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Studiengänge • Zugangsvoraussetzungen • Bewerbung • Zulassung • Einschreibung

Universität Potsdam

Studienangebot | B A C H E L O R und Erste juristische Prüfung

Wintersemester 2019/20 & Sommersemester 2020

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Inhalt

Grußwort

1. Fristen und Termine1.1 Wintersemester 2019/20201.2 Sommersemester 2020

2. Studienmöglichkeiten2.1 Ein-Fach-Bachelor2.2 Zwei-Fach-Bachelor2.3 Lehramtsbezogener Bachelor 2.4 Erste juristische Prüfung – Rechtswissenschaft2.5 Juniorstudium

3. Bewerbung und Immatrikulation3.1 Bewerbung für Studiengänge mit örtlicher

Zulassungsbeschränkung (NC UP)3.2 Immatrikulation nach der Zulassung für Studien-

gänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP) & für Studiengänge ohne Zulassungs- beschränkung (kein NC)

3.3 Hochschulzugangsberechtigungen3.4 Gasthörer und Nebenhörer3.5 Teilzeitstudium

4. Besondere Zugangsvoraussetzungen - Eignungsprüfungen

5. Studieren an der Universität Potsdam5.1 Wo Wissen wächst – Zukunft studieren mit Profil

4

668

101016222829

3034

37

394142

43

4444

5.2 Eine Universität – Drei Standorte5.3 Eine Universität für alle5.4 Der Studienort Potsdam: Studieren – Leben – Arbeiten

6. Beratungsangebote6.1 Zentrale Studienberatung6.2 Studienbüro/Studierendensekretariat6.3 Studienfachberatung6.4 Beratung für Studieninteressierte und Studierende

mit einer beruflichen Qualifikation6.5 Beratung für Studierende mit gesundheitlicher

Beeinträchtigung/Behinderung6.6 Studienbüro/Prüfungsamt6.7 Psychologische Beratung6.8 International Office6.9 Servicestelle der Postdamer UniversitätsChipKarte6.10 Service für Familien6.11 Career Service6.12 Studentenwerk6.13 Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen

7. Vorgaben für amtliche Beglaubigungen & VorlagenBescheinigung FreiwilligendienstKrankenversicherungsnachweis

8. Stichwortverzeichnis

464850

5252535354

54

5555555758585859

606364

66

2 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

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Verwendete Abkürzungen

BAföG

BbgHG

BbgHZG

DoSV

DSH

EP

EU

FS

HZV

HZB

LP

LPI

LPri

LSek

LSV

MWFK

NC

NC UP

PUCK

SoSe

UP

WiSe

ZSB

Bundesausbildungsförderungsgesetz

Gesetz zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg

(Brandenburgisches Hochschulgesetz) vom 28. April 2014 zuletzt geändert

durch die Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 06.

Juli 2015

Brandenburgisches Hochschulzulassungsgesetz

Dialogorientiertes Serviceverfahren

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studien-

bewerber

Eignungsprüfung

Europäische Union

Fachsemester

Hochschulzulassungsverordnung des Landes Brandenburg

Hochschulzugangsberechtigung

Leistungspunkte

Lehramt für die Primarstufe mit Schwerpunkt Inklusionspädagogik

Lehramt für die Primarstufe

Lehramt für die Sekundarstufen I und II

Lehramtsstudienverordnung

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Branden-

burg

numerus clausus, d. h., die Anzahl der Studienplätze ist beschränkt

örtliche Zulassungsbeschränkung (numerus clausus) an der Universität

Potsdam

PotsdamerUniversitätsChipKarte

Sommersemester

Universität Potsdam

Wintersemester

Zentrale Studienberatung

Hinweis: Wegen der noch ausstehenden Veröffentlichung der Verordnung über die

Festsetzung der Zulassungszahlen ist das dargestellte Studienangebot noch nicht ab-

schließend. Änderungen in Form von Ergänzungen bzw. Streichungen sind möglich. Im

Internet finden Sie die aktuelle Version der Broschüre.

Auf eine „weibliche Grammatik“ haben wir mit Rücksicht auf die Lesbarkeit verzichtet.

Neben dem männlichen ist natürlich immer auch das weibliche Geschlecht gemeint.

Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 3

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4 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

Warum ein Studium an der Universität Potsdam?

Mit Ihrem Schulabschluss steht Ihnen der Weg an zahlreiche Hochschulen im In- und Aus-land offen. Die Entscheidung für eine Hochschule ist nicht immer leicht, die Auswahl riesengroß. Ich möchte daher die Gelegen-heit nutzen, Ihnen aufzuzeigen, warum ein Studium an unserer jungen Universität inmitten der Hauptstadtregion auch für Sie vielleicht das Richtige ist.

Für ein Studium an der größten Universität des Landes Bran-denburg sprechen viele Gründe:

Die Universität Potsdam ist eine Hochschule, die die forschungsbasierte Lehre in den Fokus gerückt hat. Die Anstrengungen in diesem Bereich wurden auch von anderer Seite registriert und unter ande-rem im Wettbewerb „Exzellenz in der Lehre“ ho-noriert. Lehre bei uns heißt nicht Standardwissen pauken. Vielmehr nutzt unsere Lehre in allen Fä-chern digitale Medien und ist eng verzahnt mit der aktuellen Forschung. Womit das zweite Stichwort gefallen ist: Die Forschung an der Universität Pots-dam ist eingebettet in ein leistungsstarkes Netz-werk benachbarter Universitäten und außeruniver-sitärer Forschungseinrichtungen, dessen Dichte in Deutschland einmalig ist. Das befruchtet nicht nur

die Lehre, sondern bietet auch Anknüpfungspunkte für die Perspektiven nach dem Studium. Vielleicht auch in einem der vielen Start-Up-Unternehmen, die aus der Universität Potsdam heraus gegründet wurden. Auch das Lehramtsstudium profitiert von dem engen Schulterschluss zwischen Lehre und Forschung, insbesondere über unser Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung.

Doch was wäre Forschung und Lehre, wenn das Drumherum nicht stimmt? Die Stadt Potsdam bietet alles, wonach Sie suchen: Kultur, Musik und Sport, Natur und Wildnis, und wenn Sie Lust auf die Groß-stadt haben, sind Sie in dreißig Minuten mitten in Berlin. Damit Ihr Studium und Ihr Leben außerhalb der Uni gut zusammenspielen, gibt es für jede Pha-se Ihres Studiums Ansprechpartner. Wenn Sie ein Problem haben, wenn Sie Ihre berufliche Zukunft planen wollen, sprechen Sie uns an. Wir lassen Sie nicht allein und begleiten Sie gern auf Ihrem Weg.

Ich hoffe, dass diese Broschüre Ihnen ein wenig Orientierung geben kann und würde mich freuen, wenn Sie sich für ein Studium an der Universität Potsdam entscheiden. Ich wünsche Ihnen schon jetzt viel Erfolg und alles Gute für Ihre akademische Ausbildung.

Prof. Oliver Günther, Ph.D.Präsident der Universität Potsdam

GRUSSWORT

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 5

„Ob Klimawandel, soziale Spaltung oder wachsender Nationalismus – unsere Demo-

kratie steht vor enormen Herausforderungen. Wie wollen wir in Zukunft leben? Welche Wirtschafts- und Lebensmodelle bauchen wir, um die Kapazitäten unse-res Planeten nicht zu überschreiten? Wie können wir den Strukturwandel, z.B. in der Lausitz, gestalten? Wer durch wissenschaftliche Forschung diese großen Fragen unserer Zeit beantworten und gemeinsam mit Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Lösungen entwickeln will, ist in Potsdam mit seiner Universität, seinen vielen Forschungseinrichtungen und der Nähe zum politischen Berlin an der richtigen Stelle.“

Prof. Dr. Patrizia Nanz

Professorin für transformative Nachhaltigkeitswissenschaft an der Universität Potsdam und wissenschaftliche Direktorin des Instituts für transformative Nachhaltigkeitsforschung / Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS)

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6 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

FRISTEN UND TERMINE

1. Fristen und Termine

Bei den hier angegebenen Bewerbungs- und Imma-trikulationsfristen handelt es sich um Ausschluss-fristen: Maßgeblich ist der Tag des Antragseingan-ges bei der Universität Potsdam, nicht das Datum des Poststempels. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, verlängert sie sich nicht bis zum Ab-

1.1 Wintersemester 2019/2020

lauf des nächstfolgenden Werktages (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg i.V.m. § 31 Abs. 3 S. 2 des Verwaltungs-verfahrensgesetzes (VwVfG)). Anträge, die per Fax bei der Universität Potsdam eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen

Bewerbungsschluss für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP)(Bewerber mit einer ausländischen HZB planen vor der Bewerbungsfrist bitte mindestens 5 Wochen für die Bewertung ihrer HZB ein.)

15. Juli 2019

Immatrikulationsfrist für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC) 15. August – 15. September 2019

Weitere Bewerbungsfristen

Bewerbungsschluss für das Juniorstudium 31. Mai 2019

Bewerbungsschluss für die DSH über uni-assist e.V. (Termin schriftlich: 29.07.2019, mündlich: 07./08./09.08.2019)

31. Mai 2019

Bewerbungsschluss für den Deutschkurs für internationale Studienbewerber (DSH+) über uni-assist e.V. 15. Juli 2019

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 7

Termine für Eignungsprüfungen

Alle Eignungsprüfungen sind anmeldepflichtig. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Internet: www.uni-potsdam.de/studium/termine/studieninteressierte

Anglistik/Amerikanistik (Zwei-Fach-Bachelor) 18. Mai; alternativ 29. Juni 2019

Englisch (Lehramt für die Primarstufe & Lehramt für die Sekundarstufen I und II) 18. Mai; alternativ 29. Juni 2019

Musik (Lehramt für die Primarstufe) 21. Juni 2019

Musik (Lehramt für die Sekundarstufen I und II) 14./15. Juni 2019

Sporttherapie und Prävention (Ein-Fach-Bachelor) 25. Mai 2019

Sportmanagement (Ein-Fach-Bachelor) 25. Mai 2019

Sport (Lehramt für die Primarstufe & Lehramt für die Sekundarstufen I und II) 25. Mai 2019

FRISTEN UND TERMINE

Rahmentermine

Anmelde-, Belegungs- und Rücktrittzeitraum für Lehrveranstaltungen in grundständigen Studien-gängen *

01. Oktober – 10. November 2019(mit Ausnahme des 10. Oktober)

Vorlesungszeitraum 14. Oktober 2019 – 07. Februar 2020

Rückmeldefrist für das Sommersemester 2019 15. Januar – 15. Februar 2020

Zeitraum für Prüfungen und Praktika 10. Februar – 31. März 2020

Lehrveranstaltungsfreie Tage

Reformationstag 31. Oktober 2019 (Donnerstag)

Akademische Weihnachtsferien 23. Dezember 2019 – 03. Januar 2020

* Bei den Studiengängen, die über PULS zu belegen sind, ist nicht der Zeitpunkt des Eintragens das Kriterium für die Entscheidung, wer einen Platz in der gewünschten Lehrveranstaltung erhält. Alle Belegungen bis zum Tag der ersten Zulassung werden bei der ersten Platzvergabe gleichberechtigt behandelt.

Die Universität Potsdam führt ab dem Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren für das Wintersemester 2019/2020Eignungsprüfungen für folgende Fächer ein:

Angewandte Kultur- und Translationsstudien (deutsch-polnisch) (Ein-Fach-Bachelor), Französische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor), Franzö-sisch (lehramtsbezogener Bachelor), Italienische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor), Latinistik (Zwei-Fach-Bachelor), Latein (lehramtsbezogener Bachelor), Polonistik (Zwei-Fach-Bachelor), Polnisch (lehramtsbezogener Bachelor), Russistik (Zwei-Fach-Bachelor), Russisch (lehramtsbezo-gener Bachelor), Spanische Philologie (Zwei-Fach-Bachelor), Spanisch (lehramtsbezogener Bachelor)

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8 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

1.2 Sommersemester 2020

Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen

Bewerbungs- und Immatrikulationsfrist für das 1. Fachsemester. Nur zum Wintersemester möglich.

Bewerbungs- und Immatrikulationsfrist für das höhere Fachsemester

Bewerbungsschluss für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP)(Bewerber mit einer ausländischen HZB planen vor der Bewerbungsfrist bitte mindestens 5 Wochenfür die Bewertung ihrer HZB ein.) Die Immatrikulationsfrist ergibt sich aus dem Zulassungsbescheid.

15. Januar 2020

Immatrikulationsfrist für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC) 15. Februar – 15. März 2020

FRISTEN UND TERMINE

Termine für Eignungsprüfungen

Die Bewerbung für das 1. Fachsemester ist zum Sommersemester nicht möglich. Es finden daher zum Sommersemester keine Eignungsprüfungen statt.

