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Geschäftsbericht2008

Studentenwerk Halle

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Impressum

Herausgeber:

Studentenwerk Halle

Anstalt öffentlichen Rechts

Wolfgang-Langenbeck-Straße 5

06120 Halle (Saale)

Redaktion:

Jutta Uebeler

Marketing/Öffentlichkeitsarbeit

Gestaltung/Satz:

DVZ-VERLAGS-GmbH

Fotos:

Fechner & Tom

Studentenwerk Halle

DVZ-VERLAGS-GmbH

Fotolia

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Leske, Maritta ¶ Liebig, Ina-Karin ¶ Liebsch, Uwe ¶ Linde-meyer, Dagmar ¶ Lindner, Hannelore ¶ Lippold, Barbara ¶Löffelholz, Bärbel ¶ Löscher, Bärbel ¶ Lück, Uta ¶ Luther,Matthias ¶ Mann, Andrea ¶ Mark, Reinhard ¶ Markgraf, Kai¶ Meier, Ingrid ¶ Merk, Grit ¶ Meyer, Constanze ¶ Meyer,

Jürgen ¶ Mischke, Hannelore ¶ Mohr, Marianne ¶ Möll-mann, Elvira ¶ Morrobel, Sandra ¶ Mücksch, Da-

niela ¶ Müller, Matthias ¶ Müller, Ute ¶ Mundt,Beate ¶ Naß, Edda ¶ Naumann, Birgit ¶ Na-

wrocki, Gabriele ¶ Nitsche, Angela ¶ Oberst,Mareike ¶ Oertel, Carsten ¶ Olesch, Dagmar¶ Pätzold, Frank ¶ Pätzold, Steffi ¶ Pelaj, Mir-jeta ¶ Peter, Dirk ¶ Peter-Minaitcheva, Na-talia ¶ Peucker, Tobias ¶ Philipp, Klaus ¶ Plaul,Alla ¶ Plaul, Monika ¶ Pommerenke, Do-reen ¶ Queitsch, Claudia ¶ Raschke, Birgit

¶ Rebmann, Barbara ¶ Rentschner, Helga ¶Reppe, Gabriele ¶ Reppe, Thomas ¶ Richey,

Marga ¶ Richey-König, Christiane ¶ Richter, Vol-ker ¶ Rieck, Petra ¶ Rochnia, Ines ¶ Röder, Ma-

nuela ¶ Rohr, Eveline ¶ Römbach, Uta-Signe ¶ Röser,Nicole ¶ Rott, Karla ¶ Röver, Edith ¶ Röwer, Klaudia ¶ Ru-dolph , Marius ¶ Saager, Diana ¶ Sachse, Thomas ¶ Sa-emann, Susanne ¶ Scharf , Uwe ¶ Schätzke, Christine ¶Scheer, Ursula ¶ Schefter, Silvia ¶ Schierhorn, Brigitte ¶Schillinger, Claudia ¶ Schindhelm, Waltraud ¶ Schmeil,Franziska ¶ Schmidt, Christine ¶ Schmidt, Hannelore ¶Schmieder, Doris ¶ Schneider, Ramona ¶ Scholz, Erika ¶Scholz, Uwe ¶ Schön, Tobias ¶ Schrank, Carola ¶ Schrei-ber, Karola ¶ Schulz, Heinz ¶ Schulz, Madeleine ¶ Schulz,Silvia ¶ Schulze, Elke ¶ Schulze, Jutta ¶ Schulze, Karin ¶Schulze, Sandra ¶ Schwanz, Margit ¶ Schwarz, Birgit ¶Seidler, Yvonne ¶ Seydewitz, Sylvia ¶ Siebeneich, Jens ¶Siebert, Karin ¶ Sörös, Marion ¶ Stach, Kornelia ¶ Stef-fens, Isabel ¶ Steinel, Ute ¶ Stephan, Cornelia ¶ Stiehler,Marina ¶ Striewski, Heinz ¶ Strobelt, Sybille ¶ Sudau, Da-niela ¶ Symosek, Evelyn ¶ Tausche, Ilka ¶ Dr. Thom, Volk-mar ¶ Thomas, Corinna ¶ Toth, Rita ¶ Uebeler, Jutta ¶ Veit,Ingeborg ¶ Vetter, Maritta ¶ Vogler, Regina ¶ Wagner-Flei-scher, Denise ¶ Walter, Anke ¶ Walther, Sigrid ¶ Wehnert,Gunhild ¶ Wehrhold, Veronika ¶ Weniger, Renate ¶ Werner,Ute ¶ Westphal, Andrea ¶ Wilde, Anita ¶ Wirsing, Alexandra¶ Worch, Angelika ¶ Wörfel, Torsten ¶ Wunsch, Andreas ¶Wunsch, Gabriele ¶ Wunsch, Grit ¶ Würkner, Michaela ¶Zabel, Ursula ¶ Zeising, Wilfried ¶ Zimmermann, Holm ¶Zörner, Jens ¶ Zörner, Kathrin ¶ Zunder, Bettina

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Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit dem Geschäftsbericht möchte das Studentenwerk Halle im 77. Jahr nachseiner Gründung die interessierte Öffentlichkeit über die diesjährigen wirt-schaftlichen, sozialen und kulturellen Tätigkeitsbereiche informieren.Im ersten Teil des Berichtes werden ausgewählte Ereignisse aus dem Le-ben des Studentenwerkes vorgestellt. Der anschließende Zahlenspiegel be-schreibt die Entwicklung. Die Zahl der Studierenden im Jahresdurchschnittkonnte sich auf dem Niveau des Jahres 2007 stabilisieren. Damit hat sichdie rückläufige Entwicklung der Studierendenzahlen nicht fortgesetzt.Die maßgeschneiderten Angebote, die mit den Hochschulen abgestimmtsind und die Marktentwicklung berücksichtigen, haben in allen Bereichenzu Leistungsentwicklungen geführt.

In einem weiteren Teil wird die wirtschaftliche Situation dargestellt. Der Wirtschaftsprüfer hat auf-grund der Prüfung des Jahresabschlusses, der im Einklang mit dem Lagebericht steht, den uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

In den folgenden Abschnitten werden die Kernaufgaben beschrieben und ausgewählte Ergebnissekommentiert.Auf der Grundlage der in 2006 mit dem Kultusministerium abgeschlossenen Leistungsvereinbarungkonnten im zurück liegenden Jahr die anerkannt guten Service- und Beratungsleistungen weiterausgebaut werden, ohne dass der Globalzuschuss des Landes erhöht wurde.In dem Zeitraum fanden wiederum Anpassungen der Preise für Bedienstetenessen und Betriebsko-sten in den Wohnheimen statt.

Das Studentenwerk reagiert mit weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Effizienz auf diese Entwick-lung. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung des Umsatzes in der Hochschulgastronomie und die hoheAuslastung der Wohnheime.

Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass in 2008 die Semesterbeiträge um 10,00 erhöht wurden.

Mein besonderer Dank gilt insbesondere den Vertretern des Verwaltungsrates, die mit ihren Ideenund einer kooperativen Zusammenarbeit diese Entwicklung ermöglichten und die Geschäftsführungin allen Belangen beispielhaft unterstützt haben.

Dank gilt auch den Mitarbeitern des Studentenwerkes, die durch ihre Arbeit und ihr persönlichesEngagement diese Leistungsentwicklung wesentlich bestimmt haben und bemüht sind, dies künftigweiter unter Beweis zu stellen.

Dr. Volkmar Thom, Halle im Juli 2009

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Inhaltsverzeichnis

Kapitel Seite

Studentenwerk allgemein Ereignisse des Jahres 6

Studentenwerk in Zahlen 10

Wirtschaftliche Situation 13

Gesetzliche Grundlagen 18

Organisationsaufbau 20

Kernaufgaben Ausbildungsförderung 22

Hochschulgastronomie 26

Studentisches Wohnen 32

Soziale Beratungsdienste 38

Kindertageseinrichtungen 41

Kulturelle Förderung 43

Internationales 43

Marketing/Öffentlichkeitsarbeit 45

Interne Aufgaben Rechnungswesen/Controlling/EDV 46

Personalwesen 47

Anlagen Grundordnung 50

Beitragsordnung 54

Bilanz 2008 56

Gewinn- und Verlustrechnung 2008 58

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Ereignisse 2008

Studentenwerk in Zahlen

Wirtschaftliche Situation

Gesetzliche Grundlagen

Organisationsaufbau

Studentenwerk allgemein

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Ereignisse 2008

Februar

Das traditionelle Mitarbeiter-

fest zu Beginn des Jahres fand

in der Mensa Bernburg statt und

avancierte zum viel besuchten

Auftakt für das neue Jahr.

Januar

Der Verwaltungsrat besichtig-

te auf einer Rundreise die Ein-

richtungen des Studenten-

werkes.

In der Mensa Harz zeigte

der Photoclub conspectus sei-

ne besten Fotografien in einer

Jahresausstellung.

Die Auszubildenden aus

den Mensen Weinberg und

Harz kochten eine Woche lang

Gerichte nach eigenen Vor-

schlägen und Rezepturen.

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Ereignisse 2008

Mai

Am 5. und 6. Mai fand die

Wohnheimtagung des DSW in

Halle statt.

In Kooperation einer stu-

dentischen Initiative und der

Stadt Halle konnte in der Men-

sa Harz eine bemerkenswerte

Ausstellung „Barrieren finden

und überwinden“ eröffnet wer-

den.

April

Der Verwaltungsrat wurde

erstmals nach Inkrafttreten des

novellierten Studentenwerks-

gesetzes neu gewählt.

März

Alle Hochschulen warben um

neue Studierende an den Tagen

der offenen Hochschultür.

Vom 14.- 18.04.2008 star-

teten 20 Studierende, drei Kö-

che und fünf Vertreter der Ge-

schäftsführung zum „Tandem

international“ nach Olsztyn.

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Ereignisse 2008

Juni

Das 15. Trabischieben mit

sehenswertem Feuerwerk zum

Abschluss bildete den Höhe-

punkt des Uni – Sportfestes.

Juli

Auf dem deutsch – polni-

schen Kolloquium in Kraukau

war das Studentenwerk mit ei-

nem Vortrag zum „Tandem in-

ternational“ vertreten.

Bei Erdbeertorte mit Sahne

konnten die MitarbeiterInnen

des Studentenwerkes das

zweite Sommerkonzert mit der

Musikschule „Fröhlich“ unter

den Linden in den Francke-

schen Stiftungen genießen.

Die Aktion Tandem wurde

in diesem Jahr mit dem Stu-

dentenwerk Greifswald durch-

geführt.

Der erste Fotowettbewerb

der Studentenwerke krönte am

17.Juli in Halle aus 700 einge-

santen Arbeiten von 195 Teil-

nehmern aus 25 Hochschulen

seine Sieger.

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Die Begrüßung der Erstse-

mester mit einem Frühstück an

den Hochschulen als Auftakt

für den Beginn des Semesters

lockten auch die höheren Se-

mester zur Veranstaltung.

Ereignisse 2008

Oktober

Die Arbeitsgruppe Kultur /

Marketing ostdeutscher Stu-

dentenwerke tagte in Halle.

Der Verwaltungsrat be-

schäftigte sich auf seiner letz-

ten Sitzung des Jahres u. a. mit

den Kriterien der Berech-

nungsgrundalge für die Lei-

stungsvereinbarung zwischen

dem Kultusministerium und

den Studentenwerken in den

Jahren 2006 -2010 und der

Kampagne „Studieren in Fern-

ost“.

