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Zentrale Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter
- Generalversammlung -12. April 2007 in St. Pölten
Eberhard HetznerVorsitzender des Milchindustrie-Verbandes
„Die Zukunft der Milchmengenregelung aus deutscher Sicht – ein
Diskussionsbeitrag“
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Der Milchindustrie-Verband (MIV)
• Über 100 Unternehmen
• 90 % des deutschen Milchaufkommens
• 95 % der Branchenumsätze
• 100 % des Exportvolumens
• Fördermitglieder
Der MIV ist der wirtschaftliche Spitzenverband der deutschen Milchindustrie mit nationaler, europäischer und globaler Kompetenz!
Eine starke Branche – Ein starker Verband
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Die Zukunft der Milchmengenregelung aus deutscher Sicht –
ein Diskussionsbeitrag
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Jan. März Mai Juli Sept. Nov.
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Mio. t Weniger Milch in der EU
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Quotenausnutzung in der EU-15
(Saldo Über- Unterlieferungen)
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Über-Unterlieferungen in ausgewählten EU-Ländern
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300
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Deutschland Frankreich United Kingdom Niederlande Italien Polen
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Entwicklung der Quotenbörse
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Durchschnittliche Kaufpreisefür Milchquoten
Quelle FAL
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Alternativen zur Milchquotenregelung
Vereinbarungen zwischen Molkerei und Milcherzeuger
- Freie Milchanlieferung
- Lieferung im Rahmen von Abnahmeverträgen
- Closed shop
- A/C-Modell (Zwei-Preis-System)
- „Fonterra-Modell“
Vereinbarungen zwischen Gruppierungen
Staat als Regulator
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Freie Milchproduktion
Molkereiebene
- Was machen die Molkereien mit der Milch, die nicht am Markt zu „gewollten“ Preisen absetzbar ist?
Erzeugerebene
- Wegfall der Kosten für Pachtquoten (ca. 2-4 Cent/kg)
- Auslaufende Kostenbelastung (kurz-/mittelfristig) für Kapitaldienst im Falle gekaufter Quoten
- Individuelles Wachstum unbegrenzt möglich (solange Abnahme da ist)
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Freie Milchproduktion
Genossenschaften
Lieferordnung mit uneingeschränkter Abnahmeverpflichtung
Abnahme
beschränken? Alles
abnehmen?
Private Molkereien
begrenzte Lieferverträge
Fortsetzung der bisherigen Praxis?
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Abnahmevertrag
- Die Milchmenge, die der Milcherzeuger liefern kann und auch abgenommen bekommt, wird von der Molkerei festgelegt, die ihr Absatzpotenzial am Markt kennt
- Wird in bestimmten Intervallen neu verhandelt
- Anpassungsklauseln in Abhängigkeit von der Marktentwicklung
- Privatwirtschaftlicher Vertrag zwischen Einzelnen oder Gruppen/Branchen
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Abnahmevertrag: Fragen
- Wie wird ein einzelbetriebliches Wachstum gewährleistet? Wer teilt Liefermengen zu?
- Muss die Molkerei mit jedem einzelnen Milcherzeuger Liefermengen aushandeln?
- Wird ein Molkereiwechsel erschwert?
- In Abnahmeverträgen fixierte Liefermengen konnten nicht eingehalten werden, was passiert?
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Closed Shop
- Nur Milchmenge der Genossenschaftsmitglieder wird aufgenommen. Entspricht der Absatzmenge am Markt, eventuell auch darunter
- Zusätzliche Mengen können am Spotmarkt zugekauft werden
- Ist ein Molkereiwechsel überhaupt möglich? Kündigungsfristen?
- Attraktives Modell bei gut laufender Molkerei?
- Negative Geschäftspolitik – welche Auswirkungen?
- „Nullwachstum“
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A/C-Modell (Export)
- Für eine bestimmte Liefermenge wird ein Preis fixiert
- Das Überschreiten der festen Liefermenge ist erlaubt,aber zu einem wesentlich niedrigeren Preis
= nur möglich zw. Molkerei und Erzeuger (WTO)
- Grundlage A/C-Menge bisherige Quote? Wert?
- Wer teilt A/C-Menge zu? Gibt es einen Handel?
- Molkereiwechsel möglich?
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Neuseeland-Modell
- Erhöhung der Milchanlieferung bei Fonterra gegen Zeichnung weiterer Geschäftsanteilezur Zeit: für 200.000 kg Milch (jährlich) müssen zunächst Anteile (einmalig) von ca. 60.000 € gekauft werden (30 €c/kg)
- Orientierung an bisheriger Quote? Wert?
- Wer legt Wert der Anteile fest? Verzinsung?
- Molkereiwechsel möglich?
- Mengensteuerungsfunktion im Sinne von Molkerei und Milcherzeuger?
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Staatliches Lieferrecht
- Einzelbetriebliche Milchquoten werden eingezogen und als Lieferrechte vom Staat wieder verteilt.
- Der Staat wird einzelbetriebliches Wachstum nur auf Basis bestimmter Prämissen ermöglichen.
- Wechsel von einem staatlichen zu einem staatlichen System – Sinn?
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Kanadisches Modell
- Starker Außenschutz
- Quotenmenge ist auf Verbrauch abgestimmt
- Monatlich werden Produktions- und Verbrauchsmengen festgestellt und verglichen, dann werden betriebliche Quoten gekürzt oder erhöht (Milk marketing board)
- Überlieferte Mengen werden zu Weltmarktpreisen (6-14 Ct) abgesetzt.
- Halbstaatliches, reguliertes Preisfindungssystem mit fünf Preisklassen
- Wird durch WTO-Panel verboten
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Modell amerikanischer Genossenschaften Cooperative Work Together (CWT)
- Herauskauf der Milchkühe zur Eindämmung der Produktion
- U.a. Unterstützung des Exports- Freiwillige Beiträge der Milchproduzenten (60 – 80 %
Beteiligung) - Privatwirtschaftlich gesteuert- Aufgrund von „Nebeneffekten“ Einfluss auf Milchpreis
fraglich- Bisher 153 Mio. $ für 147.000 Kühe (3 Jahre)- Derzeit Anstieg der Milchproduktion, keine
ausreichende Finanzierung, Nachfinanzierung?
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Einkommen der Milcherzeuger stabilisieren
Keine Behinderung der Strukturentwicklung
Entscheidungsfreiheit über Milchablieferung
Keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Regionen und Mitgliedstaaten
Möglichst wenig Verwaltungsaufwand
Anforderungen an die zukünftige Regelung
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Prognose:
Die EU-Quote wird abgeschafft
Milcherzeuger muss so früh wie möglich Planungssicherheit haben
Stufenweise Erweiterung der Milchmenge ?
Reduzierung der Superabgabe ?
Kombination von beidem
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....Chance oder Risiko
Die neue Milchmarktordnung wird mehr Chancen als Risiken mit sich bringen.
Aber: weniger Milcherzeuger mit weniger Molkereien werden tätig sein.
Der „Umbau“ hat staatliche Hilfe nötig.
Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sind gefordert.
Klare Rahmenbedingungen sind frühzeitig zu formulieren.
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Entwicklung Biogasanlagen
Quelle FAL
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Quelle FAL
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
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