Rahmentermine

Anmelde-, Belegungs- und Rücktrittzeitraum für Lehrveranstaltungen in grundständigen Studiengängen * 01. April – 10. Mai 2020 (mit Ausnahme des 08. April)

Vorlesungszeitraum 14. April – 24. Juli 2020

Rückmeldefrist für das Wintersemester 2019/2020 15. Juni – 15. Juli 2020

Zeitraum für Prüfungen und Praktika 27. – 31. Juli 202001. – 30. September 2020

Sommerpause (möglichst prüfungsfrei zu halten) 01. – 31. August 2020

* Bei den Studiengängen, die über PULS zu belegen sind, ist nicht der Zeitpunkt des Eintragens das Kriterium für die Entscheidung, wer einen Platz in der gewünschten Lehrveranstaltung erhält. Alle Belegungen bis zum Tag der ersten Zulassung werden bei der ersten Platzvergabe gleichberechtigt behandelt.

Weitere Bewerbungsfristen

Bewerbungsschluss für die DSH über uni-assist e.V. (Termin im Februar 2020) Ende November 2019

Bewerbungsschluss für den Deutschkurs für internationale Studienbewerber (DSH+) über uni-assist e.V. 15. Januar 2020

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 9

Hochschul_Info_TagUniversität Potsdam

14. Juni 2019

Campus GriebnitzseeZentrale Studienberatung

[email protected]

www.uni-potsdam.de/studium

Liegt der Termin in der Vergangenheit, dann finden Sie im Internet Impressionen vom HIT. Der Hochschulinformationstag im

kommenden Jahr 2020 findet voraussichtlich wieder im Juni statt.

Lehrveranstaltungsfreie Tage

Karfreitag 10. April 2020

Ostermontag 13. April 2020

Maifeiertag 01. Mai 2020

Christi Himmelfahrt 21. Mai 2020

Pfingstmontag 01. Juni 2020

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10 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

Das Ein-Fach-Bachelorstudium hat laut Ordnung des jeweiligen Faches inklusive der Bachelorarbeit und Schlüsselqualifikationen einen Umfang von:

180 LP: Regelstudienzeit 6 Semester,210 LP: Regelstudienzeit 7 Semester oder240 LP: Regelstudienzeit 8 Semester.

Im Rahmen eines Ein-Fach-Bachelorstudiengangs werden keine Fächer kombiniert. Die Bewerbung (NC UP, siehe Seite 34) bzw. Immatrikulation (kein NC, siehe Seite 37) für das 1. Fachsemester ist an der Universität Potsdam immer nur zum Wintersemes-ter möglich. Für das Sommersemester kann nach vorheriger Leistungsanerkennung und Einstufung in ein höheres Fachsemester die Bewerbung bzw. Immatrikulation für die in diesem Studienangebot angegebenen Fachsemester erfolgen (siehe Seite 36).

Informationen zu Aufbau und Inhalt des Studiums können den Ordnungen des jeweiligen Faches bzw. den Profilen im Internet entnommen werden. In-formationen zu den Schlüsselqualifikationen, die sowohl fachintegrativ als auch fachübergreifend vermittelt werden, finden Sie ebenfalls im Internet unter dem Stichwort „Studiumplus“ sowie in den Ordnungen der Studiengänge.

Das abgeschlossene Bachelorstudium stellt einen

2.1 Ein-Fach-Bachelor

ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar. Als Ab-solvent können Sie sich folglich für eine Berufstätig-keit entschließen. Sie können sich aber auch direkt nach dem Bachelorabschluss oder nach einer mehr-jährigen beruflichen Tätigkeit für ein Masterstudi-um bewerben. Über das Masterstudium können Sie sich im „Studienangebot Master“ informieren.

2. Studienmöglichkeiten

STUDIENMÖGLICHKEITEN | EIN-FACH-BACHELOR

An der Universität Potsdam besteht die Möglichkeit, im Studiengang Rechtswissenschaft sowohl den Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) als auch den Abschluss Erste juristische Prüfung zu erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie auf Seite 28.

www.uni-potsdam.de/studium/studienangebot/bachelor/ein-fach-bachelor

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 11

„Hier an der Universität Potsdam im Ba-chelorstudiengang Geschichte, Politik und

Gesellschaft fühle ich mich seit mittlerweile fünf Se-mestern bestens aufgehoben. Neben der wunderschö-nen Stadt bietet mir die Uni eine perfekte Mischung aus Lehre und praktischen Möglichkeiten mich neben dem Studium zu engagieren. In der Schlosskulisse des Neuen Palais zu studieren, ist außerdem nicht nur für Geschichtsstudierende einmalig! Die Entschei-dung auch meinen Master hier zu machen, fällt mir nicht schwer.“

Carolin Kulling

Geschichte, Politik und Gesellschaft

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12 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

Studiengang | Abschluss LPLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-

voraussetzung

Zulassungsinformation

WiSe 2019/2020 SoSe 2020 1. FS Höheres FS

Angewandte Kultur- und Translationsstudien (deutsch-polnisch)

Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. – 3. 2. – 4. EP 3 kein NC kein NC

Betriebswirtschaftslehre

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 kein NC

Biowissenschaften

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 kein NC

Chemie

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC

Computerlinguistik

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC

Ernährungswissenschaft

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 kein NC

Europäische Medienwissenschaft

Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 kein NC

Geoökologie

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 kein NC

Geowissenschaften 1

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC

Geschichte, Politik und Gesellschaft

Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 kein NC

Informatik / Computational Science

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC

Interdisziplinäre Russlandstudien

Bachelor of Arts (B.A.) 240 1. – 8. 2. – 8. – kein NC kein NC

STUDIENMÖGLICHKEITEN | EIN-FACH-BACHELOR

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 13

STUDIENMÖGLICHKEITEN | EIN-FACH-BACHELOR

1 Eingeschriebene Studierende können sich zum 4. Fachsemester direkt beim Fach für die Spezialisierung International Field Geosciences bewerben.2 Vergabe der Studienplätze für das 1. Fachsemester über das Dialogorientierte Serviceverfahren, s. S. 323 Eignungsprüfung

Studiengang | Abschluss LPLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-

voraussetzung

Zulassungsinformation

WiSe 2019/2020 SoSe 2020 1. FS Höheres FS

IT-Systems Engineering

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. _ NC UP | DoSV 2 kein NC

Jüdische Theologie

Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC

Linguistik

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC

Mathematik

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC

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14 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

Studiengang | Abschluss LPLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-

voraussetzung

Zulassungsinformation

WiSe 2019/2020 SoSe 2020 1. FS Höheres FS

Patholinguistik

Bachelor of Science (B.Sc.) 210 1. | 3. | 5. | 7. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 NC UP

Philologische Studien

Bachelor of Arts (B.A.) 240 1. 2. – kein NC kein NC

Philosophie

Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 kein NC

Physik

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC

Politik und Wirtschaft

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 kein NC

Politik, Verwaltung und Organisation

Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 kein NC

Psychologie

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 NC UP

Soziologie

Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 kein NC

Sportmanagement

Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 1 kein NC kein NC

Sporttherapie und Prävention

Bachelor of Arts (B.A.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 1 NC UP | DoSV 2 kein NC

Volkswirtschaftslehre

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 kein NC

Wirtschaftsinformatik

Bachelor of Science (B.Sc.) 180 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 2 kein NC

1 Eignungsprüfung2 Vergabe der Studienplätze für das 1. Fachsemester über das Dialogorientierte Serviceverfahren, s. S. 32

STUDIENMÖGLICHKEITEN | EIN-FACH-BACHELOR

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 15

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16 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

STUDIENMÖGLICHKEITEN | ZWEI-FACH-BACHELOR

Das Zwei-Fach-Bachelorstudium hat inklusive der Bachelorarbeit und Schlüsselqualifikationen einen Umfang von 180 LP, was einer Regelstudienzeit von 6 Semestern entspricht. Das Studium gliedert sich wie folgt:

Erstfach: 90 LPZweitfach: 60 LPSchlüsselqualifikationen: 30 LP

Im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelorstudiums gibt es einige Kombinationseinschränkungen. Eine Über- sicht finden Sie auf Seite 20. Nach dem Erstfach richtet sich die Bezeichnung des Abschlusses. Bitte beachten Sie, dass die im Studienplatz-Portal auszu-wählende Abschlussbezeichnung „Zwei-Fach-Bache-lor“ lautet.

Die Bewerbung (NC UP, siehe Seite 34) bzw. Immatrikulation (kein NC, siehe Seite 37) für das 1. Fachsemester ist an der Universität Potsdam im-mer nur zum Wintersemester möglich. Für dasSommersemester kann nach vorheriger Leistungs- anerkennung und Einstufung in ein höheres Fach- semester die Bewerbung bzw. Immatrikulation fürdie in diesem Studienangebot angegebenen Fachse-mester erfolgen (siehe Seite 36).

Informationen zu Aufbau und Inhalt des Studiums können den Ordnungen des jeweiligen Faches und den Profilen im Internet entnommen werden. In-formationen zu den Schlüsselqualifikationen, die sowohl fachintegrativ als auch fachübergreifend vermittelt werden, finden Sie ebenfalls im Internet unter dem Stichwort „Studiumplus“ sowie in den Ordnungen der Studiengänge.

Das abgeschlossene Bachelorstudium stellt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar. Als Ab-solvent können Sie sich folglich für eine Berufstätig-keit entschließen. Sie können sich aber auch direkt nach dem Bachelorabschluss oder nach einer mehr-jährigen beruflichen Tätigkeit für ein Masterstudi-um bewerben. Über das Masterstudium können Sie sich im „Studienangebot Master“ informieren.

2.2 Zwei-Fach-Bachelor

www.uni-potsdam.de/studium/studienangebot/bachelor/zwei-fach-bachelor

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 17

Studienfach | Abschluss LPLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-

voraussetzung

Zulassungsinformation

WiSe 2019/2020 SoSe 2020 1. FS Höheres FS

Anglistik/Amerikanistik

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. EP 1 kein NC kein NC

Betriebswirtschaftslehre

Bachelor of Science (B.Sc.) 90/60 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC

Erziehungswissenschaft

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – NC UP kein NC

Französische Philologie

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. EP 2 kein NC kein NC

Germanistik

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC

Geschichte s!

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC

Gräzistik

Abschluss nach Erstfach 60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC

Italienische Philologie

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. EP 2 kein NC kein NC

Jüdische Studien

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC

Kulturwissenschaft

Bachelor of Arts (B.A.) 90 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC

STUDIENMÖGLICHKEITEN | ZWEI-FACH-BACHELOR

1 Eignungsprüfung | Nur zum 1. Fachsemester2 Eignungsprüfung Kombinationseinschränkungen finden Sie auf Seite 20

s!

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18 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

STUDIENMÖGLICHKEITEN | ZWEI-FACH-BACHELOR

Studienfach | Abschluss LPLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-

voraussetzung

Zulassungsinformation

WiSe 2019/2020 SoSe 2020 1. FS Höheres FS

Latinistik

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. EP 1 kein NC kein NC

Linguistik

Abschluss nach Erstfach 60 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC

Öffentliches Recht

Abschluss nach Erstfach 60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC

Philosophie s!

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC

Polonistik

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. EP 1 kein NC kein NC

Religionswissenschaft

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. – kein NC kein NC

Russistik

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. EP 1 kein NC kein NC

Soziologie s!

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 19

Studienfach | Abschluss LPLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-

voraussetzung

Zulassungsinformation

WiSe 2019/2020 SoSe 2020 1. FS Höheres FS

Spanische Philologie

Bachelor of Arts (B.A.) 90/60 1. – 6. 2. – 6. EP 1 kein NC kein NC

STUDIENMÖGLICHKEITEN | ZWEI-FACH-BACHELOR

1 Eignungsprüfung Kombinationseinschränkungen finden Sie auf Seite 20

s!

