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Deutscher Motor Sport Bund e.V.DMSB

Umwelt-Richtlinien

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DMSB – Deutscher Motor Sport Bund e. V.Hahnstraße 70, 60528 FrankfurtTel. (0 69) 6 33 00 70, Fax (0 69) 63 30 07 30e-mail: [email protected]: www.dmsb.deVerantwortlich für den Inhalt: Dr. Michael Engel

Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbHGeschäftsführer: Dr. Michael EngelHahnstraße 70, 60528 FrankfurtSitz und Registergericht: Frankfurt, HRB 15005Verantwortlich: Dr. Michael Engel

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Vorwort Seite 2

Einführung Seite 3

1. Allgemeine Prinzipien Seite 4

2. Umweltbeauftragter Seite 5

3. Geräusche3.1 Vorbemerkung Seite 6

3.2 Erläuterung Seite 6

3.3 Geräuschmessung Seite 6

3.4 Beschallungssystem Seite 6

3.5 Passiver Schallschutz Seite 7

3.6 Aktiver Schallschutz Seite 7

4. Kraftstoff Seite 7

5. Schutz des Erdbodens, des Grundwassers und der Luft Seite 7

6. Reinigung/Waschen von Fahrzeugen Seite 8

7. Empfehlungen zur Förderung des umweltbewussten Verhaltens von Zuschauern Seite 8

8. Richtlinien für Teilnehmer Seite 9

9. Richtlinien für den Veranstalter9.1 Vorkehrungen zum Umweltschutz Seite 9

9.2 Reklame/Werbung Seite 10

9.3 Fahrerlager/Service-Zonen Seite 10

9.4 Nach der Veranstaltung Seite 11

9.5 Umweltdokumentation/Checkliste Seite 11

10. Richtlinien für die Betreiber von Motorsportanlagen Seite 12

11. Empfehlungen an Verkehrsteilnehmer

11.1 Vorbemerkung Seite 12

11.2 Fahrerverhalten Seite 12

Umwelt-Richtlinien

Inhalt

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Liebe Motorsportfreunde,

Motorsport ist technische und organisatorischeMeisterleistung, ziel- und ergebnisorientiert. Wirwollen die Besten sein, das liegt in der Natur desWettbewerbscharakters. Innovationen prägen denMotorsport und nirgendwo anders ist der Weg voneiner Idee zur Umsetzung kürzer. An der Spitzedes Fortschritts zu fahren, bedeutet aber auch, dieaktuellen Herausforderungen schneller als andereaufzunehmen und Lösungen anzubieten. Insofernist der Motorsport in idealer Partner für Innovatio-nen im Umweltschutz.

Motorsport ist die faszinierende Kombination vonTechnik, Talent, Organisation und Motivation. Alle

Akteure wie Fah-rer, Helfer, Teams,Veranstalter undZuschauer sindg le ichermaßengefordert, ihrengeliebten Sportauf eine nach-haltige Weise zugestalten undweiter zu ent-wickeln. Nachhal-

tigkeit bedeutet auf Dauer durchhaltbar, also ver-träglich im Hinblick auf die Umwelt, aber zugleichauch wirtschaftlich und sozial akzeptabel seineHandlungen zu planen und durchzuführen. Diesgilt gleichermaßen für die Wirtschaft wie auch fürden Sport.

Nach zweijähriger Probezeit legen wir Ihnen dasneue DMSB Umweltreglement vor. Wir haben ausdem Kreis der Umweltfachleute sowie von Aktivenund Helfer zahlreiche Ergänzungen und Vorschlä-ge erhalten, die hier eingearbeitet wurden. Diejetzt vorliegende Fassung wird sicher für längereZeit Bestand haben und soll dazu beitragen, dieHerausforderungen, die ein sachgerechter undumweltfreundlicher Motorsport in der heutigenZeit an uns stellt zu meistern.

Viele Aspekte der Richtlinien sind bereits seit lan-gem gute Praxis im Motorsport, im DMSB Regle-ment werden sie an zentraler Stelle zusammen-geführt. Im Vergleich mit anderen Sportartennimmt der Motorsport, das dürfen wir mit gutemRecht behaupten, eine hervorragende Stellung imUmweltschutz ein, auch wenn dies scheinbar ge-gen landläufige Vorurteile steht.

