© 2018 Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
1. Die WIBank im Überblick
2. Das Land Hessen als Gewährträger
3. Die WIBank in Zahlen
4. Refinanzierung – „HESSENKASSE“
Agenda
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Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
nimmt das monetäre Fördergeschäft des Landes Hessen wahr und ist Förderinstitut i. S. d. „Brüsseler
Verständigung II“, d.h. strikte Trennung von Fördergeschäft zum Wettbewerbsgeschäft der Helaba und damit
Erfüllung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU.
hat den staatlichen Auftrag zur Förderung der Wirtschaft, der Infrastruktur, des sozialen Wohnungswesens
und Städtebaus, der Landwirtschaft sowie der Bildung und Beschäftigung.
verfügt über die Gewährträgerhaftung sowie die unmittelbare Refinanzierungsgarantie des Landes Hessen:
o Demnach haftet das Land Hessen unbedingt, unbefristet und unwiderruflich für alle aufgenommenen
Verbindlichkeiten.
o Die Zahlung erfolgt auf erstes Anfordern durch das Land Hessen, somit ist ein Zahlungsverzug
ausgeschlossen.
o daraus resultiert das Risikogewicht von 0 gemäß CRR (vormals „Solva-0-Status“); einschließlich der von
der WIBank begebenen Titel:
o keine Eigenkapitalanrechnung
o keine Anrechnung auf Großkreditgrenzen
o LCR-Status Level 1
o mündelsicher nach § 1807 Abs. 1 Ziff. 2 BGB
arbeitet wettbewerbsneutral und ist von der Ertragssteuer befreit.
1. Executive Summary
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Wirtschaft
Bauen und
Wohnen
Infrastruktur
Bildung und
Beschäftigung
• HESSENKASSE
• Kommunal-
investitions-
programm (KIP)
• Krankenhaus-
finanzierung
• Kommunal-
finanzierung
• Breitbandausbau
• Refinanzierung
von Kredit-
instituten für
Investitionen im
öffentl. Interesse
• Qualifizierungs-
offensive
• Ausbildungs-
vorbereitung
• Ausbildungs-
programme
• Kinderbetreuung in
KMU u. Hochschulen
• Qualifizierung von
Beschäftigten
Landwirtschaft
Fördermittelempfänger
Kleine,
Mittelständische
Unternehmen
Privatpersonen und
Wohnungsbau-
gesellschaften
Landwirtschaftliche
Betriebe
Unternehmen,
Vereine
1. Geschäftsfelder
4
• GuW-Hessen
Gründung und
Wachstum
• Bürgschaft und
Beteiligung
• Filmförderung
• Kapital für Klein-
unternehmen (KfK)
• JEREMIE – Fonds für
Kleinunternehmen
• Hessen –
Mikrodarlehen
• Innovationskredit
Hessen
• Schaffung von
bezahlbarem Wohn-
raum
• Wohneigentum
• Mietwohnungen
Neubau
Modernisierung
Energieeffizient
Bauen + Sanieren
• Stadtentwicklung
• JESSICA –
Stadtentwicklungs-
fonds Hessen
• Regionalfonds
Fluglärmschutz
• Agrarinvestitionen
• Marktstruktur-
verbesserungen
• Agrarumwelt
• Landwirtschaftliche
Flächenförderung
• Dorferneuerung und
Regionalentwicklung
(DERE)
Kommunale Ge-
bietskörperschaften
u. Unternehmen
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1. Rating-Übersicht
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Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
verfügt über ein Emittenten-Rating von Standard & Poor’s (Stand: 06.03.2018), analog des Landes Hessen:
o Langfrist-Rating: „AA+“
o Kurzfrist-Rating: „A-1+“
o Der Ausblick ist stabil.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
verfügt über ein Nachhaltigkeitsrating von imug und erreicht die Bewertung „positiv“.
schneidet „überdurchschnittlich“ ab:
o von 126 nationalen und internationalen Emittenten von Bankanleihen
o von zwölf bewerteten nationalen und internationalen Förder- und Entwicklungsbanken
o von sechs bewerteten nationalen Förderbanken
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Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ist gemäß Wirtschafts- und Infrastrukturbank
Hessen – Gesetz 3) eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, rechtlich unselbstständige Anstalt
des öffentlichen Rechts in der Helaba („AidA“).