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20 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

Zweitfach (60 LP)

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60 L

P

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LP

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P)

Anglistik/Amerikanistik | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Betriebswirtschaftslehre | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Erziehungswissenschaft | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Französische Philologie | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Germanistik | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Geschichte | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Italienische Philologie | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Jüdische Studien | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Kulturwissenschaft | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X X

Latinistik | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Philosophie | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Polonistik | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Religionswissenschaft | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Russistik | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Soziologie | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X

Spanische Philologie | 90 LP X X X X X X X X X X X X X X X X X

Kombinationsmöglichkeiten im Zwei-Fach-Bachelor im Wintersemester 2019/2020 & Sommersemester 2020

STUDIENMÖGLICHKEITEN | ZWEI-FACH-BACHELOR

X Kombination möglichKombination nicht möglich

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 21

„Die Kombination der Studiengänge Kultur-wissenschaft und Germanistik ermöglicht mir

den Zugang zu unterschiedlichen Disziplinen. Die Untersuchung von kulturellen Prozessen und eine kriti-sche Reflexion von Alltags- und Wissenschaftsdiskursen mit den Arbeitstechniken der Germanistik zu verbin-den, bietet mir eine umfängliche Kompetenz in der Geisteswissenschaft. Im Rahmen des Zwei-Fach-Ba-chelors kann ich nicht nur im Bereich Studiumplus interdisziplinär Kurse außerhalb der Philosophischen Fakultät besuchen und so weitere Perspektiven kennen-lernen, es vervielfältigen sich zudem meine beruflichen Chancen.“

Stella Vassillière

Kulturwissenschaft und Germanistik

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22 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

2.3 Lehramtsbezogener Bachelor

Das lehramtsbezogene Bachelorstudium wird mit dem Bachelor of Education (B.Ed.) abgeschlossen. Das darauf aufbauende lehramtsbezogene Master-studium wird mit dem Master of Education (M.Ed.) beendet. Der Master of Education ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes. Infor-mationen zum lehramtsbezogenen Masterstudium entnehmen Sie bitte der Broschüre „Studienangebot Master“ oder der Broschüre „Der Weg ins Lehramt im Land Brandenburg“.

An der Universität Potsdam wird derzeit das Studi-um für folgende Lehrämter angeboten:

Im Masterstudium erfolgt die Schwerpunktsetzung auf die Sekundarstufe I oder die Sekundarstufe II.

Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) (LSek) | 180 LP mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern

Kombination von zwei Fächern (Erstfach & Zweitfach)

Erstfach 69 LP

Zweitfach 69 LP

Bildungswissenschaften (inkl. Inklusionspädagogik) 30 LP

Bachelorarbeit 9 LP

Akademische Grundkompetenzen 3 LP

Lehramt für die Primarstufe (LPri) | 180 LP mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern

Kombination von zwei Fächern (Erstfach & Zweitfach)

Erstfach 33 LP

Zweitfach 33 LP

Grundschulbildung 87 LP

Bildungswissenschaften (inkl. Inklusionspädagogik) 18 LP

Bachelorarbeit 9 LP

Wird in diesem Lehramt der Schwerpunkt Inklusionspä-dagogik (LPI) gewählt, werden die Fächer Deutsch und Mathematik kombiniert

Deutsch 36 LP

Mathematik 36 LP

Inklusionspädagogik 75 LP

Sprache 21 LP

Lernen 21 LP

Emotional-soziale Entwicklung 21 LP

Inklusionspädagogik 12 LP

Bildungswissenschaften 24 LP

Bachelorarbeit 9 LP

Die Bewerbung und die Immatrikulation erfolgen für die gewählten Fächer (Erstfach & Zweitfach)!

Die Bewerbung und die Immatrikulation erfolgen für die gewählten Fächer (Erstfach & Zweitfach)!

STUDIENMÖGLICHKEITEN | LEHRAMTSBEZOGENER BACHELOR

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 23

STUDIENMÖGLICHKEITEN | LEHRAMTSBEZOGENER BACHELOR

Die Bewerbung und die Immatrikulation erfolgen für den Studiengang Lehramt für die Primarstufe Inklusion (Deutsch & Mathematik).

www.uni-potsdam.de/studium/studienangebot/ lehramt

Neben der Entscheidung für das Studium eines lehramtsbezogenen Masterstudiengangs direkt nach dem Bachelorabschluss können Sie sich auch für eine berufliche Tätigkeit oder für ein geeignetes nicht lehramtsbezogenes Masterstudium entschlie-ßen. Über das Masterstudium können Sie sich im „Studienangebot Master“ informieren. Alle Infor-mationen zum Lehramtsstudium können Sie dem Internet oder der Broschüre „Der Weg ins Lehramt

Studienfach | AbschlussKombinations-einschränkung

Lehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-

voraussetzung

Zulassungsinformation

WiSe 2019/2020 SoSe 2020 1. FS Höheres FS

Biologie

Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC

Chemie

Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC

Deutsch

Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. – 6. 2. – 6. – NC UP kein NC

Englisch

Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. – 6. 2. – 6. EP 1 NC UP kein NC

Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) (LSek)

im Land Brandenburg“ entnehmen, die Sie bei der Zentralen Studienberatung erhalten: www.uni-potsdam.de/studium/studienangebot/lehramt

Informationen zu Aufbau und Inhalt des Studiums können den Ordnungen des jeweiligen Faches und den Profilen im Internet entnommen werden.

1 Eignungsprüfung | Nur zum 1. Fachsemester

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24 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

Studienfach | AbschlussKombinations-einschränkung

Lehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-

voraussetzung

Zulassungsinformation

WiSe 2019/2020 SoSe 2020 1. FS Höheres FS

Französisch

Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. – 6. 2. – 6. EP 1 kein NC kein NC

Geographie

Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC

Geschichte

Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. – 6. 2. – 6. – NC UP kein NC

Informatik

Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC

Latein

Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. – 6. 2. – 6. EP 1 kein NC kein NC

Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde

Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. – 6. 2. – 6. – NC UP kein NC

Mathematik

Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC

Musik

Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 1 kein NC kein NC

Physik

Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – kein NC kein NC

Politische Bildung

Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC

STUDIENMÖGLICHKEITEN | LEHRAMTSBEZOGENER BACHELOR

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 25

Studienfach | AbschlussKombinations-einschränkung

Lehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-

voraussetzung

Zulassungsinformation

WiSe 2019/2020 SoSe 2020 1. FS Höheres FS

Polnisch

Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. – 6. 2. – 6. EP 1 kein NC kein NC

Russisch

Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. – 6. 2. – 6. EP 1 kein NC kein NC

Spanisch

Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. – 6. 2. – 6. EP 1 kein NC kein NC

Sport

Bachelor of Education (B.Ed.) – 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 1 NC UP kein NC

Wirtschaft-Arbeit-Technik

Bachelor of Education (B.Ed.) s! 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC

STUDIENMÖGLICHKEITEN | LEHRAMTSBEZOGENER BACHELOR

1 Eignungsprüfung

Bitte beachten Sie folgende Kombinationseinschränkungen im Lehramtsstudium für die Sekundarstufen I+II (allgemeinbildende Schulen) im Bachelor- und Masterstudium auf Grundlage von § 11 LSV

Folgende Fächer können nicht miteinander kombiniert werden: Russisch mit Polnisch Geschichte mit Politische Bildung Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde mit Politische Bildung Geschichte mit Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde

Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Bachelor of Education der Fächerkombination aus Latein mit Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde oder Wirtschaft-Arbeit-Technik keine Anschlussmöglichkeit im lehramtsbezogenen Masterstudium haben.

s!

Bitte beachten Sie folgende Kombinationseinschränkungen für das lehramtsbezogene Masterstudium auf Grundlage von § 11 LSV

Latein | Erfordert die Schwerpunktsetzung Sekundarstufe II im Masterstudium Wirtschaft-Arbeit-Technik | Erfordert die Schwerpunktsetzung Sekundarstufe I im Masterstudium Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde | Erfordert die Schwerpunktsetzung Sekundarstufe I im Masterstudium

Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme des Masterstudiums erneut, falls es Änderungen dieser Regelungen gibt.

s!

Page 26: Studienangebot | BACHELOR · 6 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor & FRISTEN UND TERMINE 1. Fristen und Termine Bei den hier angegebenen Bewerbungs- und Imma-trikulationsfristen

26 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

Studienfach | AbschlussLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-

voraussetzung

Zulassungsinformation

WiSe 2019/2020 SoSe 2020 1. FS Höheres FS

Deutsch

Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC

Englisch

Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 1 kein NC kein NC

Mathematik

Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC

Musik

Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 2 kein NC kein NC

Sachunterricht

Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP kein NC

Sport

Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. EP 2 kein NC kein NC

Studienfach | AbschlussLehrangebot für folgende Fachsemester Besondere Zugangs-

voraussetzung

Zulassungsinformation

WiSe 2019/2020 SoSe 2020 1. FS Höheres FS

Inklusionspädagogik

Bachelor of Education (B.Ed.) 1. | 3. | 5. 2. | 4. | 6. – NC UP | DoSV 3 kein NC

STUDIENMÖGLICHKEITEN | LEHRAMTSBEZOGENER BACHELOR

Lehramt für die Primarstufe (LPri)

Lehramt für die Primarstufe mit Schwerpunktbildung Inklusionspädagogik (LPI)

1 Eignungsprüfung | Nur zum 1. Fachsemester2 Eignungsprüfung3 Vergabe der Studienplätze für das 1. Fachsemester über das Dialogorientierte Serviceverfahren, s. S. 32

s! Als Erstfach muss Deutsch, Mathematik oder Englisch gewählt werden.

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 27

„Besonders gefällt mir an der Universität Potsdam, dass ich fast alle Fächer frei kom-

binieren konnte. Ich studiere nun Politische Bildung und Musik im lehramtsbezogenen Bachelor, was an nur sehr wenigen Hochschulen in Deutschland funk-tionieren würde. So kann ich meine Leidenschaft für zwei ganz unterschiedliche Fachdisziplinen ausleben. Darüber hinaus hat mir die Zentrale Studienbera-tung wirklich geholfen, auch als ich meinen Fach-wechsel von Englisch zu Musik unternommen habe.“

Alexander Lipp

Politische Bildung und Musik (Lehramt für die Sekundarstufen I und II)

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Studienfach | AbschlussLehrangebot für folgende Fachsemester Zulassungsinformation

WiSe 2019/2020 SoSe 2020 1. FS Höheres FS

Rechtswissenschaft

Erste juristische Prüfung /Bachelor of Laws (LL.B.)

1. – 9. / 1. – 6. 2. – 9. / 2.-6. NC UP | DoSV * kein NC

STUDIENMÖGLICHKEITEN | RECHTSWISSENSCHAFT

An der Universität Potsdam besteht durch die pa-rallele Immatrikulation in zwei Studiengänge die Möglichkeit, sowohl den Abschluss Erste juristische Prüfung als auch den Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) zu erhalten. Es ist möglich, den Studiengang ausschließlich mit der Ersten juristischen Prüfung zu beenden, ohne den LL.B. zu erwerben. In diesem Fall kann die Immatrikulation in den Abschluss Ba-chelor of Laws (LL.B.) widerrufen werden. Sie haben aber auch die Option, nach dem Erwerb von 180 Leistungspunkten, für den eine Regelstudienstu-dienzeit von 6 Semestern angegeben ist, den Ab-schluss Bachelor of Laws (LL.B.) zu erwerben und können dann entscheiden, ob Sie damit das Studium beenden oder fortsetzen, um die Erste juristische Prüfung abzulegen. Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang Rechtswissenschaft Erste juristische Prüfung. Die Abschlussbezeichnung im Studien-

platz-Portal lautet Staatsexamen. Bei der Immatriku-lation erfolgt dann die Einschreibung sowohl in den Studiengang Rechtswissenschaft Erste juristische Prüfung als auch in den Bachelorstudiengang. Die Immatrikulation in den Bachelorstudiengang kann bis zum 6. Fachsemester widerrufen werden.

Interessierte Studierende mit ausreichend franzö-sischen Sprachkenntnissen haben die Möglichkeit eines zusätzlichen Studiums des französischen Rechts an der Juristischen Fakultät der Universität Paris Ouest - Nanterre - La Défense und eines fran-zösischen Abschlusses (Licence). Die Bewerbung hierfür kann erst nach der erfolgreichen Immatriku-lation in das Studium der Rechtswissenschaft direkt über die Fakultät erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.jura-potsdam-paris.de

2.4 Erste juristische Prüfung & Ein-Fach-Bachelor – Rechtswissenschaft

* Vergabe der Studienplätze für das 1. Fachsemester über das Dialogorientierte Serviceverfahren, s. S. 32

28 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

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STUDIENMÖGLICHKEITEN | JUNIORSTUDIUM

2.5 Juniorstudium

Im Rahmen des Juniorstudiums haben besonders begabte und überdurchschnittlich leistungsstarke Schüler, die noch keine Hochschulzugangsberechti-gung erworben haben, die Möglichkeit, parallel zur Schule an Lehrveranstaltungen der Universität teil-zunehmen und Leistungspunkte zu erwerben. Diese können auch in einem späteren Studium anerkannt werden.

Die Bewerbung für das Juniorstudium ist immer nur zum jeweiligen Wintersemester möglich. Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.