Wir im Deutschen Motorsportbund DMSB habendie Aufgabe, klare Rahmenbedingungen für einegesellschaftlich akzeptable und umweltverträg-liche Organisation unseres Sports zu setzen. DieUmweltrichtlinien sind ein wichtiger Baustein aufdiesem Weg. Ich danke dem beteiligten Fachaus-schuss Umwelt des DMSB für sein Engagementund wünsche dem Umweltreglement weiterhinein hohes Maß an Akzeptanz im gesamten deut-schen Motorsport.

Wilfried Urbinger

Vorwort

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E I N F Ü H R U N G

Zielsetzung und Geltungsbereich

Die vorliegenden Umweltrichtlinien des DMSBsind ein zusammenfassendes und den Ausschrei-bungen oder Ausführungsbestimmungen einzel-ner Disziplinen übergeordnetes Regelwerk, dasfür den gesamten deutschen Motorsport umwelt-relevante Grundprinzipien festlegt. Sie unterstrei-chen die Entschlossenheit des DMSB, notwendigeund sachgerechte Vorkehrungen und Maßnah-men zum Umweltschutz bei Motorsportveranstal-tungen zu treffen, weiterzuentwickeln und ihrenStellenwert zu bekräftigen. Darüber hinaus bietendie DMSB-Umweltrichtlinien die Grundlage für ge-gebenenfalls noch zu erstellende Vorschriften derverschiedenen Motorsportarten.

Grundlage der DMSB-Umweltrichtlinien

Die vorliegenden DMSB-Umweltrichtlinien basie-ren auf gültigen internationalen Umweltregeln(z.B. EU-Verordnungen, Umweltgesetzen, FIM En-vironmental Code), auf zahlreichen bereits exi-stierenden Umweltschutzvorschriften verschiede-ner Motorsport-Disziplinen im DMSB, die konkreteund häufig weiterreichende Regelungen festlegensowie auf den Arbeitsergebnissen des Fachaus-schusses Umwelt im DMSB, der seinerseits diefachlichen Stellungnahmen anderer Gremien imDMSB sowie außenstehender Sachverständigerberücksichtigt hat.

Verbindlichkeit

Die DMSB-Umweltrichtlinien sind verbindlichesRegelwerk, das mit seiner Verabschiedung durchdas DMSB-Präsidium für den gesamten deut-schen Motorsport, der unter der Verantwortungdes DMSB und seiner Partner beziehungsweiseTrägerverbände steht, Gültigkeit erlangt.

Gesetzliche und verordnungsrechtliche Rege-lungen

Alle gesetzlichen Regelungen, Verordnungen undbehördlichen Festlegungen, zum Beispiel bezüg-lich des Naturschutzes, der Abfallentsorgung, desBoden- und Grundwasserschutzes, des Emis-sionsschutzes oder des Lärmschutzes sind denDMSB-Umweltrichtlinien übergeordnet und müs-sen unabhängig davon beachtet werden.

Praxisnahe Weiterentwicklung

Die DMSB-Umweltrichtlinien sollen ein dynami-sches Regelwerk sein, das mit wachsender Erfah-rung in der Anwendung dieser Bestimmungen undauf der Grundlage neuer Erkenntnisse im Umwelt-schutz weiterentwickelt werden wird. Der DMSBund sein Fachausschuss Umwelt sind sehr daraninteressiert, über praktische Erfahrungen im Um-gang mit diesen Richtlinien informiert zu werdenund bittet alle Partner, insbesondere Veranstalterund Teilnehmer um entsprechende Rückmeldun-gen.

Ansprechpartner sind:

DMSB Fachausschuss Umweltz.H. Dietmar LenzHahnstraße 7060528 Frankfurt/MainTel.: (069) 63 30 07 - 26Fax: (069) 63 30 07 - 30E-mail: [email protected]

Vorsitzender des Umweltausschusses:Dr. Karl-Friedrich ZiegahnSteingaßweg 2276356 Weingarten/BadenTel.: (07244) 3300Fax: (07244) 4711E-mail: [email protected]

DMSB-UmweltrichtlinienDezember 2002

Fachausschuss Umwelt des DMSB e.V. FrankfurtVorsitz: Dr. Karl-Friedrich Ziegahn

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PLANUNGS- UND KONTROLL-CHECKLISTEN

Die DMSB-Umweltrichtl inien werden durchChecklisten für die Planung von Umweltschutz-maßnahmen und für die Kontrolle und Bewertungeiner Veranstaltung ergänzt. Die Gliederung derChecklisten entspricht den vorliegenden Umwelt-Richtlinien. Die Checklisten sind spezifisch füreinzelne Motorsportarten angelegt und werden imInternet www.dmsb.de zum Herunterladen bereit-gestellt oder können beim DMSB angefordertwerden.

