ZusatzanleitungMercedes-Benz Mobilo, Garantieleistungen und Mercedes-Benz Service24h
Willkommen in der Welt von Mercedes-BenzWir beglückwünschen Sie zu IhremMercedes-Benz und geben Ihnen das Bestemit auf den Weg: unser Versprechen, immerfür Sie da zu sein. Wir wollen Sie mit unseremweltweiten Servicenetz, unseren Produkten,Leistungen und Garantien ein Autoleben langbegleiten. Für eine dauerhaft gesicherte undsorglose Mobilität.Diese Zusatzanleitung beinhaltet die Informa-tionen zu Mercedes-Benz Mobilo, Garantie-leistungen und dem Mercedes-BenzService24h.Gute Fahrt wünscht Ihnen die TechnischeRedaktion der Daimler AG.
Mercedes-Benz Service24h
Der Mercedes-Benz Service24h ist für Sie an365 Tagen im Jahr erreichbar, rund um dieUhr.
i In Ihrem Fahrzeug finden Sie auch einenAufkleber mit der Telefonnummer desMercedes-Benz Service24h, z. B. an derB‑Säule der Fahrerseite.
Symbole
In dieser Zusatzanleitung finden Sie die fol-genden Symbole:
i Nützliche Hinweise oder weitere Informa-tionen, die hilfreich für Sie sein können.
(Y Seite) Dieses Symbol teilt Ihnen mit, woSie weitere Informationen zueinem Thema finden können.
Mercedes-Benz Mobilo .......................... 3Einleitung ................................................. 4Voraussetzungen ..................................... 4Allgemeine Hinweise ................................ 4Laufzeit und Erneuerung .......................... 5Geltungsbereich ....................................... 6Die Leistungen ......................................... 7Erstattung Ihrer Auslagen ........................ 8Ausnahmen .............................................. 8
Mercedes-Benz Service24h ................ 11Hilfe rund um die Uhr ............................ 12
Ansprechpartner .............................. 12Mercedes-Benz Contact ................... 12
Garantieleistungen ............................. 13Hinweise zur Garantie ............................ 14
Neufahrzeuggarantie ........................ 14Geltungsbereiche der Garantie .............. 17
Neufahrzeuggarantie ........................ 17Mercedes-Benz Garantie gegenDurchrostung ......................................... 17Leistungen beim Werkstattbesuch imGarantie- und Kulanzfall ......................... 20
Landesvertriebsorganisationen ......... 21Landesvertriebsorganisationen .............. 22
2055844503Z100 É2055844503Z100xËÍ
Inhaltsverzeichnis 1
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Einleitung ............................................... 4Voraussetzungen ................................... 4Allgemeine Hinweise ............................. 4Laufzeit und Erneuerung ...................... 5Geltungsbereich .................................... 6Die Leistungen ....................................... 7Erstattung Ihrer Auslagen .................... 8Ausnahmen ............................................ 8
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Einleitung
Sie haben sich für einen Mercedes-Benz ent-schieden. Damit fahren Sie auf Nummersicher, wenn es um ausgereifte Technik undhöchsten Komfort geht.Wir geben Ihnen jedoch noch mehr mit aufden Weg. Jeder neue Mercedes-Benz Pkw istserienmäßig mit dem Langzeit-Mobilitäts-Paket ausgestattet: Mercedes-Benz Mobilo,die Garantie für Ihre Mobilität, bis zu 30 Jahrelang.Bei technischen Pannen sowie bei Werkstatt-besuchen im Zusammenhang mit Neufahr-zeuggarantie, Sachmängelhaftung oderKulanz bietet Ihnen Mercedes-Benz Mobiloserienmäßig schnelle Hilfe. Darauf könnenSie sich verlassen.RBei kleinen Missgeschicken
Auch wenn Ihnen versehentlich ein kleinesMissgeschick passiert, durch das Ihr Fahr-zeug nicht mehr fahrbereit ist, lässt SieMercedes-Benz Mobilo nicht im Stich.Kleine Missgeschicke sind:- Schlüsselverlust- Öl- oder Kühlmittelmangel- Falschbetankung- KraftstoffmangelRBei Unfällen/Vandalismus/Teilediebstahl
Mercedes-Benz Mobilo hilft Ihnen auch beiUnfällen und im Fall von Vandalismus. EinUnfall oder Fall von Vandalismus liegt vor,wenn ein Ereignis unmittelbar von außenplötzlich mit mechanischer Gewalt auf dasFahrzeug eingewirkt hat und das Fahrzeuginfolgedessen nicht mehr fahrbereit ist. Tei-lediebstahl liegt vor, wenn Fahrzeugteile,z. B. Räder, entwendet werden und Ihr Fahr-zeug infolgedessen nicht mehr fahrbereitist.