Am 17. Oktober unterzeich-

neten die Burg Giebichenstein

Hochschule für Kunst und De-

sign und das Studentenwerk

die Leistungsvereinbarung.

Unsere polnischen Partner

besuchten Halle und stellten

die neu gebildete Führungs-

ebene vor.

Dezember

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Studentenwerk in Zahlen

Allgemeine Angaben 2006 2007 2008

Zahl der Studierenden im Jahresdurchschnitt 27.074 26.286 26.143

Hochschulen 4 (6)* 4 (6)* 4 (6)*

Zahl der Mitarbeiter ohne GF, AZUBI zum 31.12. 239 236 232

Bilanzsumme T 56.799,4 60.399,6 62.068,4

Eigenfinanzierungsquote

mit Förderungsverwaltung % 66,0 66,1 68,4

erhaltener Erstattungsbetrag BAföG T 1.946,8 1.655,3 1678,9

erhaltener Landeszuschuss

Erfolgsrechnung T 3.849,3 4.037,9 4.123,5

Semesterbeiträge für Erfolgsrechnung T 1.425,6 1.577,2 1.701,2

*) Hochschule für Kirchenmusik Halle und Hochschule „St. Elisabeth“, Bratislava - Außenstelle Weißenfels nur BAföG

Hochschulgastronomie 2006 2007 2008

Zahl der Einrichtungen 12 12 12

Ausgegebene Essenportionen 1.349.808 1.313.592 1.262.990

Durchschnittspreis pro Essen Studierende (1,92) 1,83* 1,92 1,99

Umsatz Hochschulgastronomie T 3.559,0 3.587,1 3.607,1

Sonstige Erträge T 32,8 104,2 205,3

Ausbildungsförderung 2006 2007 2008

Ausgezahlte Fördermittel T 35.754,0 31.800,0 32.600

Zahl der Anträge 10.061 9.531 9.765

Geförderte 9.277 9.012 8.299

*) Korrektur des Durchschnittspreis pro Essen Studierende 2006 auf 1,83

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Studentenwerk in Zahlen

Die Entwicklung der Anzahl der Studierenden

Wintersemester 2006/2007 2007/2008 2008/2009

27.537 27.026 27.193

Sommersemester 2006 2007 2008

26.229 25.190 25.046

Jahresdurchschnitt 2006 2007 2008

27.074 26.286 26.143

Studentisches Wohnen 2006 2007 2008

Zahl der Wohnheime 29 27 28

Zahl der verfügbaren Wohnheimplätze 3.580 3.428 3.325

Auslastung der Plätze % 93,0 94,0 93,5

Quote Wohnheimplätze % 13,0 12,7 12,2

Miethöhe 65,00 - 207,00 80,00 - 215,00 80,00 - 245,00

Durchschnittliche Miete 165,30 167,70 168,50

Mieteinnahmen T 7.029,2 6.836,0 6.860,9

Soziale Dienste 2006 2007 2008

Darlehen T 20,2 28,1 40,8

Beihilfen T 14,2 16,5 14,0

Freitische T 10,3 10,5 9,4

Kindertagesstätten 2006 2007 2008

Anzahl der Einrichtungen 2 2 2

Anzahl der Plätze 243 239 239

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Studentenwerk in Zahlen

Verwendung 2006 2007 2008

Beiträge DSW T 37,9 37,2 36,5

Soziale Dienste 4,4 0* 0

Freitische 10,3 10,5 9,4

Beihilfen 14,2 16,5 14,0

Studentische Unfallversicherung 22,1 21,3 21,1

Öffentlichkeitsarbeit / Kulturelle Förderung 39,5 19,6 17,8

Defizitausgleich Hochschulgastronomie 902,4 934,9 1.339,5

Sonstige Verwendung 2,8 2,7 3,4

Einstellung in Rücklagen 392,0 0 0

Stützung sozial gebundener Wohnheimmieten - 509,9 234,9

Stützung der Kindertageseinrichtungen - 24,6 31,8

Einnahmen aus Semesterbeiträgen

Semesterbeiträge 2006 2007 2008

gesamt T 1.425,6 1.577,2 1.708,4

davon Universität Halle 928,0 998,9 1.092,8

Burg Giebichenstein 51,5 60,8 66,1

Hochschule Merseburg (FH) 156,2 180,8 182,8

Hochschule Anhalt (FH) 289,9 336,7 366,7

In den vergangenen Jahren wurden die Semesterbeiträge wie folgt verwendet:

Verwendung der Semesterbeiträge

Der Semesterbeitrag als Solidarbeitrag wurde ab dem Wintersemester 2008/2009 von 30,00 pro

Studierenden auf 40,00 pro Studierenden erhöht. Er unterliegt in seiner Verwendung der Beitrags-

ordnung des Studentenwerkes und den Beschlüssen des Verwaltungsrates.

*) Komplettfinanzierung über Globalzuschuss

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Wirtschaftliche Situation

Auszug aus dem Lagebericht 2008

„1. Ausblick

Steigende Kosten für Personal, Energie und

Lebensmittel, die Prognose rückläufiger Studie-

rendenzahlen und veränderte Studienabläufe,

vor allem durch Bachelor- und Masterstudien-

gänge stellen hohe Anforderungen an die künf-

tige Arbeit des Studentenwerkes. In enger Zu-

sammenarbeit mit den Hochschulen unseres

Zuständigkeitsbereiches ist ständig auf die ak-

tuellen Entwicklungen zu achten und unser Lei-

stungsangebot dem Bedarf der Studierenden

anzupassen. Das wird umso schwieriger, weil

keine Dynamisierung des Landeszuschusses in

Abhängigkeit von der Kostenentwicklung zu er-

warten ist, im Gegenteil sind mit der jetzigen

Leistungsvereinbarung jährlich je 86,2 T ein-

zusparen. Darüber hinaus soll ab 2011 der An-

teil des Globalzuschusses für Instandhaltungs-

maßnahmen im Wohnheimbereich ganz entfal-

len – dafür stehen laut Anlage 2 zur Leistungs-

vereinbarung immerhin 1.460,0 T für 2009 und

1.372,0 T für 2010 zur Verfügung.

Für unsere Studentenwohnheime wurden die

Verpflichtungen gemäß der Anlage 1 zur beste-

henden Leistungsvereinbarung bezüglich der

Wohnheime Netzweg und Brandbergweg in Hal-

le erfüllt. In Arbeit ist das Wohnheim 2 in Bern-

burg, bis 2010 folgen das Wohnheim 3 in Bern-

burg und die Felsenstraße in Halle.

Dem Bedarf an hochschulnahen Wohnplätzen,

vor allem im Innenstadtbereich von Halle, wird

durch den Umbau des 2008 erworbenen Grund-

stücks Harz 42 zu einem Studentenwohnheim

mit 70 Wohnplätzen entsprochen, welches ab

2010 zur Verfügung stehen soll.

In Dessau wurde ein Grundstück in Campusnä-

he zu einem Studentenwohnheim mit 30 Wohn-

plätzen als Einzelappartements sowie Wohnge-

meinschaften umgebaut und kann ab 2009 ver-

mietet werden.

Entscheidungsbedarf besteht für das Wohnheim 1

in Köthen. Dieses wird hauptsächlich für das

Studienkolleg vorgehalten und sollte laut Schlie-

ßungsplan 2008 geschlossen werden. Derzeit

besteht seitens des Kultusministeriums die Ge-

nehmigung, das Wohnheim bis 2010 weiter zu

betreiben, damit im Rahmen der Ausbildung am

Landesstudienkolleg ausländische Studierende

mit ausreichend Wohnraum versorgt werden

können. Das Wohnheim wird jedoch mit erhebli-

chen Defiziten bewirtschaftet, da es nur zu ei-

nem Teil des Jahres annehmbar ausgelastet ist.

Darum ist die Situation 2010 neu zu prüfen.

Gegenwärtig werden die Mietkalkulationen für

alle Wohnheime komplett überarbeitet. Einerseits

muss die Kostenentwicklung entsprechend be-

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Wirtschaftliche Situation

rücksichtigt werden, andererseits sind die beste-

henden Mietkalkulationen für unsere Studenten-

wohnheime über einen Zeitraum von 10 Jahren

erfolgt, teilweise mit abweichenden Kalkulations-

bestandteilen. Dazu liegt der Arbeitsgruppe Pla-

nung und Strukturentwicklung des Studenten-

werkes ein Vorschlagsexemplar der Abteilung

Liegenschaften / Wohnen vor in dem einheitli-

che Kalkulationsgrundsätze Anwendung gefun-

den haben. Teilweise ändern sich die Grundmie-

ten als auch die Betriebskosten deutlich, vor al-

lem für Wohnheime, für die die Mietkalkulation

länger zurückliegt und lediglich eine Anpassung

der Betriebskosten vorgenommen wurde. 2009

werden die neuen Mietkalkulationen dem Ver-

waltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei

entsprechender Beschlusslage, können die neu-

en Mieten, teilweise gestaffelt, ab dem Winter-

semester 2009/2010 zur Anwendung kommen.

Die Hochschulgastronomie hat ihre definierten

Ziele lt. Leistungsvereinbarung für die Verpfle-

gung der Studierenden insofern erfüllt, das täg-

lich mindestens ein Komplettessen für Studieren-

de angeboten wird, welches den Verkaufspreis

von 1,50 nicht überschreitet. Das Speisenan-

gebot ist qualitativ hochwertig und preiswert.

Die beträchtlichen Kostensteigerungen für Ent-

gelte der Beschäftigten trifft jedoch vor allem die

Hochschulgastronomie, da dort der Schwerpunkt

ihrer Kostenstruktur liegt. Die zu erwartende

Entwicklung der Bezugspreise für Energie und

der sonstigen Betriebskosten erhöhen den Ko-

stendruck.

Weiterhin hat das Studentenwerk aufgrund sei-

nes Versorgungsauftrages zunehmend starke

studienzyklusbedingte Schwankungen bei der

Versorgung von Essenteilnehmern abzufangen.

An dieser Stelle sei auf die bekannte „Stellung-

nahme zur Beurteilung der von den Studenten-

werken Magdeburg und Halle angewandten

Methode zur Essenpreiskalkulation“ der Wirt-

schaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche

GmbH vom 10. Januar 2008 verwiesen.

Das Studentenwerk hat darum 2008 eine „Kon-

zeption zur Erhöhung der Effektivität der Men-

sen unter Anpassung der Kapazität an den Be-

darf“ erarbeitet und dem Kultusministerium am

08.01.2009 vorgelegt. Damit erfüllt es auch eine

maßgebliche Verpflichtung aus der Anlage 2 zur

Leistungsvereinbarung.

Zusammenfassend heißt es dort:

„Die vorgelegte Konzeption ... gründet sich auf

umfassende Prozessanalysen und die Ergebnis-

se des Wirtschaftsplanes 2008. Neben der Be-

stimmung der Kapazität und des Bedarfs nach

Standorten und dem Kennzahlenvergleich zur

Standortbestimmung wird der Erhöhung der Lei-

stung ein breiter Raum gewidmet. Die Analysen

und die prognostizierten Ergebnisse haben ge-

zeigt, dass die Einrichtungen der Hochschulga-

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Wirtschaftliche Situation

stronomie insbesondere an den ungünstigen

Standorten nur wirtschaftlich betrieben werden

können, wenn die Leistung planmäßig entwik-

kelt wird. Hierbei kommt ein besonderer Schwer-

punkt der Erweiterung des Aufgabenprofils ins-

besondere durch die Übernahme von Kinder-

und Schülerspeisung zu. In diesem Zusammen-

hang wird nochmals auf die Kalkulation markt-

wirtschaftlicher Preise verwiesen, zu der im Kon-

zept hinreichend Vorschläge unterbreitet werden.

