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RAin Prof. Dr. Arzu Oğuz
Oğuz Rechtsanwaltskanzlei
Das Zentrum für Forschung und Anwendung geistiger und
gewerblicher Rechte (kurz „FISAUM“)
an der Ankara Universität
Referendum in der Türkei
16. April 2017
Es wurden hinsichtlich aller drei Gewalten Änderungen
vorgenommen.
z.B.
Von nun an kann ein Parteivorsitzender zum Präsidenten gewählt werden
und nach der Wahl sein Amt als Parteivorsitzenden weiterhin ausüben.
Darüberhinaus wurde die Wahl des Parlaments sowie die Wahl selbst
verändert. Zudem herrscht aufgrund des Kampfes gegen FETO seit über
einem Jahr der Ausnahmezustand und die damit einhergehenden
Befugnisse. 3
Referendum in der Türkei
16. April 2017
Nichtsdestotrotz sind diese Änderungen keine Änderungen,
die das Wirtschaftsleben betreffen, insbesondere
verursachen sie keine Auswirkungen auf ausländische
Investoren. Die Verfassungsartikel, die das
Wirtschaftsleben und ausländische Investoren betreffen,
wurden nicht verändert.
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Die Unternehmensfreiheit wurde weder nationaler
noch internationaler Investoren eingeschränkt.
– Artikel 16 befasst sich mit dem Status von Ausländern, nach
dem die Grundrechte und -freiheiten für Ausländer in Einklang
mit dem Völkerrecht durch Gesetz beschränkt werden können.
– Artikel 35 enthält die Überschrift “Recht auf Eigentum” und
lautet: “Jedermann genießt das Recht auf Eigentum und Erbe.
Diese Rechte können nur im öffentlichen Interesse durch
Gesetz beschränkt werden. Der Gebrauch des Rechts auf
Eigentum darf dem Gemeinwohl nicht entgegenstehen.“
5
Geschichtliche Entwicklung
• Nach der Gründung der Türkischen Republik im Jahr
1923 war man bestrebt, die Uneinheitlichkeit des Rechts
des Osmanischen Reiches zu beseitigen. Den unter der
Führung von Mustafa Kemal Atatürk an die Macht
gelangten Politikern gelang es, diese Ziele sehr schnell zu
verwirklichen.
6
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– So konnte die große
Türkische
Nationalversammlung -
als das für die
Gesetzgebung der
Türkischen Republik
zuständige Organ -
bereits am 17.02.1926
ein türkisches
Zivilgesetzbuch „TZGB“
(Medeni Kanun)
verabschieden.
Geschichtliche Entwicklung
– Das türkisches Zivilgesetzbuch (TZGB) war allerdings nichts
Anderes als eine Übersetzung der französischen Fassung des
Schweizer Zivilgesetzbuches (ZGB), im Eilverfahren vom
Rechtsausschuss behandelt und mit nur wenigen
Abweichungen versehen.
– Gleichzeitig wurde auch das türkische
Obligationengesetzbuch (TOG) verabschiedet, dem die
französischsprachige Fassung der beiden ersten Abteilungen
des Schweizer Obligationenrechts (OR) zugrunde lag. 8
Europarecht in der Türkei
– Das neue Türkische Zivilgesetzbuch von 2001 und das neue
Obligationengesetzbuch 2011 lehnen sich zu großen Teilen an
das Schweizerische Zivilgesetzbuch und
Obligationengesetzbuch an.
– Ab Anfang 2000 wurden drei weitere wichtige Gesetze
verabschiedet; das Handelsgesetzbuch (2001), das
Obligationengesetzbuch (2011) und die
Zivilprozessordnung (2011).
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Das neue Handelsgesetzbuch
• Im Wege der Angleichung an
den europäischen
Wirtschaftsraum wurde am
13.01.2011 ein neues
Handelsgesetzbuch
verabschiedet, das im Juli
2012 in Kraft getreten ist.
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Das neue Handelsgesetzbuch
• Wichtige Änderungen bzw. Neuerungen im
allgemeinen Bereich
– Neue Regelungen gibt es insbesondere in Bezug auf den
Gegenstand des Kapitals.
• z.B. der Vermerk im Grundbuch die vorgesehene Gültigkeitsform für einen
Gesellschafter, der ein Grundstück als Kapitaleinlage eingesetzt hat. Die Gesellschaft
darf über das Grundstück erst nach der Eintragung ins Handelsregister verfügen.
