Download - Nr. 7 Darmstadt, den 1. Juli 2008 D1205 B · 270 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 7 · 2008 Artikel 2 Änderung der Dekanatszuweisungsverordnung § 3 Abs.

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  • Inhalt

    GESETZE UND VERORDNUNGEN

    Rechtsverordnung zur Änderung der Zuweisungsverordnungen vom 8. Mai 2008

    Geschäftsordnung für das Kollegium der Kirchenverwaltung (GO-KV) vom 1. Februar 2007

    Organigramm der Kirchenverwaltung

    BEKANNTMACHUNGEN

    Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakonie-station Eschborn/Schwalbach am Taunus

    Auflösung des Evangelischen Kirchli-chen Zweckverbandes der Ökumeni-schen Zentralstation für ambulante Pflegedienste Wiesbaden-Mitte/Ost

    Kirchengemeindesatzung der Evange-lischen Kirchengemeinde Stockstadt am Rhein über den Betrieb der Diako-niestation Stockstadt am Rhein

    Rechenschaftsbericht der ZentralenPfarreivermögensverwaltung (ZPV) in der EKHN für das Rechnungsjahr 2007

    Erste Theologische Prüfung

    Zweite Theologische Prüfung

    Pfarramtliche Verbindung der Evangeli-schen Kirchengemeinde Hutzdorf mit der Evangelischen Kirchengemeinde Schlitz, Evangelisches Dekanat Vogelsberg

    Errichtung einer Dekanspfarrstelle imEvangelischen Dekanat Nassau mit Sitz in Niederlahnstein

    Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

    DIENSTNACHRICHTEN

    STELLENAUSSCHREIBUNGEN

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    Rechtsverordnungzur Änderung der Zuweisungsverordnungen

    Vom 8. Mai 2008

    Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessenund Nassau hat aufgrund des § 8 der Kirchensteuerord-nung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassauim Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und des § 8 derKirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche inHessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen fol-gende Rechtsverordnung beschlossen:

    Artikel 1Änderung der Gemeindezuweisungsverordnung

    Nummer 1 Buchstabe a der Anlage zur Gemeindezu-weisungsverordnung vom 10. November 1980, in der

    Fassung vom 12. November 1996 (ABl. 1997 S. 50), zu-letzt geändert am 29. November 2007 (ABl. 2008 S. 152),wird wie folgt gefasst:

    „a) Personalkostenfaktor je Gemeindeglied:

    aa) Sockelbetrag von 4.822,05 Eurosowie pro Gemeindeglied 14,95 EuroMindestbetrag 7.516,00 Euro

    ab) Gemeinden mit zusätzlichen Predigtstellenin Außenorten:bei wöchentlichem Gottesdienst 3.598,10 Eurobei 14-tägigem Gottesdienst 2.150,75 Eurobei monatlichem Gottesdienst 1.075,40 Euroje Predigtstelle mit nachgewiesenem zusätzli-chem Personalbedarf“

    Gesetze und Verordnungen

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 7 · 2008270

    Artikel 2Änderung der Dekanatszuweisungsverordnung

    § 3 Abs. 1 der Dekanatszuweisungsverordnung vom 30. September 2004 (ABl. 2005 S. 35), zuletzt geändertam 29. November 2007 (ABl. 2008 S. 152), wird wie folgt gefasst:

    „(1) Die jährliche Regelzuweisung für Personal- undSachkosten wird nach folgenden Faktoren bemessen:

    1. je Dekanats- undGemeindepfarr-/pfarrvikarstelle 546,80 Euro,

    2. je Kirchengemeinde 592,60 Euro,

    3. je Gemeindeglied 0,38 Euro.“

    Artikel 3Inkrafttreten

    Diese Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar2008 in Kraft.

    Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt.

    Darmstadt, den 5. Juni 2008

    Für die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

    __________

    Geschäftsordnungfür das Kollegium der Kirchenverwaltung (GO-KV)

    Vom 1. Februar 2007

    Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessenund Nassau hat gemäß § 9 des Kirchenverwaltungsge-setzes vom 16. Mai 2003 (ABl. 2003 S. 322), geändertam 26. November 2003 (ABl. 2004 S. 2), folgende Ge-schäftsordnung als Teil des Organisationshandbuchesder Kirchenverwaltung beschlossen:

    § 1. Aufgaben des Kollegiums. (1) Das Kollegium un-terstützt die Leitungsverantwortung der Leiterin oder desLeiters der Kirchenverwaltung und bereitet Entscheidun-gen der Kirchenleitung vor (§ 4 Abs. 3 Satz 1 KVG).

    (2) Das Kollegium ist für die Abstimmung der Angele-genheiten, die mehrere Dezernate betreffen, verantwort-lich (§ 4 Abs. 3 Satz 2 KVG).

    (3) Das Kollegium stellt sicher, dass die Kommunikationund Zusammenarbeit der Kirchenverwaltung mit densynodalen Ausschüssen in Abstimmung und im Einklangmit den Zielen der Kirchenleitung erfolgt (§ 4 Abs. 4KVG).

    (4) Das Kollegium entscheidet, soweit ihm die Entschei-dungsbefugnis aufgrund von § 4 Abs. 5 des Kirchenver-waltungsgesetzes (Organisationshandbuch) oder imEinzelfall durch die Kirchenleitung übertragen wurde.

    § 2. Mitglieder. Das Kollegium der Kirchenverwaltungbesteht gemäß § 4 Abs. 1 des Kirchenverwaltungsge-setzes aus folgenden Mitgliedern:

    1. der Leiterin oder dem Leiter der Kirchenverwaltung,

    2. der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der Leite-rin oder des Leiters der Kirchenverwaltung,

    3. der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der Kir-chenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten,

    4. den Dezernentinnen und Dezernenten der Kirchen-verwaltung.

    § 3. Beratende Teilnahme. (1) Die Stabsbereichsleite-rinnen und Stabsbereichsleiter, die nicht dem Kollegiumangehören, nehmen mit beratender Stimme an den Sit-zungen teil. Bei Verhinderung entsenden sie nach Zu-stimmung des Kollegiums eine Vertreterin oder einenVertreter aus ihrem Stabsbereich.

    (2) Ist eine Dezernentin oder ein Dezernent verhindert,nimmt eine Referatsleiterin oder ein Referatsleiter desDezernats nach Zustimmung des Kollegiums mit bera-tender Stimme an der Sitzung teil.

    (3) Die weiteren Referentinnen und Referenten der Kir-chenverwaltung sowie die Leiterinnen und Leiter der Ar-beitszentren werden zur Beratung hinzugezogen, soweitder Tagesordnungspunkt ihren Aufgabenbereich betrifft.

    (4) Die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident istberechtigt, an den Sitzungen des Kollegiums teilzuneh-men.

    § 4. Sitzungstermine. (1) Die ordentlichen Sitzungendes Kollegiums finden in der Regel 14-tägig an einembestimmten Tag statt.

    (2) Außerordentliche Sitzungen des Kollegiums finden beiBedarf statt. Sie müssen einberufen werden, wenn einMitglied des Kollegiums dies unter Angabe des Zwecksbeantragt.

    (3) Die Mitglieder des Kollegiums sind verpflichtet, anden Sitzungen des Kollegiums teilzunehmen. Die gleichePflicht trifft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 3Abs. 1 und 2, soweit eine Teilnahme vorgesehen ist.

    § 5. Einladung. (1) Die Leiterin oder der Leiter der Kir-chenverwaltung stellt die Tagesordnung auf und leitetsie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kollegi-ums, den Referentinnen und Referenten der Kirchen-verwaltung, den Leiterinnen und Leitern der Arbeits-zentren sowie der Kirchenpräsidentin oder demKirchenpräsidenten rechtzeitig vor der Sitzung zu.

    (2) Die Tagesordnung soll Angaben über den Zeitbedarffür jeden Tagesordnungspunkt enthalten.

    § 6. Beschlussvorlagen. (1) Für jeden Tagesordnungs-punkt ist grundsätzlich eine schriftliche Vorlage zu erstellen,die den Mitgliedern des Kollegiums sowie den Stabs-bereichsleiterinnen und Stabsbereichsleitern mit derEinladung zugesandt wird.

    (2) Die schriftliche Vorlage soll in gestraffter Form dasProblem darstellen, einen Lösungsvorschlag enthaltenund ihn begründen. Die Vorlage soll enthalten:

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 7 · 2008 271

    1. die Namen der an der Vorlage beteiligten Referen-tinnen und Referenten unter Angabe der Federfüh-rung,

    2. einen Beschlussvorschlag,

    3. die Rechtsgrundlage,

    4. eine Begründung des Vorschlags,

    5. einen Hinweis auf die finanziellen Auswirkungen desVorschlags,

    6. einen Vermerk, welche anderen Organe oderDienststellen beteiligt waren oder zu beteiligen sind.

    (3) Vorlagen zur Tagesordnung sollen der Leiterin oderdem Leiter der Kirchenverwaltung spätestens drei Tagevor der Sitzung zugeleitet werden.

    § 7. Sitzungsleitung. (1) Die Leiterin oder der Leiter derKirchenverwaltung leitet die Sitzung des Kollegiums.

    (2) Ist die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltungverhindert, wird die Sitzungsleitung von der Stellvertrete-rin oder dem Stellvertreter wahrgenommen. Ist auch dieStellvertretung verhindert, übernimmt das lebensältesteMitglied die Aufgaben.

    § 8. Andacht, Änderung der Tagesordnung. (1) DieSitzungen des Kollegiums werden mit einer Andacht er-öffnet.

    (2) Das Kollegium entscheidet zu Beginn der Sitzungüber Änderungen der Tagesordnung.

    § 9. Beschlussfassung. (1) Das Kollegium ist be-schlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwe-send ist.

    (2) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesen-den Mitglieder gefasst.

    § 10. Vertraulichkeit. Die Erörterungen des Kollegiumssind vertraulich. Insbesondere sind Mitteilungen überÄußerungen einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmersowie über Abstimmungsverhältnisse unzulässig.

    § 11. Protokoll. (1) Über jede Sitzung des Kollegiums istein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll muss den Ortund den Tag der Sitzung wiedergeben sowie die Namender Teilnehmerinnen und Teilnehmer, den Wortlaut derBeschlüsse und das Stimmenverhältnis enthalten. DasProtokoll ist von der Sitzungsleitung und von derSchriftführerin oder vom Schriftführer zu unterschreibenund soll spätestens mit der Einladung zur nachfolgendenSitzung verschickt werden.

    (2) Jedes Mitglied hat das Recht, zu einzelnen Be-schlüssen auch persönliche Erklärungen in das Protokollaufnehmen zu lassen.

    (3) Das Protokoll bedarf der Genehmigung in der nach-folgenden Sitzung des Kollegiums.

    (4) Die Mitglieder des Kollegiums, die Referentinnen undReferenten der Kirchenverwaltung, die Leiterinnen und

    Leiter der Arbeitszentren, die Kirchenpräsidentin oderder Kirchenpräsident sowie die weiteren Mitglieder derKirchenleitung erhalten das Protokoll. Sie geben ihrenMitarbeiterinnen und Mitarbeitern die für ihre Aufgaben-erfüllung notwendigen Informationen über die Beschlüs-se des Kollegiums zur Kenntnis.

    § 12. Umsetzung und Verbindlichkeit der Beschlüs-se. (1) Die Mitglieder des Kollegiums sind im Rahmenihrer Zuständigkeit verantwortlich für die Umsetzung derBeschlüsse.

    (2) Die Beschlüsse des Kollegiums sind für die Mitglie-der, die Dezernate, Referate und Stabsbereiche verbind-lich und von diesen nach außen zu vertreten.

    § 13. Eilverfahren. (1) In Eilfällen kann im Umlaufver-fahren entschieden werden, wenn kein Mitglied des Kol-legiums dem Verfahren widerspricht.

    (2) Wenn die Entscheidung keinen Aufschub duldet, ent-scheidet die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwal-tung.

    § 14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Geschäfts-ordnung bedarf der Zustimmung durch den Kirchensyn-odalvorstand gemäß § 16 Abs. 3 des Kirchenverwal-tungsgesetzes. Die Geschäftsordnung tritt am Tag derVerkündung im Amtsblatt in Kraft; gleichzeitig tritt dieGeschäftsordnung der Kirchenverwaltung der Evangeli-schen Kirche in Hessen und Nassau vom 23. Januar1978 (ABl. 1978 S. 16) außer Kraft.

    Der Kirchensynodalvorstand hat der Rechtsverordnunggemäß § 16 Abs. 3 des Kirchenverwaltungsgesetzes

    zugestimmt.