Alle Informationen zum Juniorstudium erhalten Sie hier: www.uni-potsdam.de/studium/studienangebot/juniorstudium

Ansprechpartnerin für Juniorstudierende

Bettina HertrichTelefon: +49 331 977-4926E-Mail: [email protected]

„Das Juniorstudium war die schönste Zeit in meinem Leben. Ich konnte viele neue Dinge lernen,

mich für die unterschiedlichsten Dinge begeistern und hatte bei meinem richtigen Studienstart nicht mehr so viel Angst wie Andere. Man lernt sehr viele Leute kennen, die einem immer mit einer offenen Tür und einem offenen Ohr zur Seite stehen und selbst wenn mal nicht alles nach Plan läuft, findet man immer eine gute Lösung, man muss nur danach fragen. Ich kann also nur jedem raten, sich für ein Juniorstudium zu bewerben, nicht umsonst bin ich jetzt stolze Erstsemesterstudentin hier an der Universität Potsdam.“

Neeltje Marie Schilling

Juniorstudentin 2016-2018 (Biowissenschaften und Mathematik)

Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 29

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Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Wege, ein Studium an der Universität Potsdam aufzunehmen. Welcher Weg gegangen werden muss, hängt vom jeweiligen Studiengang ab. Es wird zwischen Studi-engängen ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC) und mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP) unterschieden.

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC)Wer alle Zugangsvoraussetzungen für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfüllt, kann die Im-matrikulation für diese Studiengänge vornehmen. An der Universität Potsdam erfolgt die Beantragung der Immatrikulation für diese Studiengänge zu-nächst (15.08. – 15.09.) online: www.uni-potsdam.de/studium/zugang

Nach Erfassung der Daten wird ein Immatrikula-tionsantrag erstellt, der vom Antragsteller ausge-druckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg eingereicht wird.

Bei Bewerbern mit einer ausländischen Hochschul-zugangsberechtigung muss vor Beantragung der Immatrikulation geprüft werden, ob die Hochschul-zugangsberechtigung an der Universität Potsdam zum Studium berechtigt. Diese Prüfung kann von uni-assist e.V. oder vom Staatlichen Schulamt Cott-bus vorgenommen werden. Die Prüfung der Hoch-

schulzugangsberechtigung ersetzt dabei jedoch nicht die Beantragung der Immatrikulation über das Portal der Universität Potsdam!

3. Bewerbung und Immatrikulation

BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

30 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

Staatliches Schulamt Cottbus

ZeugnisanerkennungsstelleKatrin RimpelBlechenstraße 103046 CottbusTelefon: +49 355 4866-518

uni-assist e.V.

Universität Potsdamc/o uni-assist e.V.11507 BerlinE-Mail: [email protected]: www.uni-assist.de

Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschrän-kung (NC UP)Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. Für das Auswahlverfahren muss eine Bewerbung erfolgen. Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, muss eine Auswahl getroffen wer-den. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren

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Kommunikation

Als Bewerber müssen Sie dafür sorgen, dass Sie Mit-teilungen der Universität Potsdam auf schnellstem Wege erreichen. Mitteilungen verschicken die Universi-tät Potsdam und die Stiftung für Hochschulzulassung u.a. per E-Mail. Bitte prüfen Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner auf eingegangene Nachrichten aus der Universität Potsdam sowie von der Stiftung für Hoch-schulzulassung. Sie sollten gegebenenfalls überlegen, ob Sie Angehörige beauftragen, die Post für Sie in Emp-fang zu nehmen und Sie umgehend zu benachrichtigen oder durch die Erteilung einer Vollmacht zu ermächti-gen, die von der Universität Potsdam geforderten Unter-lagen form- und fristgerecht einzureichen.

Vergessen Sie bei der Einsendung von Unterlagen bit-te nicht, Ihre Absenderangaben auf dem Briefumschlag anzugeben. Aus Kostengründen können nur ausrei-chend frankierte Briefsendungen angenommen wer-den. Senden Sie Ihre Antragsunterlagen rechtzeitig ab, um die Ausschlussfristen einzuhalten. Die fristgerechte Abgabe von Unterlagen ist auch durch Einwurf in den Briefkasten des Dezernats für Studienangelegenheiten, Am Neuen Palais 10, Haus 8, 14469 Potsdam möglich. Der Briefkasten befindet sich im Innenhof von Haus 8 und kann auch außerhalb der Öffnungszeiten erreicht werden.

BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 31

und Auswahlverfahren finden Sie unter www.uni-potsdam.de/studium/zugang.

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32 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

Hinweise für internationale Bewerber und Staaten-loseBei Bewerbern mit ausländischer Hochschulzu-gangsberechtigung ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich (z.B. DSH-Stufe 2). Dieser Nachweis muss spätestens zur Immatrikula-tion erbracht werden.

Wichtige Termine für das DoSV

15.07.2019 Ende der Bewerbungsphase

16.07. – 15.08.2019 Koordinierungsphase 1

16.08. – 18.08.2019 Entscheidungsphase

19.08. – 24.08.2019 Koordinierungsphase 2

Weitere Informationen:https://sv.hochschulstart.de/index.php?id=1982

Deutschkurs (DSH+)Zur Vorbereitung auf die DSH bietet die Universität Potsdam einen Vorbereitungskurs im Umfang eines vollen Semesters an. Weitere Informationen unter: www.uni-potsdam.de/zessko/studieneingangsphase/international/dsh-kurs

Hinweise zur Bewerbung über das Dialogorientierte Serviceverfahren (hochschulstart.de)Durch das dialogorientierte Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung soll die Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung bundesweit koordiniert werden. Im Wintersemester 2019/2020 wird die Universität Potsdam die Vergabe der Studienplät-ze für alle Ein-Fach-Bachelorstudiengänge und den Studiengang Erste juristische Prüfung Rechtswis-senschaft über das dialogorientierte Serviceverfah-ren organisieren. Vor der Online-Bewerbung im Stu-dienplatz-Portal der Universität Potsdam ist daher eine vorherige Anmeldung auf www.hochschulstart.de notwendig. Im Bewerbungsprozess ist für diese Studiengänge Ihre aktive Mitarbeit erforderlich. Bit-te informieren Sie sich hierzu unter: www.hochschulstart.de.

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 33

BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

ZweitstudiumAls Zweitstudienbewerber gilt, wer zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Studium an einer deut-schen Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat und dies durch ein Zeugnis belegen kann. Für die Bewertung des Zweitstudienantrages zur Aufnahme eines Studiengangs mit örtlicher Zugangsbeschrän-kung (NC UP) werden die rechtlichen Rahmenbe-dingungen des Landes Brandenburg zu Grunde ge-legt. Informationen im Internet unter:www.uni-potsdam.de/studium/zugang/zweitstudium

Für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC) gilt der Abschnitt zur Immatrikulation.

Hochschul- und Studiengangwechsler Studierende der Universität Potsdam oder an-derer Hochschulen, die sich für den Einstieg in ein höheres Fachsemester, für welches ein Lehr-angebot existiert (siehe Kapitel „Studienmög-lichkeiten“), interessieren, erhalten im Studien-büro/Studierendensekretariat der Universität Potsdam oder unter: www.uni-potsdam.de/studium/ konkret/studienorganisation/hochschulwechsel alle er-forderlichen Informationen. Grundsätzlich müssen die Bewerber zwei Schritte vollziehen: In einem ersten Schritt muss bei den jeweiligen Prüfungsaus-schüssen bzw. beim Studienbüro der Juristischen Fakultät die Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragt werden. In einem zweiten Schritt kann mit der vorgenommenen Einstufung für die Studiengän-ge mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC UP) die Bewerbung vorgenommen werden. Für Stu-diengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt die Immatrikulation nach den Vorgaben des nachfolgen-den Abschnittes zur Immatrikulation.

Bearbeitungszeit im Prüfungsausschuss einplanen: Die Beantragung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei den jeweiligen Prüfungsaus-schüssen bzw. im Studienbüro der Juristischen Fakul-tät sollte rechtzeitig (mindestens 6 Wochen) vor Be-werbungsschluss erfolgen. Die Formblätter sind unter: www.uni-potsdam.de/studium/konkret/formulare/anerkennung-von-leistungen erhältlich. Eine vorherige Konsultation beim Studienfachberater wird empfohlen.

Achtung

Eine Einstufung in ein Fachsemester durch den zuständi-gen Prüfungsausschuss bzw. das Studienbüro der Juristi-schen Fakultät beinhaltet noch keine Studienplatzgaran-tie. In Studiengängen mit einer örtlichen Zulassungsbe-schränkung (NC UP) ist zusätzlich eine Zulassung nach einer Bewerbung erforderlich. Eine Zulassung für höhere Fachsemester kann nur erfolgen, wenn freie Studienplät-ze zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingun-gen des Landes Brandenburg.

Achtung

Studierende der UP beantragen den geplanten Wechsel in zulassungsfreie Studiengänge im Studienbüro/Studie-rendensekretariat bereits im Rückmeldezeitraum.

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34 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

Bewerbungen sind grundsätzlich nur für Studien-gänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung erfor-derlich. Diese sind im Kapitel „Studienmöglichkei-ten“ mit dem Kürzel NC UP gekennzeichnet.

Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt zu-nächst online über das Studienplatzportal www.uni-potsdam.de/studium/zugang/bewerbung-bachelor.

Vor der Online-Bewerbung muss unter www.hochschulstart.de für alle Ein-Fach-Bachelorstudiengän-ge und den Studiengang Erste juristische Prüfung Rechtswissenschaft für das 1. Fachsemester eine Re-gistrierung vorgenommen werden.

3.1 Bewerbung für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP)

SonderanträgeSonderanträge im Rahmen der Bewerbung für ein Studium an der Universität Potsdam sind Härtefall-anträge sowie Anträge zur Verbesserung der Warte-zeit oder zur Verbesserung der Durchschnittsnote. Sie können ausschließlich bei der Bewerbung für das 1. Fachsemester innerhalb der Ausschlussfristen ge-stellt werden. Zweitstudienbewerber können keineSonderanträge stellen. Die Beurteilung und die Be-wertung von Sonderanträgen erfolgt auf der Grundla-ge der rechtlichen Rahmenbedingungen des LandesBrandenburg. Die Antragsformulare und Merkblät-

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 35

DienstleistendeBewerber für Studiengänge mit örtlicher Zulas-sungsbeschränkung (NC UP), die bei Beginn oder während der Absolvierung eines Dienstes einen Studienplatz erhalten, diesen jedoch auf Grund des Dienstes nicht annehmen können, werden be-vorzugt ausgewählt, wenn sie sich spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende erneut dafür bewerben, sofern das Studienangebot noch besteht. Ein vorher ergangener Zulassungsbescheid bzw. der Rückstellungsbescheid bei Studiengängen, die über das DoSV koordiniert werden, ist beizu-fügen (Kopie) und die Inanspruchnahme ist im Rahmen der Online-Bewerbung anzugeben. Diese Regelung gilt ausschließlich für Bewerber für ein Erststudium für das 1. Fachsemester.

Als Dienst gilt: eine Dienstpflicht nach Artikel 12a des Grundge-setzes (Wehr-, Zivildienst) bis zur Dauer von drei Jahren

freiwilliger Wehrdienst nach dem Wehrpflichtge-setz

Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfrei-willigendienstgesetz

ein Jugendfreiwilligendienst (soziales, ökologi-sches Jahr, europäischer Freiwilligendienst, För-derprogramme „Weltwärts“, „Kulturweit“)

BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

mindestens zwei Jahre Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfergesetz

Betreuung oder Pflege eines leiblichen oder adop-tierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflege-bedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren

Bei EU-Ausländern und Bildungsinländern wird entweder ein in Deutschland oder ein im Ausland geleisteter Dienst (sofern er einem deutschen Dienst gleichwertig ist) berücksichtigt.

Der Dienst muss durch vorliegende Nachweise be-legt werden können.

Wie erfolgt die Auswahl?Bewerbung für das 1. FachsemesterDie Vergabe von Studienplätzen für das 1. Fachse-mester für Studiengänge mit örtlicher Zulassungs-beschränkung (NC UP) erfolgt entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes Bran-denburg. Der Bewerber erhält nach Durchführung des allgemeinen Auswahlverfahrens entweder ei-nen Zulassungsbescheid oder einen Ablehnungs-bescheid. Für Mehrfachstudiengänge (Abschlüsse Bachelor of Education und Zwei-Fach-Bachelor) werden die Bescheide fachbezogen erstellt. Eine Zu-lassung in Mehrfachstudiengängen liegt somit nur vor, wenn für alle Teilfächer ein Zulassungsbescheid ergangen ist. Erfolgt die (Gesamt-) Zulassung, muss innerhalb der im Bescheid genannten Frist im Stu-dienplatz-Portal und für DoSV-Studiengänge zusätz-lich im Portal der Stiftung für Hochschulzulassung die Annahme des Studienplatzes erklärt werden und die Immatrikulation beantragt werden. Dies umfasst auch die Einsendung der entsprechenden Unterlagen auf dem Postweg. Wird der Studienplatz

ter können im Studienbüro/Studierendensekretariat der Universität Potsdam angefordert oder im Internet unter: www.uni-potsdam.de/studium/zugang/formu lare abgerufen werden. Es ist empfehlenswert, sich bereits vor der Beantragung eines Härtefalls durch den Beauftragten für Studierende mit Behinderung beraten zu lassen (siehe Seite 54).

