Preungesheim, Riedberg und Westhausen.

Die Wirtschafts- und Sozialstruktur des EvangelischenDekanates Frankfurt am Main-Höchst war stark geprägtdurch die Hoechst AG. Infolge der Zerschlagung desKonzerns gingen viele traditionelle Arbeitsplätze im Be-reich der chemischen Industrie verloren. Inzwischen bie-ten im Industriepark Hoechst über 90 verschiedeneFirmen etwa 22.000 Arbeitsplätze an.

Höchst und Griesheim gehören zu den Stadtteilen mitder höchsten Arbeitslosenquote in Frankfurt. Auch derWandel von traditionellen Einzelhandelsgeschäften undKaufhäusern in Handelsketten und Billigläden hat zuerheblichen sozialstrukturellen Veränderungen geführt.Dazu kommt ein hoher Bevölkerungsanteil von Migranten.

Die Wirtschafts- und Sozialstruktur des EvangelischenDekanates Frankfurt am Main-Nord unterscheidet sichzum Teil von der des Dekanates Höchst, wenn man andie nordwestlichen bzw. nordöstlichen Stadtteile mit ih-ren ehemaligen oder auch noch heute existierendenlandwirtschaftlichen Betrieben denkt. Diese Stadtteileweisen eine spezifisch dörfliche Struktur aus.

In den Stadtteilen Am Bügel und Nordweststadt gibt esund gab es soziale Brennpunkte. Das neu entstandeneMertonviertel ist eine Mischung aus Wohnbereichen undArbeitsplätzen in Großbüros verschiedener Branchen.Angrenzend ist das Neubaugebiet Riedberg entstanden,wo einmal 15.000 Einwohner leben werden. Hier ist derStandort einer neu gegründeten evangelischen Gemein-de. Stadtnahes Wohnen, Lernen, Forschen, Arbeiten imBüro oder im Industriebereich prägen den Norden Frank-furts. Das Nordwestzentrum als Einkaufszentrum ziehtKäufer auch aus der Stadt und dem Umland an.

Möchten Sie den christlichen Glauben in der Ausein-andersetzung mit gesellschaftspolitischen Anfor-derungen und Erwartungen profilieren?

Folgende Aufgaben erwarten Sie:

1. In Zusammenarbeit mit den beiden Dekanatssyn-odalvorständen und anderen kirchlichen Mitarbei-ter/innen entwickeln Sie Konzepte für gesellschafts-politisch relevantes Handeln weiter.

2. Sie arbeiten zusammen mit Unternehmensleitungen,Gewerkschaften, Betriebsräten der IndustrieparksHöchst und Griesheim sowie kommunalen Partnern.

3. Sie entwickeln und pflegen Kontakte zwischen Kir-che und gesellschaftlichen Partnern (wie z. B. denGriesheim-Höchster Nachbarn).

4. Sie unterstützen die Gemeinden und kirchliche Mit-arbeitende bei der Wahrnehmung ihrer gesellschaft-lichen Verantwortung durch regelmäßige Kontakte,Information und Kooperation (z. B. durch Themen-gottesdienste, durch Mitarbeit bei gesellschaftlichenProjekten, durch Beiträge für die Gemeindebriefe).

5. Sie arbeiten bei dekanatsübergreifenden Themenzusammen mit den Inhaber/innen anderer Profilstel-len in der Wirtschaftsregion Rhein-Main (z. B. fürVeranstaltungen im Rahmen der Route der Indust-riekultur), mit dem Zentrum Gesellschaftliche Verant-wortung und mit ökumenischen Partnern.

Für diese Aufgaben sind Sie qualifiziert durch:

- Bewerbungsfähigkeit als Pfarrerin oder Pfarrer derEKHN, (evtl. auch Interesse an diesem Dienstauftragals Pfarrvikar/Pfarrvikarin der EKHN).

- Berufserfahrungen in der Arbeitswelt, Praktika undehrenamtliche Tätigkeit in entsprechenden Bereichen.

- Gesellschaftspolitische und sozialethische Reflexi-onsfähigkeit, Teamfähigkeit und hohe kommunikativeKompetenz.

- Die Bereitschaft, sich durch Fortbildungsangebotedes Zentrums für Gesellschaftliche Verantwortungweiter zu qualifizieren.

Bewerbungen sind auf dem Dienstweg an die Kirchen-verwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeindenund Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, zu rich-ten.

