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Page 1: Private PKW-Nutzung Reisekosten ab 2014 Schongau, 9. April 2014

Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

Private PKW-Nutzung

Reisekosten ab 2014

Schongau, 9. April 2014

Erwin Effner / Gerhard Haberstock

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Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

Private PKW-Nutzung

Betrieblich und privat genutzter PKW

betrieblicheFahrten

Kosten =betrieblich veranlasst

Betriebsausgaben

Kosten =privat veranlasst

keine Betriebsausgaben

private Fahrten

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Private PKW-Nutzung - Fahrtenbuch

Lfd. Kfz-Kosten 5.200 €Steuer, Versicherung 800 €Abschreibung (16,67% v. 36.000 € Netto-AK) 6.000 €Gesamt 12.000 €

Gefahrene km betrieblich 18.000 kmGefahrene km privat 6.000 km 24.000 km

Kosten je km (12.000 € / 24.000 km) 0,50 €/km

Betriebsausgaben (18.000 km x 0,50 €/km) 9.000 €

Privat (6.000 km x 0,50 €/km) 3.000 €

USt: „Unentgeltliche Wertabgabe“, soweit Kosten mit Vorsteuerabzug(ohne Kfz-Steuer und Versicherung)→ Umsatzsteuer insoweit nicht abziehbar

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Private PKW-Nutzung - Fahrtenbuch

Problem Fahrtenbuch – Erforderliche Angaben

● Datum

● Start und Ziel

● Zweck

● km-Stand zu Beginn und Ende der Fahrt

● Art der Fahrt - Fahrt Wohnung – Betrieb- Betriebliche Fahrt- Private Fahrt

● Zeitnahe Aufzeichnungen

Gefahr: Nichtanerkennung, wenn nicht ordnungsgemäß geführt!

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Private PKW-Nutzung - 1%-Methode

Inländischer Listenpreis bei Erstzulassung 41.100 €+ Kosten der Sonderausstattung (Klimaanlage) 1.740 € Gesamt (= Bruttolistenpreis) 42.840 €gerundet auf volle 100 €42.800 €davon 1% = monatlicher privater Nutzungsanteil428 € x 12 Monate (pauschaler Nutzungswert) 5.136 €

H: Die tatsächlichen PKW-Kosten (12.000 €) sind Betriebsausgaben

USt: „Unentgeltliche Wertabgabe“428 € x 12 Monate = 5.136 €- Pauschalabschlag 20% 1.028 €

4.108 € x 19% = 780,52 € → Umsatzsteuer insoweit nicht abziehbar

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1%-Methode - Kostendeckelung

Beispiel wie vor: Bruttolistenpreis gerundet auf volle 100 € 42.800 €privater Nutzungsanteil 428 € / Monat x 12 Monate 5.136 €aber:lfd. Kfz-Kosten 3.800 €Steuer, Versicherung 800 €Abschreibung (Anschaffung 2007) 0 €Gesamt4.600 €

Kostendeckelung!Obergrenze für den pauschalen Nutzungswert: Gesamtkosten→ pauschaler Nutzungswert höchstens 4.600 €→ PKW-Kosten als Betriebsausgaben 0 €!

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1%-Methode – mehrere PKW

Problem:mehrere PKW im Betriebsvermögen.

Beispiel:Architekturbüro mit 6 PKW, die vom Betriebsinhaber, der Ehefrau und den Angestellten genutzt werden.

Lösung:Ansatz einer Nutzungsentnahme für zwei PKW mit den höchsten Listenpreisen und entsprechende Erklärung zur privaten Mitbenutzung.

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Fahrten Wohnung - Betriebsstätte

Ausgangsfall – Entfernungspauschale

Arbeitnehmer A wohnt in Schongau und arbeitet in Weilheim (Entfernung 25 km). Er fährt in 2013 an 220 Tagen mit dem PKW zu seinem Arbeitsplatz.

Werbungskosten des A (Entfernungspauschale)25 km x 0,30 €/Entfernungs-km x 220 Tage = 1.650 €

Die Entfernungspauschale

- ist verkehrsmittelunabhängig (PKW, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften, Ehegatten mit gemeinsamer Tätigkeitsstätte)

- gilt für Fahrten zwischen Wohnung und „erster Tätigkeitsstätte“ (bisher: regelmäßige Arbeitsstätte)

- beträgt unabhängig von den tatsächlichen Kosten: 0,30 €/Entf.-km

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Zur Erinnerung: Einkommensteuerbescheid 2013

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn) 12.000 €

+ Einkünfte aus nichtselbständiger ArbeitBruttoarbeitslohn 61.650 €./. Werbungskosten (Entfernungspauschale) 1.650 € 60.000 €

+ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 10.000 €82.000 €

./. Sonderausgaben usw. 12.000 €

= zu versteuerndes Einkommen 70.000 €

Einkommensteuer (Splittingtarif) 14.470 €

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Fahrten Wohnung - Betriebsstätte

Entfernungspauschale gilt auch für den Unternehmer

Unternehmer U wohnt in Altenstadt. Sitz seines Betriebs ist in Peiting (Entfernung 10 km), zu dem er in 2013 an 220 Tagen fährt.