Die Konzepte zur Senkung der Kosten sind viel-

fältig angelegt und überwiegend mit Investitio-

nen verbunden. Der in 1996 begonnene Prozess

der Personalanpassung an den Bedarf wird wei-

ter fortgesetzt. Durch eine Vielzahl von Maßnah-

men der Prozessorganisation, der Änderung der

Altersstruktur und der weiteren Reduzierung der

Arbeitszeit wird ein Einsparungsbetrag für die

Jahre 2009 bis 2013 in Höhe von 432,6 T pro-

gnostiziert. Damit sind alle Personalein-spa-

rungsmöglichkeiten erschöpft.“

Besonders wichtig für die Entwicklung der Ef-

fektivität der Einrichtungen der Hochschulgastro-

nomie ist daher die Fortführung des Mensapro-

grammes bzw. die weitere Bereitstellung der

Mittel aus dem Not- und Sofortprogramm des

Landes für unsere Mensen. Die gegenwärtige

Entwicklung zeigt, dass dringender Investiti-

onsbedarf mit folgender Priorität besteht:

1. Mensa Heide-Süd

Im Rahmen der Hochschulentwicklung wird

ein weiterer Abschnitt am Campus Heide-Süd

der Nutzung übergeben. Bereits jetzt besteht

an diesem Standort dringender Versorgungs-

bedarf, der durch unsere dort betriebene Ca-

feteria „Ein Stein“ nicht gedeckt werden kann.

Kurzfristig rechnet man dort mit ca. 1.300 Es-

senteilnehmern. Die Errichtung einer Ausga-

bemensa an diesem Standort könnte laut

Kostenschätzung mit einer Investitionssum-

me von 4.500,- T erfolgen. Die Mensa kann

hocheffizient betrieben werden, da diese zu

90 % mit vorgefertigten Produkten, insbeson-

dere aus der Mensa Weinberg, versorgt wer-

den soll. Dort ist die Produktionskapazität

vorhanden, es kommt zu einer besseren Aus-

lastung der Küche und damit zu einer Sen-

kung der Stückkosten, besonders im Perso-

nal- und Energiebereich.

2. Mensa Köthen

Die Einrichtung verfügt derzeit über eine Ka-

pazität von 2.500 Essen täglich. Aktuell wer-

den jedoch lediglich 450 Essen im Durch-

schnitt pro Tag verkauft. Neben dieser unef-

fektiven Größe gibt es wegen des schlechten

Gebäudezustandes und veralteter Gartechnik

bereits Auflagen der Lebensmittelhygiene, die

aber wegen der vorgelegten Konzeptplanung

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Wirtschaftliche Situation

noch zu keinen Sanktionen führten. Nach ei-

ner vorliegenden, detaillierten Kostenschät-

zung wären zur Sanierung 3.366,- T nötig.

Neben der Erfüllung der Hygieneauflagen

würden eine höhere Energieeffizienz und ver-

besserte Personaleinsatzstrukturen zu posi-

tiven Effekten führen.

3. Mensa Bernburg

Auch diese Mensa ist mit einer Kapazität von

2.100 Essen und einem durchschnittlichen Ab-

satz von 450 Essen pro Tag deutlich überdi-

mensioniert. Die Aussagen zu Köthen gelten

analog. Derzeit liegt eine Kostenschätzung

über 3.700,- T als Investitionssumme vor,

um die Mensa bedarfsgerecht zu sanieren.

Der Schwerpunkt für die Wirtschaftsführung der

kommenden Jahre liegt weiterhin in unserem

Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität der Hoch-

schulstandorte durch die Bereitstellung eines

hochwertigen, bedarfgerechten Dienstleistungs-

angebots für Studierende. Um diese Dienstlei-

stungen zu sozial verträglichen Preisen anzu-

bieten, sind ein straffes Kostenmanagement und

die ständige Weiterentwicklung unseres Lei-

stungsprofils nötig.

Unerlässlich ist dabei die gute, vertrauensvolle

Zusammenarbeit mit den Hochschulen unseres

Zuständigkeitsbereiches.

Die bestehenden Leistungsvereinbarungen, die

nunmehr mit allen Hochschulen unseres Zustän-

digkeitsbereiches abgeschlossen wurden, sind

fortzuführen und dem Bedarf durch die Entwick-

lung der Hochschulen anzupassen.

Die neue Leistungsvereinbarung mit dem Land

Sachsen-Anhalt ab 2011 soll klare Bemessungs-

kriterien enthalten, an denen sich das Studen-

tenwerk orientieren muss, die Planungs- und

Finanzierungssicherheit gewährleisten und die

Eigenverantwortung stärken, die mit der Novel-

lierung des Studentenwerksgesetzes beabsich-

tigt war.

Zwischen den Studentenwerken Halle und Mag-

deburg wurden daher folgende Kriterien abge-

stimmt, die Verhandlungsgrundlage für die neue

Leistungsvereinbarung sein sollen:

• ein Grundzuschuss pro beitragspflichtigem

Studierenden,

• ein Pauschalzuschuss pro Einrichtung der

Hochschulgastronomie, gestaffelt nach gro-

ßen, mittleren und kleinen Mensen bzw. Aus-

gabestellen; um Standortnachteile auszuglei-

chen,

• ein Zuschuss je Euro Umsatz für studentische

Essenversorgung,

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17

Wirtschaftliche Situation

• ein Zuschuss je Studierendem für besonde-

re Personengruppen (ausländische Studie-

rende, Studierende mit Kind, Studierende mit

Handicap),

• ein Zuschuss pro Kind studierender Eltern in

unseren Kindertageseinrichtungen,

• ein Pauschalzuschuss für Ersatz- und Ergän-

zungsinvestitionen.

Diese Form der Bezuschussung würdigt einer-

seits die Leistung der Studentenwerke, gibt aber

auch Sicherheit bezüglich der Entwicklung an

den Hochschulstandorten, auf die sich dann bes-

ser ausgerichtet werden kann. Das gilt vor al-

lem für den Pauschalzuschuss für Mensen, weil

Schwankungen kleinerer und größerer Art bei

den Absatzmengen durch den hohen Fixkosten-

anteil nicht kurzfristig ausgleichbar sind.

Durch den prognostizierten Rückgang der Stu-

dierenden, durch die beschriebenen Kostenstei-

gerungen und die fehlende Dynamisierung der

Landeszuschüsse kann es dazu kommen, dass

eine weitere Erhöhung des Semesterbeitrages

unerlässlich sein wird.

Um uns für die Studierenden und Hochschulen

in unserem Zuständigkeitsbereich besser zu pro-

filieren, gewinnt die Leitbildarbeit eine immer

größere Bedeutung. Die Kommunikation unse-

rer Aufgaben und Ziele sowie der Philosophie

unseres Handelns durch ein Leitbild wird eine

weitere, wichtige Aufgabe für das kommende

Jahr sein.“

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Gesetzliche Grundlagen

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 16. Fe-

bruar 2006 das „Gesetz über die Studentenwer-

ke des Landes Sachsen-Anhalt“ beschlossen

und in Kraft gesetzt.

Es bestimmt die Rechtsform, legt die Aufgaben

sowie die Zuständigkeiten fest und regelt das

Handeln der Organe des Studentenwerkes.

Das Studentenwerk Halle ist die Betreuung der

Studierenden:

• der Martin-Luther-Universität

Halle-Wittenberg,

• der Burg Giebichenstein Hochschule für

Kunst und Design Halle,

• der Hochschule für Kirchenmusik Halle

(nur BAföG),

• der Hochschule „St. Elisabeth“ Bratislava -

Außenstelle Weißenfels (nur BAföG),

• der Hochschule Merseburg (FH),

• der Hochschule Anhalt (FH) Hochschule für

angewandte Wissenschaften mit den Stand-

orten Köthen, Bernburg und Dessau

verantwortlich

Im Sinne des Studentenwerksgesetztes erfüllt

das Studentenwerk folgend Aufgaben:

• Errichtung und Betrieb von Verpflegungsein-

richtungen,

• Errichtung, Betrieb, Unterhaltung und Vermitt-

lung von Wohnheimplätzen,

• Durchführung der studentischen Ausbil-

dungsförderung,

• Beratung und Unterstützung von ausländi-

schen Studierenden, Studierenden mit Kin-

dern und Studierenden mit Behinderungen,

• Förderung der internationalen Beziehungen

zwischen den Studierenden,

• psychosoziale Beratung,

• Gewährung finanzieller Darlehen und Beihilfen,

• Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen.

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Gesetzliche Grundlagen

Organe des Studentenwerkes

Folgende Mitglieder wurden durch die Senate der Hochschulen legitimiert:

Verwaltungsrat 2008

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Herr Prof. Dr. Hans Lilie Vorsitzender

Herr Kanzler Dr. Martin Hecht

Herr Jan Wioland

Frau Christin Schulze bis 08.04.2008

Frau Elisabeth Krausbeck ab 09.04.2008

Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design

Herr Kanzler Wolfgang Stockert

Frau Melanie Pflaum

Hochschule Anhalt (FH) Hochschule für angewandte Wissenschaften

Herr Prof. Dr. Dr. Marcus Seewald

Herr Reinhard Krause beratendes Mitglied

Herr Andreas Greiner bis 15.07.2008

Herr Sebastian Meise ab 15.07.2008

Hochschule Merseburg (FH)

Herr Kanzler Dr. Bernd Janson

Herr Marcus Turré stellv. Vorsitzender

Geschäftsführer

Herr Dr. Volkmar Thom seit 1. Februar 1996

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Organisationsaufbau

Organigramm des Studentenwerkes Halle

Verwaltungsrat

Geschäftsführer

SozialeBeratungsdienste

Marketing/Öffentlichkeitsarbeit EDV

AbteilungAusbildungs-

förderung

AbteilungHochschul-gastronomie

AbteilungLiegenschaften/stud. Wohnen

AbteilungRecht/Personal/

Kitas

AbteilungRechnungs-

wesen/Controlling

Sekretariat Assistent

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Ausbildungsförderung

• Zahl der Anträge und Geförderten

• Ausgezahlte Fördermittel

Kernaufgaben

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Ausbildungsförderung

Im Bereich des Amtes für Ausbildungsförderung

war das Jahr 2008 sehr stark durch die Umset-

zung des 22. Gesetzes zur Änderung des Bun-

desausbildungsförderungsgesetzes vom

31.12.2007 geprägt. Mit diesem Änderungsge-

setz einher gingen viele Neuerungen, die fast

ausschließlich vorteilhaft für die Studierenden

sind. So wurden im Laufe des Jahres 2008 die

Bedarfssätze der Studierenden um 10 % des

ursprünglichen Betrages angehoben. Auch die

Freibeträge, die Eltern von Studierenden in Be-

zug auf deren Einkommen belassen werden,

stiegen und zwar um durchschnittlich 8 % Dar-

über hinaus wurde mit dem Änderungsgesetz für

Studierende mit Kind ein Kinderbetreuungszu-

schlag für Kinder bis zu einem Alter von 10 Jah-

ren eingeführt. In diesem Zusammenhang wur-

den seitens des Amtes für Ausbildungsförderung

sämtliche Studierenden mit Kind angeschrieben

und auf die Änderung der Gesetzeslage hinge-

wiesen. Infolge dieser Maßnahme gelangten

nahezu alle Studierende mit Kind im Zuständig-

keitsbereich des Studentenwerkes Halle in den

Genuss des Kinderbetreuungszuschlages. Wei-

terhin wurden mit der Gesetzesänderung auch

maßgebliche Verbesserungen für Studierende

mit Migrationshintergrund und ausländische Stu-

dierende eingeführt, so dass auch der Kreis die-

ser Gruppe im wesentlich größerem Umfang als

bisher von den Regelungen des (neuen) BAföG

profitiert.

