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Wachsen Siemit uns.

SEPAEinheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

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Was ist eigentlich SEPA (Single Euro Payments Area)?Die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums (SEPA) ist eine Initiative des European Payments Council (EPC), ein Zusammenschluss von Banken und Bankenverbänden aus ganz Europa. Ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum für Transaktionen in Euro wurde geschaffen. Durch diese Maßnahme werden Überweisungen und Lastschriften europaweit standardisiert. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen (Inlandstransaktionen) und grenzüberschreitenden Transaktionen (Auslandstrans-aktionen) erkennbar sein.

Statt der bislang verwendeten Kontonummer und Bankleitzahl kommen bei einer SEPA-Trans-aktion die IBAN (International Bank Account Number / Internationale Bankkontonummer) und der BIC (Business Identifier Code) zum Einsatz.

Die EU-Verordnung (Nr. 260/2012) des Europäischen Parlaments und des Rates legt die definitive Ablöse der nationalen Verfahren für Februar 2014 fest.

Damit müssen bis zu diesem Zeitpunkt alle nationalen Auftragsarten (Überweisungen, Last-schriften) durch entsprechende SEPA-Instrumente ersetzt werden.

Ihre Vorteile- Für Inlands- und Auslandszahlungen gelten gleiche Voraussetzungen- Es gibt klare einheitliche interne Prozesse- Eine Gutschrift erfolgt europaweit innerhalb eines Tages- Das Debitoren- und Kreditorenmanagement wird vereinfacht- Der Zahlungsverkehr wird vereinfacht - Neue Märkte werden einfacher erschlossen- Der Zahlungsverkehr wird zentral abgewickelt- Es gibt einheitliche Kundendaten

SEPA einheitlicher Euro-Zahlungsverkehr

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Länder, die sich an SEPA beteiligenDer SEPA-Raum besteht aus insgesamt 33 Ländern (28 EU-Mitgliedsstaaten und Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien, Zypern sowie zusätzlich Island, Liechtenstein, Monaco*, Norwegen und Schweiz*.(*Monaco und Schweiz unterliegen nicht der EU-Preisverordnung Nr. 924/2009)

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Der Zeitplan für den UmstiegDerzeit gibt es eine Übergangsphase: Parallel zu den neuen SEPA-Produkten können auch noch die herkömmlichen österreichischen Zahlungsverkehrsinstrumente eingesetzt werden. Gemäß EU-Verordnung erfolgt bis 01.02.2014 die vollständige Umstellung auf die neuen SEPA-Verfahren.

Inkrafttreten der SEPA-Enddatumsverordnung

Rechtzeitig planen und vorbereiten

1. März 2012

8. April 2013

01. Februar 2014

01. Februar 2016

31. Oktober 2016

Einführung der SEPA-Lastschrift mit verkürzter Vorlaufzeit von einem Tag

Verwendung von IBAN only im gesamten SEPA-Raum

- Ablöse der österreichischen EUR-Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Produkte

- IBAN-Verwendungspflicht- IBAN only für Österreich

Auftrag mit IBAN only ist für Kunden möglich, aber nicht verpflichtend, Zahlungen können auch nach dem Migrationsenddatum mit IBAN und BIC beauftragt werden.

- Ende der Annahme alter Zahlungsverkehrsbelege (Überweisung, Zahlschein usw.)

Ablöse der EUR-Überweisungs- und Lastschrift- verfahren durch SEPA-Produkte in Nicht-Euro-Länder

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IBAN und BIC IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl und sind europaweit ein einheitlicher Standard. Die Angabe von IBAN und BIC wird ab 1. Feber 2014 bei Transaktionen verpflichtend und somit auch die Verwendung der SEPA-Zahlungsanweisung beziehungsweise von SEPA-fähigen Softwareanwendungen (beispielsweise Electronic Banking und FIBU-Programme).

IBAN und BIC sind auf Ihrem Kontoauszug, auf der Maestro-Karte beziehungsweise im Online-Banking und im Electronic Banking zu finden.

IBAN Die IBAN (International Bank Account Number) ersetzt in Zukunft die Kontonummer. Die IBAN besteht aus dem ISO-Länderkennzeichen, einer zweistelligen Prüfziffer, sowie Bankleitzahl und der Kontonummer. In Abhängigkeit von länderspezifischen Gegebenheiten kann die IBAN bis zu 34 Stellen umfassen. In Österreich ist sie 20 Stellen lang:

AT12 1700 0001 2345 6789

Länderkennzeichen für Österreich zweistellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer

BICDer BIC (Business Identifier Code) ist die weltweit eindeutige Kurzbezeichnung einer Bank und ersetzt die Bankleitzahl und Name/Adresse einer Bank im Langtext: BFKK AT 2K

Kostenlose IBAN- und BIC-KonvertierungZur Unterstützung bieten die österreichischen Banken ihren Firmenkunden ein Konvertierungs-Service für Kontoverbindungen an. Dabei wird die Information Kontonummer/Bankleitzahl um die Information IBAN/BIC ergänzt. Dieses Service ist kostenlos.

