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Treffpunkt IDW 2012

Meinungsaustausch im IDW zu Regulierungs- und Fachfragen

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Übersicht

A. RegulierungsfragenB. Fachfragen

B.1. PrüfungB.2. RechnungslegungB.3. BetriebswirtschaftB.4. Steuerrecht

C. Berufsrecht

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Treffpunkt IDW 2012

A. Regulierungsfragen

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Zeitplan für die EU-Vorschläge zur Abschlussprüfung

30.11.2011 Entwürfe der geänderten Abschluss- prüfer-Richtlinie und der PIE-Verordnung

Diskussion im Rechtsausschuss des EP 27.03.2012 öffentliche Anhörung Juli 2012 Vorstellung des Berichtsentwurfs Okt. 2012 Meinungsaustausch über die

Änderungsanträge Nov. 2012 Abstimmung im Rechtsausschuss über

den Bericht Bis Jan. 2013 Beratung im EP Parallele Beratung im Ministerrat

aktuell Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung (Ressortabstimmung)

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Aktuelle EU-Regulierungsvorschläge im Überblick

Gesonderte Regulierung von PIE-Prüfungen und sonstigen Abschlussprüfungen

Sonderregeln für PIE-Prüfungen weitreichende Restriktionen für die (gleichzeit.) Beratung externe Rotation zusätzlich zur internen Rotation kein verpflichtender Joint Audit Detailvorgaben für Bestätigungsvermerk und Einführung

des Prüfungsberichts Allgemeine Regeln für alle Abschlussprüfungen

Anwendung der ISA (mit Verhältnismäßigkeitsgrundsatz); „limited review“ als Alternative für kleine Unternehmen

Ausdehnung des zulässigen Eigentümerkreises von Prüfungsgesellschaften

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Studie zur externen Rotation (1)

Studie zur externen Rotation von Prof. Köhler, Uni Duisburg-Essen (WPg 2012, Heft 9)

Datenbasis: freiwillige Prüferwechsel der Jahre 2005 bis 2010 bei kapitalmarktorientierten Unternehmen 242 Prüferwechsel

Big4 Non-Big4

49 Mandate

6 Mio. € Honorar

24 Mio. € Honorar

62 Mandate

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Studie zur externen Rotation (2)

Weitere Ergebnisse: die Wahrscheinlichkeit eines Mandatsverlusts für Non-

Big4 nimmt mit der Größe des Mandats zu Extrapolation der Daten (über 5 Jahre) zeigt, dass Non-

Big4 bei einer Pflichtrotation 1/3 des Honorarvolumens und 1/5 der Mandate verlieren

Verlierer eines (verpflichtenden) Prüferwechsels sind Non-Big4

Pflichtrotation steigert Marktkonzentration

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Konstruktive Haltung des IDW (1)

Aussage des Abschlussprüfers zur wirtschaftlichen Lage im Bestätigungsvermerk über Prüfung Lagebericht

Verhältnismäßige ISA-Anwendung bei allen Abschlussprüfungen

Erhöhte Bedeutung der Prüfung von Geschäftsrisiken Betonung der kritischen Grundhaltung Verbesserte Kommunikation des Abschlussprüfers

Prüfungsbericht auf europäischer Ebene erweiterter Bestätigungsvermerk intensivierte Kommunikation

Abschlussprüfer/Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss intensivierter Dialog Abschlussprüfer/Aufsichtsstellen

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Konstruktive Haltung des IDW (2)

Konkretisierung der Unabhängigkeitsanforderungen auf EU-Ebene nach Vorbild HGB und Genehmigungsvorbehalt für Nichtprüfungsleistungen

Fortentwicklung der Berufsaufsicht

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4. und 7. EU-Richtlinie (1)

Kommission, Okt. 2011:Vorschlag zur Überarbeitung und Zusammenfassung Richtlinie 78/660/EWG (Bilanzrichtlinie) und Richtlinie 83/349/EWG (Konzernbilanzrichtlinie)

Ziele: Erleichterungen für kleine Unternehmen verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse in EuropaProbleme: weiterhin: zahlreiche Wahlrechte keine Vergleichbarkeit Gefahr, dass Richtlinie im Verlauf der weiteren Diskussionen an IFRS for SMEs angenähert werden könnte