    Darmstadt, den 27. Mai 2008

    Für die KirchenleitungDr. Steinacker

    __________

    Organigramm der Kirchenverwaltung

    Die Kirchenverwaltung hat am 1. Februar 2007 das nach-stehende Organigramm der Kirchenverwaltung alsBestandteil des Organisationshandbuchs der Kirchen-verwaltung gemäß § 9 des Kirchenverwaltungsgesetzesvom 16. Mai 2003 (ABl. 2003 S. 322), zuletzt geändertam 28. April 2007 (ABl. 2007 S. 157), beschlossen. DerKirchensynodalvorstand hat dem Organigramm gemäߧ 16 Abs. 3 des Kirchenverwaltungsgesetzes am 19. Mai2008 zugestimmt. Das Organigramm (Stand: April 2008)wird hiermit bekannt gemacht.

    Darmstadt, den 27. Mai 2008

    Für die KirchenverwaltungLehmann

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 7 · 2008272

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 7 · 2008 273

    Verbandssatzungdes Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes

    Diakoniestation Eschborn/Schwalbach am Taunus

    Vom 13. Dezember 2007

    Grundlage für die nachstehende Verbandssatzung istdas Kirchengesetz über die Bildung, Zuständigkeit undOrganisation kirchlicher Vereinigungen in der Evangeli-schen Kirche in Hessen und Nassau (Verbandsgesetz).

    Präambel

    Die Sorge für den kranken und leidenden Menschen istein Teil des christlichen Zeugnisses. Im Dienst der Ge-meindekrankenpflege sind, da er sich dem Menschen inseiner Ganzheit zuwendet, Leib- und Seelsorge unmit-telbar miteinander verbunden.

    § 1. Name und Sitz des Zweckverbandes. (1) DieEvangelische Kirchengemeinde Eschborn und die Evan-gelische Limesgemeinde Schwalbach am Taunus bildenin ihrem Bereich, der die Gemarkung der KommunenSchwalbach und Eschborn erfasst, einen EvangelischenKirchlichen Zweckverband zur Errichtung und Unterhal-tung einer Zentrale für ambulante Pflegedienste mit Sitzin Eschborn.

    (2) Der Zweckverband führt den Namen "EvangelischerKirchlicher Zweckverband Diakoniestation Esch-born/Schwalbach am Taunus", im nachfolgenden Text„Zweckverband“ genannt.

    (3) Der Zweckverband ist berechtigt, das Kronenkreuz –das Zeichen des Diakonischen Werkes – zu führen.

    (4) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentli-chen Rechts gemäß Artikel 140 Grundgesetz und Artikel70 Kirchenordnung.

    (5) Der Zweckverband ist, unbeschadet der Aufsicht derKirchenverwaltung, Mitglied des als Spitzenverband derFreien Wohlfahrtspflege anerkannten DiakonischenWerkes in Hessen und Nassau und damit zugleich demDiakonischen Werk der Evangelischen Kirche inDeutschland angeschlossen.

    (6) Er tritt den zwischen der Liga der Freien Wohlfahrts-pflege und den Krankenkassen- und Pflegekassenver-bänden getroffenen Vereinbarungen über die häuslicheKrankenpflege und sonstige Leistungen in der jeweilsgültigen Fassung bei.

    § 2. Gemeinnützigkeit und Vermögensbindung. (1)Der Zweckverband verfolgt ausschließlich und unmittel-bar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke imSinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" derAbgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nichtin erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

    (2) Mittel des Zweckverbandes dürfen nur für satzungs-gemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dür-fen in der Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungenaus Mitteln des Zweckverbandes erhalten.

    Bekanntmachungen

    (3) Der Zweckverband darf keine Person durch Ausga-ben, die seinem Zweck fremd sind, oder durch unver-hältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Mit-glieder der Organe des Zweckverbands sind ehrenamt-lich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendi-gen Auslagen für den Zweckverband.

    (4) Bei Auflösung des Zweckverbandes oder bei Wegfallseines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen desZweckverbandes an die Verbandsmitglieder, die esunmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mild-tätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.

    § 3. Aufgaben des Zweckverbandes. (1) Der Zweck-verband gewährt und koordiniert die ambulanten Pflege-dienste (Kranken-, Alten-, Haus- und Familienpflege) inseinem Gebiet. Zu seinen Aufgaben zählen insbesonde-re:

    a) Pflege von Kranken, insbesondere Langzeitkranken,

    b) Pflege von frühentlassenen Krankenhauspatienten,

    c) Pflege von behinderten und alten Menschen,

    d) Mobile Soziale Dienste, insbesondere hauswirt-schaftliche Hilfen,

    e) Hilfe für Familien in besonders belastenden Lebens-situationen,

    f) Gesundheitserziehung durch Beratung in den Fami-lien,

    g) Seminare für häusliche Krankenpflege und Gesund-heitserziehung,

    h) Aktivierung der gemeindlichen Diakonie (Nachbar-schaftshilfe, Helfergruppen),

    i) Vernetzung der regionalen und lokalen Hilfeange-bote für alte, kranke und behinderte Menschen sowie

    j) Angebot einer täglichen warmen Mahlzeit durch „Es-sen auf Rädern“.

    Weitere Aufgaben können übernommen werden.

    (2) Die Dienste des Zweckverbandes können nachMaßgabe der Personalsituation und nach Art und Gradder Hilfsbedürftigkeit von jedem in Anspruch genommenwerden, der im Bereich des Verbandes wohnt. Die wirt-schaftliche Betätigung darf auch über das Verbands-gebiet hinaus ausgeübt werden.

    (3) Der Zweckverband gestaltet seine Arbeit nach den"Grundsätzen für die Errichtung von Zentralen für am-bulante Pflegedienste" in der jeweils gültigen Fassung.Die Fachberatung erfolgt durch das Diakonische Werk.

    (4) Das Pflegepersonal soll eng mit den Kirchengemein-den zusammenarbeiten. Es soll auf Wunsch des/derPflegebedürftigen den/die zuständige/n Gemeindepfar-rer/in informieren.

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 7 · 2008274

    § 4. Organe des Zweckverbandes. Die Organe desZweckverbandes sind der Verbandsvorstand, derzugleich die Rechte einer Verbandsvertretung wahr-nimmt, sowie das Kuratorium.

    § 5. Aufgaben des Verbandsvorstandes. (1) Der Ver-bandsvorstand ist für alle Verbandsangelegenheiten zu-ständig, soweit diese ihm durch diese Verbandssatzungund durch das Kirchliche Verbandsgesetz zugewiesensind. Insbesondere

    a) stellt er den Haushalts- und Stellenplan des Zweck-verbandes nach Anhörung des Kuratoriums auf,

    b) stellt er die Jahresrechnung auf,

    c) erteilt er dem/der Vorsitzenden des Verbandsvor-standes Entlastung, vorbehaltlich der Rechnungsprü-fung durch das Rechnungsprüfungsamt der EKHN,

    d) nimmt er die Dienstaufsicht gegenüber den Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern des Zweckverbandes wahr,

    e) stellt er im Rahmen des Stellenplanes die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter des Zweckverbandes ein understellt im Bedarfsfall für diese die Dienstanweisun-gen,

    f) erstattet er den Kirchenvorständen der Trägerge-meinden sowie dem Kuratorium einen jährlichenschriftlichen Tätigkeitsbericht und informiert über dieJahresrechnung.

    (2) Der Verbandsvorstand vertritt den Zweckverband imRechtsverkehr. Erklärungen des Verbandsvorstandeswerden durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende und denStellvertreter/die Stellvertreterin oder eine/n von ihnengemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbands-vorstandes abgegeben. Urkunden und Vollmachten sindmit dem Dienstsiegel des Zweckverbandes zu versehen;dies gilt nicht bei gerichtlichen und notariellen Beurkun-dungen. Ist für eine Beschlussfassung des Verbands-vorstandes eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vor-geschrieben, so wird eine Erklärung erst mit Erteilung derGenehmigung dieses Beschlusses wirksam.

    (3) Der Verbandsvorstand soll sich eine Geschäftsord-nung geben. Er kann hierbei die Zuständigkeit für ein-zelne Arbeitsgebiete auf seine Mitglieder aufteilen. Imübrigen gelten für die Geschäftsführung des Verbands-vorstandes die §§ 35 ff. KGO sinngemäß.

    (4) Der Verbandsvorstand kann Aufgaben der Ge-schäftsführung auf eine(n) angestellte(n) Geschäftsfüh-rer(in) übertragen. Der genaue Umfang der übertrage-nen Aufgaben ist in einer Geschäftsordnung zu regeln.

    (5) Auf Beschlüsse des Verbandsvorstandes finden dieGenehmigungs- und Mitwirkungsvorbehalte des kirchli-chen Rechts (§ 29 KGO) sinngemäß Anwendung.

    § 6. Zusammensetzung und Amtszeit des Verbands-vorstands. (1) In den Verbandsvorstand wählt der Kir-chenvorstand einer jeden Trägergemeinde durch gehei-me Wahl drei Mitglieder. Dem Verbandsvorstand sollmindestens ein Pfarrer/eine Pfarrerin angehören. DieTrägergemeinden unterrichten sich vorab über die je-weils zur Wahl stehenden Kandidaten/Kandidatinnen.Voraussetzung für die Wählbarkeit ist im Übrigen dieWählbarkeit zum Kirchenvorstand. Die Wiederwahl istmöglich.

    (2) Der Verbandsvorstand wählt aus seiner Mitte für dreiJahre ein Mitglied in den Vorsitz und ein weiteres Mit-glied in den stellvertretenden Vorsitz. Ist der Vorsitz-ende/die Vorsitzende Pfarrer oder Pfarrerin, so darf nichtauch der Stellvertreter/die Stellvertreterin Pfarrer oderPfarrerin sein; dies gilt ebenso umgekehrt. Wiederwahlist möglich.

    (3) Die Amtszeit des Verbandsvorstandes entspricht derWahlperiode der Kirchenvorstände. Die Mitglieder desVerbandsvorstandes sind jeweils innerhalb einer Fristvon drei Monaten nach Neubildung der Kirchenvorstän-de durch die Trägergemeinden zu wählen. Die Mitgliederdes Verbandsvorstandes führen ihr Amt nach Ablauf ihrerAmtszeit bis zur Konstituierung des neugebildetenVerbandsvorstandes fort.

    (4) Scheidet ein gewähltes Mitglied aus dem Verbands-vorstand aus, so ist durch die hiervon betroffene Träger-gemeinde innerhalb einer Frist von einem Monat für denRest der Amtszeit ein neues Mitglied zu wählen. DieseRegelung gilt entsprechend, falls der gesamte Ver-bandsvorstand vorzeitig von seinem Amt zurücktritt.

    § 7. Sitzungen des Verbandsvorstandes. (1) Die Sit-zungen des Verbandsvorstandes sind nicht öffentlich.Sachkundige Personen können zu den Sitzungen oderzu einzelnen Punkten der Tagesordnung mit beratenderStimme hinzugezogen werden. Der/die Pflegedienstlei-ter/Pflegedienstleiterin nimmt an den Sitzungen mit be-ratender Stimme teil.

    (2) Über die Beschlüsse des Verbandsvorstandes isteine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzen-den/der Vorsitzenden und dem Schriftführer/der Schrift-führerin zu unterzeichnen und den Mitgliedern zuzustel-len ist.

    (3) Zur ersten Sitzung lädt der dienstälteste Pfarrer/diedienstälteste Pfarrerin im neugewählten Verbandsvor-stand innerhalb eines Monats nach Neuwahl des Ver-bandsvorstandes ein. Er/sie führt den Vorsitz im Ver-bandsvorstand bis zur Wahl des/der Vorsitzenden desVerbandsvorstandes.

    (4) Der Verbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn mehrals die Hälfte der satzungsgemäßen stimmberechtigtenMitglieder anwesend sind.

    (5) Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit derStimmen der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder,soweit nicht durch Kirchengesetz oder die Verbands-satzung etwas anderes vorgeschrieben ist. Stimment-haltungen und ungültige Stimmen werden den abgege-benen Stimmen zugerechnet. Bei Stimmengleichheit giltein Antrag als abgelehnt.

    § 8. Befugnisse des Vorsitzenden/der Vorsitzendendes Verbandsvorstandes. Die Aufgaben sind insbe-sondere:

    a) Erledigung der laufenden Verwaltung des Zweckver-bandes,

    b) Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzun-gen des Verbandsvorstandes sowie die Ausführungder Beschlüsse,

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 7 · 2008 275

    c) Dienstvorgesetzte/r gegenüber dem Personal derDiakoniestation,

    d) Vertretung des Verbandsvorstandes im Kuratoriumsowie

    e) Vertretung des Zweckverbandes in der Öffentlichkeit.