Die Zahl der Anträge auf Ausbildungsförderung

stieg gegenüber dem Vorjahr von 9.531 auf 9.765

Anträge. Insgesamt wurden 9.236 Anträge auf

Inlandsförderung und 529 Anträge auf Auslands-

förderung gestellt.

Der Zuwachs bei den Antragszahlen kann ohne

Bedenken auf die positive Wirkung des 22.

BAföG – Änderungsgesetzes zurückgeführt

werden. Das Amt für Ausbildungsförderung wies

im Schreiben an die Studierenden, deren frühe-

re Anträge erfolglos waren, unter den neuen

gesetzlichen Bedingungen jedoch Erfolg verspra-

chen, auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedin-

gungen hin. Hierauf erfolgte als Reaktion von

vielen Studierenden eine entsprechende Antrag-

stellung.

Im Jahr 2008 wurde im Amt für Ausbildungsför-

derung eine neue statistische Messmethode zur

Bestimmung der Zahl der geförderten Studieren-

den eingeführt, die die doppelte Erfassung von

Studierenden aufgrund der im Kalenderjahr aus-

laufenden bzw. beginnenden Bewilligungszeit-

räume ausschließt. Durch diese neue Messme-

thode ergab sich, dass die Zahl der Geförderten

in den vergangenen Jahren um etwa 10 % zu

hoch angesetzt wurde. Die Zahl der nach der

neuen Messmethode erfassten geförderten Stu-

dierenden betrug im Jahr 2008 insoweit 8 299.

Sie hielt sich damit trotz der statistischen Berei-

Page 23: Studentenwerk Halle...3 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, mit dem Geschäftsbericht möchte das Studentenwerk Halle im 77. Jahr nach seiner Gründung die interessierte Öffentlichkeit

23

Ausbildungsförderung

nigung auf sehr hohem Niveau, was seine Ursa-

chen darin findet, dass der Personenkreis, der

über kein Einkommen nach dem BAföG verfügt,

immer größer wird. Dies resultiert wiederum dar-

aus, dass Arbeitslosengeld II und Sozialgeld,

welches die Eltern beziehen, anders als die frü-

here Arbeitslosenhilfe nicht mehr zur Berechnung

des Förderbeitrages herangezogen werden.

Auszubildende, deren Eltern aktuell ein niedri-

geres Einkommen haben als in dem normaler-

weise maßgeblichen vorletzten Kalenderjahr,

können die Zugrundelegung des aktuellen Ein-

kommens bei der Berechnung des Förderungs-

betrages verlangen. Die Anzahl der Aktualisie-

rungsanträge überschritt im Jahr 2008 zum wie-

derholten Male weit die 20 % Marke und liegt

wiederum bei etwa 25 % der Geförderten.

Im Rahmen der vom Zuständigkeitsbereich des

Studentenwerkes Halle umfassten Förderung für

alle an deutschen Hochschulen immatrikulierten

Studierenden, die ein Auslandssemester oder

Studienjahr in Finnland verbringen, ist gegen-

über dem Jahr 2007 ein erheblicher Anstieg zu

verzeichnen gewesen. Lag die Zahl der Anträge

im Vorjahr noch bei 481, so stieg diese im Jahr

2008 auf 529 und damit um etwa 10 % an. Die

Zahl der Anträge liegt insoweit über den Erwar-

tungen, die bei der Übernahme der Zuständig-

keit für die Auslandsförderung durch das Studen-

tenwerk Halle im Jahr 2004 vorhanden waren.

In den oben genannten Zahlen kommt auch die

in den letzten Jahren erheblich gestiegene Be-

reitschaft der Studierenden zum Ausdruck, im

Rahmen von Auslandsaufenthalten neues Wis-

sen zu erlangen und erlernte Sprachkenntnisse

zu festigen.

Die Informations- und Beratungsoffensive des

Amtes für Ausbildungsförderung wurde im Jahr

2008 fortgesetzt. Der im Oktober 2006 in der

Harz-Mensa geschaffene Infopoint des Amtes für

Ausbildungsförderung wurde auch im Jahr 2008

von einer großen Anzahl von Studierenden, die

im Innenstadtbereich studieren, genutzt, um Fra-

gen zur Ausbildungsförderung zu stellen oder

Anträge abzugeben. Im Studierendenkreis be-

kannt ist auch, dass über zwei speziell geschal-

tete und kostenlose 0800-Nummern über das

Festnetz eine allgemeine Beratung zu Fragen-

der Ausbildungsförderung durch das BAföG- Amt

erfolgt. Im Übrigen trugen die Informationsschrei-

ben an Studierende mit Kind und an Studieren-

de, denen unter den Bedingungen des 22.

BAföG-Änderungsgesetzes Ausbildungsförde-

rung zustand, maßgeblich zur Erhöhung der

Antragszahlen bei.

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Zahl der Anträge und Geförderten

Ausbildungsförderung

Ausgezahlte Fördermittel

2007 2008

Antragsteller 9.531 9.765

Geförderte 9.012 8.299

2007 2008

Ausgezahlte Fördermittel T 31.800,00 32.600,00

Durchschnittlicher Betrag im Monat 294,00 327,00

Die Zahl der Anträge auf Ausbildungsförderung

erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2007 um 234

Anträge. Aufgrund der in 2008 eingeführten neu-

en statistischen Messmethode ist ein Vergleich

der Zahl der Geförderten im Jahr 2008 mit der

des Kalenderjahres 2007 nicht möglich.

Bei einem Antragszuwachs um 2,45 % stieg die

Zahl der ausgezahlten Förderungsmittel um

2,52 %, was einer Summe von ca. 800.000,00

entspricht. Der durchschnittliche Förderungsbe-

trag für Studierende, die Ausbildungsförderung

in Anspruch nahmen, lag im Jahr 2008 bei mo-

natlich 327,00 . Dies ist gegenüber dem Jahr

2007 eine deutliche Steigerung, die sich einer-

seits auf die Auswirkungen des 22. BAföG-Än-

derungsgesetzes, andererseits auf die verbes-

serte statistische Erfassung der derzeit Geför-

derten zurückführen lässt.

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Kernaufgaben

Hochschulgastronomie

• Umsatzerlöse

• Anzahl der ausgegebenen Essen

• Baumaßnahmen und Investitionen

• Sonderaktionen

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Hochschulgastronomie

Die Umsatzerlöse stellen sich folgendermaßen dar:

2006 2007 2008

Halle Weinberg T 988,4 1.003,8 951,6

Harz T 717,9 697,8 757,5

Neuwerk T 146,2 155,6 165,5

Tulpe T 272,9 262,8 262,9

Brandbergweg T 38,7 48,1 51,1

Burg T 47,3 49,8 55,8

Franckesche Stiftungen T 345,3 356,6 331,1

Ein Stein T 123,7 130,6 132,2

Merseburg T 252,8 261,3 260,8

Köthen T 192,6 207,0 215,5

Bernburg T 185,1 175,1 196,8

Dessau T 115,1 116,3 118,9

Sonderveranstaltungen T 133,0 122,3 134,4

Studentenwerk gesamt T 3.559,0 3.587,1 3.607,1

Im Jahr 2008 stiegen die Umsätze aus Waren-

erlösen und sonstigen Leistungsentgelte gegen-

über dem Vorjahr um 0,6 %.

Die Leistungsentwicklung ist auf Preisanpassun-

gen, die durch steigende Bezugspreise unum-

gänglich waren sowie auf die Entwicklung des

sonstigen Warenumsatzes zurückzuführen.

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Hochschulgastronomie

Anzahl der ausgegeben Essen:

2006 2007 2008

Studierende 1.100.012 1.083.649 1.039.434

Bedienstete 188.709 176.905 167.703

Gäste 18.873 14.196 13.841

Essen für Kindereinrichtungen 42.214 38.842 42.012

Gesamt 1.349.808 1.313.592 1.262.990

Im Gegensatz zur Umsatzentwicklung war die

Zahl der ausgegebenen Essen rückläufig.

Baumaßnahmen und Investitionen

Mensa Weinberg Halle

Im Mittelpunkt 2008 stand die Weiterführung der

Umbaumaßnahmen, die bis ins Jahr 2009 ge-

plant sind. Der Bauabschnitt 2008 beinhaltet den

Umbau und die Sanierung des Bereiches der

Treppen und der Speisenausgabe sowie der Lüf-

tungsanlage.

Mensa Merseburg

Mit dem Neubau der Mensa Merseburg werden

die Produktionsräume, die Gartechnik und die

Ausgabetechnik an den Bedarf angepasst.

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Hochschulgastronomie

Entwicklung der AbteilungHochschulgastronomie

Es ist eine Weiterentwicklung der Leistungen in

den Mensen hin zum Bereich der Hochschulga-

stronomie zu verzeichnen, dieser Trend ist in

allen Studentenwerken zu beobachten.

Deshalb wird ab 1.9.2008 die Abteilung Verpfle-

gungsbetriebe in die Abteilung Hochschulgastro-

nomie umbenannt.

Diese wird auch durch Übernahme neuer Lei-

stungen, wie Aufbau eines Veranstaltungsmana-

gements und Erweiterung der Versorgungslei-

stungen, wie Schaffung einer Zwischenlösung

im Standort Heide-Süd geprägt.

Leitlinien des DIG (Deutsches Insti-tut für Gemeinschaftsverpflegung)

Das Deutsche Institut für Gemeinschaftsverpfle-

gung erarbeitete Leitlinien, welche wir in unse-

ren Mensen umsetzen.

Ein auditiertes Prüflabor kontrolliert regelmäßig

die Einhaltung.

Im Jahr 2008 nahmen an der Überprüfung 44

Studentenwerke teil.

Wir konnten mit weiteren 11 Studentenwerken

in der Kategorie Gold abschließen, weil

• wir täglich frisch produzieren

• wir keine genmanipulierten Lebensmittel ver-

wenden

• wir Produkte mit möglichst wenig kennzeich-

nungspflichtigen Inhaltsstoffen einsetzen

• wir mikrobiologische Untersuchungen zu un-

seren Hygienekontrollen durchführen lassen.

Sonderaktionen

Durch zusätzliche Angebote neben dem Spei-

seplan wurde in unseren Mensen die Attraktivi-

tät des Mittagessens erhöht.

Bei schönem Wetter wurde in der Sommerzeit

im Außenbereich der Mensen auf dem Holzkoh-

legrill leckere Würstchen und Fleischspezialitä-

ten angeboten.

