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Ambulante Pflegeleistungen (§ 36 SGB XI)• Häusliche Pflegehilfe wird erbracht, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen so weit wie möglich durch pflegerische Maßnahmen zu beseitigen oder zu mindern und eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
• pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen
• Pflegerische Betreuungsmaßnahmen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere
1. bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder von Gefährdungen,
2. bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag sowie
3. durch Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung.
Pflege nach dem PSG II
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§ 13 Abs. 4
Treffen Leistungen der PV und EGH zusammen, vereinbaren mit Zustimmung des Leistungsberechtigten die zuständige Pflegekasse und der für die EGH zuständige Träger
1. EGH-Träger die Leistungen der PV auf Grundlage des von der PK erlassenen Leistungsbescheids zu übernehmen hat
2. PK erstattet EGH-Träger die Kosten der von ihr zu tragenden Leistungen
3. Modalitäten der Übernahme, Durchführung sowie Erstattung
� Wunsch- und Wahlrechte bleiben unberührt
� Ausführung der Leistungen nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften
� Bis 01.2018 Empfehlungen zu Modalitäten für Hilfe zur Pflege
Pflegestärkungsgesetz III
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§ 71 Abs. 4 Nr. 3 Räumlichkeiten
a) Zweck des Wohnens von Menschen mit Behinderungen und der Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe im Vordergrund
b) Anwendung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz und
c) Umfang der Gesamtversorgung regelmäßig einen Umfang erreicht, der weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entspricht
� Bis 01.07.2019 Richtlinien zur näheren Abgrenzung
! Keine Anwendung auf selbstorganisierte ambulant betreute Wohngemeinschaften
Pflegestärkungsgesetz III
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Verhältnis EGH zu Pflege
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In einer Wohnung
EGH inkl. Häusliche Pflege SGB XII
Häusliche Pflege SGB XI
Abgrenzung: Welchem Ziel dient die konkrete Maßnahme?Problem: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, § 36 Abs. 2 SGB XI
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Verhältnis EGH zu Pflege
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Welchem Ziel dient die Maßnahme
Aufgabe EGH, § 90 SGB IX:„…eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des
Menschen entspricht, und voll, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und Führung möglichst
selbstbestimmt und eigenverantwortlich
wahrnehmen zu können.“
Aufgabe der Pflege, § 2 SGB XI„Die Leistungen der Pflegeversicherungsollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbst-
ständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen
entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen, auch in Form der aktivierenden Pflege, wiederzugewinnen oder zu erhalten.“
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Ziel:
Alltag und Tagesstruktur soll selbstbestimmt und eigenständig bewältigt werden können
• Leistungen für die allgemeine Erledigung des Alltags (Haushaltsführung)
• Leistungen zur Gestaltung sozialer Beziehungen
• Leistungen zur persönlichen Lebensplanung
• Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
• Leistungen zur Freizeitgestaltung
• Leistungen zur Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlich verordneten Leistungen
Assistenzleistungen nach BTHG
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Abgrenzung Pflege - EGH
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Leistungskomplex 31 Begleitung: z. B. 1. Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten, Teilnahme an
sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen 2. Spaziergänge 3. Begleitung zum Friedhof 4. Begleitung zu kulturellen, religiösen und Sportveranstaltungen, (z.B. Konzert,
Theater, Fußballspiel) 5. Behördengänge
Unterstützung: z. B. 1. Unterstützung bei Spiel und Hobby 2. Unterstützung bei der Versorgung von Haustieren 3. Unterstützung bei emotionalen Problemlagen 4. Unterstützung bei der Kontaktpflege zu Personen 5. Unterstützung bei Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
Beaufsichtigung: z. B. 1. Anwesenheit, u.a. um Sicherheit zu vermitteln 2. Hilfen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen 3. Orientierungshilfen
Hilfen: z.B. 1. Hilfen beim Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen 2. Hilfen beim Beteiligen an einem Gespräch 3. Hilfe bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen 4. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur 5. kognitiv fördernde Maßnahmen 6. Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen 7. Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus
Leistungstyp I Einzelziele sind hier insbesondere
• Beseitigung, Milderung oder Verhütung von Verschlimmerung einer vorhandenen Behinderung oder deren Folgen
• Beschaffung oder Erhalt einer Wohnung • Förderung einer angemessenen Tagesstruktur und
