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Studierendenvertretung Übersetzen und [email protected]

Studienleitfaden 2013/14

überSetzenMasterstudium

Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft

Merangasse 70/I, 8010 Grazwww.uni-graz.at/itat

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Impressum

Studienleitfaden Übersetzen – Studienjahr 2013/14.Herausgeberin, Medieninhaberin und für den Inhalt verantwortlich:HochschülerInnenschaft a. d. Universität Graz, Studienvertretung Übersetzen und DolmetschenSchubertstrasse 6a, A-8010 Graz

Text: Melanie GecklLayout: Sonja Haunschmid

Druck: ÖH Service-CenterGraz, Juli 2013Änderungen und Druckfehler vorbehalten.

Hinweis:Diesen Leitfaden gibt es auch als pdf-Version im Internet:http://uedo.oehunigraz.at

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Vorwort 41. Studienvertretung Übersetzen und Dolmetschen 5 1.1 Was ist die StV? 5 1.2 Kontakt 62. Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft 7 2.1 Vorstellung des ITAT 7 2.2 ITAT-Mailingliste 73. Masterstudium Übersetzen 8 3.1 Gegenstand des Studiums 8 3. 2 Wählbare Sprachen 8 3.3 Qualifikationsprofil und Kompetenzen 9 3.4 Relevanz des Studiums für Wissenschaft und Arbeitsmarkt 104. Anmeldung an der Universität 11 4.1 Erstmalige Zulassung an der Uni Graz 11 4.2 Konsekutives Masterstudium an der Uni Graz 11 4.3 Nicht-konsekutives Masterstudium an der Uni Graz 115. Zulassungsbestimmungen 12 5.1 Erforderliche Sprachkenntnisse 12 5.2 Sprachprüfungen 126. Aufbau des Studiums 13 6.1 Musterstudienverlauf 13 6.2 Freie Wahlfächer 147. Auslandspraxis und Auslandsstudium 15 7.1 facheinschlägige Auslandspraxis 15 7.2 Auslandsstudium 15 7.3 Freiwillige Auslandspraxis 168. Fachprüfungen 179. Masterarbeit und Masterprüfung 1910. Allgemeine Informationen zum Institut 20

InhalTsverzeIchnIs

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Hallo!

Dieser Leitfaden soll dir dabei helfen, dir einen Überblick über das Masterstudium Über-setzen am Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft in Graz zu verschaffen.

Egal, ob du noch auf der Suche nach dem richtigen Studium bist oder dich bereits für dieses Studium entschieden hast – wir haben für dich hier die wichtigsten Infos rund um Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Fristen und Voraussetzungen zusammengefasst, um dir einen reibungslosen Uni-Start zu ermöglichen. Darüber hinaus soll dieser Leitfaden auch Studierenden, die schon mitten im Masterstudium sind, als Nachschlagewerk zu Themen wie Auslandssemester, Fachprüfungen und Anrechnungen dienen. Für genauere Informationen und rechtliche Grundlagen empfehlen wir, dass du dir auch den aktuellen Studienplan (Curriculum) durchliest, der auf der Webseite der Universität und der Insti-tuts-Webseite herunterzuladen ist.

Neben den Leitfäden zu den einzelnen Studienrichtungen gibt es von der ÖH noch zahl-reiche andere Leitfäden zu Themen wie „Rechte und Pflichten“, „Wohnen“ oder „Studie-ren im Ausland“. Diese kannst du dir in gedruckter Form auf der ÖH abholen oder auf der ÖH-Website herunterladen.

Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen!Eure Studienvertretung Übersetzen und Dolmetschen

vorworT

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1.1 Was ist die stV?

Für jedes Studium an der Universität gibt es eine Studienvertretung (StV), die sich ehrenamtlich für die Interessen und Rechte ihrer Studierenden einsetzt. Die Studien-vertretungen (StV) sind ein Teil der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH), der offiziellen Interessensvertretung der Studierenden, die sich dafür einsetzt, dass auch Studierende auf der Universität ein Mitspracherecht haben und nicht alles über unsere Köpfe hinweg entschieden wird!

