Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013
33. Wirtschaftsakademikertag: „Vorschläge zur Strukturreform“
Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013
Vorschläge zur Strukturreform:Ist weniger vielleicht mehr?
• Wo ansetzen? Gemeinde, Bezirk, Land … ?
• „Jahrhundertlange“ Tradition der noch aus der „k. u. k.“-Zeit stammenden Bezirksverwaltungsbehörden in Österreich
• Geschichte allein kann nicht darüber hinweg täuschen, dass sich
a) sowohl die Bevölkerungsstruktur b) und das Verkehrsnetz c) als auch die grundlegende Abwicklung von Amtswegen
sehr wesentlich geändert haben.
• Ein „Denkverbot“ über eine Änderung der bestehenden Struktur kann es allein deshalb schon nicht geben
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• Ein „durchschnittliches“ Bundesland hat etwa 12 Bezirke und zirka 300 Gemeinden
• Aufgrund unterschiedlicher Größen schwanken diese Zahlen aber sehr stark, wobei Vorarlberg (4) und Salzburg (6) derzeit über die wenigsten Bezirke, Niederösterreich (25) und Oberösterreich (18) über die meisten Bezirke verfügen
• Die Zahl der „betreuten“ Einwohner schwankt demnach stark!
Verwaltungsebenen der Republik Österreich (Stand 01/2012)
Bund
9 Bundesländer
98 Bezirke (einschließlich Städte mit eigenem Statut)
2.357 Gemeinden (einschließlich Städte mit eigenem Statut)
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0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
Einwohnerzahl / Bezirk
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Länder-Vergleich der Bezirke
Bundesland
alphabetisch
Einwohner
gesamt
Fläche
(km2)
Bezirke
gesamt
Durchschnittliche
Fläche / Bez. (km2)
Durchschnittliche
EW / Bezirk
Burgenland 286.215 3.961,80 9 440,20 31.801,67
Kärnten 557.773 9.538,01 10 953,80 55.777,30
Niederösterreich 1.617.455 19.186,26 25 767,45 64.698,20
Oberösterreich 1.416.772 11.979,91 18 665,55 78.709,56
Salzburg 534.122 7.156,03 6 1.192,67 89.020,33
Steiermark 1.213.255 16.401,04 16 1.025,07 75.828,44
Tirol 714.449 12.640,17 9 1.404,46 79.383,22
Vorarlberg 371.741 2.601,12 4 650,28 92.935,25
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Kritikpunkte am System
Beispielhaft Zentrum für Verwaltungsforschung - KDZ:„Auf der Ebene der Bezirksverwaltungsbehörden gilt es, die Doppelgleisigkeiten in den Landeshauptstädten abzustellen – der dortige Magistrat könnte auch die Bezirksverwaltungsbehörde für die Umlandgemeinden (bei Abgeltung der damit verbundenen Kosten auf Basis von Benchmarks) übernehmen. Ebenso könnten bei den Bezirkshauptmannschaften bestehende Effizienzpotentiale genutzt werden. Am Beispiel eines Flächenbundeslandes haben die ‚großen‘ Bezirkshauptmannschaften (BH) mit über 100.000 EW mit 1,1 Bediensteten (in Vollbeschäftigungsäquivalenten) je 1.000 EW einen wesentlich geringeren Personalaufwand als die ‚kleinen‘ BH mit unter 30.000 EW mit 1,8 Bediensteten.“
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Stufen der Zusammenführung
• Einfache Absorption: Die Strukturen und Leistungen der Organisationen sind so gestaltet, dass eine die andere ohne wesentliche Anpassungen aufnehmen kann. Bspw wäre dies bei Bezirksverwaltungsbehörden dann der Fall, wenn diese nach einheitlichem Muster eingerichtet wären und über die gleichen Abteilungen, Referate usw verfügen würden.
• Adaptive Absorption: Diese liegt dann vor, wenn die Aufbauorganisation anzupassen ist und zunächst gewisse verwaltungstechnische Hürden zu überwinden sind.
