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Ingenieurgesellschaft mbH

BERATENDE INGENIEURE

ERD- UND GRUNDBAU VERKEHRSWEGEBAU WASSERBAU

SPEZIALTIEFBAU DEPONIEN UND ALTLASTEN

Anschrift 01097 Dresden, Paul-Schwarze-Straße 2 Bankverbindung Commerzbank Dresden

TEIL 3.1 ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG

GPG Leipzig-Holzhausen, AKZ XXXXXXXX

Projekt: Untersuchung des Gefährdungspotenzials von Gärtnereien

Auftraggeber: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft

und Geologie Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden Projektleiter: Dipl.-Ing. Frank Ohlendorf, Tel. 0351 8241-350 Projektbearbeiter: Dr. rer. nat. Ralf Herrmann, Tel. 0351 8241-374 Dipl.-Ing. Bettina Kühnapfel, Tel. 0351 8241-346 Projekt-Nr.: 09-2108-1 Dresden, den 20.09.2010 X:\2009\09-2108-1_Gefährdungspotential_von_Gärtnereien-herrm\10_Gutachten\12_Gutachten_doc\Abschlussbericht\Teil 3 Technische Untersuchungen\Teil 3.1 GPG Leipzig Holzhauasen\OU GPG Holzhausen_Text_Endf.doc

Dipl.-Ing. Frank Ohlendorf Dr. rer nat. Ralf Herrmann Leiter Projektentwicklung Projektbearbeiter

Telefon +49 (0) 351 / 82413-0 Bankleitzahl 850 400 00 Telefax +49 (0) 351 / 8030786 Konto-Nummer 2000 67700 E-mail [email protected] Geschäftsführer Prof. Dr.-Ing. Peter-Andreas von Wolffersdorff

Internet http://www.baugrund-dresden.de Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 3418

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INHALTSVERZEICHNIS

Seite

TABELLENVERZEICHNIS..........................................................................................................3

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ...................................................................................................4

UNTERLAGENVERZEICHNIS....................................................................................................5

ANLAGENVERZEICHNIS...........................................................................................................7

1 ZUSAMMENFASSUNG .....................................................................................................9

2 EINLEITUNG .....................................................................................................................9

3 BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETS ..................................................10 3.1 Lage, Geographie und Nutzung ..................................................................................10 3.2 Geologie ......................................................................................................................11 3.3 Hydrogeologie/Hydrologie ...........................................................................................12 3.4 Klima ...........................................................................................................................12

4 ERFASSUNG UND AUSWERTUNG VORHANDENER INFORMATIONEN...................13 4.1 Vorliegende Unterlagen...............................................................................................13 4.2 Ergebnisse der Ortsbesichtigung, Stand November 2009 ..........................................15 4.3 Empfehlungen zur Untersuchung des Standortes aus der Historischen Erkundung ..16

5 ABLEITUNG DES UNTERSUCHUNGSPROGRAMMS ..................................................17 5.1 Schutzgut Boden .........................................................................................................17 5.1.1 Allgemeines ............................................................................................................17 5.1.2 Ortsbezogene Erkundung.......................................................................................17 5.1.3 Analytik ...................................................................................................................19 5.2 Schutzgut Wasser .......................................................................................................19

6 DARSTELLUNG DER ARBEITS- UND UNTERSUCHUNGSMETHODIK.......................20 6.1 Herstellung der Aufschlüsse und Messstellen.............................................................20 6.2 Probenahme, Transport der Bodenproben und Herstellung der Mischproben............21 6.3 Probenahme Wasserproben .......................................................................................22 6.4 Analytische Untersuchungen.......................................................................................22 6.5 Vermessung ................................................................................................................23 6.6 Auswertung und Darstellung .......................................................................................23

7 UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE.................................................................................25 7.1 Geologische/hydrogeologische Verhältnisse ..............................................................25 7.2 Schutzgut Boden .........................................................................................................26 7.3 Schutzgut Wasser .......................................................................................................36

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8 ABSCHÄTZUNG DER RÄUMLICHEN UND ZEITLICHEN SCHADSTOFFAUSBREITUNG.........................................................................................................................................40

9 GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG (BEWERTUNG) .......................................................41 9.1 Exposition von Schutzgütern/Schutzobjekten .............................................................41 9.2 Formale Bewertung mit dem Programm GEFA 4.0.....................................................42 9.2.1 Schutzobjekt Boden................................................................................................42 9.2.2 Schutzobjekt Grundwasserleiter .............................................................................42 9.2.3 Handlungsbedarf aus GEFA 4.0.............................................................................43

10 ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG...................................................................................43

11 HANDLUNGSBEDARF....................................................................................................44

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 3.1-1: Zusammenstellung der allgemeinen Angaben zum erkundeten Standort..........10

Tabelle 4.1-1: Historischer und aktueller Gebäudebestand ......................................................14

Tabelle 7.2-1 Analysenergebnisse Gewächshäuser Bodenproben ..........................................27

Tabelle 7.2-2 Analysenergebnisse Gewächshäuser Bodenproben Eluate ...............................28

Tabelle 7.2-3: Analysenergebnisse Umfeld Gewächshäuser, Bodenproben, Feststoffe ..........29

Tabelle 7.2-4: Analysenergebnisse Lagerfläche: Bodenproben, Feststoffe..............................30

Tabelle 7.2-5: Analysenergebnisse Lagerfläche: Bodenproben, Eluate ...................................31

Tabelle 7.2-6: Analysenergebnisse Lagerschuppen und Heizhaus, Feststoffe ........................33

Tabelle 7.2-7: Analysenergebnisse PSM-Lagerschuppen, Bodenprobe Eluat .........................34

Tabelle 7.2-8: Analysenergebnisse Tiefenbereich 1,0 – 2,9 m, Feststoffe ...............................35

Tabelle 7.2-9: Analysenergebnisse Tiefenbereich 1,0 – 2,9 m, Eluate .....................................36

Tabelle 7.3-1: Analysenergebnisse Grundwasser.....................................................................37

Tabelle 7.3-2: Analysenergebnisse Brauchwasserbrunnen 1 und Schacht 1 ...........................39

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

FPD Flammphotometrische Detektoren

GC Gaschromatographie

GWM Grundwassermessstelle

HDPE Hochdruckpolyethylen

MS Massenspektrometer

NPD Stickstoff-Phosphor-Detektor

PBSM Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel

PSM Pflanzenschutzmittel

HE Historische Erkundung nach sächsischer Altlastenmethodik

OU Orientierende Erkundung nach sächsischer Altlastenmethodik

SO Schutzobjekt

SPE Solid Phase Extraction

SPME Solid Phase Micro Extraction

AP, MP Ansatzpunkt-, Messpunkthöhe Messstelle für die Wasserstandsmessung

ECD Electron Capture Detektor (elektrochemischer Detektor für die Gaschroma-

tographie)

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UNTERLAGENVERZEICHNIS

U 1 Handbuch zur Altlastenbehandlung, Teile 1 – 9, Freistaat Sachsen, Staatsministerium

für Umwelt und Landwirtschaft

U 2 Liste SALKA-Report Gärtnereien mit erfassten Gärtnereistandorten in Sachsen, LfULG,

Stand 07.09.2009

U 3 PDF-Dateien von SALKA-Daten für 52 Standorte mit historischer Erkundung, LfULG,

Stand 09.09.2009

U 4 Formale Erstbewertung der Gärtnerei Leipzig-Holzhausen, Geonova GmbH, 01.09.1996

U 5 Historische Erkundung zur Gärtnerei Leipzig-Holzhausen, ARCADIS Consult GmbH,

18.01.2007

U 6 Persönliche Information zur Gärtnerei Leipzig-Holzhausen durch Herrn Horst Danne-

berg, Leipzig, Adresse bei AG vorhanden

U 7 Broschüre: Geschichte der Gartenbaubetriebe in Holzhausen und Zuckelhausen, Hei-

matverein Holzhausen e.V., Engelsdorfer Verlag, 2005, S. 27

U 8 Konsultation zur Betrieb, Produktionsorganisation und Verwendung von Pflanzenschutz-

und Behandlungsmittel in Gärtnereien und Obstbaubetrieben der ehemaligen DDR bei

Herrn Dr. Lattauschke, Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie, 01326

Dresden-Pillnitz am 25.11.2009

U 9 Pflanzenschutzmittelverzeichnis der DDR 1978/79, Akademie der Landwirtschaftswis-

senschaften der DDR, Institut für Pflanzenschutzforschung der DDR, Kleinmachnow

Deutscher Landwirtschaftsverlag Berlin

U 10 Ausschnitt Grundwasserisohypsenplan und Grundwassermessstellen, Quelle: Ab-

schlussbericht „Erstellung eines digitalen Hydroisohypsenplanes für den oberen Lo-

ckergesteinsgrundwasserleiter auf dem Territorium von Sachsen im Maßstab 1 : 50 000“

U 11 Hydrogeologische Karte der DDR, Blatt Leuna/Leipzig S 1206-1/2, Maßstab 1 : 50.000,

Zentrales Geologisches Institut, Berlin, 1984

U 12 Lithofazieskarte Quartär, Leipzig, Blatt 2565, Maßstab 1 : 50.000, Zentrales Geologi-

sches Institut, Berlin, 1973

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U 13 Persönliche Information von Herrn Thomas Schuchart, Leipzig, vom 15.12.2009 Adresse

bei AG vorhanden

U 14 Materialien zur Altlastenbehandlung 3/1998, Probenahme bei der technischen Erkun-

dung von Altlasten, LfUG, 1998

U 15 Informationen zu Analysenmethoden Pflanzenschutzmittelanalytik, Chemisches Labor

für Softwareentwicklung und intelligente Analytik GmbH SOFIA GmbH, Rudower

Chaussee 29, D-12489 Berlin, www.sofia-gmbh.de

U 16 Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoff in Böden, BUND-Länder Ar-

beitsgemeinschaft Bodenschutz, LABO, 3. überarbeitete und ergänzte Auflage 2003

U 17 Bewertungshilfen bei der Gefahrenermittlung in der Altlastbehandlung, LfULG, 2008

U 18 Hydrogeologischer Atlas Stadt Leipzig 2005, Karte der Geschütztheit in den quartären

Grundwasserleitern, Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz

U 19 Hydrotec, Programm zur Auswertung von Pumpversuchen, Version 5.5, Geologic Soft-

ware 2007,

U 20 B. Hölting, Hydrogeologie, Enke-Verlag Stuttgart, 1996

U 21 Abschlussbericht Untersuchung des Gefährdungspotentials von Gärtnereien, Teil 1

Erläuterungsbericht, Baugrund Dresden, 30.09.2010

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ANLAGENVERZEICHNIS

A 1 Übersichtskarte

A 2 Luftbild des Standortes

A 3 Aufschlussplan

A 4 Geologische Schnitte

A 5 Aufschlussprofile Sondierungen BS 1 bis BS 31, Bohrung GWM 1/10

A 6 Felddokumente und Protokolle

A 6.1 Liste der Vermessungsdaten, trigometric Vermessung GmbH, 17.12.2009

A 6.2 Übersicht zur Zusammensetzung der Mischproben und Analytikumfang

A 6.3 Probenahmeprotokolle Wasserproben, Baugrund Dresden

A 6.3.1 Probenahmeprotokoll Brauchwasserbrunnen 1

A 6.3.2 Probenahmeprotokoll Schacht 1, Gewächshaus 10.10

A 6.4 Prüfbericht 09/2404 Boden und Wasserproben, Ergo Umweltinstitut, 18.01.2010

A 6.5 Prüfbericht 09/2404.1 Probenahme und Untersuchung Grundwasserprobe GWM

1/10, Ergo Umweltinstitut, 10.03.2010

A 6.6 Informationen zum qualitativen Nachweis von Pestiziden in den Proben des Prüf-

berichts 09/2404

A 6.6.1 Bodenproben: E-Mail vom 25.02.2010, Sofia GmbH

A 6.6.2 Grundwasserprobe GWM 1/10 Nr. 492-13/10 vom 25.03.2010, Sofia

GmbH

A 6.7 Originalschichtenverzeichnis der Grundwassermessstelle, Protokoll zum Klarpum-

pen der Messstelle, SBS GmbH, 15.02.10

A 6.8 Bestimmung des Durchlässigkeitsbeiwertes des Grundwasserleiters aus der Aus-

wertung des Wiederanstiegs, Baugrund Dresden, 13.07.2010

A 6.9 Methoden und Nachweisgrenzen zur Analytik und Qualifizierungsnachweise der

Prüflabore

A 6.9.1 Analysenmethoden Ergo Umweltinstitut GmbH

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A 6.9.2 Akkreditierungsnachweise Ergo Umweltinstitut GmbH

A 6.9.3 Analysenmethoden und Nachweisgrenzen Sofia GmbH

Liste B_A: Bodenproben

Liste W_A: Wasserproben

A 6.9.4 Akkreditierungsnachweise Sofia GmbH

A 6.10 Korngrößenverteilungen Bodenproben GWM/1/10

A 6.10.1 Ungesättigte Zone 0,7 –2,0 m

A 6.10.2 Ungesättigte Zone 2,0 – 3,0 m

A 6.10.3 Schicht-Grundwasserleiter 3,0- 4,3 m

A 6.11 Prüfbericht 10/1639 Bodenproben, Ergo Umweltinstitut, 15.09.2010

A 7 Fotodokumentation

A 8 Prüf- und Hintergrundwerte für die Beurteilung der Analysenergebnisse

A 8.1 Böden

A 8.2 Grundwässer und Eluate

A 9 Bewertung GEFA/SALKA

A 9.1 Schutzobjekt Boden

- Kontablatt Boden

- Bewertungsprotokoll Boden

- Analysedaten Boden

A 9.2 Schutzobjekt Grundwasserleiter

- Kontablatt Grundwasser

- Bewertungsprotokoll Grundwasser

- Analysedaten Grundwasser

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1 ZUSAMMENFASSUNG

Die orientierende Untersuchung des Standortes erfolgte auf der Grundlage der Historischen

Erkundung vom 18.01.2007(U 5)

Die Bewertung der Altlastensituation für die ehemalige Gärtnerei GPG Leipzig Stötteritzer

Landstraße 106 führt bezüglich des Schutzobjektes Boden aufgrund des Vorhandenseins von

oberflächennahen kontaminierten Auffüllungen mit den Schadstoffen Arsen, Blei, Chrom, PAK

und Mineralölkohlenwasserstoffe in Teilflächen zu der Einschätzung, den Standort im Altlas-

tenkataster zu belassen.