Wir – die ‘Studienvertretung Übersetzen und Dolmetschen‘ – vertreten die Studierenden am Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft (ITAT) und sind für folgende Studien zuständig:

• BachelorstudiumTranskulturelleKommunikation• BachelorstudiumDeutschundTranskulturelleKommunikation• MasterstudiumDolmetschen• MasterstudiumÜbersetzen

Die Studienvertretung setzt sich aus fünf gewählten Mitgliedern zusammen, die selbst Studierende des Instituts sind, und wird alle zwei Jahre im Rahmen der ÖH-Wahl von euch gewählt. Darüber hinaus gibt es Mitarbeiterinnen, die zwar nicht offiziell gewählt wurden,aberinderStudienvertretungmithelfen.DieArbeitberuhtauffreiwilligerBasisund ist ehrenamtlich, wird also nicht entlohnt. Unsere Motivation ist es, den Studie-renden am ITAT zu helfen, Erfahrungen zu sammeln und ein bisschen Schwung in den Uni-Alltag zu bringen. Wir sind für folgende Aufgaben zuständig:

• VertretungderInteressenderStudierendenamITAT• AnlaufstellefürStudierendebeiFragenrundum’sStudium• OrganisationundAbhaltungvonBeratungen• MitgestaltungdesStudiumsundInstituts• VermittlungzwischenStudierendenundLehrenden

mItarbeIten?Hast du auch Interesse an der Mitarbeit in der StV? Dann komm einfach bei uns vorbei oder schreib uns eine E-Mail! Die Mitarbeit in der StV ist eine tolle Gelegenheit, dein Institut und deine StudienkollegInnen besser kennenzulernen und schon während des StudiumsErfahrungenrundumTeamarbeit,BeratungundOrganisationzusammeln.

1. sTudIenverTreTung überseTzen und dolmeTschen

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1.2. KontaKt

Ihr könnt euch jederzeit an uns wenden, entweder persönlich bei unserer Sprechstunde oder per E-Mail.

sprechstundeUnsere Sprechstunde findet einmal wöchentlich in unserem StV-Raum am ITAT (Raum 1.0202) statt. Die aktuellen Termine findet ihr auf unserer Website oder im Aushang.

e-maIl-beratungBeiFragen,AnliegenoderProblemensindwirjederzeitperE-Mailerreichbar,undzwarunter: [email protected]

WebsIteAuf unserer StV-Website findet ihr aktuelle Infos zu Veranstaltungen, Terminen und Sprechstunden sowie unsere FAQs und Leitfäden: http://uedo.oehunigraz.at/

FacebookUm den Studierenden am ITAT die Kommunikation zu erleichtern, haben wir eine Facebook-Gruppe mit dem Namen „ITAT Graz“ gegründet. Ihr findet sie unter: https://www.facebook.com/groups/itatgraz/

VeranstaltungenWir organisieren regelmäßig Stammtische, Spieleabende und andere Veranstaltungen für Studierende am ITAT. Aktuelle Infos dazu bekommst du auf unserer Website und auf Facebook!

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2.1 Vorstellung des itat

Das Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft (ITAT) der Universität Graz befasst sich in Lehre und Forschung mit Translation, also dem Dolmetschen und Übersetzen in all seinen Formen.

Folgende Studien werden am ITAT angeboten:

• BachelorstudiumTranskulturelleKommunikation• BachelorstudiumDeutschundTranskulturelleKommunikation (in Kooperation mit dem Institut für Germanistik)• MasterstudiumÜbersetzen• MasterstudiumDolmetschenmitfolgendenSchwerpunkten - Konferenzdolmetschen - Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen - Gebärdensprachdolmetschen - Dolmetschen und Übersetzen (mit einer Fremdsprache)• Joint-DegreeMasterstudiumÜbersetzen(Ljubljana-Graz)• Joint-DegreeMasterstudiumDolmetschen(Ljubljana-Graz)• Doktoratsstudium

2.2 itat-Mailingliste

Um Informationen für Studierende und Lehrende des ITAT einfach und schnell zu verbreiten, wurde eine Mailingliste eingerichtet. Dort regelmäßig Infos zu aktuellen Terminen und Veranstalungen am ITAT, zum Studium, Praktika, Auslandsaufenthalte etc. verschickt.

Um E-Mails von der Mailingliste zu erhalten, musst du dich mit deiner Uni-Adresse hier dafür anmelden: http://list.uni-graz.at/mailman/listinfo/translation

2. InsTITuT für TheoreTIsche und angewandTe TranslaTIonswIssenschafT

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3.1 gegenstand des studiuMs

Aufgrund des Wandels der gesellschaftlichen und technologischen Bedingungen dertranskulturellen Kommunikation ist das Übersetzen zu einer hochkomplexen Aktivität geworden.

