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Page 1: Schuldnerberatung OÖ · Privatkonkurs Folder

SCHULDNERBERATUNG OÖ

PRIVATKONKURSDas gerichtliche

Schuldenregulierungsverfahren

LINZ

Spittelwiese 34020 LinzTel 0732 775511

STEYR

Bahnhofstraße 144400 SteyrTel 07252 52310

VÖCKLABRUCK

Salzburgerstraße 64840 VöcklabruckTel 07672 27776

SCHULDNERBERATUNG OÖ

WELS

Bahnhofstraße 134600 WelsTel 07242 77551

RIED

Bahnhofstraße 384910 RiedTel 07752 88552

SPRECHTAGE Bad Ischl, Braunau, Gmunden, Schärding

NACH DEM PRIVATKONKURS

6 Vereinbarte Zahlungen pünktlich tätigen (zB durch Daueraufträge am Konto)

6 Überblick über Einnahmen und Ausgaben bewahren, Haushaltsbuch führen

6 Mitwirkungspfl ichten im Abschöpfungsverfahren erfüllen

6 Alle gerichtlichen Unterlagen, Rechnungslegungen des Treuhänders sowie Ihre Zahlungsbelege mindes-tens 30 Jahre aufbewahren, Einkommensbestätigun-gen mindestens 7 Jahre

6 Bei neuen Zahlungsschwierigkeiten rasch die Schuldnerberatung kontaktieren

6 Finanzen durch eine kostenlose Budgetberatung optimieren

6 www.fi nanzielle-gesundheit.at

WIR ERARBEITEN MIT IHNEN

6 Einen Überblick über Ihre Lage(Schulden, Einnahmen / Ausgaben …)

6 Lösungsvorschläge für Ihre Schuldenprobleme

BEI KOMPLEXEN PROBLEMEN PERSÖNLICHES BERATUNGSGESPRÄCH UNVERZICHTBAR

6 Die Beratung ist kostenfrei und professionell. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.

6 Die Schuldnerberatung kann Sie im Privatkonkurs vor Gericht vertreten.

6 Die Schuldnerberatung kann allerdings keine fi nanzielle Unterstützung gewähren und auch keine Umschuldung organisieren.

VOR DEM BERATUNGSGESPRÄCH

6 Terminvereinbarung bei der Schuldnerberatung in Ihrer Nähe

6 Erstellung einer Gläubigerliste und Sammlung aller Unterlagen (Kreditverträge, Konto auszüge, Gerichts-briefe, Rechnungen etc.)

6 Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Liste

6 Formulare und Informationen erhalten Sie per Post oder E-Mail von Ihrer Beratungsstelle oder unter Downloads auf www.ooe.schuldnerberatung.at

Staatlich anerkannte Schulden- beratung

ZVR 135733131 DVR 0742953Finanziert aus Mitteln des Landes Oberösterreich (Sozialreferat)

Sta

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sorg

er.a

t

Dieses Informationsblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keinesfalls ein persönliches Beratungsgespräch.

110.000 Privatkonkursanträge in Österreich 1995 – 2014

ooe.schuldnerberatung.at

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VORAUSSETZUNGEN

6 Zahlungsunfähigkeit

6 Gesicherte Wohnsituation

6 Finanzierbarkeit der laufenden Fixkosten (Wohnung, Unterhalt etc.)

6 Pfändbarer oder verfügbarer Betrag für Zahlungsangebot im Privatkonkurs

6 Bankkonto nicht überzogen

6 Keine neuen Schulden

ANTRAGSTELLUNG

6 Eröffnungsantrag beim örtlichen Bezirksgericht

6 Antrag Zahlungsplan

6 Antrag Abschöpfungsverfahren

6 Vollständiges Vermögensverzeichnis inklusive aktueller Gläubigerliste

NACH DER ANTRAGSTELLUNG

6 Prüfung des Antrags durch das Gericht

6 Eröffnung des gerichtlichen Schulden-regulierungsverfahrens mittels Beschluss

„100 % SCHULDEN“

Diese Schulden müssen auch im Privatkonkurs zur Gänze bezahlt werden:

6 Geldstrafen

6 Kosten des Konkursverfahrens

6 Neue Schulden nach Konkurseröffnung

FOLGEN DER KONKURSERÖFFNUNG

6 Zinsen- und Exekutionsstop

6 Bekanntmachung im Internet / Insolvenzdatei, eventuell auch in Tageszeitungen

6 Verständigung der Gläubiger, der bezugsaus-zahlenden Stelle(n) und der kontoführenden Bank

6 Anfechtbarkeit von früheren Rückzahlungen

6 Eventuell Kündigung von Verträgen

6 Telefonsperre bei angemeldeten Handys

6 Masseverwalterbestellung und Postsperre für die Dauer des Konkursverfahrens

GERICHTSTERMIN („TAGSATZUNG“)

