Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?Boxenstopp Sommerlicher Gebäudekomfort
26.01.2018
Simulationsmodell zur Analyse des thermischen Verhaltens
Projektbeispiel
2Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?26.01.2018
Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Auswertung der Simulation für einen Raum
26.01.2018 3
Projektbeispiel
Baurecht
Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen für den sommerlichen Komfort in Gebäuden
Rechtliches
Bundesebene
Länderebene
Andere
Energieeinsparungs‐verordnung
(EnEV)
Anforderungen Wärmeschutz
4Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?26.01.2018
Quelle: iStock by Getty Images
Baurecht: Energieeinsparverordnung (EnEV)
EnEV
Bei Neubauten gilt:§ 3 Anforderungen an Wohngebäude…(4) Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 eingehalten werden.
§ 4 Anforderungen an Nichtwohngebäude…(4) Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 2 Nummer 4 eingehalten werden.
Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume gilt:§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden…(4) Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten.
ähnliche Anforderungen finden sich in der: EnEV 2014 EnEV 2009 EnEV 2007 EnEV 2004 EnEV 2001
5Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?26.01.2018
Anlage 1, Nummer 3:
3.1.1: Zum Zweck eines ausreichenden baulichen sommerlichen Wärmeschutzes sind die Anforderungen nach DIN 4108-2 : 2013-02 Abschnitt 8 einzuhalten. Dazu sind entweder die Sonneneintragskennwerte nach Abschnitt 8.3 oder die Übertemperatur-Gradstunden nach Abschnitt 8.4 zu begrenzen; es reicht aus, die Berechnungen … auf die Räume oder Raumbereiche zu beschränken, für welche die Berechnung … zu den höchsten Anforderungen führen würde. …
3.1.2: Wird bei Wohngebäuden mit Anlagen zur Kühlung die Berechnung nach Abschnitt 8.4 durchgeführt, sind bauliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108-2 : 2013-02 insoweit vorzusehen, wie sich die Investitionen für diese baulichen Maßnahmen innerhalb deren üblicher Nutzungsdauer durch die Einsparung von Energie zur Kühlung erwirtschaften lassen.
Baurecht: Energieeinsparverordnung (EnEV)
EnEV
6Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?26.01.2018
Baurecht: Energieeinsparverordnung (EnEV)
EnEV
7Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Hintergrund: Vermeidung kühlintensiver Gebäude
deshalb: Sommerlicher Wärmeschutz in erster Linie mit passiven (baulichen Maßnahmen) zu gewährleisten: Abweichung nur mit Wirtschaftlichkeitsbewertung
Nebenstehendes Beispiel aus dem Jahr 2002 wäre nach heutiger EnEV vermutlich nicht mehr möglich?
26.01.2018
Quelle: Immanuel Giel - Eigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=939779
Baurecht
Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen für den sommerlichen Komfort in Gebäuden
Rechtliches
Bundesebene
Länderebene
Andere
Energieeinsparungs‐verordnung
(EnEV)
Landesbauordnungen (LBO)
Anforderungen Wärmeschutz
8Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?26.01.2018
§ 3 Allgemeine Anforderungen (1) Bauliche Anlagen sowie Grundstücke, andere Anlagen und Einrichtungen …. sind so anzuordnen und
zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind. Für den Abbruch baulicher Anlagen gilt dies entsprechend.….
(3) Die obersten Baurechtsbehörden können im gegenseitigen Einvernehmen Regeln der Technik, die der Erfüllung der Anforderungen des Absatzes 1 dienen, als technische Baubestimmungen bekanntmachen. … Die technischen Baubestimmungen sind einzuhalten. Von ihnen darf abgewichen werden, wenn den Anforderungen des Absatzes 1 auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird; …
Baurecht: LBO Baden Württemberg
LBO BaWÜ
A.2
9Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
§ 14 Schutz baulicher Anlagen…
(2) Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen bei sachgerechtem Gebrauch nicht entstehen.
(3) Gebäude müssen einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden Wärmeschutz haben.
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Baurecht: Technische Baubestimmungen in BaWÜ (Stand 20.12.2017)
LBO BaWÜ
10Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Anlage A 6.2/1 Der sommerliche Wärmeschutz erfolgt über die Regelungen der Energieeinsparverordnung.