    Die Aufgaben unter Buchstaben a und c können ganzoder teilweise auf eine/n Geschäftsführer/in übertragenwerden.

    § 9. Aufgaben des Kuratoriums. (1) Das Kuratoriumberät den Verbandsvorstand in allen wichtigen Angele-genheiten des Zweckverbandes. Beschlüsse des Kura-toriums haben gegenüber dem Verbandsvorstand emp-fehlende Wirkung.

    (2) Das Kuratorium ist in allen wichtigen Angelegenhei-ten des Zweckverbandes zu hören. Es ist insbesonderezu hören bei:

    a) Aufstellung des Haushalts- und Stellenplanes desZweckverbandes,

    b) Beitritt und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern,

    c) Änderung der Verbandssatzung,

    d) Auflösung des Zweckverbandes,

    e) Übernahme neuer Aufgaben durch den Zweckver-band.

    (3) Das Kuratorium ist regelmäßig durch den Verbands-vorstand über seine Arbeit zu unterrichten und hat sei-nerseits das Recht, jederzeit von dem VerbandsvorstandAuskünfte einzuholen. Das Kuratorium ist insbesondereüber Entscheidungen zu informieren, zu denen es vorabgehört wurde. Von den Vorschlägen des Kuratoriumsabweichende Entscheidungen sind von dem Verbands-vorstand zu begründen.

    (4) Das Kuratorium kann von sich aus dem Verbands-vorstand Vorschläge für die Arbeit des Zweckverbandesunterbreiten, die von diesem zu beraten sind.

    (5) Das Kuratorium hat das Recht, einmal im Jahr einenausführlichen Bericht über die Tätigkeit des Verbands-vorstands und die Arbeit der Diakoniestation entgegen-zunehmen.

    § 10. Zusammensetzung und Amtszeit des Kuratori-ums. (1) Dem Kuratorium gehören an:

    a) der Vorsitzende/die Vorsitzende des Verbandsvor-standes (mit beratender Stimme),

    b) die Pflegedienstleitung der Diakoniestation (mit be-ratender Stimme),

    c) je ein Vertreter/eine Vertreterin der Städte Eschbornund Schwalbach am Taunus

    d) je ein Vertreter/eine Vertreterin der Trägergemeinden

    e) ein Vertreter/eine Vertreterin aus der Ärzteschaft inSchwalbach und Eschborn,

    f) je ein Vorstandsmitglied aus den Fördervereinen fürdie Diakoniestation

    g) ein Vertreter/eine Vertreterin der Katholischen Kir-chengemeinde Christ-König Eschborn, der Katholi-schen Kirchengemeinde St. Nikolaus Niederhöch-stadt und der Katholischen KirchengemeindeSchwalbach am Taunus sowie der EvangelischenAndreasgemeinde Niederhöchstadt.

    Die Mitglieder des Kuratoriums können bei Verhinderungein/e Stellvertreter/in entsenden. Die Vertreter/Vertrete-rinnen zu c), d), e) f) und g) werden auf Vorschlag ihrerentsendenden Stelle durch den Verbandsvorstand beru-fen. Weitere Mitglieder können auf der Grundlage von§ 12 Abs. 3 des Kirchlichen Verbandsgesetzes durch denVerbandsvorstand auf Vorschlag des Kuratoriums beru-fen werden.

    (2) Die Amtszeit des Kuratoriums entspricht der Amtszeitdes Verbandsvorstandes.

    § 11. Vorsitz und Einberufung des Kuratoriums. (1)Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte für die Dauer sei-ner Amtszeit ein Mitglied in den Vorsitz, ein weiteresMitglied in den stellvertretenden Vorsitz. Wiederwahl istzulässig.

    (2) Das Kuratorium wird jährlich mindestens einmal durchden Vorsitzenden/die Vorsitzende und auf Verlan-gen von mindestens einem Drittel der Mitgliedern desKuratoriums schriftlich zu Sitzungen einberufen. Zur ers-ten Sitzung nach seiner Neubildung beruft der oder dieVorsitzende des Verbandsvorstandes innerhalb einesMonats ein und führt den Vorsitz bis zur Konstituierungdes Kuratoriums.

    (3) Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnunggeben, die der Zustimmung des Verbandsvorstandesbedarf.

    § 12. Finanzierung und Kassenführung. (1) Grundlagedes Finanzwesens des Zweckverbandes ist das Kir-chengesetz über die Vermögensverwaltung und dasHaushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Evange-lischen Kirche in Hessen und Nassau (KHO). Es ist jähr-lich ein Haushaltsplan aufzustellen. Das Haushaltsjahrentspricht dem Kalenderjahr. Die Kassenführung erfolgtdurch die Regionalverwaltung Oberursel.

    (2) Die Jahresrechnung wird vom Rechnungsprüfungs-amt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassaugeprüft.

    (3) Die Arbeit des Zweckverbandes wird finanziert durchProjektmittel der Städte Eschborn und Schwalbach amTaunus, Zuweisungen der Gesamtkirche (EKHN), durchEntgelte der Sozialleistungs-, Kranken- und Pflegeversi-cherungsträger, durch Entgelte der Selbstzahler für nichtmit Sozialleistungsträgern abrechenbare Leistungen unddurch Spenden (z. B. aus Mitteln der Fördervereine).

    (4) Die finanzielle Beteiligung der Städte Eschborn undSchwalbach am Taunus wird durch Vertrag geregelt,diese Mittel sind keine Betriebskostenzuschüsse. DieGesamtkirche (EKHN) beteiligt sich an der Aufbringungder Kosten mit einer Zuweisung, deren Bewilligungsvor-aussetzungen und Umfang in der Anlage zur Rechtsver-ordnung über die Bemessung der Zuweisung, das Zu-weisungsverfahren und die Bildung von Rücklagen ausLandeskirchensteuern geregelt werden.

  • § 13. Mitgliedschaft. (1) Weitere Evangelische Kirchen-gemeinden, Dekanate und sonstige selbständige, ge-meinnützige kirchliche Einrichtungen können demZweckverband beitreten. Der Beitrittsbeschluss desbe-treffenden Vertretungsorgans bedarf nach Anhörungdes Kuratoriums der Zustimmung des Verbandsvorstan-des und der Genehmigung durch die Kirchenleitung.Durch einen Beitritt wird keine Satzungsänderung veran-lasst, solange es bei höchstens fünf Mitgliedern bleibt(§ 12 Abs. 2 VerbG).

    (2) Verbandsmitglieder können frühestens drei Jahrenach Bildung des Zweckverbandes zum Ende desHaushaltsjahres ausscheiden. Ihr Ausscheiden ist spä-testens zwölf Monate zum Ende des Kalenderjahres demVerbandsvorstand gegenüber schriftlich zu erklären.Nach Ablauf dieses Zeitraums kann das Ausschei-den nur mit einjähriger Frist zum Ende des darauffol-genden Haushaltsjahres erklärt werden. Der Austritt be-darf der Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen dersatzungsgemäßen Mitglieder des Verbandsvorstandesund der Genehmigung durch die Kirchenleitung.

    (3) Im Falle des Austritts eines Verbandsmitgliedes fin-det eine Vermögensauseinandersetzung unter Berück-sichtigung des in § 14 Abs. 1 dieser Verbandssatzunggeregelten Berechnungsmodus statt.

    (4) Scheidet ein Verbandsmitglied aus, so scheidengleichzeitig die von ihm bestellten Mitglieder aus demVerbandsvorstand aus.

    § 14. Auflösung. (1) Im Falle der Auflösung des Zweck-verbandes findet über sein Vermögen eine Vermögens-auseinandersetzung statt. Das bestehende Inventar fälltden Verbandsmitgliedern zu. Maßstab für die Vermö-gensauseinandersetzungen im übrigen sind die Verhält-nisse der Gemeindegliederzahlen der Verbandsmit-glieder zueinander zum Zeitpunkt der Auflösung desZweckverbandes.

    (2) Der Beschluss der Auflösung bedarf nach Anhörungdes Kuratoriums einer Mehrheit von zwei Dritteln der sat-zungsgemäßen stimmberechtigten Mitglieder desVerbandsvorstands sowie der Genehmigung durch dieKirchenleitung.

    § 15. Änderungen der Verbandssatzung. (1) Der Ver-bandsvorstand kann die Verbandssatzung nach Anhö-rung des Kuratoriums mit einer Mehrheit von zwei Drit-teln der Stimmen seiner satzungsgemäßen Mitgliederändern. Für Veränderungen der Bestimmungen überAufgaben, Verfassung und Verwaltung des Zweckver-bandes, insbesondere über die Zuständigkeit der Ver-bandsorgane, die Sitz- und Stimmverteilung in den Ver-bandsorganen und die Amtszeit ihrer Mitglieder, die Be-stellung der Mitglieder des Verbandsvorstandes sowiedie Befugnisse des/der Vorsitzenden des Verbandsvor-standes, bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln derStimmen der satzungsgemäßen Mitglieder des Ver-bandsvorstandes.

    (2) Ein Beschluss gemäß Absatz 1 bedarf der Genehmi-gung durch die Kirchenleitung und der Anerkennungdurch die Kirchensynode.

    § 16. Rechtsnachfolge. Der Zweckverband ist Rechts-nachfolger der Ökumenischen Zentralstation Schwal-bach/Niederhöchstadt und der Ökumenischen Diakonie-station Eschborn und tritt in alle Rechte und Pflichten derKirchengemeinden, insbesondere in alle Arbeitsverhält-nisse und Pflegeverträge ein.

    § 17. Bekanntmachungen. Die Verbandssatzung sowieÄnderungen der Verbandssatzung werden im Amtsblattder EKHN veröffentlicht.

    § 18. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Verbands-satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.Gleichzeitig treten die Satzungen der ÖkumenischenZentrale für Krankenpflege, Alten- und Familienbetreu-ung Eschborn vom 8. September 1981 und die Satzungder Ökumenischen Zentralstation für Kranken-, Alten-und Familienpflege ins Schwalbach (Ts.) und Nieder-höchstadt (Ts.) vom 1. Dezember 1976 außer Kraft.

    ***

    Vorstehende Verbandssatzung wurde am 14. Februar2008 von der Kirchenleitung genehmigt und am 2. Juni2008 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mitdem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt.

    Darmstadt, den 3. Juni 2008

    Für die KirchenverwaltungL e h m a n n__________

    Auflösungdes Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes derÖkumenischen Zentralstation für ambulante Pflege-

    dienste Wiesbaden-Mitte/Ost

    Der am 19. Dezember 1979 errichtete EvangelischeKirchliche Zweckverband der Ökumenischen Zentralsta-tion für ambulante Pflegedienste Wiesbaden-Mitte/Ostwird am 31. Dezember 2008 aufgelöst. Die Kirchenlei-tung hat einen entsprechenden Auflösungsbeschluss derVerbandsvertretung am 8. Mai 2008 genehmigt.

    Darmstadt, den 14. Mai 2008

    Für die KirchenverwaltungL e h m a n n__________

    Kirchengemeindesatzungder Evangelischen Kirchengemeinde Stockstadtam Rhein über den Betrieb der Diakoniestation

    Stockstadt am Rhein

    Vom 8. Mai 2008

    Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemein-de Stockstadt am Rhein hat die folgende Kirchenge-meindesatzung beschlossen:

    Präambel

    Die Sorge für den kranken und leidenden Menschen istein Teil des christlichen Zeugnisses. Im Dienst der Ge-meindekrankenpflege sind, da Jesus sich dem Men-schen in seiner Ganzheit zuwendet, Leib- und Seelsorgeunmittelbar miteinander verbunden.

    Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 7 · 2008276

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 7 · 2008 277

    Die Kirchengemeinde Stockstadt am Rhein strebt eineKooperation mit anderen kirchlichen Trägern (Kirchen-gemeinden/Zweckverbänden) im Bereich der ambulan-ten Pflege an. Über konkrete Formen der Zusammenar-beit entscheidet der Kirchenvorstand.

    § 1. Name und Sitz der Station. (1) Die EvangelischeKirchengemeinde Stockstadt am Rhein ist Trägerin einerDiakoniestation für ambulante Pflegedienste mit Sitz inStockstadt am Rhein.

    (2) Die Diakoniestation führt den Namen „Diakoniestati-on der Evangelischen Kirchengemeinde Stockstadt amRhein“.