Wird eine Forderungsabtretung als Kapital erbracht, so muss der Gesellschafter die
anfallenden Verzugszinsen zahlen.
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Das neue Handelsgesetzbuch
Wichtige Änderungen bezüglich der Aktiengesellschaften
• Gesellschaftsgegenstand
– Artikel 271 Abs. 2 des noch gültigen HGB wurde im neuen
Gesetz gestrichen. Somit wird das Erfordernis der detaillierten
und offensichtlichen Auflistung des Gesellschaftsgegenstands im
Gesellschaftsvertrag aufgehoben. Der Gegenstand kann laut des
Gesetzes allgemein formuliert werden.
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Das neue Handelsgesetzbuch
Wichtige Änderungen bezüglich der Aktiengesellschaften
• Erlaubnissystem
– In Artikel 333 des Gesetzes wird das Erlaubnissystem für die
Gründung wiedereingeführt.
• Einheitsgründung
– Die im neuen Gesetz als einzige vorgesehene Gründungsform ist
die Einheitsgründung. Die Stufengründung wird gestrichen.
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Das neue Handelsgesetzbuch
Wichtige Änderungen bezüglich der Aktiengesellschaften
• Gründungsunterlagen
– Im neuen Gesetz werden die erforderlichen
Gründungsunterlagen im Numerus clausus-Prinzip aufgezählt.
Demnach sind folgende Gründungsunterlagen vorzulegen:
• Gesellschaftsvertrag,
• Erklärung der Gründer bezüglich der Gründung,
• Bewertungsberichte,
• zwischen den Gründern und mit Dritten abgeschlossene Verträge, die mit
der Gründung in Zusammenhang stehen,
• Bericht des Gründungsprüfers. 14
Das neue Handelsgesetzbuch
Wichtige Änderungen bezüglich der Aktiengesellschaften
• Zahl der Gesellschafter
– Die bisher vorgeschriebene Mindestgesellschafteranzahl von fünf Personen
für eine AG wird abgeschafft und die Ein-Mann-AG eingeführt.
• Nachweis der Kapitalerbringung
– Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Verpflichtung zur Erbringung des
Kapitals vom Notar zu beglaubigen ist. Der Notar muss unter dem
Gesellschaftsvertrag bestätigen, dass das Kapital seitens der Gesellschafter
erbracht wurde.
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Das neue Handelsgesetzbuch
Wichtige Änderungen bezüglich der Aktiengesellschaften
• Natur des Kapitals
– Die Natur des Kapitals wird nicht wesentlich geändert. Im Artikel 342 des
Gesetzes wird die Sacheinlage geregelt. Dienstleistungen, Arbeitskraft,
Bonität und noch nicht fällige Forderungen werden nicht als Einlage
akzeptiert.
• Gründererklärung und Bericht des Gründungsprüfers
– Völlig neu sind die Unterlagen „Gründererklärung“ und „Bericht des
Gründungsprüfers“.
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Das neue Handelsgesetzbuch
Wichtige Änderungen bezüglich der Aktiengesellschaften
• Gesellschaftsorgane
Bezüglich der Zahl der Organe wird nichts geändert. Änderungen sind
im Gesetz insbesondere bezüglich der Gestaltung des Vorstands
vorgesehen:
– Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.
– Der Zwang des geltenden Rechts, dass die Vorstandsmitglieder gleichzeitig
Anteilsinhaber sein müssen, wird aufgehoben. Außenstehende dritte
Personen können auch als Vorstandsmitglieder bestellt werden.
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Das neue Handelsgesetzbuch
…Änderungen sind im Gesetz insbesondere bezüglich der Gestaltung
des Vorstands vorgesehen:
– Mindestens einer der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder muss sich
in der Türkei aufhalten und türkischer Staatsangehöriger sein.
– Natürliche Personen als Vorstandsmitglieder müssen voll geschäftsfähig
sein.
– Mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder muss einen
Hochschulabschluss vorweisen können.
– Wird eine juristische Person zum Vorstandsmitglied gewählt, so ist auch eine
natürliche Person als Vertreter dieser juristischen Person einzutragen bzw.
zu registrieren. 18
Das neue Handelsgesetzbuch
…Änderungen sind im Gesetz insbesondere bezüglich der Gestaltung
des Vorstands vorgesehen:
Besteht der Vorstand aus einer Person, so muss diese
– sich in der Türkei aufhalten,
– türkischer Staatsangehöriger sein und
– einen Hochschulabschluss haben. Ebenso kann ein Abiturient eine Ein-
Mann-AG gründen. Er darf jedoch seine Firma nicht selbst führen.
