Download - Stadt Selm - Bebauungsplan Nr. 50 Am Klockenberg, 2 ... · darf erst nach Erteilung der Erlaubnis durch den Kreis Unna begonnen werden. Beratungsangebot der Kreispolizeibehörde Unna,

Transcript

WA/E

WA/E

WA/E

5.5

WA/E

Ök

Ök

8 7

4

21

20

24

22

18

25

Wi

D

19b

19a

B

B

B

B

B

B

B

B

B5.

5

7.0

5.5

7.0

31

12

13

10

9

6

30

29 3

2

1

5

11

16

17

15

23

26

28

5.0

33.0

5.0

8.4518.0 3.0

14

3.0

15.0

10.4

5

5.024.55.5

3.0

15.0

15.0 5.0

5.5

5.5

15.0

3.0

15.0

5.5

5.023.9

3.0

18.03.0

3.0

3.0

27

21.5

16.2

55.

0

5.5

6.5

3.018.0

28.5

20.0 18.0 3.07.0

Fläche für einRegenrückhaltebecken

Fläche für eineRegenrückhalterigole

11.5

15.3

8.2

5.0

18.0

3.0 15.0 4.7

3.0

3.0

3.0

5.0

18.0

10.0

10.0

18.0

5.0

3.0

19.0

4.75

3.0

20.3

3.0

3.0

3.0

3.0

5.0

21.8

5

3 .0

6 .25

5.0

18.2

55.

0

3.0

3.0

5.0

18.2

55.

0

3.0

3.0

7.0

18.2

55.

0

5.0

18.2

57.

0

3.0

19c

19d

19e

3.0

16.45

16.65

5.0

3.016.9 5.0

5.017.1

3.0

Dachneigung0° - 48°

3.014.95

3.0

20.6

4.0

5.5

31.5

3.0

14.0

4.0

22.2

54.

0

3.0

4.0

18.0

4.75

3.0

3.0

3.0

19.3

4.0

6.75

17.0

4.0

4.0

19.2

55.

0

5.6

19.5

3.0

5.53.0

3.0

3.0

3.0

3.0

3.0

4.0

4.0

3.0

3.0

3.0

3.0

3.0

15.0

3.0

siehe textliche FestsetzungNr. 3.1 zum Immissionsschutz

WA

II

max. Straßen-frontbreite 15,00m

o

0,4

0,8

ED

Festsetzungen für die Baugebiete 1 - 31

FH 9,50max. Firsthöhe

Bezugspunkt für die Firsthöhe ist die mittlere Höhenlage der Grenze

zwischen der das jeweilige Grundstück erschließenden öffentlichen

Verkehrsläche und dem Baugrundstück

2Wo

F/Ü

F/Ü

G1

G1

G1

G1

G1

G1

F/R

F/Ü

F/Ü

F/Ü

F/Ü

G1

G1

G1

G1

G2

G2

G1

F/Ü

G1

G1

siehe textliche FestsetzungNr. 3.1 zum Immissionsschutz

Verfahrensrechtlicher Nachweis

Pflanzlisten

Aesculus x carnea `Briotii´ Acer campestre `Elsrijk´ Acer platanoides `Cleveland´ Acer platanoides `Columnare´ Acer platanoides `Emerald Queen´ Acer pseudoplatanus `Rotterdam´ Carpinus betulus `Fastigiata´ Carpinus betulus `Frans Fontaine´ Corylus colurna Crataegus x lavallei `Carrierii´ Liquidambar styraciflua Malus `Red Sentinel´ Prunus avium `Plena´ Sorbus aria Sorbus intermedia Sorbus x thuringiaca `Fastigiata´ Tilia cordata `Greenspire´

Pflanzliste ABaumpflanzung als Hochstamm, 3xv., 18-20, m. Db.

Scharlach-RosskastanieFeld-Ahorn `Elsrijk´Spitz-AhornSpitz-Ahorn `Columnare´Spitz-Ahorn `Emereald Queen´Berg-Ahorn `Rotterdam´Säulen-HainbucheSäulen-HainbucheBaumhaselApfeldorn `Carrierii´AmberbaumZierapfel `Red Sentinel´Vogel-Kirsche `Plena´MehlbeereSchwedische MehlbeereThüringische MehlbeereStadt-Linde

Allgemeine Wohngebiete(Teil des Geltungsbereiches gem. § 30 (1) BauGB)

Art der baulichen Nutzung

Planzeichenerklärung

WA

Allgemeine Wohngebiete(Teil des Geltungsbereiches gem. § 30 (3) BauGB)