Der Jahresabschluss der WIBank ist vollständig im Jahresabschluss der Helaba konsolidiert
(siehe Geschäftsbericht der Helaba).
1. Einbindung in die Helaba
6
Helaba
100% Staatsgarantie
(Gewährträgerhaftung) Land
Hessen
Freistaat
Thüringen SGVHT
8,1% 4,05% 68,85%
Sparkassen-Verband Westfalen Lippe
Rheinischer
Sparkassen- und Giroverband
Treuhänder der regionalen
Sparkassenstützungsfonds 1)
Treuhänder der Sicherungsreserve der
Landesbanken 2)
19,0%
1) FIDES Alpha GmbH, vertreten durch den DSGV
2) FIDES Beta GmbH, vertreten durch den DSGV
3) Artikel 1) gemäß Gesetz zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen vom 16. Juli 2009 „(GVBI. I S. 256)“
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1. Die WIBank im Überblick
2. Das Land Hessen als Gewährträger
3. Die WIBank in Zahlen
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Agenda
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2. Das Land Hessen als Gewährträger
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Haushaltsvolumen 2017: 35,3 Mrd. €
Hohe Steuereinnahmen: Mit 3.578 € pro Einwohner hatte 2016 das Land Hessen vor Durchführung des
Länderfinanzausgleichs eine Steuerkraft, die um 10,4% über dem Durchschnitt aller Länder lag.
Schuldenstand: 42,06 Mrd. € per 31.12.2016 am Kapitalmarkt bei Betrachtung nach Kalenderjahr.
Pro-Kopf-Verschuldung: Mit einem Schuldenstand von 6.809 € je Einwohner am 31.12.2016 weist Hessen eine im
Durchschnitt der Länder liegende Pro-Kopf-Verschuldung aus.
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2. Ausgewählte Kennzahlen des Gewährträgers
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Hessen weist ein überdurchschnittliches Wohlstandsniveau auf und ist mit der
hessischen Industrie international eng verflochten.
Deutschland Hessen Relation
Fläche (in km2) 357.340 21.115 5,9%
Einwohner (in Mio., 2015) 81,7 6,1 7,5%
BIP (nominal, in Mrd. €, 2016) 3.133 269 8,6%
BIP pro Einwohner (in €, 2016) 38.400 43.900 114,3%
BIP pro Erwerbstätigen (in €, 2016) 71.900 79.800 110,9%
Arbeitslosenquote (in %, Ø Jan.-Jun 2017) 2013)
5,9 5,2 88,1% Quellen: Statistische Landesämter, Bundesagentur für Arbeit, Helaba Volkswirtschaft/Research
Solides Fundament durch breit diversifizierte Wirtschaftsstruktur mit
Dienstleistungsfokus.
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-60
-50
-40
-30
-20
-10
0
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s.
Sw
ap
mit
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Bund KfW Hessen
Im hessischen Haushaltsplan steht 2018 erstmals seit fast 50 Jahren die schwarze Null
Rückläufiger Refinanzierungsbedarf aufgrund hoher Steuereinnahmen und der Schuldenbremse
(bis zum 15.10.2017 wurden 2,15 Mrd. € am Kapitalmarkt aufgenommen;
Prognose Brutto-Kreditbedarf 2018: 3,94 Mrd. €; 2019: 2,94 Mrd. €)
Der genaue Zeitablauf der Mittelaufnahme richtet sich nach der Liquiditäts- und Haushaltslage sowie den
aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt.