Es gibt zwei Arten von Checklisten:

– Umweltplanung (P)

– Umweltbericht (B)

Die Checkliste zur Planung dient der Vorbereitungder Veranstaltung und soll den Umweltbeauftrag-ten des Veranstalters unterstützen.

Der Umweltbericht beschreibt die tatsächlich er-reichte Umsetzung und enthält eine Bewertungs-möglichkeit. Er wird während und nach der Veran-staltung ausgefüllt und an den DMSB übergeben.

1. ALLGEMEINE PRINZIPIEN

1.1 Den Motorsport kann man in zwei Haupt-gruppen einteilen, nämlich in Leistungssportund Breitensport.

1.2 Motorsport ist ein wesentlicher Bestandteilim internationalen und nationalen Sportge-schehen, der immer mehr Publikum anziehtund bedeutende wirtschaftliche Auswirkun-gen hat. Er beeinflußt, wie die meisten ande-ren Sportarten auch, so wie menschliche Ak-tivitäten im allgemeinen, die Umwelt.

1.3 Motorsport gewinnt mehr und mehr an Po-

pularität, deshalb steigt die Selbstverpflich-tung des Motorsports, diesen auch unterökologischen Gesichtspunkten durchzu-führen.

1.4 Für den Motorsport ist die Fortschreibung ei-ner klaren und verständlichen Umweltpolitikdes DMSB unter Beachtung der gesetzlichenBestimmungen und Regelungen von beson-derer Bedeutung.

1.5 Der DMSB setzt alles daran, bei der Durch-führung von Motorsportwettbewerben in al-

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len Disziplinen jederzeit bestmögliche ökolo-gische Maßstäbe zu setzen sowie bei allenan Motorsportveranstaltungen Beteiligtendas Bewußtsein für ökologische Zusammen-hänge zu stärken und zu fördern. Zu diesemZweck wird der DMSB eng mit den Veran-staltern, den die Motorsportindustrie vertre-tenden Organisationen und mit Fahrern zu-sammenarbeiten.

1.6 Die DMSB-Umweltpolitik, wie sie in diesenRichtlinien definiert ist, basiert sowohl aufder Beachtung von ökologischen Belangenals auch auf vernunftgemäßer Ausübung desMotorsports im Allgemeinen.

1.7 Für den DMSB ist eine enge Zusammenar-beit mit Behörden und Organisationen uner-lässlich, um unter akzeptablen ökologischenBedingungen geeignete Möglichkeiten zurAusübung des Motorsportes zu sichern. DerDMSB erwartet von den Veranstaltern, aufnationaler und regionaler Ebene sowie direktvor Ort ebenfalls eine solche Zusammen-arbeit anzustreben.

1.8 Alle dem DMSB angeschlossenen verbunde-nen Organisationen werden aufgefordert,

ihre jeweiligen Bestimmungen im Hinblickauf die ökologischen Erfordernisse und denGrundsätzen der DMSB-Umweltrichtlinienanzupassen.

1.9 Wie in den oben genannten allgemeinenPrinzipien festgehalten, enthalten die vor-

liegenden DMSB-Umweltrichtlinien Regelun-gen und Empfehlungen, um das Verständniszwischen Motorsportlern und ökologischenErfordernissen zu verbessern.

Diese Regelungen und Empfehlungen bezie-hen sich insbesondere auf:

a) Geräusche, Abgase, Kraftstoff, Boden-schutz und Gewässerschutz

b) Verhalten der Teilnehmer, Zuschauer,Tätigkeiten der Veranstalter, Rundkurs-/Strecken-Betreiber und Verkehrsteil-nehmer

1.10 Um die Einhaltung dieser Richtlinien sicher-zustellen, richtet der DMSB die Funktion ei-nes Umweltbeauftragten ein.

2. UMWELTBEAUFTRAGTER

Bei jeder DMSB genehmigten Veranstaltung sollein Umweltbeauftragter des Veranstalters benanntwerden, der auf ökologische Belange achtet.