Für das Schutzobjekt Grundwasser wurde gegenwärtig keine Gefährdung festgestellt.

Grundwasser: gewichtetes mittleres Gefahrenrisiko rIV-mittel = 0,1

Maßgebendes Gefahrenrisiko R = 0,1

Boden: gewichtetes mittleres Gefahrenrisiko rIV-mittel = 1,2

Maßgebendes Gefahrenrisiko R = 2,1

Handlungsbedarf: Belassen im Altlastenkataster

Weder im Boden noch im Grundwasser konnten Pflanzenschutzmittel quantitativ nachgewiesen

werden. Als Pflanzenschutzmittel mit der höchsten Persistenz waren nur einzelne chlororgani-

sche PSM qualitativ nachweisbar.

Nach Entfernung und fachgerechter Verwertung/Entsorgung der kontaminierten Auffüllungen

kann das „Ausscheiden“ des Objektes aus dem Altlastenkataster empfohlen werden.

2 EINLEITUNG

Das Ziel dieses Projektes zur Untersuchung des Gefährdungspotenzials von Gärtnereien be-

stand darin, ein branchenbezogenes Merkblatt als Anleitung für die Bewertung der Gefähr-

dungssituation entsprechend Sächsischer Altlastenmethodik als Grundlage für die weitere

Handhabung von ehemaligen Gärtnereistandorten zu erstellen. Die orientierende Untersuchung

(OU) des Standortes der ehemaligen GPG Leipzig, Stötteritzer Landstraße 106 erfolgte im

Rahmen dieses Projektes und dieser Bericht ist als Teil 3.1 Bestandteil des Abschlussberichtes

des o.g. Projektes. Das Gelände diente als Modellstandort für die exemplarische Untersuchung.

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Die Notwendigkeit der Orientierenden Untersuchung wurde im Ergebnis der Historischen Er-

kundung des Standortes abgeleitet.

3 BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETS

3.1 Lage, Geographie und Nutzung

Das Betriebsgelände der ehemaligen Gärtnerei der GPG in der Stötteritzer Landstraße befindet

sich ca. 5 km südöstlich vom Stadtzentrum Leipzig im Ortsteil Holzhausen. In Tabelle 3.1-1 sind

die allgemeinen Angaben zum Standort zusammengefasst.

Tabelle 3.1-1: Zusammenstellung der allgemeinen Angaben zum erkundeten Standort

Bezeichnung Gärtnerei der GPG Stötteritzer Landstraße

Gemeinde Stadt Leipzig

Postleitzahl 04299

Gemarkung Holzhausen

Flurstück

Fläche 16.900 m²

Zuständige Vollzugsbehörde Stadt Leipzig – Amt für Umweltschutz

Rechtsträger/Eigentümer

Betriebszeitraum ca. 1968 bis ca. 1990

Altlastenkennziffer 65352980 (Kennziffer LRA: 79201082)

Topographische Lage TK 10 Hochwert: 56 86 550 Rechtswert: 54 31 170

Die Geländeoberfläche am Standort liegt bei ca. 135 bis 138 m ü. NN und fällt in Richtung

Südosten zur Stötteritzer Landstraße hin ab.

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Der Standort der ehemaligen Gärtnerei der GPG in der Stötteritzer Landstraße liegt in einem

Mischgebiet. Der Standort grenzt südlich an die Stötteritzer Landstraße, über die auch die Zu-

fahrt zum Gelände möglich ist. Auf der anderen Seite der Stötteritzer Landstraße schließt sich

Acker- und Grünland an. Östlich des Standortes liegt ein Wohngebäude mit direkt an die

Grundstücksgrenze zur ehemaligen Gärtnerei angrenzender privater Gartennutzung. Nordöst-

lich des Standortes befinden sich Kleingartenanlagen, die nicht durch einen Zaun oder ähnli-

ches vom Grundstück abgegrenzt sind. Westlich schließt sich an das Gärtnereigelände das

Betriebsgelände der Gärtnerei „ “ an.

Das Gelände liegt nicht innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Wasserschutzzonen. Das

nächstliegende Landschaftsschutzgebiet befindet sich in ca. 100 m Entfernung südwestlich des

Standortes.

Das Gelände ist heute größtenteils umzäunt und nicht mehr frei zugänglich. Lediglich von Seiten

der Kleingartenanlage nördlich ist ein begrenzter Zugang des Geländes möglich (Kleingarten-

anlage ist ebenfalls nicht frei zugänglich). Nur im Bereich der Grundstückseinfahrt und des Tors

sowie des Kohlenlagerplatzes ist die Oberfläche des Geländes versiegelt bzw. beschottert

(Zufahrt).

Auf dem Gelände sind an verschiedenen Stellen Müllablagerungen vorhanden. Insbesondere

hinter dem Wohnhaus, im Schuppen und hinter der ehemaligen Lagerfläche in Richtung

Kleingartenanlage wurden in der Vergangenheit offensichtlich trotz der teilweise vorhandenen

Umzäunung zum Teil große Mengen an Müll (Altreifen, Farb- und Bitumenfässer, Metallteile,

Schrott) sowie Rohre abgelagert. Die Müllablagerungen stammen aus der Zeit nach der Still-

legung des Gartenbaubetriebes (nach 1991). Das gesamte unversiegelte Gelände ist von Ru-

deralvegetation, wie kleineren Bäumen (vor allem Birken) und verschiedenen Gräsern und

Sträuchern überwachsen und sieht verwildert aus. Vom Heizhaus bis zu den Gewächshäusern

verlaufen etwa 3 m über dem Boden zum Teil stark beschädigte Heizrohre.

3.2 Geologie

Am Standort stehen unter Auffüllungen Löß- und Geschiebelehme über Schmelzwassersanden

der glazifluviatilen Nachschüttbildungen und Geschiebemergel der Grundmoräne des

1. Saalevorstoßes an. Die Quartärbasis liegt am Standort bei etwa 126 m NN. Im Liegenden

folgen die tertiären Schichten.

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Das geologische Normalprofil wird wie folgt beschrieben:

bis 3 m unter Gelände Auffüllung,

bis 5 m unter Gelände Lößlehm/Geschiebelehm

bis 7 m unter Gelände Schmelzwassersand mit Zwischenlagern von Geschiebelehm

bis 13 m unter Gelände Geschiebemergel mit dünnen Schmelzwassersandschichten

3.3 Hydrogeologie/Hydrologie

Nach (U 10) liegt der Standort im Bereich des Grundwasserkörpers „Großraum Leipzig“

(SAL GW 052). Die oberen quartären Lockergesteinsgrundwasserleiter sind lokal sehr unter-

schiedlich ausgebildet, verbreitet und hydraulisch verbunden. Am Standort ist nach (U 5) der

obere Grundwasserleiter als Schmelzwassersand verbreitet, der in den saaleglazialen

Grundmoränekomplex eingelagert ist. Die Ausbildung dieses GWL ist von seiner Lage und

Mächtigkeit stark schwankend. Es können infolge von Stauhorizonten aus Geschiebelehm,

Geschiebemergel und Löß temporär flurnahe Grundwasserstände auftreten.

Die nach (U 10) dargestellten Grundwasserisohypsen für den Grundwasserkörper SAL GW 052

weisen am Standort Grundwasserspiegelhöhen von ca. 124 m NHN auf (Flurabstand >10 m

unter Gelände). Diese Grundwasserstände sind für die pleistozänen Grundwasserleiter zutref-

fend.

Das nächstgelegene Oberflächengewässer ist die östliche Rietzschke, die ca. 100 m südöstlich

des Standorts verläuft. Das oberflächennahe Schichtwasser entspannt in die östliche

Rietzschke als Vorfluter.

3.4 Klima

Zur Orientierung dienen die meteorologischen Daten der Messstation Leipzig-Schkeuditz nach

Auskunft des Deutschen Wetterdienstes (U 5) für das Jahr 2006, die sich näherungsweise auf

den Standort übertragen lassen.

Die mittlere Jahrestemperatur der Luft liegt bei 10,1 °C, bei mittleren Windstärken von 19,5 m/s.

Als mittlerer Jahresniederschlag wurden 594 mm gemessen. (U 5)

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4 ERFASSUNG UND AUSWERTUNG VORHANDENER INFORMATIONEN

4.1 Vorliegende Unterlagen

Zum Standort wurden folgende Informationen und Unterlagen ausgewertet:

Sächsisches Altlastenkataster AKZ XXXXXXXX zum Stand 09.09.2009 (U 3)

Formale Erstbewertung durch Geonova GmbH, Geotechnisches Büro für Umweltgeologie

und Amt für Umweltschutz Stadt Leipzig, 01.09.1996 (U 4)

Historische Erkundung durch ARCADIS Consult GmbH, 18.01.2007 (U 5).

U 5 enthält eine Zusammenstellung des historischen und aktuellen Gebäudebestandes (vgl.

Tabelle 4.1-1), einen Lageplan mit skizzierter historischer und aktueller Bebauung sowie Luft-

bilder aus den Jahren 1943, 1957, 1970, 1975, 1985, 1990, 1992, 1997.

Im Ergebnis der Historischen Erkundung mit Gutachten vom 18.01.07 durch die ARCADIS

Consult GmbH (U 6) wurde aufgrund von nicht auszuschließenden Kontaminationen und der

ermittelten Risikowerte (insbesondere der Stoffgefährlichkeit) für die Schutzgüter Boden und

Grundwasser eine Orientierende Erkundung empfohlen. Als kontaminierte Flächen sind die

Gewächshäuser und die Lagerfläche im nördlichen Teil des Grundstücks mit insgesamt ca.

2.000 m² Fläche ausgewiesen.

Angaben zur historischen Entwicklung nach (U 7):

Die ehemalige Gärtnerei Georg Kornder wurde von 1947 bis 1960 auf vorher landwirtschaftlich

genutztem Bodenreformland zum Gartenbau (Gemüseanbau, Azaleen, Beet- und Balkon-

pflanzen) betrieben und nach der Aufgabe durch den alten Besitzer als Bestandteil der GPG

Leipzig bis 1990 weitergeführt. Seitdem erfolgte keine weitere Nutzung der als Altlastver-

dachtsfläche 1 ausgewiesenen Gewächshäuser.