• Kombination: Eine völlig neue Struktur wird an Stelle beider bestehender Strukturen geschaffen, beide bestehende Organisationsstrukturen gehen damit unter.
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Ziele der Zusammenführung
• Wachstum: Zuwachs an Bedeutung der neuen, größeren Struktur gemeint, wobei zwischen „internem“ Machtstreben, also letztlich einer Art von Bedürfnisbefriedigung des Behördenleiters und der Vertretungsmacht nach außen, also gegenüber anderen Behörden und der Bevölkerung zu unterscheiden ist.
• Aufbau von Synergie und leistungsfähigeren Potenzialen: Dieser Aspekt meint die Tatsache, dass ein neues, größeres Ganzes mehr ist als die Summe einzelner Teile.
• Kosteneinsparungen: Ressourcen lassen sich besser nutzen, da die Behörde für einen größeren „Markt“, also mehr Bürger zuständig ist. Darunter können in der Praxis beispielsweise Amtsgebäude fallen, die durch eines ersetzt werden.
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Übersicht möglicher Modelle
1. Gänzliche, rechtliche und tatsächliche Zusammenlegung der Behörden, also in Bezug auf Behördenleitung, Personal und Infrastruktur (Fusion)
2. Teilweise, rechtliche und tatsächliche Zusammenlegung der Behörden, also in einzelnen der Bereiche Behördenleitung, Personal und Infrastruktur
3. Tatsächliche – aber nicht rechtliche – „Zusammenlegung“ (eigentlich treffender: organisatorische Zusammenarbeit) von Behörden im Bereich von Personal oder Infrastruktur
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1.) Gänzliche Zusammenlegung
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Folgen gänzlicher Zusammenlegung
Vorteile Nachteile
größte Einsparungsmöglichkeit
gebündelte Ressourcen
langfristig wenig Konfliktpotential
dauerhafte und stabile Variante
einheitliche Rechtshandhabung
„Identitätsverlust“ für Bezirk
evtl. zu große Verwaltungseinheit
bürgerferne (?) Behörde
kurzfristig hohes Konfliktpotential
schwierige Umsetzung (Gesetze)
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2.) Teilweise Zusammenlegung
• Gemeinsame Behördenleitung: Ein Bezirkshauptmann ist für zwei (organisatorisch weiterhin völlig eigenständige) Behörden verantwortlich, die z. B. jeweils über einen eigenen „Stellvertreter“ für den inneren Dienstbetrieb verfügen.
• Gemeinsame Fachabteilungen: Die Behörden können Schwerpunkte errichten und bestimmte Fälle unter Nutzung von Synergien abarbeiten, indem beispielsweise Fachliteratur und Experten zu einem Tätigkeitsbereich in der Behörde A und zu einem anderen Bereich in der Behörde B vorliegen.
• Gemeinsame Infrastruktur: Dies trifft naturgemäß nur auf den bereits oben genannten Fall zu, dass die Behörden in unmittelbarer Nachbarschaft liegen (größeres Amtsgebäude).
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Folgen teilweiser Zusammenlegung
Vorteile Nachteile
mittlere Einsparungsmöglichkeit
weniger Konfliktpotential
leichtere Umsetzung (Gesetze)
tlw. gebündelte Ressourcen
weniger durchschaubare Lösung
doppelte Hierarchien
evtl. zu große Verwaltungseinheit
evtl. unübersichtliche Struktur
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3.) „Faktische Zusammenlegung“
(= lediglich eine Form der Zusammenarbeit)
Vorteile Nachteile
kaum „Anfangskosten“
tlw. gebündelte Ressourcen
leichteste Umsetzung (Gesetze)
geringe Einsparungsmöglichkeit
internes Konfliktpotential
unübersichtliche Struktur
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Reformschritte in der Praxis
Bundesland Landespolitik / Regierungskoalition Landesrechnungshof
Burgenland (–) garantiert den Weiterbestand der
Bezirkshauptmannschaften
(+) empfiehlt die Zusammenlegung von
zwei Bezirksverwaltungsbehörden
Oberösterreich (–) derzeit keine BH-Zusammenlegung,
statt dessen Kürzungen beim Personal
(?) das Einsparungspotential durch BH-
Fusionen blieb zuletzt noch ungeprüft
Steiermark (+) treibt die Verwaltungsreform rasch
voran; soll bald abgeschlossen sein
(+) LRH-Direktor ist in die Projektgruppe
zur Verwaltungsreform eingebunden
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Geht alles „von selbst“?