Voraussetzungen
Jedes Fahrzeug benötigt regelmäßigen Ser-vice, das gilt auch für Ihren Mercedes-Benz.
Dadurch ist Ihrem Fahrzeug eine langeLebensdauer gegeben.Mercedes-Benz Mobilo gilt für Ihr Fahrzeug,sofernRes erstmals ab dem 1. April 2008 durch die
Daimler AG oder die Mercedes-Benz Ver-triebsorganisation im Geltungsbereich(Y Seite 6) verkauft und ausgeliefertwurdeRes zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme
von Mercedes-Benz Mobilo im Geltungsbe-reich (Y Seite 6) zugelassen ist undbetrieben wirdRkeine der auf (Y Seite 8) genannten Aus-
nahmen vorliegt.Für die Inanspruchnahme von Leistungen ausMercedes-Benz Mobilo nehmen Sie bitte Kon-takt mit der Notrufzentrale des Mercedes-Benz Service24h (Y Seite 12) auf.Bitte beachten Sie, dass nur Kosten über-nommen werden,Rdie in Art und Umfang mit dem autorisier-
ten Mercedes-Benz Servicepartner abge-stimmt wurden undRdie den Leistungen von Mercedes-Benz
Mobilo entsprechen.
Allgemeine Hinweise
Neben Mercedes-Benz Mobilo stehen Ihnenbei Mängeln die gesetzlichen Rechte nachMaßgabe der Regelungen im Kaufvertrag undden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.Diese Rechte werden durch Mercedes-BenzMobilo nicht eingeschränkt.Mercedes-Benz Mobilo begründet nichtAnsprüche auf Rücktritt, Minderung undSchadenersatz statt der Leistung aus demKaufvertrag.Mercedes-Benz Mobilo ist ein Produkt derDaimler AG (Hersteller), das Sie über die ver-kaufende Landesvertriebsorganisation(Garantiegeber) (Y Seite 22) erhalten.
4 Allgemeine HinweiseM
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Beachten Sie die Abschnitte Geltungsbereich(Y Seite 6) und Ausnahmen (Y Seite 8).
Laufzeit und Erneuerung
Mercedes-Benz Mobilo gilt für das Neufahr-zeug zunächst für zwei Jahre. In den erstenzwei Jahren nach der Erstzulassung erhaltenSie grundsätzlich jede der im Abschnitt „Leis-tungen“ (Y Seite 7) aufgeführten Leistun-gen.Die Voraussetzung zur Erneuerung der Mobi-lität ist der nach den Vorgaben derDaimler AG durchgeführte Service bei Ihremautorisierten Mercedes-Benz Servicepartnerim Geltungsbereich. Der Service muss ter-mingerecht und vollumfänglich inkl. Zusatz-arbeiten (siehe Serviceheft) erfolgen.Dies muss zusammen mit dem Nachweis fürMercedes-Benz Mobilo im Digital ServiceBooklet (DSB) oder im Serviceheft vermerktsein. Sie können die Gültigkeitsdauer vonMercedes-Benz Mobilo somit vom Service biszum nächsten fälligen Service unter den obengenannten Bedingungen erneuern, bis zu30 Jahre lang.Auch wenn Sie Ihren Mercedes-Benz alsGebrauchtfahrzeug erworben haben, könnenSie die Leistungen von Mercedes-BenzMobilo in Anspruch nehmen. Mit einem Ser-vice bei Ihrem autorisierten Mercedes-BenzServicepartner können Sie Mercedes-BenzMobilo unter den oben genannten Bedingun-gen erneuern bzw. wieder einsteigen.