A 6 WärmeschutzA 6.1 AllgemeinesGemäß § 3 Absatz 1 und § 14 Absatz 3 LBO sind bauliche Anlagen so zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass sie einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden Wärmeschutz haben. Zur Erfüllung dieser Anforderung an bauliche Anlagen im Ganzen und in ihren Teilen sind die technischen Regeln bezüglich des Wärmeschutzes aus Abschnitt A 6.2 zu beachten.A 6.2 Technische Anforderungen hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung an bestimmtebauliche Anlagen und ihre Teile gem. § 73a Absatz 2 LBO
26.01.2018
Baurecht Privatrecht
Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen für den sommerlichen Komfort in Gebäuden
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Rechtliches
Bundesebene
Länderebene
Andere
Energieeinsparungs‐verordnung
(EnEV)
Landesbauordnungen (LBO)
Anforderungen Wärmeschutz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
26.01.2018
Quelle: iStock by Getty Images
§ 633 BGB: Sach- und Rechtsmangel(1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln
1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.…..
Privatrecht: Bürgerliches Gesetzbuch
BGB
12Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Im Allgemeinen wird in der Rechtsprechung auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik abgestellt:
Sie müssen wissenschaftlich theoretisch als richtig angesehen werden Sie müssen in der Praxis technischen Experten bekannt sein Sie müssen sich aufgrund praktischer Erfahrung bewährt haben
26.01.2018
Beispiel
Beispiel
13Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Ein Architekt plant ein mit einer Glasfassade versehenes Bürogebäude. In der Folge weist er den Bauherrn darauf hin, dass zum Schutz vor einer übermäßigen Aufheizung des Gebäudes innenliegende Vorhänge und eine Querlüftung erforderlich sind. Nach entsprechender Fertigstellung des Gebäudes kommt es in der Sommerzeit zu stark erhöhten Innentemperaturen. Der Bauherr ist der Ansicht, … dass der Architekt verpflichtet ist, ihm die zur Herstellung eines ausreichenden Wärmeschutzes notwendig werdenden Aufwendungen abzgl. Sowiesokosten zu ersetzen.
Mit Erfolg! Das Gericht führt auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens aus, die vom Architekten vorgeschlagenen Maßnahmen genügten nicht, um einen ausreichenden Wärmeschutz zu erreichen. Vielmehr wären hierfür weitere Maßnahmen notwendig gewesen. Die von einem Gebäude diesbezüglich zu erwartenden - hier nicht vorliegenden - Eigenschaften richten sich nach den Vorgaben der DIN 4108 Teil 2. Dort seien die thermischen Bedingungen genannt, die von Gebäuden üblicherweise für eine angemessene Nutzungsmöglichkeit erreicht werden müssen. Solche Bedingungen dürfe der Bauherr von seinem Gebäude erwarten und hat der Architekt in seiner Planung zu berücksichtigen. Hier habe der Planer ausreichend aufklären oder einen Fachplaner hinzuziehen müssen.
(nach OLG Stuttgart , Urt. v. 05.03.2009 - 10 U 4/06Quelle: http://www.baunetz.de/recht
26.01.2018
Baurecht Privatrecht
Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen für den sommerlichen Komfort in Gebäuden
Rechtliches
Bundesebene
Länderebene
Andere
Energieeinsparungs‐verordnung
(EnEV)
Landesbauordnungen (LBO)
Förderrichtlinien (z.B. KfW)
Anforderungen Wärmeschutz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
14Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?26.01.2018
Baurecht ArbeitsrechtPrivatrecht
Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen für den sommerlichen Komfort in Gebäuden
Rechtliches
Bundesebene
Länderebene
Andere
Energieeinsparungs‐verordnung
(EnEV)
Landesbauordnungen (LBO)
Förderrichtlinien (z.B. KfW)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Technische Regeln für Arbeitsstätten –
Raumtemperatur (ASR A3.5)
Anforderungen Wärmeschutz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
15Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?26.01.2018
Quelle: iStock by Getty Images
Arbeitsstättenverordnung §3a
(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach §3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind.
Die arbeitsrechtliche Perspektive
Arbeitsrecht
16Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Konkretisierung in Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
26.01.2018
ASR 3.5 - Raumtemperatur
4.3 Übermäßige Sonneneinstrahlung
(1) Fenster, Oberlichter und Glaswände, die der Tageslichtversorgung nach ASR A3.4 „Beleuchtung“ dienen, sind so zu gestalten, dass eine ausreichende Tageslichtversorgung gewährleistet ist und gleichzeitig störende Blendung und übermäßige Erwärmung vermieden werden.
(2) Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26° C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden. Anforderungen an einen wirksamen Blendschutz an Fenstern, Oberlichtern und Glaswänden enthält die ASR A3.4 „Beleuchtung“.