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36 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

dienplätze vorhanden, wird kein Auswahlverfahren durchgeführt.

Clearing-/Losverfahren für ein erstes FachsemesterFalls nach Abschluss der Koordinierungsverfahren/Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester nicht alle Studienplätze eines Faches besetzt sind, werden diese Studienplätze durch Los vergeben. Alle Infor-mationen stehen rechtzeitig auf den Internetseiten (www.uni-potsdam.de/studium/zugang/bewerbung- bachelor) bereit.

innerhalb der Frist nicht angenommen, wird der Zu-lassungsbescheid unwirksam und der Studienplatz wird dann im Nachrückverfahren an einen anderen Bewerber vergeben.

Für alle Ein-Fach-Bachelorstudiengänge und den Studiengang Erste juristische Prüfung Rechtswis-senschaft werden die Zulassungsbescheide durch die Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag der Universität Potsdam verschickt, sofern der post-alische Bescheidversand vom Bewerber gewünscht war. Grundsätzlich werden die Bescheide online im Portal der Stiftung für Hochschulzulassung bekannt gegeben.

Gemäß BbgHZG/HZV stehen 3 % der Studien-plätze in Studiengängen mit örtlicher Zulassungs-beschränkung (NC UP) für Zweitstudienbewer-ber bereit. Die Studienplätze werden nach einer Messzahl, die aus den Kriterien „Prüfungsergeb-nis des Erststudiums“ und „Gründe für das Zweit-studium“ gebildet wird, vergeben. Detaillierte Informationen zum Auswahlverfahren erhalten Sie hier: www.uni-potsdam.de/studium/zugang/zweitstudium

Bewerbung für ein höheres FachsemesterEine Zulassung für höhere Fachsemester kann nur für freie Studienplätze im jeweiligen Semester ent-sprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes Brandenburg erfolgen. Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Anzahl der freien Studien-plätze erfolgt die Auswahl entsprechend der recht-lichen Rahmenbedingungen. Sind keine freien Stu-

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 37

3.2 Immatrikulation nach der Zulassung für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP) & für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC)

BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

Die Immatrikulation in Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC UP) ist nur mög-lich, wenn ein Zulassungsbescheid erteilt wurde. In Mehrfachstudiengängen müssen für alle Teilfächer Zulassungsbescheide vorliegen. Der Antrag auf Im-matrikulation kann nach Eingabe der vollständigen Daten im Studienplatz-Portal ausgedruckt werden, die Fristen und eine Liste der einzureichenden Un-terlagen sind dem Immatrikulationsantrag zu ent-nehmen. Die Beantragung der Immatrikulation für

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (kein NC) erfolgt zunächst (15.08. – 15.09.) online im Stu-dienplatz-Portal. Nach Eingabe der Daten kann der Antrag auf Immatrikulation ausgedruckt werden. Dieser ist mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg bis zum 15.09. einzusenden.

www.uni-potsdam.de/studium/zugang/immatrikulation-bachelor

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Bei Vollständigkeit der Unterlagen senden wir Ih-nen ausschließlich per E-Mail eine Zahlungsauffor-derung für den Semesterbeitrag zu. Nach Eingang des Geldes auf dem Konto der Universität Potsdam wird die Immatrikulation vollzogen.

Bei Bewerbern mit einer ausländischen Hochschul-zugangsberechtigung, die sich für einen zulassungs-freien Studiengang immatrikulieren möchten, muss in einem ersten Schritt geprüft werden, ob sie die Voraussetzungen für ein Studium (Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung) erfüllen. Diese Anerkennung kann durch das Staatliche Schulamt Cottbus oder durch uni-assist e.V. vorgenommen werden. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Immatrikulation über das Studienplatz-Portal der Universität Potsdam beantragt werden.

Kontakt uni-assist e.V. (für internationale Bewerber)

Universität Potsdamc/o uni-assist e.V.11507 BerlinE-Mail: [email protected]: www.uni-assist.de

BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

38 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

Staatliches Schulamt Cottbus

ZeugnisanerkennungsstelleKatrin RimpelBlechenstraße 103046 CottbusTelefon: +49 355 4866-518

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Zugangsberechtigt zu einem Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor & Erste juristische Prüfung) führt, ist, wer eine der nachfolgenden Qualifikationen nachweisen kann:

Schulische Hochschulzugangsberechtigungen1. Allgemeine Hochschulreife (Nachweis: Abitur)2. Fachgebundene Hochschulreife (in der entspre-

chenden Fachrichtung im grundständigen Studi-um an der Universität Potsdam)

3. Fachhochschulreife (Haben Sie nur eine Beschei-nigung des schulischen Teils der Fachhochschul-reife, ist dies nicht ausreichend. Nur zusammen mit dem praktischen, berufsbezogenen Teil kön-nen Sie die volle Fachhochschulreife erlangen. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist in diesen Fällen das Schulamt zuständig, in dessen Geltungsbereich der schulische Teil ab-solviert wurde.)

4. Fachgebundene Fachhochschulreife (in der ent-sprechenden Fachrichtung im grundständigen Studium an der Universität Potsdam)

5. Berufsqualifizierender Hochschulabschluss

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung 1. Bestandene Meisterprüfung aufgrund §§ 45, 51a,

122 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998, die

3.3 Hochschulzugangsberechtigungen

BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 geändert worden ist oder der Erwerb einer der Meisterprüfung gleichwertigen Berechtigung gemäß § 7 Absatz 2a der Handwerksordnung

2. Fortbildungsabschluss aufgrund §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 zu-letzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 oder nach den §§ 42, 42a der Hand-werksordnung, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst haben

3. Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Schiffsoffi-zier-Ausbildungsverordnung – ersetzt durch die Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt (Seeleute-Befähigungsver-ordnung), gültig ab dem 01.06.2014, das auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden um-fassenden Lehrgang beruht

4. Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trä-gerschaft oder einer staatlich anerkannten Fach-schule in freier Trägerschaft im Sinne des § 28 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011 oder einen Abschluss ei-ner vergleichbaren Ausbildung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland

5. Unter den Nummern 1 und 2 genannten Fortbil-dung vergleichbare Qualifikation aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnah-

Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 39

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40 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

Bei ausländischer Hochschulzugangsberechtigung ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich (z.B. DSH-Stufe 2). Dieser Nachweis muss spätestens zur Immatrikulation erbracht wer-den.

Hochschulzugangsberechtigung durch vorheriges Studium (Bewerber ohne schulische oder berufliche Hochschulzugangsberechtigung für das Land Bran-denburg)Die Hochschulzugangsberechtigung kann unter den folgenden Bedingungen auch zuerkannt wer-den, wenn keine schulische oder berufliche Hoch-schulzugangsberechtigung für das Land Branden-burg vorliegt:Wer mindestens zwei Semester in einem Studien-gang an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland studiert und die in diesem Zeitraum erforderlichen Leistungsnachweise erworben hat, kann das Studium in dem gleichen oder einem eng verwandten Studiengang an der Universität Potsdam fortsetzen. Für die Prüfung der Voraussetzungen, ob eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, müs-sen eine aktuelle Leistungsübersicht sowie Unter-lagen, aus denen der Studienverlauf ersichtlich ist, vorgelegt werden.

BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

Staatliches Schulamt Cottbus

ZeugnisanerkennungsstelleKatrin RimpelBlechenstraße 103046 CottbusTelefon: +49 355 4866-518

me für Berufe im Gesundheitswesen oder im Be-reich der sozialpflegerischen oder pädagogischen Berufe

6. Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine für das be-absichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung mit einer danach erworbenen mindestens zweijährigen Berufserfahrung (in der entsprechenden Fachrichtung im grundstän-digen Studium an der Universität Potsdam)

Bewerberinnen und Bewerber mit einer beruflichen Qualifikation können bereits vor der Bewerbung feststellen lassen, ob ihre Qualifikation einer Hoch-schulzugangsberechtigung für die Universität Pots-dam entspricht.

Ansprechpartnerin für beruflich Qualifizierte

Bettina HertrichTelefon: +49 331 977-4926E-Mail: [email protected]/de/studium/zugang/hochschulzugangohneabitur

Zum Studium an der Universität Potsdam kann auch zugelassen werden, wer eine im Ausland erworbene Qualifikation nachweist, die einer der oben genann-ten Nachweise entspricht und die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachweist.

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 41

BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

GasthörerZu bestimmten Lehrveranstaltungen können Inte- ressierte, die nicht an einer Hochschule immatri- kuliert sind und keinen formalen Abschluss anstre-ben, als Gasthörer registriert werden. Gasthörer erhalten keinen Studierendenstatus und sind nicht Mitglieder der Universität. Die Genehmigung zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen im Umfang von maximal 8 SWS erfolgt nach Maß-gabe der vorhandenen Kapazitäten. Sie kann nur erteilt werden, wenn hierdurch keine Haupthörer oder Nebenhörer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Hierzu muss in einem ersten Schritt die Genehmigung des Lehrenden für die jeweilige Lehr-veranstaltung eingeholt werden. In einem zweiten Schritt kann die Antragstellung für die Gasthörer-schaft (Antragstellung bis zum 31.10. für das Win-tersemester bzw. bis zum 30.04. für das Sommerse-mester) beim Studienbüro/Studierendensekretariat erfolgen. Gasthörer müssen eine Gasthörergebühr zahlen. Weitere Informationen können Sie dem Internet entnehmen: www.uni-potsdam.de/de/studium/studienangebot/gasthoerer-nebenhoerer

3.4 Gasthörer und Nebenhörer

NebenhörerEingeschriebene Studierende anderer Hochschulen im Geltungsbereich der Gesetze der Hochschulen der deutschen Bundesländer können nach Maß-gabe der Kapazitäten auf Antrag als Nebenhörer mit der Berechtigung zum Besuch von einzelnen Lehrveranstaltungen in den Fächern, in denen eine Immatrikulation vorliegt, zugelassen werden. Entsprechende formgebundene Anträge sind bis zum 31.10. (für das Wintersemester) bzw. 30.04. (für das Sommersemester) an das Studienbüro/Studierendensekretariat zu richten. Nach Maßga-be des Faches und mit Zustimmung des Prüfers können Nebenhörer einzelne Leistungsnachwei-se erwerben. Im Rahmen der Nebenhörerschaft können insgesamt maximal 18 Leistungspunk-te pro Semester erworben werden. Nebenhörer sind nicht Mitglieder der Universität Potsdam. Wei-tere Informationen können Sie dem Internet ent-nehmen: www.uni-potsdam.de/de/studium/studienangebot/gasthoerer-nebenhoerer

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42 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

In einigen Studiengängen ist es möglich, das Teil-zeitstudium zu beantragen. Das Teilzeitstudium begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung eines speziellen Teilzeitcurriculums, sondern stellt eine individuelle Streckung des Stu-diums in bestehenden Vollzeitstudiengängen dar, indem Studierende höchstens die Hälfte der für das jeweilige Semester vorgesehenen Aufwendungen für ein Vollzeitstudium betreiben. Die Studierenden integrieren sich dabei in den normalen Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb, eine zeitliche Anpassung der Lehrveranstaltungen an ein Teilzeitstudium fin-det nicht statt.

3.5 Teilzeitstudium

BEWERBUNG UND IMMATRIKULATION

Wenn das Studium im Rahmen eines Kombinati-onsstudienganges erfolgt, ist ein Teilzeitstudium dann möglich, wenn in allen Teilstudiengängen die Eignung für das Teilzeitstudium festgestellt wurde. Die Beantragung des Teilzeitstudiums erfolgt beim Studienbüro/Studierendensekretariat. Weitere In-formationen sowie die Liste der geeigneten Fächer erhalten Sie unter: www.uni-potsdam.de/studium/konkret/studienorganisation/teilzeitstudium

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 43

4. Besondere Zugangsvoraussetzungen - Eignungsprüfungen

Einige Studiengänge an der Universität Potsdam haben besondere Zugangsvoraussetzungen. Nähe-re Informationen finden Sie in den Ordnungen zur Eignungsprüfung. Die Nachweise über das Bestehender Prüfung müssen bereits bei der Bewerbung vor-handen sein und sind bei der Beantragung der Im-matrikulation vorzulegen.