    (3) Die Diakoniestation ist, unbeschadet der Aufsicht derKirchenverwaltung, Mitglied im Diakonischen Werk inHessen und Nassau. Sie ist berechtigt, das Kronenkreuz– das Zeichen des Diakonischen Werkes – zu führen.

    § 2. Aufgaben der Diakoniestation. (1) Die Diakonie-station gewährt und koordiniert die ambulanten Pflege-dienste (Kranken-, Alten-, Haus- und Familienpflege) inihrem Gebiet. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere:

    - Pflege von Kranken, insbesondere Langzeitkranken,

    - Pflege von Patienten nach einem Krankenhausauf-enthalt,

    - Pflege von Menschen mit einer Behinderung,

    - Pflege von alten Menschen,

    - Hilfe für Familien in besonders belasteten Lebenssi-tuationen,

    - Gesundheitserziehung durch Beratung in den Fami-lien,

    - Seminare für häusliche Krankenpflege und Gesund-heitserziehung,

    - Aktivierung der gemeindlichen Diakonie (Nachbar-schaftshilfe, Helfergruppen) sowie

    - Vermittlung von Hilfsmitteln.

    (2) Die Dienste der Diakoniestation können nach Maß-gabe der Personalsituation und nach Art und Grad derHilfebedürftigkeit von jedem in Anspruch genommenwerden.

    § 3. Aufgaben des Vorstandes. (1) Der Vorstand derDiakoniestation ist für alle Angelegenheiten der Diako-niestation zuständig, soweit diese ihm durch diese Sat-zung zugewiesen sind. Insbesondere

    - stellt er den Wirtschafts- und Stellenplan der Diako-niestation nach Anhörung des Beirates auf,

    - ist er Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen undMitarbeiter der Diakoniestation,

    - stellt er im Rahmen des Stellenplanes die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter der Diakoniestation ein underteilt im Bedarfsfall für diese die Dienstanweisun-gen,

    - erstattet er dem Kirchenvorstand der Trägergemein-de sowie dem Beirat einen jährlichen schriftlichenTätigkeitsbericht.

    (2) Der Vorstand überwacht die Geschäftsführung derDiakoniestation. Er vertritt die Diakoniestation imRechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werdendurch den/die Vorsitzende/n oder den/die Stellvertre-ter/in, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglieddes Vorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufga-ben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Ge-schäftsführung gemäß § 5 wahrgenommen werden.

    (3) Ist für eine Beschlussfassung des Vorstandes einekirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben (§ 29KGO), so wird eine Erklärung erst mit Erteilung der Ge-nehmigung dieses Beschlusses wirksam.

    (4) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Erkann hierbei die Zuständigkeit für einzelne Arbeitsge-biete auf seine Mitglieder aufteilen.

    § 4. Zusammensetzung und Amtszeit des Vorstands.(1) Dem Vorstand der Diakoniestation gehören drei Mit-glieder an, die vom Kirchenvorstand der EvangelischenKirchengemeinde Stockstadt durch geheime Wahl be-stimmt werden. Davon soll ein Mitglied kaufmännischeErfahrung besitzen und ein weiteres Mitglied Erfahrungim Gesundheitswesen. Voraussetzung für die Wählbar-keit im übrigen ist die Wählbarkeit zum Kirchenvorstand.

    (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte ein Mitglied inden Vorsitz und ein weiteres Mitglied in den stellvertre-tenden Vorsitz. Ist der Vorsitzende/ die VorsitzendePfarrer oder Pfarrerin, so darf nicht auch der Stellvertre-ter/ die Stellvertreterin Pfarrer oder Pfarrerin sein. DieWiederwahl ist möglich.

    (3) Die Amtszeit des Vorstandes entspricht der Wahlpe-riode des Kirchenvorstands. Die Mitglieder des Vorstan-des führen ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zurKonstituierung des neu gebildeten Vorstandes fort. Die-se Regelung gilt entsprechend, falls der gesamte Vor-stand vorzeitig von seinem Amt zurücktritt.

    (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, so istdurch den Kirchenvorstand innerhalb einer Frist von dreiMonaten für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied zuwählen.

    § 5. Geschäftsführung. (1) Der Vorstand kann die Lei-tung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniesta-tion auf eine Geschäftsführerin/ einen Geschäftsführerübertragen.

    (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach § 3Abs. 1 dieser Satzung.

    (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung undAngelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben demVorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfalljederzeit an sich ziehen.

    (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorge-schrieben (§ 29 KGO), hat die Geschäftsführung denVorgang dem Vorstand vorzulegen.

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 7 · 2008278

    (5) Das Nähere wird durch die Geschäftsordnung desVorstands geregelt.

    (6) Der Geschäftsführerin/ dem Geschäftsführer wird dieSiegelberechtigung gemäß § 3 Abs. 1 Siegelgesetz über-tragen.

    § 6. Aufgaben des Beirats. (1) Der Beirat berät denVorstand in allen wichtigen Angelegenheiten der Diako-niestation. Beschlüsse des Beirats haben gegenüberdem Vorstand empfehlende Wirkung.

    (2) Der Beirat ist in allen wichtigen Angelegenheiten derDiakoniestation zu hören.

    (3) Der Beirat ist regelmäßig durch den Vorstand überseine Arbeit zu unterrichten. Der Beirat ist insbesondereüber Entscheidungen zu informieren, zu denen er vorabgehört wurde. Von den Vorschlägen des Beirats abwei-chende Entscheidungen sind von dem Vorstand zubegründen.

    (4) Der Beirat kann von sich aus dem Vorstand Vor-schläge für die Arbeit der Diakoniestation unterbreiten,die von diesem zu beraten sind.

    (5) Der Beirat hat das Recht, einmal im Jahr einen aus-führlichen Bericht über die Tätigkeit des Vorstands unddie Arbeit der Diakoniestation entgegenzunehmen.

    § 7. Zusammensetzung des Beirats. (1) Dem Beiratgehören an:

    a) der Vorsitzende/ die Vorsitzende des Vorstandes derDiakoniestation,

    b) zwei Mitglieder des Kirchenvorstandes,

    c) die Pflegedienstleitung der Diakoniestation,

    d) drei Vertreter der Gemeinde Stockstadt am Rheingemäß dem Vertrag.

    (2) Weitere Mitglieder können durch den Vorstand aufVorschlag des Beirats berufen werden. Die Mitgliederdes Beirats können bei Verhinderung ihre Stellvertre-ter/innen entsenden.

    § 8. Vorsitz und Einberufung des Beirats. (1) Der Bei-rat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeitein Mitglied in den Vorsitz, ein weiteres Mitglied in denstellvertretenden Vorsitz. Die Wiederwahl ist zulässig.

    (2) Der Beirat wird jährlich mindestens einmal durch denVorsitzenden/ die Vorsitzende und auf Verlangen vonmindestens drei Mitgliedern des Beirats zu Sitzungeneinberufen. Zur ersten Sitzung nach seiner Neubildungberuft der oder die Vorsitzende des Vorstandes inner-halb eines Monats ein und führt den Vorsitz bis zur Kon-stituierung des Beirats.

    § 9. Finanzierung und Kassenführung. (1) Grundlagedes Finanzwesens ist das Kirchengesetz über die Ver-mögensverwaltung und das Haushalts-, Kassen- undRechnungswesen der Evangelischen Kirche in Hessenund Nassau. Es ist jährlich ein Wirtschaftsplan aufzu-stellen. Die Jahresrechnung wird vom Rechnungsprü-fungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nas-sau geprüft.

    (2) Die Arbeit der Diakoniestation wird finanziert durchEntgelte der Sozialleistungsträger und durch Entgelte fürnicht abrechenbare Leistungen.

    (3) Darüber hinausgehende Leistungen und besondereProjekte werden finanziert durch Zuschüsse des Landes,des Kreises, der Gemeinde, durch Spenden (z. B. ausMitteln des Fördervereins) und Eigenmittel der Kirchen-gemeinde (z. B. Kollekten).

    (4) Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Stockstadtam Rhein wird durch Vertrag geregelt.

    (5) Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

    § 10. Selbstlosigkeit und Vermögensbildung. (1) DieDiakoniestation verfolgt unmittelbar und ausschließlichgemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Ab-schnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenord-nung.

    (2) Mittel der Diakoniestation dürfen nur für satzungs-gemäße Zwecke verwendet werden.

    (3) Der Diakoniestation darf keine Person durch Ausga-ben, die ihrem Zweck fremd sind, oder durch unverhält-nismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

    (4) Bei Auflösung der Diakoniestation oder bei Wegfallihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der Diako-niestation an die Kirchengemeinde Stockstadt am Rhein,die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige,mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

    § 11. Inkrafttreten. Diese Kirchengemeindesatzung trittam Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

    ***

    Die Kirchenverwaltung hat die vorstehende Kirchen-gemeindesatzung am 19. Mai 2008 genehmigt.

    Darmstadt, den 19. Mai 2008

    Für die KirchenverwaltungS c h u l z e

    __________

    Rechenschaftsberichtder Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) inder EKHN gemäß § 6 Abs. 2 der Rechtsverordnung

    vom 14. Dezember 1981 (ABl. 1982 S. 2) für dasRechnungsjahr 2007

    Das von der Zentralen Pfarreivermögensverwaltungtreuhänderisch gehaltene Pfarreikapital erreichte am31. Dezember 2007 den Stand von 49.294.306 Euro.Gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2006 mit46.953.895 Euro ergibt sich damit ein Zuwachs von2.340.411 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von4,98 Prozent.

    An laufenden Erträgen erzielte die ZPV im Berichtsjahr1.882.726 Euro. Gegenüber dem Vorjahr mit Erträgenvon 1.662.886 Euro stellt dies ein Plus von 219.840 Eurodar. Dies entspricht einer Steigerung von 13,22 Prozent.

    Davon wurden bestimmungsgemäß 1.268.400 Euro an dieEKHN zur Pfarrbesoldung und -versorgung abgeliefert

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 7 · 2008 279

    (Vorjahr 1.365.622 Euro). 614.326 Euro wurden alsRückstellungen für Bauunterhaltungsmaßnahmen sowieVermögenssubstanzerhaltung in die Rücklagen einge-stellt (Vorjahr 297.264 Euro).

    Die Erträge setzen sich im Einzelnen aus folgenden An-lageergebnissen zusammen:

    2007 (2006)

    Immobilienfonds(DIFA Nr. 3) 686.585 Euro (705.549 Euro)

    Vermietung/Verpachtung 581.063 Euro (409.602 Euro)

    Geldanlagen 552.729 Euro (464.227 Euro)

    Darlehens-gewährungen 62.348 Euro (83.508 Euro)

    In 2007 hat sich eine Kirchengemeinde neu der ZPV an-geschlossen. Bis zum 31. Dezember 2007 haben sichdamit 351 Kirchengemeinden der ZPV angeschlossen. Inden einzelnen Propsteibereichen ergibt sich folgenderStand:

    Nord-Nassau 73Süd-Nassau 73Oberhessen 121Starkenburg 38Rhein-Main 22Rheinhessen 24

    Das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirchein Hessen und Nassau hat die Jahresrechnung der ZPVfür 2006 geprüft und Entlastung empfohlen.

    Darmstadt, den 15. Mai 2008

    Für die Zentrale PfarreivermögensverwaltungM . K e l l e r

    __________

    Erste Theologische Prüfung

    Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai2008 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Erste Theolo-gische Prüfung bestanden:

    Deminski, Andrea

    Gajownik, Sandra

    Kistinger, Simone

    Krieger, Markus

    Möhs, Kerstin

    Schiwietz, Benjamin

    Darmstadt, den 26. Mai 2008

    Für die KirchenverwaltungD r . Z a p p

    __________

    Zweite Theologische Prüfung

    Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai2008 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Zweite Theo-logische Prüfung bestanden:

    Angerer, Angelika

    Benoit, Maria Barbara

    Brand, Gabriel

    Da Re, Stephan

    Geißler, Margarete

    Hofmann-Driesch, Nadine

    Knoop-Bauer, Janine

    Lenz, Hilmar

    Merkel, Johannes

    Dr. Rascher, Angela

    Richter, Susanne

    Dr. Scholtz, Christopher

    Stephan, Thomas Wilhelm

    Welsch, Miriam

    Darmstadt, den 29. Mai 2008

    Für die KirchenverwaltungD r . Z a p p

    __________

    Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Hutzdorf

    mit der Evangelischen Kirchengemeinde Schlitz, Evangelisches Dekanat Vogelsberg

    Urkunde

    Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstanddes Evangelischen Dekanates Vogelsberg und im Be-nehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen derEvangelischen Kirchengemeinden Schlitz und Hutzdorfwird folgendes beschlossen:

    § 1

    Die Evangelische Kirchengemeinde Hutzdorf wird mit derEvangelischen Kirchengemeinde Schlitz, Evangeli-sches Dekanat Vogelsberg, pfarramtlich verbunden.

