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Vertrag

Grenzen der Gestaltungsfreiheit

bei bestimmten Verträgen im Sachenrecht sind Form und Inhalt vorgeschrieben

Bsp.: Übertragung von Grundstücken

bei gesetzlichen Verboten, bei Geschäften, die gegen die verfassungsmässige Ordnung und die „Guten Sitten“ verstossen

Bsp.: Hehlergeschäfte Bsp.: Schmiergeldgeschäfte