Hauptverschuldungswährung ist der Euro
Interessanter Yield-Pickup zum Bund, diversifizierte Benchmarkkurve
2. Das Land Hessen als Emittent
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Stand: 05.04.2018
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4. Refinanzierung – „HESSENKASSE“
Agenda
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3. Bilanz nach HGB
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Aktivseite
31.12.2017
Mio. €
31.12.2016
Mio. €
31.12.2015
Mio. € Passivseite
31.12.2017
Mio. €
31.12.2016
Mio. €
31.12.2015
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute 7.085,8 7.010,0 6.670,5 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 11.707,2 11.668,0 11.340,1
Forderungen an Kunden 9.664,3 9.578,5 9.443,6 Verbindlichkeiten ggü. Kunden 901,9 825,6 812,5
Anleihen und Schuldverschreibungen 25,6 20,6 24,1 Verbriefte Verbindlichkeiten 2.098,0 2.052,8 1.912,7
Beteiligungen und Anteile an verb.
Unternehmen 0,3 0,4 0,4 Treuhandverbindlichkeiten 841,0 790,8 658,5
Treuhandvermögen 841,0 790,8 658,5 Sonstige Passiva 24,9 28,5 36,6
Sonstige Aktiva 9,7 12,3 15,9 Rückstellungen 86,8 82,7 92,2
Barwerte der Verwaltungsvermögen 1.920,0 1.920,0 1.920,0
Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,3 0,3 0,3
Eigenkapital 46,6 43,9 40,1
Summe der Aktiva 17.626,7 17.412,6 16.813,0 Summe der Passiva 17.626,7 17.412,6 16.813,0
Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche
Kreditzusagen 1.346,2 1.070,0 990,4
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3. Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB
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31.12.2017
Mio. €
31.12.2016
Mio. €
31.12.2015
Mio. €
52,2 49,7 53,9
39,8 38,5 41,9
0,9 5,1 -12,0
-65,6 -61,2 -63,0
-13,5 -11,7 -0,1
13,8 20,4 20,7
0,0 -1,1 -9,6
-0,1 -0,1 -0,1
13,7 19,2 11,0
Risikovorsorge und Bewertungsergebnis
Zinsüberschuss
Provisionsüberschuss
Sonstiges betriebliches Ergebnis
Verwaltungsaufwendungen
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
Außerordentliches Ergebnis
Steuern
Jahresüberschuss
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3. Qualität des Kreditportfolios
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1) Gesamtkreditvolumen exklusive Auszahlungsverpflichtungen, Treuhandvermögen und Sonstige Vermögensgegenstände
Kreditportfolio nach Adressausfallrisiken, Gesamtbetrag 16,8 Mrd. € 1) zum 31.12.2017:
Der größte Anteil des Kreditportfolios beinhaltet Kredite ohne unmittelbares Ausfallrisiko gemäß CRR.
Die RWA belaufen sich insgesamt auf 1,2 Mrd. €.
Alle Adressrisiken werden durch die Helaba übernommen (Risikoabtretung gegen Vergütung).
Kredite ohne unmittelbares Ausfallrisiko gemäß CRR
84%
Kredite aus dem Sondervermögen
(revolvierender Fonds; Risikoträger Helaba)
5%
Kredite mit Ausfallrisiko (Risikoabtretung)
11%
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3. Geschäftsumfang
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JahrBilanzsumme
nettoNeugeschäft Zahl der Mitarbeiter
2015 16,8 2,7 407
2016 17,4 2,0 406
2017 17,6 2,1 414
1.851,2
184,4 256,2
65,3
299,7
1.280,6
105,1
260,2
69,1
319,3
1.157,7
166,6
408,0
87,1
322,5
0,0
250,0
500,0
750,0
1.000,0
1.250,0
1.500,0
1.750,0
2.000,0
Infrastruktur Wirtschaftsförderung Wohnungs- und Städtebau Europäische Strukturfonds Landwirtschaftsförderung
bis 31.12.2015 Summe 2.656,8 in Mio. €
bis 31.12.2016 Summe 2.034,3 in Mio. €
bis 31.12.2017 Summe 2.141,89 in Mio. €
in M
io. €
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1. Die WIBank im Überblick
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3. Die WIBank in Zahlen
4. Refinanzierung – „HESSENKASSE“
Agenda
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Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten1) / Kunden sowie Verbriefte Verbindlichkeiten
in Höhe von 14,7 Mrd. € zum 31.12.2017:
Refinanzierungsadressen:
National:
o Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
insbesondere aus deren Förderprogrammen
o Landwirtschaftliche Rentenbank,
für Investitionen im ländlichen Raum
o NRW.Bank
International:
o Council of Europe Development Bank – CEB
o Europäische Investitionsbank – EIB
4. Refinanzierungsstruktur
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1) ausgenommen konzerninterne Geschäfte zur Neutralisierung von Zinsänderungsrisiken iHv 3,41 Mrd.€
Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) 36%
Landesbank Hessen-
Thüringen Girozentrale
5%1)
NRW.BANK 13%
Landwirtschaft-liche
Rentenbank 11%
Andere Förderinstitute
5%
Institutionelle und sonstige Investoren
30%
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• Am 4. Juli 2017 haben Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Innenminister Peter Beuth das
Programm zur Entschuldung hessischer Kommunen von Kassenkrediten vorgestellt:
Die HESSENKASSE. Gegen Schulden. Für die Zukunft.