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Wie jedes Jahr wurde zur Langen Nacht der

Wissenschaften der Universität Halle an einigen

Standorten ein reichhaltiges Angebot an Geträn-

ken und Grillspezialitäten angeboten.

Zu den Tagen der offenen Hochschultür wurde

durch die jeweilige Mensa vor Ort ein Sortiment

bestehend aus warmen und kalten Speisen, so-

wie Getränken angeboten.

Zum Beginn des Semesters wurden die Willkom-

mens-Päckchen für die Erstsemester-Studieren-

den durch selbstgebackene Plätzchen aus den

Mensen bereichert.

Die Aktion Tandem, ein inzwischen schon tradi-

tioneller Austausch zwischen den Studentenwer-

ken in den Bereichen Essen und Kultur wurde

auch 2008 durchgeführt.

Die Mitarbeiter des Studentenwerkes Greifswald

boten in der Harz-Mensa viel Lukullisches aus

Mecklenburg-Vorpommern.

Die Köche und Auszubildenden des Studenten-

werkes Halle überraschten die Gäste in Greifs-

wald mit Speisen aus der Region.

Erstmals haben wir auch Tandem-International

durchgeführt. Köche und Auszubildende haben in

der Partner-Universität in Olsztyn (Polen) an 3 Ta-

gen typische Speisen aus Deutschland aufgetischt.

Feed-Back-Cards wurdeneingeführt

Hier haben unsere täglichen Mittags-Gäste die

Möglichkeiten ihre Meinungen und Wünsche, z. B.

über die Qualität der Speisen, zu äußern. Der

Küchenleiter kann vor Ort sofort auf Lob und

Tadel reagieren.

Hochschulgastronomie

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30

Kooperation mit der Universität/Hochschule

Die Leistungsvereinbarung zwischen der MLU

und dem Studentenwerk regelt u.a. die Zu-

sammenarbeit mit dem beratenden Gremium

“Küchenkommission“.

Schwerpunkte der Beratungen in diesem Jahr

waren die weitere Entwicklung der Abteilung

Hochschulgastronomie und besonders die Er-

schließung neuer Versorgungsmöglichkeiten.

Hierbei wurde durch die Mitglieder der Küchen-

kommission interessante Vorschläge unterbreitet.

Die bestehenden Beziehungen zum Institut für

Ernährungswissenschaften wurden weiter aus-

gebaut. Die Studenten führten Projektarbeiten

zu den Themen:

• Analyse des Speiseplanes, Nährwertberech-

nung

• Salattheke und gesunde Ernährung

• Zentraler Speiseplan und Kennzeichnung

nach den Leitlinien DIG

Die Ergebnisse wurden bei der neuen Speise-

plangestaltung umgesetzt.

Hochschulgastronomie

Die in Zusammenarbeit mit Absolventen der

Hochschule für Kunst und Design entwickelte

neue Berufsbekleidung für unsere Mitarbeiter in

den Küchen und Cafeterien wurde schrittweise

eingeführt.

Bio-Produkte in der Mensa - Koope-ration mit Bio-Gut Stichelsdorf

Jeweils Mittwoch wird in der Mensa Harz ein

Bioessen frisch gekocht.

Das Angebot wurde durch frische Salate vom

Bio-Gut Stichelsdorf bereichert. Die Speisepla-

nung wird ständig optimiert und an den saisona-

len Bedarf angepasst.

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Kernaufgaben

Studentisches Wohnen

• Wohnheimplätze an den Standorten

• Auslastung der Wohnheime

• Monatliche Pauschalmieten

• Maßnahmen zur Bauunterhaltung

• Sanierungsschwerpunkte

• Internet im Wohnheim

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Studentisches Wohnen

Verfügbare Wohnplätze für Studierende

Auslastung der Wohnheime zum Stichtag per 31. Dezember 2008

Standort 2006 2007 2008

Halle 1.898 1.581 1.547

Merseburg 739 740 740

Bernburg 349 351 286

Köthen 798 667 613

Dessau 139 139 139

Gesamt 3.923 3.477 3.325

Standort 2006 2007 2008

Halle 100 % 100 % 100 %

Merseburg 100 % 98 % 89 %

Bernburg 100 % 100 % 100 %

Dessau 100 % 100 % 100 %

Köthen 97 % 90 % 99 %

Gesamt 99 % 97 % 97 %

An den Standorten betrug die Unterbringungsquo-

te im Jahre 2008 in Halle 8,4 %, in Merseburg

26,9 %, in Bernburg 11,3 %, in Dessau 14,7 %

und in Köthen 24,3 %.

Gegenüber dem Vorjahr sank die Unterbrin-

gungsquote von 13 % auf 12,2 % für das Stu-

dentenwerk insgesamt.

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Studentisches Wohnen

Das Wohnverhalten der Studierenden ist weit

gefächert und tendiert zu anderen Wohnformen.

Auch der private Wohnungsmarkt wirbt intensiv

um die Zielgruppe Student.

Auf Grund der erzielten Unterbringungsquote von

derzeit 12,2 % in unseren Wohnheimen gehört

die Privatzimmervernittlung seit 2004 an den

Standorten Halle und Köthen zu den Servicelei-

stungen des Studentenwerkes.

Durch die Präsenz der Wohnungsgesellschaf-

ten auf der Hompage des Studentenwerkes seit

2005 konnte der Service für Studierende bei der

Entscheidungsfindung für ein Angebot weiter

verbessert werden.

Monatliche Pauschalmieten

Standort 2006 2007 2008

Halle von - bis 70,00 - 206,00 110,00 - 211,00 110,00 - 225,00

Köthen von - bis 94,00 - 195,00 99,00 - 200,00 99,00 - 200,00

Bernburg von - bis 75,00 - 185,00 80,00 - 245,00 80,00 - 245,00

Dessau von - bis 107,00 - 210,00 112,00 - 215,00 112,00 - 215,00

Merseburg von - bis 90,00 - 210,00 95,00 - 215,00 95,00 - 215,00

Gesamt: von - bis 70,00 - 210,00 80,00 - 215,00 80,00 - 245,00

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Studentisches Wohnen

Folgende Maßnahmen zur Bauunterhaltung wurden durchgeführt:

Insbesondere aufgrund der hohen Nachfrage

nach Wohnheimplätzen ist das Studentenwerk

bemüht, an den einzelnen Standorten die Wohn-

heime zu erhalten und dafür Eigenmittel einzu-

setzen. Durch eine Komplettsanierung und ge-

eignete Maßnahmen zur Bauunterhaltung mus-

ste kein wesentlicher Abbau der Wohnheim-

plätze vorgenommen werden.

Wohnheime

KÖTHEN

Wohnheim 1 - Semmelweisstraße 4

• Malerarbeiten Gemeinschaftsküchen und Bäder 2,0 T

• Möbel 13,9 T

MERSEBURG

Wohnheim 8

• Malerarbeiten Gemeinschaftsräume 4,6 T

• Erneuerung Silikonfugen 2,5 T

Wohnheime 1

• Gesimsabdeckung Offener Kanal 1,9 T

Wohnheime 6

• Sanierung Böschungsmauer 7,9 T

BERNBURG

Wohnheim 1

• Sanierung Kellergeschoß 5,4 T

Wohnheim Magdeburger Str. 23

• Einfriedung Grundstück 11,4 T

Wohnheim 2 und 3

• Reparatur Eingangüberdachung 3,2 T

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Studentisches Wohnen

Mensen

HALLE

• Servierwagen 3,0 T

• Neue Küchentechnik einschl. Honorar 30,0 T

Wohnheime

BERNBURG

Wohnheim Strenzfeld

• Baumpflegearbeiten 12,8 T

DESSAU

Wohnheim Röttger-Straße

• Sanierung Eingangsbreich 3,6 T

HALLE

Wohnheim Hoher Weg

• Fenster Dachgeschoss 12,2 T

• Malerarbeiten Gemeinschaftsküchen und Bäder 9,4 T

Wohnheime 3 und 4 Weinberg

• Einhausung Müllpresse 1,8 T

Wohnheim Felsenstraße

• Malerarbeiten Gemeinschaftsküchen 4,6 T

• Außenbänke und Tisch 1,4 T

Kindertagesstätten

HALLE

• Schaukel 3,0 T

• Telefonanlage 3,2 T

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Studentisches Wohnen

Sanierungsschwerpunkte

Im Jahre 2008 standen folgende Sanierungen

im Blickpunkt:

• Vollsanierung Wohnheim Brandbergweg,

Haus B, in Halle

• Vollsanierung Wohnheim 1 in Bernburg

• Umbau und Sanierung Mensa Weinberg -

2. Realisierungsabschnitt

Internet im Wohnheim

Der Zugang zum jeweiligen Datennetz der Hoch-

schuleinrichtungen konnte kontinuierlich weiter fort-

geführt werden und basiert auf der guten Zusam-

menarbeit mit den Hochschulen. Für den Anschluss

an das Datennetz werden 7,50 monatlich erho-

ben. Für die Bereitstellung des Zuganges zu den

Hochschuldatennetzen zahlt das Studentenwerk

monatlich einen Betrag von 1,65 an die Hoch-

schulen. Die verbleibenden Gebühren werden für

die Deckung der Betriebskosten, der Kosten für die

Administration, die Wartung, und für den Ersatz der

technischen Anlagen verwendet.

in Halle für 1.417 Studierende

in Köthen für 426 Studierende

in Bernburg für 165 Studierende

in Dessau für 129 Studierende

in Merseburg für 740 Studierende

Studentenwerk

gesamt 2.877 Studierende

Zugänge in den Wohnheimen (Stand 2008):

Kindertagesstätten

KÖTHEN

• Außenspielgeräte 9,3 T

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Soziale Beratungsdienste

• Allgemeine Sozialberatung

• Tutorenprogramm

• Netzwerk

• Forum für internationale Studierende

• Psychosoziale Beratung

Kindereinrichtungen

• Halle

• Köthen

Kulturelle Förderung

Internationales

Marketing/Öffentlichkeitsarbeit

Weitere Kernaufgaben

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Soziale Beratungsdienste

Die Sozialen Beratungsdienste umfassen so-

wohl die Allgemeine Sozialberatung als auch die

Psychosoziale Beratung.

Allgemeine Sozialberatung

Die Sozialberatung unterstützt Studierende bei

der Klärung aller mit dem Studierendenstatus

verbundenen sozialrechtlichen Rahmenbedin-

gungen. Damit leistet sie, vor allem bei frühzeiti-

ger Beratung, einen Beitrag zur Verhinderung

wirtschaftlich und sozial begründeter Studienzeit-

verzögerungen sowie Studienabbrüche.

Sie bietet Studierenden Orientierungs- und Ent-

scheidungshilfen an. Im Jahr 2008 bezogen sich

diese Hilfsangebote weiterhin auf den umfang-

reichen Komplex der Studienfinanzierung, ins-

besondere zu Finanzierungshilfen außerhalb

staatlicher Förderungsmaßnahmen. Neben einer

Vielzahl individueller Beratungen und der Bereit-

stellung von Infomaterialien wurden auch Infor-

mationsveranstaltungen, insbesondere zu Stu-

diendarlehen von Kreditanstalten durchgeführt.

Darüber hinaus werden auch für Zielgruppen mit

spezifischen Problemen wie internationale Stu-

dierende, Studierende mit Kind und Studieren-

de mit Behinderungen und/oder chronischen

Krankheiten spezielle Sprechzeiten, Veranstal-

tungen und Faltblätter angeboten.