Neben den nachstehend aufgelisteten Prüfungen bieten die Fächer der Romanistik, die Fächer der Linguistik und die Studiengänge Ernährungswis-senschaft und Rechtswissenschaft den Bewerbern auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, ihre persönli-che Eignung für das Studium im Rahmen von On-line-SelfAssessments zu überprüfen:www.uni-potsdam.de/studium/zugang/vor-bewerbung-immatrikulation/ep-efp

BESONDERE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Für folgende Studiengänge sind an der Universität PotsdamEignungsprüfungen nachzuweisen:

Studienfach Bachelor

Angewandte Kultur- und Translations-studien (deutsch-polnisch)

Ein-Fach

Anglistik/Amerikanistik Zwei-Fach

Englisch lehramtsbezogen

Französische Philologie Zwei-Fach

Französisch lehramtsbezogen

Italienische Philologie Zwei-Fach

Latinistik Zwei-Fach

Latein lehramtsbezogen

Musiklehramtsbezogen: Fach der Sekundarstufen

Musiklehramtsbezogen: Fach der Primarstufe

Polonistik Zwei-Fach

Polnisch lehramtsbezogen

Russistik Zwei-Fach

Russisch lehramtsbezogen

Spanische Philologie Zwei-Fach

Spanisch lehramtsbezogen

Sport lehramtsbezogen

Sportmanagement Ein-Fach

Sporttherapie und Prävention Ein-Fach

Informationen zu den Terminen, zur Anmeldung, zum Inhalt und möglichen Äquivalenzleistungen finden Sie im Internet:www.uni-potsdam.de/de/studium/zugang/vor-bewerbung-immatrikulation/ep-efp

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STUDIEREN AN DER UNIVERSITÄT POTSDAM

Mit ihrer Gründung im Jahr 1991 gehört die Uni-versität Potsdam zu den jüngsten Deutschlands und hat sich seitdem einen herausragenden Platz in der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft der Re-gion Berlin-Brandenburg erarbeitet. Die Uni setzt auf ein breites grundständiges Studienangebot mit einem ausgeprägten interdisziplinären Forschungs-profil. Die Studierenden können unter einer Viel-zahl von Ein-Fach- und Kombinationsstudiengängen wählen und ihren individuellen Begabungen und Neigungen nachgehen.

Einige Studienrichtungen gibt es in dieser Form ausschließlich an der Universität Potsdam: Die Jü-dische Theologie, Patholinguistik oder IT-System Engineering gehören dazu. Neben dem breiten Angebot – wozu die im Land Brandenburg einzig-artigen Lehramtsstudiengänge gehören - sprechen zahlreiche andere Gründe für ein Studium an der Potsdamer Alma Mater.

Einheit von Lehre und PraxisPotsdams außergewöhnliche Vielzahl an außeruni-versitären Forschungseinrichtungen bietet nicht nur Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem Studium, sondern fördert auch den Dialog zwischen Theorie und wissenschaftlicher Praxis. Das kommt auch der Lehre zugute, die in Potsdam nicht losgelöst be-

5.1 Wo Wissen wächst – Zukunft studieren mit Profil

trachtet wird, sondern stets eingebunden und ange-trieben ist durch aktuelle Forschungsergebnissen in den Fakultäten und außerhalb der Universität.

Beim Übergang vom Studium in den Beruf hilft der Career Service. Einzelne Institute sowie das Zent-rum für Gründung, Innovation, Wissens- und Tech-nologietransfer (Potsdam Transfer) begleiten die Studierenden beim Berufseinstieg oder bei der Un-ternehmensgründung. Auch neben der fachwissen-schaftlichen Ausbildung können die Studierenden bereits während ihres Studiums wichtige Schlüs-selkompetenzen erwerben und besondere Schwer-punkte setzen, die beim Einstieg helfen.

Ausgezeichnet mit „Exzellenz in der Lehre“Exzellenz in der Lehre – das ist nicht nur der An-spruch der Universität Potsdam, sondern auch der Name des Wettbewerbs des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft und der Kultusministerkon-ferenz, die das Konzept der Hochschule mit dem Ersten Preis ausgezeichnet haben. Diesen hohen Standard zu halten und auszubauen, fühlt sich die Universität verpflichtet. Sie setzt dabei vor allem auf das Feedback von Studierenden und studentischen Gremien, mit denen im Dialog Bestehendes evalu-iert und Neues erdacht wird.

5. Studieren an der Universität Potsdam

44 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

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STUDIEREN AN DER UNIVERSITÄT POTSDAM

Links

Studienangebot im Internetwww.uni-potsdam.de/studium/studienangebot

Zentrum fur Lehrerbildung & Bildungsforschungwww.uni-potsdam.de/zelb

Career Servicewww.uni-potsdam.de/career-service

Potsdam Transferwww.potsdam-transfer.de

Zentrum für Qualitätsentwicklung in Lehre & Studiumwww.uni-potsdam.de/zfq

Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzenwww.uni-potsdam.de/zessko

Allgemeiner Studierendenausschusswww.asta.uni-potsdam.de

Diese Bemühungen um die kontinuierliche Verbes-serung von Lehre und Studium spiegelt sich auch darin wider, dass die Uni Potsdam als eine der ers-ten deutschen Hochschulen das Siegel der Syste-makkreditierung erhalten hat. Einfach gesprochen findet damit unter Beteiligung aller Akteure eine hochschulinterne Reflexion der Qualität von Studi-enprogrammen statt, die eine externe Qualitätsprü-fung (im Rahmen von Programmakkreditierungen) ersetzt. So scheut die Uni Potsdam keine Anforde-rungen der Zukunft – und Wissen wächst.

Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 45

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46 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

STUDIEREN AN DER UNIVERSITÄT POTSDAM

Die drei großen Standorte der Universität – Am Neuen Palais, Golm und Griebnitzsee – verteilen sich über die gesamte Stadt und sind somit einge-bettet in die einzigartige Kultur- und Wissenschafts-landschaft Potsdams. Trotz der Distanzen gelangen Studierende per Bus und Bahn in kurzer Zeit von einem Campus zum anderen. Dabei setzt sich die Universität das Ziel, Pflichtveranstaltungen über-schneidungsfrei zu organisieren. Das Semesterti-cket sorgt für Mobilität rund um die Uhr - im ge-samten Land Brandenburg und in Berlin.

Der Campus Am Neuen Palais beherbergt die Insti-tute der Philosophischen Fakultät – passend dort, wo vis-à-vis der „Philosophenkönig“ Friedrich der Gro-ße einst den Park Sanssouci mit seinem berühmten Sommerschloss errichteten ließ. Geschichte, Philo-sophie und Religionswissenschaften sind in dieser barocken Umgebung ebenso beheimatet wie die Sprachen und Literatur, Künste und Medien. Am Neuen Palais befindet sich auch die zentrale Verwal-tung einschließlich der Studienberatung und des International Office.

5.2 Eine Universität – drei Standorte

Die Human- und Naturwissenschaften finden sich am Standort Golm wieder – einem hochmodernen Wissenschaftspark im Westen Potsdams, deren moderne Architektur keinen stärkeren Kontrast zur ländlichen Idylle der Umgebung bieten könnte. Drei Max-Planck- und zwei Fraunhofer-Institute in unmittelbarer Nähe stehen beispielhaft für das dicht geknüpfte Netzwerk an Spitzenforschung, von dem die Potsdamer Studierenden hier profitieren.

Zwischen den Babelsberger Filmstudios und dem Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf – dort wo einst der eiserne Vorhang verlief – liegt heute der mo-dern ausgestattete Campus Griebnitzsee mit seiner Juristischen, der Wirtschafts- und Sozialwissen-schaftlichen Fakultät sowie der Digital Engineering Fakultät. Aber auch das Institut für Informatik und Computational Science ist hier zu Hause.

www.uni-potsdam.de/up-entdecken/up-vor-ort/potsdam

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 47

„Von Norden nach Süden, von Osten nach Westen – mit dem Semesterticket kann ich

einmal durch ganz Brandenburg und Berlin fahren. Mit dem Bezahlen des Semesterbeitrags erhalte ich meine Fahrkarte und kann sie das ganze Semester über nutzen. Somit stellt sowohl das Pendeln zwischen den Universitätsstandorten, als auch der Besuch meiner Eltern in Südbrandenburg kein Problem dar. Natürlich bietet mir das Semesterticket noch weitere Vorteile, zum Beispiel die Fahrradmitnahme im Bereich Berlin ABC und Potsdam ABC. Aber auch die Fähren, beispielsweise in Potsdam, kann ich mit dem Semester-ticket nutzen.“

Charlott Thomas

Mathematik und Deutsch (Lehramt für die Sekundarstufen I und II)

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48 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

RUBRIK

Das offene und tolerante Klima an der Uni sorgt für ideale Bedingungen für Studierende aus dem Ausland, Studierende mit Kindern, Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinde-rung und allen anderen gleichermaßen. Kontakt zu Kommilitonen erleichtert der persönliche Charakter der Hochschule. Die Universität wirkt aktiv dafür, dass Potsdam ein Ort für Teilhabe bleibt und hat bei Hürden und Problemen passende Ansprechpartner, die begleitend zur Seite stehen.

Die Buddy-Initiative des International Office beglei-tet den Austausch deutscher und internationaler Studierender – ein Austausch, von dem beide Seiten

5.3 Eine Universität für alle

profitieren. Die moderne Ausstattung an den ver-schiedenen Standorten sorgt für annähernde Barri-erefreiheit. Ausgezeichnet ist die Universität außer-dem für ihre Familienfreundlichkeit. Dafür finden sich verschiedene Betreuungsangebote, Spielplätze und separate Eltern-Kind-Räume, um Studium und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen zu kön-nen.

Alle Studierenden der Universität finden gleicher-maßen sowohl in den einzelnen Fächern als auch in den zentralen Bereichen immer ein offenes Ohr für ihre Anliegen (ab Seite 52).

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 49

„Im Laufe meines Linguistikstudiums an der Universität Potsdam entwickelte sich bei mir

2016 eine chronische Erkrankung, die mich soweit einschränkte, dass ich weniger Kurse belegen musste. Im Rahmen einer psychologischen Beratung wurde ich ermutigt, mich an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung zu wenden. Gemeinsam erarbeiteten wir die Anträge auf Nachteilsausgleiche, die mir es ermöglichten, mein Studium erfolgreich fortzusetzen. Ich bekam jedoch nicht nur bei der effektiven Semes-terplanung Hilfe, sondern wurde auch zur Selbstent-faltung motiviert. So engagierte ich mich als studenti-sche Hilfskraft oder schaffte es ein Teilzeitpraktikum durchzuführen.“

Ly Tran

Linguistik

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50 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

5.4 Der Studienort Potsdam: Studieren – Arbeiten – Leben

Mit seinem imposanten Welterbe ist Potsdam jähr-lich Magnet für Millionen Besucher aus der ganzen Welt. Der historische Charme der brandenburgi-schen Landeshauptstadt ist aber nur eines von vielen Facetten des wirtschaftlich wie kulturell florieren-den Zentrums vor den Toren Berlins. Im Kontrast zwischen feudalen Bauten und moderner Architek-tur ist die städtische Identität zusehends durch eine junge, studentische Szene geprägt. Mittlerweile ist die nach der Wiedervereinigung gegründete Uni-versität nicht mehr aus Potsdam wegzudenken.

Auch abseits des Studiums ist die Stadt heute ein Ort mit Perspektive: Allein die außergewöhnlich hohe Dichte an verschiedenen Forschungsinstitu-ten bietet qualifizierte Beschäftigungsfelder. Bio-technologie-Firmen und Großunternehmen in der IT-Branche prägen die Stadt als einen Ort für In-novation und Fortschritt. Als Landeshauptstadt mit Staatskanzlei, Ministerien und Behörden und der unmittelbaren Nähe zur Bundeshauptstadt bieten sich vielfältige Karrierechancen in Institutionen aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft.

Viel Grün und die zahlreichen Seen bieten abseits des Großstadtrummels die nötige Ruhe und Kon-zentration fürs Studium. Wohl auch deshalb zeigen verschiedene Befragungen, dass Potsdam gerade bei jungen Menschen ein beliebter und lebenswer-ter Ort ist. Wer als Studierender nach Wohnungen

sucht, kann sich an die das Studentenwerk Potsdam wenden, das neben dem Betrieb von Mensen und Caféterien an vielen Plätzen der Stadt studentische Unterkünfte verschiedener Art und Preisklassen anbietet. Günstige Wohnbedingungen bietet das Studentenwerk sowohl für Studierende mit Kind als auch für Studierende mit gesundheitlicher Beein-trächtigung oder Behinderung.

Am Abend öffnen sich die Türen zu den zahlreichen Lokalen der Stadt wie der Studentenkneipe Pub à la Pub, dem Studentischen Kulturzentrum KuZe oder dem StudentInnenkeller Nil mit deren breiten Kul-turangeboten aus Lesungen, Konzerten und Kino-abenden. Außerhalb der studentischen Kulturszene bietet Potsdam nicht weniger Vielfalt. Dafür steht besonders die Schiffbauergasse: Wo früher Schiffe gebaut wurden, hat sich eine lebendige Mischung aus Kunst, Kultur, Nachtleben und Gewerbe einge-richtet. Das Hans-Otto-Theater, die fabrik Potsdam, das Waschhaus und freie Theatergruppen machen das Areal zu einem erlebnisreichen Treffpunkt für Kunst- und Kulturliebhaber.