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4. und 7. EU-Richtlinie (2)Vorschlag des IDW: Mitgliedstaatenwahlrecht

(gem. IAS-Verordnung)

IFRS / IFRS for SMEs Bilanzrichtlinie(n)

Ergänzung der IAS-Verord-nung: MS-Wahlrecht zur

Anwendung des IFRS for SMEs im JA

Richtlinie selbst würde nicht beeinflusst

Möglichkeit für Deutsch-land: Keine Ausübung

des Wahlrechts

Schaffung eines eigenstän-digen, prinzipienorientierten europäischen Bilanzrechts nach dem Vorbild des BilMoG Entschlackung um IFRS- induzierte und weitere Wahlrechte Prüfung des Lageberichts

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Warnfunktion des Abschlussprüfersin der Staatsschuldenkrise (1)

Schuldenkrise GIIPS-Staaten (z.B. Griechenland) 04/2010: Griechenland beantragt Finanzhilfen 10/2011: EU-Gipfel zur privaten Gläubigerbeteiligung 03/2012: Umtausch griechischer Staatsanleihen

Thema nicht nur von fachlicher, sondern auch von politischer Bedeutung für Berufsstand Staatsschuldenkrise als Schlagzeilenthema Leistungsfähigkeit/Sinn der Abschlussprüfung wird

hinterfragt (EU-Kommission, Treasury Committee des britischen Unterhauses)

Bilanzierungskonsequenzen bei privaten Gläubigern

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Warnfunktion des Abschlussprüfers in der Staatsschuldenkrise (2)

IDW diskutiert Zweifelsfragen der Bilanzierung von Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach HGB/IFRS (insb. Umfang

außerplanmäßiger Abschreibungen, Wertaufhellung) Anhangangaben und Lageberichterstattung

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Warnfunktion des Abschlussprüfers in der Staatsschuldenkrise (3)

Begleitung des Prozesses durch das IDW seit Frühjahr 2010: erhöhte Aufmerksamkeit und

regelmäßige Verfolgung der Thematik enger Kontakt mit BaFin / Dt. Bundesbank / DPR Austausch mit Blick auf die jeweiligen Abschluss-

stichtage in den IDW-Gremien (insbes. BFA/VFA) Veröffentlichung von Hinweisen (vgl. FN 1/2011, IDW

Aktuell 20.07./29.07.2011 und 08.02.2012) IDW Homepage: Einrichtung der Rubrik „IDW zur Finanz-

und Staatsschuldenkrise“ Presse-Workshops (20.06./11.11.2011 und 23.01.2012)

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Prüfungshonorare

Entwicklung der Honorare im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen

Diskussion über Honorarordnung Ziel: Vermeidung weiteren Preisverfalls Gewährleistung der Prüfungsqualität

IDW Vorschlag Nachteile einer Honorarordnung vermeiden Lösungsansatz: Identifizierung der Einflussgrößen auf

Honorarhöhe „Benchmarks“ für Honorarkalkulation und für

Überprüfung der Angemessenheit von Honoraren Arbeitskreis des HFA

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Weitere berufspolitische Themen

WP 2025 Positionspapier zur Zusammenarbeit zwischen

Aufsichtsrat und Abschlussprüfer Best Practice-Paper mit Grundsätzen für eine

sachgerechte Zusammenarbeit Erfahrungsaustausch mit der DPR

zwei Veranstaltungen im März 2012 im IDW Prüfer i.S.v. 319a HGB mit Ausnahme der Big4 Erfahrungsbericht der DPR Anregungen zur Verbesserung der Einbeziehung der WP

in das Enforcement jährliche Fortsetzung geplant

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B. Fachfragen B.1. Prüfung

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Skalierte/verhältnismäßige Prüfung Hintergrund

EU-Regulierungs-vorschläge

zur Anwendung der ISA

IDW befürwortet ISA-Anwendung in EU, ansonsten Gefahr

der Marktkonzentration politisch beeinflusster EU-Standards

Bedingung:Verhältnismäßige Anwendung

(„Skalierbarkeit“)

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Politische Initiative zur “Skalierbarkeit” (1)

IDW seit 2009 in Reaktion auf Risiko eines falschen Verständnisses der ISA: Gespräche mit EU-Kommission, Aufsichtsstellen,