Freizeitgestaltung • Förderung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft • Förderung der Ausübung einer angemessenen Tätigkeit/eines
angemessenen Berufs • Erweiterung der psychosozialen und kommunikativen Kompetenzen • Förderung der Unabhängigkeit von Betreuung Direkte Betreuungsleistungen
• (Hilfen zur) Bewältigung/Verminderung von Beeinträchtigungen/ Gefährdungen durch die Behinderung/Erkrankung
• (Hilfen bei der) Aufnahme und Gestaltung persönlicher/sozialer Beziehungen
• (Hilfen bei der) Alltagsgestaltung, -bewältigung und Lebensplanung • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft • Krisenintervention (bei Abhängigkeitserkrankungen insbesondere
Rückfallvorbeugung und Rückfallbearbeitung)
� § 36 Abs. 2 SGB XI
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Verhältnis EGH zu Pflege
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Verfahren: § 103 Abs. 2 SGB IX, § 13 Abs. 4 SGB XI
EingliederungshilfeBTHG
Leistungsberechtigte bis Vollendung des 67. Jahres Antrag für
Häusliche PflegeSGB XII
Häusliche PflegeSGB XI
Beim EGH-Träger auf Eingliederungshilfe zu stellenWunsch-und Wahlrecht des LB zu berücksichtigen
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Verhältnis EGH zu Pflege
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Herausforderung für Leistungserbringer
Ambulante EGH inkl. Häusliche Pflege SGB XII
Häusliche Pflegenach SGB XI
Erforderlich:Leistungs- & Vergütungs-Vereinbarung, § 125 SGB IX
Erforderlich:Versorgungsvertrag, § 72 SGB XI! Anerkennungsvoraussetzungen
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Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
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Pflegebedürftigkeitsbegriff
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Frühere (bis 2016)
Fokus: Alltagsverrichtungen Fokus: Selbständigkeit (Abhängig von Hilfe durch andere)
Mobilität 1 Mobilität 10%
2 Kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Körperpflege, Ernährung 4 Selbstversorgung 40%
5 Selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen20%
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15%
7 Außerhäusliche Aktivitäten 0%
hauswirtschaftliche Versorgung 8 Haushaltsführung 0%
Bewertung: Zeitaufwand Bewertung: gewichtete Einzelpunkte und Summen
Heutiger (ab 01.01.2017)
Rele
va
nt
für
Pfl
eg
eg
rad
e15%Erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz (§ 45a)
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Betreuungsleistungen
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Leistungen von
Pflegediensten
Angebote zur
Unterstützung im
Alltag
§ 36 SGB XI§ 39 SGB XI
& ½ § 42 SGB XI
§ 45b Abs. 1 Nr. 3
& § 39 sowie ½ § 42
§ 45b Abs. 1 Nr. 4
& § 39 sowie ½ § 42
& Umwidmung bis 40 %
Sachleistung nach § 36
BGB
Preis:
Vereinbarung mit
Pflegekasse
� LK-System
(§ 89 SGB XI)
Freie
Preisvereinbarung
analog § 36 SGB XI
als vergleichbare
Leistung
(§ 45b Abs. 4)
25,- bzw. 28,- Euro
(§ 7 AnFöVO)
Freie
Preisvereinbarung
Finanzierung:
Betreuungsleistungen und Hauswirtschaft
Entlastungsbetrag
Privatzahler-
leistung
Verhinderungs-
pflegeSachleistungen
Wie gründe ich einen ambulanten Pflegedienst?
Vortrag Workshop „Ambulante Pflegedienste in der Eingliederungshilfe“
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Grundsätzliches
• Pflegedienst als eigenständig wirtschaftende Einrichtung innerhalb eines Trägers
• Abgrenzung über Kostenstellenrechnung
• Vertragliche Grundlagen:
a) Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI (gilt gleichzeitig auch für den Bereich des SGB XII)
+ mit Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI
b) Rahmenvertrag gemäß §§ 132, 132a Abs. 2 SGB V
• Ständig / 24 Stunden erreichbar
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Personelle Mindestanforderung
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SGB XI SGB V
Mindestausstattung: 1,5 VZ
• 1 VZ PDL • dreijährig examinierte Pflegekräfte1
• abgeschlossene Weiterbildung für leitende Funktionen (Mindestens 460 Stunden)
• 2 Jahre Berufspraxis in letzten 8 Jahren • Keine Eintragung im Führungszeugnis
• 0,5 VZ sPDL
• dreijährig examinierte Pflegekraft • Keine Eintragung im Führungszeugnis
Mindestausstattung: 4 VZ
• 1,5 VZ PDL und sPDL • dreijährig examinierte Pflegekräfte
• PDL = abgeschlossene Weiterbildung für leitende Funktionen (Mindestens 460 Stunden)
• 2 Jahre Berufspraxis in letzten 8 Jahren, davon mindestens 9 Monate ambulant
• Keine Eintragung im Führungszeugnis
• 1,5 VZ dreijährig examinierte Pflegekräfte • 1 VZ Hilfskraft
1 = (Kinder-)Krankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/-in1, Gesundheits- u. Krankenpfleger/-in, Heilerziehungspfleger/-in2 für ¹) und ²) gelten besondere Bestimmungen
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Einsatz von Heilerziehungspflege
• § 5 Abs. 5 des Rahmenvertrags nach §§ 132, 132a Abs. 2 SGB V:
• Bei Spezialisierung auf die Versorgung von Menschen mit Behinderung kann die PDL bzw. sPDL durch eine Heilerziehungspflegerin / einen Heilerziehungspfleger ausgeübt werden, sofern die jeweils andere Funktion durch eine examinierte Pflegekraft wahrgenommen wird.