– Er hat die Aufgabe dafür sorgen, dass die Vor-gaben der DMSB-Umweltrichtlinien eingehal-ten werden.

– Er kann zu Sitzungen der Sportkommissareeingeladen werden.

– Er soll Zugang zu allen Informationen erhalten,die die Veranstaltung betreffen.

– Er soll vor, während und nach der Veranstal-tung umweltrelevante Empfehlungen ausspre-chen.

– Er muss nach der Veranstaltung binnen zweiWochen einen Bericht erfassen, der dem Ver-anstalter, dem DMSB, den zuständigen Träger-vereinen und den Vorsitzenden der Sportkom-missare zur Verfügung gestellt wird.

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3. GERÄUSCHE

3.1 Vorbemerkung

Geräuschfragen sind bei Motorsport-Wettbewer-ben nicht ausschließlich auf die Fahrzeuge be-schränkt. Zusätzlich zu den zu erwartenden Moto-rengeräuschen müssen sich die Organisatorenund Umweltbeauftragten eines Wettbewerbs auchder Geräuschentwicklung durch Lautsprecher-anlagen, durch Publikum/Zuschauer sowie durchandere Quellen bewusst sein. Übermäßige Ge-räuschentwicklung weitgehend zu reduzieren,liegt in der Verantwortung aller Beteiligten: Fahrer,Clubs, Veranstalter und aller Offiziellen.

3.2 Erläuterung

Ein Geräusch ist ein objektiv messbares Ereignis,das einer Schallquelle wie zum Beispiel einemlaufenden Motor zugeordnet werden kann. Im Un-terschied dazu bezeichnet „Lärm“ das subjektivunwillkommene Empfinden eines (unfreiwilligen)Zuhörers. Aus der persönlichen Verfassung und

Einstellung des Zuhörers ergibt sich, ob ein be-stimmtes Geräusch gerne gehört oder als Lärmempfunden wird. Der Umweltbeauftragte muß dieunterschiedliche subjektive Bewertung vonGeräuschen berücksichtigen und zugleich in derLage sein, die objektive Messung zu verstehenund zu erläutern. Folgende kurze Erläuterungensollen dies unterstreichen

Der von einer Quelle erzeugte Schall wird alsSchalldruckpegel gemessen und in Dezibel (dB)

angegeben. Durch eine Gewichtung werden ver-schiedene Schallquellen dem menschlichen Emp-finden angepasst; für viel Geräusche, zum Bei-spiel auch die von Motoren, ist die sogenannte A-Gewichtung maßgebend, so dass eine Darstellungin „dB(A)“ erfolgt.

Die Überlagerung verschiedener Quellen schlägtsich in einer Zunahme des dB(A)-Wertes nieder,wobei einer Verdoppelung der Schallquelle (z.B. 2statt 1 Fahrzeug) die Zunahme um 3 dB(A) ent-spricht. Geräusche nehmen mit wachsender Ent-fernung von der Quelle ab; eine Verdoppelung derDistanz bewirkt eine Abnahme um 6 dB(A).

Bei der Ausbreitung spielt auch die Tonhöhe (Fre-quenz) eine wichtige Rolle: Hohe Töne haben eineausgeprägte Richtungscharakteristik, tiefe Tönebreiten sich rundum gleichmäßig aus. Einen be-sonderen Einfluß haben die jeweiligen Umge-bungsbedingungen: Größere Hindernisse wieMauern, Dämme oder Gebäude aber auch ent-sprechende Geländeformen können je nach Lageden Schall dämpfen oder reflektieren und damitauch gerichtet weiterleiten; auch Temperatur undLuftfeuchtigkeit beeinflussen die Schallausbrei-tung.

3.3 Geräuschmessung

Die Geräuschmessung basiert auf den Bestim-mungen des DMSB bzw. den Internationalen Ver-bänden (FIM/FIA/CIK).

