Stärkung der Kommunen bei
der Wärmewende im Land
Schleswig-Holstein
Workshop I: Institutionelle und informelle Unterstützungen der
Kommunen in der Energiewende
Dr. Patrick Hansen
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume
Berlin, 21. November 2016
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 2
Agenda
2. Rahmensetzung durch das Energiewende- und Klimaschutzgesetz
1. Ziele Säulen der Energiewende
3. Mögliche Realisierung der Vorbildfunktion des Landes
4. Beratung und Förderung der Energiewende vor Ort
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 3
Klimaschutzziele hier: Treibhausgasemissionen und Ausbau Erneuerbare
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-40% Min.
-80%
2014: -25%
• Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien: - bis 2025: 37 TWh, - bis 2030: 44 TWh.
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 4
Energiewende hier: Ganzheitlicher und verzahnter Ansatz
Energiewende
Strom-
wende
Windenergie
Verkehrs-
wende
Elektromobilität
Wärme-
wende
Wärmenetze
Ausbau
EE
Eine erfolgreiche Energiewende erfordert die Transformation aller Sektoren!
Sektorkopplung
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 5
Energiewende und Klimaschutzgesetz hier: Vorbildfunktion und kommunaler Klimaschutz
• Festschreibung von zentralen Klimaschutzzielen für das Land Schleswig-Holstein
• Vorbildfunktion der Landesregierung
- Ziel CO2-freie Strom- und Wärmeversorgung von Landesliegenschaften bis 2050,
- höhere energetische Standards für Sanierungen von Landesliegenschaften,
- Erarbeitung von Klimaschutzstrategien für Bauen, Beschaffung, Green IT, Mobilität.
• Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes
und der Energiewende im Wärmesektor
- Rechtsgrundlage für Kommunen, Daten für
kommunale Wärmeplanungen zu erheben,
- mehr Transparenz in der Fernwärmeversorgung,
- Abbau von Hemmnissen zur Erstellung von
Klimaschutz(teil)-konzepten Source: Onlinemagazin EKS AG
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 6
Die Umsetzung der Ergebnisse einer strategischen und ganzheitlichen Analyse der
Landesliegenschaften i.R. einer Sanierungsstrategie erfordert nach der AöR
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein folgende Projektziele:
1. Entwicklung eines baulichen Umsetzungsprogramms für das EWKG (von min. 10a),
2. Implementierung des Ansatzes der Nachhaltigkeit als Leitmotiv für Bau,
Bauunterhaltung und Sanierung,
3. Verankerung von Prozessen in den öffentlichen Verfahren zur Kopplung von In-
standhaltung und energetischer Sanierung.
Mögliche Realisierung der Vorbildfunktion hier: „Projektziele“
Nachhaltige Sanierungsstrategie mit Langfristperspektive notwendig!
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 7
Mögliche Realisierung der Vorbildfunktion hier: „Arbeitsschritte“
Umsetzung erfordert eine geeignete Installierung der Projektorganisation!
Quelle: GMSH
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 8
Energiewende vor Ort
hier: Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI)
Angebot des Landes an Kommunen: z.B. EKI-Veranstaltungen u. Informationen
Quelle: IB.SH
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 9
Energiewende vor Ort
hier: Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI)
Angebot des Landes an Kommunen: Initialberatung (derzeit ca. 60 Beratungen)
Quelle: IB.SH
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 10
Energiewende vor Ort
hier: Förderung
Angebot des Landes an Kommunen: Ko-Förderung KfW 432 (derzeit ca. 40 Konzepte)
Integriertes Quartierskonzept und Sanierungsmanager Förderung
Quelle: IB.SH Quelle: BBSR
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 11
Wert- schöpfung
Einkommens- und Gewerbe-
steuer
Pacht- einnahmen
Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen
Vermeidung von Importen
Nutzung vorhandener
Potentiale
Kommunale Wärmeplanung
hier: „Kommunale“ Wertschöpfung
Positive Auswirkungen
• Energiekosten für Kommune,
Unternehmen, Bürger
• Infrastruktur
• Attraktivität der Kommune
• Regionale Wirtschaft
• Haushalt der Kommune
• Umwelt- und Klimaschutz der
Region
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 12
„Alternatives“ Fazit
Zentrale Thesen:
1. Wie kann das Engagement der Kommunen weiter gestärkt werden?
2. Welche zusätzlichen Anreize sind für die Kommunen erforderlich?
3. Wie kann die Beratung und Förderung der Energiewende vor Ort optimiert
werden?
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 13
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Referat V 60 „Klimaschutz, Energiewende, Innovationsförderung, Nachwachsende
Rohstoffe“
Dr. Patrick Hansen, Tel.: 0431 988-7718, Mail: [email protected]
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 14
Anhang
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 15
Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Auftrag und Stand
April 2013: Auftrag des Landtags
Landtagsbeschluss mit breiter Mehrheit zum Antrag „Energiewende- und Klimaschutz in
Schleswig-Holstein“ (LT-Drs.18/750 vom 17.4.2013) mit Auftrag an Landesregierung,
Eckpunkte und Zeitplanung für ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG)
vorzulegen.
Dez. 2014: Landtagsbericht mit Eckpunkten und Zeitplanung (LT-Drs. 18/2580)
Dez. 2015: Kabinett beschließt Gesetzentwurf und startet Verbändeanhörung
Juli 2016: Zweiter Kabinettsbeschluss und Zuleitung an den Landtag (LT-Drs. 18/4388)
Sept. 2016: Umwelt- und Agrarausschuss beschließt schriftliche Anhörung bis 4.11.
Inkrafttreten: Abhängig vom weiteren Beratungsverfahren im Landtag
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Definition von energetischen Standards
• Grundlegende Renovierungen:
höhere Anforderungen als EnEV und EEWärmeG
=> Wärme- und Kälteenergiebedarf ≤ 50 kWh/ (m2Nettogrundfläche • a)
• Neubau: Anforderungen der EnEV und des EEWärmeG
• Ausgenommen sind Bauvorhaben, über die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes
bereits eine haushaltsmäßige Anerkennung der Finanzunterlage-Bau vorliegt,
• Bis 2050 ist eine CO2-freie Restwärmeversorgung von Landesliegenschaften vorrangig durch
effiziente Nutzung Erneuerbarer Energien zu realisieren (u.a. Anbindung an Wärmenetze).
Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Energetische Standards
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