Laufzeit und Erneuerung 5
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Geltungsbereich
Mercedes-Benz Mobilo gilt in den folgenden Ländern1, etwa 3000 Mercedes-Benz Service-stützpunkte sind für Sie da:
Albanien Italien2 Polen
Andorra Kosovo Portugal
Belgien Kroatien Rumänien
Bosnien-Herzegowina Lettland Schweden
Bulgarien Liechtenstein Schweiz
Dänemark Litauen Serbien
Deutschland Luxemburg Slowakische Republik
Estland Malta Slowenien
Finnland Mazedonien Spanien3
Frankreich Moldawien Tschechische Republik
Gibraltar Monaco Türkei
Griechenland Montenegro Ukraine
Großbritannien Niederlande Ungarn
Irland Norwegen Zypern (Nord‑ und Südzy-pern)
Island Österreich
Bei den Landesvertriebsorganisationen (Y Seite 22) der Daimler AG können Sie Ihre ausMercedes-Benz Mobilo resultierenden Ansprüche geltend machen.
1 Gilt nicht in Überseedepartements und -territorien2 inklusive San Marino und Vatikanstadt3 inklusive Kanarische Inseln und Melilla
6 GeltungsbereichM
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Die Leistungen
Mercedes-Benz Mobilo bietet Ihnen schnelle Hilfe. Wir kümmern uns darum, dass Sie schnells-tens wieder mobil sind. Einzelheiten entnehmen Sie der nachfolgenden Liste:
An- und Abfahrt zum Pannenort Fahrtkosten des Technikers zum Pannenortund zurück.
Hilfe vor Ort Kleinreparaturen vor Ort bis zu € 150,- inkl.MwSt. (weitere Materialkosten für Reifen,Batterien, Schlüssel sowie Betriebsstoffeund Verbrauchsmaterialien sind von der Kos-tenübernahme ausgeschlossen).
Abschleppen Abschleppen zum nächstgelegenen autori-sierten Mercedes-Benz Servicepartner.Alternativ zu einem vom Kunden bevorzugtenautorisierten Mercedes-Benz Servicepartnerinnerhalb von 50 km Entfernung.
Taxi, Fahrservice oder öffentliche Ver-kehrsmittel
Taxi, Fahrservice oder die Verkehrsmittel desöffentlichen Nahverkehrs bis zu € 75,- inkl.MwSt.
Ersatzfahrzeug Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur,maximal für drei Werktage. Dies erfolgt zumarktüblichen Bedingungen (z. B. Selbstbe-halt bei Mietwagen). Der Typ des Ersatzfahr-zeugs bestimmt sich nach Verfügbarkeit.Nicht übernommen werden sonstige Kostenwie Betriebsstoffe etc.
Flug/Bahn Alternativ zum Ersatzfahrzeug: Für die Wei-terreise mit Flugzeug oder Bahn tragen wirdie Kosten für eine Hin- und Rückreise bis zu€ 400,- inkl. MwSt. pro Person und Fall für Sieund Ihre Fahrzeuginsassen.
Hotel Übernachtung im Hotelzimmer mit Früh-stück für die Dauer der Reparatur, maximalfür drei Werktage bis zu € 400,- inkl. MwSt.pro Person und Fall für Sie und Ihre Fahr-zeuginsassen.
Die Leistungen 7
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Fahrzeugrückführung Die Rückführung erfolgt mit Sammeltrans-porten. Je nach Distanz und Schadensortkann die dafür benötigte Zeitspanne variie-ren.Wenn die Fahrbereitschaft Ihres Mercedes-Benz nicht innerhalb von drei Werktagen wie-der hergestellt werden kann, organisierenwir auf Wunsch die Rückführung IhresMercedes-Benz zu Ihrem autorisiertenMercedes-Benz Servicepartner. Wir über-nehmen die Kosten dafür.