Die Einzelheiten zu den zulässigen Geräusch-messmethoden und Lärmpegeln in den jeweiligenDisziplinen sind den entsprechenden Bestimmun-gen und Reglements zu entnehmen.

Umweltbeauftragte und Organisatoren von Wett-bewerben müssen die Festsetzungen der Auf-lagen der Behörden berücksichtigen, die die Ver-anstaltung und die Fahrzeuggeräusche betreffen.

3.4 Beschallungssystem

Das Beschallungssystem verursacht oft mehr Pro-bleme außerhalb als innerhalb des Veranstal-tungsbereiches. Mit den verantwortlichen Perso-

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nen sollen deshalb hinsichtlich der Reduzierungdes Schallvolumens zwischen den Rennen undTrainingsabschnitten Absprachen getroffen wer-den.

Der DMSB empfiehlt:

– Getrennte Beschallungssysteme im Fahrer-lager und im Zuschauerbereich einzurichten.

– Ausrichtung der Lautsprecher: Zum Boden hingeneigt und zur Mitte der Strecke bzw. demKurs gerichtet.

– Der Geräuschpegel sollte so niedrig wie mög-lich sein.

– Die Funktionsfähigkeit und die Schallabstrah-lung der gesamten Anlage soll vor Beginn derVeranstaltung überprüft werden.

3.5 Passiver Schallschutz

Bei Bedarf soll der Veranstalter die eingesetztenSportwarte vor übermäßigem Lärm schützen (z.B.Gehörschutz).

3.6 Aktiver Schallschutz

Die Beachtung aller einschlägigen Bestimmungenist zu gewährleisten.

Unnötiges Laufen lassen der Motoren ist zu ver-meiden.

Eine zumutbare Verminderung der Geräuschpegelin allen Disziplinen ist anzustreben.

4. KRAFTSTOFF

Es ist der an Tankstellen erhältliche und vom Ver-anstalter zugelassene Kraftstoff zu verwenden.Einzelheiten über die Kraftstoffverwendung sind in

den Technischen Bestimmungen der verschiede-nen Motorsport-Disziplinen enthalten.

Vorschriften über die Lagerung und Verwendungdes Kraftstoffes sind zu beachten.

Es können Kraftstoff-Kontrollen in Übereinstim-mung mit der in den Technischen Bestimmungenfestgelegten Vorgehensweise durchgeführt wer-den.

Die Testproben werden auf Anweisung vom DMSBvon den Veranstaltern an vom DMSB oder denTrägervereinen ausgewählte Labore gesandt.

5. SCHUTZ DES ERDBODENS,DES GRUNDWASSERS UND DER LUFT

Um zu verhindern, dass Schadstoffe wie Kraft-stoff, Öl, Reinigungs-, Entfettungs- und Kühlmitteloder Bremsflüssigkeit in den Erdboden bzw.Grundwasser gelangen oder in die Luft entwei-chen können, müssen geeignete Vorkehrungengetroffen werden. Hierzu gehören beispielsweise:

– Die Veranstalter müssen Behälter bzw. Auffan-geinrichtungen, in denen Abfälle wie Öle, Rei-nigungsmittel u.a. aufgefangen und gesam-melt werden, bereitstellen.

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– Auf unbefestigtem Gelände soll eine flüssig-keitsdichte Plane (z.B. Umweltmatte) als Un-terlage zum Schutz des Bodens unter jedesWettbewerbsfahrzeug gelegt werden, auf demArbeiten durchgeführt werden.

– Durch eine Veranstaltung dürfen keine nach-haltigen, vermeidbaren, ökologischen Beein-trächtigungen verursacht werden.

6. REINIGUNG/WASCHEN VON FAHRZEUGEN

Das Waschen von Fahrzeugen soll nur auf hierfürbesonders geeigneten Plätzen vorgenommenwerden. Die Bestimmungen der einzelnen Dis-ziplinen müssen beachtet werden.

– Die Auflagen für Waschanlagen sind in den je-weiligen Bestimmungen für die betreffendenMotorsport-Disziplinen beschrieben.

– Es wird empfohlen, Wasser ohne chemischeZusätze zu verwenden.

