Prekär Beschäftigte
Herausforderungen für die Gewerkschaft
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Prekäre Arbeit
• Definition
– Erwerbseinkommen die nicht, oder nur unzureichend ausreichen um Lebensbedürfnisse abzudecken.
– Rechtliche Benachteiligungen
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Prekäre Arbeit
• Freie Dienstverhältnisse• WerkvertragsnehmerInnen• Teilzeitbeschäftigung• Geringfügige Beschäftigung• Zeitarbeit• Neue Selbstständige
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ZeitarbeitÜberlassene Arbeitskräfte 1989-2003
7.9557.4508.178 8.7167.864
10.49212.503
14.548
17.980
20.772
24.277
30.120
33.15631.207
38.491
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
Quelle: BMWA/AK Wien Karl Wörister
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Freie DienstverträgeFreie Dienstverträge 1998-
0
2.0004.000
6.000
8.00010.000
12.000
14.000
16.00018.000
20.000
22.00024.000
26.000
Insg. Männer Frauen
Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger/AK Wien Karl Wörister
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Geringfügige BeschäftigungGeringfügige Beschäftigungsverhältnisse 1995-2003
136149
165171
189197
205212 217
0
20
4060
80
100
120
140
160180
200
220
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003
Tausend
Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger/AK Wien Karl Wörister
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August 2008
• Freie Dienstverhältnisse:– 26.700
• Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse:– 277.600
Quelle: Statistik Austria
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Zunehmende Verbreitung von atypischen Arbeitsverhältnissen
• Wegbrechen der Sozialversicherungsbeiträge– Aushöhlung des Sozialstaats
• „Vereinzelung“ von ArbeitnehmerInnen– Organisierbarkeit erschwert– Informationsstand über Rechte verschlechtert
sich
• Auswirkungen in das private und soziale Leben
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Flucht aus dem Arbeitsrecht
• Arbeitsrecht hat für „Atypische“ keine Gültigkeit– Kündigungsfristen– Urlaubsregelungen– Allgemeiner Kündigungsschutz– Wenige Ausnahmen (z.B.:
Dienstnehmerhaftpflichtgesetz)– Überwälzung des Unternehmerrisikos
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Betriebliche Mitbestimmung
• Freie DienstnehmerInnen, Werkvertragsnehmerinnen, neue Selbstständige werden vom Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsverfassungsgesetz nicht erfasst– Keine Teilhabe an innerbetrieblicher
Demokratie (Betriebsratswahl)– Vertretung durch BetriebsrätInnen ist von
deren „good will“ abhängig
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Gewerkschaftliche Strategien
• Neue Formen der Organisierung– Interessengemeinschaften
• Modernisierung des Arbeitsrechts– Neuer ArbeitnehmerInnenbegriff
• Rechtliche Angleichung von atypischen Beschäftigungen– Sozialrechtlich– Arbeitsrechtlich
• Kampf gegen Umgehungsverträge
• Mindestlöhne in den Kollektivverträgen
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Erfolge
Sozialrechtliche Verbesserungen für Freie DienstnehmerInnen ab 1.1.2008:
– Verpflichtende Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung
– Krankengeld ab dem 4.Tag von der Gebietskrankenkasse
– Wochengeld bemessen nach dem Nettoeinkommen der letzten 13 Wochen statt pauschaliertem Satz von € 7,48 pro Tag
– Einbeziehung in die Abfertigung neu
– Einbeziehung in den Insolvenzschutz
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Erfolge
WerkvertragsnehmerInnen
– sind ab 1.1.2008 verpflichtend in die Abfertigung Neu einbezogen
– werden ab 1.1.2009 in die Arbeitslosenversicherung einbezogen, allerdings auf freiwilliger Basis
Es gibt vieles,
für das es sich lohnt, organisiert
zu sein.
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