Das Vorkaufsrecht beim
Immobilienverkaufhttp://www.imcheck24.de/vorkaufsrecht-beim-immobilienkauf/
Der zum Vorkauf Berechtigte hat im Falle des Verkaufs einer beweglichen oder
unbeweglichen Sache an einen Dritten, das Recht an die Stelle des Dritten zu
treten und den Kaufvertrag zu den selben Konditionen abzuschließen.
Definition
• Der Vorkaufsfall (§ 463 BGB)• Abschluss eines Kaufvertrags
zwischen dem Vorkaufsverpflichtetem und dem Dritten als angedachtem Käufer
Voraussetzung
• Entstehung eines eigenständigen Kaufvertrags
• Verkäufer sichert sich deshalb mit Rücktrittsrecht im Kaufvertrag mit Drittem ab
• Wahrung der 2-monatigen Ausschlussfrist (§ 469 Abs. 2 BGB)
Ausübung
• Gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 577 BGB)
• Mietswohnung wird in Eigentumswohnung umgewandelt und an Dritten verkauft
• Mieter muss Vorkaufsrecht eingeräumt werden
Vorkaufsrecht Mieter
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