7. EMPFEHLUNGEN ZUR FÖRDERUNG UMWELTBEWUSSTEN VERHALTENSVON ZUSCHAUERN

Die Zuschauer einer Motorsport-Veranstaltungtragen vor Ort die Mitverantwortung für die Auf-rechterhaltung des ökologischen Gleichgewichtes.

Der DMSB gibt hierzu folgende Empfehlungen:

– Die Fahrtrouten von und zu den Veranstaltun-gen sind, auch in Zusammenarbeit mit der Po-lizei bzw. sonstigen Behörden so auszuwählen,dass angrenzende, empfindliche Gebiete sowenig wie möglich beeinträchtigt werden.

– Das Anbringen klar verständlicher Wegweiserzu den Veranstaltungsorten und Parkplätzenwird empfohlen.

– Es sind ausreichend Parkplätze zur Verfügungzu stellen.

– Parken auf besonders sensiblen Flächen sollverhindert werden.

– In sensiblen Bereichen sollen Zuschauerkon-zentrationen vermieden werden.

– Entsprechend der Art der Veranstaltung sindausreichende sanitäre Anlagen zur Verfügungzu stellen.

– Zuschauer sollen auf umweltverantwortlichesVerhalten hingewiesen werden z.B. durch Ab-druck entsprechender Hinweise auf Eintritts-karten, Programmheften etc..

– Verträge mit Lieferanten sollen Umweltklau-seln enthalten (z.B. keine Getränke in Dosen,Verwendung von recycelbarem Material).

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8. RICHTLINIEN FÜR TEILNEHMER

Umweltschutz bedarf der Kooperationsbereit-schaft aller Beteiligten. Teilnehmer an Motorsport-veranstaltungen in Deutschland sind in besonde-rem Maße der Eigenverantwortlichkeit bei derUmsetzung umweltrelevanter Zielsetzungen ver-pflichtet.

Das Verhalten der Teilnehmer muss dem Charak-ter des gesellschaftlichen Stellenwertes des Um-weltschutzes Rechnung tragen, insbesondere,wenn für eine spezifische Situation (noch) keineRegelung vorgegeben ist. Dies gilt in besonderemMaße auch dann, wenn (scheinbar) das Verhaltenunter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindetoder der Teilnehmer die Folgen seines Tuns aus

der Situation heraus nicht beurteilen kann. ImZweifelsfall ist die umweltschonendere Verhal-tensweise zu wählen.

Unvernünftiges oder mutwilliges Verhalten eineseinzelnen Teilnehmers, das den Zielen des Um-weltschutzes zuwider läuft, schadet grundsätzlichdem Ansehen des Motorsports und ist daher –auch wenn detaillierte Regelungen fehlen – zusanktionieren.

Die umweltbezogenen Auflagen und Verpflichtun-gen, die in den Ausschreibungen und Aus-führungsbestimmungen der einzelnen Veranstal-tung genannt sind, müssen vom Teilnehmer ein-gehalten werden. Darüber hinaus finden selbst-

verständlich die jeweiligen gesetzlichen und ver-waltungsrechtlichen Regelungen Anwendung.

Insbesondere gehört es zum Verantwortungs-bereich des Teilnehmers, dafür zu sorgen, dass

– sein Wettbewerbs-Fahrzeug umweltgerechtgewartet und eingesetzt wird

– die Bestimmungen des Lärm- und Emissions-schutzes eingehalten werden

– bei Arbeiten am Fahrzeug der Boden- undGrundwasserschutz sichergestellt wird

– der selbst verursachte Abfall bestimmungs-gemäß entsorgt wird

– unnötig umweltbelastendes Verhalten vermie-den wird.

9. RICHTLINIEN FÜR DEN VERANSTALTER

9.1 Vorkehrungen zum Umweltschutz

Flächen und Einrichtungen für Motorsportveran-staltungen sowie deren nähere Umgebung müs-sen bestmöglichst vor Verschmutzung und ande-ren Beeinträchtigungen bewahrt bleiben.

Es sollen Vorkehrungen getroffen werden, um ei-ne Verschmutzung von Grund und Boden bei-spielsweise im Fahrerlager, auf Zuschauerplätzen,an der Strecke und auf den angrenzendenFlächen zu vermeiden. Besonders empfindlicheGrundflächen sollen mit Absperrband eingezäuntwerden.