Schicken Sie uns dazu eine Datei (im Format csv, txt oder xls) mit allen Kontonummern und den dazugehörigen Bankleitzahlen. Sie erhalten nach circa einer Woche die Datei mit IBAN und BIC ergänzt zurück. Erkundigen Sie sich bei dem Anbieter Ihrer Buchhaltungssoftware, ob ein Export beziehungsweise Import von Kontodaten möglich ist.

Ihre Vorteile:- Komplettumstellung Ihrer Stammdaten für Inlandszahlungen- Bereinigung Ihrer Stammdaten- Zusätzlich zu IBAN und BIC erhalten Sie weitere Informationen je Konto (Konto OK, gelöscht oder nicht existent)

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Regelung von Rechten und PflichtenDas Zahlungsdienstegesetz regelt neben der Abwicklung von Zahlungen auch Pflichten und Rechte von Banken und Kunden. Das Gesetz gilt für folgende Bereiche:- Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen- Alle Zahlungen innerhalb der EU- Euro und alle anderen EU-Mitgliedslandwährungen

Die wichtigsten Regeln:- Die Überweisungsdauer von Euro-Zahlungen beträgt seit 1. Jänner 2012 einen Tag- Innerhalb der EU fallen keine Weiterleitungsspesen an- Zahlungseingänge werden valutarisch sofort gutgeschrieben- Es gibt EU-einheitliche Fristen (zum Beispiel: Rückgabe von Lastschriften, Finalität

von Zahlungen, Informationspflicht ...)

Nicht reguliert sind Barzahlungen, Schecks, Bargeldumtausch und Zahlungen in und aus der Schweiz und Monaco.

Rechtliche Neuerungen

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Umstieg auf SEPAAnforderungen stellt SEPA in erster Linie an Geschäfts- und Firmenkunden:

- Datenbestände müssen in jedem Einzelfall um IBAN und BIC erweitert werden. - Je nach bevorzugter Einlieferungsform müssen technische Änderungen

durchgeführt werden, um das SEPA-Datensatzformat verarbeiten zu können. - Für Ein- und Ausgänge müssen die neuen Formate berücksichtigt werden.

Die Abwicklung des gesamten europäischen Zahlungsverkehrs kann länderunabhängig über eine Bank abgewickelt werden. Das bedeutet, die Zahlungsverkehrsabwicklung kann auf ein Institut konzentriert und die Bankverbindungen können gestrafft werden.

Geben Sie auf Ihren Rechnungen, Geschäftsunterlagen und Formularen IBAN und BIC als einzige Kennung Ihrer Kontoverbindungen an.

Speichern Sie bei Ihren Lieferanten deren IBAN und BIC in den Stammdaten.

Prüfen Sie, ob Ihre Finanzbuchhaltungssoftware den SEPA-Standard (XML-Format) unterstützt. Der Datenaufbau XML ist auf www.stuzza.at verfügbar.

Besprechen Sie rechtzeitig den SEPA-Umstieg mit den zuständigen Softwarehäusern, die Ihre Programme warten beziehungsweise erstellt haben.

Klären Sie, ob Ihr Steuerberater SEPA unterstützt.

Prüfen Sie Ihre Bankverbindungen. Wenn Sie Konten im Ausland führen, können Sie im SEPA-Raum alle EUR-Zahlungen betragsunabhängig von Ihrem Konto der BKS Bank beauftragen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der BKS Bank:Team Zahlungsverkehr Entwicklung/VertriebsserviceT: (0463) 58 58-837, Montag bis Freitag 08:00 - 16:00 Uhr, E: [email protected]

To Do‘s beim Umstieg

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SEPA-Überweisung elektronisch:Die (elektronische) Überweisung für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des SEPA-Geltungsbereichs wird als SEPA-Überweisung oder SEPA Credit Transfer (SCT) bezeichnet.

Die wichtigsten Neuerungen für Überweisungen im SEPA-Raum:- Überweisungswährung ist der Euro- Angabe von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl- Verwendung des Nachrichtenformats „XML“

Die wichtigsten Merkmale sind- Originalbetrag wird grundsätzlich ohne Abzüge zur Gutschrift weitergeleitet- Auftraggeberin/Auftraggeber und Begünstigte/Begünstigter tragen ihre eigenen Kosten

entsprechend der EU-Preisverordnung Nr. 924/2009 (ausgenommen Schweiz und Monaco)- Garantierte Ausführungszeit bis zur Bank der/des Begünstigten von einem Werktag- Europaweit einheitliche Standards vereinfachen die Auftragserteilung und Automatisierung- Die SEPA-Überweisung steht ohne Betragslimit zur Verfügung

Fremdwährungsaufträge müssen weiterhin mit dem klassischen Auslandsbeleg beauftragt werden.