Beispiel wie oben (Fahrtenbuch)

Kfz-Kosten 12.000 €, 24.000 km Jahresfahrleistung = 0,50 €/km

◊ tatsächliche Fahrkosten Wohnung - Betrieb10 km x 0,50 €/km x 2 (Hin- und Rückfahrt) x 220 Tage 2.200 €

◊ abziehbar: Entfernungspauschale10 km x 0,30 €/Entf.-km x 220 Tage - 660 €

◊ nicht abziehbare Betriebsausgabe 1.540 €

USt: Keine „unentgeltliche Wertabgabe“ → keine Korrektur!

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Fahrten Wohnung - Betriebsstätte

Entfernungspauschale gilt auch beim Unternehmer

Unternehmer U wohnt in Altenstadt. Sitz seines Betriebs ist in Peiting (Entfernung 10 km), zu dem er in 2013 an 220 Tagen fährt.

Beispiel wie oben (1%-Methode)

Bruttolistenpreis 42.800 €

Grundlage 0,03% des Bruttolistenpreises pro Monat und Entf.-km

◊ nicht abziehbare Betriebsausgaben

42.800 € x 0,03% x 10 Entf.-km x 12 Monate = 1.540 €

./. Entf.-Pauschale 10 km x 220 Tage x 0,30 € 660 €

nicht abziehbare Betriebsausgabe 880 €

USt: Keine „unentgeltliche Wertabgabe“ → keine Korrektur!

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Privatfahren und Fahrten Wohnung - Betriebsstätte

Zusammenstellung

Unternehmer U wohnt in Altenstadt. Sitz seines Betriebs ist in Peiting (Entfernung 10 km), zu dem er in 2013 an 220 Tagen fährt. Der Bruttolistenpreis für den PKW beträgt 42.800 €.

PKW-Kosten gesamt 12.000 €

1%-MethodeNicht abziehbar Privatfahrten 5.136 €Nicht abziehbar Fahrten Wohnung – Betrieb 880 € 6.016 €

FahrtenbuchNicht abziehbar Privatfahrten 3.000 €Nicht abziehbar Fahrten Wohnung – Betrieb 1.540 € 4.540 €

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Betriebsvermögen – Privatvermögen

gemischt genutzter PKWbetrieblicher Anteil

über 50%

immer

Betriebsvermögen

immer

Privatvermögen

wenigerals 10%10 - 50%

auf Wunsch

Betriebsvermögen

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Notwendiges Betriebsvermögen

◊ Notwendiges Betriebsvermögen

◊ Glaubhaftmachung des Umfangs der betrieblichen Nutzung erforderlich,

wenn nicht „typischerweise“ überwiegend betrieblich genutzt

◊ Folgen:

- Alle Aufwendungen (zunächst) Betriebsausgaben

- Privatanteil nach Fahrtenbuch- oder 1%-Methode

- Veräußerungsgewinn steuerpflichtig

- Veräußerungsverlust mindert den Gewinn

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PKW - betriebliche Fahrtenüber 50%

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Gewillkürtes Betriebsvermögen - Privatvermögen

◊ „Gewillkürtes“ Betriebsvermögen (Wahlrecht – „auf Wunsch“!)

- Alle PKW-Kosten = - Kosten für betriebliche Fahrten =(zunächst) Betriebsausgaben Betriebsausgaben

- Privatanteil: 1%-Methode nicht - Nachweis der tatsächlichenzulässig, ggf. Schätzung (anteiligen) Kosten

- Veräußerungsgewinn/ - oder: 0,30 € / gefahrenem kmVeräußerungsverlust betrieblich

- Veräußerungsgewinn/-verlustprivat!

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PKW - betriebliche Fahrtenzwischen 10% und 50%

Betriebsvermögen Privatvermögen

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Gewillkürtes Betriebsvermögen

„Gewillkürtes“ Betriebsvermögen

Privatanteil: 1%-Methode nicht zulässig – Beispiel –

betriebliche Nutzung des PKW: 10%

PKW-Kosten (lfd. + feste Kosten, AfA) 16.000 €

Bruttolistenpreis50.000 €

Privatanteil nach 1%-Methode wäre (50.000 € x 1% x 12 = ) 6.000 €

Privatanteil nach tatsächlichen Kosten (90% v. 16.000 € = ) 14.400 €

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PKW - betriebliche Fahrtenzwischen 10% und 50%

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Betriebsvermögen - Privatvermögen

◊ Nachweis des betrieblichen/privaten Anteils:

Aufzeichnungen für einen repräsentativen Zeitraum (z. B. 6 Monate)

- betrieblich/privat veranlasste Fahrten

(jeweiliger Anlass und jeweils zurückgelegte Strecke)

- km-Stände zu Beginn und Ende des Aufzeichnungszeitraums

◊ ggf. Vorteil im Einzelfall

keine Anwendung der 1%-Methode

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PKW - betriebliche Fahrtenzwischen 10% und 50%