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Der Veranstalter soll insbesondere dafür Sorgetragen, dass

– keine Schadstoffe in das Grundwasser gelan-gen oder als Dämpfe entweichen können,

– die Zusammensetzung des Kraftstoffesund/oder der Abgase den DMSB-Bestimmun-gen entsprechen,

– Abfälle bestimmungsgemäß entsorgt werden;gegebenenfalls ist auch eine Kautionslösungmöglich, die den Teilnehmer veranlasst, seinenvon ihm selbst produzierten Abfall wieder mitzu nehmen

– sanitäre Anlagen ordnungsgemäß bereit-gestellt und entsorgt werden,

– die von dem DMSB vorgeschriebenen Grenz-werte der Geräuschbestimmungen für Fahr-zeuge während des Trainings oder Rennensnicht überschritten werden,

– bei touristischen Veranstaltungen, auch unterEinbeziehung des Rahmenprogramms keineunangemessene Geräuschbelastung entsteht,

– die Wartung und Pflege des Geländes ein-schließlich eventuell vorhandener Gebäudemuss regelmäßig durchgeführt und für stän-dige Sauberkeit und Ordnung gesorgt werden,

– ökologisch sensible Bereiche sind abzu-sperren,

– von vornherein sollen ökologische Belange beibaulichen Veränderungen oder Erweiterungeneines Motorsportgeländes berücksichtigt werden,

– Materialien für bauliche Maßnahmen müssenden zulässigen Standards entsprechen. Ins-besondere bei der Verwendung von Materia-lien Dritter (z.B. Recyclat) ist durch diese derordnungsgemäße Zustand der Materialiennachzuweisen. Gegen die Verwendung vonrecycelten (mineralischen) Bauschutt fürLärmschutzbarrieren bestehen keine Be-denken.

9.2 Reklame/Werbung

Beim Aufstellen von Plakattafeln müssen Vor-schriften ( z.B. Landschaftsschutzverordnung) ein-gehalten werden.

Plakate sollen nicht an Bäume befestigt werden.

Plakattafeln dürfen nur aufgestellt werden, wennder Grundstückseigentümer die Erlaubnis hierzuerteilt hat.

Prospekte/Broschüren sollen nicht unter denScheibenwischern von Autos und an Motorrädernangebracht werden.

9.3 Fahrerlager/Service-Zonen

Der Veranstalter ist für die Sauberkeit im Fahrer-lager verantwortlich.

Dabei sollen folgende Empfehlungen berücksich-tigt werden:

– Jedem Teilnehmer ist bei der Dokumenten-abnahme ein Abfallbeutel mit entsprechendenInformationen auszuhändigen.

– Für die Aufnahme der Abfallbeutel sind aus-reichend Container bereitzustellen.

– Es ist darauf zu achten, dass genügend Behäl-ter für Altöl und eine ausreichende Anzahl vonTrichtern vorhanden sind.

– Gut erkennbare Behälter für Ölfilter und be-nutzte Reinigungslappen müssen vorhandensein. Diese müssen getrennt entsorgt werden.

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– Für ausreichende und hygienisch einwandfreiesanitäre Anlagen muss gesorgt werden. DieseAnlagen sollen über Einrichtungen für die Ent-sorgung von sanitärem Müll und zum Auf-fangen von Nutzwasser verfügen.

– An Plätzen, an denen das Waschen von Fahr-zeugen zugelassen ist, muss ein Leichtflüssig-keitsabscheider vorhanden sein.

9.4 Nach der Veranstaltung

Nach der Veranstaltung müssen die errichtetenWegweiser, Anschlagtafeln, Absperrbänder undPlakate schnellstmöglichst entfernt werden.

Rennstrecke und Zufahrtswege müssen, wennnotwendig, unverzüglich instand gesetzt werden.Schadensbehebungen müssen schnellstmöglichstvorgenommen werden

Abfälle, die auf dem Gelände und den anliegendenBereichen zurückgelassen wurden, müssen ord-nungsgemäß entsorgt werden.

Sondermüll wie Ölbehälter, Reinigungslappen, Fil-ter und entsprechende Abfallcontainer müssenordnungsgemäß entsorgt werden.