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Das neue Handelsgesetzbuch
Wichtige Änderungen bezüglich der Aktiengesellschaften
• Kontrolleure
– Die Regelungen bezüglich der Kontrolleure werden komplett geändert. Die
Finanzberichte und der Jahresbericht sind seitens der Prüfer zu
kontrollieren. Fehlt diese Prüfung, so gelten die Berichte als nicht erstellt
(Art. 397)
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Das neue Handelsgesetzbuch
Wichtige Änderungen bezüglich der Aktiengesellschaften
• Prüfer
– Der Prüfer wird von der Generalversammlung gewählt. Der Prüfer in einem
Konzern wird durch die Generalversammlung der Hauptgesellschaft gewählt.
– Die Wahl der Prüfer muss im Handelsregisterblatt und auf der Webseite der
Gesellschaft veröffentlicht werden (Art. 399). Grundsätzlich darf der Prüfer
nicht geändert werden. Das Handelsgericht am Ort des Firmensitzes kann
den Prüfer auf Antrag des Vorstands oder der Minoritätsinhaber von
mindestens 10% des Kapitals, aus in der Person des Prüfers liegenden
Gründen, insbesondere in Fällen, in denen seine Unparteilichkeit in Frage
gestellt wird, entlassen und einen neuen Prüfer ernennen (Art. 399 Abs. II). 21
Das neue Handelsgesetzbuch
Wichtige Änderungen bezüglich der Aktiengesellschaften
• Wahl der Prüfer
– Die Prüfer müssen aus unabhängigen Prüfergesellschaften gewählt werden
(Art. 400). Bei kleinständigen Aktiengesellschaften kann von diesem
Erfordernis abgesehen, und anstelle von Prüfern aus einer
Prüfergesellschaft zwei vereidigte Finanzprüfer oder zwei Steuerberater als
Prüfer ernannt werden.
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Das neue Handelsgesetzbuch
Wichtige Änderungen bei türkischen GmbHs
Zahl der Gesellschafter
– Im Gesetz wird die Ein-Mann-GmbH eingeführt. Nach Artikel 574 des Gesetzes darf die
GmbH aus mindestens einem und höchstens 50 Gesellschaftern bestehen. Die Höchstzahl
wurde demnach im Gesetz beibehalten.
Gesellschaftsvertrag
– Wie im geltenden Recht besteht für den Gesellschaftsvertrag das Schriftformerfordernis.
– Die Unterschriften der Gründer müssen notariell beglaubigt sein (Art. 575 des Gesetzes).
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Das neue Handelsgesetzbuch
Wichtige Änderungen bei türkischen GmbHs
Mindestkapital
– Das Mindestkapital einer GmbH wird im Gesetz dem Mindestkapital einer Aktiengesellschaft
gleichgestellt. Somit beträgt das Mindestkapital 10.000,-TL (Art. 580 des Gesetzes). Im
Gegensatz zur Aktiengesellschaft kann bei der GmbH das Industrie- und
Handelsministerium die Höhe des Mindestkapitals bis auf das Zehnfache erhöhen.
Zahlung des Kapitals
– Das Gesetz hebt die Möglichkeit der Teilzahlung des Kapitals auf (Art. 585 des Gesetzes).
Die Gesellschaftsgründung erfolgt durch die vollständige Zahlung des Kapitals. Die
Gesellschaft erwirbt die juristische Persönlichkeit durch Eintragung ins Handelsregister.
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Das neue Handelsgesetzbuch
Wichtige Änderungen bei türkischen GmbHs
Gesellschaftsorgane
– Die wichtigsten Organe der GmbH sind dem Gesetz zufolge die
Gesellschafterversammlung, Direktoren und Prüfer.
Prüfer
– Bezüglich der Prüfer finden die Vorschriften über die Aktiengesellschaft Anwendung (Art.
635 des Gesetzes).
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Das neue Handelsgesetzbuch
Das Gesetz sieht Verbesserungen auch für ausländische
Investoren vor.
– Unlauterer Wettbewerb wurde klarer formuliert. Dabei fand das
Schweizerische Bundesgesetz vom 19.12.1986
Berücksichtigung.
