Unfälle mit Gefahrenstoffen © Wolfgang Faber 2003
Unfälle mit Gefahrenstoffen
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1. Sicherheitsdatenblätter
(SDB)
Unfälle mit Gefahrenstoffen © Wolfgang Faber 2003
Aufbau der SDB
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Aufbau der SDB
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Aufbau der SDB
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Aufbau der SDB
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Aufbau der SDB
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2. Kennzeichnung von Gasflaschen
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Aufkleber - Farbe
Die Kennzeichnung von ortsbeweglichen Druckbehältern (Gasflaschen) erfolgt durch:
Gefahrengutaufkleber
Farbliche Kennzeichnung der Flasche
Einzig verbindlich ist der Aufkleber, die farbliche Kennzeichnung dient nur zur zusätzlichen Information (z.B. aus größerer Entfernung).
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Gesetze
Versandbehälterverordnung 1996, BGBl Nr. 368/1996
Änderung der Versandbehälterverordnung 1996, BGBl Nr. 255/1997
ÖNORM EN 1089
Die europäische Norm EN 1089 macht eine Änderung der farblichen Kennzeichnung nötig, die bis 2006 abgeschlossen ist.
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Gefahrgutaufkleber
Einzig verbindliche Kennzeichnung (insbesondere in der Phase der Farbumstellung !):
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Flaschenfarbe
Nach der neuen Kennzeichnung ist nur mehr die Farbe der Flaschenschulter relevant.
Die Farbe der Flasche selbst ist nicht mehr vorgeschrieben. Sie kann die bisherige Farbe sein, sollte aber auf grau oder die neue Schulterfarbe umgestellt werden.
In weiterer Folge werden nur mehr die neuen Schulterfarben erwähnt.
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Gefahrenkennzeichnung
Gefahreneigenschaft Schulterfarbe
giftig gelb
korrosiv gelb
brennbar rot
oxidierend hellblau
inert leuchtendes grün
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Gefahrenkennzeichnung
Bei Gasen mit mehreren Gefahreneigenschaften müssen beide Farben in
zwei Streifen oder
in den Quadranten
an der Flaschenschulter angebracht werden.
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Besondere Gase I
Acetylen kastanienbraun
Sauerstoff weiß
Lachgas blau
Argon dunkelgrün
Stickstoff schwarz
Kohlendioxid grau
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Besondere Gase II
Helium braun
Luft (Inhalationen) weiß schwarz
Helium/Sauerstoff weiß braun
Sauerstoff/Kohlendioxid
weiß grau
Sauerstoff/Lachgas weiß blau
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Besondere Bestimmungen
Die inerten Gase Argon, Stickstoff und Kohlendioxid können auch wie andere inerte Gase (d.h. leuchtendgrün) gekennzeichnet werden.
Bei einer Änderung von der alten zur neuen Kennzeichnung sind die neu gekennzeichneten Flaschen mit zwei großen N an der Flaschenschulter zu versehen, insbesondere bei Sauerstoff (früher blau), Acetylen (früher weiß) und Stickstoff (früher grün).
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Kennzeichnung
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Kennzeichnung
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3. ADR-Gefahrenklassen
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ADR
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Gefährliche Güter: die Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung auf der Straße nach den Anlagen A und B dieser Richtlinie verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen gestattet ist.
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Kennzeichnung nach ADR
Beim Transport von gefährlichen Gütern nach ADR sind zwei Arten der äußeren Kennzeichnung notwendig:
1. Gefahrenzettel 2.Warntafel
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Gefahrenzettel
• auf die Spitze gestelltes Quadrat• mindestens 100 mm Seitenlänge auf
Versandstücken• mindestens 250 mm Seitenlänge bei Fahrzeugen,
Tanks und Containern mit mehr als 3 m3 Inhalt• Aufschrift gut lesbar und unauslöschlich• Untere Hälfte: Aufschrift mit Gefahrenhinweis
erlaubt• Angabe der UN-Nummer nicht erlaubt
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Warntafel
• Rechteckig,
mindestens 300 x 400 mm• oranger Hintergrund,
schwarzer Rand• obere Hälfte: Kennzeichnungsnummer-Gefahr
(Gefahrnummer, Kemler-Nummer)• untere Hälfte: Kennzeichnungsnummer-Stoff(Stoffnummer, UN-Nummer)
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Kemler-Nummer
• obere Nummer auf der Warntafel
• erste Zahl gibt die Gefahrenklasse an
• zweite Zahl:
– Verdoppelung der ersten Zahl: Besondere Gefahr
– Null als zweite Zahl: ohne weitere Gefahren
– andere Zahlen geben zusätzliche Gefahren an
• X vor der Kemler-Nummer gibt an, dass der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert.