Nach jeder Veranstaltung sowie – falls erforder-lich – in regelmäßigen Zeitabständen danach isteine Bestandsaufnahme durchzuführen. Diesewird in der Umweltdokumentation eingetragen.

9.5 Checklisten zur Umweltplanung und fürden Umweltbericht

Um die Einhaltung dieser Richtlinie unter beson-derer Berücksichtigung der voranstehenden Ab-schnitte 9.1 bis 9.4 zu gewährleisten und zu er-leichtern, soll vom Umweltbeauftragten ein veran-staltungsbezogener Umweltbericht erstellt wer-den, in dem umweltrelevante Vorkehrungen, Ein-richtungen, Aktivitäten, Entscheidungen und Maß-nahmen festgehalten werden. Beispielsweise sinddarin – bezogen auf den Umweltschutz – aufzu-führen, ob und welche besonderen behördlichenAuflagen zu beachten waren, welche Sitzungenstattgefunden haben, welche Vereinbarungen ge-troffen wurden, welche Einrichtungen vorhandenwaren und welche besonderen Vorkommnisse(z.B. Verhalten der Zuschauer, umweltfreundlicheNutzung der Anlagen) zu registrieren sind.

Der Umweltbericht ist vorzugsweise mit Hilfe derCheckliste zu erstellen, die als Vorlage aus demInternet www.dmsb.de heruntergeladen oderbeim DMSB angefordert werden kann.

Insbesondere sind das Vorhandensein folgenderEinrichtungen sowie spezifische veranstalter-seitige Maßnahmen festzuhalten:

– Waschplatz mit Hochdruckreiniger für dieFahrzeuge

– Ausgabe von Abfallbeuteln an die Teilnehmer

– Behälter für benutztes Öl

– Behälter für benutzte Bremsflüssigkeit

– Container für Abfälle aus dem Publikum

– Aufstellung und Leerung der Abfallbehälter

– Justierte Ausrichtung der Lautsprecher

– Bereitstellung von ausreichenden und geeig-neten Wegweisern zu der Veranstaltung

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10. RICHTLINIEN FÜR DIE BETREIBER VON MOTORSPORTANLAGEN

Betreiber von Motorsportanlagen sollen ökolo-gisch sinnvolle Maßnahmen wahrnehmen,während sie die Anlagen verwalten und instandhalten.

– Für Gebäude, Zäune usw. sollen umweltver-trägliche Farben und eine standortgerechteBepflanzung vorgesehen werden.

– Schäden an Fassaden von Gebäuden sollenausgebessert werden.

– Die ordnungsgemäße Beseitigung von Abfallaus sanitären Anlagen muss sichergestelltsein.

– Plätze, die als Waschplätze ausgewiesen undzugelassen sind, sollen Anlagen mit einer Bodenbefestigung und einem geeigneten Öl-abscheider ausgestattet sein.

– Bei der Festlegung des Startplatzes sollen dieakustischen Auswirkungen mit berücksichtigtwerden.

– Bereiche, die ökologisch sensibel sind, müs-sen vor Beeinträchtigung geschützt werden.

– Bäume dürfen nur dann gefällt werden, wennes absolut notwendig ist. Dazu müssen even-tuell die notwendigen Genehmigungen einge-holt werden.

11. EMPFEHLUNGEN AN VERKEHRSTEILNEHMER

11.1. Vorbemerkung

Der DMSB möchte darauf einwirken, dass ausfreien Stücken unserem natürlichen Wunsch aufindividuelle Bewegungsfreiheit mit einem ent-sprechenden Maß an Verantwortung erfolgt. Basishierfür ist die freie Willensentscheidung, um jedeGelegenheit wahrnehmen, das Vergnügen am Mo-torsport mit ökologischen und ökonomischen Er-fordernissen zu verbinden.

11.2. Fahrerverhalten

Der DMSB empfiehlt diesen Text im Programmheftabzudrucken:

Jeder Motorsportler und Zuschauer soll im öffent-lichen Straßenverkehr ein sportlich faires, also vorallem nicht aggressives, sondern beispielhaftesrücksichtsvolles Fahrverhalten demonstrieren.

Die Verkehrsteilnehmer im Umfeld von Motor-sportveranstaltungen dürfen nur Fahrtrouten be-nutzen, die für Motorrad- und Autofahrer legal zurVerfügung stehen.

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