WA/E

0,4

0,8

II

Maß der baulichen Nutzung

Grundflächenzahl

Geschossflächenzahl

Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß

FH 9,50

Allgemeine Wohngebiete (Bedingte Festsetzung gem. § 9 (2) Nr. 2 BauGB)

Pflanzliste BBaumpflanzung als Hochstamm, 3xv., 16-18, m. Db.Acer platanoides `Cleveland´ Acer platanoides `Columnare´ Acer platanoides `Emerald Queen´ Acer pseudoplatanus `Rotterdam´ Carpinus betulus `Fastigiata´ Carpinus betulus `Frans Fontaine´ Corylus colurna Malus silvestris Sorbus ariaSorbus aucuparia

Spitz-AhornSpitz-Ahorn `Columnare´Spitz-Ahorn `Emereald Queen´Berg-Ahorn `Rotterdam´Säulen-HainbucheSäulen-HainbucheBaumhaselHolz-ApfelMehlbeereEberesche

Pflanzliste CHeister 2xv., 150-200, o. B. (Pflanzdichte 1 Pfl./4 m²)bzw. Sträucher 2xv., 50-80, o. B. (Pflanzdichte 1 Pfl./1 m²)Acer campestre Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Euonymus europaea Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina Rubus fruticosa Salix aurita Salix caprea Sambucus nigra Sorbus aucuparia Viburnum opulus

Feld-AhornRoter HartriegelHaselstrauchEingriffeliger WeißdornPfaffenhutHeckenkirscheSchleheHundsroseBrombeereOhr-WeideSal-WeideSchwarzer HolunderEberescheGemeiner Schneeball

Pflanzliste DBaumpflanzung als Hochstamm, 3xv., 16-18, m. Db.Acer campestre Acer platanoides Acer pseudoplatanus Carpinus betulus Fagus silvatica Fraxinus excelsior Juglans regia

Feld-AhornSpitz-AhornBerg-AhornHainbucheRot-BucheGemeine EscheWalnuss

HinweiseDenkmalschutzIm westlichen Bereich des Planungsgebietes befindet sich die Ruine einer Windmühle, die unter Denkmalschutz steht. In der Planzeichnung findet eine entsprechende Kennzeichnung statt.

KampfmittelDas Plangebiet liegt nicht in einem gemeldeten Bombenabwurfgebiet. Weist bei der Durchführung von Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelbeseitigungsdienst durch die Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen.

Bergbauliche EinwirkungenDas gesamte Plangebiet kann zukünftig bergbaulichen Einwirkungen unterliegen. Es wird em-pfohlen, im Zuge der Gebäudeplanung mit der ThyssenKrupp Real Estate GmbH und der Gewerkschaft Hermann V GmbH, beide ansässig in der Altendorfer Straße 120,45143 Essen, Kontakt aufzunehmen.

Trassen für TelekommunikationsleitungenIm Plangebiet sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich ge-planter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe hier u.a. Abschnitt 3, zu beachten.

Einbau von SekundärrohstoffenFür die Verwertung und den Einbau von Sekundärbaustoffen (Recycling-Baustoffe, industrielle Reststoffe, Bodenmaterialien) als Trag- oder Gründungsschichten ist im Vorfeld der Baumaß-nahme vom Bauherrn eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 WHG beim Kreis Unna, Sach-gebiet Wasser und Boden zu beantragen. Die Verwertung von industriellen Reststoffen ist auf Grundstücken, die der Wohnnutzung dienen, ausgeschlossen. Mit dem Einbau der Materialien darf erst nach Erteilung der Erlaubnis durch den Kreis Unna begonnen werden.

Beratungsangebot der Kreispolizeibehörde Unna, Kommissariat VorbeugungDie Kreispolizeibehörde Unna, Kommissariat Vorbeugung, bietet ein kostenloses Beratungsange-bot zu präventiven Maßnahmen bei Planung und Bau an.

Mögliche BodendenkmaleBei Bodeneingriffen können Bodendenkmale (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaf-fenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist der Stadt als Unterer Denkmalbehörde und/oder der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (Tel.: 02761/93750,Fax: 02761/2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte min-destens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsver-band Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissen-schaftliche Erforschung bis zu sechs Monaten in Besitz zu nehmen (§ 16 Abs. 4 DschG NW).