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UN-Nummer
• untere Nummer auf der Warntafel
• jeder Gefahrstoff hat seine eigene UN-Nummer
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ADR - Klassen
Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Klasse 2 Gase
Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive festeStoffe
Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
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ADR - Klassen
Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2 Organische Peroxide
Klasse 6.1 Giftige Stoffe
Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7 Radioaktive Stoffe
Klasse 8 Ätzende Stoffe
Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
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ADR-Klassen
Die Angabe der ADR-Klasse erfolgt durch:
1. Gefahrenzettel2. Erste Stelle der Kemler-Nummer
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Klasse 1
Klasse 1 – Explosive Stoffe
• Explosive Stoffe• Pyrotechnische Sätze• Gegenstände mit Explosivstoffen• Gegenstände, um eine Wirkung durch Explosion hervorzurufen
Beispiele: Schwarzpulver, Donarit, TNT, Munition, Handgranaten
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Beispiele
Beispiele des Klassifizierungscodes:
1.1 D z.B. Hexogen (RDX)
1.4 E z.B. Patronen für Waffen, mit Sprengladung
Bestandteil des ADR ist eine Liste von Explosivstoffen. Es dürfen nur Stoffe befördert werde, die in dieser Liste verzeichnet sind. Man bezeichnet solche Klassen als Nur-Klasse.
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Klasse 2
Klasse 2: Gase
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Klasse 2 - Beispiele
Entsprechend der Einteilung ergibt sich dann der Klassifizierungscode. Einige Beispiele:
1O z.B. Sauerstoff, verdichtet
2TC z.B. Phosgen
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Klasse 3
Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
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Klasse 3 - Beispiele
Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 3:
F1 Entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt ≤ 61 °C
z.B. Benzin (Ottokraftstoff)
FT1 Entzündbare flüssige Stoffe, giftig z.B. Methanol
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Klasse 4.1
Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
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Klasse 4.1 - Beispiele
Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 4.1:
F3 Entzündbare anorganische feste Stoffe ohne
Nebengefahr
z.B. Schwefel
DT Desensibilisierte explosive feste Stoffe, giftig
z.B. Bariumazid (angefeuchtet)
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Klasse 4.2
Selbstentzündliche Stoffe :
pyrophore Stoffe: in Berührung mit Luft Entzündung schon in kleinen Mengen innerhalb von fünf Minuten
selbsterhitzungsfähige Stoffe: in Berührung mit Luft ohne Energiezufuhr selbsterhitzungsfähig.
Entzündung nur in großen Mengen (mehrere Kilogramm) und nach einem längeren Zeitraum (Stunden oder Tagen).
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Klasse 4.2 - Beispiele
Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 4.2:
S2 Selbstentzündliche organische feste Stoffe ohne Nebengefahr
z.B. Russ
ST4 Selbstentzündliche anorganische giftige feste Stoffe z.B. Phosphor, weiss
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Klasse 4.3
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
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Klasse 4.3 - Beispiele
Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 4.3:
W2 Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare
Gase entwickeln, ohne Nebengefahr
z.B. metallisches Natrium
WT2 Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase
entwickeln, giftig
z.B. Calciumphosphid
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Klasse 5.1
Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
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Klasse 5.1 - Beispiele
Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 5.1:
O1 Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe ohne Nebengefahr
z.B. Wasserstoffperoxid (< 20%)
OC2 Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe,
ätzend z.B. Wasserstoffperoxid (> 20%)
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Klasse 5.2
Klasse 5.2: Organische Peroxide
P1 organische Peroxide, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich istP2 organische Peroxide, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist.
