Präsentation der Übertrittskommission I
Übertrittsverfahren I Primarstufe - Sekundarstufe I
Informationsveranstaltung für Erziehungsberechtigte
Präsentation der Übertrittskommission I
Präsentation der Übertrittskommission I
Ziel des Übertrittsverfahrens I
Ziel des Übertrittsverfahrens I ist es, die Schülerinnen und Schüler am Ende der Primarschulzeit entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung derjenigen Schulart der Sekundarstufe I zuzuweisen, in der sie am besten gefordert und gefördert werden können.
ihren Fähigkeiten ihrer mutmasslichen Entwicklung
gefordert gefördert
Präsentation der Übertrittskommission I
Philosophie des Übertrittsverfahrens I
Lehrperson
Eltern
Kinder
Präsentation der Übertrittskommission I
1. Übertrittsmöglichkeiten
2. Zuweisungskriterien
3. Ablauf des Verfahrens
4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten und Kind
5. Fehlende Einigung
6. Repetition der 6. Primarklasse
7. Standardaufgaben
8. Kooperative Oberstufe
9. Übertrittsverfahren II
Präsentation der Übertrittskommission I
Präsentation der Übertrittskommission I
Präsentation der Übertrittskommission I
Übertrittsverfahren I
Präsentation der Übertrittskommission I
1. Übertrittsmöglichkeiten
6. Primarklasse (Regelklasse)
Langzeitgymnasium
Sekundarschule
Realschule
Werkschule6. Kleinklasse für besondere Förderung
Primarstufe - Sekundarstufe I
6. Primarklasse üLZA in mehreren Fächern
Präsentation der Übertrittskommission I
1. Übertrittsmöglichkeiten
Sekundar-schule
Realschule
Werkschule
Gymnasium
NiveaukurseW e r k s c h u l e- Voraussetzung: Besuch Kleinklasse für
besondere Förderung (früher: KKB, KKC) oder üLZA in mehreren Fächern
- Bei Schülern, welche die Regelklasse besucht haben, entscheidet der Rektor auf Antrag des SPD über die Zuweisung in die Werkschule.
R e a l s c h u l e- erreicht in den Fächern Deutsch, Mathe, M&U
ein genügendes Leistungsniveau- kann selbstständig arbeiten- lernt ohne grössere Schwierigkeiten bei
direktem Bezug zu konkreten Situationen
S e k u n d a r s c h u l e- erreicht in den Fächern Deutsch, Mathe, M&U
ein gutes Leistungsniveau- fasst Neues rasch auf und erkennt wesentliche
Zusammenhänge, erkennt Probleme und löst Aufgaben selbstständig
- überlegt das Vorgehen bei Aufgaben- drückt sich verständlich und gewandt aus
G y m n a s i um- erreicht in den Fächern Deutsch, Mathe, M&U
ein sehr hohes Leistungsniveau- erfasst komplexe Sachverhalte- denkt präzise, hat ein gutes Gedächtnis, hohes
Konzentrationsvermögen- erarbeitet Unterrichtsinhalte ohne Hilfe- drückt sich klar, gewandt, präzise aus
Besuch Kleinklasse fürbesondere Förderung
genügendes Leistungsniveau
gutes Leistungsniveau
sehr hohes Leistungsniveau
üLZA in mehreren Fächern
Präsentation der Übertrittskommission I
2. Zuweisungskriterien
Reglement betreffend das Übertrittsverfahren § 4 (Auszug)1 Die Zuweisung richtet sich nach den Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung des Schülers.2 Massgebende Kriterien:
a.die Leistungen und der Entwicklungsverlauf des Schülers in der 5. Klasse und im 1. Sem. der 6. Klasse der Primarstufe;
b.die Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen des Schülers;
c.die Neigungen und Interessen des Schülers.