– Der Finanzbericht wird an EU-Richtlinien angepasst.
– Durch die notwendige Zusammenarbeit mit örtlichen Firmen
kommen ausländische Investoren besser mit inländischen
Regelungen zurecht.
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Das neue Handelsgesetzbuch
Das Gesetz sieht Verbesserungen auch für ausländische
Investoren vor.
– Transparenz wird durchgesetzt. Alle Erklärungen, finanzielle Tabellen,
Prüfberichte und alle nötigen Informationen müssen auf der Webseite
veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung falscher Informationen, werden
die Firmen zivilrechtlich bzw. strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
– Die Zusammensetzung des Vorstands und der Vollsitzungen können
elektronisch umgesetzt werden und haben trotzdem dieselbe rechtliche
Wirkung.
– Das Gesetz ermöglicht Firmen die Handelsbücher oder entsprechende
Ablagesysteme bis auf das klassische Verfahren elektronisch zu führen.
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Gesetzgebungshintergrund
• Das Türkische Patentinstitut (TPI)
wurde im Jahr 1994 im Rahmen des
Bewerbungsprozesses zur Zollunion
der EU mit dem Ziel der
Harmonisierung der Wirtschaft und
des Handels als eine neue öffentliche
Einrichtung mit einem speziellen
Budget gegründet
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Gesetzgebungshintergrund
Seine Ziele waren:
• Der Schutz der geistigen sowie gewerblichen Eigentumsrechte, z.B.
Marken, geografische Herkunftsangaben, Designs, Gebrauchsmuster
und integrierte Topografien;
• Die Sensibilisierung der Gesellschaft für die Rechte im Rahmen der
Harmonisierung der Wirtschaft und des Handels zwischen der EU und
der Türkei.
30
31
Gesetzgebungshintergrund
• Parallel zu dieser Entwicklung auf dem Gebiet des geistigen
Eigentumsrechts wurden im Einklang mit dem wirtschaftlichen Fortschritt
signifikante Entwicklungen auf dem Gebiet des gewerblichen
Schutzrechts verzeichnet.
Gesetzgebungshintergrund
• Das TPI konnte als öffentliche Einrichtung die gewerblichen
Schutzrechte lediglich mittels Verordnungen mit Gesetzeskraft regeln:
• Das Verfassungsgericht fällte zwei Grundsatzurteile, jeweils in 2008
sowie in 2014. Es entschied, dass
„geistige und gewerbliche Eigentumsrechte Teil des Eigentums sind, das im zweiten
Teil in Artikel 35 der Verfassung geregelt wird. Nach Artikel 91 Absatz 1 können
jedoch die im ersten und zweiten Teil der Verfassung geregelten Grundrechte sowie
die im vierten Teil geregelten politischen Rechte nicht mittels Verordnungen mit
Gesetzeskraft geregelt werden.“
32
Gesetzgebungshintergrund
• Die damit einhergehende Rechtsunsicherheit in Bezug auf die
Wirksamkeit der Verordnungen mit Gesetzeskraft auf dem Gebiet des
gewerblichen Eigentums zwang den Gesetzgeber zur Handlung.
• Dieser Handlungsbedarf bestand auch aufgrund der Anforderungen
von internationalen Abkommen und der Harmonisierung mit dem EU-
Recht, sowie aus tatsächlichen Gründen, nämlich der Schaffung eines
modernen, effektiven und kompetenten Systems.
33
Marken
36
• Das erste Buch des Gesetzes regelt die Marke.
• Ein Großteil der Verordnung mit Gesetzeskraft zu Marken wurde
in das Gesetz übernommen. Nichtsdestotrotz lassen sich auch
Unterschiede festhalten.
37
• Artikel 4 des Gesetzes definiert die Marke als,
„alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen,
Abbildungen, Farben, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, die Form
einer Ware oder ihrer Verpackung, die geeignet sind, Waren oder
Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer
Unternehmen zu unterscheiden“
Marken
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• Wenn ein Antrag auf Eintragung einer Marke erfolgt, prüft das
Türkische Patentinstitut, ob dieses Zeichen eintragungsfähig ist.
Die Zeichen, die nicht zur Differenzierung von Marken
herangezogen werden können, werden sofort abgelehnt
Marken
Insbesondere werden die unten
aufgeführten Kriterien zur Ablehnung
eines Eintragungsantrags
herangezogen:
39
Marken
Beschreibende Zeichen
• Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen,
die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der
Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen
Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung
der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale
der Waren oder Dienstleistungen dienen.