6 Anwesenheitspfl icht des Schuldners

6 Prüfung der angemeldeten Forderungen

6 Abstimmung der Gläubiger über Zahlungsplan

ZAHLUNGSPLAN

6 Angebot des pfändbaren Betrags (mindestens 5, maximal 7 Jahre) oder freiwillige Zahlungen, Vereinbarung einer fi xen Quote mit Gläubigern,Zustimmung der Gläubigermehrheit erforderlich

6 Zahlung der Verfahrenskosten binnen maximal 3 Jahren bei sonstiger Nichtigkeit

6 Zahlungen durch Schuldner direkt an Gläubiger (keine Pfändungen mehr)

6 Unzulässig, wenn Abschöpfungsverfahren in den letzten 10 Jahren

6 Restschuldbefreiung nach Bezahlung der Verfahrens kosten und der vereinbarten Quote

ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN

6 Bei mehrheitlicher Ablehnung des Zahlungsplans

6 Auch gegen den Willen der Gläubiger möglich

6 Abtretung der pfändbaren Teile der Bezüge an Treuhänder (zusätzliche Zahlungen möglich)

6 Treuhänder verteilt das Geld an die Gläubiger

Restschuldbefreiung

6 Alle Verfahrenskosten und mindestens 10 % der Schulden müssen bezahlt sein (oder 50 % nach mindestens 3 Jahren)

6 Wenn weniger als 10 % in 7 Jahren erreicht werden, kann „Billigkeitsentscheidung“ oder Verlängerung auf gesamt maximal 10 Jahre beantragt werden.

6 Keine Restschuldbefreiung für Schulden aus straf-baren Handlungen und gewisse Unterhaltsschulden

Mitwirkungspfl ichten

6 Auskunftspfl icht an Treuhänder

6 Herausgabe von Erbschaften und Schenkungen

6 Angemessene Erwerbstätigkeit

Einleitungshindernisse

6 Abschöpfungsverfahren in den letzten 20 Jahren

6 Unverhältnismäßige Begründung von Schulden oder Verschleuderung von Vermögen

6 Strafrechtliche Verurteilung

– Betrügerische Krida / Gläubigerbegünstigung / Vollstreckungsvereitelung

– Falsches Vermögensverzeichnis… ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN

Abschöpfung der pfändbaren Einkommensteile,Restschuldbefreiung nach Zahlung von Verfahrenskosten und mindestens 10 % aller Schulden in 7 Jahren, oder 50 % nach mindestens 3 Jahren

ZAHLUNGSPLANAngebot entsprechend Einkommenslage der nächsten 5 Jahre,

Teilzahlungen für maximal 7 Jahre, Gläubigermehrheit erforderlich, Restschuldbefreiung nach Zahlung aller vereinbarten Raten

Bei Ablehnung des Zahlungsplans durch Gläubigermehrheit …

VERMÖGENSVERWERTUNG

SANIERUNGSPLANMindestquote 20 % in maximal 5 Jahren / Restschuldbefreiung

ERÖFFNUNG DESSCHULDENREGULIERUNGSVERFAHRENS

Zinsenstopp, Exekutionsstopp, gerichtliche Pfandrechte erlöschen,

Abtretungen / Verpfändungen bleiben grundsätzlich 2 Jahre

AUSSERGERICHTLICHER AUSGLEICH(wenn kein kostendeckendes Vermögen)

Bei Scheitern …

… KONKURSFORMULARE AUSFÜLLEN UND BEIM BEZIRKSGERICHT VORLEGEN

Eröff nungsantrag, Vermögensverzeichnis, Anträge für Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren

PRIVATKONKURS IM ÜBERBLICK

ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT

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VORAUSSETZUNGEN

6 Zahlungsunfähigkeit

6 Gesicherte Wohnsituation

6 Finanzierbarkeit der laufenden Fixkosten (Wohnung, Unterhalt etc.)

6 Pfändbarer oder verfügbarer Betrag für Zahlungsangebot im Privatkonkurs

6 Bankkonto nicht überzogen

6 Keine neuen Schulden

ANTRAGSTELLUNG

6 Eröffnungsantrag beim örtlichen Bezirksgericht

6 Antrag Zahlungsplan

6 Antrag Abschöpfungsverfahren

6 Vollständiges Vermögensverzeichnis inklusive aktueller Gläubigerliste

NACH DER ANTRAGSTELLUNG

6 Prüfung des Antrags durch das Gericht

6 Eröffnung des gerichtlichen Schulden-regulierungsverfahrens mittels Beschluss

„100 % SCHULDEN“

Diese Schulden müssen auch im Privatkonkurs zur Gänze bezahlt werden:

6 Geldstrafen

6 Kosten des Konkursverfahrens

6 Neue Schulden nach Konkurseröffnung

FOLGEN DER KONKURSERÖFFNUNG

6 Zinsen- und Exekutionsstop

6 Bekanntmachung im Internet / Insolvenzdatei, eventuell auch in Tageszeitungen

6 Verständigung der Gläubiger, der bezugsaus-zahlenden Stelle(n) und der kontoführenden Bank

6 Anfechtbarkeit von früheren Rückzahlungen

6 Eventuell Kündigung von Verträgen

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6 Masseverwalterbestellung und Postsperre für die Dauer des Konkursverfahrens

GERICHTSTERMIN („TAGSATZUNG“)

6 Anwesenheitspfl icht des Schuldners

6 Prüfung der angemeldeten Forderungen

6 Abstimmung der Gläubiger über Zahlungsplan

ZAHLUNGSPLAN

6 Angebot des pfändbaren Betrags (mindestens 5, maximal 7 Jahre) oder freiwillige Zahlungen, Vereinbarung einer fi xen Quote mit Gläubigern,Zustimmung der Gläubigermehrheit erforderlich

6 Zahlung der Verfahrenskosten binnen maximal 3 Jahren bei sonstiger Nichtigkeit

6 Zahlungen durch Schuldner direkt an Gläubiger (keine Pfändungen mehr)

6 Unzulässig, wenn Abschöpfungsverfahren in den letzten 10 Jahren

6 Restschuldbefreiung nach Bezahlung der Verfahrens kosten und der vereinbarten Quote

ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN

6 Bei mehrheitlicher Ablehnung des Zahlungsplans

6 Auch gegen den Willen der Gläubiger möglich

6 Abtretung der pfändbaren Teile der Bezüge an Treuhänder (zusätzliche Zahlungen möglich)

6 Treuhänder verteilt das Geld an die Gläubiger

Restschuldbefreiung

6 Alle Verfahrenskosten und mindestens 10 % der Schulden müssen bezahlt sein (oder 50 % nach mindestens 3 Jahren)

6 Wenn weniger als 10 % in 7 Jahren erreicht werden, kann „Billigkeitsentscheidung“ oder Verlängerung auf gesamt maximal 10 Jahre beantragt werden.

6 Keine Restschuldbefreiung für Schulden aus straf-baren Handlungen und gewisse Unterhaltsschulden

Mitwirkungspfl ichten

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6 Unverhältnismäßige Begründung von Schulden oder Verschleuderung von Vermögen

6 Strafrechtliche Verurteilung

– Betrügerische Krida / Gläubigerbegünstigung / Vollstreckungsvereitelung

– Falsches Vermögensverzeichnis… ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN

Abschöpfung der pfändbaren Einkommensteile,Restschuldbefreiung nach Zahlung von Verfahrenskosten und mindestens 10 % aller Schulden in 7 Jahren, oder 50 % nach mindestens 3 Jahren

ZAHLUNGSPLANAngebot entsprechend Einkommenslage der nächsten 5 Jahre,

Teilzahlungen für maximal 7 Jahre, Gläubigermehrheit erforderlich, Restschuldbefreiung nach Zahlung aller vereinbarten Raten

Bei Ablehnung des Zahlungsplans durch Gläubigermehrheit …

VERMÖGENSVERWERTUNG

SANIERUNGSPLANMindestquote 20 % in maximal 5 Jahren / Restschuldbefreiung

ERÖFFNUNG DESSCHULDENREGULIERUNGSVERFAHRENS

Zinsenstopp, Exekutionsstopp, gerichtliche Pfandrechte erlöschen,

Abtretungen / Verpfändungen bleiben grundsätzlich 2 Jahre

AUSSERGERICHTLICHER AUSGLEICH(wenn kein kostendeckendes Vermögen)

Bei Scheitern …

… KONKURSFORMULARE AUSFÜLLEN UND BEIM BEZIRKSGERICHT VORLEGEN

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6 Zahlungsunfähigkeit

6 Gesicherte Wohnsituation

6 Finanzierbarkeit der laufenden Fixkosten (Wohnung, Unterhalt etc.)

6 Pfändbarer oder verfügbarer Betrag für Zahlungsangebot im Privatkonkurs

6 Bankkonto nicht überzogen

6 Keine neuen Schulden

ANTRAGSTELLUNG

6 Eröffnungsantrag beim örtlichen Bezirksgericht

6 Antrag Zahlungsplan

6 Antrag Abschöpfungsverfahren

6 Vollständiges Vermögensverzeichnis inklusive aktueller Gläubigerliste

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6 Prüfung des Antrags durch das Gericht