Historische Entwicklung anhand der Luftbilder nach (U 5):

Aus den Luftbildern lässt sich ableiten, dass 1943 das Gelände noch ackerbaulich genutzt

wurde. Kriegseinwirkungen sind in näherer Umgebung nicht zu erkennen, siehe A 3. 1957 be-

fand sich lediglich das Wohngebäude auf dem Standort. Die Gewächshäuser sind in den Luft-

bildern erstmalig 1970 zu erkennen. 1975 stellt sich die Bebauungssituation am Standort ähnlich

dar, wie zum Zeitpunkt der aktuellen Standortbegehung. Aus den Unterlagen im Bauaktenarchiv

und den Luftbildern von 1985, 1990 und 1992 geht jedoch hervor, dass im vorderen Grund-

stücksbereich direkt hinter dem Heizhaus angrenzend noch zwei große Gewächshäuser stan-

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den, die jedoch bereits 1997 nicht mehr vorhanden waren. Heute zeugen von diesen beiden

Gewächshäusern nur noch zwei gemauerte Entwässerungsgräben. Die heute vorhandene

Lagerhalle wurde zwischen 1991 und 1992 neu erbaut. Zuvor stand dort ein kleinerer Lager-

schuppen. Das einzige unterkellerte Gebäude am Standort ist das Wohnhaus.

Tabelle 4.1-1: Historischer und aktueller Gebäudebestand

Nutzung Gebäude Aktueller Zustand Baujahr

Historisch Aktuell

Kohlenlagerplatz (1)

gut, nicht genutzt 1969? Kohlenlagerplatz Kohlenlagerplatz,

Freifläche Lagerhalle, vorher Lagerschuppen (2)

gut, genutzt 1991 – 1992, bzw. ca. 1980

unbekannt Lagerung von Bau-

material

Wohnhaus (3) Ruine 1948? Wohnhaus (Haus-

meister der Gärtne-rei)

nicht genutzt

Schuppen (4) baufällig 1948? unbekannt Lagerung von Schrott

und Müll Lagerraum / Ne-bengebäude (5)

baufällig 1948? unbekannt Lagerung von Geh-

wegsteinen, Müll

Garagen (6) gut ca. 1971 Kfz-Garagen genutzt

Lagerschuppen (7) gut ca. 1968 Lagerschuppen nicht genutzt, Abla-

gerung von Müll

Lagerfläche (8)

nicht versiegelt, mit ca. 5 cm dicker

Kohleschicht be-deckt

- Kohlelager Ablagerung von Holz, Metallteilen, Rohren

Gewächshäuser (nur noch teilweise vorhanden) (9 und

10)

Ruinen ca. 1969? zur Aufzucht von Pflanzen genutzt

Nicht genutzt, teil-weise Ablagerung von

Müll

Wassertanks mit Pumpanlage (11)

baufällig, teilweise auf Betonfunda-

menten 1969?

Bevorratung des Wassers für die Bewässerung

nicht genutzt

Verbinder (12) Ruine 1969?

Zugang zu den Frühbeetanlagen

und Aufzucht- häusern

Lagerraum für Holz, Baumaterial, mögli-cherweise als Werk-

statt genutzt

Heizhaus (13) Ruine 1969? Heizhaus nicht genutzt,

Ablagerung von Müll

Es ist davon auszugehen, dass die Beheizung der Gewächshäuser über das heute leer ste-

hende Heizhaus mit der im Bereich des Kohlenlagerplatzes und des Lagerplatzes offensichtlich

gelagerten Kohle erfolgte. Die Wärme wurde über die oberirdischen, ummantelten Heizrohre zu

den jeweiligen Gewächshäusern geleitet. Das zur Bewässerung der Pflanzen erforderliche

Wasser wurde mittels einer Pumpenanlage in den Wassertanks zwischengelagert und nach

Bedarf mittels der ebenfalls größtenteils oberirdisch verlegten Rohrleitungen zu den Ge-

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Untersuchung des Gefährdungspotenzials von Gärtnereien Teil 3.1: Orient. Untersuchung GPG Leipzig-Holzhausen, AKZ XXXXXXXX Projekt-Nr. 09-2108-1 Seite 15 von 45

wächshäusern geleitet. Zwischen den Tanks befindet sich ein überdachter Druckbehälter. In

Tabelle 4.1-1 ist ein Überblick über den aktuellen Gebäudebestand nach (U 5) enthalten.

4.2 Ergebnisse der Ortsbesichtigung, Stand November 2009

Am 19.11.2009 wurde mit dem Auftraggeber eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Die Fotodo-

kumentation ist in A 7 enthalten, die Bezeichnung der Gebäude ist aus A 3 ersichtlich. Das

Grundstück wurde in einem stark verwilderten Zustand angetroffen. Wege und auch die Ge-

wächshäuser selbst sind zum Teil mit Birken bewachsen.

Auf dem Gelände sind insgesamt 7 Gewächshäuser Nr. 9.1 bis 9.5 und 10.1, 10.2 mit jeweils

einer Grundfläche von ca. 8 m x 30 m, vorhanden. Die Glasbedeckung ist zum Großteil zerstört.

In den Gewächshäusern gibt es außer in den Wegbereichen in der Mitte keine Bodenplatten. In

den Bereichen der Beete ist eine 5 – 10 cm dicke Humusschicht über sandigem Boden vor-

handen.

Die 4 etwas kleineren Aufzuchtgewächshäuser (Nr. 10.3, 10.4, 10.9 und 10.10) mit Grundflä-

chen von 5 m x 25 m sind ähnlich aufgebaut und besitzen ebenfalls keine Bodenplatten.

In den 4 Frühbeetgewächshäusern Nr. 10.5 bis 10.8 mit ca. 4 m x 20 m Grundfläche sind keine

Beete im eigentlichen Sinn vorhanden. Vermutlich wurden die Pflanzen hier in Töpfen oder

Pflanzkästen auf den von unten beheizbaren, mit Drahtgittern abgedeckten Podesten gezogen.

Die Gewächshäuser wurden in (U 5) als Altlastverdachtsfläche 1 ausgewiesen.

Zwischen dem Aufzuchtgewächshaus 10.4 und dem Frühbeetgewächshaus 10.5 befindet sich

ein mit einer Betonplatte abgedeckter Schachtbrunnen von ca. 1,20 m Durchmesser und einer

Gesamttiefe von ca. 6 m, in A3 als Brauchwasserbrunnen BWB1 bezeichnet, siehe auch A 7:

Bilder 36, 37.

Die Frühbeetgewächshäuser sind an der Westseite über ein massives Gebäude mit einem

Ziegelboden verbunden (Nr. 12). In dem Verbinder lagern altes Bau- und Installationsmaterial,

Holzpaletten und Verpackungsreste.

Die Begehung ergab weder in dem Verbinder, noch in den nur teilweise zugänglichen und

teilweise baufälligen Nebengebäuden Nr. 4 konkrete Hinweise zur Lagerung von Pflanzen-

schutzmitteln.

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Untersuchung des Gefährdungspotenzials von Gärtnereien Teil 3.1: Orient. Untersuchung GPG Leipzig-Holzhausen, AKZ XXXXXXXX Projekt-Nr. 09-2108-1 Seite 16 von 45

Nach mündlicher Auskunft durch den Eigentümer der Gebäude, Herrn Schuchart befand sich

das Lager für Pflanzenschutzmittel im nördlichen Teil des Lagerschuppens (7). Angaben zu den

tatsächlich verwendeten Pflanzenschutzmitteln waren nicht in Erfahrung zu bringen.

Im südlichen Teil des Grundstücks, an der Stötteritzer Landstraße, befinden sich die Reste des

Heizhauses der Kohle-Feuerungsanlage (Nr. 13).

Westlich der Gewächshäuser im nördlichen Teil des Flurstückes befindet sich die in der histo-

rischen Erkundung (U 5) als Altlastverdachtsfläche 2 ausgewiesene, ca. 450 m² große unver-

siegelte Lagerfläche (Nr. 8), die möglicherweise auch als Kohlelagerplatz genutzt wurde. Diese

Fläche ist ebenfalls stark zugewachsen. Abgelagerte Rohre, andere Metallteile und Holz sind

kaum noch zu erkennen.

Im nordöstlichen Teil des Grundstückes gibt es eine Wasserstation mit elektrischer Pumpe, ca.

1 m³ großem Druckbehälter und zwei 6 – 8 m³ großen Wassertanks (11). Die Anlage ist nicht

mehr funktionsfähig.

Der Kohlelagerplatz (1) mit noch vorhandenem Kohlegrus am westlichen Rand wurde in der

historischen Erkundung nicht als Altlastverdachtsfläche eingestuft. Die Lagerhalle (2) wurde laut

historischer Erkundung erst 1990 gebaut.

4.3 Empfehlungen zur Untersuchung des St andortes aus der Historischen Er -kundung

In Auswertung der vorliegenden Informationen wurden in der Historischen Erkundung (U°5)

folgende Untersuchungen als sinnvoll angesehen:

Gewächshäuser (9.1 bis 9.5) und (10.1 bis 10.10)

Rammkernsondierungen bis ca. 1,5 m Tiefe in ausgewählten Gewächshäusern

Entnahme von tiefenbezogenen Mischproben innerhalb von Flächen vergleichbarer Nut-

zung aufgrund des flächenhaften nicht punktuellen Umgangs mit den potentiellen Schad-

stoffen

Untersuchung von Bodenproben auf Düngemittel und Pflanzenschutzmittel

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Lagerfläche (8)

Rammkernsondierungen bis zum Grundwasseranschnitt

Entnahme von Bodenproben in 1 m-Intervallen

Untersuchung der Proben auf Düngemittel und Pflanzenschutzmittel

5 ABLEITUNG DES UNTERSUCHUNGSPROGRAMMS

5.1 Schutzgut Boden

5.1.1 Allgemeines

Die Untersuchungen wurden auf die in der historischen Erkundung ausgewiesenen Verdachts-

flächen der Gewächshäuser und die Lagerfläche im nordwestlichen Grundstücksteil beschränkt.

Die Lage der Aufschlüsse ist aus A 3 ersichtlich. Die Untersuchungsmethoden sind in Abschnitt

6 und die Ergebnisse sind in Abschnitt 7 und A 6 dargestellt. Alle Aufschlüsse wurden durch ein

Vermessungsbüro eingemessen, siehe A 6.1.

Zur Reduzierung des analytischen Aufwandes wurden Teilmengen der Proben der jeweiligen

Horizonte der Häuser (9.1 bis 9.3), (9.4 und 9.5) sowie (10.1 und 10.2) zu Mischproben zu-

sammengefasst. Die Zusammensetzung der Mischproben aus den Einzelproben ist aus Anlage

6.2 ersichtlich.

5.1.2 Ortsbezogene Erkundung

Gewächshäuser (9, 10)

Schwerpunkt war die Untersuchung des Bodens in den Produktionsgewächshäusern (9.1 bis

9.5) und (10.1, 10.2) auf Pflanzenschutzmittel (PSM). Hier waren pro Gewächshaus 2 Bohr-

sondierungen vorgesehen. In (9.2, 9.5) und (10.2) wurde jeweils 1 Bohrsondierung bis 5 m

abgeteuft. Alle anderen Sondierungen waren bis 1 m Tiefe geplant.

Nach den Informationen nach (U 8) erfolgte bei der Pflanzenaufzucht aufgrund der größeren

Empfindlichkeit der Jungpflanzen ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nur selten und in ge-

ringeren Konzentrationen, sondern eher von Wuchsstabilisatoren, wie bercema CCC. Deshalb

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wurden in den Aufzuchtgewächshäusern (10.4, 10.5, 10.9 und 10.10) mit einer Sondierung über

einem Meter Tiefe pro Gewächshaus nur stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Die Hori-

zontierung und Mischprobenbildung (10.1 und 10.2 bzw. 10.9 und 10.10) erfolgte in analoger

Weise zu den Produktionsgewächshäusern.

An der Westseite des Aufzuchtgewächshauses (10.10) wurde ein ca. 1,20 m tiefer Schacht

vorgefunden, in dem ca. 1 m Wasser, vermutlich Regenwasser, stand (Bild 24 in A 7).

Aufgrund von Beschaffenheit und Produktionsweise in den Frühbeetgewächshäusern und den

Informationen nach (U 8) war dort kein mit PSM belasteter Boden zu erwarten bzw. das Ein-

dringen über die Konstruktion in den Boden zu besorgen. Eine Untersuchung der Frühbeet-

gewächshäuser erfolgt deshalb nicht.

Nach (U 8) wurden üblicherweise in einem ca. 2 m breiten Streifen um und zwischen den Ge-

wächshäusern häufig Herbizide eingesetzt, um diese Bereiche von Unkraut freizuhalten. Des-

halb wurde der Boden in diesem Bereich ebenfalls stichprobenartig durch 1 m tiefe Bohrson-

dierungen kontrolliert (Horizontierung wie oben).

Lagerschuppen (7)

Während der Erkundung erhielten wir von dem Eigentümer der Gebäude Herrn Schuchart,

(U 13) die Information, dass im Lagerschuppen während des Betriebes der Gärtnerei Pflan-

zenschutzmitteln gelagert wurden. Deshalb wurden dort zwei 1,0 m tiefe Bohrsondierungen

hergestellt.