Tipp: Gerade jetzt ist der Zeitpunkt günstig, auf ein elektronisches Zahlungsverkehrsprodukt umzusteigen. Optimieren Sie dadurch Ihren Zahlungsverkehr. Erledigen Sie Zahlungen bequem vom Büro aus, und sparen Sie dabei auch noch Kosten.

Die Produkte – und was sie können

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SEPA-Überweisung mit Beleg (Zahlungsanweisung)

Die SEPA-Zahlungsanweisung ersetzt die bisherigen Überweisungsbelege (Zahlschein, Erlagschein und Überweisungsbeleg). Für die Durchführung benötigt man IBAN und BIC des Zahlungsempfängers.

Wenn Sie die Zahlungsanweisungen selbst bedrucken, beachten Sie bitte folgende Punkte:

Wichtiger Hinweis für den Verwendungszweck:Im Zuge der Einführung der SEPA-Überweisung kommt es auch zu einer Änderung bei der Weitergabe von Textinformationen. Diese werden dann nicht mehr im bisherigen Umfang an den Zahlungsempfänger beziehungsweise -pflichtigen übermittelt. Eine gemeinsame Weiterleitung der Zahlungsreferenz mit bis zu 35 Stellen und des Verwendungszwecks ist nicht mehr möglich. Bei Befüllung beider Felder werden nur noch die ersten 35 Stellen des Verwendungszwecks weitergeleitet. Die vollständigen 140 Zeichen des Verwendungszwecks werden nur dann weitergeleitet, wenn das Feld Zahlungsreferenz nicht befüllt wird.Diese Änderung betrifft auch importierte Datenträger aus Ihren FIBU-Systemen.

Bitte stellen Sie Ihren Belegdruck rechtzeitig um. Auf www.stuzza.at finden Sie die „Tech-nischen Spezifikationen Zahlungsanweisung“. Stellen Sie sicher, dass Ihre Software das Bedrucken von SEPA-Zahlungsanweisungen unterstützt.

Die bisherige Codierzeile wird nicht mehr verwendet. Die Daten (Belegart, Betrag, Konto-nummer/Neu: IBAN, Bankleitzahl/Neu: BIC, Referenznummer) werden auf verschiedene Felder aufgeteilt. Für einen exakten Andruck der Daten muss gesorgt sein. Für jedes Feld (ausgenommen Verwendungszweck) muss die Druckschrift OCR-B verwendet werden.

Bestellen Sie die Blanko-Zahlungsanweisungen für Testbedruckungen bei Ihrem Kunden-betreuer. Lassen Sie die Testdrucke durch die BKS Bank überprüfen. Die Zahlungsanweisung ist im verwendeten Edifact/V3-Format voll retourdatenfähig. Ihre Bestände von alten Zah- lungsverkehrsbelegen sollten Sie so schnell wie möglich aufbrauchen.

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SEPA-Lastschrift

Mit der SEPA-Lastschrift ist es möglich, Beträge nicht nur innerhalb von Österreich, sondern auch grenzüberschreitend einzuziehen. Dieses neue Verfahren wird in Zukunft das bisherige österreichische Abbuchungs- und Einzugsermächtigungsverfahren ablösen.

Die Vorteile:- Einheitliche Lastschrift europaweit- Einheitliche Prozesse- Schnellere Abwicklung- Einheitliche Verwendung von IBAN und BIC- Exakter Tag der Kontobelastung ist bekannt (durch Vereinbarung der Fälligkeit)- Widerspruchsfrist von 56 Tagen (bei der Basislastschrift)- Eindeutige Identifikation des Lastschrifteinreichers durch die CID und somit erhöhte Sicherheit

Hinweis:Bei SEPA-Lastschriften muss der Einreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer CID (Creditor-ID) angeben. Diese gewährleistet Sicherheit vor allem bei länderübergreifenden Lastschriften. Die CID kann nur von Banken bei der Oesterreichischen Nationalbank bestellt werden.

Wir erledigen das gerne für Sie:

T: +43(0)463 5858-837E: [email protected]

Lastschriftvereinbarung:Je nach Art des Verfahrens, mit welchem der Zahlungsempfänger zukünftig Lastschriften einreichen will, muss dieser mit der Bank eine Vereinbarung abschließen.