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„100 % SCHULDEN“

Diese Schulden müssen auch im Privatkonkurs zur Gänze bezahlt werden:

6 Geldstrafen

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6 Zinsen- und Exekutionsstop

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6 Abstimmung der Gläubiger über Zahlungsplan

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6 Zahlung der Verfahrenskosten binnen maximal 3 Jahren bei sonstiger Nichtigkeit

6 Zahlungen durch Schuldner direkt an Gläubiger (keine Pfändungen mehr)

6 Unzulässig, wenn Abschöpfungsverfahren in den letzten 10 Jahren

6 Restschuldbefreiung nach Bezahlung der Verfahrens kosten und der vereinbarten Quote

ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN

6 Bei mehrheitlicher Ablehnung des Zahlungsplans

6 Auch gegen den Willen der Gläubiger möglich

6 Abtretung der pfändbaren Teile der Bezüge an Treuhänder (zusätzliche Zahlungen möglich)

6 Treuhänder verteilt das Geld an die Gläubiger

Restschuldbefreiung

6 Alle Verfahrenskosten und mindestens 10 % der Schulden müssen bezahlt sein (oder 50 % nach mindestens 3 Jahren)

6 Wenn weniger als 10 % in 7 Jahren erreicht werden, kann „Billigkeitsentscheidung“ oder Verlängerung auf gesamt maximal 10 Jahre beantragt werden.

6 Keine Restschuldbefreiung für Schulden aus straf-baren Handlungen und gewisse Unterhaltsschulden

Mitwirkungspfl ichten

6 Auskunftspfl icht an Treuhänder

6 Herausgabe von Erbschaften und Schenkungen

6 Angemessene Erwerbstätigkeit

Einleitungshindernisse

6 Abschöpfungsverfahren in den letzten 20 Jahren

6 Unverhältnismäßige Begründung von Schulden oder Verschleuderung von Vermögen

6 Strafrechtliche Verurteilung

– Betrügerische Krida / Gläubigerbegünstigung / Vollstreckungsvereitelung

– Falsches Vermögensverzeichnis… ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN

Abschöpfung der pfändbaren Einkommensteile,Restschuldbefreiung nach Zahlung von Verfahrenskosten und mindestens 10 % aller Schulden in 7 Jahren, oder 50 % nach mindestens 3 Jahren

ZAHLUNGSPLANAngebot entsprechend Einkommenslage der nächsten 5 Jahre,

Teilzahlungen für maximal 7 Jahre, Gläubigermehrheit erforderlich, Restschuldbefreiung nach Zahlung aller vereinbarten Raten

Bei Ablehnung des Zahlungsplans durch Gläubigermehrheit …

VERMÖGENSVERWERTUNG

SANIERUNGSPLANMindestquote 20 % in maximal 5 Jahren / Restschuldbefreiung

ERÖFFNUNG DESSCHULDENREGULIERUNGSVERFAHRENS

Zinsenstopp, Exekutionsstopp, gerichtliche Pfandrechte erlöschen,

Abtretungen / Verpfändungen bleiben grundsätzlich 2 Jahre

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6 Gesicherte Wohnsituation

6 Finanzierbarkeit der laufenden Fixkosten (Wohnung, Unterhalt etc.)

6 Pfändbarer oder verfügbarer Betrag für Zahlungsangebot im Privatkonkurs

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6 Keine neuen Schulden

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6 Eröffnungsantrag beim örtlichen Bezirksgericht

6 Antrag Zahlungsplan

6 Antrag Abschöpfungsverfahren

6 Vollständiges Vermögensverzeichnis inklusive aktueller Gläubigerliste

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„100 % SCHULDEN“

Diese Schulden müssen auch im Privatkonkurs zur Gänze bezahlt werden:

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6 Angebot des pfändbaren Betrags (mindestens 5, maximal 7 Jahre) oder freiwillige Zahlungen, Vereinbarung einer fi xen Quote mit Gläubigern,Zustimmung der Gläubigermehrheit erforderlich

6 Zahlung der Verfahrenskosten binnen maximal 3 Jahren bei sonstiger Nichtigkeit

6 Zahlungen durch Schuldner direkt an Gläubiger (keine Pfändungen mehr)

6 Unzulässig, wenn Abschöpfungsverfahren in den letzten 10 Jahren

6 Restschuldbefreiung nach Bezahlung der Verfahrens kosten und der vereinbarten Quote

ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN

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6 Auch gegen den Willen der Gläubiger möglich

