STÄDTISCHES GYMNASIUM BERGKAMEN:
DER ERPROBUNGSSTUFENBOGEN ALS DIAGNOSEINSTRUMENT
Im einzelnen gliedert sich dieses Fördermodell für die Jgst. 5 u. 6 in folgende Phasen:
1.) BEOBACHTUNG
In den ersten 8 Wochen des Unterrichts der Jahrgangsstufe 5 stellen diagnostische Aspekte hinsichtlich
- der Fachkompetenz - des Arbeitsverhaltens und - des Sozialverhaltens
einen unterrichtlichen Schwerpunkt dar. Hieran sind alle FachlehrerInnen beteiligt.
2.) ERFASSUNG DES INDIVIDUELLEN LERNENTWICKLUNGSSTANDES
Dreimal im Schuljahr wird eine schriftliche Erhebung durchgeführt :
Erfassung von - Lernentwicklungsstand - besondere Begabungen - Verhaltensauffälligkeiten
auf dem Erprobungsstufenbogen.
Stärken-Schwächen Darstellung obligatorisch für Deutsch, Englisch, Mathematik u. die Zweite Fremdsprache.
Berücksichtigung folgender Bereiche nach Bedarf: - naturwissenschaftliche Fächer - gesellschaftswissenschaftliche Fächer - musisch-künstlerischer Bereich - Sport
Termin: Schriftliche Erfassung bis zu den Erprobunsstufenkonferenzen im Herbst (Oktober/November) bzw. Frühjahr (März/April).
3.) DURCHFÜHRUNG DER KONFERENZEN
Auf dieser schriftlichen Grundlage finden im ersten und zweiten Halbjahr die Erprobungsstufenkonferenzen statt:
- Leiten der Dienstbesprechung des Klassenkollegiums durch den Erprobungsstufenkoordinator und den Klassenlehrern - Beschließen von Förderbedarf für einzelne SchülerInnen. - Ableiten entsprechender Fördermaßnahmen, z.B.:
- Teilnahme am Förderband/Förderunterricht - Hausaufgabenhilfe - Differenzierung im Unterricht/Zusatzaufgaben/offene Unterrichtsformen.
- außerschulische Hilfe (Beratungssysteme)
4.) INFORMATION AN ELTERN UND SCHÜLER
- Eltern und Schülerinnen werden über die beschlossene Fördermaßnahme in einem Anschreiben informiert. - der Informationsaustausch liegt in der Verantwortung des Erprobungsstufenkoordinators
WOZU DIENT DIESES FÖRDERMODELL?
- DOKUMENTATION der individuellen LERNAUSGANGSLAGE und LERNENTWICKLUNG der Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern.
- verbindliche DOKUMENTATION von STÄRKEN und SCHWÄCHEN. - GRUNDLGAGE DES DIALOGS
- in den Konferenzen. - mit den Eltern auf Elternsprechtagen und ggf. mit der Schülerin oder dem Schüler. - zwischen Fachlehrer und Förderlehrer (verbindliche Absprachen bei extrem versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schülern).
- VERBINDLICHE ABSTIMMUNG von Unterrichtsschwerpunkten, Differenzierung im Unterricht und außerunterrichtlichen Förderangeboten.
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