Tutorenprogramm

In Zusammenarbeit mit der Abteilung Studenti-

sches Wohnen wurde das Wohnheimtutorenpro-

gramm für internationale Studierende gefördert.

Mit Eigenmitteln des Studentenwerkes konnte

dieses Programm im Zusammenwirken mit den

Hochschulen qualitativ verbessert werden. Acht

Wohnheimtutoren sind als Ansprechpartner für

spezifische Belange ihrer ausländischen Kom-

militonen tätig. In gemeinsamen Informationsver-

anstaltungen mit den Akademischen Auslands-

ämtern der Hochschulen und der Abteilung Woh-

nen sowie der Sozialberatungsstelle erhalten die

Tutoren umfassende Unterstützung. Mit diesen

Veranstaltungen wird auch der Erfahrungsaus-

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Soziale Beratungsdienste

Beratungsgespräche

2006 1.997 (1.218 Studierende)

2007 1.855 (1.190 Studierende)

2008 1.865 (1.150 Studierende)

Beratungsintensität

Einheiten bis 2006 2007 2008

zu 15 Min. 746 498 473

15 - 45 Min. 1.031 1.152 1.173

ab 45 Min. 220 205 219

tausch unter den Tutoren gefördert und ein Bei-

trag zur Erweiterung der interkulturellen Kom-

petenzen aller Beteiligten geleistet. Zusätzlich

stellen die Tutoren den neu immatrikulierten

Wohnheimbewohnern eine Empfangsmappe zur

Verfügung.

Gründung und Ziele des Forums fürinternationale Studierende

Am Ende des Wintersemesters 2007 / 2008 tra-

fen sich VertreterInnen der Universität, des Stu-

dentenwerks, der Stadt Halle und von Vereinen,

um sich über Möglichkeiten, internationalern Stu-

dierenden wirksamer helfen zu können, zu ver-

ständigen. Gemeinsam gründeten sie eine Dis-

kussionsplattform, um aufgetretene Probleme zu

erörtern, die Hilfs – und Beratungsangebote bes-

ser zu koordinieren und gemeinsam Lösungen

zu erarbeiten.

Netzwerk

Im Jahr 2008 bildete die Pflege des sozialen

Netzwerkes eine Schwerpunktaufgabe. Damit ist

es der Sozialberatung möglich geworden, den

Besonderheiten des Studentenwerkes als Flä-

chenstudentenwerk mit fünf Hochschulstandor-

ten gerecht zu werden und gleichzeitig das brei-

te Spektrum an Beratungsanliegen abzudecken.

Das fortlaufend aktualisierte Netzwerk ist im In-

ternet allen Interessierten zugänglich.

Die vertrauensvolle Kooperation mit den Hoch-

schulen, kommunalen und staatlichen Einrich-

tungen und anderen Beratungsstellen erweist

sich zunehmend als Basis für eine effektive Be-

ratungsarbeit. Dabei steht der Austausch von

Informationen und Erfahrungen bei der Beratung

von Studierenden ebenso im Mittelpunkt wie die

Sensibilisierung der Behörden und Ämter für die

Lebenssituation der Studierenden. Es galt und

gilt weiterhin Vorurteile abzubauen und gemein-

same Beratungsangebote zu entwickeln.

Durch die gezielte Vermittlung an kompetente

Beratungspartner, die mit einer Reduzierung der

Zahl der Mehrfachberatungen verbunden ist,

erweist sich das soziale Netzwerk als unver-

zichtbares Instrument für eine sachorientierte Be-

ratungstätigkeit.

Page 40: Studentenwerk Halle...3 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, mit dem Geschäftsbericht möchte das Studentenwerk Halle im 77. Jahr nach seiner Gründung die interessierte Öffentlichkeit

40

Die Möglichkeit, psychosoziale Beratung als Ori-

entierungshilfe in Krisensituationen nutzen zu

können, erweist sich zunehmend als angenom-

mene Hilfestellung zur Lösung von Konflikten.

Insbesondere die straff organisierten Bachelor-

und Masterstudiengänge stellen Studierende vor

große Herausforderungen.

Die finanziellen Mittel wurden wie folgt verwen-

det:

T

Verkauf des Internationalen Studentenausweises

(ISIC) und des Deutsch-Französischen Sozial-

ausweises.

Soziale Beratungsdienste

2006 2007 2008

Darlehen T 20,2 12,2 40,8

Beihilfen T 14,2 16,5 14,0

Freitische T 10,3 10,5 9,4

2006 2007 2008

ISIC 148 106 114

Deutsch-Franz.

Ausweis 1 1 1

Psychosoziale Beratung

Das Studentenwerk Halle bietet Studierenden an

allen Hochschulstandorten als kostenlose

Dienstleistung den Service einer psychosozia-

len Beratung.

Die psychosoziale Beratung versteht sich über-

wiegend als Erstkontakt und Anlaufstelle in Kon-

fliktsituationen. Ohne spezielle Zugangsvoraus-

setzungen oder Überweisungen können die Rat-

suchenden nach vorheriger telefonischer Ab-

sprache die Beratung wahrnehmen.

Als Beratungsschwerpunkte erwiesen sich ne-

ben den Integrationsproblemen in den Studien-

alltag und in neue Wohnformen auch der Um-

gang mit Ängsten, insbesondere Prüfungsäng-

sten, Partnerschaftsproblemen und Belastungen

durch die familiäre Situation.

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Kindereinrichtungen

Kita „Weinberg“ Kita „Angelika Hartmann“

in Halle (Saale) in Köthen (Anhalt)

2006 2007 2008 2006 2007 2008

Kapazität gesamt: 128 124 124 115 115 115

davon Krippe: 53 53 53 45 45 45

davon Kindergarten: 75 71 71 70 70 70

Kinder von Studierenden: 51 56 64 13 5 7

Auslastung 97 % 98 % 101 % 95 % 93 % 95 %

Auch im Geschäftsjahr 2008 wurde die vorran-

gig für studentische Eltern angebotene Kinder-

betreuung in den beiden Kita's des Studenten-

werkes in Halle und in Köthen wiederum sehr

gut angenommen. Sichtbarer Ausdruck hierfür

ist die erneut sehr hohe Auslastung der beiden

Einrichtungen im Umfang von durchschnittlich

fast 98 v. H.

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Kindereinrichtungen

Kindertageseinrichtung"Weinberg" in Halle (Saale)

Die Leitung und die Erzieherinnen der Einrich-

tung haben auch im Geschäftsjahr 2008 ihr

Hauptaugenmerk weiterhin auf die stetige Fort-

entwicklung der pädagogischen Konzeption auf

der Basis des Bildungsprogramms des Landes

Sachsen-Anhalt: "bildung -elementar - Bildung

von Anfang an" gelegt. Im Vollzug der in einer

Vielzahl von Teamberatungen erzielten Festle-

gungen und in enger Zusammenarbeit mit den

Mitgliedern des Kuratoriums konnten die Bil-

dungs- und Betreuungsangebote für die Kinder

auf hohem Niveau altersgerecht quantitativ und

qualitativ fort entwickelt werden. Im Mittelpunkt

der Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsar-

beit stand jeweils das Kind als eine eigenständi-

ge Persönlichkeit.

Kindertageseinrichtung"Angelika Hartmann"in Köthen (Anhalt)

Auch in dieser Einrichtung haben die Leitung und

die Erzieherinnen im Geschäftsjahr 2008 ihr

Hauptaugenmerk weiterhin auf die stetige Fort-

entwicklung der pädagogischen Konzeption auf

der Basis des Bildungsprogramms des Landes

Sachsen-Anhalt: "bildung -elementar - Bildung

von Anfang an" gelegt. So stand im Mittelpunkt

der Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsar-

beit jeweils das Kind als eigenständige Persön-

lichkeit. Die Betreuungs- und Förderungsange-

bote wurden in hoher Qualität pädagogisch und

organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder

ausgerichtet.

Page 43: Studentenwerk Halle...3 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, mit dem Geschäftsbericht möchte das Studentenwerk Halle im 77. Jahr nach seiner Gründung die interessierte Öffentlichkeit

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Kulturelle Förderung

Neben traditionellen Veranstaltungen der Hoch-

schulen

• Universitätssportfest mit Sportlerball,

• Jahrespräsentation der Burg Giebichenstein

Hochschule für Kunst und Design und Kalen-

derprojekt der internationalen Studierenden

• Studententage in Köthen

• Klosterfest in Bernburg

• Campusfestival in Merseburg konnten wie-

derum vielfältige Projekte „von Studierenden

für Studierende“ unterstütz werden.

Besonders durch die kontinuierliche finanzielle

Unterstützung des studentischen Theaters, der

Radio-Corax-Preis und das Kurzfilmfestival

Shortmoves über die Semesterbeiträge konnten

diese Projekte in der studentischen Kulturland-

schaft dauerhaft Fuß fassen. Aber auch Themen-

abende, Filmvorführungen, Studentenclubaben-

de, Lesungen, die Arbeit des Fotoclubs „cons-

pectus“ und die Ausstellungen an verschiede-

nen Standorten des Studentenwerkes konnten

von der kulturellen Förderung profitieren.

2006 2008 2008

Anzahl der geförderten Projekte 36 39 27

Summe der kulturellen Förderung T 39,5 30,8 17,8

Internationales

Der Besuch der Vertreter des Studentenwerkes

und 20 Studierenden der Universität an der

Universität Olsztyn und der Stiftung ZAKwurde

im Jahre 2008 durch die Aktion „Tandem inter-

national“ zum Höhepunkt des bisherigen part-

nerschaftlichen Austausches. Eine Woche lang

verwöhnten die Köche der Mensa die polnischen

Gäste mit deutschen Gerichten und die Studie-

renden der pädagogischen Fachrichtung gestal-

teten den kulturellen Rahmen.

Page 44: Studentenwerk Halle...3 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, mit dem Geschäftsbericht möchte das Studentenwerk Halle im 77. Jahr nach seiner Gründung die interessierte Öffentlichkeit

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Die „Aktion Tandem - Studentenwerke im Dia-

log“ stand auch 2008 im Mittelpunkt der Marke-

tingaktivitäten. So kochte das Studentenwerk

Halle im Studentenwerk Greifswald und bot mit

einem Kunstmarkt und dem Akademischen Or-

chester interessante und stimmungsvolle Umrah-

mung der Aktion und das

S t u d e n t e n w e r k

Greifswald kochte

im Studentenwerk

Halle typische Ge-

richte der Region.

Das begleitende

Quiz zum regiona-

len Umfeld fand gro-

ßen Zuspruch.

Marketing

Öffentlichkeitsarbeit

Der erste Fotowettbewerb der Studentenwerke

war ein voller Erfolg – 195 Teilnehmer sandten

700 Fotografien, aus denen die Sieger gekürt

wurden. Die teilnehmenden sechs Studenten-

werke – Berlin – Dresden – Halle – Leipzig –

Magdeburg und Thüringen sind nachfolgend die

Orte der Wanderausstellung von ca. 50 Bildern.

Gemeinsam mit den Arbeitsgruppen „Produkt-

entwicklung“ und „Marketing“ der ostdeutschen

Studentenwerke wurde unter Federführung des

Studentenwerkes Halle mit Studenten der Burg

Giebichenstein Hochschule für Kunst und De-

sign ein neues Layout für den Kaffee Becher to

go entwickelt, was auch für Servietten und Ver-

packung Anwendung finden soll.