Leistungenmutmasslichen Entwicklung
Leistungen Entwicklungsverlauf
Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen
Präsentation der Übertrittskommission I
≠5.08 5.08
2. Zuweisungskriterien Gesamtbeurteilung = Einbezug aller Kompetenzen Für die Zuweisung in eine Schulart existieren KEINE Richt-
oder Mindestwerte in Bezug auf die Zeugnisnoten! Faktor Leistungsentwicklung bzw. mutmassliche Entwicklung
Ø beider Semester 5.08
5. Kl. 2. Sem. 6. Kl. 1. Sem.
5.45.35.2
5.15
4.9
4.8
Ø beider Semester 5.08
5. Kl. 2. Sem. 6. Kl. 1. Sem.
5.45.35.2
5.15
4.9
4.8
Leistungsentwicklung spricht gegen Zuweisung ins Gymnasium
Leistungsentwicklung spricht für Zuweisung ins Gymnasium
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- Denkfähigkeit- Verstehen, Erkennen- Gelerntes anwenden- Probleme lösen
- Zusammenarbeit mit andern- respektvolles Verhalten- konstruktives Mitarbeiten- Rücksicht nehmen
- Vorgehensweise- Organisieren, Planen- Ordnen- Reflektieren
Zuweisungsgespräch(6. Klasse: bis 15. März)
Zuweisung in diejenige Schulart der Sekundarstufe I, in der das Kind am besten gefördert werden kann
Fachkompetenzen Lernkompetenzen Sozialkompetenzen Noten
Orientierungsgespräch(im 2. Semester der 5. Klasse)
Orientierungsgespräch(im 1. Semester der 6. Klasse)
nur wenn sich die schulische Situation und die Leistungsfähigkeit des Kindes wesentlich verändert haben
Selbstkompetenzen
- Ausdauer- Motivation- Verantwortung übernehmen- Pflichten erfüllen
- Deutsch- Mathematik- M & U
3. Ablauf des Verfahrens
Fehlende Einigung:Übertrittskommission I
Zuweisungsentscheid:Erziehungsberechtigte, Lehrperson, Kind
Präsentation der Übertrittskommission I
4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Kind
Quelle: www.sehtestbilder.de (Stand: 6. September 2013)
Präsentation der Übertrittskommission I
4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Kind
Orientierungsgespräch
Ziel: Beurteilung aller KompetenzenStandortbestimmung, Entwicklungshinweise Blick in die
Zukunft
Teilnahme: Erziehungsberechtigte, Kind, Lehrperson
Zeitpunkt: 1. Orientierungsgespräch: 2. Sem. 5. Klasse
2. Orientierungsgespräch 1. Sem. 6. Klasse
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4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, KindBeobachtungs- und Beurteilungsunterlagen 5. Kl. und 6. Kl.
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4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Kind
Zuweisungsgespräch
Ziel: Bilanzierung, Zuweisung in Schulart klären - Unterzeichnung "Zuweisungsentscheid" - Unterzeichnung "Fehlende Einigung"
Teilnahme: Erziehungsberechtigte, Kind, Lehrperson
Zeitpunkt: bis 15. März
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4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Kind
Präsentation der Übertrittskommission I
5. Fehlende Einigung - allgemein Keine Einigung zwischen Eltern und Lehrperson in Bezug auf
die Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I
Einleitung eines rechtlichen Verfahrens
Kantonale Übertrittskommisson I (ÜK) übernimmt Fallführung
ÜK besteht aus 12 Mitgliedern verschiedener Sparten
Präsentation der Übertrittskommission I
5. Fehlende Einigung - Ablauf Lehrperson leitet Formular «Fehlende Einigung» und weitere
Unterlagen via Rektorat der ÜK weiter (15. März)
Schreiben ÜK an Erziehungsberechtigte: Termine Abklärungs-test, Gespräch, Einladung zur Stellungnahme (ca. 20. März)
Abklärungstest (Ende März, anfangs April)
Gespräch mit Erziehungsberechtigten, Kind (April)
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5. Fehlende Einigung - Entscheid
Entscheid der Übertrittskommission I
Mitte Mai: Schriftlicher Zuweisungsentscheid der Übertritts-kommission I an Erziehungsberechtigte, Lehrperson, Rektor
Rechtsmittel
Verwaltungsbeschwerde gegen den Entscheid der Übertrittskommission I beim Regierungsrat innert 10 Tagen
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6. Repetition der 6. Primarklasse Nur in Ausnahmefällen möglich
Mögliche Gründe:
Familiäre Situation
Länger dauernder Schulausfall