    § 2

    Er werden folgende Pfarrstellen ausgewiesen:

    - 1,0 Pfarrstelle I: Evangelische Kirchengemeinde Schlitz (mit pfarramtlich verbunde-ner Kirchengemeinde Hutzdorf)

    - 1,0 Pfarrstelle II: Evangelische KirchengemeindeSchlitz

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 7 · 2008280

    § 3

    Diese Urkunde tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft.

    Darmstadt, 10. April 2008

    Evangelische Kirche in Hessen und NassauFür die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

    __________

    Errichtung einer Dekanspfarrstelle im EvangelischenDekanat Nassau mit Sitz in Niederlahnstein

    Urkunde

    Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanats-synodalvorstand des Evangelischen Dekanates Nassauund im Einvernehmen mit der Evangelischen Kirchen-gemeinde Niederlahnstein wird folgendes beschlossen:

    § 1

    Im Evangelischen Dekanat Nassau wird eine Dekans-pfarrstelle mit Sitz in Niederlahnstein errichtet.

    § 2

    Das Dekane-Kontingent umfasst 50 %, der gemeindlicheAnteil mit Aufgaben in der Evangelischen Kirchenge-meinde Niederlahnstein 50 %.

    § 3

    Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 inKraft.

    Darmstadt, 5. Juli 2007

    Evangelische Kirche in Hessen und NassauFür die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

    __________

    Dienstnachrichten

    Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

    Kirchengemeinde: Königsberg

    Dekanat: Gießen

    Umschrift des Dienstsiegels:Evangelisch-Lutherische KirchengemeindeKönigsberg

    Kirchengemeinde: Rohrbach-Wembach-Hahn

    Dekanat: Darmstadt-Land

    Umschrift des Dienstsiegels:EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHENGEMEINDEWALDENSER-KOLONIE ROHRBACH-WEMBACH-HAHN

    Siegelwiedergabe (xxx)

    Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durchdie Einrichtungen und Dienststellen werden die bislangbenutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.

    Darmstadt, den 4. Juni 2008

    Für die KirchenverwaltungB o g s

    __________

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 7 · 2008 281

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 7 · 2008282

    Aufforderung zur Bewerbung

    Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzungausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vierWochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblat-tes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personal-service Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1,64285 Darmstadt, einzureichen.

    Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungeninnerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltungvorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab-Übermittlung per Fax (06151 405229) bzw. per E-Mail([email protected]) wird daher im Zweifelsfalldringend empfohlen.

    Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen.__________

    Biebesheim, Pfarrstelle II (100%), Dekanat Ried, Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages

    Haben Sie Freude an einer vielfältigen Tätigkeit in einerreizvoll gelegenen Kirchengemeinde? Wollen Sie sichverändern, haben aber noch nicht die richtige Stellegefunden? Dann wäre die Kirchengemeinde Biebesheimvielleicht etwas für Sie.

    Wo wir sind

    Biebesheim liegt am Rhein, 20 Autominuten südwestlichvon Darmstadt. Wir sind durch die A5 und A67 gut an dieRhein-Main-Neckar-Region angebunden. Frankfurt undMannheim sind in einer halben Stunde mit dem Zugerreichbar.

    Wer wir sind

    Biebesheim ist ein traditionell evangelisches Dorf. Der-zeit leben hier rund 6.700 Menschen, 3.386 sind evan-

    Stellenausschreibungen

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 7 · 2008 283

    gelisch. Trotz des dörflichen Charakters sind gute Ein-kaufsmöglichkeiten vorhanden. Biebesheim hat eineGrundschule, die weiterführenden Schulen liegen in dernächsten Umgebung. Der Ort hat ein aktives Vereins-leben.

    Der Kirchengemeinde stehen zwei volle Pfarrstellen zurVerfügung. Biebesheim ist nicht in Pfarrbezirke geglie-dert, die Arbeitsteilung der beiden Pfarrer erfolgte bishernach funktionalen Gesichtspunkten im Wechsel. DiePfarrstelle II ist ab 31.07.2008 vakant, weil die Stellen-inhaberin nach 10 Jahren Tätigkeit in der Gemeinde inden Schuldienst wechselt.

    Der Gottesdienst wird in einer 1978 restaurierten Ba-rockkirche mit einer historischen Dreymann-Orgel gefei-ert und von den Pfarrern im Wechsel gehalten. DieKirchengemeinde ist Trägerin eines Kindergartens mit75 Plätzen.

    Wir sind eine Gemeinde mit einer ausgewogenen Al-tersstruktur. Kinder und Jugendliche, aber auch Senio-ren bilden einen Schwerpunkt der Gemeindearbeit. DerKonfirmandenunterricht wird genauso wie die Kinderbi-belwoche und Kinderfreizeiten durch die Mitarbeit vonehemaligen Konfirmanden unterstützt. Dazu bieten wireine fundierte Betreuerschulung an. Die Gruppen undKreise werden von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innengestaltet.

    Wir sind eine musikalische Gemeinde mit Kinderchor,Kirchenchor, Evangelischem Bläserchor und Gospel-chor. Ein B-Dekanatskirchenmusiker versieht ab Sep-tember 50% seines Dienstes in Biebesheim und über-nimmt Orgeldienste und Konzerte.

    Was wir bieten

    Der Kirchenvorstand (8 Frauen und 6 Männer) arbeitetaktiv und kompetent auch in Ausschüssen, verfügt übergute Kontakte zu den Menschen im Dorf, unterstützt diePfarrer und ist offen für neue Impulse.

    13 haupt- und 4 nebenamtliche Mitarbeiter/innen sind inder Gemeinde mit Engagement dabei. In langer Traditionunterstützt die Evangelische Frauenhilfe die Gemein-dearbeit. Ein eingespieltes Redaktionsteam sorgt für daszweimonatige Erscheinen des Gemeindebriefs.

    Bei der Suche einer geeigneten Wohnung, die wir alsDienstwohnung zur Verfügung stellen werden, sind wirgerne behilflich. Im Pfarrhaus bieten wir ein geräumigesAmtszimmer mit hervorragender Ausstattung.

    Das Gemeindehaus steht in der Ortsmitte und verfügtüber einen großen, teilbaren Saal, Jugendräume, Kücheund Hausmeisterwohnung.

    Was wir uns wünschen:

    Wir würden uns freuen über eine Pfarrerin/einen Pfarrer,die/der auf die Menschen im Dorf gerne und freundlichzugehen kann. Teamarbeit mit dem Pfarrerkollegen undden haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen unter-schiedlichsten Alters sollte Ihnen Freude bereiten. DieFörderung und Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbei-ter/innen und die Absprachen mit ihnen sollten verläss-lich erfolgen.

    Wir wünschen uns lebendige, theologisch sorgfältig undgeistlich liebevoll vorbereitete Gottesdienste. NeueGottesdienstformen werden von uns gerne erprobt undangenommen.

    Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die aus der Fülleder persönlichen Gaben eigene Akzente setzt und neueAngebote mit bereits gewachsenen Aktivitäten verbindet.

    Für ein Pfarrerehepaar besteht im nächsten Umkreis dieMöglichkeit, eine weitere 50%-Stelle zu besetzen.

    Sind Sie interessiert? Haben Sie Fragen? Rufen Sie anoder besuchen Sie uns.

    Bitte beachten Sie: Ausgeschrieben wird hier ein Ver-waltungsdienstauftrag für die Pfarrstelle II bis Ende 2012mit der Option, in verkürztem Verfahren die Inhaber-schaft ab 2013 zu erlangen.

    Weitere Auskünfte erteilen gerne: Pröpstin Karin Held,Tel.: 06151 41151; Dekan Karl-Hans Geil, Tel.: 06258989720; Pfarrer Nico Kopf, Tel.: 06258 6280.

    __________

    Bornheim, Dekanat Alzey, Modus B

    Zur Pfarrstelle gehören die Kirchengemeinde Bornheimmit 410 Gemeindegliedern, die Kirchengemeinde Lons-heim mit 307 Gemeindegliedern und die Kirchenge-meinde Bermersheim v.d.Höhe mit 178 Gemeindeglie-dern. Die Kirchengemeinden sind vom Weinbau geprägt,allerdings ist durch umfangreiche Neubauten der Anteilder Pendler in den vergangenen Jahren stark gewach-sen. Die Gottesdienste finden in Bornheim und Lons-heim je dreimal im Monat, in Bermersheim zweimal imMonat statt (zwei Gottesdienste pro Sonntag). Zu denFesttagen feiern die Gemeinden gemeinsame Gottes-dienste. Im Kirchenjahr finden sich bisher eine Reiheneuer Gottesdienstformen wie eine Osternachtsfeier,Kerbegottesdienste, Familiengottesdienste, die von denGemeinden gerne angenommen werden.

    Die Kirchengemeinden sind eingebunden in dekanats-weite Projekte und pflegen guten nachbarschaftlichenKontakt zu anderen Kirchengemeinden.

    Die Bornheimer Kirche (150 Sitzplätze) beherbergt eineJohann-Michael-Stumm-Orgel aus dem Jahre 1743 undgehört zu den schönen Kirchen Rheinhessens. DieLonsheimer Kirche wurde 1912 erbaut und hat 150 Sitz-plätze. Die Bermersheimer Kirche (ca. 100 Sitzplätze) isteine Simultankirche und ist ein kleines baulichesSchmuckstück. Da Bermersheim der Geburtsort derHildegard von Bingen ist, wird sie oft von Gruppen undEinzelnen besucht.

    Das Pfarrhaus in Bornheim steht in Hanglage am Dorf-rand. Momentan wird es aufwendig von Grund auf reno-viert. Im Parterre befinden sich ein Amtszimmer, einSprechzimmer und ein Gemeinderaum. Die Wohnungbefindet sich im 1. Stock mit Küche, Esszimmer, Wohn-zimmer, Toilette sowie im Dachgeschoss mit 3 Zimmern,Bad mit Dusche und WC. Eine große Terrasse und einkleiner Garten stehen zur Verfügung.

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 7 · 2008284

    Zur Kirchengemeinde Bornheim gehört ein zweigruppi-ger evangelischer Kindergarten, der von Bornheimer undLonsheimer Kindern besucht wird. Grund- und Haupt-schule sind in Flonheim (2,5 km / Schulbus), alle anderenweiterführenden Schulen in Alzey (10 km / Busver-bindung).

    In der Gemeinde besteht eine aktive Jungschar- und Ju-gendarbeit, die von erfahrenen ehrenamtlichen Mitarbei-tern geleitet wird. Der Gemeindebrief erscheint viermalim Jahr.

    Die musikalische Gestaltung der Gottesdienste wird vonzwei befähigten Organistinnen versehen. Verwaltungs-mäßig ist die Pfarrstelle der Evang. RegionalverwaltungRheinhessen angeschlossen. Bei der Büroarbeit stehteine erfahrene Sekretärin zur Seite.

    Das Leben der Kirchengemeinde ist in allen drei Orteneng mit dem Leben der Ortsgemeinde verbunden. DieSeniorenarbeit, die von den Ortsgemeinden gestaltetwird, wird von der Kirchengemeinde begleitet. Außerdemstehen für die Gemeindearbeit in allen drei Orten diejeweiligen Räumlichkeiten der Ortsgemeinden (Gemein-dehalle usw.) zur Verfügung.

    Die Kirchengemeinden wünschen sich eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die /der sich in die Gemeinde integriert,die/ der gerne seelsorgerliche Kontakte pflegt und mitOffenheit auf die Menschen in den Dörfern zugeht.

    Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Propst Dr.Schütz, Am Gonsenheimer Spieß 1, Mainz, Tel.: 0673155122 oder Frau Dekanin Schmuck-Schätzel, Fisch-markt 3, 55232 Alzey, Tel.: 06731 998467.

    __________

    Gräveneck, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Weilburg, Modus C, zum zweiten Mal

    Zur Pfarrstelle gehören die beiden KirchengemeindenGräveneck-Falkenbach (ca. 700 Gemeindeglieder) undWirbelau (ca. 600 Gemeindeglieder). In allen drei Ortenbefinden sich Neubaugebiete, in denen viele junge Fa-milien wohnen. Die Bevölkerungsstruktur ist gemischt,viele arbeiten im Rhein-Main-Gebiet.