Normenkontrollrat, Stoiber-Kommission und IAASB Ziel: einheitliches Verständnis und Rechtssicherheit,

dass ISA keine lückenlos abzuarbeitende Checklisten sind, prinzipienbasierte Standards darstellen, Raum für prüferisches Ermessen bieten und damit nach den individuellen Umständen flexibel angewendet

werden können

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Politische Initiative zur “Skalierbarkeit” (2)

Bisherige Ergebnisse: Klarstellung des IAASB zur „Skalierbarkeit“ der ISA Verhältnismäßigkeitsgedanke der EU-Kommission in

Grünbuch und aktuellen Regulierungsvorschlägen aufgegriffen

WPK-Hinweis zur Skalierbarkeit und Änderung der BS WP/vBP

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Bedeutung der Skalierbarkeit

Skalierbarkeit bedeutet nicht Prüfung nach gesondertem Regelwerk oder weniger anspruchsvollen Grundsätzen sachliche Rechtfertigung für unterschiedliche

Urteilsqualität? Marktakzeptanz eines „second best“-Ansatzes?

Lösung der Skalierbarkeitsfrage innerhalb des gegebenen Regelwerks (ISA / IDW PS) zu suchen betrifft primär Umsetzung der Standards in die Praxis risikoorientierter Prüfungsansatz und Skalierbarkeit als

Synonyme Skalierbarkeit begünstigt Effizienz und Qualität der

Prüfung strikt planvolles und risikoorientiertes Vorgehen nicht standardisiert „von links oben nach rechts unten“

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Implementierungsunterstützung durch das IDW (1)

Auswirkungen auf die Facharbeit Standardsetting: weniger bzw. anders praktische Umsetzungsfragen: verstärkt

Beispiele für Implementierungsunterstützung QS-Praxishandbuch

insbes. „Meilensteinkonzept“ Transfer risikoorientierte Prüfung gem. Standards in

„Workflow“ Implementierungshilfen

FAQ‘s zu ausgewählten Prüfungsfragen Fallstudie zur Prüfungsdokumentation bei kleinen

Unternehmen (Mai 2012) WPg-Aufsatzreihe

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Implementierungsunterstützung durch das IDW (2)

Zusammenarbeit mit Softwareanbietern (1) Ziele

Einklang mit Standards und zugleich Beachtung von Wirtschaftlichkeitserfordernissen

Augenmerk auf KMU-Prüfungen „schlanke“ Lösung mit breitem Raum für prüferische

Ermessensentscheidungen Skalierung nicht „top down“, sondern „bottom up“

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Implementierungsunterstützung durch das IDW (3)

Zusammenarbeit mit Softwareanbietern (2) Aufgabenverteilung

Softwareanbieter: IT-Entwicklungs-Knowhow (Produktverantwortung)

IDW: Fachexpertise zu Standardanforderungen / Methodologie / prüferischem Vorgehen (Zulieferer)

– Lizenzierung Inhalte QS-Handbuch– Bereitstellung „fachliches Pflichtenheft“– Coaching zur Abbildung des Workflow und der in

Einzelschritten maßgeblichen Anforderungen der Standards

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Implementierungsunterstützung durch das IDW (4)

Zusammenarbeit mit Softwareanbietern (3) Kooperation angelaufen mit DATEV keine Exklusivität: Impulse/Unterstützung auch für

andere Anbieter Ziel: Bereitstellung praxistauglicher Softwarelösungen

möglichst für den gesamten Berufsstand

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Bedeutung der IT

Zunehmende Bedeutung und rasante Entwicklung der Informationstechnologie in Wirtschaft und Gesellschaft Chancen: Standardisierung, Automatisierung,

Effizienzgewinne Risiken: Abhängigkeiten, Sicherheitsprobleme,

Datenverluste IT beim Mandanten

IT-basierte Rechnungslegungsprozesse komplexer werdender Prüfungsgegenstand integrierte kaufmännische Anwendungssysteme für

Geschäftsprozesse (auch bei KMU)

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Herausforderungen für WP

Digitale Welt ist Lebenswirklichkeit auch für WP (z. B. ELSTER, EHUG, E-Bilanz etc.)