Neben der lebendigen Kleinkunst der Stadt ragt die Potsdamer Schlössernacht aber auch das Stadtwer-ke-Fest oder die Stadt für eine Nacht in der Schiff-bauergasse aus dem Kulturprogramm heraus. Auch mit dem Musikfestspielen Potsdam Sanssouci, dem Theaterfestival UNIDRAM oder dem studentischen

STUDIEREN AN DER UNIVERSITÄT POTSDAM

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 51

Fimfestival „Sehsüchte“ haben sich zahlreiche Ver-anstaltungen mit überregionaler Anziehungskraft etabliert. Ganz großes Kino bietet Potsdams pro-minenter Stadtteil Babelsberg. Als Mittelpunkt der deutschen Film- und Medienindustrie locken die hier ansässigen Studios namhafte Regisseure wie Cineasten gleichermaßen in die berühmte Medien-stadt an der Havel.

Das Studium an der Universität Potsdam ist gebüh-renfrei, ein gewisses monatliches Budget für den Lebensunterhalt ist trotzdem eine wichtige Voraus-setzung, um erfolgreich studieren zu können. Für finanzielle Fragen ist das Studentenwerk Potsdam zuständig. Es unterstützt bei der Jobsuche, berät all-gemein zur Studienfinanzierung und verwaltet die staatliche Förderung nach BAföG.

Links

Studieren & Leben in Potsdamwww.uni-potsdam.de/up-entdecken/up-vor-ort/potsdam

Die Stadt Potsdamwww.potsdam.de

Studentenwerk Potsdamwww.studentenwerk-potsdam.de

Florian Franke Soziologie

„In Potsdam zu wohnen hat einige Vorteile: Man kann viel mit dem Fahrrad erledigen,

ist ständig im Grünen, vom Verkehrslärm befreit und bezahlt weniger als in Berlin. Allein im Sommer mit dem Fahrrad zur Uni zu fahren, ist schon ein echtes Erlebnis: Man fährt durch Gärten und Parks, an Seen

entlang und immer wieder kommt man an einem alten Gebäude vorbei. Potsdam ist nicht allzu groß, aber groß genug um Kinos, Möglichkeiten zum Shoppen, viel Kultur und einige gute Bars zu bieten.“

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52 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

BERATUNGSANGEBOTE

6.1 Zentrale Studienberatung

Diese allgemeine Beratungsstelle der Universität berät Sie gerne bei der Studienwahl und der Vorbereitung auf ein Studium an unserer Hochschule und ist auch während ihres Studiums Ihre Anlaufstelle wenn Sie Fragen zum Studienverlauf oder zum Studienabschluss haben. E-Mail: [email protected]

Persönliche BeratungAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.12 – 0.16Mo & Do: 10 – 12 Uhr & 13 – 15 Uhr | Di: 10 – 12 Uhr & 14 – 17 Uhr | Fr: 10 – 12 UhrBei besonderen Beratungsanliegen ist es möglich, einen Termin zu vereinbaren. Beratungsgespräche nach Vereinbarung finden auch außerhalb der angegebenen Sprechzeiten statt.

Studentische Info-Hotlineunter Telefon: +49 331 977-1715 & -4086Di: 14 – 17 Uhr | Fr: 10 – 12 Uhr

6. BeratungsangeboteBitte informieren Sie sich aktuell im Internet über mögliche Änderungen der Sprechzeiten.

„Du interessierst dich für ein Studium an der Universität Potsdam? Was du dort studieren

kannst, welche Freizeitmöglichkeiten es gibt, wo du wohnen kannst und wie das ganze überhaupt abläuft, erfährst du über das Team der Campusspezialisten.

Stelle uns Fragen zu den einzelnen Campus, zur Uni-Bibliothek oder einfach nur, wo es den besten Kaffee gibt. Folge uns auf Facebook und bleibe immer Up-To-Date in Sachen Campusleben!“bit.ly/CS_UP

Karlotta MarkötterEuropäische Medienwissenschaft

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 53

6.2 Studienbüro/Studierendensekretariat

Deutsche und internationale Bewerber und Studierende finden für die meisten formalen Vorgänge Ihres Studiums im Studienbüro/Studieren-densekretariat Ihren Ansprechpartner. Dazu gehören Anträge auf Bewerbung, Beurlaubung oder Fächerwechsel, Immatrikulation, Rückmeldung, Promotion sowie die Änderung ihrer Daten.

Telefonische Sprechzeiten der StudierendensekretariateMo & Do: 13 – 15 Uhr

Persönliche Sprechzeiten der StudierendensekretariateAm Neuen Palais, Haus 08Mo, Do & Fr: 10 – 12 Uhr | Di: 10 – 12 Uhr & 14 – 17 UhrIm Zeitraum 16.07.2019 – 30.09.2019 gelten folgende abweichende Sprechzeiten: Di: 14 – 17 Uhr | Fr: 10 – 12 Uhr

Ansprechpartnerinnen für deutsche Studieninteressierte und StudierendeAnfangsbuchstaben des Familiennamens A – HofAntje Knietzsch & Nicole Gärtig Telefon: +49 331 977-1707 & +49 331 977-1355E-Mail: [email protected] & [email protected]. 0.27/0.28Anfangsbuchstaben des Familiennamens Hog – PtPetra Herber & Annette Goldammer Telefon: +49 331 977-1361 & +49 331 977-1670E-Mail: [email protected] & [email protected]. 0.01Anfangsbuchstaben des Familiennamens Pu – ZAnja Kerntke & Anke Pranke Telefon: +49 331 977-1669 & +49 331 977-1385E-Mail: [email protected] & [email protected]. 0.02/0.03

Servicestelle der StudierendensekretariateTobias KuljaeffAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.07E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerin für internationale StudieninteressierteDr. Birgit Bismark Telefon: +49 331 977-1676E-Mail: [email protected] Zi. 0.23

BERATUNGSANGEBOTE

6.3 Studienfachberatung

Für jeden Studiengang gibt es eine Studienfachberatung, die Ihnen zu fachspezifischen Fragen des Studiums Antworten geben können. Adressen und Telefonnummern erhalten Sie in der Zentralen Studienberatung oder unter www.uni-potsdam.de/studium/beratung/studienfachberatung. Darüber hinaus ist jeder Professor Ansprechpartner für sein Fach und berät zu seinem Berufungsgebiet.

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54 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

RUBRIK

Melanie FritzLebensgestaltung-Ethik-Religionskunde und Wirtschaft-Arbeit-Technik (Lehramt für die Sekundarstufen I & II)„Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen,

dass das Studium als Mutter, ganz bestimmt auch für Väter, realisierbar ist, da durch das breite Angebot des Familienservice der Universität Potsdam überaus hilfreiche und umfangreiche Unterstützung zur Verfügung gestellt wird. Besonders hervorheben

möchte ich die an jedem Campus bedarfsgerecht und liebevoll eingerichteten Eltern-Kind-Räume, die eine ideale Rückzugsmöglichkeit, auch für die ganze Familie, darstellen. Studium und Kind – an der Universität Potsdam, mit viel Rückenwind.“

6.4 Beratung für Studieninteressierte und Studierende mit einer beruflichen Qualifikation

Studieninteressierte mit einer beruflichen Qualifikation ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit, sich über den Hochschulzugang, die Bewerbung sowie über die Studienverlaufsplanung in der Zentralen Studienberatung zu informieren.

KontaktBettina Hertrich (Mitarbeiterin im ESF-Projekt „Universitätskolleg“)Am Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.16Telefon: +49 331 977-4926 | E-Mail: [email protected] Di: 14 – 17 Uhr

6.5 Beratung für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung/Behinderung

Die Universität Potsdam engagiert sich in besonderer Weise für Chancengleichheit von Studierenden mit gesundheitlicher Beeinträchtigung/Behinderung. Wir empfehlen Ihnen, bereits bei Interesse für ein Studium an unserer Universität Kontakt zu unserem Beauftragten für Studie-rende mit Behinderung Robert Meile aufzunehmen. Mit ihm können Sie alle anstehenden Fragen und Probleme besprechen, um dann gemein-sam nach individuellen Lösungen zu suchen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Auch nach der Immatrikulation steht Robert Meile für alle Fragen, die das Studium im engeren und weiteren Sinn betreffen, zur Verfügung.

KontaktRobert MeileAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.14 Sprechzeiten nach VereinbarungE-Mail: [email protected]

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 55

BERATUNGSANGEBOTE

6.6 Studienbüro/Prüfungsamt

Wenn Sie technisch-organisatorische oder rechtliche Fragen zur Prüfungsanmeldung oder den Zeugnissen und Bescheinigungen haben, finden Sie im Studienbüro/Prüfungsamt die richtigen Ansprechpartner.

Persönliche Sprechzeiten der PrüfungssachbearbeitungMo, Do & Fr: 10 – 12 Uhr | Di: 10 – 12 Uhr & 14 – 17 Uhr

Kontakt Universität PotsdamStudienbüro/PrüfungsamtAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.44 – 0.4814469 PotsdamE-Mail: [email protected]

6.7 Psychologische Beratung

Die psychologische Beratungsstelle an der Universität Potsdam gibt es, weil auch Studierende manchmal ihr seelisches Gleichgewicht ver-lieren. Hier finden Sie einen Ansprechpartner bei Problemen rund um das Studium, wie zum Beispiel Arbeits- und Lernstörungen, Motivati-onsproblemen, Prüfungs- und Redeängsten, Schreibblockaden oder auch Kontaktschwierigkeiten. Natürlich wird Ihnen auch bei Sorgen und Schwierigkeiten, die sich indirekt auf ihr Studium auswirken, geholfen. Dazu können Beziehungsprobleme, Familienkonflikte, Selbstwertpro-bleme oder andere persönliche Krisen gehören.

KontaktDipl.-Psych. Birgit KlöhnAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.82Telefon: +49 331 977-1830

KontaktDipl.-Psych. Maia KoberAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.84Telefon: +49 331 977-1402

E-Mail: [email protected] SprechzeitenDi: 14 – 17 Uhr | Fr: 10 – 12 Uhr

6.8 International Office

Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie planen einen Auslandsaufenthalt in Ihr Studium zu integrieren. Wir beraten Sie gerne über die vielfaltigen Möglichkeiten ins Ausland zu gehen und helfen Ihnen bei dem Bewerbungsverfahren sowie der Organisation Ihres Aufent-halts und informieren Sie über Finanzierungsmöglichkeiten. Außerdem erhalten Sie als internationaler Bewerber oder Studierender Beratung zu allen Fragen rund um das Leben am Hochschulort sowie der Orientierung im Studium. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter:www.uni-potsdam.de/international/service/center/io.

SekretariatMadeleine Barisch Am Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.42 Telefon: +49 331 977-1760 | Telefax: +49 331 977-1798E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten Mo, Di & Do: 10:30 – 12 Uhr

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56 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

BERATUNGSANGEBOTE

Kateryna Kovtunovych Französisch und Biologie (Lehramt für die Sekundarstufen I & II)„Die Universität Potsdam bedeutet für mich ei-

nen persönlichen und professionellen Zuwachs, die Gelegenheit, eigene Interessen und Wünsche anhand des flexiblen Stundenplans umzusetzen und nicht zu-letzt ein neues Zuhause. Auf jeden Fall kann ich nach meinem Studium solche Vorteile wie ein breites, oft

sprachübergreifendes (Französisch, Englisch etc.) Lern-angebot und spannende Austauschangebote vorweisen. Eine schnelle, freundliche und kompetente Beratung, die besonders für internationale Studierende von großer Bedeutung ist, ist mit Sicherheit eine der wichtigsten Stärken dieser Universität.“

Beratung und Betreuung internationaler Bachelor- und MasterstudierenderVera YuAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.37Telefon: +49 331 977-1674Telefax: +49 331 977-1798E-Mail: [email protected] Mo & Do: 10 – 12 Uhr | Di: 10 – 12 Uhr & 13 – 17 UhrTelefonische Sprechzeiten Do: 13 – 15 Uhr.

