Versicherungsschutz im Ehrenamt
Risiken in der Freiwilligenarbeit und
Möglichkeiten ihrer Absicherung
Mögliche Schäden bei der Ausübung einer Freiwilligenarbeit
Engagierte können Opfer eines körperlichen Schadens werden
Engagierte können Schäden verursachen
Engagierte können finanzielle Nachteile durch selbst verursachte Unfälle mit dem privaten Pkw erleiden
Gesundheitliche Schäden, die von Freiwilligen erlitten werden
- Gesetzliche Unfallversicherung- Private Unfallversicherungen
Gesetzliche Unfallversicherung
gilt für Personenkreis, der im Sozialgesetzbuch VII definiert ist
gilt für die Ausbildung, die Ausübung der Tätigkeit und für die direkten Wege vom und zum Einsatzort
liegt im Zuständigkeitsbereich von Berufsgenossen-schaften und Unfallkassen, also nicht der Krankenkassen (keine Praxisgebühr oder Zuzahlung zu Medikamenten)
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Primäres Ziel: Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
Behandlung in spezialisierten Kliniken und Reha-Einrichtungen
im Bedarfsfall rollstuhlgerechter Umbau der Wohnung und Finanzierung eines behindertengerechten Fahrzeugs
Möglichkeit des Bezugs von Verletztengeld (auch ohne Einkommen, wie bei Freiwilligenarbeit, auf der Grundlage eines Durchschnittseinkommens)
Witwen- und Waisenrenten
Träger: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(Noch) kostenlose Versicherung qua Gesetz für Freiwillige im sozialen und Gesundheitsbereich in privatrechtlichen Vereinigungen aller Art, z. B.
„Grüne Damen“ in Krankenhäusern
Freiwillige unter dem Dach von Wohlfahrtsverbänden
Freiwillige in Selbsthilfegruppen
Nähere Informationen: www.bgw-online.de
Träger: Verwaltungsberufsgenossenschaft
Versicherung qua Gesetz im Bereich der Kirche (Kosten werden von den Kirchen getragen)
Freiwillige in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften (z. B. im Kirchenchor)
Freiwillige in Einrichtungen von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften (z. B. in der Notfallseelsorge oder in einer kirchlichen Schule)
Freiwillige, die als Vereinsmitglied im Auftrag oder mit Zustimmung der Religionsgemeinschaft tätig sind (z. B. als Helfer beim Pfarrfest)
noch: Verwaltungsberufsgenossenschaft
Beitragspflichtige Versicherung qua Gesetz in anderen Bereichen(ca. 4,70 € pro Person und Jahr):
Freiwillige in Teilen des Bildungswesens (z. B. Schulen in Trägerschaft privater Vereine)
Freiwillige in Verkehrsunternehmen (z. B. Museumsbahn-vereine, Bürgerbusse)
Freiwillige in einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder AGs (z. B. Prüfungsausschüsse von Handwerkskammern, Gremien von Sozialversicherungsverbänden)
noch: Verwaltungsberufsgenossenschaft
Freiwillige Versicherung auf Antrag (aktuell 2,73 € pro Amt und Jahr) für
Freiwillige in Gremien und Kommissionen von Arbeitgeber-organisationen, Gewerkschaften und selbstständigen Berufsverbänden
Freiwillige in Parteien
Freiwillige, die in anderen als gemeinnützig anerkannten Vereinen und Verbänden ein Wahlamt bekleiden oder Leitungsfunktionen im Auftrag des Vorstands bekleiden (z. B. im Kultur-, Umwelt-, Freizeitbereich)
Vorstandsmitglieder im Sport werden vom lsb h gemeldet
Nähere Informationen: www.vbg.de
noch: Verwaltungsberufsgenossenschaft
Kostenlose Versicherung qua Gesetz für Personen, die „wie Beschäftigte“ in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur etc. tätig werden, z. B.