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Dekan Jan Schäfer, Tel.: 069 99993578; Dekan JürgenMoser, Tel.: 069 5302200.

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In der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche inHessen und Nassau ist die Stelle

Kirchenrätin/Kirchenrat im Referat PersonalserviceKirchengemeinden und Dekanate

neu zu besetzen.

Zum Aufgabenbereich gehören u. a.

- die Beratung bei der Einstellung und die Genehmi-gung von Sollstellenplänen für die gemeindlichen undregionalen Pfarrvikar- und Pfarrstellen,

- die Pflege und Überwachung der Stellenpläne imgemeindlichen und regionalen Pfarrdienst sowie imgemeindepädagogischen und kirchenmusikalischenDienst,

- die Beratung und Genehmigung von Mutterschutzund Elternzeit für Pfarrerinnen und Pfarrer,

- die Prüfung von Pfarrdienstordnungen hinsichtlichder Regelungen bei eingeschränkten Dienstaufträ-gen,

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- die Mitwirkung bei der Beratung von pfarrdienst-rechtlichen und pfarrstellenrechtlichen Angelegen-heiten,

- Die Beratung der kirchlichen Arbeitgeber bezüglichdes nichttheologischen Personals im gemeindlichenund regionalen Dienst, soweit in gesamtkirchlicherZuständigkeit,

- Mitarbeit bei organisatorischen und konzeptionellenAufgaben, die der Leitung des Referats übertragensind.

Neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium imBereich Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft oder Verwal-tung und einschlägiger mehrjähriger Berufserfahrung,der evangelischen Kirchenmitgliedschaft sowie Kennt-nissen der evangelischen Kirche werden folgende Quali-fikationen vorausgesetzt:

- umfangreiche mehrjährige Erfahrung im Personal-management,

- Erfahrung in Personalführung,

- Kompetenz in Gesprächsführung,

- Rollenfestigkeit im Spannungsverhältnis persönlicherBedürfnisse und dienstlicher Erfordernisse,

- Fähigkeit zur Reflexion und Mitgestaltung konzeptio-neller Fragestellungen insbesondere hinsichtlich derZukunft und der Qualitätssicherung des Pfarrdien-stes,

- Fähigkeit zu konzeptionellem Denken und administ-rativer Umsetzung,

- Teamfähigkeit,

- ein hohes Maß an Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit,

- gute EDV-Kenntnisse.

Aufgabenzuschnitt und Zuständigkeiten der Stelle kön-nen sich im Zuge der Weiterentwicklung gesamtkirchli-cher Organisationsstrukturen ändern.

Die Vergütung/Besoldung erfolgt nach E 13 KDAVO bzw.A 14 BBO.

Bewerbungen erbitten wir bis zum 29. Februar 2008 andie Kirchenverwaltung zu Händen des Leiters des Dezernats Personal und Organisation, Paulusplatz 1,64285 Darmstadt.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Oberkirchenrat Dr. WalterBechinger, Tel.: 06151 405-374.

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Das Evangelische Missionswerk in Südwestdeutschlande.V. ist eine internationale Gemeinschaft evangelischerKirchen und Missionen in Afrika, Asien, Nahost und Eu-ropa.

Für unsere Geschäftsstelle in Stuttgart suchen wir zumfrühest möglichen Zeitpunkt einen/eine

Afrika Verbindungsreferenten/in (75 %)

Ihre Aufgaben:

- Förderung der Kommunikation und Kooperation zwi-schen der Moravian Church in South Africa (MCSA)und der Presbyterian Church of Ghana (PCG) und deranderen Kirchen und Missionen innerhalb der EMS-Gemeinschaft

- Begleitung und Vernetzung von Direktpartnerschaf-ten zwischen Gemeinden und Kirchenbezirken inDeutschland und Ghana bzw. Südafrika

- Länderbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit

- Teilnahme an „Gemeinsamen Programmen“ des EMS(z. B. Schwerpunktthemen, Solidaritäts- und Für-sprachearbeit, missionstheologische Reflexion).

Ihr Profil:

- Abgeschlossenes Theologiestudium

- Erfahrungen in den Bereichen Ökumene, Mission,Entwicklung

- Längere Arbeitserfahrung in einem Land in Afrika undin Deutschland

- Interkulturelle Kompetenz

- Fähigkeit konzeptionell und in einem Team zu arbei-ten

- Kenntnisse in Missionstheologie

- Sehr gute Englisch- und Deutschkenntnisse.