    In Gräveneck werden zurzeit sonntäglich (außer an ei-nem fünften Sonntag im Monat) Gottesdienste in der1980 gründlich renovierten Kirche aus dem 18. Jahrhun-dert (110 Plätze) gefeiert, ebenso Kindergottesdienst,der von einem sehr selbstständigen Team gestaltet wird.Eine aktive Frauenarbeit wird in verschiedenen Alters-gruppen durch Frauenhilfe, Frauenkreis und Bastelkreisabgedeckt. Außerdem gibt es einen Eltern-Kind-Spiel-kreis, einen Posaunenchor und einen Kreis „Christen imGespräch“. Alle Gruppen werden von engagierten Mitar-beiter/innen geleitet und treffen sich in einem Gemein-desaal, der der Kirchengemeinde von der Kommuneüberlassen wird.

    Die Kirchengemeinde ist Trägerin einer zweigruppigenKindertagesstätte mit vier Erzieherinnen; zwei Mitgliederdes Kirchenvorstandes kümmern sich intensiv um dieseArbeit. Bei der Verwaltungsarbeit hilft einmal in der Wo-che eine Schreibkraft. Außerdem sind nebenamtlich eineKüsterin und ein Organist beschäftigt.

    Die in der Vergangenheit gute Zusammenarbeit mit derkatholischen Diasporagemeinde, die in Gräveneck einegroße Kirche besitzt und zu der auch Wirbelau gehört, istzurzeit rückläufig und sollte intensiviert werden.

    Das Pfarrhaus mit Garten und Garage liegt neben derKirche und stößt hinten an unverbaubare Grünflächenan; es befindet sich in einem guten Zustand und wirdaußerdem in der Zeit der Vakanz noch einmal gründlichrenoviert. Im Erdgeschoss sind Amtszimmer, ein kleinerGemeinderaum und eine Toilette mit Dusche unterge-bracht. Eine große Küche und drei weitere Zimmer liegenim ersten Stock, im zweiten Stock gibt es vier Zimmer,Bad, Dusche, Toilette und Gästetoilette. Die Wohnflächebeträgt 148 m2.

    Eine Grundschule befindet sich im 4 km entferntenWeinbach (Schulbus), im 8 km entfernten Weilburg(Bahnverbindung) befindet sich Real- und Hauptschule,eine integrierte Gesamtschule, ein Gymnasium und eineBerufsschule mit beruflichem Gymnasium und Fach-oberschule. In Weinbach sind Arzt, Zahnarzt, Apothekeund Einkaufsmöglichkeiten vorhanden.

    In Falkenbach (ca. 150 Gemeindeglieder) werden amzweiten und vierten Sonntag im Monat Gottesdiensteund Kindergottesdienste in einer vor 8 Jahren renovier-ten Kirche (70 Plätze) gefeiert, in der durch die Bestuh-lung und eine kleine Küchenzeile eine flexible Nutzungmöglich ist.

    Ein aktiver, ehrenamtlich geleiteter Frauenkreis ist inFalkenbach vorhanden. Eine Küsterin und eine Organis-tin sind nebenamtlich beschäftigt.

    Die Kirchengemeinde Wirbelau feiert zurzeit ihre Got-tesdienste am ersten und dritten Sonntag im Monat ineiner schönen alten Kapelle (100 Plätze), einer ehemali-gen Wehrkirche aus dem 11. Jahrhundert, die 2005 reno-viert wurde. Auf einen dritten Gottesdienst im Monat wirdzugunsten der Seelsorge verzichtet. Die Kirche liegt aufeiner Anhöhe am Rande des Dorfes, welche vomFriedhof und einem Glockenturm mit den Glocken deralten Schule umgeben ist.

    Die Gemeindearbeit findet in einem 1989 fertig gestell-ten modernen Gemeindehaus mit Küche statt, das mitder umliegenden Grünfläche vielfältig nutzbar ist. Hierwird von engagierten Mitarbeiterinnen etwa alle zweiWochen der Kindergottesdienst gestaltet, auch der El-tern-Kind-Spielkreis, der Kinderchor und der ehrenamt-lich geleitete Frauenkreis kommen hier gern zusammen.Für die Verwaltungsarbeit befindet sich hier ein kleinesBüro, in welchem zweimal im Monat eine Schreibkrafttätig ist. Nebenamtlich sind ein Hausmeisterehepaar fürdas Gemeindehaus sowie eine Küsterin und eine Orga-nistin, die auch den Kinderchor leitet, beschäftigt,

    Die Konfirmandinnen und Konfirmanden von allen dreiOrten werden gemeinsam unterrichtet. Regelmäßig wer-den Familiengottesdienste gefeiert, in Gräveneck auch inZusammenarbeit mit dem Kindergarten.

    Der Gemeindebrief wird gemeinsam von Pfarrer, Kir-chenvorstand und den Gruppenleiterinnen erstellt. Beider Verwaltungsarbeit entlastet das Ev. Rentamt inWeilburg.

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 7 · 2008 285

    Falkenbach und Wirbelau sind jeweils 3 km von Gräve-neck entfernt. Alle drei Orte sind im schönen Lahntal ge-legen und liegen am Fuße von Westerwald und Taunus.

    Beide Kirchenvorstände, jeweils 8 Mitglieder, sind auf-geschlossen für neue Ideen, übernehmen aktiv Verant-wortung vor Ort und freuen sich auf eine gute, kommuni-kative und informative Zusammenarbeit.

    Wir wünschen uns als Kirchenvorstand einen Pfarrer,eine Pfarrerin oder ein Pfarrerehepaar, der/die gerne imländlichen Bereich leben und auf Menschen zugeht.

    In beiden Gemeinden gibt es ein reges Vereinsleben undgemeinsame Veranstaltungen mit der Kirchengemeinde.

    Die Pfarrstelle ist ab dem 01.06.2008 zu besetzen.

    Auskünfte erteilen: Für den Kirchenvorstand Gräveneck:Herr Karl Heinz Euler, Tel.: 06471 41130; der Vorsitzendedes Kirchenvorstandes Wirbelau: Herr Gerhard Arndt,Tel.: 06471 52245; Dekan Ulrich Reichhard, Tel.: 06471492330; Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304.

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    Laubach II und Ruppertsburg mit Sitz in Rupperts-burg, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Grünberg, pfarramtliche Verbindung von Laubach II (0,5 Stelle)und Ruppertsburg (0,5 Stelle), Patronat des Grafenzu Solms-Laubach

    Wir suchen zum 01.01.2009 eine Pfarrerin oder einenPfarrer, die/der sich am westlichen Rand des Vogels-berges in der kleinen oberhessischen Gemeinde Rup-pertsburg niederlassen möchte. Unsere bisherigePfarrerin war hier mit ihrer Familie 16 Jahre zuhause undsiedelt nun in den Taunus um.

    Herzlich Willkommen in Ruppertsburg und Laubach

    Der Stadtteil Ruppertsburg ist 4 km von der KernstadtLaubach entfernt und beheimatet rund 1.000 Einwohner.Der Ort liegt 25 km östlich von Gießen in einer land-schaftlich schönen, hügeligen und waldreichen Gegend,die ihren Reiz einerseits durch die Nähe zum NaturparkHoher Vogelsberg und andererseits durch die schnelleErreichbarkeit des Gießener Raumes hat. WährendRuppertsburg über eine kleine Bäckerei mit Lebensmit-telgeschäft und eine evangelische Kindertagesstätte ver-fügt, sind in Laubach zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten,Arztpraxen, eine Grundschule und weiterführende Schu-len vorhanden (Gesamtschule und Laubach-Kolleg derEKHN). Zudem sind in Laubach ein Schwimm- sowie einHallenbad und 2 evangelische Kindertagesstätten vor-handen, letztere werden – wie in Ruppertsburg – vomOberhessischen Diakoniezentrum Johann-Friedrich-Stiftin Laubach verwaltet. Als Residenz des Grafen zuSolms-Laubach ist unsere Region bekannt und alsAusflugsziel beliebt. Laubach zeichnet sich zudem durchein großes kulturelles Angebot und beide Gemeindendurch ein reges Vereinsleben aus.

    Lebendiges Gemeindeleben

    Der Kirchengemeinde Ruppertsburg gehören 670 Ge-meindeglieder an. Sie wird von 8 Kirchenvorsteher/innen

    vertreten und von einem Laienvorsitzenden geleitet. Festangestellt sind eine Schreibkraft (2 Stunden) und eineKüsterin. Zudem unterstützen ca. 20 Ehrenamtliche (incl.2 Prädikanten) die Arbeit des/der Pfarrers/in tatkräftig inselbstständig arbeitenden Gemeindekreisen (z.B. Frau-enkreis, Redaktionsteam für Gemeindebrief).

    Im Zentrum des Ruppertsburger Gemeindelebens ste-hen die wöchentlichen Gottesdienste, im Team vorbe-reitete Kindergottesdienste und der Konfirmanden-unterricht, aber natürlich spielen auch Seelsorge undpersönliche Gespräche eine große Rolle. Pfarr- undGemeindehaus bilden mit der 250 Jahre alten, hübschenDorfkirche ein Ensemble; das Kirchengebäude wurde2001 komplett innenrenoviert. Im Jahr 2005 wurde derTurmhelm saniert und in diesem Zuge auch neueGlocken eingebaut.

    Die Kirchengemeinde Laubach umfasst insgesamt 2.400Gemeindeglieder, die von 1,5 Pfarrstellen (Laubach I undII) betreut werden. Die 13 engagierten Mitglieder desKirchenvorstandes, eine hauptamtliche Sekretärin, einKüster sowie Prädikant/innen tragen zur Entlastung derPfarrer bei.

    Neben dem wöchentlichen Gottesdienst, der in ver-schiedensten Formen gefeiert wird, findet der monatli-che, im Team vorbereitete Kindergottesdienst großenAnklang. Der Konfirmandenunterricht wird wöchentlichgehalten, in Absprache mit dem Kollegen der Pfarrstel-le I. Gemeinsam mit rund 60 Ehrenamtlichen bieten wirin unserem renovierten Gemeindehaus mehrere, größ-tenteils selbstständig arbeitende Kreise an wie z.B. Be-suchsdienstkreis, Seniorenkreis, Bibelgesprächskreis,ökumenischer Frauengesprächskreis, OASE-Team füreinen alternativen Gottesdienst zweimal jährlich, Orgel-freundeskreis oder Krabbelgruppen. Auch die vielfältigenFormen der Kirchenmusik haben in Laubach Tradition:Mehrere Chöre für alle Altersgruppen, Posaunenchorund Flötenkreis, eine B-Kirchenmusikerin und zahlreicheGastkonzerte tragen dazu bei, unsere allseits beliebteStadtkirche aus dem 13. (Chorraum) und 18. Jahrhundertmit ihrer einzigartigen Barockorgel mit klangvollemLeben zu erfüllen.

    Was Sie erwartet

    Der Seelsorgebezirk der Pfarrstelle II umfasst Rupperts-burg und ca. 800 Gemeindeglieder der Kernstadt Lau-bach. Darin eingeschlossen ist die seelsorgerliche Ver-antwortung für die Bewohnerinnen und Bewohner desAlten- und Pflegeheims des oberhessischen Diakonie-zentrums. Die Mitarbeit in bestehenden Gemeinde-kreisen geschieht nach Absprache.

    Das Pfarrhaus in Ruppertsburg ist in ruhiger Lage unmit-telbar neben der Kirche gelegen. Es wurde 1988 erbaut,ist unterkellert und gut isoliert (niedrige Energiekosten).Es hat mit seinen 5 Zimmern, Küche und Bad eineWohnfläche von 120 qm. Hinzu kommen eine Terrasseund eine Wiese mit Baumbestand. Amtszimmer undBüro sind von der Wohnung räumlich abgetrennt.

    Die reizvolle Kombination von Leben im Dorf und denAnregungen und vielfältigen Kontaktmöglichkeiten einerKleinstadt, die kollegiale Zusammenarbeit unter denKolleginnen und Kollegen, ein angenehmes Arbeitsklima

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 7 · 2008286

    in den Kirchenvorständen sowie die mit den Kollegenund Prädikanten alternierende Gottesdienstgestaltungund eine gemeinsame Konfirmandenarbeit schaffenideale Voraussetzungen für eine befriedigende Arbeit inden Kirchengemeinden.

    Was wir uns wünschen

    Wir wünschen uns eine Pfarrerin, einen Pfarrer, ein Pfar-rerehepaar mit Kontaktfreude und Teamfähigkeit zurFortsetzung der bisherigen Arbeit. Selbstverständlichsind wir auch aufgeschlossen und gespannt auf neueImpulse und Ideen.