40
Marken
Gleiche oder ähnliche Marken
• Die Eintragung von Marken, die einer vorher eingetragenen
Marke zum Verwechseln ähneln oder identisch sind und somit
jegliche Unterscheidungskraft fehlt, wird abgelehnt.
• Diese Prüfung der Ähnlichkeit erfolgt im Rahmen der
Klassifikation. Wenn ein Zeichen in einer anderen Kategorie
eingetragen werden soll, kann dieses eingetragen werden,
solange es nicht einer anderen bekannten Marke ähnelt.
43
44
Gleiche oder ähnliche Marken
z.B.
„Pırıl“ (türkisch für „klar“) für ein Reinigungsmittel X
„Gökyüzü Patisserie“
(obwohl es eine „Gökyüzü Textil“ Marke gibt)
Mavi Jeans X
(Denn die „Mavi Jeans“ ist eine bekannte Marke)
• Marken, die ausschließlich aus Zeichen und
Namen bestehen, die im allgemeinen
Sprachgebrauch oder in den redlichen und
ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur
Unterscheidung bestimmter Gruppen von
Arbeitskräften, Fachmännern oder
Kaufmännern verwendet werden, können
nicht eingetragen werden.
Banka (türkisch für „Bank“) X
Parfüm (türkisch für „Parfüm“) X
45
• Zeichen, die ausschließlich aus einer
Form bestehen, die durch die Art der Ware
selbst bedingt ist, die zur Erreichung einer
technischen Wirkung erforderlich ist oder
die der Ware einen wesentlichen Wert
verleiht.
in der Form eines Films X
in der Form eines Autoreifens X
46
• Marken, die geeignet sind, das
Publikum insbesondere über die Art,
die Beschaffenheit oder die
geographische Herkunft der Waren
oder Dienstleistungen zu täuschen,
können nicht als Marke eingetragen
werden.
Hethiter X
47
• Marken, die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder
Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen
enthalten und deren Benutzung von den zuständigen Behörden (wie
OECD, NATO, WIPO) nicht zugelassen wurde und die von besonderen
historischem und kulturellem öffentlichen Interesse sind, können nicht
eingetragen werden. 48
• Marken, die religiöse Symbole und Werte enthalten sowie
gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten
Sitten verstoßende Marken können nicht eingetragen
werden.
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"Millet (Nation)" X
(für ein Reinigungsmittel )
"Mebusan (Abgeordneter)" X
(für einen Wein)
• Marken, die aus eingetragenen geografischen
Herkunftsangaben bestehen oder diese enthalten, können
nicht eingetragen werden, da sie der Region selbst
angehören.
z.B.
Siirt Perde Pilavı X
50
• Ein Antrag auf Eintragung kann nach Absatz 1
Buchstabe (ç) des Artikels nicht abgelehnt werden,
wenn der Antragsteller eine notariell beglaubigte
Zustimmung des vorherigen Markeneigentümers
dem Türkischen Patentinstitut vorlegt.
51
Marken
Über diese Ablehnungsgründe hinaus, können
auch nach der Veröffentlichung der Eintragung
Einwände gegen die Eintragung erhoben werden.
Die Eintragung einer Marke kann verhindert bzw.
gelöscht werden, wenn
52
Marken
• Die Eintragung einer Marke kann verhindert bzw. gelöscht
werden, wenn
– Sie mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit
älterem Zeitrang identisch ist und die Waren oder
Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, mit den
Waren oder Dienstleistungen identisch sind, für die die Marke
mit älterem Zeitrang angemeldet oder eingetragen worden ist,
53
• Die Eintragung einer Marke kann verhindert bzw. gelöscht
werden, wenn
– Die Marke ohne die Zustimmung des Inhabers der Marke für
dessen Agenten oder Vertreter eingetragen worden ist,
– Der Inhaber einer früher eingetragenen Marke, eines Zeichens
oder einer geschäftlichen Bezeichnung, die jetzt nicht mehr
eingetragen ist, Einspruch gegen die Eintragung einlegt oder
die Löschung beantragt, 54
• Die Eintragung einer Marke kann verhindert bzw. gelöscht
werden, wenn
– Sie mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit
älterem Zeitrang identisch oder dieser ähnlich ist, falls es sich
bei der Marke mit älterem Zeitrang um eine im Inland bekannte
Marke handelt,
– Wenn die Marke den Namen, das Bild, das Urheberrecht oder
die gewerblichen Schutzrechte Dritter enthält.