Die Stelle ist zunächst auf vier Jahre befristet.

Die Vergütung erfolgt nach der Kirchlichen Anstellungs-ordnung (TVöD bzw. Pfarrbesoldung).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Pfrin.Ulrike Schmidt-Hesse, Leiterin der Abteilung Missionund Partnerschaft, Tel.: +49-711-63678-33.

Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an:

Evangelisches Missionswerk in Südwestdeutschland e. V., Personalabteilung, Vogelsangstraße 62, D-70197Stuttgart, Tel.: +49711 63678-19 oder –18, E-Mail: [email protected], www.ems-online.org.

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Gustav-Adolf-Werk e. V.Diasporawerk der Evangelischen Kirche in Deutschland

Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) in Leipzig vermittelt undfördert partnerschaftliche Hilfe für evangelische Gemein-den und Kirchen in der Diaspora.

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Wegen Eintritts des Stelleninhabers in den Ruhestand istzum 1. Juli 2009 in der Zentrale des GAW die Stelledes/der

Generalsekretärs/Generalsekretärin

zu besetzen. Zu den Aufgaben des Generalsekretärs/derGeneralsekretärin gehören:

- Leitung der Geschäftsstelle

- Vertretung des Werkes und seiner Anliegen in denKirchen der EKD und in der Öffentlichkeit

- Zusammenarbeit mit dem Präsidenten und dem Vor-stand sowie den Haupt- und Frauengruppen desGAW

- Kontakt zu den Partnerkirchen des Werkes in Euro-pa, Zentralasien und Lateinamerika

- Bearbeitung theologischer Grundsatzfragen der Di-aspora

Qualifikationen für diese Stelle sind:

- Abgeschlossenes Theologiestudium, Ordination,Gemeindeerfahrung

- Vertrautheit mit den Strukturen der EvangelischenKirche in Deutschland

- Erfahrung mit der evangelischen Diasporaarbeit

- Erfahrung in Personalverantwortung und -führung

- Fremdsprachenkenntnisse

Der Generalsekretär/die Generalsekretärin wird aufsechs Jahre gewählt; Wiederwahl ist möglich. DerDienstsitz ist Leipzig.

Die Besoldung richtet sich nach dem Kirchenbeamten-verhältnis der EKD nach A 14 / A 15.

Bewerbungen sind bis zum 31. März 2008 an den Vor-stand des GAW, z. Hd. des Präsidenten, Herrn Dr. Wil-helm Hüffmeier, Pistorisstr. 6, 04229 Leipzig, zu richten.

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Das Evangelische Dekanat Alsfeld sucht zum nächst-möglichen Zeitpunkt eine/einen

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oderGemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozi-alpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepäda-

gogischer Qualifikation (75 %-Stelle)

zum Ausbau des Projektes „HalbZeit“ der EvangelischenSchulbezogenen Jugendarbeit (evSBJA) an der Gesamt-schule Ohmtal in Homberg/Ohm. Die 75 %-Stelle istzunächst befristet bis einschließlich Juli 2009. Sie wirdmischfinanziert, u. a. durch Projektmittel des HessischenSozialministeriums (HSM).

Zu den Aufgaben gehören:

- Weiterentwicklung in Form und Umfang des beste-henden Konzepts der evSBJA

- Mitarbeit im HalbZeit-Begegnungsraum

- Mitwirkung beim Trainingsraumkonzept der Schule

- Angebote zum sozialen Lernen mit Gruppen

- Gestaltung von religionspädagogischen Akzenten

- Projektweise Vernetzung der Lebenswelten Schuleund Gemeinwesen

- anteilige Kooperations-, Gremien- und Öffentlich-keitsarbeit.

Erwartet werden:

- abgeschlossene Berufsausbildung/FH-Abschluss

- Teamfähigkeit

- sozial- und religionspädagogische Kompetenz in derBegleitung junger Menschen

- Mitarbeit bei der wissenschaftlichen Begleitung desHSM

- Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche.

Wir bieten Ihnen:

- eine gute Zusammenarbeit mit den Kollegen in derJugendarbeit

- die Möglichkeit, im Rahmen der Konzeption eigeneIdeen einzubringen und zu entwickeln

- vertrauensvolle Kooperation mit der Schulleitung undden weiteren Kooperationspartnern

- einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz in der Deka-natsjugendstelle in Homberg/Ohm

- eine Vergütung nach der KDAVO.