Die arbeitsrechtliche Perspektive
Arbeitsrecht
17Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?26.01.2018
ASR 3.5 - Raumtemperatur
4.4 Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C
(1) Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen nach Punkt 4.3 verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach Tabelle 4, ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen … In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.
(2) Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung (…) ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor.
(3) Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung),
wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.
Die arbeitsrechtliche Perspektive
Arbeitsrecht
18Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?26.01.2018
Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Sommerlicher Wärmeschutz: Anforderungen der DIN 4108-2: 2013
DIN 4108‐2
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normativ vorgesehene Maßnahmen: Sonnenschutz Sonnenschutzverglasung Nachlüftungen Passive Kühlung!
Für alle aktiven Maßnahmen gilt: Positiver Wirtschaftlichkeitsnachweis zur Wahrung der bauaufsichtlichen Anforderungen erforderlich.
Nachweisfrei(für geringe Fensterflächen-
anteile)Sonneneintragskennwert
ThermischeGebäudesimulation
26.01.2018
Grundidee: Nachweis wird geführt für einen/den kritischen Raum es ist nachzuweisen, dass ein Sonneneintragskennwert
einen berechneten zulässigen Wert nicht überschreitet (Verfahren 1) Alternativ kann ein Simulationsverfahren mit standardisierten
Randbedingungen genutzt werden (Verfahren 2)
DIN 4108-2
Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Möglichkeit 1: Vereinfachter Nachweis
DIN 4108‐2
2026.01.2018
Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Sonneneintragskennwert-Verfahren
DIN 4108‐2
21
Fensterfläche ↑ ↑↓
Durchlassgrad ↓ ↓Sonnenschutz ↑ ↓Verschattung ↑ ↓
Orientierung um N ↑geneigtes Fenster ↓wärmeres Klima ↓Maßnahmen: ↑
26.01.2018
Vorhandener Sonneneintrags-kennwert Svorh
Zulässiger Sonneneintrags-kennwert Szul
≤
Raumbeispiel: Büroraum, ca. 25 m² Fläche
DIN 4108‐2
26.01.2018 Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür? 22
Fast vollständig verglast (20 m², 80% Fensterflächenanteil )
Fenster großzügig (15 m², 60% Fensterflächenanteil)
Fenster normal (10 m², 40% Fensterflächenanteil)
DIN 4108‐2
23Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?26.01.2018
DIN 4108‐2
24Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?26.01.2018
DIN 4108‐2
25Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?26.01.2018
Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Möglichkeit 2: Thermische GebäudesimulationZiel: Ermittlung der Übertemperatur-Gradstunden
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Übertemperaturgradstunden [Kh]
Montag15:00 Uhr
Dienstag15:00 Uhr
Mittwoch15:00 Uhr
Donnerstag15:00 Uhr
Stunden [h]
20°C
30°C
Simulierte Innenlufttemperatur
Raum-Solltemperatur Ɵ ,soll
Ɵ
25°C bis 27°C
Rauminnen-temperatur
Simulation
26.01.2018
Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Simulation mit standardisierten Randbedingungen
Simulation
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Auszug der standardisierten Randbedingungen Der Luftwechsel am Tag wird standardisiert angenommen Luftwechsel über Nacht variiert je nach Möglichkeit zur Nachtlüftung Steuerung des Sonnenschutzes nach einheitlicher Grenzbestrahlungsstärke oder nach tatsächlicher
Betriebsweise Bauliche Verschattung und passive Kühlung dürfen berücksichtigt werden!
Bezugswerte für operative Innenraumtemperatur
26.01.2018
Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Simulation mit standardisierten Randbedingungen
Simulation
2826.01.2018
Die Gewährleistung des sommerlichen Wärmeschutzes ist beim Neubau von Gebäuden sowohl unter
baurechtlichen Aspekten
privatrechtlichen Aspekten
als auch aus Gründen des Arbeitsschutzes
eine Pflichtaufgabe!
Grundlegendes Regelwerk ist die DIN 4108 Teil 2 verschiedene Nachweisverfahren bietet.
Der sommerliche Wärmeschutz ist dabei in der Regel mit passiven Maßnahmen das heißt baulichen Maßnahmen zu erfüllen;
Alternative aktive Maßnahmen dürfen nur dann zu Erfüllung der oben aufgeführten Anforderungen herangezogen werden, wenn sich eine positive Wirtschaftlichkeit gegenüber baulichen Maßnahmen ergibt.
Fazit
Fazit
29Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?26.01.2018
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Sommerlicher Wärmeschutz: Pflicht oder Kür?
Urheberrecht und Haftungsausschluss
Rechtliches
26.01.2018 30
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