Protokollnotiz zu § 5 Absatz 5:
Der Nachweis, dass sich ein Pflegedienst auf die Versorgung von Menschen mit Behinderung spezialisiert hat, die zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis nach §53 SGB XII gehören, erfolgt durch Vorlage einer abgeschlossenen Leistungs- und Prüfungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII.
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Vergütung
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• SGB V: Vergütung über Einsatzpauschalen
• Vergütung wird jährlich angepasst
�Verhandlung durch Verhandlungsgruppe der LAG-FW
• SGB XI: Leistungskomplexsystem (Pauschalen)
� Punktwert: 0,0400 € als Einstiegswert• Preis = Punktmenge (z.B. LK 1 = 426 Pkt.) x Punktwert = 17,04 €
� zzgl. 0,00501 € Aufschlag Ausbildungsumlage = 19,17 €
� Hausbesuchspauschale: LK 15 1,73 € / LK 15a 4,44 €
�Vergütungssteigerung über Einzelverhandlung
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Wirtschaftliches Arbeiten
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Zzgl. für Pflegeleistungen nach SGB XI 2,15 Euro je Pflegestunde als Investitionskostenförderung
SGB V Privat
Pflege (LK´s) AnfahrtBehandlungs-
pflege
Privatzahler-
leistungErlös
Std.-Satz des
Dienstes
(Kosten)
Verfügbare
Versorgungs-
zeit
0,04000 € 25,00 € 45,00 €
LK 1 LK 15
17,04 € 1,73 € 18,77 € 0:25:02
LK 1 LK 15 LG 1
17,04 € 1,73 € 10,54 € 29,31 € 0:39:05
LK 1 LK 15 LG 1 Paket Rölläden etc.
17,04 € 1,73 € 10,54 € 1,16 € 30,47 € 0:40:38
(5 Tage a 4,3 Wochen)
SGB XI
1.
2.
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Wirtschaftliches Arbeiten
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• Keine gesicherten Erkenntnisse, wann ein ambulanter Pflegedienst kostendeckend arbeitet• Erfahrungswerte: bei rund 60 Patienten
• Anteil Overhead/Verwaltung zu Personalkosten sollte 10% -15% nicht überschreiten• Je kleiner der Dienst, desto höher dieser Anteil
‼ Wichtig: Stundensatz als Grundlage der Einsatzplanung und kontinuierliche Steuerung
• In Problemsituationen Unterstützung durch Fachreferent / PariDienst
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Welche Unterlagen an Parität?
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SGB XI SGB V
• Ausgefüllter, unterschriebener Strukturerhebungsbogen
• Nachweise:
• Anzeige bei Kommune • Anzeige beim Gesundheitsamt • Berufsgenossenschaft • Haftpflicht • Mietvertrag • Ggf. Kooperationsvertrag • Personelle Mindestbesetzung
• Anlagen: • Pflegekonzept • Pflegevertrag
• Ausgefülltes, unterschriebenes Beitrittsformular
• Nachweise: • Anzeige bei Kommune • Anzeige beim Gesundheitsamt • Berufsgenossenschaft • Haftpflicht • Personelle Mindestbesetzung
• Anlagen: • ausgefüllte Handzeichenliste (Anlage 2) • Qualifikationsnachweise der
Mitarbeiter/-innen
Ab Eingang der vollständigen Unterlagen beim Paritätischen dauert die Zulassung 4 bis 6 Wochen
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Zusammenarbeit
• Mit Gründung eines Pflegedienstes wird die Einrichtung in den Verteiler amb. Dienste des Paritätischen NRW aufgenommen
• Aktuelle Informationen über einen Newsletter
• Regelmäßig werden FAK´s veranstaltet (ca. 3 x im Jahr)
• Zusätzlich Sonderveranstaltungen
• Alle wichtigen Dokumente befinden sich im Extranet des Paritätischen NRW
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Kontakt
• Westfalen-Lippe
René Bernards
Ostenhellweg 42-48 | 44135 Dortmund
Telefon: 0231 18 99 89 21E-Mail: [email protected]
• Rheinland
Franz Schumacher
Marsilstein 4 – 6 | 50676 Köln
Telefon: 0221 95 15 42 22
E-Mail: [email protected]
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