Page 45: Studentenwerk Halle...3 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, mit dem Geschäftsbericht möchte das Studentenwerk Halle im 77. Jahr nach seiner Gründung die interessierte Öffentlichkeit

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Interne Aufgaben

Rechnungswesen/Controlling/EDV

• Planung

• Organisation

• EDV

Personalwesen

• Dienstjubiläen

• Personalentwicklung

• Fortbildung

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Rechnungswesen/Controlling/EDV

Die Buchführung und die weiteren geprüften

Unterlagen, der Jahresabschluss sowie der La-

gebericht entsprechen den gesetzlichen Vor-

schriften und den ergänzenden Bestimmungen

der Grundordnung des Studentenwerkes. Es

wurde, wie in den Vorjahren, ein uneingeschränk-

ter Betätigungsvermerk erteilt.

Planung

Der Wirtschaftsplan besteht aus seinen gesetz-

lich festgelegten Bestandteilen, dem Erfolgs-

Investitions- und Finanzplan. Mit Hilfe der mo-

natlichen Gegenüberstellung der Plan-/Ist-Er-

gebnisse werden Abweichungen untersucht,

ausgewertet und ggf. entsprechende Maßnah-

men ergriffen.

Organisation

2008 wurde die allgemeine Geschäftsanweisung

überarbeitet, die die Aufgaben und Pflichten des

Geschäftführers sowie dem Geschäftsführer

untergeordneten Leitungsinstanzen enthält. Sie

trat mit Wirkung vom 1. September 2008 in Kraft.

Der im Rahmen des Risikofrüherkennungssy-

stems monatlich erstellte Gesellschaftsrisikobe-

richt ist weiterhin Bestandteil der Abteilungslei-

terbesprechungen und verbessert die Kommu-

nikation möglicher Risiken und Chancen für das

Studentenwerk.

EDV

Die Ausstattung des Studentenwerkes mit Hard-

und Software entspricht seinen Bedürfnissen und

wird durch planmäßige Investitionen den steigen-

den Anforderungen angepasst.

2008 wurde vor allem in ein Speisenleitsystem

investiert, welches 2009 ausgebaut werden soll.

Weiterhin wurden für die Hausverwalter Com-

puter angeschafft, um ein rechnergestütztes Ge-

bäudemanagementprogramm einzuführen

Page 47: Studentenwerk Halle...3 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, mit dem Geschäftsbericht möchte das Studentenwerk Halle im 77. Jahr nach seiner Gründung die interessierte Öffentlichkeit

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Auch im Geschäftsjahr 2008 ging die Anzahl der

im Studentenwerk Halle tätigen Tarifbeschäftig-

ten geringfügig um 4 Tarifbeschäftigte auf nun-

mehr 232 Tarifbeschäftigte zurück. Die gleiche,

leicht rückläufige Tendenz, ist im Bereich der

Auszubildenden (Rückgang von 3) sowie der

Aushilfskräfte (Rückgang von 2) zu verzeichnen.

Alters- und altersteilzeitbedingt frei gewordene

Stellen wurden nicht in jedem Fall in gleichem

Umfang mit Neueinsteillungen kompensiert.

Stattdessen wurden die Arbeits- und Organisa-

tionsabläufe weiter effizenter gestaltet. Die mit

dem Personalrat vereinbarten flexiblen Arbeits-

zeitregelungen haben sich erneut bewährt. Da-

durch konnten auch wiederum die Sonderver-

anstaltungen im Bereich der Abteilung Hoch-

schulgastronomie personell abgesichert werden.

Auch für das abgelaufene Geschäftsjahr 2008

kann eingeschätzt werden, dass die Kontinuität

in der Beschäftigtenentwicklung bei marginal sin-

kender Tendenz auf faktisch annähernd gleichem

Niveau stabilisiert werden konnte.

In Umsetzung der mit dem Kultusministerium am

30.11.2006 geschlossenen Leistungsvereinba-

rung waren auch im Bereich des Personalwe-

sens wieder neue Herausforderungen zu mei-

stern. Dieses galt vor allem für einen flexiblen

Einsatz der Beschäftigten sowie der kostenneu-

tralen Kompensierung der Risiken aus der Tarif-

entwicklung.

2006 2007 2008

Ihr 25-jähriges Dienstjubiläum begingen Beschäftigte 9 5 8

Ihr 40-jähriges Dienstjubiläum begingen Beschäftigte - 4 5

Dienstjubiläen

Personalwesen

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Personalwesen

Die Personalentwicklung im Studentenwerk Halle stellt sich per 31.12. wir folgt dar:

31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008

Anzahl der Beschäftigten - ohne GF, AZUBI: 240 237 232

davon Männer gesamt: 49 53 51

davon Frauen gesamt: 191 184 181

Anzahl der Angestellten: 147 * *

davon Männer: 19 * *

davon Frauen: 128 * *

Anzahl der Arbeiter: 93 * *

davon Männer: 30 * *

davon Frauen: 63 * *

Anzahl der Teilzeitbeschäftigten: 162 165 151

davon Männer: 13 13 14

davon Frauen: 149 152 137

Lehrlingsausbildung - nicht in Gesamtzahl enthalten: 11 11 8

Fortbildung

Im Geschäftsjahr 2008 nahmen 46 Tarifbeschäf-

tigte an den vom Studentenwerk Halle angebo-

tenen Erhaltungs-, Fort- und Weiterbildungsmaß-

nahmen teil. Diese Qualifizierungsveranstaltun-

gen wurden insbesondere extern vom Deutschen

Studentenwerk in Berlin und vom Studentenwerk

Chemnitz/Zwickau sowie intern durch den Assi-

stenten der Geschäftsführung durchgeführt.

*) laut Tarifvertrag der Länder erfolgte 2006 zu 2007 die Umstellung von Angestellten und Arbeitern zu Tarifbeschäftigten

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Anlagen

Grundordnung desStudentenwerkes Halle

Beitragsordnung desStudentenwerkes Halle

Auszüge aus demPrüfbericht 2008

• Bilanz zum 31. Dezember 2008

• Gewinn- und Verlustrechnung

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Gemäß § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Stu-

dentenwerke im Lande Sachsen-Anhalt (Studen-

tenwerksgesetz - StuWG) vom 16. Februar 2006

(GVBl. LSA Nr. 6/2006) hat der Verwaltungsrat

des Studentenwerkes Halle gemäß § 7 (1) Nr. 1

StuWG am 24. November 2006 folgende Grund-

ordnung beschlossen, die das Kultusministeri-

um am 12.12.2006 genehmigt hat:

§ 1

Name und Sitz des Studentenwerkes

Das Studentenwerk trägt den Namen Studen-

tenwerk Halle und hat seinen Sitz in Halle. Das

Studentenwerk führt ein Dienstsiegel mit der

Umschrift „Studentenwerk Halle - Anstalt öffent-

lichen Rechts-„.

§ 2

Zuständigkeitsbereiche

Das Studentenwerk Halle ist zuständig für die

Studierenden

1. der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,

2. der Burg Giebichenstein Hochschule für

Kunst und Design Halle,

3. der Hochschule Anhalt (FH),

4. der Hochschule Merseburg (FH) und

5. der Evangelischen Hochschule für Kirchen-

musik im Rahmen der Ausführung der staat-

lichen Ausbildungsförderung.

6. Hochschule „St. Elisabeth“ Bratislava - Au-

ßenstelle Weißenfels im Rahmen der Ausfüh-

rung der staatlichen Ausbildungsförderung

§ 3

Aufgaben des Studentenwerkes

(1) Das Studentenwerk nimmt seine Angelegen-

heiten nach den Grundsätzen der Selbst-ver-

waltung im Rahmen der Gesetze und der

Grundordnung wahr, soweit sie ihm nicht als

staatliche Auftragsangelegenheit übertragen

sind.

(2) Das Studentenwerk hat die Aufgabe, im Zu-

sammenwirken mit den ihm zugeordneten

Hochschulen die Studierenden zu betreuen,

zu fördern und Dienstleistungen auf wirt-

schaftlichem, sozialem, gesundheitlichem,

kulturellem und sportlichem Gebiet zu erbrin-

gen.

Studierende im Sinne des Studentenwerks-

gesetzes sind die eingeschriebenen Studie-

renden an den Hochschulen einschließlich

der Promotionsstudenten sowie der Studie-

renden des Landesstudienkollegs.

(3) Nach Maßgabe des § 2 Absatz 5 StuWG bie-

tet das Studentenwerk Halle den Bedienste-

ten seiner Einrichtung sowie der Hochschu-

len und ihren Gästen die Inanspruchnahme

der Verpflegungsleistungen gegen ein ko-

stendeckendes Entgelt, soweit die Erfüllung

der Aufgaben des Studentenwerkes nicht

beeinträchtigt wird.

Grundordnung vom 24. November 2006

Page 51: Studentenwerk Halle...3 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, mit dem Geschäftsbericht möchte das Studentenwerk Halle im 77. Jahr nach seiner Gründung die interessierte Öffentlichkeit

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Grundordnung

(4) Neben seinen Kernaufgaben übernimmt das

Studentenwerk Leistungen im Rahmen des

Caterings für Veranstaltungen der Hochschu-

len und Dritter.

§ 4

Gemeinnützigkeit

(1) Das Studentenwerk verfolgt ausschließlich

und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im

Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte

Zwecke“ der Abgabenordnung. Es ist selbst-

los tätig und verfolgt nicht in erster Linie ei-

genwirtschaftliche Zwecke.

(2) Zur Verwirklichung seiner steuerbegünstigten

Zwecke laut Grundordnung richtet das Stu-

dentenwerk wirtschaftliche Geschäftsbetrie-

be ein, die in ihrer Gesamtausrichtung Zweck-

betriebe darstellen.

(3) Die Mittel des Studentenwerkes dürfen nur

für die nach der Grundordnung bestimmten

Zwecke verwendet werden. Es darf keine

Person durch Ausgaben, die dem Zweck

fremd sind oder durch unverhältnismäßig

hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5

Organisation und Verwaltung

des Studentenwerkes

(1) Die Organe des Studentenwerkes sind ge-

mäß § 5 StuWG der Verwaltungsrat und der

Geschäftsführer.

(2) Die Organe können in Wahrnehmung ihrer

Aufgaben Arbeitsgruppen bilden, die sie in

ihrer Arbeit beraten und bei der Entschei-

dungsfindung unterstützen.

(3) Die Aufbau- und Ablauforganisation des Stu-

dentenwerkes ist in der jeweils gültigen Fas-

sung der Allgemeinen Geschäftsanweisung

geregelt.

(4) Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist

Vorgesetzter des Geschäftsführers.

§ 6

Zusammensetzung und Bildung

des Verwaltungsrates

(1) Der Verwaltungsrat besteht aus 10 stimmbe-

rechtigten Mitgliedern, die von den staatlichen

Hochschulen gemäß § 3 StuWG nach Maß-

gabe der Grundordnung bestimmt werden.

(2) Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder

muss der Gruppe der Studierenden ange-hö-

ren. Jede Hochschule muss vertreten sein.

Je 10.000 Studierende ist ein stimmberech-

tigtes Mitglied aus der Gruppe der Studieren-

den und ein stimmberechtigtes Mitglied aus

der Gruppe der nichtstudentischen Vertreter

der Hochschulen zu bestimmen.