Bedeutung des Prüfungsfelds IT bei der Abschlussprüfung steigt

Gestiegene Anforderungen an Einsatz von IT und IT-Sicherheit in der WP-Praxis

Aufbau von Wissen über die IT

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IDW IT- Mittelstandsinitiative:Die 3 Säulen der Mittelstandsinitiative

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IT beim Mandanten

IT in der WP-Kanzlei

IT und WP

IT und WP

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Basiskurs mit den Schwerpunkten „Prüfung von IT und Geschäftsprozes-sen“ sowie „Einsatz digitaler Daten-analysen“

Aus- und Fortbildung

Sicherer IT-Einsatz beim WP• intern: Kanzlei-

organisation• extern: Nutzung in

der Prüfung und Beratung

Erweiterungskurs zu Spezialthemen, wie• projektbegleitende

Prüfungen• Prüfung bei Outsourcing• E-Commerce• ERP-Systeme• etc.

1. Säule: Aus- und FortbildungErweiterung Kursangebot IDW Akademie

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Konsultation beim IDW

Plattformen und Foren

Multiplikatoren-projekt

IT-Sicherheit / DsiN

Forum IT-

Systemprüfung

2. Säule: Plattformen und ForenErweitertes Angebot des IDW

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3. Säule: Produkte + DienstleistungenUnterstützung bei der Umsetzung

Prüfungs-software

Produkte und Dienstleistungen

Leitfäden und Umsetzungs-

hilfen

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Aktuelle Prüfungsthemen in Bearbeitung

Fortentwicklung der Berichterstattung des Abschlussprüfers aktuelle internationale Diskussion

EU-Kommission IAASB PCAOB

aktuelle nationale Diskussion Überarbeitung des IDW PS 400

(Transformation von ISA 700) Projekt zur Fortentwicklung des Prüfungsberichts

(IDW PS 450)

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B. Fachfragen B.2. Rechnungslegung

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Änderung der Konzeption der handelsrechtlichen Bilanzierung latenter Steuern durch BilMoG Vielzahl der Anwendungsprobleme der §§ 274, 306 HGB

wird in DRS 18 adressiert daher keine Verabschiedung des IDW ERS HFA 27 Hinweise bzgl. PersHG (nicht in DRS 18 enthalten)

nicht kleine PersHG i.S.d. § 264a HGB sowie freiwillige Anwender des § 274 HGB: IDW RS HFA 7, Tz. 18-22

nicht haftungsbeschränkte PersHG und kleine PersHG i.S.d. § 264a HGB: IDW RS HFA 7, Tz. 26-28

Gesellschafter von PersHG: IDW RS HFA 18, Tz. 42-48

Bilanzierung latenter Steuernbei Personenhandelsgesellschaften (1)

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Bilanzierung latenter Steuernbei Personenhandelsgesellschaften (2)

Passive latente Steuern außerhalb des § 274 HGB Pflicht zur Dotierung einer Rückstellung für passive

latente Steuern, wenn Voraussetzungen für Verbindlichkeitsrückstellung (§ 249 I 1 HGB) erfüllt

Differenz HB / „StB“ Abbau in absehbarer Zeit künftige Steuer(mehr)belastung

keine Berücksichtigung quasi-permanenter (passiver) Differenzen (kein Schuldcharakter)

rückstellungsmindernd: aufrechenbare aktive Latenzen und Vorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen

Nicht-Abzinsung nicht zu beanstanden

Steuerstundung

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Rückstellungsbewertung (1)

Änderung der Vorgaben an die Bewertung von Rückstellungen durch BilMoG Bewertung mit dem nach vernünftiger kaufmännischer

Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag grundsätzliche Pflicht zur Abzinsung mit einem

durchschnittlichen Marktzinssatz Zweifelsfragen bei der Anwendung der neuen Vorgaben:

IDW ERS HFA 34 u.a. Ermittlung der Restlaufzeit (z.B. im Falle von zeitraum-

bezogenen ungewissen Verpflichtungen) Ermittlung des Abzinsungszinssatzes (z.B. bei

nichtganzjährigen Restlaufzeiten oder Fremdwährungsverpflichtungen)

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Rückstellungsbewertung (2)