Das Masterstudium Übersetzen hat zum Ziel, die AbsolventInnen dazu zu befähigen, als selbstverantwortliche TranslationsxpertInnen in der globalisierten Gesellschaft zu handeln. Dies wird erreicht durch die Vermittlung der grundlegenden wissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden sowie der praktischen Fertigkeiten, die für die berufliche TätigkeitimBereichderTranslationerforderlichsind.

DasStudiumbieteteineVertiefungderimBachelorstudiumTranskulturelleKommunika-tion erworbenen Kenntnisse und zielt auf die Ausbildung von professionellen Überset-zerinnen und Übersetzern ab.

3. 2 Wählbare sprachen

Das Studium wird für die folgenden Sprachen angeboten:• Arabisch,• Bosnisch/Kroatisch/Serbisch,• Deutsch,• Englisch,• Französisch,• Italienisch,• Russisch,• Slowenisch,• Spanisch,• Türkisch,• Ungarisch.

Die Ausbildung erfolgt in der Mutter- oder Bildungssprache, die eine der oben an-geführten Sprachen sein kann, und in zwei Fremdsprachen (Fremdsprache 1 und Fremdsprache 2), die ebenfalls aus dem oben genannten Angebot zu wählen sind.

3. masTersTudIum überseTzen

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WIchtIg:Personen,derenMutter-oderBildungssprachenichtDeutschist,

haben jedenfalls Deutsch als Fremdsprache 1 zu wählen und die Fremdsprache 2 in Gegenüberstellung zu Deutsch zu studieren.

An die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad Master of Arts (abgekürzt MA) verliehen.

3.3 QualifiKationsprofil und KoMpetenzen

Übersetzerinnen/Übersetzer haben die Fähigkeit, durch den Einsatz entsprechender Analyse- und Übersetzungstechniken und Arbeitsmittel Texte und Informationen funk-tionsgerecht und kultursensitiv in die Zielsprache (überwiegend) schriftlich zu überset-zen.

Folgende Kompetenzen werden erworben:

translatorische kompetenzen

• Fähigkeit zur Analyse des Übersetzungsauftrages im Hinblick auf Zweck und Adressatinnen/Adressaten des Zieltextes(-produktes) und Erstellung des Zieltext- profils.

• Fähigkeit zum Erkennen von zieltextrelevantem Recherchebedarf und Durch- führung der notwendigen Recherchen und Erwerb des notwendigen Wissens in Fachbereichen wie Recht, Wirtschaft, Naturwissenschaften etc.

• Kognitive Verarbeitung der Inhalte des Ausgangstextes(-materials) zur Unter- stützung der übersetzungsrelevanten Analyse des Ausgangstextes und seiner Umsetzung in den Zieltext.

• FähigkeitzurProduktionvonTextenfürspezifischesituativeundsoziokulturelle Gegebenheiten.

• SystematischeQualitätssicherung,RevisionundLektorat.

• KooperationfähigkeitmitHandlungspartnernundHandlungspartnerinneninder jeweiligen Auftrags- und Produktionssituation.

• KritischeReflexionundSelbstreflexionaufGrundlagedesprozeduralenWissens über den gesamten Übersetzungsprozess.

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Zusätzlich zu diesen spezifischen translatorischen Kompetenzen erwerben die Studie-renden auch allgemeine translatologische und Schlüsselkompetenzen:

translatologische kompetenzen

• FähigkeitzuroffenenundkritischenAuseinandersetzungmitdergesellschaftlichen undkulturellenBedingtheitvonTranslation.