Organisatorische Hilfe Falls erforderlich bietet Ihnen das Mercedes-Benz Kundencenter organisatorische Hilfe,z. B. durch Vermittlung eines Übersetzersoder Rechtsbeistands.
Fahrzeug-Bringservice Fahrzeug-Bringservice im Umkreis von50 km des autorisierten Mercedes-Benz Ser-vicepartners.
Erstattung Ihrer Auslagen
Sollten Sie in Ausnahmefällen nach Abstim-mung mit dem autorisierten Mercedes-BenzServicepartner in Vorleistung gehen müssen,werden Ihnen die Kosten nach Vorlage derOriginalrechnungen umgehend erstattet.Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren autori-sierten Mercedes-Benz Servicepartner, derIhnen bei der weiteren Abwicklung gernbehilflich ist.
Ausnahmen
Mercedes-Benz Mobilo gilt nicht, wenn Schä-denRdurch vorsätzliches oder fahrlässiges Ver-
halten des Halters, des Fahrers oder durchDritte entstanden sindRdurch Verletzung geltenden Rechts auftre-
ten. Dies betrifft insbesondere- das Führen des Fahrzeugs durch einen
unberechtigten Fahrer- die Beförderung von mehr Personen als
zugelassen- mehr Auflastung als zugelassen- das Überschreiten des zulässigen
Gesamtgewichts oder der zulässigenAchslasten des Fahrzeugs.
Rdurch Veränderungen am Fahrzeug oderden Einbau von Fahrzeugteilen verursachtwurden, die die Daimler AG nicht geneh-migt hatRdurch nicht nach Herstellervorgaben
durchgeführte Reparaturen entstandensind
8 AusnahmenM
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Rdarauf zurückzuführen sind, dass die Repa-raturempfehlungen des autorisiertenMercedes-Benz Servicepartners anlässlichdes Service nicht befolgt wurdenRdurch die Beteiligung an motorsportlichen
Wettbewerben, Manövern, Katastrophen-einsätzen oder ähnliche Ereignisse ent-standen sindRauf Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erd-
beben oder andere Fälle höherer Gewaltzurückzuführen sindRdurch Mängel entstanden sind, die dem
Käufer bekannt waren.Zudem gilt Mercedes-Benz Mobilo nicht fürFahrzeuge ohne Zulassung oder mit Überfüh-rungs-/Werkstattkennzeichen.
Ausnahmen 9
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Hilfe rund um die Uhr ......................... 12
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Hilfe rund um die Uhr
Sollte Ihr Fahrzeug nicht starten oder solltenSie unterwegs eine technische Panne haben,hilft Ihnen europaweit der Mercedes-BenzService24h an 365 Tagen im Jahr rund um dieUhr.
AnsprechpartnerUnsere Notrufzentrale des Mercedes-BenzService24h erreichen Sie unter der Rufnum-mer:R00800 1 777 77774
Ralternativ +49 69 95307277 (Deutschland)alternativ +352 29 69 69 56 17 (Luxem-burg)alternativ +43 1 50 222 1 777 (Österreich)alternativ +41 44 439 15 67 (Schweiz,Liechtenstein)
Bitte halten Sie folgende Informationenbereit, damit wir schnellstmöglich Hilfe ver-anlassen können:Rpersönliche DatenRTelefonnummer, unter der Sie erreichbar
sindRFahrzeugmodell und polizeiliches Kennzei-
chenRTag der ErstzulassungRaktuelle FahrzeugpositionRArt des Schadenfalls
Mercedes-Benz ContactSie erreichen das Mercedes-Benz Kunden-center ebenfalls via Mercedes-Benz Contact,der Telematikfunktion Ihres Fahrzeugs. Wäh-len Sie dazu den ab Werk vorinstallierten (ers-ten) Eintrag „MB Contact“ im TelefonbuchIhres Audiosystems oder COMAND5. Bei Auf-
ruf dieser Funktion erfolgt eine Sprachverbin-dung mit Mercedes-Benz Kundencenter undes werden mit Ihrer Zustimmung gleichzeitigalle relevanten Fahrzeugdaten an den Mitar-beiter des Kundencenters übermittelt. Siebrauchen sich bei Kontaktaufnahme überMercedes-Benz Contact nicht um die genann-ten Fahrzeuginformationen (Y Seite 12) zukümmern.