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Notwendiges Privatvermögen

Privatvermögen

- aber: Kosten für betriebliche Fahrten = Betriebsausgaben

- Nachweis der tatsächlichen (anteiligen) Kostenoder: 0,30 € / gefahrenem km

- Veräußerungsgewinn / Veräußerungsverlust privat

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PKW - betriebliche Fahrtenunter 10%

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Reisekosten ab 2014

Unternehmer Arbeitnehmer

= auswärtige betriebliche/berufliche Tätigkeit

Abzugsfähige Aufwendungen

- Fahrtkosten

- Verpflegungspauschale

- Übernachtungskosten

- Reisenebenkosten

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Reisekosten

Geschäftsreise Dienstreise

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Reisekosten ab 2014

◊ fremde Verkehrsmittel: Fahrpreis

Bus, Taxi, Bahn, Flugzeug, Schiff, Mietwageneinschl. Nebenkosten (Zuschläge, Reservierungskosten)

◊ eigener PKW- tatsächliche Kosten

Arbeitnehmer, Unternehmer mit Privat-PKW:km-Satz errechnet aus Gesamtkosten und Gesamt-km

- oder: 0,30 €/km (Arbeitnehmer, Unternehmer mit Privat-PKW)

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Fahrtkosten

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Reisekosten ab 2014

Verpflegungspauschale bei Abwesenheit von der Wohnungund Betriebs- / Tätigkeitsstätte

◊ Abwesenheit unter 8 Stunden --- €

◊ für An- und Abreisetag bei auswärtiger Übernachtung 12,00 €(unabhängig von der Abwesenheitsdauer)

◊ mehr als 8 Stunden und weniger als 24 Stunden 12,00 €(eintägig - ohne auswärtige Übernachtung)

◊ mindestens 24 Stunden Abwesenheit 24,00 €(mehrtätige Auswärtstätigkeit – Dreimonatsfrist!)

H: Höhere Pauschbeträge bei Auslandsreisen

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Mehraufwendungen für Verpflegung

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Reisekosten ab 2014

Verpflegungspauschale bei Arbeitnehmern

Bei „Verpflegung“ des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber

◊ Kürzung der Verpflegungspauschale um

- 4,80 € für Frühstück (20% von 24,00 €)

- 9,60 € für Mittag- und/oder Abendessen (40% von 24,00 €)

◊ Kürzung tagesbezogen bis maximal 0 €

◊ Steuerfreier Arbeitgeberersatz oder Werbungskosten des Arbeitnehmers

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Mehraufwendungen für Verpflegung

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Reisekosten ab 2014

Beim Unternehmer und beim Arbeitnehmer

◊ unbegrenzter Abzug bis zum 48. Monat

◊ ab dem 49. Monat an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte

→ Begrenzung auf höchstens 1.000 € / Monat

◊ Abzug der entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen

◊ Abzug der reinen Übernachtungskosten

→ Kürzung um Kosten bzw. anteilige

Verpflegungspauschale für Frühstück

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Übernachtungskosten

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Reisekosten ab 2014

Beim Unternehmer und beim Arbeitnehmer

◊ Garagen-, Parkplatzgebühren

◊ Kosten für Gepäck (Beförderung, Aufbewahrung, Versicherung)

◊ Eintritt (Messen, Ausstellungen)

◊ berufliche/betriebliche Telefonkosten

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Reisenebenkosten

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Reisekosten ab 2014

beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

außerhalb der „ersten Tätigkeitsstätte“

◊ Erste Tätigkeitsstätte

- nach dienst- und arbeitsrechtlicher Festlegung des Arbeitgebers

- bei fehlender Zuordnung:

Bestimmung nach quantitativen Kriterien (Arbeitstage)

◊ nicht: häusliches Arbeitszimmer

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Dienstreise von Arbeitnehmern

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Reisekosten ab 2014

Beispiel:Arbeitnehmer A (wohnt in Schongau) ist lt. Arbeitsvertrag an drei Wochentagen in einer Filiale seines Arbeitgebers in Schongau und in zwei Wochentagen in einer Filiale in Landsberg tätig. Der Arbeitgeber hatte zunächst die Filiale in Schongau als erste Tätigkeitsstätte festgelegt. Ab 1. Juli 2014 legt er Landsberg als erste Tätigkeitsstätte fest.

Lösung:Bis 30. Juni 2014 hat A seine erste Tätigkeitsstätte in Schongau und ab 1. Juli 2014 in Landsberg. Die Fahrten sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Die jeweils anderen Fahrten sind Dienstreisen.

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Dienstreisen von Arbeitnehmern

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Reisekosten ab 2014

Fahrten Whg.-Arbeitsstätte Auswärtstätigkeit

- Entfernungspauschale - Fahrtkosten in voller Höhe

(0,30 € / Entf.-km) (0,30 € / gefahrener km)

- keine Mehraufwendungen für - Mehraufwendungen für Verpflegung Verpflegung

(Pauschalen, z. B. 12 € / Tag)

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Werbungskosten des Arbeitnehmers