• Es folgten Regionalkonferenzen der beiden Minister in Marburg, Gießen, Kassel, Darmstadt,
Dietzenbach, Taunusstein und Fulda.
• Bundesweit einmaliges Programm, um für viele Kommunen den „Reset-Knopf“ zu drücken
• Die hessischen Kommunen haben einen Kassenkreditbestand von insgesamt rund 5 Mrd. € angehäuft.
• Die vollständige Ablösung der Kassenkreditverschuldung aller hessischen Kommunen durch
Teilnahme an der HESSENKASSE ist ab dem September 2018 vorgesehen.
• Für die Kommunen ist die Teilnahme am Programm freiwillig. In der Folge sollen Kassenkredite
zukünftig ausschließlich zur kurzfristigen Liquiditätssicherung der Kommunen zulässig sein. Die
Sicherstellung dieser Auflage soll insbesondere durch Einführung einer Haushaltsgenehmigungspflicht
der Kommunalaufsicht mit der Kernforderung eines ausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalts
erfolgen.
• Ergänzend bietet das Land Hessen ein Investitionsförderprogramm von über 600 Mio.€ zugunsten
finanz- oder strukturschwacher und zugleich sparsamer Kommunen, die keine Entschuldung durch
die Hessenkasse erfahren (finanziert über den Landeshaushalt).
4. Sondervermögen „HESSENKASSE“
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Refinanzierung am
Geld- und Kapitalmarkt,
insbesondere für Differenz (Zeit
und Volumen) aus Einnahme und
KK-Ablösung
EINNAHME
Landkreise, Städte und
Gemeinden zahlen
maximal 30 Jahre
Ø 100 Mio.€ p.a.
an die HESSENKASSE
(25€ je Einwohner)
EINNAHME
Das Land zahlt
30 Jahre lang
145 Mio.€ p.a.
an die
HESSENKASSE
HESSENKASSE zahlt Zins
und Tilgung für abgelöste
Kassenkredite (KK)
4. Einnahmen und Ausgaben der „HESSENKASSE“
19
• Unmittelbare Haftung des Landes für das Sondervermögen „HESSENKASSE“ vorgesehen
• Bei der WIBank entsteht eine 100%ige Forderung gegenüber dem Sondervermögen
„HESSENKASSE“.
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4. Refinanzierung wegen der „HESSENKASSE“
• WIBank refinanziert sich hierfür am Kapitalmarkt, um Liquiditätsprofil der HESSENKASSE zu
bedienen
• Erhöhter Refinanzierungsbedarf der WIBank ab 2018
• Kapitalmarkt-Refinanzierung bevorzugt in mittleren und langen Laufzeiten (längstens 30 Jahre)
• Verstärkter Kapitalmarktauftritt der WIBank ab 2018!