Verlauf des militärischen NachtflugsystemsAm Rand des Plangebiets verläuft in 365 m Höhe über NN ein Abschnitt des militärischen Nacht-tiefflugsystems. Diese Höhe stellt eine absolute Bauhöhenbegrenzung dar. Auf Grund dieser Lage des Plangebiets ist mit Lärm- und Abgasimmissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Spätere Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr werden wegen dieses frühzeitigen Hinweises nicht anerkannt.

AltlastenverdachtsflächeAm südöstlichen Plangebietsrand, nördlich der L 507, befindet sich eine im Altlastenkataster des Kreises Unna aufgeführte Altablagerung mit einem Altstandort/Neuerhebung. Im Bebauungsplan erfolgt eine Kennzeichnung.

Kabel- und LeitungslagenIm Zuge der Erkundigungspflicht über Kabel- und Leitungslagen der Versorgungsleitungen, die sich im Zuständigkeitsbereich vom RWE Regionalcenter Recklinghausen befinden, sind Auskünfte dazu vor der Durchführung von Bauvorhaben bei der RWE Westfalen-Weser-Ems-Netzservice GmbH in 45661 Recklinghausen, Bochumer Straße 2 einzuholen. (ergänzt gemäß Ratsbeschluss vom 26.03.2009)

und dem Baugrundstück (Höhe siehe Planeintrag)

Bezugspunkt für die Firsthöhe ist die mittlere Höhenlage der Grenze zwischender das jeweilige Grundstück erschließenden öffentlichen Verkehrsläche

max. Firsthöhe

Textliche Festsetzungen

Flächen für Landwirtschaft

Flächen für Landwirtschaft

D

Regelungen für die Stadterhaltung und den Denkmalschutz

Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen

Sonstige Planzeichen

Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind

Umgrenzung der für bauliche Nutzung vorgesehenen Flächen,deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind

Abgrenzung der Teile des Geltungsbereichesgem. § 30 (1) BauGB / Qualifizierter Bebauungsplan undgem. § 30 (3) BauGB / Einfacher Bebauungsplanbzw. Abgrenzung von Festsetzungen innerhalb eines Baugebietes

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans(§ 4 (7) BauGB)

z. B. 1

Erläuternde Planzeichen

Bezeichnung von Baugebieten

offene Bauweise

nur Einzelhäuser und Doppelhäuser zulässig

Baugrenze

o

ED

Verkehrsflächen

Flächen für Versorgungsanlagen

Zweckbestimmung: Elektrizität

Öffentliche / private Grünflächen

Öffentliche Grünflächen

Zweckbestimmung: Parkanlage

Zweckbestimmung: Spielplatz

Bezeichnung öffentlicher Grünflächenz. B. G1

Private Grünflächen

Ök

Straßenverkehrsflächen

Straßenbegrenzungslinie

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

Zweckbestimmung: Fußgängerbereich und Überfahrt /Müllfahrzeuge, Feuerwehr, Rettungsdienst

Zweckbestimmung: Fuß- und Radweg

Zweckbestimmung: Ökologischer Entwicklungsraum

Wi Zweckbestimmung: denkmalgeschützten Windmühle

Private Grünfläche (Bedingte Festsetzung gem. § 9 (2) Nr. 2 BauGB)

B Bezeichnung von Abschnitten der öffentlichen Verkehrsflächefür Baumpflanzungen

Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche

1. Zulässigkeit von Garagen und Nebengebäuden 1.1 Auf den nicht überbaubaren Flächen sind innerhalb der Vorgärten Garagen und Neben-gebäuden unzulässig. Als Vorgarten gilt die zwischen der festgesetzten Straßenbegrenzungslinie und der Baugrenze gelegene Fläche eines Grundstücks. Bei Eckgrundstücken können Ausnahmen von dieser Festsetzung gestattet werden.(§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V. mit § 12 und § 14 BauNVO)

2. Überschreitung der Baugrenzen(§ 23 BauNVO)