• Umgang mit wissenschaftlicher Literatur, Entwicklung der wissenschaftlichen Reflexionsfähigkeit und des kritischen Zuganges zu unterschiedlichen Ansätzen in der Translationswissenschaft.• FähigkeitzurselbstständigenwissenschaftlichenArbeitundzurOrganisationund Durchführung von wissenschaftlichen Projekten.

schlüsselkompetenzen

Zusätzlich werden den Studierenden sogenannte Schlüsselkompetenzen vermittelt. Diese umfassen übergreifende, breit verwertbare mentale, soziale und technische Kompetenzen, von denen exemplarisch folgende genannt seien:

• KognitiveKompetenzen(Reflexion,Abstraktion,autonomeWeiterbildung),• SozialeKompetenzen(Kooperation,Kommunikation,Verantwortung),• Technischeund organisatorische Kompetenzen (Recherche, Umgangmit techni- schen Arbeitsmitteln, Projektmanagement)

3.4 releVanz des studiuMs für Wissenschaft und arbeitsMarKt

Das Masterstudium Übersetzen dient der Ausbildung von Expertinnen und Experten für das Übersetzen und die mehrsprachige Fachkommunikation in international oder mul-tikulturelltätigenInstitutionen,UnternehmenundOrganisationen,fürdieinsbesondereindenfolgendenBereichenBedarfbesteht:

• GerichtundBehörden,Verwaltung• Kultur-undWissenschaftsbetrieb• MedienundLiteratur• WirtschaftundTechnik• Universitätenbzw.hochschulischeEinrichtungen

Außerdem vermittelt das Masterstudium die wissenschaftlichen Methoden, die für die Forschung im Fachbereich erforderlich sind.

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allgemeine Zulassungsfrist:Wintersemester 2013/14: 8. Juli - 5. September 2013Sommersemester 2013/13: 7. Jänner - 5. Februar 2014

4.1 erstMalige zulassung an der uni graz

Wenn du noch nie an der Universität Graz eingeschrieben warst bzw. letztmalig vor 1990 eingeschriebenwarst, ist vor der Inskription eineOnline-Datenerfassung via Internetnotwendig. Dabei werden die persönlichen Daten und die Studienwahl erfasst sowie ein Termin für die persönliche Anmeldung in der Studien- und Prüfungsabteilung aus-gewählt. Mit der Inskription während der allgemeinen Zulassungsfrist (siehe oben) und demEinzahlendesÖH-Beitrageswirdmanzueiner/mordentlichenStudierendenderUniversität Graz.

4.2 KonseKutiVes MasterstudiuM an der uni graz

WenndueinkonsekutivesMasterstudiumnachdemAbschlussdeinesBachelorstudi-ums an der Universität Graz beginnen möchtest, ist das auch außerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist möglich. Unter einem konsekutiven Masterstudium wird ein nachfolgen-desMasterstudiumverstanden.WenndunachdemAbschlusseinesBachelorstudiumsam ITAT direkt eines der Masterstudien am ITAT inskribieren möchtest, wäre das ein konsekutives Masterstudium.

NachdemAbschlussdeinesBachelorstudiumserhältst dubei der Studien- undPrü-fungsabteilungdenBescheidzurVerleihungdeinesakademischenGradesundkannstdort zugleich dein konsekutives Masterstudium öffnen. Dieser Vorgang gilt jedoch nur für die Aufnahme des unmittelbar aufbauenden Master-studiums, andere oder weitere Masterstudien können nur innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist und der Nachfrist aufgenommen werden.

4.3 nicht-KonseKutiVes MasterstudiuM an der uni graz

Wenn du an der Universität Graz ein Masterstudium beginnen möchtest, das nicht kon-sekutivaufdeinBachelorstudiumaufbaut(z.B.einStudiumaneinemanderenInstitut),muss erst festgestellt werden, ob eine Gleichwertigkeit gegeben ist. Um das abzuklären, wende dich bitte an die Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Graz (Hauptge-bäude, Universitätsplatz 3, 1. Stock): [email protected]

4. anmeldung an der unIversITäT

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Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Übersetzen ist die Absolvierung desBachelorstudiumsTranskulturelleKommunikationanderUniversitätGraz,oderderAbschluss eines fachlich in Frage kommendenBachelorstudiumsoder eines anderengleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen post-sekundärenBildungseinrichtung.DieFeststellungderGleichwertigkeiterfolgtdurchdieStudien- und Prüfungsabteilung (siehe Kapitel 4.3).

5.1 erforderliche sprachKenntnisse

Für die Zulassung zum MA Übersetzen ist die Kenntnis der deutschen Sprache Voraus-setzung. Darüber werden Kenntnisse auf Niveau C1 in den gewählten Fremdsprachen vorausgesetzt. Der Nachweis der notwendigen sprachlichen Vorkenntnisse erfolgt durch SprachprüfungenzuBeginndesStudiums.