    Zu weiteren Auskünften stehen Ihnen zur Verfügung:Herr Artur Niesner, KV-Vorsitz Ruppertsburg, Tel.: 064053357 oder 0175 6679683; Pfarrer Michael Gengenbach,Pfarrstelle Laubach I, KV-Vorsitz Laubach, Tel.: 06405950804; Dekan Jörg Gabriel, Odenhausen, Tel.: 0640790103; Propst Klaus Eibach, Gießen, Tel.: 0641 7949610.

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    Mainz-Kostheim, Ev. Michaelsgemeinde, 1,0 Pfarrstelle,Dekanat Rüsselsheim, Modus B, zum zweiten Mal

    Wir sind eine lebendige, aktive Gemeinde im „Zwei-stromland“, die besonders geprägt ist durch ihre vielfäl-tigen Gottesdienstangebote. Die verschiedenen, eigen-ständigen Gemeindegruppen engagieren sich regelmä-ßig in diversen Gottesdienstformen. So finden z.B. Got-tesdienste für Groß und Klein, Taizé-Andachten, Gottes-dienste mit unterschiedlicher musikalischer Gestaltung,Jugendgottesdienste, Tauferinnerungsgottesdienste undvieles mehr statt.

    Im musikalischen Bereich (Kirchen-, Kinder-Chor undOrgel) versieht eine qualifizierte B-Kantorin den Dienst.Darüber hinaus gibt es eine aktive Gitarrengruppe, eineJugendband und einen jährlich stattfindenden Gospel-workshop.

    Im Bereich der Seniorenarbeit gibt es regelmäßige Tref-fen. In der Kinder- und Jugendarbeit existieren eineKrabbelgruppe, eine monatliche Jugendgruppe (Vorkon-firmanden) sowie ein wöchentlich stattfindender Jugend-treff. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beteiligt sichdie Michaelsgemeinde an einem ökumenischen Ge-meindebrief innerhalb des Stadtteils. Des Weiterenfinden im Bereich der Ökumene gemeinsame Gottes-dienste, ein Jugendkreuzweg, Treffen des Kirchenvor-standes und des Pfarrgemeinderates statt. Zusätzlichbesteht ein Diakonie- und Caritas-Kreis, der mittlerweileauf ein zwanzigjähriges Jubiläum zurückblicken kann.

    Zu unserer Kirchengemeinde gehört eine zweigruppigeKindertagesstätte. Eine Leiterin, fünf Erzieherinnen undeine Hauswirtschaftskraft arbeiten anhand eines religi-onspädagogischen Konzeptes in gutem Einvernehmenmit dem Kirchenvorstand.

    Zum Mitarbeiterstab zählen außerdem eine Pfarrsekretä-rin, eine Küsterin sowie eine Vielzahl ehrenamtlicherHelfer aller Altersstrukturen.

    Wir sind ein aktiver und lebensfroher Kirchenvorstandmit einer guten Mischung aus „Alt/Jung“ bzw. „m/w“. In-nerhalb des Kirchenvorstandes herrscht eine freund-

    schaftliche Atmosphäre, die zu einer effektiven Zusam-menarbeit führt. Die vorhandenen Ausschüsse arbeitenweitestgehend selbstständig.

    Zur Ev. Michaelsgemeinde gehören ca. 1.350 Gemein-deglieder, die Anzahl wird sich in den nächsten Jahrendurch diverse Neubaugebiete erhöhen. Die schöne, alteKirche (erbaut 1906) liegt mitten im Ortskern vonKostheim. Von dort sind die Städte Mainz, Wiesbadenund Frankfurt gut erreichbar. In Kostheim gibt es, nebenzahlreichen Betreuungsangeboten für Kleinkinder, meh-rere Kindertagesstätten, zwei Grundschulen und eineintegrierte Gesamtschule. Außerdem bietet die Wein-baugemeinde ein breit gefächertes öffentlichesGeschehen, welches von den Aktivitäten der zahlreichvorhandenen Vereine gestaltet wird.

    Auf dem ca. 2.000 qm großen Gelände der Michaelsge-meinde stehen die Kirche (ca. 200 Sitzplätze, hervorra-gende Akustik, gute Förster & Nicolaus-Orgel), die Kin-dertagesstätte mit Mehrzweckraum, Jugendkeller unddas Pfarrhaus mit Garage.

    Im Erdgeschoss des Pfarrhauses befinden sich Pfarr-büro, Amtszimmer, Sitzungsraum und Gästezimmer. Imersten Stock steht eine Vierzimmerwohnung mit Kücheund Bad zur Verfügung (102 qm). Im Dachgeschoss be-findet sich eine weitere Vierzimmerwohnung mit Kücheund Bad (90 qm), die zurzeit vermietet ist, jedoch beiBedarf dem Stelleninhaber zur Verfügung gestellt werdenkann. Hinter dem Haus gibt es einen Pfarrgarten.

    Um dies alles zu erhalten bzw. auszubauen wünschenwir uns eine/n engagierte/n Pfarrerin/Pfarrer mit länger-fristiger Perspektive, die/der Team- und Dialogfähigkeitin der Zusammenarbeit mit den haupt-, neben- und eh-renamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zeigt. Die/DerBewerberin/Bewerber sollte mit Kreativität und Offenheitan die Aufgaben herangehen und mit ausgeprägtemOrganisationstalent neue Strukturen schaffen. Aufgrunddes kleinstädtischen Charakters der Gemeinde wün-schen wir uns eine/n Pfarrerin/Pfarrer, die/der aufMenschen zugehen und begeistern kann. Auch derKirche eher abgeneigte Menschen sollten beispielsweisefür terminierte Projektarbeiten gewonnen werden.

    Die Pfarrstelle ist zum 1. August 2008 zu besetzen.

    Nähere Auskünfte erteilen: KirchenvorstandsmitgliedBritta Benkel, Tel.: 06134 63548; Dekan Kurt Hohmann,Tel.: 06142 12672; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069287388.

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    Mainz-Mombach, Pfarrstelle I (50 %) Dekanat Mainz,Modus A

    Die Evangelische Kirchengemeinde Mainz-Mombachzählt ca. 2.750 Gemeindeglieder mit 1,5 Pfarrstellen.Zum Team gehören Gemeindepädagogin (25%), Küster,Chorleiterin, Bürokraft, die Erzieherinnen des zweigrup-pigen Kindergartens sowie die Spielkreisleiterinnen.

    Die Arbeit in der Kirchengemeinde ist gekennzeichnetdurch ein lebendiges und partnerschaftliches Miteinan-der von Kirchenvorstand und Mitarbeitenden. Es besteht

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 7 · 2008 287

    eine große Offenheit für neue Wege in Gottesdienst undGemeindearbeit. Zu der katholischen Gemeinde und derOrtsgemeinde mit ihren Vereinen bestehen gute Kontakte.

    Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/diegerne auf Menschen zugeht, in seinem/ihrem eigenenGlauben verwurzelt und zugleich offen für die multireli-giöse Situation in Mombach ist. Die Feier des sonntägli-chen Gottesdienstes soll 1-2 mal im Monat übernommenwerden. Die Gemeinde ist für innovative Formen desGottesdienstes aufgeschlossen, zahlreiche Gottesdiens-te finden mit Beteiligung von Gruppen und Einzelnenstatt.

    Seelsorge und Kasualien werden im Umfang einer hal-ben Stelle nach Absprache mit dem Kollegen der Pfarr-stelle II wahrgenommen.

    Schwerpunkt der Arbeit soll die Kindergarten- und Fami-lienarbeit sein. In Absprache mit dem KV sind weitereSchwerpunkte möglich, etwa die Begleitung des monat-lichen Meditationskurses oder des Besuchsdienstkrei-ses.

    Mombach, der westlichste Stadtteil von Mainz, verfügtüber eine gut ausgebaute Infrastruktur, reichlich Grünund einen hohen Freizeitwert.

    Eine Pfarrdienstwohnung steht nicht zur Verfügung,jedoch ein Arbeitszimmer sowie ein Gesprächszimmerim Pfarrhaus direkt neben der Friedenskirche. DerKirchenvorstand ist gerne bei der Suche nach einerWohnung behilflich.

    Einen ersten Eindruck vermittelt unsere Homepage:www.friedenskirche-mombach.de

    Weitere Auskunft geben: Der Vorsitzende des KV, Pfr.Stephan Müller-Kracht, Tel.: 06131 684400; der stellver-tretende Vorsitzende Thomas Busch, Tel.: 06131969660; Dekan Jens Böhm, Tel.: 06131 9600415 sowieder Propst für Rheinhessen, Dr. Klaus-Volker Schütz,Tel.: 06131 31027.

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    Nordenstadt, 0,5 Pfarrstelle I, Dekanat Wiesbaden,Modus C

    Die Kirchengemeinde hat bei ca. 3.000 Gemeindeglie-dern 1,5 Pfarrstellen. Die 0,5 Pfarrstelle I ist ab Septem-ber 2008 neu zu besetzen.

    Nordenstadt ist ein familienfreundlicher Vorort von Wies-baden mit ca. 8.000 Einwohnern. Alteingesessene undneu hinzugezogene Familien sowie viele Vereine prägendas Leben der Gemeinde.

    Im alten Ortskern steht die schöne, ländliche Barock-kirche. Sie hat eine gute Akustik, eine romantische Orgelund ist die einzige Predigtstätte. Pfarrhaus, Gemeinde-haus und Kindergarten bilden eine historische Gesamt-anlage. Im Erdgeschoss des Pfarrhauses befinden sichAmtszimmer, Büro, Archiv und ein weiterer Raum.

    Nordenstadt, an der A 66 gelegen, ist gut mit öffentli-chen Verkehrsmitteln zu erreichen und besitzt eine aus-gezeichnete Infrastruktur. Die Grundschule befindet sicham Ort. Alle weiterführenden Schularten und Fachhoch-schulen gibt es in Wiesbaden.

    Zu der Kirchengemeinde gehört ein Kindergarten mit4 Erzieherinnen. Neben Organisten, Gemeindesekretä-rinnen und Hausmeisterin sind noch weitere nebenberuf-liche und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen tätig. UnsereGemeindebriefe geben Aufschluss über einen wesentli-chen Teil unseres vielfältigen Gemeindelebens. Wir sindein kooperativer Kirchenvorstand, der aufgeschlossen istfür neue Formen gemeindlichen Lebens.

    Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, dieoder der mit Freude und Überzeugung

    - das Evangelium verkündet

    - die Botschaft der Bibel mit den Anliegen des heuti-gen Lebens verbindet und in Seelsorge, Gottesdienstund Gemeindearbeit umsetzt

    - auf Menschen zugeht, denen die Kirche fremd ge-worden ist

    - die vorhandene Kinder- und Jugendarbeit unterstütztund weiterentwickelt und die Verwaltung des Kinder-gartens übernimmt

    - an der Fortentwicklung der Ökumene und der Zu-sammenarbeit der Nachbargemeinden mitarbeitet.

    Wichtig ist uns auch zukünftig eine aufgeschlossene undkooperative Zusammenarbeit in der Gemeinde und mitden Mitarbeiter/innen.

    Haben wir Sie neugierig gemacht?

    Dann wenden Sie sich bitte für weitere Auskünfte an:Silke Kayzcuck, stellvertretende KV-Vorsitzende, Mer-genthaler Weg 8, 65205 Wiesbaden; Pfarrerin PetraRauter-Milewski, Honiggasse 34, 65191 Wiesbaden, Tel.:06122 4770; Dekan Hans-Martin Heinemann,Schwalbacher Straße 6, 65185 Wiesbaden, Tel.: 06221409-291; Propstei für Süd-Nassau, Tel.: 0611 522475;www.ev-kirche-nordenstadt.de; eMail: [email protected].

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    'Lebendige Gemeinde sucht humorvollen Pfarrer oderhumorvolle Pfarrerin'

    Rödermark-Urberach, Evangelische Petrusgemeinde,1,0 Pfarrstelle, Dekanat Rodgau, Modus A,zum zweiten Mal

    Die Evangelische Petrusgemeinde in Urberach suchtzum 1. Juni 2008 zur Wiederbesetzung der freigeworde-nen Stelle

    eine Pfarrerin oder einen Pfarrer.

    Wir erwarten und wünschen uns von Ihnen als Pfar-rer/in unserer Gemeinde:

    - Sie sollten offen sein für die unterschiedlichen Be-dürfnisse der Menschen in unserer Gemeinde sowiefür die vielfältigen Anforderungen unseres buntenGemeindelebens.

    - Sie können das geistliche Leben und die Zuwendungzu den Menschen verbinden und unsere Gemeinde-

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 7 · 2008288

    glieder in ihren unterschiedlichen Lebenssituationenseelsorgerlich begleiten.