Funktionsgruppe Bezeichnung Stand 2007 Stand 2012 Veränderung
1 – 5 Top-Management 15 15 +/-0%
6 – 10 Gehobenes Management/Experten 37 36 -2,70%
11 – 15 Referenten/Mittleres Management 456 487 6,80%
16 – 20 Bearbeiter/Fachdienst 506 520 2,80%
21 – 25 Unterstützendes Personal 216 201 -6,94%
Summe 1.230 1.259 2,36%
BH-Ausgaben OÖ; Beträge in Tausend € 2002 2003 2004 2005 2006
Personalausgaben 53.696 55.851 56.719 58.223 60.549
Sachausgaben für Amtsbetrieb 5.981 6.815 6.844 6.293 8.150
Sachausgaben für Amtsgebäude 3.602 4.763 4.866 1.272 1.290
Sachausgaben für Dienstkraftwagenbetrieb 332 238 218 321 227
Summe Ausgaben 63.611 67.667 68.647 66.109 70.216
Summe Einnahmen 5.920 6.019 5.899 6.346 6.525
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Schweizer 3-Stufen-Reformmodell
1. Freiwilligkeit: Die Zusammenarbeit soll aus freien Stücken und aufgrund eigener Bedürfnisse erfolgen. Der Kanton greift grundsätzlich nicht ein (evtl. Kooperationsvertrag).
2. Indirekter Druck: Finanzielle Unterstützungen des Kantons werden davon abhängig gemacht, dass sich die Gemeinden gegenüber Zusammenarbeit und Zusammenlegung einverstanden zeigen.
3. Zwang: Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben kann der Kanton kraft Gesetzes die Gemeinden auch verpflichten. In der Praxis stellt diese Stufe jedoch eine seltene Ausnahme dar und werden die beiden vorherigen klar bevorzugt.
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„Verträgliches“ Reformkonzept für Ö
1.Generell Statutarstädte mit Umlandbezirken zusammenlegen
2.Nach klaren Kriterien ausgewählte „Landbezirke“ fusionieren
3.Strukturelle Empfehlungen der Rechnungshöfe umsetzen
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Neue Struktur bei StatutarstädtenBezirk „neu“ Einwohner Bezirke „alt“
Gesamt-Eisenstadt 53.787 Eisenstadt-Umgebung und Eisenstadt
Gesamt-Graz 404.093 Graz-Umgebung und Graz
Gesamt-Innsbruck 286.062 Innsbruck-Land und Innsbruck
Gesamt-Klagenfurt 152.750 Klagenfurt-Land und Klagenfurt
Gesamt-Krems 79.636 Krems-Land und Krems an der Donau
Gesamt-Linz 409.240 Linz-Land, Linz und Urfahr-Umgebung
Gesamt-Salzburg 290.443 Salzburg-Land und Salzburg
Gesamt-Sankt-Pölten 148.461 St.-Pölten-Land und St. Pölten
Gesamt-Steyr 97.097 Steyr-Land (-Einzug) und Steyr
Gesamt-Villach 124.004 Villach-Land und Villach
Gesamt-Wels 126.282 Wels-Land und Wels
Gesamt-Wiener-Neustadt 116.140 Wiener-Neustadt-Land und Wiener Neustadt
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Bezirkskennzahlen „nach Reform“
0
20
40
60
80
100
Bezirke vorher Bezirke nachher
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
d. EW / Bezirkvorher
d. EW / Bezirknachher
0
20
40
60
80
100
Bezirke vorher Bezirke nachher
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Fragen und Diskussion …
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