• Beibehaltung der Fundingprinzipien der WIBank
• möglichst fristenkongruente Refinanzierung des Neugeschäfts
• weiterer Ausbau der Investorenbasis und Fundingkurve angestrebt
• Benchmark-Emissionen und Privatplatzierungen – insbesondere in langen Laufzeiten –
vorgesehen
• Emissionswährung ausschließlich in Euro
• Enge Abstimmung der Emissionstätigkeit zwischen WIBank und ihrem Gewährträger
• Koordination der Fundingaktivitäten am Kapitalmarkt über Helaba-Treasury
Refinanzierungsvolumen (Mio. €) 2012 2013 2014 2015 2016 H1 2017 insb. Förderbanken (inkl. NRW.Bank) 1.446,8 1.609,6 977,4 1.204,2 722,3 297,5 6.257,8
Namenspapiere (SSD/NSV) 111,1 298,0 45,0 175,0 5,0 85,0 719,1
Inhaberschuldverschreibung 500,0 520,0 500,0 380,0 340,0 20,0 2.260,0
2.057,9 2.427,6 1.522,4 1.759,2 1.067,3 402,5
Kapitalmarkt-Instrumente
Inhaberschuldverschreibung, Schuldschein,
Namensschuldverschreibung
(Benchmarks und Privatplatzierungen)
Kapitalmarkt-Refinanzierung
2017 2018 2019
Ist (per 30.06.2017)
Plan Plan Plan
0,09 Mrd.€ ~ 0,20 Mrd.€ ~ 1,75 Mrd.€ ~ 1,65 Mrd.€
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Leiter Funding (Helaba)
Martin Gipp
Tel: +49 (0)69 9132-1181
E-Mail: [email protected]
Leiter Treasury (WIBank)
Philipp Kaufmann
Tel: +49 (0)69 9132-4487
E-Mail: [email protected]
Geschäftsleiter (WIBank) Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Dr. Michael Reckhard Neue Mainzer Straße 52-58
Tel: +49 (0)69 9132-4086 60311 Frankfurt am Main
E-Mail: [email protected] https://www.wibank.de/wibank/investorrelation
Für Ihre Fragen und weitere Rücksprachen wenden Sie sich bitte an:
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Anwender führen.
Diese Hinweise können – aufgrund der persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Kunden – die steuerliche Beratung im
Einzelfall nicht ersetzen. Potenziellen Käufern des Finanzinstruments wird empfohlen, wegen der steuerlichen Folgen des
Kaufs, des Haltens sowie der Veräußerung des Finanzinstruments ihre rechtlichen und steuerlichen Berater zu konsultieren. Die
steuerliche Behandlung kann zukünftigen Änderungen unterworfen sein.
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und/oder rechtliche Fragestellungen. Derartige Fragen sind vom Anwender mit unabhängigen Beratern vor Abschluss von
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Jede Form der Verbreitung bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung.
© Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Disclaimer
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„Für die Verbindlichkeiten der Wirtschafts- und
Infrastrukturbank Hessen haftet das Land als
Gewährträger unbeschränkt, soweit die Befriedigung
aus dem Vermögen der Wirtschafts- und
Infrastrukturbank Hessen nicht möglich ist
(Gewährträgerhaftung).“
Gewährträgerhaftung und Refinanzierungsgarantie
23
„Das Land haftet unmittelbar für die von der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
aufgenommenen Darlehen und die von der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen begebenen
Schuldverschreibungen, ...“
(Refinanzierungsgarantie)
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„Im Rahmen der Haftung zahlt das Land Hessen auf
erstes Anfordern. Und somit ist ein
Zahlungsverzug ausgeschlossen.“
Gewährträgerhaftung durch das Land Hessen
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Unter Risikogesichtspunkten kein Unterschied zwischen
den Zahlungsverpflichtungen der WIBank und des
Landes Hessen.
Die Voraussetzungen des Art. 116 Abs. 4 CRR zur
Bemessung der von der Gewährträgerhaftung erfassten
Forderungen gegenüber der WIBank mit dem
Risikogewicht des Landes Hessen werden als
gegeben angesehen.
Risikogewicht von 0 gemäß CRR
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