Repetitionsgesuche der Erziehungsberechtigten an den Rektor bis spätestens 31. Januar
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7. Standardaufgaben Freiwillig einsetzbare, standardisierte Vergleichstests des
Kantons Zug
Zur Überprüfung der Lernziele und der Notengebung
Keine Verrechnung in die Zeugnisnoten
Keine Grundlage für den Zuweisungsentscheid
Einsicht lediglich in der Schule möglich
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8. Kooperative Oberstufe - allgemein
Präsentation der Übertrittskommission I
8. Kooperative Oberstufe - Niveaueinteilung
Einteilung aufgrund des Zeugnisses 2. Semester 6. Klasse
2 NiveaukurseZeugnisnote ab 4.5 → Niveau A
Tiefere Zeugnisnoten → Niveau B
3 NiveaukurseZeugnisnote von 4.0 → Mittlerer Niveaukurs
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8. Kooperative Oberstufe - Wechsel der Schulart
Massgebende Kriterien aufgrund einer Gesamtbeurteilung:
a) Leistungen in M, D, F, E, W+UK, N unter Berücksichtigung der Niveauzugehörigkeit und der Leistungsentwicklung1. Realschüler mit überwiegend guten Leistungen2. Sekundarschüler mit überwiegend ungenügenden Leistungen
b) Lern-, Sozial- und Selbst-kompetenzen
c) Neigungen und Interessen
Präsentation der Übertrittskommission I
Sekundarschule
Realschule
Mathe A, B Franz. A, B
Werkschule
Leistungen in M, D, F, E, W+UK, N
Gesamtbeurteilung
Niveauzugehörigkeit Leistungsentwicklung
Lern-, Sozial- und Selbst-kompetenzen
Präsentation der Übertrittskommission I
8. Kooperative Oberstufe - Wechsel der Schulart Niveauzugehörigkeit ist Teil der Gesamtbeurteilung
→ Keine Bedingungen für Besuch bestimmter Niveaus für den Wechsel der Schulart
Wechsel in der Regel auf Beginn des Schuljahres
Wechsel der Schulart bei deutlicher Über- oder Unterforde-rung in Ausnahmefällen während des Schuljahres möglich
Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors
Präsentation der Übertrittskommission I
8. Kooperative Oberstufe - Wechsel Niveaukurse Wechsel des Niveaukurses auf Beginn eines Semesters
Wechsel des Niveaukurses während des Semesters→ auf Empfehlung des Lehrerteams→ mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors
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Übertrittsverfahren II
Präsentation der Übertrittskommission I
9. Übertrittsverfahren II
1. Sekundarklasse Langzeitgymnasium
Kurzzeitgymnasium
Fachmittelschule
Wirtschaftsmittelschule
Sekundarschule - kantonale Mittelschulen, BM
2. Sekundarklasse
Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule
3. Sekundarklasse
Bis 1. Dezember
Ende des Schuljahres
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9. Übertrittsverfahren II
Zuweisungsentscheid Die Zuweisung richtet sich nach den Leistungen und der
mutmasslichen Entwicklung Kriterien zur Gesamtbeurteilung der Schülerin, des Schülers:a)Besuch des Niveaus A in den Niveaufächernb)Leistungen in Erfahrungsnotenfächer; Entwicklungsverlaufc)Lern-, Sozial-, Selbstkompetenzend)Neigungen und Interessen
Leistungenmutmasslichen Entwicklung
GesamtbeurteilungNiveaus A in den Niveaufächern
Leistungen EntwicklungsverlaufLern-, Sozial-, Selbstkompetenzen
Präsentation der Übertrittskommission I
9. Übertritt Sekundarschule - kant. Mittelschulen, BM
Zuweisungsgespräch bis 15. März
Zuweisungs-
entscheid
Übertritt in kgm / WMS / FMS Übertritt in BMZuweisungsgespräch bis 25. März
Abklärungstest
Niveau A
Erfahrungsnote KGM 4.80FMS, WMS 4.50
Kurzzeitgymnasium
Kurzzeitgymnasium, Fachmittelschule,
Wirtschaftsmittelschule
2. Sekundarklasse
3. Sekundarklasse
Zuweisungs-
entscheid
AufnahmeprüfungKeine
Beschränkung der
Zulassung
Lehrbegleitende
Berufsmaturitätsschule (BM)
3. Sekundarklasse
Präsentation der Übertrittskommission I
Broschüre «Übertritte»InhaltÜbersicht BildungssystematikÜbertrittsverfahren I und IISchularten der Sekundarstufe IKooperative Oberstufe
→ Broschüre bitte aufbewahren→ bei Fragen wenden Sie sich
an die Klassenlehrperson
Präsentation der Übertrittskommission I
Fragen
Präsentation der Übertrittskommission I
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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