5.2 sprachprüfungen

Die Anmeldung zu den Sprachprüfungen erfolgt über die ITAT-Homepage:-> www.uni-graz.at/itat-> Infos für Studieninteressierte-> MA-Studien am ITAT

Die Sprachprüfung wird nicht vor Studienbeginn abgelegt, sondern im Rahmen der Lehr-veranstaltungen Analyse- und Übersetzungstechniken innerhalb der ersten Unterrichts-wochen im Semester. Im Rahmen der Sprachprüfungen ist ein logisch aufgebauter Text zusammenfassend in der jeweils anderen Sprache schriftlich wiederzugeben.

Es sind insgesamt 4 Sprachprüfungen zu absolvieren:- Deutsch/Muttersprache – Fremdsprache 1- Fremdsprache 1 – Deutsch-Muttersprache- Fremdsprache 2 – Deutsch- Deutsch – Fremdsprache 2

5. zulassungsbesTImmungen

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Das Masterstudium umfasst 4 Semester, das Gesamtausmaß an ECTS-Punkten beträgt 120. Das Studium ist nicht in Studienabschnitte gegliedert und modular strukturiert.

6.1 MusterstudienVerlauf

6. aufbau des sTudIums

semester lehrveranstaltung ects

1.

Translationswissenschaftliche Vorlesung (Übersetzungswissen-schaft) VO

3

Terminologiemanagement VU 3

BerufskundeVO 2

Analyse- und Übersetzungstechniken I FS1 KS 3

Analyse- und Übersetzungstechniken I FS2 KS 3

Gesprächsdolmetschen FS1 KS 4

Gesprächsdolmetschen FS2 KS 4

Auslandspraxis oder Auslandsstudium 4

semester lehrveranstaltung ects

2.

Übersetzungswissenschaftliches Seminar 1 SE 4

Analyse- und Übersetzungstechniken II FS1 KS 3

Analyse- und Übersetzungstechniken II FS2 KS 3

Modul 1, FS 1 KS 8

Modul 2, FS 2 KS 8

semester lehrveranstaltung ects

3.

Übersetzungswissenschaftliches Seminar 2 SE 4

Computergestütztes Übersetzen VU 2

Modul 3, FS 1 KS 8

Modul 4, FS 2 KS 8

Modul 5, FS 1 oder FS 2 KS 8

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semester lehrveranstaltung ects

4.MA-Arbeit 20

MA-Prüfung 1+1

Fachprüfungen 1+1

+ 14 ECTS an Freien Wahlfächern GESAMT 120 ECTS

* BeiderangegebenenAuflistungenhandeltessich lediglichumeineEmfehlung. Je nach Angebot oder Präferenzen können die Fächer auch in einer anderen Reihenfolge absolviert werden. Die Lehveranstaltungen Analyse- und Übersetzungstechnicken sind jedoch am Anfang des Studiums zu absolvieren.

6.2 freie Wahlfächer

Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstal-tungen im Ausmaß von 14 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren.

Die freien Wahlfächer können an jeder anerkennten in- und ausländischen Universi-tät sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absol-viert werden und dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus demeigenenFachnahestehendenGebietenalsauchausBereichenvonallgemeinem Interesse.

empfohlen werden insbesondere:

• Frauen-undGeschlechterforschung,• Lehrveranstaltungen, die zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Projekt- management, Personal- und Finanzmanagement, soziale Kompetenzen dienen,• LehrveranstaltungenausphilologischenStudienrichtungen.

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Im Rahmen des Masterstudiums Übersetzen ist zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein verpflichtender Auslands-aufenthalt entweder in Form einer facheinschlägigen Auslandspraxis im Umfang von mindestens 4 ECTS-Anrechnungspunkten oder in Form eines mindestens dreimonatigen Auslandsstudiums zu absolvieren.

7.1 facheinschlägige auslandspraxis

Die Auslandspraxis von einem Monat (100 Arbeitsstunden) ist im Land bzw. in den Län-dern der Fremdsprache 1 oder Fremdsprache 2 nachzuweisen und ist vorzugsweise in den lehrveranstaltungsfreien Zeiten zu absolvieren.

Die vorgesehene Auslandspraxis ist in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung bzw. in einem Unternehmen zu absolvieren. Der Praxisplatz ist so zu wählen, dass die aus-geübte Tätigkeit insbesondere der Anwendung und Erweiterung der erworbenen Sprach- und Kulturkompetenz dient. Wird die Praxis für Österreichischen Gebärdensprache ab-solviert, kann ein Praxisplatz in Österreich gewählt werden.