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Grundordnung

(3) Die studentischen Mitglieder des Verwal-

tungsrates werden von den Studentenräten,

die nichtstudentischen Vertreter der Hoch-

schulen von den Rektoraten vorgeschlagen.

Die Wahl erfolgt durch den Senat der jeweili-

gen Hochschule. Das Ergebnis wird dem

Geschäftsführer mitgeteilt. Der Geschäftsfüh-

rer beruft die konstituierende Sitzung des

Verwaltungsrates ein und der Rektor der

größten Hochschule leitet die Wahl des Vor-

sitzenden.

(4) Der Verwaltungsrat wählt aus der Gruppe der

stimmberechtigten Mitglieder seinen Vorsit-

zenden und den stellvertretenden Vorsitzen-

den. Die Wahl erfolgt in einer geheimen Ab-

stimmung. Der Verwaltungsratsvorsitzende

und sein Stellvertreter sind mit einer Mehr-

heit von zwei Dritteln der stimmberechtigten

Mitglieder zu wählen.

(5) Der Verwaltungsrat kann durch Beschluss mit

einfacher Mehrheit bis zu drei externe Sach-

verständige, insbesondere aus der Wirtschaft

und der Sitzkommune mit beratender Stim-

me wählen.

(6) Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungs-

rates beträgt zwei Jahre. Scheidet ein Mit-

glied vorzeitig aus, so benennt die jeweilige

Hochschule dem Verwaltungsrat ein Mitglied,

das durch den Senat gewählt wurde.

(7) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäfts-

ordnung.

§ 7

Aufgaben des Verwaltungsrates

(1) Die Aufgaben des Verwaltungsrates ergeben

sich aus § 7 Absatz 1 StuWG.

(2) In Ergänzung zu § 7 Absatz 1 StuWG stellt

sich der Verwaltungsrat die Aufgabe, die Zu-

sammenarbeit zwischen den zugeordneten

Hochschulen und dem Studentenwerk wei-

ter zu festigen.

(3) Die Leistungsvereinbarung, die zwischen

dem Kultusministerium und dem Studenten-

werk zur Übertragung von Aufgaben und Fi-

nanzierung der Leistungen abgeschlossen

wird, bedarf der Zustimmung des Verwal-

tungsrates.

§ 8

Aufgaben des Geschäftsführers

(1) Die Aufgaben des Geschäftsführers ergeben

sich aus § 8 StuWG.

(2) Der Geschäftsführer kann in dringenden Fällen

die kurzfristige Einberufung des Verwaltungs-

rates beantragen und verlangen, dass über be-

stimmte Angelegenheiten beraten und entschie-

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Grundordnung

Halle (Saale), 19. September 2006

Prof. Dr. Hans Lilie Dr. Volkmar Thom

Vorsitzender des Verwaltungsrates Geschäftsführer

den wird. In dringenden und unaufschiebbaren

Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des

Verwaltungsrates fallen, kann er, sofern eine Ein-

berufung des Verwaltungsrates innerhalb von 2

Arbeitstagen nicht möglich ist, die erforderlichen

Maßnahmen treffen. Hierüber hat er unverzüg-

lich den Verwaltungsrat zu informieren.

§ 9

Grundsätze für die Wirtschaftsführung

(1) Das Studentenwerk schließt mit dem zustän-

digen Ministerium und im Einvernehmen mit

dem Ministerium der Finanzen eine Leistungs-

vereinbarung ab. In der Leistungsvereinbarung

werden die Laufzeit der Vereinbarung, die Höhe

der Globalzuschüsse und die Kriterien für die

Bemessung des Festbetrages für die Durch-

führung der staatlichen Ausbildungsförderung

festgelegt. Neben dem Globalzuschuss wer-

den auf Antrag Mittel nach Maßgabe des Lan-

deshaushaltes zweckgebunden als Projektför-

derung nach § 44 der Landeshaushaltsordnung

des Landes Sachsen-Anhalt ausgereicht.

(2) Nach § 9 Absätze 3 bis 5 StuWG ist ein jähr-

licher Wirtschaftsplan aufzustellen, der der

Zustimmung des Verwaltungsrates bedarf.

(3) Änderungen des Wirtschaftsplanes im laufen-

den Wirtschaftsjahr, die den Betrag je Ein-

zelvorgang von 50.000 • übersteigen, sind

dem Verwaltungsrat anzuzeigen und bedür-

fen der Zustimmung.

(4) Der vom Verwaltungsrat beauftragte öffent-

lich bestellte Wirtschaftsprüfer prüft den Jah-

resabschluss einschließlich der Ordnungs-

mäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53

Haushaltsgrundsätzegesetz.

§ 10

Inkrafttreten

Der Verwaltungsrat hat die Grundordnung auf sei-

ner Sitzung am 08. September 2006 beschlossen.

Die Grundordnung tritt am Tag nach ihrer Veröf-

fentlichung im Ministerialblatt des Landes Sach-

sen-Anhalt in Kraft.

Sie ist in den amtlichen Mitteilungsblättern der

Hochschulen bekannt zu geben.

Die bisherige Satzung tritt mit gleichem Datum

außer Kraft.

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Beitragsordnung vom 23. Juni 2008

Aufgrund des § 4 Absatz 3 des Gesetzes überdie Studentenwerke des Landes Sachsen-An-halt (Studentenwerksgesetz - StuWG) vom16.02.2006 (GVBl. LSA Nr. 6, S. 40) erlässt derVerwaltungsrat des Studentenwerkes folgendeBeitragsordnung:

§ 1Beitragspflicht

Der Beitragspflicht unterliegen die Studierendengemäß § 3 Absatz 2 der Grundordnung des Stu-dentenwerkes Halle.

Zum Zuständigkeitsbereich des Studentenwer-kes gehören die

• Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,• Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst

und Design Halle,• Hochschule Anhalt (FH),• Hochschule Merseburg (FH).

§ 2Höhe und Verwendung des Semesterbeitra-

ges und des Semestertickets „Freizeit“

(1) Der Beitrag für jedes Semester des Studien-jahres wird wie folgt festgesetzt:

Die Studierenden der Martin-Luther-Univer-sität Halle-Wittenberg, Burg GiebichensteinHochschule für Kunst und Design Halle,Hochschule Anhalt (FH) und HochschuleMerseburg (FH) haben einen Betrag von je-weils 40,00 zu entrichten.

Studierende der Martin-Luther-UniversitätHalle-Wittenberg haben darüber hinaus einenBeitrag von 16,50 für das Semesterticket„Freizeit“ zu leisten.

(2) Der integrierte binationale englischsprachi-

ge Master –Studiengang“ Joint Master of In-ternational Economic Law“ an der Martin –Luther – Universität Halle – Wittenberg wirdin der Zeit vom 01.09. bis zum 31.08. desdarauf folgenden Jahres absolviert und inzwei Abschnitte aufgeteilt (01.09. bis 31.01.,01.02. bis 31.08.).

Davon wird ein Abschnitt im Ausland durch-geführt. Unter Bezug auf § 4 Ziffer 2 Buch-stabe c) der Beitragsordnung wird für einSemester der Beitrag und das Semestertik-ket „Freizeit“ zu Beginn des Studienjahreserhoben. Für Studierende der VolksrepublikChina gilt dies gleichermaßen.

(3) Der Verwaltungsrat legt mit dem Beschlusszum Wirtschaftsplan die zweckgebundeneVerwendung der Semesterbeiträge fest. Dazugehören u. a.:• Stützung der Verpflegungsleistungen für

Studierende,• Stützung sozial gebundener Wohnheim-

mieten,• Soziale Betreuung, Beihilfen und Darlehen,• Stützung des jährlich zu leistenden Eigen-

anteils zur Gewährleistung des Betriebesder Kindertageseinrichtungen des Stu-dentenwerkes,

• Kulturelle Betreuung,• Beiträge an das Deutsche Studentenwerk• Studentische Unfallversicherung,• Rücklagen für die Finanzierung sozialer

Leistungen und Bereitstellung von Eigen-darlehen für die Errichtung von Wohnhei-men und die Sanierung von Mensen.

(4) Der Betrag für das Semesterticket „Freizeit“wird dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund(MDV) überwiesen.Die Verwendung regelt sich nach dem jeweilsgültigen Vertrag mit dem MDV.

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Beitragsordnung

Halle, 23. Juni 2008

Prof. Dr. Hans Lilie

Vorsitzender des Verwaltungsrates

§ 3Fälligkeit

(1) Die Beiträge nach § 2 Absatz 1 sind bei derImmatrikulation bzw. Rückmeldung fällig. Erist von den Kassen der Hochschulen gemäߧ 4 Absatz 4 StuWG gebührenfrei für dasStudentenwerk einzuziehen. Hierzu wird einegesonderte Vereinbarung zwischen den zubetreuenden Hochschulen und dem Studen-tenwerk geschlossen.

(2) Bei der Immatrikulation ist die Zahlung nach-zuweisen.

§ 4Befreiung von der Beitragspflicht

(1) Von der Beitragspflicht können nur beurlaubteStudierende auf Antrag durch die Hochschu-len befreit werden.

(2) Von der Beitragspflicht ausgenommen sindStudierende, wenn die Beurlaubung erfolgt

a) zur Ableistung einer Dienstpflicht im Sin-ne von § 34 Hochschulrahmengesetz,

b) wegen Erziehungsurlaubes,c) aufgrund eines studienbedingten Aus-

landsaufenthaltes,d) wegen eines Auslandspraktikums,e) wegen Krankheit.

(3) Eine Befreiung ist nicht möglich, wenn sichdie Beurlaubung nicht über ein volles Seme-ster erstreckt oder der Studierende die Ein-

richtungen des Studentenwerkes Halle inAnspruch nehmen möchte.

(4) Darüber hinaus sind Schwerbehinderte von derBeitragspflicht zum Semesterticket „Freizeit“befreit, die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung imöffentlichen Personennahverkehr haben unddieses nachweisen (Schwerbehindertenaus-weis mit Beiblatt und einer beim Versorgungs-amt erworbenen gültigen Wertmarke).

§ 5Rückerstattung

Der Anspruch auf Rückerstattung des Semester-beitrages kann bei Exmatrikulation oder Wider-ruf der Einschreibung vor Beginn des Semesters,für das er gezahlt wurde, spätestens bis 31.10.für das Wintersemester und 30.04. für das Som-mersemester bei den Referaten für studentischeAngelegenheiten der Hochschulen schriftlichgeltend gemacht werden.

§ 6Inkrafttreten

Der Verwaltungsrat hat auf seiner Sitzung am23.06.2008 die Beitragsordnung beschlossenund dem Kultusministerium angezeigt. Sie trittnach Veröffentlichung in den amtlichen Mittei-lungsblättern der Hochschulen zum Winterseme-ster 2008/2009 in Kraft.

Gleichzeitig wird die Beitragsordnung vom10.03.2008 aufgehoben.

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Bilanz 2008

Studentenwerk Halle - Anstalt öffentlichen Rechts, Halle (Saale), Bilanz zum 31. Dezember 2008

Aktiva

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Studentenwerk Halle - Anstalt öffentlichen Rechts, Halle (Saale), Bilanz zum 31. Dezember 2008

Passiva

Bilanz 2008

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Gewinn und Verlust 2008

Studentenwerk Halle - Anstalt öffentlichen Rechts, Halle (Saale)

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008