Lagerfläche (8)

In der 450 m² großen altlastverdächtigen Lagerfläche wurden 3 Bohrsondierungen bis 1,0 m und

1 Sondierung bis 5 m hergestellt. Die Beprobung der Sondierungen erfolgt in gleicher Weise wie

im Gewächshausbereich.

„Verbinder“ (12)

Aus der historischen Erkundung und aus der Ortsbesichtigung gibt es keine Hinweise auf die

Örtlichkeiten zur Lagerung von PSM und Herstellung von Gieß- und Spritzzubereitungen.

Ein verschließbarer Raum im „Verbinder“ (10.11) mit Regalen wäre eventuell zur Lagerung von

Pflanzenschutzmitteln geeignet gewesen. Aufgrund der Informationen von Herrn Schuchart

(U 13) über den Lagerschuppen (7) als Lagerort der PSM wurden hier die im Erkundungskon-

zept geplanten Aufschlüsse nicht ausgeführt.

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5.1.3 Analytik

In den als Altlastverdachtsflächen ausgewiesenen Bereichen sind vorrangig Pflanzenschutz-

mittel, Behandlungsmittel und Düngemittel in Betracht zu ziehen. Es existieren allerdings keine

konkreten Hinweise auf in der Gärtnerei verwendete Präparate.

Eine Einschränkung der Produkte und Wirkstoffe auf die in Gärtnereien (Gemüse und Zier-

pflanzenanbau) wahrscheinlich zur Anwendung gekommenen Präparate ist über die Pflan-

zenschutzmittelverzeichnisse der DDR, zum Beispiel (U 9), möglich. Dort sind die Anwen-

dungsbereiche der Präparate für die Pflanzenarten angegeben und eine Zuordnung von Prä-

paraten sowie Handelsnamen zu den Wirkstoffen angegeben.

Eine sinnvolle weitere Eingrenzung der zu untersuchenden Wirkstoffe ist über deren Persistenz

im Boden/Wasser möglich.

Diese Informationen werden im Teil 1 des Abschlussberichtes (U 21, Erläuterungsbericht) zu-

sammengefasst.

Die Auswertung der o. g. Informationen führt zu dem Schluss, dass mindestens nach chloror-

ganischen PSM und Triazinen gesucht werden sollte. Diese Verbindungen werden mit einer

Screening-Analyse mit GC-MS abgedeckt, siehe Abschnitt 6.4.

Weiterhin wurden die Bodenproben stichprobenartig auf in Pflanzenschutzmitteln verwendete

Schwermetalle (Cu, Sn ev. Hg) und in Verbindung mit Düngemitteln vorkommende Substanzen

wie Ammonium, Chlorid, Bromid, Sulfat, Phosphat und Nitrat untersucht.

5.2 Schutzgut Wasser

Grundwasser

Bei den örtlichen Gegebenheiten ist mit einem Grundwasserflurabstand von ca. 1 – 4 m im

oberen Grundwasserleiter (in südöstliche Richtung zur östlichen Rietzschke abfließendes

Grund-/Schichtwasser) zu rechnen.

Der auf dem Flurstück vorhandene Brauchwasserbrunnen BWB 1 befindet sich zwischen den

Gewächshäusern (10.4 und 10.5) mitten in der Altlastverdachtsfläche (siehe A 3) und ist be-

züglich Lage und Ausbau nicht als Anstrommessstelle geeignet. Auch im weiteren Umfeld war

keine für die Beprobung des Anstroms geeignete Messstelle vorhanden.

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Als Abstrommessstelle wurde im Südwesten des Grundstücks eine Messstelle GWM 1/10

(DN 125, Endteufe 15 m) geplant und nach den örtlichen Gegebenheiten ausgebaut, siehe

A 5.17.

Für den Abstrom wurde 1 Wasserprobennahme entnommen und die Bestimmung der Vorort-

parameter, ein Pflanzenschutzmittel-Screening nach Anlage 6.9.3 Liste W_A sowie die Analyse

auf Cu, Sn, Hg und Ammonium, Chlorid, Bromid, Sulfat, Phosphat und Nitrat (Düngemittel)

durchgeführt.

Oberflächen-/Sickerwasser

Oberflächenwasser wurde bei der Ortsbesichtigung nur in dem Schacht im Aufzuchtgewächs-

haus (10.3) festgestellt. Hier erfolgte ebenfalls eine Wasserprobennahme und Analyse mit

PSM-Screening und weiteren Parametern wie beim Grundwasser.

6 DARSTELLUNG DER ARBEITS- UND UNTERSUCHUNGSMETHODIK

6.1 Herstellung der Aufschlüsse und Messstellen

Kleinrammbohrungen

Die als BS bezeichneten Aufschlüsse wurden als Kleinrammbohrungen nach DIN 4021 mit

Schlitzsonden in der Regel im Durchmesser von 80 mm und 1 m Länge hergestellt. In Aus-

nahmefällen (bei hohen Bohrwiderständen) wurden bei Erkundungstiefen > 2 m auch Sonden

geringerer Durchmesser eingesetzt. Bei dem durchörterten, überwiegend bindigen Boden ist

entsprechend (U 14), Tabelle 5 von der Güteklasse 2 – 3 der gewonnenen Proben auszugehen.

Zur Vermeidung der Kontamination des Probenmaterials durch Kohlenwasserstoffe wurden

ausschließlich elektrische Bohrhämmer eingesetzt.

Grundwassermessstelle

Die Bohrung der Grundwassermessstelle (GWM) erfolgte durch die Firma Sächsischer Brun-

nen- und Spezialtiefbau GmbH, Naunhof als Trockenbohrung mit durchgehender Gewinnung

gekernter Proben im Einfachrohr. Der Bohrungsaußendurchmesser betrug 273 mm, siehe An-

lage 6.7. Die Messstelle wurde mit HDPE-Vollrohr und HDPE-Filterrohr 110 x 6,6 mm (Innen-

durchmesser x Wandstärke) von 3 – 6 m unter GOK ausgebaut. Der Außendurchmesser beträgt

ca. 125 mm, siehe Anlage 5.17 und 6.7.

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6.2 Probenahme, Transport der Bodenproben und Herstellung der Mischproben

Die Beprobung der Bohrsondierungen erfolgte gemäß der Bundesbodenschutzverordnung

Anhang 1 über die Horizonte 0,0 bis 0,3 m, 0,3 bis 0,6 m und 0,6 bis 1,0 m und weiter alle 0,5 m

bis 1m bzw. entsprechend der geologischen Schichtung. Bei Schichtwechsel wurde auch in-

nerhalb des Probenintervalls 0,5 m eine Probe entnommen.

Die Probenahme erfolgte entsprechend (U 14), Abschnitt 2.3.1 sofort nach Herstellung des

Aufschlusses in 0,5 l bzw. 1,0 l Braunglasflaschen mit Schraubverschluss. Aus den Schich-

tenverzeichnissen in A 5 sind Probenahmeintervalle, petrographische und organoleptische

Ansprachen der Proben ersichtlich.

Aufgrund der Temperaturen während der Erkundungen am 14. und 15.12.2009 bei ca. 0 °C

bestand keine Veranlassung zu zusätzlicher Konservierung und Temperierung der Proben für

den Transport.

Zur Reduzierung des analytischen Aufwandes wurden für verschiedene Bereiche (Flächen

gleicher Funktion, zum Beispiel Aufzuchtgewächshäuser, Umfeld Gewächshäuser, Lagerfläche,

usw.) Teilmengen der Proben der jeweiligen Horizonte zu Mischproben zusammengefasst.

Die Herstellung der Mischproben erfolgte am 16.12.2009 bei BAUGRUND DRESDEN ent-

sprechend der in A 6.2 aufgeführten Zusammenstellung. Die Einzelproben wurden homogeni-

siert, entsprechend der vorhanden Probenmenge der Einzelprobe und der benötigten Mengen

der Mischprobe geteilt und gleiche Mengen der Einzelproben zu den entsprechenden Misch-

proben vereinigt, kühl gelagert und am 17.12.2009 an die Prüflabore zur Analyse übergeben.

Im Ergebnis der Analysen von 0-1 m wurde in einer zweiten Erkundungsstufe der Tiefenbereich

1 bis ca. 3 m in 3 Sondierungen untersucht. Die Mischproben, siehe A 6.2, wurden anlog zur

1 Erkundungsstufe hergestellt und behandelt.

Die Proben der Bohrung der Grundwassermessstelle wurden durch die Bohrfirma in Kernkisten

angeliefert und durch BAUGRUND DRESDEN spezifiziert.

Zur Feststellung der Durchlässigkeitsbeiwerte von ungesättigter Zone und Grundwasserleiter

wurden entsprechend der Schichtung drei Korngrößenverteilungen einschließlich des Grund-

wasserleiters durch Nasssiebung aus den Bohrproben bestimmt. Daraus erfolgte die Ermittlung/

Schätzung der Durchlässigkeitsbeiwerte für Lockergestein mit Feinkornanteilen P zwischen 10

und 40% nach k = 10(0,00005 P P- 0,12 P- 3,59) m/s (Methode Kaubisch).

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6.3 Probenahme Wasserproben

Die Proben aus dem Brauchwasserbrunnen und Schacht Gewächshaus 10.10 wurden durch

Baugrund Dresden mittels Schöpfen entnommen und die Vorortparameter entsprechend Pro-

benahmeprotokoll in A 6.3 bestimmt.

Die Entnahme der Grundwasserprobe erfolgte durch das ERGO Umweltinstitut entsprechend

dem Prüfbericht 09/2404.1 in Anlage 6.5 durch Pumpen nach Konstanz der Vorortparameter

aus 6 m Tiefe bei einer Förderrate von 1l/min. Die Proben wurden in Kühlboxen bei 5-8°C

transportiert und bis zur Analyse gelagert.

6.4 Analytische Untersuchungen

Die analytischen Untersuchungen erfolgten durch die akkreditierten Prüflabore ERGO Um-

weltinstitut GmbH und für das Screening der organischen Pflanzenschutzmittel durch SOFIA

chemisches Labor für Intelligente Analytik GmbH. In A 6.9 sind die verwendeten Analysenme-

thoden und die Akkreditierungen der Prüflabore zusammengestellt.

Der Hauptteil der organischen Pflanzenschutzmittel im Boden wird mit dem Screening mittels

Gaschromatographie (GC) (ASU § 35 LMBG L00.00-34 / ehemals DFG S19 //) abgedeckt,

(U 15). In A 6.9.3 Liste B_A sind die 364 erfassten Verbindungen mit Bestimmungsgrenzen

(LOQ in A 6.9.3) zwischen 0,01 und 0,1 mg/kg aufgeführt.

Für die Pestizidscreeninganalyse von Trinkwasser und Wasserproben vergleichbarer Qualität

wurde von der Sofia GmbH ein weitestgehend automatisiertes System entwickelt, der Pestizid-

Analyser.

Auf ihm erfolgt die Extraktion der Wasserproben mittels Solid Phase Micro Extraction (SPME)

und multiple SPME und die Screeninganalyse mittels GC/ECD/NPD.

Ein speziell für diese Aufgabenstellung weiterentwickeltes EDV-System übernimmt die Daten-

auswertung und unterbreitet Vorschläge für die weitere Vorgehensweise zur Absicherung der

Screeningdaten. Elemente zur Unterstützung und Automatisierung von Qualitätssicherungs-

maßnahmen wie beispielsweise die periodische Rekalibrierung des Chromatographiesystems

sind im System integriert.

Mit Hilfe der Solid Phase Extraction (SPE) werden die Pestizide aus dem Wasser extrahiert und

angereichert. Die analytische Bestimmung erfolgt mittels GC und den Detektoren FPD

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(Flammphotometrischer Detektor) , NPD (Stickstoff-Phosphor-Detektor) und Massenspektro-

meter (MS). Annähernd 300 verschiedene Pestizide können in diesem Screening erfasst wer-

den. Dabei handelt es sich um

Organochlorpestizide (z.B. Lindan, DDT, Endosulfan),

Organophosphorpestizide (z.B. Parathion, Chlorpyriphos),

stickstoffhaltige Pestizide (z. B. Atrazin, Simazin) und

Pyrethroide (z.B. Cypermethrin, Fenvalerat).