Zusammenwirken von Restlaufzeit und Abzinsungszinssatz

berücksichtigungspflichtige und nicht berücksichtigungsfähige Preis- und Kostenänderungen

Bewertung ungewisser Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen (zu Vollkosten)

Abzinsung verzinslicher ungewisser Geldleistungsverpflichtungen

Sachverhalte, die einer ungewissen Verpflichtung kompensierend gegenüberstehen (Netto- vs. Bruttobilanzierung)

Verteilungsrückstellungen: Barwert- und Gleichvertei-lungsverfahren als Ansammlungsalternativen

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Aktuelle Rechnungslegungsthemen in Bearbeitung

Passivierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit-vereinbarungen angesichts geänderter Rahmen-bedingungen (Aktualisierung von IDW RS HFA 3)

Fortführungsprognose nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB in der Unternehmenskrise

Abkehr von der beschaffungsmarktorientierten Vorratsbewertung

Einzelfragen zur Anwendung von IFRS 10 (Konsolidierung) und IFRS 13 (Ermittlung von Fair Values)

Rechnungslegung von Stiftungen (Aktualisierung von IDW RS HFA 5)

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Treffpunkt IDW 2012

B. Fachfragen B.3. Betriebswirtschaft

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Bewertung von KMU (1)

Fragen und Antworten zu IDW S 1 i.d.F. 2008, insb. für die Bewertung von KMU: Zusammenstellung soll künftig um weitere

Anwendungsfragen ergänzt werden jeweils aktuelle Fassung ist auf Homepage des IDW im

Mitgliederbereich verfügbar (Rubrik „Aus der Facharbeit“) konkretisieren Besonderheiten, die v.a. bei der

Bewertung von KMU auftreten können keine zusätzlichen Anforderungen an die Anwendung

des IDW S 1

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Bewertung von KMU (2)

Prognose der finanziellen Überschüsse Personenbezug (Eigentum, Leitung, Haftung bei KMU

häufig in einer Hand; Ertragskraft ist in besonderem Maße vom Eigentümer abhängig)

Abgrenzung der übertragbaren Ertragskraft Ermittlung des angemessenen Unternehmerlohns Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern

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Bewertung von KMU (3)

Kapitalisierungszinssatz Anwendbarkeit des Capital Asset Pricing Model (CAPM) mangelnde Diversifikation bei KMU und fehlende

Handelbarkeit der Anteile sind für den objektivierten Unternehmenswert nicht relevant

keine Besonderheiten für Basiszinssatz und Marktrisikoprämie

in Ermangelung eigener Betafaktoren Rückgriff auf Peer Group

ggf. können gutachterliche Anpassungen des unternehmensspezifischen Risikozuschlags erforderlich sein

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Bewertung von KMU (4)

Anwendbarkeit vereinfachter Preisfindungsverfahren Plausibilisierung des ermittelten Ertragswerts stark personenbezogene Unternehmen

(z.B. freiberufliche Praxen) sehr niedriger oder negativer Ertragswert nach Abzug

des Unternehmerlohns Relevanz des Liquidationswerts Anwendung von (Umsatz-)Multiplikatoren zur Ermittlung

des Marktwerts des Kundenstamms Weitere Einzelfragen

Besonderheiten bei der Annahme eines Bewertungsauftrags über die Bewertung von KMU

Dokumentation und Berichterstattung

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Aktuelle Themen in Bearbeitung

Neue Überlegungen zum Kapitalisierungszinssatz bei der Unternehmensbewertung Frage, ob es angesichts der Veränderungen am

Kapitalmarkt angemessen ist, weiterhin unverändert mit historischen Marktrisikoprämien zu arbeiten

Meinungsaustausch mit Hochschullehrern im April 2012 Fachveranstaltung des FAUB zu aktuellen Fragen zur

Unternehmensbewertung für 2012 geplant Entwurf eines Standards zur Immobilienbewertung IDW Handbuch für das Management kleiner und

mittelgroßer WP-Praxen achtbändiges Handbuch erster Band im März 2012 erschienen

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Treffpunkt IDW 2012

B. Fachfragen B.4. Steuerrecht

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Gruppenbesteuerung anstelle der Organschaft (1)

Hintergrund Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit

über Konvergenzpunkte bei der Unternehmensbesteuerung

Zwölf-Punkte-Plan zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts, insbesondere