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen,die zzt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kir-chengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN ange-stellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolven-ten der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt inSozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHNanerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zer-tifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29.02.2008 andas Evangelische Dekanat Alsfeld, Altenburger Straße40, 36304 Alsfeld. Für weitere Informationen wenden Siesich bitte an Präses Horst Schopbach, Tel.: 06631911490 oder an Dekanatsjugendreferent HolgerSchäddel, Tel.: 06633 642163.

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 2008112

Das Evangelische Dekanat St. Goarshausen sucht zumnächst möglichen Termin eine/einen

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH)Sozialpädagogin /Sozialpädagogen (FH)

mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation(50 % Stelle, befristet auf 5 Jahre)

für Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Ar-beit wird zu jeweils 40 % (zurzeit jeweils 8 Wochenstun-den) in den beiden Evangelischen KirchengemeindenMiehlen und Kaub ausgeübt. 20 % der Stelle (zurzeit 4 Wochenstunden) sind für die Tätigkeit im Dekanat St.Goarshausen bestimmt.

Evangelische Kirchengemeinde Miehlen

Die 1.400 Gemeindeglieder zählende Evangelische Kir-chengemeinde Miehlen liegt mitten im Ev. Dekanat St.Goarshausen und zwischen dem Mittelzentrum Nastät-ten und dem Dekanatssitz Marienfels. Miehlen ist einsehr aktiver und attraktiver Ort (2.200 EW) mit vielenlebendigen Vereinen und einem stattlichen Gewerbege-biet.

Kinder- und Jugendarbeit wird in Miehlen von der Evan-gelischen Gemeinschaft für alle Altersgruppen angebo-ten. Von Seiten der Kirchengemeinde finden bisher derKonfirmandenunterricht und der Kindergottesdienststatt.

Die Ev. Kirchengemeinde Miehlen möchte eine offeneJugendarbeit beginnen, um auch die Jugendlichen zu er-reichen, die sich nicht in feste Gruppen integrieren las-sen.

In Bezug auf Räumlichkeiten und Konzept wird das Pro-jekt in Zusammenarbeit mit Ortsgemeinde und Ev.Gemeinschaft Miehlen umgesetzt werden.

Schwerpunkte der Arbeit in der KirchengemeindeMiehlen:

Im Team mit den anderen ehren- und hauptamtlichenProjektmitarbeiter/innen die offene Jugendarbeit begin-nen.

- Die Gestaltung und Entwicklung der offenen Ju-gendarbeit im JUZ an zwei Abenden in der Woche.

- Konzeptionelle Entwicklung des Projektes im Mitar-beiterteam.

Evangelische Kirchengemeinde Kaub

Die ca. 1.100 Gemeindeglieder zählende EvangelischeKirchengemeinde umfasst die Ortschaften Kaub, Sau-erthal (beide Rheinland-Pfalz), Lorch, Ranselberg undLorchhausen (Hessen).

Mit der Ausnahme der Situation in Kaub, wo sich dieBevölkerungsanteile von evangelischen und katholi-schen Christen ungefähr die Waage halten, führt dieEvangelische Kirchengemeinde in den übrigen Ort-schaften ein Diaspora-Dasein, das jedoch von ökumeni-scher Offenheit geprägt ist.

Unsere Kirchengemeinde erfährt durch die Unterhaltungzweier Kindertagesstätten einen gewichtigen Schwer-punkt auf dem Gebiet der pädagogischen Arbeit mitVorschulkindern.

Von der wöchentlich stattfindenden Konfirmandenstun-de abgesehen, existieren zurzeit keine regelmäßig statt-findenden Angebote auf dem Gebiet der Arbeit mitKindern und Jugendlichen. Da diesbezügliche Unter-nehmungen auch auf kommunaler Ebene kaum auszu-machen sind, besteht hier dringender Handlungsbedarf.

Schwerpunkte der Arbeit in der KirchengemeindeKaub:

- Der Aufbau von Kindergottesdienstarbeit und dieBegleitung eines Kindergottesdienst-Teams (interes-sierte potentielle Mitarbeiter/innen sind bereits vor-handen).