Mit Privatpersonen/FirmenSEPA-Basislastschrift (SEPA Direct Debit Core)

Mit FirmenSEPA-Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B)

Die neue Basislastschrift (SEPA Direct Debit Core) ersetzt das österreichische Einzugser-mächtigungsverfahren. Die gesetzliche Ein-spruchsfrist beträgt 56 Tage.Bestehende Einzugsermächtigungen und Ab-buchungsaufträge bleiben gültig und müssen nicht neu eingeholt werden.Von der ersten SEPA-Lastschrift ist jedoch eine schriftliche Information (z.B. gemeinsam mit der Rechnung) an den Zahlungspflichtigen über den Umstieg inkl. Bekanntgabe der Zahlungs-empfängerkennung (Creditor-ID) und der vergebenen Mandatsreferenz erforderlich.

Die neue Firmenlastschrift (SEPA B2B) ersetzt das österreichische Abbuchungsverfahren. Dieses ist dann allerdings nur zwischen Firmen möglich. Um das SEPA-B2B-Verfahren verwenden zu können, muss eine neue Ermächtigung (Mandat) eingeholt werden.

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Daten-Format:Die Zahlungsinformationen müssen im XML-Format aufgebaut sein. Prüfen Sie, ob Ihre Finanz-buchhaltung (etc.) für SEPA gerüstet ist. IBAN, BIC, Mandatsreferenz, Creditor-ID u.s.w. sind in den Datenbanken und Stammdaten aufzunehmen. Mit der aktuellen ELBA-Version der BKS Bank können SEPA-Lastschriften durchgeführt werden.

Mandat (Abbuchungsauftrag):Ein Mandat ist die Voraussetzung für einen gültigen Einzug und entspricht der alten Abbuchungs-vereinbarung. Das Format ist frei gestaltbar.

Inhaltliche Vorgaben sind zu beachten:- Jedes Mandat erhält vom Einreicher eine eindeutige Mandatsreferenz (maximal 35 Stellen, alphanum-

erisch) und eine Angabe, ob das Mandat für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt wird.- Das Mandat ist unbegrenzt gültig und kann vom Bezogenen jederzeit gekündigt werden.

Es verfällt, wenn innerhalb von 36 Monaten keine Lastschrift eingereicht wurde.- Bei der SEPA-Lastschrift ist die CID und die vom Lastschrifteinreicher vergebenen Mandatsref-

erenznummer anzugeben. Daraus ergibt sich eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats.

Das Mandat für die SEPA-Basislastschrift (CORE) wird in zweifacher Ausführung ausgestellt (einmal für Sie als Einreicher und einmal für den Zahlungspflichtigen). Das Mandat für die SEPA-Firmen-lastschrift (B2B) wird in dreifacher Ausführung ausgestellt, da bei der Bank des Zahlungspflichtigen auch ein gültiges Mandat aufliegen muss.

Fälligkeitsdatum und EinreichfristenEine wesentliche Neuerung gegenüber den alten Lastschrift-Verfahren ist die Orientierung an einem festgelegten Fälligkeitstag. Während Lastschriften nach den bisher gültigen Verfahren bei Vorlage fällig sind, muss der Einreicher einer SEPA-Lastschrift ein festgelegtes Datum für die Kon-tobelastung nennen. Daher müssen SEPA-Lastschriften rechtzeitig vor dem Durchführungstag bei der Bank des Zahlungspflichtigen einlangen. Gebucht wird dann an dem in der Lastschriftzahlung definierten Fälligkeitstag (Belastung und Gutschrift erfolgen am selben Tag).

Einreichfristen der BKS Bank (Einreicherbank) im Überblick:

*) Anzahl der Tage vor Fälligkeit, bei der die Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen muss.

**) SEPA COR1 kann vorerst nur für Lastschriften innerhalb von Österreich verwendet werden und zeichnet sich durch ihre kürzere Einreichfrist aus. Diese Option muss speziell gekennzeichnet werden (COR1).

Core-VerfahrenDer Zahlungsempfänger verpflichtet sich, spätestens 14 Tage bevor die SEPA-Lastschrift fällig ist, den Zahlungspflichtigen über Höhe und Termin des einzuziehenden Betrages zu informieren (außer zwischen Zahlungspflichtigem und -empfänger wurde eine andere Frist vereinbart).

CORE-Verfahren B2B-VerfahrenCOR1-Verfahren**

(ab 8. April 2013, nur in AUT)

Erstmalige Einreichung 6 Tage (* 5 Tage) 2 Tage (* 1 Tag) 2 Tage (* 1 Tag)

Laufende weitere Einreichungen 3 Tage (* 2 Tage) 2 Tage (* 1 Tag) 2 Tage (* 1 Tag)

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BKS Bank AG

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