Die Bestimmungsgrenzen liegen im Bereich von 0,1 bis 0,025 µg/l (U 15). Die erfassten Ver-

bindungen sind in der Liste W_A in A 9.3 enthalten. Zur Analyse der sonstigen Pestizide, bei-

spielsweise für Dithiocarbamate und Phenoxycarbonsäure-Herbizide, Phenylharnstoffe und

Organozinnverbindungen sind spezielle Methoden erforderlich. Aufgrund der Kosten und der

überwiegend kurzen Halbwertszeiten dieser Verbindungen gegenüber den mit GC-MS erfass-

baren Organochlorverbindungen und Atrazinen wurden die Untersuchungen auf das

GC-MS-Screening und die in PSM vorkommenden Schwermetalle Cr, Cu, Hg, Sn beschränkt.

6.5 Vermessung

Die Vermessungsleistungen mit Anschluss an das amtliche Lage- und Höhennetz, Koordina-

tensystem RD83 wurden von der trigometric vermessung GmbH, Bünaustraße in 01159

Dresden ausgeführt.

6.6 Auswertung und Darstellung

Die Vergleichs- und Prüfwerte sind in A 8.1: Boden und A 8.2: Wasser tabellarisch zusam-

mengestellt. Die Bewertung für Böden und Auffüllungen erfolgt nach der in A 8.1 (Boden) zu-

sammengefassten Vorsorge- und Prüfwerten der Bundesbodenschutzverordnung, den Anga-

ben in den Bewertungshilfen bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastbehandlung

(U 17), und den Hintergrundwerten der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft LABO. Vorrang hat

dabei die Bundesbodenschutzverordnung. Die Wasserproben werden nach der Bundesbo-

denschutzverordnung Anhang 2, Tabelle 3.1 (Sickerwasser) und den Geringfügigkeits-

schwellwerten Grundwasser in der Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der

Altlastbehandlung bewertet. Zum Vergleich von dort nicht aufgeführten Parametern, z. B. den

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düngemittel-relevanten Anionen, werden weitere Werte, z. B. Werte aus der Trinkwasserver-

ordnung, herangezogen.

Die Hintergrundwerte aus (U 16) sind 90%- Percentile für die Horizonte Oberboden, Unterbo-

den und Untergrund entsprechend dem Ausgangsgestein und der Nutzung als Ackerboden

angegeben, A 8.3.3. Vergleichswert für die Schicht 0-30 cm (Mischprobe MP n-1, mit

n= Nummer der Mischprobe) ist in der Regel der Oberbodenhorizont. Dabei gilt: wenn in der

(U 16), Tabelle 15:Sachsen keine regionalen Werte vorhanden waren, wurden die bundeswei-

ten Werte aus Tabelle 2 angegeben.

Bei der Auswertung des PSM-Screenings wurde bei Konzentrationen unter der Bestimmungs-

grenze (PSM quantitativ nicht nachweisbar) nachträglich durch das Labor geprüft, ob die Sub-

stanz im Chromatogramm überhaupt vorhanden war. Dieser qualitative Nachweis wurde im Text

Abschnitt 7 ausgewiesen.

Für die Bewertung der Summenkonzentration der PSM im Boden gibt es aktuell keinen Ver-

gleichswert in Form von Prüf- oder Orientierungswerten. Hilfsweise wird der Summenwert von

2 mg/kg aus dem Altlastenhandbuch Teil 4, Anlage 3.8, Tabelle 8 herangezogen (U 1).

Für die Bewertung der Summe der Pflanzenschutzmittel im Wasser gibt es die aktuell gültige

Geringfügigkeitsschwelle (GFS) für das Grundwasser von 0,5 g/l. Dieser Wert ergibt sich aus

der Trinkwasserverordnung.

Für die Einzelstoffe sind nur Prüfwerte für Boden und Sickerwasser der drei Chlororganischen

PSM (HCH, DDT und Aldrin) in der Bundesbodenschutzverordnung vorhanden. In U 17, Ta-

belle 6 sind die Geringfügigkeitsschwellenwerte für Grundwässer für ca. 20 Pflanzenschutz-

mittel und in Tabelle 7 die Qualitätsnormen nach Sächsischer Wasserrahmenrichtlinienver-

ordnung für ca. 100 Pflanzenschutzmittel in Oberflächenwässern vorhanden.

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7 UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE

7.1 Geologische/hydrogeologische Verhältnisse

Im Abschnitt 3.2 wurde bereits der prinzipielle Schichtenaufbau erläutert. In A 4 sind aus den

Aufschlüssen der Erkundung hergestellte Schnittdarstellungen vom Standort enthalten.

Im vorderen Teil des Grundstücks (Eingangsbereich Stötteritzer Landstraße) stehen bis zu 3 m

unter Gelände Auffüllungen an, die dann in Richtung Norden deutlich geringer werden (Mäch-

tigkeit ca. 1 m). Unter den sandigen, meist schwach schluffigen, seltener kiesigen, schwach

steinigen Auffüllungen wurde 0,3 bis 0,8 m Lößlehm/-sand und darunter Geschiebelehm mit

eingelagerten Schmelzwassersanden erkundet. Die Mächtigkeit schwankt im Bereich des Un-

tersuchungsstandortes zwischen 1 und 4 m. Der Geschiebelehm bildet den Hangendstauer des

obersten pleistozänen Grundwasserleiters 1.4. Die Schichten wurden als Schluff, tonig bis

sandig (siehe Schichtenverzeichnisse A 5) angesprochen.

Der obere quartäre Grundwasserleiter wurde am Standort bis zu einer Teufe von etwa 6 m unter

Gelände erkundet, die Mächtigkeit schwankt zwischen etwa 3 – 5 m. Die Schmelzwassersande

bestehen aus Mittelsand (schwach grobsandig, schwach feinkiesig bis mittelkiesig, schwach

schluffig). Lokal sind in den Schmelzwassersanden Geschiebelehmzwischenlagen ausgebildet.

Im Liegenden folgen Geschiebemergelschichten, die bis zu einer Endteufe von ca. 13 m unter

Gelände mit GWM 1/10 erkundet wurden. Diese Schichten bilden den Liegendstauer des

GWL 1.4. Unter Geschiebemergelschichten wurden bis zu einer Endteufe von 15 m unter Ge-

lände Grobsande der pleistozänen Grundwasserleiter im Liegenden erkundet. Das Grund-

wasser ist hier leicht gespannt und stand bei 10,80 m unter Gelände an (124,43 mm ü NN).

Bei den Erkundungsarbeiten im Februar 2010 wurde das oberflächennahe Grundwasser zwi-

schen 1,60 m und 4 m unter Gelände angetroffen. Die Grundwasserstände am Standort

schwanken zwischen 133,6 – 135,6 mm ü NN.

Die Untersuchungen der Korngrößenverteilungen, siehe Anlage 9.10, ergaben Kornanteile und

die daraus geschätzten Durchlässigkeitsbeiwerte für den hangenden Stauer aus Löß, Ge-

schiebelehm bzw. -mergel von 1 bis 5 x 10-8. Für den beprobten Tiefenbereich des Schicht-

grundwasserleiters von 3,0 bis 4,3 m, einem stark schluffigen Schmelzwassersand wurde

5 · 10-7 m/s als kf-Wert ermittelt.

Die am Standort abgeteufte Grundwassermessstelle GWM 1/10 wurde im oberen GWL (Filter-

strecke 3 – 6 m unter Gelände) ausgebaut und nach Abschluss der Ausbauarbeiten klar ge-

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Untersuchung des Gefährdungspotenzials von Gärtnereien Teil 3.1: Orient. Untersuchung GPG Leipzig-Holzhausen, AKZ XXXXXXXX Projekt-Nr. 09-2108-1 Seite 26 von 45

pumpt. Das Schichtenverzeichnis und die Ausbauzeichnung der GWM sind in A 5.17 dargestellt,

A 6.8 enthält das Klarpumpprotokoll. Die Auswertung der Wiederanstiegsmessung nach dem

Klarpumpen der Messstelle mit dem Programm Hydrotec 5.5 (U 19) ergab einen Durchlässig-

keitsbeiwert des Schichtwasserleiters von 2 · 10-5 m/s. Als maßgeblicher Durchlässigkeitsbei-

wert wird das Ergebnis des Pumpversuches gegenüber dem aus der Kornverteilung ge-

schätzten Wert herangezogen, weil für die tatsächliche Durchlässigkeit offensichtlich die

Schmelzwassersandschicht mit der geringen Mächtigkeit von 5,7 m bis 6,0 m, aber auch mit

dem geringeren Feinkornanteil bestimmend ist.

Aus der Differenz der Wasserstände in der Grundwassermessstelle GWM 1/10 133,13 mm ü NN

und dem Brauchwasserbrunnen 133,63 mm ü NN und deren Abstand von 64 m ergibt sich ein

Gefälle I = 0,008. Mit einer nach (U 20) geschätzten nutzbaren Porosität P* des schluffigen

Sandes von ca. 10% und kf von 2 · 10-5 m/s ergibt sich eine Abstandsgeschwindigkeit

va = (kf I)/P* von 1 · 10-3 m/Tag.

7.2 Schutzgut Boden

Gewächshäuser (9, 10)

Die Arsenkonzentrationen im Boden liegen am Ort der Probenahme (OdP) bei allen Proben

unter den als Prüfkriterien festgelegten Werten und im Bereich der Hintergrundwerte für

Löß/Lößsand.

Die Kupfer- und Quecksilberkonzentrationen überschreiten die Vorsorgewerte im Wesentlichen

nicht, außer Kupfer in der Fläche der Gewächshäuser 10.1, 10.2, maximal um den Faktor 1,4 für

Kupfer und bis zu 3,2 für Quecksilber. Die gemessenen Kupfer- und Quecksilberkonzentratio-

nen liegen aber fast alle über den Hintergrundwerten (0,9-Percentil) nach Tabelle 7.1-2. Alle

Pflanzenschutzmittelkonzentrationen lagen unterhalb der Bestimmungsgrenzen. Nur im Bereich

der Aufzuchtgewächshäuser 10.2, 10.3, 10.9 und 10.10 (MP 10-3) wurde qualitativ 1 das Or-

ganochlorpestizid Endosulfan nachgewiesen. In allen anderen Proben waren auch qualitativ

keine PBSM nachweisbar.

Bei den Ergebnissen der Eluate, siehe Tabelle 7.1-3, sind die schwach sauren pH-Werte der

Böden von 5 bis 5,6 auffällig. Arsen und die untersuchten Schwermetalle sind unter den Be-

1 Stoff ist vorhanden, aber die Konzentration ist kleiner als die Bestimmungsgrenze.

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dingungen der Elution nicht freisetzbar (Wert unter der Bestimmungsgrenze). Die Ausnahme

bilden wiederum die Aufzuchtgewächshäuser (MP10-3) mit 0,2 mg/l Arsen. Bis auf or-

tho-Phosphat sind alle Konzentrationen von Düngemittelbestandteilen unauffällig.

Die Prüf- bzw. Orientierungswerte nach BBodSchV und (U 17) werden für keinen Parameter

überschritten. Für Kupfer und Quecksilber wird das niedrigere Niveau der Besorgniswerte bei

der Probe MP 10-1 (Bodenart: Sand) Parameter überschritten.

Tabelle 7.2-1 Analysenergebnisse Gewächshäuser Bodenproben

Proben MP9-1 MP9-2 MP10-1 MP10-2 MP10-3 MP10-4 BBodSchV

von m 0,3 0,6 0,4 0,7 0,4 0,7

bis m 0,6 1,0 0,7 1,0 0,7 1,0 Prüf-werte Vorsorgewerte

LABOHinter-grund-werte

Schluff/Lehm

Schluff/ Lehm Sand Schluff/

Lehm Schluff/Lehm

Schluff/Lehm - Schluff/

Lehm Sand 0,9- Perc.