6 Abtretung der pfändbaren Teile der Bezüge an Treuhänder (zusätzliche Zahlungen möglich)

6 Treuhänder verteilt das Geld an die Gläubiger

Restschuldbefreiung

6 Alle Verfahrenskosten und mindestens 10 % der Schulden müssen bezahlt sein (oder 50 % nach mindestens 3 Jahren)

6 Wenn weniger als 10 % in 7 Jahren erreicht werden, kann „Billigkeitsentscheidung“ oder Verlängerung auf gesamt maximal 10 Jahre beantragt werden.

6 Keine Restschuldbefreiung für Schulden aus straf-baren Handlungen und gewisse Unterhaltsschulden

Mitwirkungspfl ichten

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6 Herausgabe von Erbschaften und Schenkungen

6 Angemessene Erwerbstätigkeit

Einleitungshindernisse

6 Abschöpfungsverfahren in den letzten 20 Jahren

6 Unverhältnismäßige Begründung von Schulden oder Verschleuderung von Vermögen

6 Strafrechtliche Verurteilung

– Betrügerische Krida / Gläubigerbegünstigung / Vollstreckungsvereitelung

– Falsches Vermögensverzeichnis… ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN

Abschöpfung der pfändbaren Einkommensteile,Restschuldbefreiung nach Zahlung von Verfahrenskosten und mindestens 10 % aller Schulden in 7 Jahren, oder 50 % nach mindestens 3 Jahren

ZAHLUNGSPLANAngebot entsprechend Einkommenslage der nächsten 5 Jahre,

Teilzahlungen für maximal 7 Jahre, Gläubigermehrheit erforderlich, Restschuldbefreiung nach Zahlung aller vereinbarten Raten

Bei Ablehnung des Zahlungsplans durch Gläubigermehrheit …

VERMÖGENSVERWERTUNG

SANIERUNGSPLANMindestquote 20 % in maximal 5 Jahren / Restschuldbefreiung

ERÖFFNUNG DESSCHULDENREGULIERUNGSVERFAHRENS

Zinsenstopp, Exekutionsstopp, gerichtliche Pfandrechte erlöschen,

Abtretungen / Verpfändungen bleiben grundsätzlich 2 Jahre

AUSSERGERICHTLICHER AUSGLEICH(wenn kein kostendeckendes Vermögen)

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WELS

Bahnhofstraße 134600 WelsTel 07242 77551

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6 Lösungsvorschläge für Ihre Schuldenprobleme

BEI KOMPLEXEN PROBLEMEN PERSÖNLICHES BERATUNGSGESPRÄCH UNVERZICHTBAR

6 Die Beratung ist kostenfrei und professionell. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.

6 Die Schuldnerberatung kann Sie im Privatkonkurs vor Gericht vertreten.

6 Die Schuldnerberatung kann allerdings keine fi nanzielle Unterstützung gewähren und auch keine Umschuldung organisieren.

VOR DEM BERATUNGSGESPRÄCH

6 Terminvereinbarung bei der Schuldnerberatung in Ihrer Nähe

6 Erstellung einer Gläubigerliste und Sammlung aller Unterlagen (Kreditverträge, Konto auszüge, Gerichts-briefe, Rechnungen etc.)

6 Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Liste

6 Formulare und Informationen erhalten Sie per Post oder E-Mail von Ihrer Beratungsstelle oder unter Downloads auf www.ooe.schuldnerberatung.at

Staatlich anerkannte Schulden- beratung

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6 Lösungsvorschläge für Ihre Schuldenprobleme

BEI KOMPLEXEN PROBLEMEN PERSÖNLICHES BERATUNGSGESPRÄCH UNVERZICHTBAR

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6 Die Schuldnerberatung kann allerdings keine fi nanzielle Unterstützung gewähren und auch keine Umschuldung organisieren.

VOR DEM BERATUNGSGESPRÄCH

6 Terminvereinbarung bei der Schuldnerberatung in Ihrer Nähe

6 Erstellung einer Gläubigerliste und Sammlung aller Unterlagen (Kreditverträge, Konto auszüge, Gerichts-briefe, Rechnungen etc.)

6 Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Liste

6 Formulare und Informationen erhalten Sie per Post oder E-Mail von Ihrer Beratungsstelle oder unter Downloads auf www.ooe.schuldnerberatung.at

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VOR DEM BERATUNGSGESPRÄCH

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