Die/Der Studierende hat einen Praxisbericht vorzulegen. Der Praxisbericht hat neben ei-nerBeschreibungderausgeführtenTätigkeiteneineReflexiondarüberzuenthalten,wel-che der im Studium erworbenen Kompetenzen für die Praxis genutzt werden konnten.

7.2 auslandsstudiuM

Alternativ zur Auslandspraxis hast du auch die Möglichkeit, ein oder mehrere Semes-ter an einer Universität im Ausland zu studieren. Die Lehrveranstaltungen, die du im Ausland absolvierst, werden von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflichtfach, gebundenes Wahlfach oder freies Wahlfach anerkannt.

Bittebeachte,dassdudirvondenLehrveranstaltungen,dieduimAuslandabsolvierst,4 ECTS-Punkte für die freien Wahlfächer anrechnen lassen musst, damit das Auslands-studium laut Curriculum für das Studium anerkannt wird.

Für Auslandsstudien gibt es verschiedene Programme (z.B. Erasmus, Ceepusetc.),überdiedudichbeimBürofürInternationaleBeziehungen(http://international.uni-graz.at/de/) informieren kannst.

7. auslandspraxIs und auslandssTudIum

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7.3 freiWillige auslandspraxis

Zusätzlich zur verpflichtenden Auslandspraxis wird den Studierenden empfohlen, ein weiteres 2-monatiges Auslandspraktikum zu absolvieren. Für jeden zusätzlichen Monat können jeweils 4 weitere ECTS-Anrechnungspunkte für freie Wahlfächer vergeben wer-den (maximal 8 ECTS!).

Die verpflichtende und die freiwillige Auslandspraxis können auch direkt aufeinander-folgend bei der gleichen Einrichtung absolviert werden.

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Nachdem du alle Module positiv absolviert hast, ist in beiden Fremdsprache eine Fachprüfung abzulegen.

Sie umfasst jeweils die Ausführung eines schriftlichen Übersetzungsprojektes in einem der gewählten Übersetzungsmodule sowie eine mündliche kommissionelle Prüfung. Die Prüfungskommission bei der kommissionellen Prüfung besteht aus mindestens drei Personen, von denen eine Person zur/m Vorsitzenden bestellt wird und für jedes Prü-fungsfach ist ein/e Prüfer/in vorgesehen ist. Für die Fachprüfung Übersetzen ist aus den beiden studierten Fremdsprachen eine aktive Fremdsprache (aus der und in die übersetzt wird) zu wählen.

Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus einer oder mehreren thematisch zusammen-hängenden translatorischen Aufgabenstellungen (Projektarbeit), die innerhalb von einer Wocheauszuführensind.BeimschriftlichenPrüfungsteilmussausdemDeutschenindie aktive Fremdsprache, aus der aktiven Fremdsprache ins Deutsche und aus der zwei-teFremdspracheinsDeutscheübersetztwerden(A>B,B>A,C>Deutsch).

Der mündliche Prüfungsteil (ca. 30 Minuten) erfolgt nur in der aktiven Fremdsprache und besteht aus:

• mündlichentranslatorischenAufgabenstellungen,diethematischmitderProjekt- arbeit verbunden sind • der Präsentation und Verteidigung der Projektarbeit sowie der exemplarischen Erörterung relevanter translatorischer Fragestellungen. Voraussetzung für die Zulassung zur den Fachprüfungen ist die positive absolvierung folgender module:

• Modul A: Translationswissenschaftliche Vorlesung und 1 übersetzungswissen- schaftliches Seminar • ModulB:BerufskundeundTerminologiemanagement• ModulC:Analyse-undÜbersetzungstechniken• ModulD:GrundlagendesDolmetschens• AbsolvierungderWahlpflichtmoduleimAusmaßvon40ECTS

8. fachprüfungen

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Im Masterstudium Übersetzen ist im 2. Studienjahr eine schriftliche Masterarbeit anzu-fertigen,dieBestandteilderMasterprüfungist.