4 Kostenfrei, in Ausnahmefällen können bei einigen Mobilfunknetz-Anbietern Kosten entstehen.5 Sie können diese Funktion über ein betriebsbereites Mobiltelefon nutzen, das über die Bluetooth® Schnitt-
stelle oder über die Komfort-Telefonie mit Ihrem Audiosystem oder COMAND verbunden ist. Die Freisprech-einrichtung ist in allen Audiosystemen oder COMAND ab Werk mit Mercedes-Benz Contact ausgestattet.
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Hinweise zur Garantie ........................ 14Geltungsbereiche der Garantie .......... 17Mercedes-Benz Garantie gegenDurchrostung ...................................... 17Leistungen beim Werkstattbesuchim Garantie- und Kulanzfall ................ 20
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Hinweise zur Garantie
Neufahrzeuggarantie6
Die Daimler AG (Hersteller) garantiert überdie verkaufenden Mercedes-Benz Landes-vertriebsorganisationen (Garantiegeber)(Y Seite 22) dem Käufer eines Mercedes-Benz Pkw (Garantienehmer) nach Maßgabeder folgenden Bedingungen für fabrikneueMercedes-Benz Pkw eine dem jeweiligenStand der Technik entsprechende fehlerfreieFunktion des Kraftfahrzeugs.Die Mercedes-Benz Neufahrzeuggarantie giltfür die Dauer von zwei Jahren ab Auslieferungoder Tag der ersten Zulassung (es gilt dasfrühere Datum). Sie gilt nur für Fahrzeuge, dieinnerhalb des Europäischen Wirtschafts-raums (Länder der Europäischen Union sowieNorwegen, Island und Liechtenstein) sowie inder Schweiz ausgeliefert wurden oder dortihre Erstzulassung erhielten.Garantiefall ist jede technische Fehlfunktiondes Fahrzeugs, die auf einem Produktions‑oder Materialfehler oder auf natürlichem Ver-schleiß beruht und während der Garantie-dauer unmittelbar zu einer Funktionsunfähig-keit des betreffenden Teils führt und für dieeine Garantieleistung nach diesen Bedingun-gen nicht ausgeschlossen ist.Der natürliche Verschleiß als solcher ist, ohnedie genannten Voraussetzungen, nichtGegenstand der Garantie.Voraussetzung für die Inanspruchnahmeeiner Leistung aus der Garantie ist, dass alleWartungsvoraussetzungen entsprechendden Vorgaben des Herstellers erfüllt sind undam Fahrzeug nachträglich kein Chip-Tuningdurchgeführt worden ist.Der Käufer hat Anspruch auf kostenloseBeseitigung der Fehlfunktion und der dadurchan anderen Teilen des Fahrzeugs verursach-ten Schäden (Reparatur). WeitergehendeAnsprüche bestehen aus dieser Garantienicht. Der kostenmäßige Umfang des Garan-tieanspruchs auf Reparatur wird begrenzt
durch den Zeitwert des Kraftfahrzeugs zumZeitpunkt des Eintritts des garantiepflichti-gen Schadens.
i Achten Sie darauf, dass die Erneuerungder Mobilität von Ihrer qualifizierten Fach-werkstatt in Ihrem Servicebericht vermerktwird. Der Servicebericht dient als Nachweisder durchgeführten Service‑ und Wartungs-arbeiten. Bei Inanspruchnahme der Garan-tie wird der aktuelle Servicebericht heran-gezogen.RFahrzeuge mit digitalem Servicebe-
richt: Der aktuelle digitale Servicebe-richt dient als Nachweis der durchge-führten Service‑ und Wartungsarbeiten.Ein Ausdruck des Serviceberichts wirdIhnen ausgehändigt.RFahrzeuge ohne digitalen Servicebe-
richt: Der aktuelle Servicebericht alsNachweis der durchgeführten Service‑und Wartungsarbeiten wird im Service-heft bestätigt.