    - Sie können begeistert und begeisternd predigen undmit uns Gottesdienste in unterschiedlichen Formenfeiern.

    - Sie sind mit kreativen Ideen offen für neue Formender Gemeindearbeit und aufgeschlossen für reicheskirchengemeindliches Leben.

    - Sie besitzen Teamfähigkeit im Umgang mit denhaupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern der Gemeinde.

    Wer sind wir?

    Unsere Gemeinde hat im Jahr 2006 ihr 50-jähriges Be-stehen gefeiert und trägt seit 1997 den Namen Evange-lische Petrusgemeinde Urberach. Ihr gehören ca. 2.600Christinnen und Christen an.

    Unser Leitbild heißt: „In der Liebe wachsen“.

    Es erwartet Sie ein engagierter Kirchenvorstand, dergemeinsam mit Ihnen das Gemeindeleben gestaltet.

    Weitere Mitarbeiter sind:

    - eine Gemeindepädagogin

    - eine Gemeindesekretärin

    - ein Posaunenchorleiter

    - eine Organistin

    - ein Mitarbeiter im Freiwilligen sozialen Jahr

    - zwei Prädikanten

    - sowie mehrere Mitarbeitende im Empfang.

    Wir sind eine lebendige Gemeinde, die am gemeinsa-men Feiern viel Freude hat. Unsere Schwerpunkte lie-gen in der Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit so-wie in der Diakonie. Die Gottesdienste und Andachten,die wir in vielfältigen Formen feiern, prägen das Ge-meindeleben. Neben all dem sind wir jedoch auch offenfür neue Anregungen und Ziele.

    Eines unserer letzten Projekte war die Planung und derBau der Weidenkirche in 'Rödermarks Grüner Mitte'.

    Es besteht weiterhin eine gute nachbarschaftliche Zu-sammenarbeit mit der Evangelischen KirchengemeindeOber-Roden durch eine gemeinsame Pfarrdienstord-nung. Eine ökumenische Zusammenarbeit mit der katho-lischen Nachbargemeinde erfolgt nicht nur in Form vongemeinsamen Gottesdiensten.

    Des Weiteren erscheint vier mal jährlich 'Der Fisch', un-ser Gemeindebrief, der von einem Redaktionsteam ge-staltet wird. Zusätzlich gibt es eine eigene Homepage,auf der Sie sich gerne weiter über unsere Gemeinde in-formieren können (www.petrusgemeinde-urberach.de).

    Bauliche Aspekte und Örtlichkeit:

    Unsere Petruskirche ist ein freundlicher Kirchenbau von1956 und bietet 150 Menschen Platz.

    Das angrenzende Gemeindehaus wurde 2005 umgebautund verfügt über unterschiedlich große Räume, die Platzfür vielfältige Aktivitäten bieten und in dem ein regesGemeindeleben stattfindet. Im Gemeindehaus sind auchdas Gemeindebüro und der ehrenamtliche Empfanguntergebracht.

    Das geräumige Pfarrhaus mit 170 qm Wohnfläche und50 qm Nutzfläche ist sehr familienfreundlich, in einemsehr guten Zustand und sofort bezugsfertig. Es hat einenschönen Garten und liegt neben der Kirche angrenzendan das Gemeindehaus. Im Obergeschoss befinden sichvier Schlafzimmer, zwei Bäder. Wohnzimmer, Esszimmer,Küche sowie der Amtstrakt mit Arbeitszimmer und Büroder Gemeindepädagogin und Gäste-WC liegen imErdgeschoss. Der Dachraum ist zu Wohnzwecken aus-gebaut. Im großen Keller sind ein Partyraum, Wasch-küche, Archiv, Vorratskeller. Es gibt eine 12 qm Solaran-lage mit Heizungsanbindung und eine Regenwasser-anlage. Die Verglasung im Erdgeschoss ist neu.

    Unsere Stadt liegt in der „Rödermark“, zentral eingebun-den in das Rhein-Main-Gebiet, zwischen den StädtenFrankfurt, Offenbach und Darmstadt (Autobahnan-schluss A 5, S- Bahnhof, gute Busverbindung nachDarmstadt).

    Die Städte Urberach und Ober-Roden bilden die Haupt-gemeinde Rödermark mit ca. 28.000 Einwohnern. Urbe-rach selbst hat ca. 11.000 Einwohner und verfügt übereine gute Infrastruktur mit Geschäften und Ärzten, kultu-rellen Einrichtungen wie Kleinkunstbühne, Kino, vielfälti-gen Sportstätten, Badehaus und Stadtbibliothek.

    Es sind Kinderbetreuungseinrichtungen, eine Grund-schule und eine Berufsakademie vorhanden. Weiterfüh-rende Schulen (Integrierte Gesamtschule) sind imStadtteil Ober-Roden oder mit der S-Bahn erreichbar.

    Sind Sie neugierig geworden?

    Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

    Weitere Informationen: Im Internet unter: www.petrus-gemeinde-urberach.de; KirchenvorstandsvorsitzendeCarmen Brößler, Tel.: 06074 68788; Dekan Carsten Tag,Tel.: 06074 48461-20; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.:069 287388.

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    0,5 Fach-/Profilstelle Öffentlichkeitsarbeit im Dekanat Ried

    Das Evangelische Dekanat Ried sucht zum 1. Augusteinen Referenten/eine Referentin für Öffentlichkeitsar-beit.

    Das Evangelische Dekanat Ried gehört zur PropsteiStarkenburg. Es verfügt über eine geschlossene ge-meindliche Struktur und besteht aus 19 Kirchengemein-den mit fast 40.000 Mitgliedern. Das Ried ist ein ländlichgeprägter Raum zwischen den Metropolregionen Rhein-Neckar und Rhein-Main. Das Dekanat verläuft entlangden Autobahnen und der ICE Strecke, die dieMetropolregionen verbinden. Daraus ergeben sich guteverkehrsmäßige Anbindungen, zahlreiche Kulturan-gebote und ein vielfältiges Gemeindeleben. Das Dekanat

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 7 · 2008 289

    hat verbindende Strukturen aufgebaut, hat in vielfältigenGottesdiensten, einem breiten diakonischen Angebotund einer aufblühenden Kirchenmusik seine Schwer-punkte.

    Ihr Aufgabenprofil:

    - Sie sind verantwortlich für die systematische Kom-munikation der Evangelischen Kirche in der Region.

    Sie sorgen für externe Kommunikation:

    - Sie verantworten die Pressearbeit des Dekanates.Sie pflegen und vermitteln Kontakte zu den lokalen,regionalen und kirchlichen Medien. Die vielfältige undzergliederte Presselandschaft unserer Region stellthier eine besondere Herausforderung dar.

    Sie sorgen für die interne Kommunikation:

    - Sie pflegen die Internetseite des Dekanates undbauen diese in Abstimmung mit den Gemeinden wei-ter aus.

    - Sie halten engen Kontakt zu den Kirchengemeinden,unterstützen Gemeindebriefredaktionen, beratenund organisieren Fortbildungsangebote.

    - Sie arbeiten mit den Verantwortlichen und Beauf-tragten für die kirchlichen Arbeitsfelder in Dekanatund Kirchengemeinden zusammen.

    - Sie halten Kontakt mit der Öffentlichkeitsarbeit derEKHN und den Nachbardekanaten.

    - Sie arbeiten mit am Ausbau des Profils des Deka-nates als Evangelische Kirche in der Region.

    Sie besitzen eine akademische oder vergleichbare Aus-bildung im Bereich Journalismus / PR. Hilfreich sind Er-fahrungen in Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

    Wir wünschen uns eine/n engagierte/n Mitarbeiter/in,die/der Beziehungen aufbauen und pflegen kann. EinePersönlichkeit, die teamfähig ist, kontinuierlich und zu-verlässig arbeitet. Die Bezahlung erfolgt nach der KDA-VO bzw. nach Pfarrergehalt. Wir gehen davon aus, dassSie Mitglied der Evangelischen Kirche sind und eineinnere Bindung zur Kirche leben.

    Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung: Dekan KarlHans Geil, Tel.: 06258 989720; Präses Paul Ewald,Tel.: 06258 931327.

    Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das EvangelischeDekanat Ried, Zwingenberger Straße 11, 64579 Gerns-heim. Pfarrerinnen und Pfarrer richten die Bewerbungs-unterlagen über den Dienstweg an das Referat Perso-nalservice Kirchengemeinden und Dekanate der Kir-chenverwaltung, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

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    Zum zweiten Mal:

    Im Referat Fundraising und Sponsoring im Dezernat 3,Finanzen, Bau und Liegenschaften in der Kirchenver-waltung der EKHN ist ab 01.12.2008 die Stelle

    einer Pfarrerin / eines Pfarrersals Referatsleiterin / Referatsleiter

    zu besetzen.

    Professionelles Fundraising wird in Zukunft auch in derEKHN eine immer wichtigere Aufgabe sein. Ziel ist es,mit den Instrumenten Fundraising, Sponsoring und Stif-tungen die Gemeindeentwicklung zu stärken und diefinanzielle Abhängigkeit von Steuereinnahmen zu verrin-gern. Dazu ist es notwendig, Kirchenmitglieder zu stär-kerer Beteiligung bei lokalen und regionalen Projekten zumotivieren und Nichtmitglieder zu gewinnen.

    Aufgaben der Stelle

    - Theologische und ethische Verantwortung, kirchli-ches Fundraising im Dienst der Verkündigung alsGemeindeaufbau und Mission zu gestalten

    - Strategische Planung, inhaltliche Verantwortung so-wie konzeptionelle Optimierung des Fundraisings aufallen kirchlichen Ebenen

    - Methodischer Aufbau einer zusätzlichen Einnahme-säule durch Fundraising, Sponsoring und Aufbau vonStiftungen

    - Aktivierung von Kirchenmitgliedern und Gewinnungvon Nichtmitgliedern zur stärkeren finanziellen Betei-ligung bei der Realisierung lokaler, regionaler undgesamtkirchlicher Projekte

    - Entwicklung und Umsetzung von Fundraising-Kampagnen für überregionale Leuchtturmprojekteinnerhalb der EKHN

    - Auf- und Ausbau von Fundraisingaktivitäten als Mit-gliederbindung

    - Konzeptioneller Aufbau eines Fundraising-Netz-werkes innerhalb der EKHN

    Vorausgesetzt werden folgende Qualifikationen:

    - Theologische Kompetenz: Fundierte Kenntnissebiblischer und kirchengeschichtlicher Implikationenkirchlichen Fundraisings sowie die Befähigung, dieKenntnisse theologisch reflektierend in kirchlichenLeitungsgremien, beim Aufbau des Fundraising-systems in Dekanaten und Gemeinden und bei derMitgliederorientierung zu kommunizieren.

    - Fachliche Kompetenzen: Fundiertes Wissen überMärkte und Marketing im Profit- und Non-Profit-Bereich, Kenntnisse in der Methodenvielfalt desFundraising, der Anwendung von Datenbanken undcomputergestützter Adressverwaltung, praxisorien-tiertes Basiswissen in betriebswirtschaftlichen undrechtlichen Fragen. Die Ausschreibung richtet sichvorzugsweise an Personen, die eine Ausbildungzur/zum Fundraising-Managerin/-Manager an derFundraising Akademie in Frankfurt am Main erfolg-reich abgeschlossen haben.

    - Organisatorische und Führungskompetenzen zuzielorientiertem und strategischem Handeln, konzep-tioneller Planung und operativer Umsetzung.

    - Kommunikative und soziale Kompetenzen: dieBefähigung, Kommunikation nach innen und außenzu gestalten, die EKHN in der Kommunikation mitunterschiedlichen Personen, gesellschaftlichenGruppen und Institutionen zu repräsentieren, ent-sprechende Kontakte aufzubauen und zu pflegen.

  • Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 7 · 2008290

    - Persönlichkeitskompetenzen: Belastbarkeit, Team-fähigkeit, Bereitschaft zu Dienst auch außerhalb derüblichen Arbeitszeiten.

    Die Besoldung erfolgt nach Pfarrergehalt.Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. August2008 an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Per-sonalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulus-platz 1, 64285 Darmstadt. Für Rücksprachen steht Ihnen Herr OKR Striegler unterder Tel.-Nr.: 06151 405-344 zur Verfügung.

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    Das Evangelische Dekanat Groß-Umstadt sucht zumnächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

    Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen50% -Stelle

    für die Kinder- und Jugendarbeit:40 % in der Kirchengemeinde Groß-Umstadt und 10%i