Gruppenbesteuerung statt Organschaft– Abschaffung des EAV– Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote– IFSt-Modell oder Gruppenbeitragsmodell– Wirksamkeit ab 2016

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Gruppenbesteuerung anstelle der Organschaft (2)

Gruppenbesteuerungsmodelle

Einheits-modell

= Steuerliche Vollkonsolidierung

Zurechnungs-modell

= Zurechnung des Einkommens der Gruppengesell-schaft zum Gruppenträger

IFStIDW

Gruppenbeitrags-modell

= Ergebnis-verrechnung in alle Richtungen durch tatsächliche Gruppenbeiträge

Skandinavien/Hessen

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Gruppenbesteuerung anstelle der Organschaft (3)

IFSt-Modell

Modell IFSt-ModellKonzept Zurechnung

EAV -

Gruppenantrag +

Mindestbeteiligung ≥ 75 %

(Inländische) Verlust-verrechnung

Vollständig (Prinzip der wirtschaftlichen Einheit)

Ggf. beschränkt auf Betrag des Investments (Prinzip der Verlusttragung)

Mehr-/Minderabführung Einführung des Drei-Konten-Modells:- Gruppenträgerkonto- Gruppengesellschaftskonto- Altrücklagenkonto

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Gruppenbesteuerung anstelle der Organschaft (4)

Vorschläge des IDW Verzicht auf den EAV als steuerliche Voraussetzung für

eine Organschaft keine Verlustverrechnungsbeschränkung

sofern am EAV als steuerliche Voraussetzung für eine Organschaft festgehalten wird, Lösung der praktischen Probleme:

Vermeidung des sog. „Fallbeileffekts“ innerhalb der fünfjährigen Mindestlaufzeit

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Treffpunkt IDW

C. Berufsrecht

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Gesetzentwurf zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mbB

Bisherige Regelung Haftung der Partnerschaft für Verbindlichkeiten der

Partnerschaftsgesellschaft gesamtschuldnerische Haftung der Partner Haftungskonzentration für „berufliche Fehler” auf den

Partner, der „mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst” war

Vorgesehene Regelung ausschließliche Haftung der Partnerschaft für Verbind-

lichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung

Voraussetzungen: durch Gesetz begründete Berufshaftpflichtversicherung Namenszusatz (“mit beschränkter Berufshaftung”; mbB)

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Sonderuntersuchungen

Entwurf zur Änderung der WPO im Hinblick auf den Gesetzentwurf zur Einführung einer PartG mbB anlassunabhängige Sonderuntersuchungen

Berufspflichten, die bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen von § 319a HGB-Unternehmen einzuhalten sind

grundsätzlich keine Einbeziehung anderer Prüfungsmandate

vorgesehene Ergänzung in § 62b Abs. 1 WPO: Durchführung einer Sonderuntersuchung im Zusammenhang mit einer Anfrage gemäß § 57 Abs. 9 Satz 5 WPO Einbeziehung anderer Prüfungen bei den in § 57 Abs. 9 Satz 5 Nr. 1 WPO genannten Unternehmen in die Sonderuntersuchungen gemäß Satz 1

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Unbefangenheit

Ausschluss von Beratungsleistungen Beratung und Prüfung sind grundsätzlich vereinbar

(Grenze: Selbstprüfungsverbot, §§ 319-319b HGB) Mitwirkung bei der Buchführung oder Aufstellung des

Jahresabschlusses nicht nur Übernahme der gesamten Buchhaltung, auch

ins Gewicht fallende Teilleistungen ggf. schädlich

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Vorzeitige Auftragsbeendigung

Nachträgliche Feststellung, dass keine Prüfungspflicht besteht Wegfall der Geschäftsgrundlage

Kündigung (nur) durch den APr. und nur aus wichtigem Grund

Pflicht zur unverzüglichen und schriftlich begründeten Unterrichtung der WPK durch gesetzliche Vertreter des Unternehmens und APr. Darlegung des Sachverhalts, aus dem sich Grund für die

Kündigung ergibt Aufgabe der WPK: Prüfung des zur Rechtfertigung der

Kündigung dargelegten Sachverhalts auf Plausibilität