als Übungsleiter, Sportassistenten
bei einer Beteiligung am Bau des Vereinsheims
Voraussetzungen:
Tätigkeit wird regulär am Markt eingekauft
Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit werden vorgegeben
Es besteht keine mitgliedschaftliche Verpflichtung
Träger: Unfallkasse Hessen
Kostenlose Versicherung qua Gesetz im Bereich von Gebietskörperschaften
Freiwillige, die für Kommunen unmittelbar tätig sind (z. B. als Mitglied des Magistrats)
Freiwillige in kommunalen Einrichtungen (z. B. im städtischen Seniorenbüro, Kindergarten oder Mehrgenerationenhaus)
Freiwillige in Vereinen, die im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen tätig sind (z. B. im Gartenbauverein, der die kommunalen Streuobstwiesen betreut, oder die Freiwillige Feuerwehr)
Freiwillige in Landeseinrichtungen (z. B. Schulen, Gefängnisse)
noch: Unfallkasse Hessen
Kostenloser Versicherungsschutz kraft Satzung:
für unentgeltlich gemeinwohlorientiert Tätige, die in eine Organisation eingebunden sind
Falls kein vorrangiger Versicherungsschutz (inklusive der Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft) besteht
Nähere Informationen: www.ukh.de
Private Unfallversicherungen
Geltungsbereich: durch Unfall verursachte Invalidität
finanzielle Leistung je nach Grad der Beeinträchtigung (Rente oder Einmalzahlung)
finanzielle Leistung im Todesfall
Bergungskosten
keine Heilbehandlung (Krankenkasse behält Zuständigkeit)
Große Träger von Sammelverträgen zur privaten Unfallversicherung
Sportversicherung für alle Mitglieder des Landessportbunds
Landesfeuerwehrverband Hessen für Vereinsaktivitäten außerhalb des Brandschutzes
Versicherung des Landes Hessen für alle Freiwilligen, für die keine anderweitige Versicherung besteht
Überblick
Bereich Unfallversicherung Träger
Gesundheit und Soziales qua Gesetz BGW
Kirche qua Gesetz VBG
Kommune, Land qua Gesetz Unfallkasse Hessen
"wie Beschäftigte" anderer Bereich qua Gesetz VBG
Vorstand gemeinnütziger Verein freiwillig auf Antrag* VBG
keine vorrangige gesetzliche Versicherung
kraft Satzung Unfallkasse Hessen
verbleibende Engagierte privater Sammelvertrag Land Hessen
* Wenn nicht vorhanden, gilt Sammelvertrag des Landes
Schäden, die von Freiwilligen verursacht werden
Haftpflichtversicherungen
Haftungsrisiken
Weder gesetzliche Haftpflichtversicherung noch Verpflichtung zum Abschluss; aber:
Rechtsgrundsatz (§ 823 BGB)
„Jede Person, die vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist diesem kraft Gesetz zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“
Rechtsbeziehung zwischen Anbieter und Nachfrager
Trägerorganisation
Freiwillige/rKlient/in
Sozialer Dienst-leistungsvertrag
Delegationder Aufgabe
Durchführung
Regressansprüche
Wahlfreiheit der geschädigten Person,ob sie
den Freiwilligen,
den Träger des sozialen Dienstleistungsangebots
oder beide
in Regress nimmt.
Vereinshaftpflichtversicherung
üblicherweise Angebot für Träger mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. e.V. oder gGmbH)
deckt alle Grade der Fahrlässigkeit ab
beinhaltet Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
sollte „ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte“ explizit unter „versicherter Personenkreis“ umfassen
sollte im Hinblick auf die AHB (Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen) genau geprüft werden
Mögliche Komponenten der Haftpflichtversicherung
„Schäden der Versicherten untereinander“
„Mietsachschäden“
„Abhandenkommen von Sachen“
„Verlust von Schlüsseln“
Tierhalterhaftung beim „Halten und Hüten von Tieren“
Weitere mögliche Versicherungen
Veranstalterhaftplichtversicherung (bei regelmäßigen Veranstaltungen auch als Bestandteil der Vereinshaftpflichtversicherung möglich)
Privathaftpflichtversicherung für betreute Personen
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung
Hessischer Sammelvertrag
Voraussetzungen:
Die Tätigkeit findet in einer rechtlich unselbstständigen Vereinigung oder in einem „kleinen e.V.“ statt (Vereinsvermögen ist nicht versichert)
Die Tätigkeit erfolgt in Hessen oder geht von hier aus
Es besteht keine vorrangige Haftpflichtversicherung (z.B. eine Vereinshaftpflichtversicherung)
Finanzielle Nachteile bei selbst verursachten Verkehrsunfällen
Risiken im Straßenverkehr
Mögliche Nachteile für den Besitzer eines Pkw bei einem selbst verursachten Unfall bei Ausübung einer Freiwilligenarbeit:
Sachschaden am Auto
höhere Prämien
Selbstbehalt bei der Kaskoversicherung
Aber:
bei einer Auftragsfahrt bestehen Regressansprüche gegenüber dem Träger
Möglichkeiten der Absicherung
„Dienstreisekasko- mit Rabattverlustversicherung“:
gleicht finanzielle Nachteile mit einer Einmal-Zahlung aus
kalkuliert auf der Grundlage von Kilometern
Was tun?
Eruieren, ob Versicherungen oder Rahmenverträge bereits bestehen: z.B. bei Träger, wie Kommune oder Kirche, und Dachverband
Konkurrenzangebote einholen: Übersicht über Anbieter bei http://www.gruppenreiseversicherungen.de
Alternativen zur Versicherung
Verzicht auf Tätigkeiten, die den Einsatz eines Pkw erfordern, keine Auftragsfahrten
Aufklärung der Freiwilligen über vorhandene Risiken
Rückstellung zum Ausgleich bzw. zur Beteiligung am Schaden
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Weitere Informationen und Beratung:
www.gemeinsam-aktiv.de
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