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Klasse 6.1
Klasse 6.1: Giftige Stoffe
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Klasse 6.1 - Beispiele
Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 6.1:
T5 Giftige anorganische feste Stoffe ohne Nebengefahr
z.B. Arsen
TF1 Giftige entzündbare flüssige Stoffe z.B. Blausäure
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Klasse 6.2
Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
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Klasse 7
Radioaktive Stoffe:
Zu dieser Klasse gehören Stoffe, die eine festgelegte Aktivität übersteigen und in der Stoff-Aufzählung enthaltensind (Nur Klasse).
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Klasse 8
Klasse 8: Ätzende Stoffe
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Klasse 8 - Beispiele
Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 8:
C5 Ätzende anorganische flüssige Stoffe basischen Charakters
z.B. Ammoniak-Lösung
COT Ätzende entzündend wirkende giftige Stoffe z.B. Salpetersäure rotrauchend
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Klasse 9
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände:
• Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefährden können (Asbest)
• Stoffe, die im Brandfall Dioxine bilden können (PCB)
• Stoffe, die entzündbare Dämpfe abgeben (Polymerprodukte)
• Rettungsmittel (aufblasbar, mit Signaleinrichtungen)
• Umweltgefährdende Stoffe (genetisch veränderte Organismen)
• erwärmte Stoffe (Salzschmelzen)• andere Stoffe, die während der Beförderung eine Gefahr
darstellen und nicht in eine andere Klasse fallen.
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Klasse 9 - Beispiele
Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 9:
M1 Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefährden können
z.B. Asbest (weiß)
M8 Umweltgefährdende Stoffe - Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen
z.B. Genetisch veränderte Mikroorganismen (in N2 (l))
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Kennzeichnung
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Kennzeichnung
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4. Einsatzgrundsätze GS-Unfall
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Allgemeine Richtlinien
Flucht aus der Gefahrenzone (gegen oder quer zur Windrichtung)
Verletzte retten – Selbstschutz !!! absperren – Warnschilder aufstellen Art des Stoffes feststellen (Gefahrennummer,
Stoffnummer, Begleitpapiere) Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst
verständigen in Nahzone Bewohner warnen Gefahrgut beachten (Abflußrichtung,
Ausbreitung, Erhitzung, etc.)
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Gefahr erkennen
Absperren
Menschen retten
Spezialkräfte anfordern
GAMS
GAM
S
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Einsatzkräfte
Wie erkennt man aus größerer Entfernung, welches gefährliche Gut befördert wird ?
Welche unmittelbaren Gefahren gehen von diesem gefährlichen Gut aus ?
Welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen ?
Wo sind die Detailinformationen zur Durchführung des Einsatzes zu erhalten ?
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Absperren
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Gefahrenzone
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Absperren
Zone 1 Zone 2
Gefahrgut allgemein
30 - 60 m 150 – 300 m
Explosivstoffe u. Gase
ca. 300 m ca. 1000 m
Radioaktive Stoffe
Verstrahlungslinie 10Sv h-1 ist zu markieren
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Unfallmerkblatt
Bezeichnung des Stoffes Beschreibung (Zustand, Farbe, Geruch) Art der Gefahr Stoffeigenschaften Sofortmaßnahmen Maßnahmen bei Leck Verhalten bei Brand Erste Hilfe Schutzausrüstung zusätzliche Hinweise
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Unfallmerkblatt
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Unfallmerkblatt
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Beförderungspapier
Sprache: Deutsch, Englisch oder Französisch
Bezeichnung des Stoffes / Gegenstand Kennzeichnungsnummer Stoff ADR-Klasse Ziffer/Buchstabe gem. ADR-Stoffaufzählung Anzahl und Beschreibung der Versandstücke Absender Empfänger Zusätze
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Beförderungspapier
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