Organo- chlor-

pestizide mg/kg < 0,015 < 0,015 < 0,015 < 0,015 < 0,015 < 0,015

Aldrin:2HCH 5

Organo-phos-phor-

pestizide

mg/kg < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 - - - -

Py-rethroide

mg/kg < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 -

Sonstige Pestizide

mg/kg < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 -

Summe PBSM

<0,175 <0,175 <0,175 <0,175 <0,175 <0,175 2 )2 - -

Arsen mg/kg 6,32 3,7 7 4,01 4,98 - 25 - 14

Kupfer mg/kg 22,3 9,23 28,8 18,5 13,5 - 3000 )1 40 20 17

Queck-silber

mg/kg 0,33 0,27 0,32 0,25 0,13 - 10 0,5 0,1 0,09

Zinn mg/kg < 3 < 3 3,38 < 3 < 3 - 500 )1 - - -

BBodSchV: Prüfwerte für Bodenverunreinigungen, Kinderspielflächen, Anhang 2, Tabelle 1.4 )1 Prüfwertvorschläge Orientierungswerte, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 2 Vorsorgewerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 4.1, 4.2 LABO: Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden, Bund-Länder-AG Bodenschutz, LABO 2003 )2 ALHB: Prüfwerte Altlastenhandbuch Teil 4., nach Anlage 3.8- Tabelle 8, Kinderspielplätze

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Tabelle 7.2-2 Analysenergebnisse Gewächshäuser Bodenproben Eluate

Proben MP9-1 MP9-2 MP10-1 MP10-2 MP10-3

von m 0,3 0,6 0,4 0,7 0,4

bis m 0,6 1 0,7 1 0,7

BBodSchV Prüfwerte,

Sicker- wasser

BewH Geringfü-gigkeits- schwelle Grundw.

pH-Wert - 5,18 5,04 5,62 5,54 4,98 - -

Ammonium mg/l < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 - )1 0,5

Arsen mg/l < 0,01 < 0,01 < 0,01 < 0,01 0,02 0,01 0,01

Kupfer mg/l 0,04 0,04 0,044 0,024 < 0,01 0,05 0,014

Quecksilber mg/l <0,0002 <0,0002 <0,0002 <0,0002 <0,0002 0,001 0,0002

Zinn mg/l < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 0,04 0,01

Chlorid mg/l < 5 < 5 < 5 < 5 < 5 - 250

Bromid mg/l < 5 < 5 < 5 < 5 < 5 - -

Nitrat mg/l 11,4 <5 9,6 7,4 <5 - )1 50

ortho-Phosphat mg/l 2,7 2,06 0,81 1 1,01 - )1 0,56

max. 6,95

Sulfat mg/l < 10 < 10 < 10 < 10 15 - 240

BBodSchV: Prüfwerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 3.1 BewH Geringfügigkeitsschwelle Grundwasser, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 6 )1 TrinkwV: Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001

Umgebung der Gewächshäuser

Es gibt in der unmittelbaren Umgebung der Gewächshäuser keinen Hinweis auf Herbizidein-

satz. Es konnten in den Proben MP 9-3 und MP 9-4 (0,3 bis in 1,0 m Tiefe) weder quantitativ

noch qualitativ Pflanzenschutzmittel nachgewiesen werden, siehe Tabelle 7.2-3.

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Tabelle 7.2-3: Analysenergebnisse Umfeld Gewächshäuser, Bodenproben, Feststoffe

Proben MP9-3 MP9-4 Prüfwerte

Von m 0,3 0,6

Bis m 0,6 1,0

Organochlorpestizide mg/kg < 0,015 < 0,015 Aldrin: 2

Organophosphorpestizide mg/kg < 0,03 < 0,03 HCH 5

Pyrethroide mg/kg < 0,03 < 0,03 DDT:40

sonstige Pestizide mg/kg < 0,1 < 0,1

Summe PBSM mg/kg <0,175 <0,175 2 )1

BBodSchV: Prüfwerte für Bodenverunreinigungen, Kinderspielflächen, Anhang 2, Tabelle 1.4 )1 ALHB: Prüfwerte Altlastenhandbuch Teil 4., nach Anlage 3.8- Tabelle 8, Kinderspielplätze

Lagerfläche (8)

Für Kupfer und Quecksilber werden im Feststoff die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutz-

verordnung und die Hintergrundwerte im Horizont 0,0 bis 0,3 m (MP 8-1, Auffüllung) geringfügig

überschritten, siehe Tabelle 7.1-5. Mit zunehmender Tiefe nehmen die Schwermetallkonzent-

rationen ab und liegen unterhalb der Prüf- und Hintergrundwerte.

Es werden nur Organochlorpestizide in qualitativ nachweisbaren Mengen unter der Bestim-

mungsgrenze in den Proben MP 8-1(0,0-0,3 m, Endosulfane, Lindan, DDT) und MP 8-3

(0,7-1,0 m: Endosulfane) gefunden.

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Tabelle 7.2-4: Analysenergebnisse Lagerfläche: Bodenproben, Feststoffe

MP8-1 MP8-2 MP8-3 BBodSchV LABO

m 0 0,4 0,75

m 0,4 0,75 1 Prüf- werte Vorsorgewerte

Hinter- grund-werte

schluffiger Sand

Schluff/ Lehm

Schluff/ Lehm Schluff/

Lehm Sand 0,9- Perc.

Organochlor- pestizide

mg/kg < 0,015 < 0,015 < 0,015 Aldrin:2 HCH :5

Organophosphor- pestizide

mg/kg < 0,03 < 0,03 < 0,03 DDT: 40 - - -

Pyrethroide mg/kg < 0,03 < 0,03 < 0,03

sonstige Pestizide

mg/kg < 0,1 < 0,1 < 0,1

Summe PBSM mg/kg <0,175 <0,175 <0,175 2 )2 - -

Arsen mg/kg 10,8 4,26 - 25 - 14

Kupfer mg/kg 24 11,8 - 3000 )1 40 20 17

Quecksilber mg/kg 0,3 0,22 - 10 0,5 0,1 0,09

Zinn mg/kg 4,64 4,77 - 500 )1 - - -

BBodSchV: Prüfwerte für Bodenverunreinigungen, Kinderspielflächen, Anhang 2, Tabelle 1.4 )1 Prüfwertvorschläge Orientierungswerte, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermittlung

in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 2 , Vorsorgewerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 4.1, 4.2 LABO: Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden, Bund-Länder-AG Bo- denschutz, LABO 2003 )2 ALHB: Prüfwerte Altlastenhandbuch Teil 4., nach Anlage 3.8- Tabelle 8, Kinderspielplätze

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Tabelle 7.2-5: Analysenergebnisse Lagerfläche: Bodenproben, Eluate

Lagerfläche BBodSchV

Prüfwerte

BewH Geringfü-gigkeits- schwelle

Proben MP8-1 MP8-2 MP8-3 von m 0 0,4 0,75

bis m 0,4 0,75 1

Sicker- wasser

Grund- wasser

pH-Wert - 4,43 5,39 - - -

Ammonium mg/l 0,15 < 0,1 - - )1 0,5

Arsen mg/l < 0,01 < 0,01 - 0,01 0,01

Kupfer mg/l 0,015 0,023 - 0,05 0,014

Quecksilber mg/l < 0,0002 < 0,0002 - 0,001 0,0002

Zinn mg/l < 0,1 < 0,1 - 0,04 0,01

Chlorid mg/l < 5 < 5 - - 250

Bromid mg/l < 5 < 5 - - -

Nitrat mg/l 8,9 <5 - - )1 50

ortho-Phosphat mg/l 1,18 1,12 - - )1 0,56

max. 6,95

Sulfat mg/l 33 < 10 - - 240

BBodSchV: Prüfwerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 3.1 BewH Geringfügigkeitsschwelle Grundwasser, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 6 )1 TrinkwV: Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001

Die Eluatkonzentrationen von Arsen und Schwermetallen liegen deutlich unter den Prüfwerten

und unterschreiten bis auf Kupfer die Geringfügigkeitsschwelle für Grundwasser, siehe Tabelle

7.2-5. Potenzielle Düngemittelbestandteile wie Ammonium, Nitrat, Phosphat, Sulfat und Chlorid

weisen ebenfalls Konzentrationen unter den Grenzwerten auf.

Lagerschuppen und Heizhaus (7, 13)

Im Lagerschuppen (MP 7-1, MP7-2) wurden weder quantitativ noch qualitativ Rückstände von

Pflanzenschutzmitteln gefunden. Eine Untersuchung auf PSM erfolgte im Heizhaus aufgrund

der Nutzung nicht.

Die nutzungstypischen Rückstände in der Auffüllung des Heizhauses (MP 13-1, 0,0-0,6 m)

Asche, Schlacke weisen Arsen- und MKW- Konzentrationen oberhalb der Prüf-, Vorsorge und

Hintergrundwerte auf, siehe Tabelle 7.2-7. Die Konzentrationen der Schwermetalle über-

schreiten die Vorsorge- und Hintergrundwerte.

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Der gefundene MKW-Wert von 1800 mg/kg überschreitet auch den Prüfwertvorschlag für die

Nutzungsart Park- und Freizeitanlagen (U°17), Tabelle 2 von 1000 mg/kg.

Infolge der als Bodenbelag im Lagerschuppen verwendeten Schlacke sind in der Schicht vom 0

bis 0,3 m ebenfalls Schwermetallgehalte über den Vorsorgewerten der Bodenart Sand vor-

handen.

Im Eluat der Auffüllung des Lagerschuppens (MP 7-1) liegen die Schwermetallkonzentrationen

jedoch unterhalb der Bestimmungsgrenzen. Die Konzentrationen der düngemitteltypischen

Anionen sind unauffällig.

Im Gegensatz zu den anderen Flächen sind Lagerschuppen und Heizhaus Bereiche mit intakter

Bedachung, so dass dort bisher keine wesentliche Freisetzung von Schadstoffen mit Eintrag

aus der Auffüllung in das Schutzgut Boden bzw. über die ungesättigte Zone zum Grundwas-

serleiter zu erwarten ist.

Dementsprechend wurden in dem natürlichen Untergrund des Heizhauses (Probe BS31/3,

0,6-1,0 m) keine erhöhten Konzentrationen o. g. Stoffe festgestellt.

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Tabelle 7.2-6: Analysenergebnisse Lagerschuppen und Heizhaus, Feststoffe

Proben PSM-Lager- schuppen Heizhaus BBodSchV LABO

Von m MP7-1 MP7-2 MP 13-1 BS 31/3 Prüf- werte Vorsorgewerte Hinter-

grundwerteBis m 0 0,4 0 0,6

0,4 0,7 0,6 1

Gesch.- mergel/ Lehm

Sand Schluff/Lehm Sand Schluff/

Lehm

Schluff/ Lehm Sand

0,9-Perc.

Organochlor- pestizide

mg/kg < 0,015 < 0,015 - - Aldrin:2 - - -

Organo- phosphor- pestizide

mg/kg < 0,03 < 0,03 - - DDT: 40 - - -

Pyrethroide mg/kg < 0,03 < 0,03 - - HCH :5 - - -

sonstige Pestizide

mg/kg < 0,1 < 0,1 - - - - -

PBSM mg/kg < 0,175 < 0,175 - - 2 )2 - - -

Arsen mg/kg 49,2 - 55,5 < 3 25 - - -

Blei mg/kg - - 130 9,2 200 70 40 29

Cadmium mg/kg - - 1,9 < 0,3 10 1 0,4 0,11

Chrom mg/kg - - 47,3 18,1 200 60 30 19

Kupfer mg/kg 58,7 - 60,6 7,92 3000 )1 40 20 14

Nickel mg/kg - - 32,5 12,2 70 50 15 20

Quecksilber mg/kg 0,8 - - - 10 0,5 0,1 0,09

Zinn mg/kg 8,46 - - - 500 )1 - - -

Zink mg/kg - - 263 29,8 10000 )1 150 60 41

∑ MKW mg/kg - - 1800 < 50 100 )1 - - -

Benzo(a)pyr. mg/kg - - 0,65 0,0013 2 - - -

∑ PAK mg/kg - - 16,695 0,0189 - 3 )1

BBodSchV: Prüfwerte für Bodenverunreinigungen, Kinderspielflächen, Anhang 2, Tabelle 1.4 )1 Prüfwertvorschläge Orientierungswerte, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 2 , Vorsorgewerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 4.1, 4.2 LABO: Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden, Bund-Länder-AG Bo- denschutz, LABO 2003 )2 ALHB: Prüfwerte Altlastenhandbuch Teil 4., nach Anlage 3.8- Tabelle 8, Kinderspielplätze Kennzeichnung: 49,2 : Prüfwertüberschreitung, Vorsorgewertüberschreitung fett

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Tabelle 7.2-7: Analysenergebnisse PSM-Lagerschuppen, Bodenprobe Eluat

BBodSchV Prüfwerte

BewH Geringfügigkeits-

schwelle Proben MP7-1 MP7-2

von m 0 -

bis m 0,4 -

Sicker- Wasser Grundwasser

pH-Wert - 6,36 - - -

Ammonium mg/l 0,4 - - )1 0,5

Arsen mg/l < 0,01 - 0,01 0,01

Kupfer mg/l <0,01 - 0,05 0,014

Quecksilber mg/l < 0,0002 - 0,001 0,0002

Zinn mg/l < 0,1 - 0,04 0,01

Chlorid mg/l 7,6 - 250

Bromid mg/l < 5 - - -

Nitrat mg/l 29,5 - - )1 50

Ortho- Phosphat

mg/l 1,38 - - )1 0,56

max. 6,95

Sulfat mg/l 151 - - 240

BBodSchV: Prüfwerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 3.1 BewH Geringfügigkeitsschwelle Grundwasser, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 6 )1 TrinkwV: Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001

Tiefenbereich 1 m bis 3 m

Im Gebiet der Gewächshäuser (BS 4, BS 12) und der Lagerfläche wurde ebenfalls der Tie-

fenbereich 1,0 bis 2,9 m auf die PSM-typischen Schwermetalle und organische Pflanzen-

schutzmittel im Feststoff und Schwermetalle und Düngemittelbestandteile im Eluat untersucht,

siehe Tabelle 7.2-8 und Tabelle 7.2-9.