9.1 Wann ist es soWeit?

Da die Masterarbeit ein Projekt ist, das reifen muss, solltet ihr euch nach Absolvierung des ersten übersetzungs- bzw. dolmetschwissenschaftlichen Seminars Gedanken über ein mögliches Thema machen und nach Absolvierung des zweiten übersetzungs- bzw. dolmetschwissenschaftlichen Seminars mit der Konzepterstellung beginnen. Je früher man damit beginnt, die Masterarbeit zu planen, desto einfacher wird sich die Durchfüh-rung gestalten.

9.2 theMenWahl und betreuung

Bevordubeginnst,dichallzuintensivmitdemThemadeinerMasterarbeitzubefassen,muss abgeklärt werden, ob dieses Thema am Institut betreut werden kann. Am Institut stehenmehrereBetreuerInnenzurVerfügung.EtwazweiMonate,bevorduzuschreibenbeginnen möchtest, solltest du dich per E-Mail bei Frau Mag. Dr. Eveline Schwarz mit eventuellemThemen-undBetreuerInnenwunschmelden.SobalddueineBetreuungszu-sageerhaltenhast,kannstduinRücksprachemitdeiner/mBetreuerInmitderKonzep-terstellung beginnen.

9.3 länge und ects-punKte

Die Masterarbeit soll eine Länge von ca. 25.000 bis 35.000 Wörtern (70 bis 100 Seiten ohneAnhänge) aufweisen und mit einem Arbeitsaufwand von 6 Monaten zu bewältigen sein.DieArbeitwird vonderBetreuerin/vomBetreuerbegutachtetundbenotet.DerMasterarbeit sind 20 ECTS-Anrechnungspunkte zugeordnet.

9.4 Masterprüfung

Die abschließende Masterprüfung (2 ECTS-Anrechnungspunkte) wird nach Approbation der Masterarbeit, d.h. frühestens am Ende des 4. Semesters abgelegt.

Gegenstand der Prüfung ist(a) eine Defensio der Masterarbeit und(b) ein Prüfungsgebiet aus dem Fach Übersetzungswissenschaft.

9. masTerarbeIT und masTerprüfung

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InstItutsanschrIFt

Institut für theoretische und angewandte TranslationswissenschaftMerangasse 70/18010 Graz

VerkehrsanbIndung

• Straßenbahnlinie3,HaltestelleHerz-JesuKirche,2MinutenFußweg• Buslinie63,HaltestelleNibelungengasse

Fahrplaninformationen findest du auf: http://www.holding-graz.at/linien/busbahnbim-auskunft.html sekretarIat des Itat

e-mail: [email protected]Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.30 – 12.00 UhrDienstag, Donnerstag (nicht in LV-freien Zeiten) 13:30 – 15:00 Uhr

VorsItZende der currIculakommIssIon

mag. Florika grIessnerE-Mail: [email protected]

Sprechstunde: Dienstag, 11.30 - 15.00 Uhr (bitte mit Anmeldung: Liste an der Tür)

prüFungsreFerat

andrea rosenkranZE-Mail: [email protected]

Dienstag und Mittwoch9:00–12:00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr

10. allgemeIne InformaTIonen zum InsTITuT

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Die Vorsitzende der Curricula-kommission ist zuständig für alle Anrechnungen und Anerkennungen.

BeimPrüfungsreferatmeldest du dich für die kommissi-onelle Gesamtprüfung und Fachprüfungen an.

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arbeItsräume Für studIerende

Den Studierenden stehen am ITAT zwei Räume mit PC-Arbeitsplätzen zur Verfügung: Der Recherchierraum im ersten Stock (1.098) sowie der sogenannte Glaskasten, der im DurchgangüberdemInnenhofzufindenist.FürdasLoginsindBenutzernameundPass-wortausUNIGRAZonlinezuverwenden(Anmeldedomain„BZEDVZ“).

BeideRäumesindfürStudierendegeöffnet,solangedasInstitutssekretariatbesetztist.Sollten die Räume während der Öffnungszeiten des Sekretariats geschlossen sein, an die MitarbeiterInnen im Sekretariat wenden.

bIblIotheksZentrum Wall

DenStudierendenstehenamBibliothekszentrumWall(EingangimHof)mehrereFach-bibliotheken zur Verfügung, darunter auch die Fachbibliothek für Translationswissen-schaft.FürStudienanfängerInnenwerdenregelmäßigFührungendurchdasBibliotheks-zentrumangeboten.BeiInteresseeinfachbeimBibliothekspersonalnachfragen.

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