- Der Aufbau/ die Leitung einer wöchentlich stattfin-denden Jungschargruppe und die mittelfristige Qua-lifizierung von Mitarbeiter/innen.

Schwerpunkte der Arbeit im Dekanat St. Goarshau-sen:

- Die Mitwirkung an Planung, Durchführung und Aus-wertung von Dekanatsveranstaltungen z.B. Deka-nats-Kinderkirchentag, Dekanats-Konfirmanden-Tag.

Wir wünschen uns für die Arbeit in den beiden Kir-chengemeinden und im Dekanat

- Eine Persönlichkeit, deren Leben und Arbeiten vomVertrauen auf Gott geprägt ist.

- Eine phantasievolle, aufgeschlossene, flexible undteamfähige Persönlichkeit mit Erfahrung in der offe-nen Jugendarbeit und in der Arbeit mit Kindern.

- Dass er/sie die Fähigkeit mitbringt, sich als Personeinzubringen und das JUZ (in Miehlen) so (mit) zugestalten, dass es zu einem attraktiven Anziehungs-punkt für die Jugendlichen wird.

- Dass er/sie das Geschick mitbringt, die persönlichenBedürfnisse, Wünsche und Nöte von Kindern undJugendlichen auf zu greifen und darauf in derGestaltung der einzelnen Programme eingeht.

- Dass er/sie Kinder und Jugendliche auf dem Weg zuihrem eigenen Glauben begleitet und stärkt.

- Eine/n Mitarbeiter/in, der/die durch seinen/ihren Er-fahrungshorizont auf eine Vielfalt von Arbeitsweisenund Methoden zurückgreifen kann. Darunter fälltauch die Freude am (möglichst instrumentengestütz-ten) Singen.

- Die grundsätzliche Bereitschaft zur gelegentlichenMitwirkung bei Gemeindeveranstaltungen.

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 2 · 2008 113

Wir bieten:

- Die tätige Unterstützung seitens aller beteiligtenPfarrer, Kirchenvorstände und der Kollegen.

- Teams von ehren- und hauptamtlichen Mitarbei-ter/innen in beiden beteiligten Kirchengemeinden undim Dekanat.

- Ein gutes Arbeitsklima.

- Nutzungsmöglichkeiten der Gemeindebüros, Ge-meindehäuser, des Internet-Cafes (in Miehlen) unddes Jugendhauses Hahnenmühle in Nastätten (Sitzder Dekanatsjugendreferenten im Dekanat).

- Auf Wunsch die Unterstützung bei der Wohnungssu-che im Dekanat St. Goarshausen.

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vor-ausgesetzt.

Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO.

Aufgrund der ländlichen Prägung sind der Führerscheinund ein eigenes Fahrzeug unverzichtbar.

Informationen über das Dekanat und die Kirchenge-meinden erhalten Sie im Internet unter www.rhein-lahn-evangelisch.de.

Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepäd-agoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewer-bungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäf-tigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolven-ten (Abschluss 2006 bis 2008) der EvangelischenFachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepä-dagogischer Qualifikation.

Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 28. Februar 2008an das Evangelische Dekanat St. Goarshausen, Kirch-platz 5, 56357 Marienfels.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau AnjaGemmer, Dekanatssynodalvorstand, Tel.: 0 67 72/35 96oder per eMail: [email protected].

Auskünfte zur Kirchengemeinde Miehlen erteilt PfarrerHarald Peter Fischer, telefonisch unter Tel.: 0 67 72 / 56 06 oder per eMail: [email protected].

Bei Fragen zur Kirchengemeinde Kaub wenden Sie sichan Pfarrvikar Urs Michalke, Tel.: 0 67 74/91 85 92 oderper eMail: [email protected] oder an den Vor-sitzenden des Kirchenvorstandes Herrn Reinhold Lang,Tel.: 0 67 74/4 86.

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Das Evangelische Dekanat Frankfurt am Main Höchstsucht für die Evangelische Krankenhausseelsorge anden Städtischen Kliniken Frankfurt - Höchst, DekanatFrankfurt am Main Höchst eine/einen

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oderSozialpädagogin/Sozialpädagogen

mit gemeindepädagogischer Qualifikationund Klinischer Seelsorgeausbildung

für eine 75 % Stelle.

Die Stelle ist befristet bis zum 04.04.2013 und ab so-fort zu besetzen.