55
• Die Eintragung einer Marke kann verhindert bzw. gelöscht
werden, wenn
– Innerhalb von drei Jahren nach Beendigung von Kollektiv- oder
Garantiemarken, wenn die einzutragende Marke ihr ähnelt oder
mit ihr identisch ist und der Markeninhaber widerspricht.
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• Eine Marke wird für einen Zeitraum von zehn Jahren ab
dem Tag der Eintragung geschützt. Die Eintragung kann
für weitere zehn Jahre verlängert werden. Falls diese
Laufzeit nicht verlängert wird, wird die Marke immer noch
nach Ablauf der ersten Zehnjahresfrist für weitere zwei
Jahre geschützt.
57
Marken
• Um eine effizientere Nutzung von Marken zu
gewährleisten und die Eintragung von Marken zu
verhindern, deren Nutzung tatsächlich nicht beabsichtigt
ist und unberechtigte Einsprüche zu vermeiden, muss die
der Eintragung widersprechende Partei Dokumente
vorlegen, die die Verwendung dieser Zeichen belegen.
• Insgesamt wird durch das neue Gesetz der
Eintragungsprozess für Marken verkürzt.
58
Marken
• Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das durch das
neue Gesetz geschaffene Verfahren durch die
Erweiterung der Zahl der eintragungsfähigen Zeichen
sowie durch die verkürzte Zeit der Veröffentlichung,
welche von drei auf zwei Monate reduziert wurde, den
Markeninhabern den Gebrauch der Marke vereinfacht.
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Marken
• Neben dem Preis orientiert sich ein Verbraucher bei der
Wahl einer Ware oder einer Dienstleistung an der
Qualität, Reputation und der geographischen Herkunft.
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Geografische Herkunftsangaben
Geografische Herkunftsangaben
z.B.
• "Malatya Aprikosen",
• "Amasya Äpfel",
• "Çorum Kichererbsen"
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Geografische Herkunftsangaben
• In ländlichen Gebieten sollten landwirtschaftliche
Erzeugnisse sowie handwerkliche Produkte geschützt
und die Qualität der Produkte, die in einer bestimmten
geografischen Region einheimisch sind, erhalten werden.
• Sinn und Zweck der geografischen Herkunftsangaben ist
somit die Förderung der indigenen Produkte und der
Schutz der lokalen Wirtschaft.
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Artikel 33 des neuen Gesetzes zählt abschließend alle
Produkte auf, die als geografische Herkunftsangaben
klassifiziert werden können. Als geografische
Herkunftsangaben können daher nur eingetragen werden:
• Naturprodukte,
• Agrarerzeugnisse,
• Bodenschätze,
• Handwerksprodukte,
• Industrielle Produkte.
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Geografische Herkunftsangaben
• Geografische Angaben werden nach der Quelle, die sie
benennen, in zwei Kategorien eingeteilt:
– "Ursprungsbezeichnungen"
– "Herkunftsangaben"
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Geografische Herkunftsangaben
• "Herkunftsangaben"
"Antep Pistazie",
"Kayseri Knoblauchwurst",
"Gemlik Olive",
"Akşehir Kirsche",
"Zara Honig",
"Ege Baumwolle",
"Anamur Banane“.
66
Geografische Herkunftsangaben
• "Ursprungsbezeichnungen"
"Trabzon Brot",
"Antep Baklava",
"Adana Kebab"
"Hereke Teppiche"
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Traditionelle Produkte
• Demnach sind Namen traditioneller Produkte alle Bezeichnungen,
die nicht unter den Begriff der Ursprungsbezeichnungen oder
Herkunftsangaben fallen, mindestens seit dreißig Jahren im
Geschäftsverkehr traditionell verwendet werden und mindestens
eine der unten aufgeführten Bedingungen erfüllen:
– Es muss entweder aus einer traditionellen Produktion, einem traditionellen
Bearbeitungsprozess oder einer traditionellen Zusammensetzung
entstanden sein,
– Oder aus traditionellen Rohstoffen hergestellt werden.
68
Traditionelle Produkte
z.B.
• die Destillation von Likör,
• Fermentation von Käse
• die Bratart für Adana Kebab.
69
Traditionelle Produkte
Antragsteller können sein:
• Produzentengruppen,
• Herstellerverbände, die das gleiche Produkt herstellen
• oder bei nur einer Person, dieser Einzelproduzent.
70
DESIGNS
• Das "Design" wird geprägt durch die Linien, die Farben,
die Gestalt, die Formen, die Materialien, die
Oberflächenstruktur oder andere Merkmale des
gesamten oder eines Teils eines Produktes oder seiner
Verzierung.
72
DESIGNS
• Damit das Design unter den gesetzlichen Schutz fällt, muss es
innovativ sein und einen individuellen, sich von früheren
Designs abgrenzenden Charakter haben.
73
DESIGNS
• Der Ausdruck "Industriedesign" in der früheren Regelung
wird in dem neuen Gesetz durch den allgemeineren
Begriff des "Designs" ersetzt. Durch diesen weiten Begriff
wird jede Art von Design unter Schutz gestellt.
• Darüber hinaus fallen nicht eingetragene Designs, die
zuerst in der Türkei der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
wurden unter den Schutz des neuen Gesetzes für drei
Jahre. 74
DESIGNS
• Darüber hinaus sind folgende Neuerungen erwähnenswert:
– Anträge auf Eintragung von Designs, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten
verstoßen, sind durch das türkische Patentinstitut von Amts wegen zurückzuweisen.
– Anträge auf Eintragung von Designs, die nicht innovativ sind, werden von Amts wegen
abgelehnt.
– Der Zeitraum für die Veröffentlichung der Eintragung neuer Designs wird von sechs auf drei
Monate verkürzt, was einen schnelleren Prozess für die Eintragung bedeutet.
– Latente Teile eines komplexen Produkts werden im Einklang mit EU-Recht aus dem
Schutzbereich ausgenommen.
– Nach einer vom Ministerium für Wissenschaft, Industrie und Technologie veröffentlichten Liste
werden komplexe Produkte, die verbessert werden sollen einem dreijährigen Schutz
unterstellt. 75
DESIGNS
• Darüber hinaus sind folgende Neuerungen erwähnenswert:
– Die Rechte an Produkten, die von akademischen Angestellten an Universitäten entworfen
wurden, werden den Universitäten zugewiesen. Allerdings werden mindestens fünfzig Prozent
des Umsatzes, der durch die Kommerzialisierung gewonnen wird, dem Akademiker
zugeschrieben.
– Durch die verkürzte und vereinfachte Eintragung können die Rechtsinhaber, insbesondere auf
dem Textil- und Möbelmarkt, in denen Designs schnell kommerzialisiert werden müssen, ihre
Rechte effizienter durchsetzen.
– Darüber hinaus wird durch das Kriterium der Innovation im Rahmen des Eintragungsprozesses
gewährleistet, dass qualifiziertere und originellere Designs eingetragen werden.
76
DESIGNS
• Eingetragene Designs werden für einen Zeitraum von fünf Jahren ab
den Tag des Eintragungsantrags geschützt. Die Schutzdauer kann für
jeweils fünf Jahre bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren
verlängert werden.
• Ausnahmsweise sieht das Gesetz einen besonderen dreijährigen
Schutz für gleichwertige Produktteile vor, um diesen Industriesektor
zu fördern sowie dem Verbraucher den Zugang zu günstigen
Vergleichsprodukten zu ermöglichen.
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PATENTE
• Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der
Technik erteilt, sofern sie
– neu sind,
– auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und
– gewerblich anwendbar sind.
79
PATENTE
• Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor dem für
den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche
oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger
Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.
80
PATENTE
• Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend,
wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise
aus dem Stand der Technik ergibt.
81
PATENTE
• Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn ihr
Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich
der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann.
82
PATENTE
• Eine Entdeckung, die gewerblich
anwendbar und neu ist, aber
nicht die an eine Erfindung
gestellten Kriterien erfüllt, kann
als Gebrauchsmuster
geschützt werden.
83
PATENTE
• Unter den Begriff des „Patents“ fallen nicht:
– Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische
Methoden;
– Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder
für geschäftliche Tätigkeiten;
– Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
– literarische und künstlerische Werke, wissenschaftliche Arbeiten,
ästhetische Formschöpfungen;
– die Wiedergabe von Informationen.
84
PATENTE • Einige Änderungen des neuen Gesetzes sind wie folgt:
– Die Eintragung eines Patents ohne vorherige Prüfung wurde abgeschafft.
– Die Vorbereitung eines Forschungsberichtes für Anwendungen von
Gebrauchsmustern ist obligatorisch geworden.
– Der Prozess für die Eintragung von Patenten wird vereinfacht und der
Zeitraum für eine Eintragung wird verkürzt.
– Die Rechte an Produkten, die von akademischen Angestellten an
Universitäten entworfen wurden, werden den Universitäten zugerechnet.
Allerdings wird mindestens ein Drittel des Umsatzes, der durch die
Kommerzialisierung gewonnen wird, dem Akademiker selbst zugewiesen.
Ziel des Gesetzes ist es, bereits vorhandenes Forschungspotenzial an
Universitäten zu fördern und Patente auf der Grundlage des
institutionellen Rahmens der Universitäten zu nutzen.
85
PATENTE
• Darüber hinaus wird ein Rahmen geschaffen,
– um Erfindungen zu ermutigen, die aus den Projekten hervorgehen, die
von öffentlichen Institutionen unterstützt werden,
– die Teilnahme an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die von
öffentlichen Institutionen unterstützt werden, zu fördern,
– die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Institutionen und privaten
Unternehmen zu fördern.
• Ziel dieses Rahmens ist es, den Rechtsinhabern die kommerzielle
Nutzung ihrer Erfindung zu gewährleisten.
86
PATENTE
• Nach der Gesetzesänderung kann der Patentinhaber seine Rechte nicht nur
gerichtlich verfolgen. Innerhalb von sechs Monaten kann er gegen eine
Eintragung beim Patentinstitut Einspruch einlegen. Zudem verliert er nicht
automatisch sein Patent, wenn er die Zahlung der Jahresgebühr versäumt.
Stattdessen steht ihm nun ein Nacherfüllungsrecht zu. Darüber hinaus
wurden Regelungen in Bezug auf die Wiederherstellung seiner Rechte
getroffen.
• Ein Patent wird für den Zeitraum von zwanzig Jahren geschützt, während
ein Gebrauchsmuster für zehn Jahre ab dem Tag des Eintragungsantrags
geschützt wird. Die Schutzdauer kann nicht verlängert werden.
87
Zusammenfassend
• Von nun an werden alle gewerblichen Schutzrechte in
einem einzigen Gesetz geregelt:
Laufzeiten, Berichte, gemeinsame Vertreter, Rechtsgeschäfte, Verletzung von gewerblichen
Schutzrechten, Schadensersatz, entgangener Gewinn, die Verwirkung von Ansprüchen,
Personen, gegen die keine Klage erhoben werden kann, Voraussetzungen für eine Klage
gegen einen unberechtigten Einspruch, die Wirksamkeit von Rechten vor der
Gesetzesänderung, das zuständige Gericht, Verjährung, Voraussetzungen der
Klageerhebung durch den Lizenznehmer, Anträge auf einstweilige Verfügungen sowie ihre
Wirkung, die für die Bearbeitung zuständigen Personen und Zustellungen, Gebühren,
Vernichtungs- und Rückrufansprüche
88
Zusammenfassend
• Diese Neuregelungen haben die Probleme hinsichtlich der Lagerung der
widerrechtlichen Waren gelöst sowie das Zustellungsverfahren für das
Patentinstitut erleichtert.
• Ein wichtiges Anliegen des Gesetzgebers war es durch die Konzentration
aller Regelungen in einem Gesetz die Ungewissheit hinsichtlich der
Wirksamkeit der Verordnungen mit Gesetzeskraft zu beseitigen, die nach den
Entscheidungen des Verfassungsgerichts entstanden waren. Da die neuen
Vorschriften über die gewerblichen Schutzrechte mit den internationalen
Vorschriften und dem EU-Recht im Einklang sind und der
Eintragungsprozess vereinfacht wurde, wird sich dies auf die Attraktivität der
Türkei bei ausländischen Investoren positiv auswirken. 89
90
RAin Prof. Dr. Arzu Oğuz
Oğuz Rechtsanwaltskanzlei
Tirebolu Sokak Hazinedar Apt. No:3/6 06550 Y. Ayrancı - Ankara
http://www.oguzhukukdanismanlik.com
+905333310380
Das Zentrum für Forschung und Anwendung geistiger und gewerblicher Rechte (kurz „FISAUM“)
an der Ankara Universität
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