Beratung und Betreuung internationaler Programmstudierender und StipendiatenUte Minckert & Cosima PfitznerAm Neuen Palais, Haus 08, Raum 0.35Telefon: +49 331 977-4257Telefax: +49 331 977-1798 E-Mail: [email protected]önliche Sprechzeiten Di: 10 – 12 Uhr & 13 – 15 Uhr Persönliche & telefonische Sprechzeiten Do: 10 – 12 Uhr

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 57

BERATUNGSANGEBOTE

Beratungsangebote für das Studium mit dem ERASMUS+-ProgrammPia KettmannAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.41Telefon: +49 331 977-4055Telefax: +49 331 977-1798E-Mail: [email protected] Mo: 10 – 12 Uhr | Di: 10 – 12 Uhr & 13 – 17 Uhr Telefonische Sprechzeiten Mo & Do: 13 – 15 Uhr

Beratungsangebote für das Studium über Hochschulpartnerschaften (außerhalb der EU) und zu freien Bewerbungen an Hochschulen weltweit Larisa SubašićAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.39Telefon: +49 331 977-1433Telefax: +49 331 977-1798E-Mail: [email protected] Mo & Do: 10 – 12 Uhr Telefonische Sprechzeiten Mo & Do: 13 – 15 Uhr

Beratungsangebote zu Auslandspraktika weltweitElisabeth BorsdorfAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.40Telefon: +49 331 977-1635Telefax: +49 331 977-1798E-Mail: [email protected] Mo & Do: 10 – 12 UhrTelefonische Sprechzeiten Mo & Do: 13 – 15 Uhr

6.9 Servicestelle der Potsdamer UniversitätsChipKarte (PUCK)

Alle Studierenden der Universität Potsdam erhalten einen Studierendenausweis in Form einer Chipkarte. Die kurz PUCK genannte Potsdamer Universitäts-Chipkarte dient gleichzeitig als Studierendenausweis, Bibliotheksausweis und als Semesterticket im Verkehrsverbund Berlin-Bran-denburg VBB. Sie fungiert außerdem als universitätsinternes Zahlungsmittel für kleinere Geldbeträge wie das Drucken in den ZEIK-Computer-pools, das Kopieren, die Gebühren der Bibliothek. Das Essen in den Mensen und Caféterien kann mit der Chipkarte ebenso bezahlt werden.

Frank BuchholzAm Neuen Palais, Haus 08, Zi. 0.08 Telefon: +49 331 977-4100E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten Mo & Do: 10 – 12 Uhr & 13 – 15 Uhr | Di: 10 – 12 Uhr & 14 – 17 Uhr | Fr: 10 – 12 Uhr

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58 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

BERATUNGSANGEBOTE

6.10 Service für Familien

Der Service für Familien bietet Ihnen Informationen und Unterstützung zur besseren Vereinbarkeit von Studium, Ausbildung, Beruf und Familie an der Universität Potsdam. Das Team berät Sie zu Kinderbetreuungsangeboten, Pflege von Angehörigen, familienunterstützenden Rahmen- bedingungen und steht Ihnen bei der Suche nach individuellen Lösungen zur Seite.

KontaktDörte EsselbornTelefon: +49 331 977-4289E-Mail: [email protected]/service-fuer-familien

Offene SprechzeitenDie Beratung zur Vereinbarkeit von Studium, Ausbildung, Beruf und Familie findet wöchentlich an den drei Universitätsstandorten statt. Campus Golm: Mo 9 – 11 Uhr im Eltern-Kind-Raum (Haus 28, Raum 1.104) (Dekanat Math.-Nat.-Fakultät)Campus Am Neuen Palais: Di 11 – 13 Uhr im Service für Familien (Haus 22, Raum 0.05)Campus Griebnitzsee: Do 14 – 16 Uhr im Eltern-Kind-Raum (Haus 1, Raum 25d) und nach Vereinbarung

6.11 Career Service

Wer seinem Traumberuf ein Stück näher kommen möchte, dem bietet der Career Service ein umfangreiches Angebot für die eigene Studien- und Karriereplanung. In Seminaren, Workshops und Informationsveranstaltungen können Sie Kompetenzen trainieren, die Ihnen den Über-gang vom Studium in den Beruf erleichtern.

KontaktUniversität PotsdamCareer ServiceAm Neuen Palais, Haus 09, Zi. 0.Z20 14469 PotsdamTelefon: +49 331 977-1810Telefax: +49 331 977-1179E-Mail: [email protected] www.uni-potsdam.de/career-service

6.12 Studentenwerk

Dieses Dienstleistungsunternehmen kümmert sich um viele Belange der Studierenden außerhalb des direkten Studiums. Das Studentenwerk ist unter anderem Ihr Ansprechpartner in Sachen BAföG, Mensa, bezahlbarer Wohnraum sowie gesundheitliche, soziale oder kulturelle Betreu-ung und Beratung.

KontaktStudentenwerk PotsdamAnstalt des öffentlichen Rechts Babelsberger Str. 2, 14473 PotsdamTelefon: +49 331 3706-0Telefax: +49 331 3706-125E-Mail: [email protected] www.studentenwerk-potsdam.de

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 59

BERATUNGSANGEBOTE

6.13 Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko)

Die Angebote des Zessko stehen allen Angehörigen der Universität Potsdam und deren kooperierenden Wissenschaftseinrichtungen zur Verfü-gung. Es gibt ein vielfältiges Kursangebot und darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Sprachen selbstgesteuert mit Lernberatung oder koope-rativ im Sprachentandem zu lernen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-potsdam.de/zessko

Geschäftsbereich SprachenSekretariat: +49 331 977-1118 & +49 331 977-3845

Deutsch als Fremdsprache (nur für studienbegleitende DaF-Kurse)Christoph LehkerAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.25Telefon: +49 331 977-1833 | E-Mail: [email protected] unter www.uni-potsdam.de/de/zessko/sprachen/daf/kontakt

EnglischDr. David James PrickettAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.27Telefon: +49 331 977-1809 | E-Mail: [email protected] | Sprechzeiten unter www.terminland.de/prickett/

FranzösischDr. phil. Marie-Hélène Rybicki (Lehrkraft im Bereich Philologie)Am Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.34Telefon: +49 331 977-1196 | E-Mail: [email protected] | Sprechzeiten unter www.uni-potsdam.de/zessko/sprachen/franzoesisch/kontakt

ItalienischIolanda Da FornoAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.24Telefon: +49 331 977-1695 | E-Mail: [email protected] | Sprechzeiten unter www.uni-potsdam.de/zessko/sprachen/italienisch/kontakt

Latein/AltgriechischDr. Markus AltmeyerAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.22Telefon: +49 331 977-1831 | E-Mail: [email protected] | Sprechzeiten unter www.uni-potsdam.de/zessko/sprachen/lateinaltgriechisch/kontakt

PolnischDr. Małgorzata Majewska-MeyersAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.29Telefon: +49 331 977-1421 | E-Mail: [email protected] | Sprechzeiten unter www.uni-potsdam.de/zessko/sprachen/polnisch/kontakt

RussischDr. Marianne AuerbachAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.29Telefon: +49 331 977-1473 | E-Mail: [email protected] | Sprechzeiten unter www.uni-potsdam.de/zessko/sprachen/russisch/kontakt

SpanischA. Alejandra Navas MéndezAm Neuen Palais, Haus 19, Zi. 3.13Telefon: +49 331 977-1620 | E-Mail: [email protected] | Sprechzeiten unter www.uni-potsdam.de/zessko/sprachen/spanisch/kontakt-und-beratung-fuer-die-einschreibungswoche

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VORGABEN FÜR AMTLICHE BEGLAUBIGUNGEN & VORLAGEN

Zeugnisse und Urkunden, die zur Immatrikulati-on in amtlich beglaubigter Kopie vorgelegt werden, müssen

1. einen Beglaubigungsvermerk (dieser Vermerk be-scheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt),

2. die Unterschrift des Beglaubigenden und

3. den Abdruck des Dienstsiegels (Ein Dienstsie-gel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht) ...

... aufweisen und die folgenden Anforderungen er-füllen:

Besteht die Kopie/Ab-schrift aus mehreren Ein-zelblättern, muss nachge-wiesen sein, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Be-glaubigungsvermerk und

der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig, siehe Abbildung) so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiege-labdrucks erscheint.

7. Vorgaben für amtliche Beglaubigungen & Vorlagen

Jede Seite kann auch gesondert beglaubigt werden. In diesem Fall muss darauf geachtet werden, dass auf jeder Seite des Originals der Name des Inhabers der Bescheinigung/Urkunde steht. Ist er nicht über-all angegeben, muss er zusammen mit einem Hin-weis auf die Art der Urkunde in die Beglaubigungs-vermerke aufgenommen werden.

Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsver-merk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z. B.: „Hiermit wird beglaubigt, dass die vor/-umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt.“). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite geson-dert beglaubigt sein.

Befindet sich auf dem Original ein im Papier ein-gedrücktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sicht-bar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Be-scheinigung/Urkunde befunden hat.

Genügt die Beglaubigung den genannten Anforde-rungen nicht, kann die Universität Potsdam die Be-glaubigung nicht anerkennen.

60 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

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VORGABEN FÜR AMTLICHE BEGLAUBIGUNGEN & VORLAGEN

Zur amtlichen Beglaubigung sind alle Behörden des Landes, der Gemeinden, Ämter und Gemeindever-bände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unter-stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts befugt, die berechtigt sind, ein Dienstsiegel zu führen, z.B. Einwohnermeldeämter, die zeugni-sausstellende Schule, Notare, Landesversicherungs-anstalten und Krankenkassen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Banken, Sparkassen, Kirchen, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Verei-nen, vereidigten Buchprüfern u. ä.

Gesetzliche Grundlagen für Beglaubigungen: Maß-gebend für die richtige Ausführung einer Beglau-bigung ist § 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 09. März 2004. Die Verordnung zur Bestimmung der zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden im Land Brandenburg vom 30. August 2011 regelt, wel-che Behörden zur Beglaubigung befugt sind.

Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 61

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62 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 63

BESCHEINIGUNG FREIWILLIGENDIENST | MUSTER

h

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Einsatzstelle Träger des Freiwilligendiestes

Der Träger wurde zugelassen durch: Mit Bescheid (Aktenzeichen) vom:

Bescheinigung

Hiermit wird bescheinigt, dass

Frau/Herr

geboren am in

Anschrift

in der Zeit von bis

ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, einen Europäischen Freiwilligendienst, einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, einen Bundesfreiwilligendienst bzw. einen Dienst im Rahmen der Förderprogramme „Weltwärts“ oder „Kulturweit“ im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilli- gendiensten vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842 ff.) in der derzeit gültigen Fassung - ableistet/abgeleistet hat.*

Ort, Datum Unterschrift/Dienstsiegel/Dienststempel

* Nichtzutreffendes streichen

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64 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

KRANKENVERSICHERUNGSNACHWEIS | MUSTER

Name und Anschrift der gesetzlichen Krankenkasse

Versicherungsbescheinigung

Diese Bescheinigung ist mit den Unterlagen für die Immatrikulation an der Hochschule einzureichen.

Frau/Herr

Geburtsdatum Krankenversicherungsnummer

Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort

ist bei uns versichert

ist versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig

Betriebsnummer der Krankenkasse

Ort, Datum Unterschrift/Stempel

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 65Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 65

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66 Universität Potsdam | Studienangebot Bachelor &

STICHWORTVERZEICHNIS

AAusländische Studienbewerber

BBeglaubigungenBeratung für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung/Behinderung Beratung für Studieninteressierte und Studierende mit einer beruflichen QualifikationBeratungsangebote – allgemeinBesondere Zugangsvoraussetzungen Bewerbung

CCareer Service Chipkarte - PUCK

DDienstleistendeDSH – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschul-zugang (ausländische Bewerber) – Termin

EEignungsprüfungEin-Fach-BachelorErste juristische Prüfung

FFristen

GGasthörer

HHochschulwechselHochschulzugangsberechtigung

IImmatrikulationInternational Office

8. StichwortverzeichnisJJuniorstudium

KKrankenversicherungsnachweis – Vorlage

LLehramtsbezogener BachelorLosverfahren

NNachrückverfahrenNebenhörer

P Psychologische Beratung

SService für FamilienStandorte Studentenwerk Studienbüro/PrüfungsamtStudienbüro/StudierendensekretariatStudienfachberatungStudiengangwechsel Studienmöglichkeiten

TTeilzeitstudiumTermine

UUni-assist e.V.

VVorlagen

ZZentrale Studienberatung Zentrum für Sprachen und SchlüsselkompetenzenZwei-Fach-Bachelor

32

60 54

54

524330

5857

35 06

431028

06

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Erste juristische Prüfung WiSe 2019/2020 & SoSe 2020 67

ImpressumHerausgeberUniversität Potsdam

RedaktionDezernat für StudienangelegenheitenChristina Kortz und Christoph Beier

BildquellenM. Friel: Seite 1, 2/3, 5, 11, 13, 15, 19 , 21, 27, 28/29, 30/31, 34, 37, 38/39, 42, 44/45, 47, 48, 49, 51, 52, 54, 56, 60/61, 68 | Karla Fritze: Seite 65 | Stephan Meyer-Bergfeld: S.5 | Privat (Portraits): Seite 11, 21, 29, 49 ,51, 52, 56 | Nico Gandrup: S.27 | T. Roese: Seite 47, 54

Layout & Gestaltungjung-design.net

StandMai 2019

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