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Tabelle 7.2-8: Analysenergebnisse Tiefenbereich 1,0 – 2,9 m, Feststoffe

BS4/4-5 BS4/4-5 BS12/4-5BS28/4-5 BS28/6 BBodSchV LABO

m 1,0 2,0 1,0 1,0 2,10

m 2,0 2,75 2,0 2,10 3,50

Prüf-werte Vorsorgewerte

Hinter-grund-werte

Schluff/

Sand Sand Schluff/Sand Sand Schluff/

Sand Schluff/Lehm Sand 0,9-

Perc.Organochlor-

pestizide mg/kg < 0,015 - < 0,015 < 0,015 -

Aldrin:2HCH :5

Organo- phosphor- pestizide

mg/kg < 0,03 - < 0,03 < 0,03 - DDT:

40 - - -

Pyrethroide mg/kg < 0,03 - < 0,03 < 0,03 -

sonstige Pestizide

mg/kg < 0,1 - < 0,1 < 0,1 -

∑ PBSM mg/kg < 0,175 - < 0,175 < 0,175 - 2 )2 - -

Arsen mg/kg 5,15 < 3 5,36 3,23 6,95- 25 - 14

Kupfer mg/kg 10,6 4,19 13,7 7,9 12,8- 3000 )1 40 20 17

Quecksilber mg/kg < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 < 0,03 10 0,5 0,1 0,09

Zinn mg/kg < 3 < 3 < 3 < 3 < 3- 500 )1 - - -

BBodSchV: Prüfwerte für Bodenverunreinigungen, Kinderspielflächen, Anhang 2, Tabelle 1.4 )1 Prüfwertvorschläge Orientierungswerte, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 2 , Vorsorgewerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 4.1, 4.2 LABO: Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden, Bund-Länder-AG Bo- denschutz, LABO 2003 )2 ALHB: Prüfwerte Altlastenhandbuch Teil 4., nach Anlage 3.8- Tabelle 8, Kinderspielplätze

In keiner der Proben wurden die Prüf- oder Vorsorgewerte der Bodenschutzverordnung oder die

Orientierungswerte nach (U 17) erreicht oder überschritten.

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Tabelle 7.2-9: Analysenergebnisse Tiefenbereich 1,0 – 2,9 m, Eluate

Proben BS4/4-5 BS4/4-5 BS12/4-5 BS28/4-5 BS28/6

von m 1,0 2,0 1,0 1,0 2,10

bis m 2,0 2,75 2,0 2,10 3,5

BBodSchV Prüfwerte

Sicker- wasser

BewH Geringfü-gigkeits-schwelle Grund- wasser

pH-Wert - 8,42 8,29 8,2 8,07 7,79- - -

Ammonium mg/l < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 - )1 0,5

Arsen mg/l < 0,01 < 0,01 < 0,01 < 0,01 < 0,01 0,01 0,01

Kupfer mg/l 0,012 < 0,01 0,01 < 0,01 < 0,01 0,05 0,014

Quecksilber g/l < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2 1 0,2

Zinn mg/l < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 0,04 0,01

Chlorid mg/l < 5 < 5 < 5 < 5 < 5 < 5 250

Bromid mg/l < 5 < 5 < 5 < 5 < 5 < 5 -

Nitrat mg/l < 5 < 5 < 5 < 5 < 5 < 5 )1 50

ortho- Phosphat

mg/l < 0,05 0,39 0,15 0,07 0,2- - )1 0,56

max. 6,95

Sulfat mg/l 19 < 10 < 10 < 10 35 - 240

BBodSchV: Prüfwerte Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2, Tabellen 3.1 BewH Geringfügigkeitsschwelle Grundwasser, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 6 )1 TrinkwV: Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001

7.3 Schutzgut Wasser

Die Untersuchung der am 25.02.2010 in der Messstelle GWM 1/10 bei einem Wasserstand von

1,99 m unter MP (134,34 mm ü NN) entnommenen Grundwasserprobe im Abstrom des ober-

flächennahen Grundwasserleiters/Schichtwassers ergab die in Tabelle 7.3-1 aufgeführten Vor-

ortparameter. Auffällig ist der für diese geringe Entnahmetiefe niedrige Sauerstoffgehalt von

0,6 mg/l und die für Grundwasser relativ hohe elektrische Leitfähigkeit von 0,92 mS/cm.

Die Ergebnisse der chemischen Analyse liefern jedoch keine weiteren Hinweise auf eine

anthropogene Beeinflussung des oberflächennahen Grundwassers. Pflanzenschutzmittel sind

im Grundwasser weder qualitativ noch quantitativ nachweisbar. Arsen- und Schwermetallkon-

zentrationen liegen ausnahmslos unter der Bestimmungsgrenze. Die Konzentrationen der or-

ganischen Verbindungen sind kleiner als die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung.

Mögliche Düngemittelinhaltsstoffe wie Nitrat, Kalium, Ammonium, ortho-Phosphat und Phos-

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Untersuchung des Gefährdungspotenzials von Gärtnereien Teil 3.1: Orient. Untersuchung GPG Leipzig-Holzhausen, AKZ XXXXXXXX Projekt-Nr. 09-2108-1 Seite 37 von 45

phor gesamt liegen im geogenen Konzentrationsbereich. Ursache für die erhöhten Kalzium- und

Hydrogenkarbonatkonzentrationen ist der Kalkgehalt des oberen Grundwasserleiters und der

den Grundwasserleiter umgebende Stauer, siehe A 5.17.

Aus dem Brauchwasserbrunnen zwischen den Gewächshäusern 10.4 und 10.5 und in dem

Schacht im Gewächshaus 10.10 wurden ebenfalls Wasserproben auf PSM und düngemittelty-

pische Stoffe untersucht, siehe Tabelle 7.3-2. Die elektrische Leitfähigkeit von rund 0,3 mS/cm

des Wassers im Schacht lässt hauptsächlich Niederschlagswasser als Quelle vermuten. Im

Brauchwasserbrunnen liegt die Mineralisierung in vergleichbarer Größenordnung wie in der

Grundwassermessstelle. Hinweise auf Pflanzenschutzmittel, PSM-typische Schwermetalle und

Düngemittelinhaltsstoffe gibt es außer geringfügig erhöhten Sulfatgehalten in keiner der Proben.

Tabelle 7.3-1: Analysenergebnisse Grundwasser

Parameter Einheit GWM 1/10 D-10-03-108

BewH Geringfügigkeits-

schwelle Grundwasser

Wassertemperatur [°C] 8,5

pH-Wert [-] 7,14 6,0-9,5 )1

elektrische Leitfähigkeit [mS/cm] 0,92 2,5 )1

Redoxpotenzial [mV] 170 -

Sauerstoffgehalt [mg/l] 0,6 -

Arsen [mg/l] < 0,01 0,01

Calcium [mg/l] 171 -

Cadmium [mg/l] < 0,005 0,0005

Chrom-ges. [mg/l] < 0,005 0,007

Kupfer [mg/l] < 0,01 0,014

Quecksilber [µg/l] < 0,2 0,2

Kalium [mg/l] < 2 -

Ammonium [mg/l] < 0,1 0,5 )1

Nickel [mg/l] < 0,01 0,014

Blei [mg/l] < 0,005 0,007

Zink [mg/l] 0,037 0,058

Bromid [mg/l] < 5 -

Chlorid [mg/l] < 5 250

Chrom-VI [mg/l] < 0,008 8 )2

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Parameter Einheit GWM 1/10 D-10-03-108

BewH Geringfügigkeits-

schwelle Grundwasser

Fluorid [mg/l] 0,5 0,75

Hydrogencarbonat [mg/l] 387 -

Nitrat [mg/l] < 5 50 )1

rtho-Phosphat [mg/l] < 0,05 0,56 max. 6,95 )1

Sulfat [mg/l] 194 240

Benzol [µg/l] < 0,5 1

Summe BETX [µg/l] 1,9 20

Mineralölkohlenwasserstoffe [mg/l] < 0,1 0,1

Naphthalin [µg/l] < 0,005 1

Summe PAK nach EPA [µg/l] 0,082 0,2

Phosphor, gesamt [mg/l] 0,059 -

Organochlorpestizide [µg/l] < 0,1

Organophosphorpestizide [µg/l] < 0,1 Einzelstoff

Pyrethroide [µg/l] < 0,1 0,1

sonstige Pestizide [µg/l] < 0,1

Summe PBSM [µg/l] - 0,5

BewH Geringfügigkeitsschwelle Grundwasser, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 6 )2 Besorgniswert )1 TrinkwV: Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001

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Tabelle 7.3-2: Analysenergebnisse Brauchwasserbrunnen 1 und Schacht 1

Parameter Einheit

BWB1 D-09-20-161

Schacht 1 D-09-20-162

BewH, Geringfügigkeitsschwelle Grundwasser

elektrische Leitfähigkeit [mS/cm] 1280 307 2,5 )1

pH-Wert 6,86 7,06 6,5-9 )1

Arsen [mg/l] < 0,01 < 0,01 0,01

Kupfer [mg/l] < 0,01 < 0,01 0,014

Quecksilber [µg/l] < 0,5 < 0,5 0,2

Ammonium [mg/l] 0,29 < 0,1 0,5 )1

Zinn [mg/l] < 0,1 < 0,1 0,04 )2

Bromid [mg/l] <5 <5 -

Chlorid [mg/l] 38,2 38,4 250

Nitrat [mg/l] < 5 < 5 50 )1

ortho-Phosphat [mg/l] 0,78 0,16 0,56 max. 6,95 )1

Sulfat [mg/l] 341 346 240

Organochlorpestizide [µg/l] < 0,1 < 0,1

Organophosphorpestizide [µg/l] < 0,1 < 0,1 Einzelstoff

Pyrethroide [µg/l] < 0,1 < 0,1 0,1

sonstige Pestizide [µg/l] < 0,1 < 0,1

PBSM [µg/l] - - 0,2

BewH Geringfügigkeitsschwelle Grundwasser, Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung, Teil A, Tabelle 6 )2 Besorgniswert )1 TrinkwV: Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001

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8 ABSCHÄTZUNG DE R RÄUML ICHEN U ND ZEITLI CHEN SCHADSTOF FAUS-BREITUNG

Schutzgut Boden

Da die Art der zukünftigen Nutzung des Flurstückes nicht geklärt ist, wurde für die weitere Be-

trachtung von der sensibelsten Nutzung für das Schutzgut Boden und den Wirkungspfad Di-

rektkontakt Boden-Mensch: Nutzung als Kinderspielflächen ausgegangen.

Im Heizhaus (13), Lagerschuppen (7) und Lagerfläche (8) überschreiten die Konzentrationen für

Arsen zum Teil die Prüfwerte für die Nutzung als Kinderspielfläche. Die Kupfer- und Quecksil-

berkonzentrationen liegen teilweise über den Vorsorgewerten für das Schutzgut Boden.

Die deutlichen Überschreitungen des Prüfwertvorschlages des organischen Summenparame-

ters Kohlenwasserstoffe für die Nutzung als Park- und Freizeitanlage in der Auffüllung des

Heizhauses, außerdem eine relativ hohe PAK Konzentration (Überschreitung des Vorsorge-

wertes von 3 mg/kg für Humusgehalt < 8%) stehen im Zusammenhang mit der ursprünglichen

Nutzung, aber u. U. auch mit der vorgefundenen Ablagerung von Müll.

Hinweise auf einen Austrag aus dem Quellmaterial über den Bodenpfad (Analysenergebnisse

der unterliegenden Schichten bis 1,0 m) wurden nicht festgestellt.

Es gibt außerdem bis zur insgesamt untersuchten Tiefe von ca. 3 m keine Hinweise auf die

Kontamination bzw. vertikale Ausbreitung von gärtnerei-typischen Stoffen über den Prüf- und

Vorsorgewerten der Bundesbodenschutzverordnung.

