Flüchtlinge mit SGBII-Bezug
Vorstellung des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen und Informationen zur Klientengruppe Flüchtlinge
Vortrag von Olaf Löhmer (Hessischer Flüchtlingsrat)
Warum sind wir hier? - Projektvorstellung Zielgruppe Flüchtlinge Aufenthaltstitel Wege der Kooperation
Gliederung der Präsentation
Gliederung
ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit mindestens nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt◦ Leitung Bundesministerium für Arbeit und
Soziales◦ Bundesweit 43 lokale und regionale Netzwerke◦ Laufzeit bis September 2010
Der ESF-Projektrahmen
Projektvorstellung
Koordination, Beratung, Netzwerkfragen◦ Mittelhessischer Bildungsverband
Vermittlung◦ Praxis GmbH (Marburg-Biedenkopf und Gießen)◦ GWAB (Lahn-Dill-Kreis)◦ Arbeit und Bildung (Schwalm-Eder)
Fachstelle für Flüchtlingsfragen◦ Hessischer Flüchtlingsrat
Regionales ESF-Projekt „BLEIB in Mittelhessen“
Projektvorstellung
Gemeinsame Zielgruppe: Flüchtlinge im SGB II-Bezug
Nutzung von Synergien in der Beratung◦ Vermittlung bei Problemen durch aufsuchende
Beratung◦ Entlastung der öffentlichen Kassen durch
besseren Vermittlungserfolg
Projektvorstellung
Wie arbeitet BLEIB in Mittelhessen?
Beratung und Profiling◦ z.T. aufsuchend◦ den familiären und fluchtspezifischen Hintergrund
erfassend
Projektvorstellung
Die Teilnahme am Projekt erfolgt ohne Zwang, die Beratung erfolgt parteiisch
Unterstützung bei Arbeitsmarktintegration◦ Stellenvermittlung◦ Bewerbung◦ Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen
Unterstützung bei Behördenkontakt◦ Orientierung◦ Begleitung◦ Vermittlungsrolle
Qualifizierung◦ Finanzierung ergänzender Maßnahmen◦ z.T. bei den eigenen Netzwerkpartnern (AGL, Kurse, Trainings,
Praktika)
Projektvorstellung
Der Dschungel des Aufenthaltsrechts – Auswahl relevanter Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel
Visum Aufenthalts-erlaubnis
Niederlassungs-
erlaubnis
Duldung (Ausreisepfli
cht)
Immer befristet/ zweckgebunden Arbeitsmarktzugang spätestens nach drei Jahren Aufenthalt
Immer unbefristet voller Arbeitsmarktzugang
Durch Bleiberechtsregelung Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis
migrationssensible Beratung◦ Interkulturelle Kommunikation◦ Kulturell geprägte Bildungsbiographien
„Integrationsprobleme“◦ Bleibeberechtigte waren jahrelang „geduldet“◦ Orientierungsprobleme ◦ Traumatisierung◦ Bisherige Erfahrungen mit Behörden
Vermittlungsvorteile:◦ Im Sinne des Diversity Management
Zielgruppe Flüchtlinge
Beziehung Arbeitsmarkt und Aufenthalt◦ SGB II-Bezug kann Familiennachzug und
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verhindern◦ SGB II- Bezug zeugt von Aufenthaltsperspektive
Spezielle Bedürfnisse der Zielgruppe◦ Deutschkenntnisse◦ Zeugnisanerkennung, Zertifizierung/Qualifizierung◦ Aufenthaltsperspektive
Zielgruppe Flüchtlinge
Der Dschungel des Aufenthaltsrechts – Auswahl relevanter Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel
Visum Aufenthalts-erlaubnis
Niederlassungs-
erlaubnis
Duldung (Ausreisepfli
cht)
Immer befristet/ zweckgebunden Arbeitsmarktzugang spätestens nach drei Jahren Aufenthalt
Immer unbefristet voller Arbeitsmarktzugang
Durch Bleiberechtsregelung Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltstitel
in den jeweiligen Pass oder Passersatz oder Reiseausweis für Ausländer eingeklebt
Niederlassungserlaubnis
• Immer unbefristet, ohne Nebenbestimmungen• Nach 3 bis 7 Jahren Aufenthaltserlaubnis• Lebensunterhaltssicherung• 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge• Deutschkenntnisse/Kenntnis der Gesellschaftsordnung
(Integrationskurs)
Aufenthaltstitel
§ 18a: Zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung
• Bildungsabschluss in Deutschland oder• Bildungsabschluss Ausland und zwei Jahre entsprechende
Beschäftigung in Deutschland oder• Drei Jahre Fachkraft
Aufenthaltstitel
§23.1: Aufenthaltsregelung durch Landesbehörden (IMK)
• Bleiberechtsregelung 2006 (Anschlussregelung 2009)
§23a: Härtefallkommission
• Rein humanitärer Aufenthalt• in Hessen an Lebensunterhaltssicherung geknüpft
Aufenthaltstitel
§25.1: Asylberechtigt nach Grundgesetz
• Nach drei Jahren Widerruf oder NE• Arbeitserlaubnis
§25.2: Asylberechtigt nach Genfer Flüchtlingskonvention
• Nach drei Jahren Widerruf oder NE• Arbeitserlaubnis
§25.3 ergänzender Schutz
• Gefahr für Leib und Leben• Arbeitserlaubnis nach spät. 3 Jahren Aufenthalt
Aufenthaltstitel
• abhängig von Lebensunterhaltssicherung• Arbeitsmarktzugang, wenn hier lebender
Verwandter Arbeitserlaubnis hat
§29/30/31 FN zu Ausländern
Aufenthaltstitel
Geduldete◦ Bezug nach Asylbewerberleistungsgesetz◦ Können sich arbeitssuchend melden (Agenturen)◦ Keinen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung
in Arbeit nach SGB II (SGB III: Ermessen) ◦ Mehr als 35% unter Hartz-IV-Sätzen◦ Erst seit 1.1.2009 erleichterter Zugang zum
Arbeitsmarkt◦ Oft nur dreimonatige Duldungserteilung◦ „Dequalifizierung“
Aufenthaltstitel
Sonderfall Bleiberecht:Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete
Grundsätzliche Anforderungen Bleiberecht◦ Gute Integrationsprognose und Aussicht auf
eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (plus weitere Bedingungen)
Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbständig sichern kann, bekommt eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ (neu: Arbeitserlaubnis, SGB-II-Anspruch)
Aufenthaltstitel
Problematik der Bleiberechtsregelung◦ „Dequalifizierung“: Jahrelanger Ausschluss vom
Arbeitsmarkt, von Qualifizierung und Deutschkursen
◦ Ausschlusskriterien◦ Verständnisprobleme◦ Anforderung der Lebensunterhaltssicherung
Viele haben Ziel nicht erreicht Bereits wieder mehr 60.000 Geduldete mit mehr
als sechs Jahren Aufenthalt
Aufenthaltstitel
Folgeregelung◦ Lebensunterhaltsanforderung erfüllt: §23.1◦ Ausbildung/Schulabschluss: §23.1◦ Halbtagsbeschäftigung: §23.1 ◦ Bemühung um Lebensunterhaltssicherung: §23.1
„auf Probe“ (Verlängerungskriterien ungeklärt)
Grundsatz: Verlängerung bei Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen
Grundlegende Qualifizierung sichern
Aufenthaltstitel
Fallbeispiel 1
Im Ausweispapier von Klient B. steht „Aufenthaltserlaubnis nach §23 Abs.1 AufenthG. Gültig bis 31.12.2011“.
Welche Konsequenzen ergeben sich für die individuelle Beratung?
Fallbeispiele
Fallbeispiel 2
Klient M. möchte gerne einen Schweißerschein machen. Seine Deutschkenntnisse sind in Ordnung, aber es ist nicht sicher, ob sie für die Prüfung ausreichen.
BLEIB in Mittelhessen finanziert eine Deutschnachhilfe zum Lernen der Fachtermini
Fallbeispiele
Zusammenfassung Bedürfnisse◦ Besonderer Zusammenhang von Arbeit und
Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug)
◦ Erlernen der Sprache (auch durch praktischen Einsatz)
◦ Anerkennung früherer Abschlüsse/Qualifikationen◦ Qualifizierung◦ Kommunikation
Zusammenfassung
Möglichkeiten der Zusammenarbeit◦ BLEIB kann Probleme bei der Beratung durch
intensive Begleitung lösen◦ BLEIB kann Erfolg von Maßnahmen durch weitere
Unterstützung verbessern
Konkrete Schritte◦ Bei entsprechenden Klienten Verweis auf BLEIB
(Checkliste Aufenthalt)◦ Kontaktpersonen für Klienten mit
Flüchtlingshintergrund◦ Angebot weiterer Fortbildungen
Wege der Kooperation
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Für spätere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung: Olaf Löhmer Hessischer Flüchtlingsrat Leipziger Str. 17, 60487 Frankfurt/Main
Tel.: 069/976 987 09
Mail: [email protected]
Kontakt
Top Related