2.1 Treppenhäuser, Erker, Eingangsüberdachungen und Überdachungen von Stellplätzen oderandere aus der Gebäudefront heraustretende Gebäudeteile dürfen gem. § 23 Abs. 2 Satz 3in Verbindung mit Abs. 3 BauNVO die Baugrenzen überschreiten, wenn sie nicht mehr als1,5 m vortreten. Gleiches gilt für Terrassenüberdachungen und Wintergärten, auch wennletztere als Aufenthaltsräume gem. § 2 Abs. 7 BauO NW zu bewerten sind. 3. Immissionsschutz 3.1 In den Baugebieten WA mit der Kennzeichnung 1 und 28 müssen die Außenbauteile ein-schließlich der Fenster von Aufenthaltsräumen ein resultierendes Schalldämmmaß (R´w, res gemäß DIN 4109) von mindestens 35 dB aufweisen.(§ 9 (1) Nr. 24 BauGB) 4. Landespflegerische Festsetzungen 4.1 Innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche in den mit „B“ bezeichneten Abschnitten ist eine Baumreihe aus Einzelbäumen (Hochstamm, 3xv., StU 18-20) nur einer Art gemäß Pflanzliste A zu pflanzen.(§ 9 (1) Nr. 25 Buchst. a BauGB) 4.2 Innerhalb der öffentlichen Grünflächen mit der Kennzeichnung G1 ist je 50 m² Fläche mind. ein Baum gemäß Pflanzliste B als Hochstamm zu pflanzen.(§ 9 (1) Nr. 25 Buchst. a BauGB) 4.3 Innerhalb der öffentlichen Grünflächen mit der Kennzeichnung G2 sind pro angrenzendem Baufeld auf mind. 75 m² eine Wildgehölzhecke gemäß Pflanzliste C in maximal zwei Teilab-schnitten sowie mind. ein großkroniger Laubbaum gemäß Pflanzliste D zu pflanzen.Für Baufeld 23 gilt, dass auf mind. 50 m² die Wildgehölzhecke gemäß Pflanzliste C sowie mind.ein großkroniger Laubbaum gemäß Pflanzliste D zu pflanzen sind.Für Baufeld 31 gilt die Festsetzung 4.3 nicht.(§ 9 (1) Nr. 25 Buchst. a BauGB) 4.4 Innerhalb der von Bebauung frei zu haltenden Flächen (Sichtdreiecke) darf die Bepflanzung die Höhe von 0,80 m über Oberkante Fahrbahn nicht überschreiten.(§ 9 (1) Nr. 25 Buchst. b BauGB) 5. Bedingte Festsetzungen 5.1 In den Baugebieten WA mit der Kennzeichnung 29, 30 und 31 dürfen Gebäude erst errichtet werden, wenn gutachterlich nachgewiesen ist, dass von den Nutzungen auf dem Flurstück 228 dauerhaft keine das Wohnen störenden Geruchsimmissionen ausgehen.(§ 9 (2) Nr. 2 BauGB) 5.2 Die ehemalige Windmühle in der mit „Wi“ gekennzeichneten privaten Grünfläche darf nur dann zu Wohnzwecken genutzt und durch eine ergänzende Bebauung in ein Wohnhaus integriert werden, wenn sie zeitgleich restauriert und ihr Erhalt somit gewahrt wird. Die Restaurierung derTurmruine, das räumliche Ausmaß der Bebauung sowie die differenzierte Ausgestaltung der Gesamtmaßnahme richten sich nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Die komplette Maßnahme (Restaurierung und Anbau) ist in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Selm im Benehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege durchzuführen.(§ 9 (2) Nr. 2 BauGB) 6. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen (§ 9 (4) BauGB i.V. mit § 86 (4) BauO NW) 6.1 DachneigungDie Dachneigung beträgt 0° - 48°. 6.2 DoppelhäuserDoppelhäuser sind nur mit gleicher Dachform und Dachneigung zulässig.

RechtsgrundlagenBaugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl.I S.2585)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.01.1990 mit den Änderungen und Ergänzungen durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBI. I. S. 466)

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Plan-zeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBI. I. 1991 S. 58)

Zeichenvorschrift für Katasterkarten und Vermessungsrisse in Nordrhein-Westfalen (Zeichenvor-schrift NW), RdErl. des Innenministers vom 20.12.1978 ID2-7120

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.06.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom24.06.2008 (GV NRW S. 514)

Die Landesbauordnung (BauO NRW) i. d. F. der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW Nr. 2000, S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.10.2008 (GV NRW S. 644)

Landeswassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2007 (GV NRW S. 708)

Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie sowie weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz (UVP / IVU-G) im Bereich des Immissionsschutz-rechts. Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr vom 01.08.2002 (MBI. NRW 2002 S. 1008)

2Wo maximale Anzahl der Wohnungen je Wohngebäude

F/Ü

F/R

M. 1 : 2.500

Bebauungsplan

1:1000

Planbezeichnung Verfahrensstand

Datum GeprüftGezeichnetMaßstab Projekt Nr. Plannummer

SchalksmühleFreudenbergErfurtBrandenburg

2768 2768BE01

Mühlenweg 28 58579 SchalksmühleTel. 02355/92830 Fax 02355/[email protected]

Bauverein zu Lünen

Spormecker Platz 1a44532 Lünen

In Zusammenarbeit mit

Spielmann

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist durch den Be-schluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Selm von ................... bis ................ durchgeführt worden.