Das Arbeitsfeld

Die Städtischen Kliniken Frankfurt a. M. - Höchst arbei-ten als Klinikum in öffentlicher Trägerschaft mit ca. 1150Betten in der höchsten Versorgungsstufe. Sie sind aka-demisches Lehrkrankenhaus und Partner der FrankfurterKlinikallianz. In den Städtischen Kliniken Frankfurt a. M.-Höchst werden jährlich ca. 33.000 Patientinnen und Pa-tienten stationär behandelt, etwa 20.000 Operationendurchgeführt und rund 26.000 Patientinnen und Patien-ten ambulant versorgt.

Alle Fachgebiete der Medizin sind vertreten in 16 Klini-ken mit zusätzlich 3 Tageskliniken, 4 Zentralinstituten, 3 Krankenpflegeschulen und 4 Lehranstalten für nicht-ärztliche Fachberufe.

Die seelsorgliche Arbeit mit Patientinnen, Patienten undmit ca. 1750 Mitarbeitenden wird von einem Team wahr-genommen. Dazu gehören neben der hier ausgeschrie-benen Stelle eine Pfarrerin mit vollem und eine Pfarrerinmit halben Dienstauftrag.

Für unsere Arbeit werden vom Haus zur Verfügung ge-stellt:

Zwei Gesprächs-/Büro-Räume mit zwei Telefonan-schlüssen, eine Sakristei und ein Mehrzweckraum für diesonntäglichen Gottesdienste (evangelisch: 9.00 Uhr,katholisch:10.30 Uhr).

Der Aufgabenbereich

Ein Schwerpunkt der zu besetzenden Stelle ist die Arbeitin den Kliniken der inneren Medizin mit 226 Betten undder Orthopädie mit zur Zeit 60 Betten. Die Mitarbeit aufanderen Stationen wie gesamtklinischer Aufgaben wirdim Team verabredet.

Die Begleitung der Arbeit der „Gelben Damen“ und vonEhrenamtlichen, die in der Seelsorge ausgebildet wer-den, ist konstitutiv. Wünschenswert ist die Mitarbeit beimUnterricht der Krankenpflegeschulen zu einzelnenThemen und Einheiten. Gottesdienste und gegenseitigeVertretung werden zusammen mit dem Nordwest-Krankenhaus für beide Häuser gemeinsam praktiziert.

Die Zusammenarbeit mit der katholischen Krankenhaus-seelsorge ist gut und konstruktiv. Seit 2006 besteht eineökumenische 24-Stunden-Notrufbereitschaft.

Die säkulare Organisationsgestalt der modernen Medizinin einem Großkrankenhaus stellt besondere Herausfor-derungen an die Seelsorge. Wichtig ist die Fähigkeit,Patientinnen, Patienten und Personal als Einzelpersonenund in ihrem speziellen Umfeld wahrzunehmen und zuverstehen.

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 · 2008114

Die Bewerberin/der Bewerber

Wir wünschen uns als Kollegin oder als Kollegen einePerson, die bereit ist, ihre Fähigkeiten und Interessen inkollegialer Zusammenarbeit ins Team einzubringen.

Wichtig ist zudem die Bereitschaft, sich seelsorglich aufdie Begegnung mit Menschen anderer Religionen undKonfessionen einzulassen und dabei das eigene evange-lische Profil zu bewahren.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Bewerbung ist der Nachweis überdie Teilnahme an mindestens einem 6-Wochen - KSA -Kurs nach den Richtlinien der DGfP und die Zugehörig-keit zur Evangelischen Kirche.

Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und imSinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädago-ginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewer-bungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäf-tigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen

(Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fach-hochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozial-arbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädago-gischer Qualifikation.

Die Bereitschaft zu Fortbildung und Supervision wird er-wartet.

Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO.

Nähere Auskünfte erteilenDekan, Pfarrer Jan Schäfer, Tel.: 0 69/99 99 35 78, Stu-dienleiter am Zentrum Seelsorge und Beratung, PfarrerLutz Krüger, Tel.: 0 60 31/16 29 50 und KlinikseelsorgeFrankfurt am Main Höchst, Pfarrerin KorneliaDamschek, Tel.: 0 69/31 06-29 67.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis 29.02.2008 an dasEvangelische Dekanat Frankfurt am Main Höchst,Beunestr. 2, 65934 Frankfurt.

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PostvertriebsstückD 1205 BX

Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHNPaulusplatz 164285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich

– Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt