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Stärkung der Kommunen bei

der Wärmewende im Land

Schleswig-Holstein

Workshop I: Institutionelle und informelle Unterstützungen der

Kommunen in der Energiewende

Dr. Patrick Hansen

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und

ländliche Räume

Berlin, 21. November 2016

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Agenda

2. Rahmensetzung durch das Energiewende- und Klimaschutzgesetz

1. Ziele Säulen der Energiewende

3. Mögliche Realisierung der Vorbildfunktion des Landes

4. Beratung und Förderung der Energiewende vor Ort

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Klimaschutzziele hier: Treibhausgasemissionen und Ausbau Erneuerbare

21

-40% Min.

-80%

2014: -25%

• Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien: - bis 2025: 37 TWh, - bis 2030: 44 TWh.

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Energiewende hier: Ganzheitlicher und verzahnter Ansatz

Energiewende

Strom-

wende

Windenergie

Verkehrs-

wende

Elektromobilität

Wärme-

wende

Wärmenetze

Ausbau

EE

Eine erfolgreiche Energiewende erfordert die Transformation aller Sektoren!

Sektorkopplung

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Energiewende und Klimaschutzgesetz hier: Vorbildfunktion und kommunaler Klimaschutz

• Festschreibung von zentralen Klimaschutzzielen für das Land Schleswig-Holstein

• Vorbildfunktion der Landesregierung

- Ziel CO2-freie Strom- und Wärmeversorgung von Landesliegenschaften bis 2050,

- höhere energetische Standards für Sanierungen von Landesliegenschaften,

- Erarbeitung von Klimaschutzstrategien für Bauen, Beschaffung, Green IT, Mobilität.

• Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes

und der Energiewende im Wärmesektor

- Rechtsgrundlage für Kommunen, Daten für

kommunale Wärmeplanungen zu erheben,

- mehr Transparenz in der Fernwärmeversorgung,

- Abbau von Hemmnissen zur Erstellung von

Klimaschutz(teil)-konzepten Source: Onlinemagazin EKS AG

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Die Umsetzung der Ergebnisse einer strategischen und ganzheitlichen Analyse der

Landesliegenschaften i.R. einer Sanierungsstrategie erfordert nach der AöR

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein folgende Projektziele:

1. Entwicklung eines baulichen Umsetzungsprogramms für das EWKG (von min. 10a),

2. Implementierung des Ansatzes der Nachhaltigkeit als Leitmotiv für Bau,

Bauunterhaltung und Sanierung,

3. Verankerung von Prozessen in den öffentlichen Verfahren zur Kopplung von In-

standhaltung und energetischer Sanierung.

Mögliche Realisierung der Vorbildfunktion hier: „Projektziele“

Nachhaltige Sanierungsstrategie mit Langfristperspektive notwendig!

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Mögliche Realisierung der Vorbildfunktion hier: „Arbeitsschritte“

Umsetzung erfordert eine geeignete Installierung der Projektorganisation!

Quelle: GMSH

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Energiewende vor Ort

hier: Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI)

Angebot des Landes an Kommunen: z.B. EKI-Veranstaltungen u. Informationen

Quelle: IB.SH

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Energiewende vor Ort

hier: Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI)

Angebot des Landes an Kommunen: Initialberatung (derzeit ca. 60 Beratungen)

Quelle: IB.SH

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Energiewende vor Ort

hier: Förderung

Angebot des Landes an Kommunen: Ko-Förderung KfW 432 (derzeit ca. 40 Konzepte)

Integriertes Quartierskonzept und Sanierungsmanager Förderung

Quelle: IB.SH Quelle: BBSR

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Wert- schöpfung

Einkommens- und Gewerbe-

steuer

Pacht- einnahmen

Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen

Vermeidung von Importen

Nutzung vorhandener

Potentiale

Kommunale Wärmeplanung

hier: „Kommunale“ Wertschöpfung

Positive Auswirkungen

• Energiekosten für Kommune,

Unternehmen, Bürger

• Infrastruktur

• Attraktivität der Kommune

• Regionale Wirtschaft

• Haushalt der Kommune

• Umwelt- und Klimaschutz der

Region

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„Alternatives“ Fazit

Zentrale Thesen:

1. Wie kann das Engagement der Kommunen weiter gestärkt werden?

2. Welche zusätzlichen Anreize sind für die Kommunen erforderlich?

3. Wie kann die Beratung und Förderung der Energiewende vor Ort optimiert

werden?

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Referat V 60 „Klimaschutz, Energiewende, Innovationsförderung, Nachwachsende

Rohstoffe“

Dr. Patrick Hansen, Tel.: 0431 988-7718, Mail: [email protected]

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Anhang

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Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Auftrag und Stand

April 2013: Auftrag des Landtags

Landtagsbeschluss mit breiter Mehrheit zum Antrag „Energiewende- und Klimaschutz in

Schleswig-Holstein“ (LT-Drs.18/750 vom 17.4.2013) mit Auftrag an Landesregierung,

Eckpunkte und Zeitplanung für ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG)

vorzulegen.

Dez. 2014: Landtagsbericht mit Eckpunkten und Zeitplanung (LT-Drs. 18/2580)

Dez. 2015: Kabinett beschließt Gesetzentwurf und startet Verbändeanhörung

Juli 2016: Zweiter Kabinettsbeschluss und Zuleitung an den Landtag (LT-Drs. 18/4388)

Sept. 2016: Umwelt- und Agrarausschuss beschließt schriftliche Anhörung bis 4.11.

Inkrafttreten: Abhängig vom weiteren Beratungsverfahren im Landtag

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Definition von energetischen Standards

• Grundlegende Renovierungen:

höhere Anforderungen als EnEV und EEWärmeG

=> Wärme- und Kälteenergiebedarf ≤ 50 kWh/ (m2Nettogrundfläche • a)

• Neubau: Anforderungen der EnEV und des EEWärmeG

• Ausgenommen sind Bauvorhaben, über die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes

bereits eine haushaltsmäßige Anerkennung der Finanzunterlage-Bau vorliegt,

• Bis 2050 ist eine CO2-freie Restwärmeversorgung von Landesliegenschaften vorrangig durch

effiziente Nutzung Erneuerbarer Energien zu realisieren (u.a. Anbindung an Wärmenetze).

Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Energetische Standards