Schwimmerlass NW Schwimmerlass NW
Rettungsbefähigungen im Rettungsbefähigungen im Schwimmunterricht und beiSchwimmunterricht und bei
WassersportveranstaltungenWassersportveranstaltungen
Schwimmerlass
[....] mit der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen nur [....] mit der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen nur
Lehrkräfte beauftragt werden, dieLehrkräfte beauftragt werden, die
- entweder im Besitz des Deutschen
Rettungsschwimmabzeichens (Bronze) sind
oder
- das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und zugleich rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses
sind.
Rettungsfähigkeit
Rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses ist, wer
- von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden (aus 2 bis 3 m Wassertiefe) heraufholen und zum Beckenrand bringen,
- ca. 10 m weit tauchen,
- Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
Rettungsfähigkeit
Rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses ist, wer [Forts.]
- einen etwa gleichschweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
– lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen kann.
Kl. Rettungsfähigkeit
- einen etwa 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen,
- ca. 10 m weit tauchen und
– lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.
Anmerkung:
in separaten Lehrschwimmbecken mit einer
maximalen Tiefe von 1,35 m
Klassenfahrten
- keine Rettungsbefähigung, wenn ein
beaufsichtigter Badeplatz / Schwimmbad
besucht wird.
- dies entbindet die Lehrkraft aber nicht von der
Aufsichtspflicht (Urteil MV)
Klassenfahrten
Nichtöffentlicher Badeplatz:
- nur in Ausnahmefällen besuchen
- Schüler DJSA Bronze
- Lehrer: DRSA Silber und Ortskenntnis
Schulsport-AG´s
Kanu
Rudern
Segeln
Segelsurfen
Sporttauchen
Schulsport-AG´s
Lehrer:
fachliche Voraussetzung
DRSA Silber
oder
DRSA Bronze mit sportartspezifische Rettungsfähigkeit
Schulsport-AG´s
Schüler:
DJSA Bronze
Rettungsweste
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