Schutzgut Grundwasser

Für das Schutzgut Grundwasser wurden aus den Analysenergebnissen keine Hinweise auf eine

Schadstoffausbreitung über den Pfad Boden-Grundwasser gefunden. Mit Ausnahme der

Mischproben MP10-3 an den Gewächshäusern (Prüfwertüberschreitung für Arsen) weisen die

Eluate der Mischproben keine Konzentrationen über den Sickerwasser-Prüfwerten der

BBodSchV auf. Infolge der Lagerungsbedingungen, der als mögliche Schadstoffquelle identifi-

zierten Auffüllungen im Heizhaus (13) und Lagerschuppen (7):

intakte Bedachung,

keine Auswaschung durch Niederschlagswasser zu erwarten,

ist keine wesentliche Freisetzung von Schadstoffen und Transport über den Bodenpfad mit

Eintrag aus der Auffüllung in das Schutzgut Boden, über die ungesättigte Zone zum Grund-

wasserleiter zu besorgen.

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Im Abstrom des Grundwasserleiters gemessene Konzentrationen der relevanten Schadstoffe

zeigen keine Hinweise auf eine Kontamination des Schutzgutes Grundwasser durch Schwer-

metalle, Pflanzenschutzmittel oder Düngemittelinhaltsstoffe.

Eine Gefährdung der Schutzgüter Boden und Grundwasser ist nur durch Eintrag aus den ge-

nannten Quellen nach Änderung der Lagerungsbedingungen z. B. Zerstörung der Bedachung,

Abbruch der Bausubstanz ohne Entfernung der Auffüllungen im Bereich der Gebäude zu er-

warten.

9 GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG (BEWERTUNG)

Die Bewertung erfolgt nach Bundesbodenschutzgesetz/-verordnung, Handbuch zur Altlasten-

behandlung Teile 3, 4, 5, 6 und Material „Bewertungshilfen bei der Gefahrenverdachtsermittlung

in der Altlastenbehandlung“ auf dem vorliegenden Niveau einer Orientierenden Erkundung

(Beweisniveau 2).

9.1 Exposition von Schutzgütern/Schutzobjekten

Schutzgut Boden

Eine Exposition des Schutzgutes Boden im Bereich des Heizhauses ist nachweisbar.

Im Ergebnis der Analysen der Auffüllungen in den Teilflächen Heizhaus (13), Lagerschuppen (7)

ist für den Wirkungspfad Boden-Mensch, in Abhängigkeit von der zukünftigen Nutzung weiterer

Handlungsbedarf gegeben.

In den Teilflächen der Gewächshäuser 10.1 und 10.2 sind Überschreitungen der Vorsorgewerte

für Kupfer und Quecksilber vorhanden. Eine Gefährdung kann aber ausgeschlossen werden.

Aufgrund der Analysenergebnisse der Eluate der Bodenproben, der Wasserproben aus dem

Brauchwasserbrunnen (BWB) und des Abstroms des Schicht-Grundwasserleiters in Richtung

Rietzschke (GWM 1/10) kann eine Gefährdung der Schutzgüter Grundwasser über den Wir-

kungspfad Altlast-Boden-Grundwasser und Oberflächenwasser im gegenwärtigen Zustand des

Standortes ausgeschlossen werden.

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In Berücksichtigung der Historie der altlastverdächtigen Fläche und der vorliegenden Untersu-

chungsergebnisse kann der Wirkungspfad Bodenluft - Mensch ebenfalls ausgeschlossen

werden.

9.2 Formale Bewertung mit dem Programm GEFA 4.0

9.2.1 Schutzobjekt Boden

Das KONTA-Blatt des Wirkungspfades Boden für die gesamte Altlast, das Bewertungsprotokoll

und die zur Bewertung herangezogenen Analysedaten sind in der Anlage 9.1 enthalten.

Ausgehend von dem Wert der mittleren Stoffgefährlichkeit r0 = 3,5 ergibt sich für das Schutz-

objekt Boden ein gewichtetes Mittel des rIV -Wertes von 1,2 und ein maßgebendes Gefahrenri-

siko für den Handlungsbedarf von R = 2.1

Die wesentlichen Einflussfaktoren für die Bewertung sind:

Risikominderung durch Risikoerhöhung durch

kleine Flächen der potentiellen Schadstoff-quelle

Unmittelbare Nähe zwischen Altlast (Auffüllung) und Schutzgut

Geringe Löslichkeit der festgestellten Schad-stoffe

Angenommene sensible Nutzung der Flächen (Kinderspielflächen)

„Abdeckung“ im kontaminierten Bereich

9.2.2 Schutzobjekt Grundwasserleiter

Die formale Bewertung des Schutzobjektes Grundwasserleiter (Konta-Blatt, Bewertungsproto-

koll und bewertete Analysendaten) enthält A 9.2. Das gewichtete Mittel des rIV Wertes beträgt

0,1.

Die Priorisierung ergibt ebenfalls R =0,1.

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Die wesentlichen Einflussfaktoren für die Bewertung sind:

Risikominderung durch Risikoerhöhung durch

Keine Schadstoffkonzentrationen im Grund-wasser über den Geringfügigkeitsschwellen

Unmittelbare Nähe zwischen Altlast (Auffüllung und Schutzgut

kleine kontaminierte Flächen (130m²) Angenommene sensible Nutzung der Flächen (Kinderspielflächen

Mittlere bis geringe Löslichkeit der festgestell-ten Schadstoffe

Geringer Abstand zum Grundwasserleiter (Schichtwasser)

„Abdeckung“ im kontaminierten Bereich Einzelne Prüfwertüberschreitungen bei den Eluaten

Großer Grundwasserabstand, Bindige Schichten als Stauer bis zum Grund-wasserleiter

9.2.3 Handlungsbedarf aus GEFA 4.0

Der Handlungsbedarf wird bestimmt durch das Schutzobjekt Boden mit dem maximalen riv-Wert

der betrachteten Schutzobjekte (Wasser: 0,1; Boden: 1,2).

Solange die den Boden überlagernden Auffüllungen mit Überschreitungen der Prüf- bzw. Vor-

sorgewerte für MKW, Arsen und Schwermetalle in Teilflächen noch vorhanden sind, erfolgt die

Einschätzung des

Handlungsbedarfes: Belassen im Altlastenkataster.

Bei einer Nutzungsänderung wird die Entfernung der lokalen kontaminierten Auffüllungen und

die Kontrolle der Ergebnisse der Dekontamination durch weitere Beprobungen empfohlen.

10 ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG

Es wurden keine Hinweise auf eine nachhaltige Belastung der Schutzgüter Boden und

Grundwasser durch branchentypische Schadstoffe wie Bestandteile anorganischer und orga-

nischer Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel oder von Düngemittelbestandteilen mit Kon-

zentrationen über den Prüf- bzw. Besorgniswerten festgestellt. In Teilbereichen sind im Boden

chlororganische PBSM aufgrund ihrer geringen Abbaubarkeit und guten Sorptionseigenschaf-

ten nur noch qualitativ nachweisbar. In den Wasseranalysen sind auch qualitativ (unter der

Bestimmungsgrenze) keine Pflanzenschutzmittel nachweisbar.

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Mineralölkohlenwasserstoff- und Arsenkonzentrationen über den Prüfwerten wurden nur in

Auffüllungen, in nicht unbedingt branchentypischen Bereichen gefunden („Bodenbeläge, Hei-

zungsaschen und Schlacken“).

Solange die den Boden überlagernden Auffüllungen noch vorhanden sind, kann eine Schad-

stoffverlagerung bzw. Ausbreitung durch veränderte Lagerungsbedingungen, z. B. durch Zer-

störung der noch vorhandenen Abdeckung (Dächer der Gebäude) bzw. der Bausubstanz nicht

vollständig ausgeschlossen werden.

Da keine konkreten Angaben zur Art der zukünftigen Nutzung der Fläche bekannt waren, wurde

die Bewertung der vorhandenen Daten für das Schutzgut Boden für die sensible Nutzung Kin-

derspielflächen durchgeführt.

Auf dem Beweisniveau 2 wurden stoffliche Untersuchungen der nutzungsrelevanten Schad-

stoffe in Bodenproben überwiegend an Mischproben durchgeführt. Dadurch kann nicht ausge-

schlossen werden, dass bei Untersuchungen von Einzelproben höhere Konzentrationen auf-

treten können.

Einer orientierenden Erkundung und den Ergebnissen der Historischen Erkundung angemessen

ist die Aufschlussdichte mit einem Aufschluss pro ca. 120 m² Gewächshausfläche ausreichend

11 HANDLUNGSBEDARF

Die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen bzw. späterer Sanierungsmaßnahmen ergibt

aus einer späteren ggf. sensiblen Nutzungsänderung insbesondere:

am Heizhaus

am Lagerschuppen

am Lagerraum (bisher nicht untersucht).

Da die nachgewiesenen Belastungen den oberflächigen Boden betreffen, ist unter Umständen

zu prüfen, ob Auskofferungen im Rahmen eines zukünftigen Abrisses bzw. Neubaues, ausrei-

chend sind. Der Nachweis des Gefahrenausschlusses ist dann mit begleitenden Untersu-

chungen nachzuweisen. Ein Abtrag/Austausch der kontaminierten Auffüllungen und deren

Verwertung/Entsorgung ist dann entsprechend den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsge-

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setzes und den dort festgelegten Zuordnungswerten für die Verwertung oder Deponierung

erforderlich.

Ein Teil der auf dem Gelände befindlichen Gebäude (Garagen (6), altes Wohnhaus (2), La-

gergebäude (2, 4, 5)) waren aufgrund der Eigentumsverhältnisse für die Orientierende Erkun-

dung nicht zugänglich. Insbesondere in den Garagen und in den Lagerräumen können weitere

nutzungsbezogene Untersuchungen erforderlich werden.

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Anlage 6.9.1Seite 1 von 1

Teil 3.1 Orientierende Erkundung

GPG-Leipzig- AKZ XXXXXXXXProjekt-Nr.: 09-2108-1

Zusammenstellung der Analysenverfahren ERGO Umweltinstitut(siehe auch Deckblätter der Prüfprotokolle)

Parameter Probenvorbereitung Verfahren MethodeWasserelektrische Leitfähigkeit DIN 38414-S4 DIN EN 27888 (C8) elektrometrischpH-Wert DIN 38414-S4 DIN 38404-C5 elektrometrischArsen - DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Calcium - DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Cadmium - DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Chrom - DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Kupfer - DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Kalium - DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Nickel - DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Blei - DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Zink - DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Quecksilber - DIN 38406-E12-3 atomemissionspektrom.Ammonium - DIN 38406-E5-1 photometrischBromid - DIN EN ISO 10304-1 ionenchromatogr.Chlorid - DIN EN ISO 10304-1 ionenchromatogr.Nitrat - DIN EN ISO 10304-1 ionenchromatogr.Sulfat - DIN EN ISO 10304-1 ionenchromatogr.Chrom-VI - DIN 38405-D24 photometrischFluorid - DIN 38405-D4-1 elektrometrischHydrogencarbonat - DIN 38405-D8 titrimetrischortho-Phosphat - DIN EN ISO 6878 photometrischBETX Headspace DIN 38407-F9 gaschromatogr.Mineralölkohlenw.(MKW)

Extraktion mit Petrolether EN ISO 9377-2 gaschromatogr.

PAKExtraktion mit Cyclohexan EPA 610 gaschromatogr.

Phosphor gesamt - DIN EN ISO 6878 photometrischBodenelektrische Leitfähigkeit DIN 38414-S4 DIN EN 27888 (C8) elektrometrischpH-Wert DIN 38414-S4 DIN 38404-C5 elektrometrischArsen DIN ISO 11466 (S7) DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Cadmium DIN ISO 11466 (S7) DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Chrom ges. DIN ISO 11466 (S7) DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Kupfer DIN ISO 11466 (S7) DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Nickel DIN ISO 11466 (S7) DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Blei DIN ISO 11466 (S7) DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Zink DIN ISO 11466 (S7) DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Zinn DIN 38414-S4 DIN EN ISO 1885 atomemissionspektrom.Quecksilber DIN 38414-S4 DIN 38406-E12-3 atomemissionspektrom.Ammonium DIN 38414-S4 DIN 38406-E5-1 photometrischBromid DIN 38414-S4 DIN EN ISO 10304-1 ionenchromatogr.Chlorid DIN 38414-S4 DIN EN ISO 10304-1 ionenchromatogr.Nitrat DIN 38414-S4 DIN EN ISO 10304-1 ionenchromatogr.Sulfat DIN 38414-S4 DIN EN ISO 10304-1 ionenchromatogr.Mineralölkohlenw.(MKW)

Extraktion mit n-Heptan- Aceton-Gemisch ISO/DIS 16703 gaschromatogr.

PAKExtraktion mit Cyclohexan EPA 610 gaschromatogr.

ortho-Phosphat DIN 38414-S4 DIN EN ISO 6878 photometrisch

Datei: Analytik_Verfahren.xls, Tabelle: Tabelle1