Selm, ..................

........................Der Bürgermeister

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schrei-ben vom ................... gem. § 4 (1) BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

Selm, ..................

........................Der Bürgermeister

Stadt Selm - Bebauungsplan Nr. 50 "Am Klockenberg", 2. Änderungvereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB

Stadt Selm Bebauungsplan Nr. 50 "Am Klockenberg", 2. Änderungvereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB

R. Schulz/Bruns

Hiermit wird beurkundet, dass der textliche bzw. zeichnerische Inhalt dieser Planurkunde mit dem Willen des Rats der Stadt Selm übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Umstände beachtet worden sind.

Selm, .................

........................Der Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 50 1. Änderung (Februar 2010) M 1:2.500

12.07.2010

Übersichtsplan M. 1 : 20.000

Dieser Plan ist gem. § 2 (1) BauGB durch den Beschluss des Rats der Stadt Selm vom ................. aufgestellt worden.

Selm, .................

.......................Der Bürgermeister

Der Rat der Stadt Selm hat in seiner Sitzung vom ................ gem. § 3 (2) BauGB die Offenlegung dieses Planes mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.

Selm, ...............

.......................Der Bürgermeister

Nach Prüfung der vorgebrachten Bedenken hat der Rat der Stadt Selm in seiner Sitzung vom ............. diesen Plan gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Selm, ...............

.......................Der Bürgermeister

Dieser Plan hat einschl. Begründunggem. § 3 (2) BauGB ab dem................... für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen.Die Offenlegung wurde am .................. gem. § 3 (2) BauGB ortüblich bekanntgegeben.

Selm, .................

........................Der Bürgermeister

Der Beschluss dieses Planes wurde am .............. öffentlich bekannt gemacht.

Selm, ................

........................Der Bürgermeister

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom .................. eingeholt.

Selm, ...............

........................Der Bürgermeister

Die Plangrundlage entspricht den Genauigkeitsanforderungen des§ 1 Planzeichenverordnung vom 22.06.1991Stand der Katasterkarte (ohne örtliche Überprüfung)

Stand 29.02.2008

Selm, .................

lt. Siegel B-Plan Nr.50 vom 11.05.2009Dipl.-Ing. Max GatzkeÖffentlich bestellter Vermesser

Entwurf und AusfertigungStadt Selm Amt für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Bearbeitungsstand ................

Selm, ................

Der BürgermeisterIm Auftrag

..........................

Satzung

0 20 40 60m

N

MÜNSTERLANDSTRASSE

SANDF. W. B236

WERNER

SÜDKIRCHENER STRASSE

STRASSE

SELM

ONDRUP

Planungsanlässe und Ziele der 2. Änderung des B-Plans Nr. 50:- individuelles und vielfältiges Bauen und Wohnen durch: - Vereinfachung der Strukturvorgaben - flexiblere örtliche Bauvorschriften- die verbesserte Arrondierung der Stadt Selm durch: - die Stärkung der gestalterisch sinnvollen Verzahnung des Plangebietes und somit der Stadt Selm mit seinem landschaftlichen und landwirtschaftlich geprägten Umfeld

Veränderungen der 2. Änderung zum rechtskräftigen Bebau-ungsplan Nr.50, 1. Änderung sind:- Ausweitung der Baugrenzen- Modifizieren der örtlichen Bauvorschrift zur Dachneigung (Dachneigung 0-48°)- geringfügige Nutzungsanpassungen

M. 1 : 1.000

N

vom 08.10.2007 für 3 Wochen

27.04.2009 27.04.2009

10.10.2007in Zusammenarbeit mit dem Büro Stapelmann & Bramey AG

14.10.2010

08.07.2010

08.07.2010

14.10.2010

07.10.2010

14.10.2010 14.10.2010

14.10.2010

23.07.201014.07.2010

14.10.2010

29.10.2010

22.10.2010

19.07.2010

29.10.2010

14.10.2010

08.07.2010

gez. Löhr

gez. Löhr

gez. Löhr

gez. Löhr

gez. Löhr

gez. Löhr

gez. Löhr

gez. Händschke