Ausgenommen von der Garantie sind Teile,die bei Wartungs- und Pflegearbeiten regel-mäßig ausgetauscht wurden.Ferner gilt die Garantie nicht für:RScheibenwischer, AerowischerRAntennenstabRBatterien für FunkfernbedienungRRäder und ReifenRKupplungsteileRBremsklötze, ‑beläge, ‑scheiben, ‑trom-
melnRStoßdämpferRAuspuffschalldämpferRZündkerzenZudem umfasst die Garantie nicht:Rsämtliche EinstellarbeitenRNachladen und Pflege von StarterbatterienRResets, ohne dass ein Teil defekt ist
6 Gilt nicht für folgende Länder: Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Türkei, Ukraine
14 Hinweise zur GarantieGa
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RVerschmutzungen, Verstellungen vonScheinwerferreinigungsdüsen und derScheibenwaschanlageRMaterialverfärbungenRAbnutzungserscheinungen des Fahrzeugin-
nenraumsRAbnutzungserscheinungen an Lack und
VerdeckRGlasbruchMängel an nachträglichen An‑, Auf‑, Ein‑ undUmbauten sowie an Zubehör sind von derGarantie ausgeschlossen. Gleiches gilt fürMängel am Fahrzeug, die durch diese Maß-nahmen verursacht wurden.Die Garantieverpflichtung entfällt auch, wennFehlfunktionen und Schäden durch eine derfolgenden Ursachen entstanden sind:RDer Käufer hat eine Fehlfunktion oder einen
Schaden nicht unverzüglich angezeigt odernicht aufnehmen lassen oder nicht unver-züglich Gelegenheit zur Reparatur gege-ben.RDer Kaufgegenstand wurde unsachgemäß
behandelt oder überbeansprucht (z. B. beimotorsportlichen Wettbewerben, Überla-dung, Fahrzeug-Tuning).RIn das Fahrzeug wurden Teile eingebaut,
deren Verwendung der Hersteller nichtgenehmigt hat, oder das Fahrzeug ist ineiner vom Hersteller nicht genehmigtenWeise verändert worden.RDer Käufer hat die Vorschriften über die
Behandlung, Wartung und Pflege des Fahr-zeugs (z. B. Betriebsanleitung) nichtbefolgt. Hierzu zählt auch die Verwendungungeeigneter Schmier‑ und Betriebsstoffe.RDas Fahrzeug wurde nicht nach den Vorga-
ben der Daimler AG repariert. Das umfasstauch die Verwendung ungeeigneter Ersatz-teile. Mercedes-Benz empfiehlt die Ver-wendung von Mercedes-Benz Original-Tei-len.RVon außen auf das Fahrzeug einwirkende
Einflüsse, z. B. mechanischer oder chemi-scher Art (etwa Lack‑, Kunststoff‑ oder
Karosserieschäden, durch Steinschlag,Flugrost, Industrieabgase, Vogelkot) oderandere fremde Ereignisse, eingeschlossenUnfälle, mut‑ oder böswillige HandlungenDritter, insbesondere Diebstahl und unbe-fugten Gebrauch.RUnsachgemäße Lagerung oder Beschädi-
gung beim Transport.Die Abwicklung der Ansprüche aus dieserGarantiezusage erfolgt ausschließlich überautorisierte Mercedes-Benz Servicepartnerim Gebiet des Europäischen Wirtschafts-raums (EWR) sowie in der Schweiz.Im Falle der Reparatur kann der Garantiege-ber nach eigenem Ermessen das mangelhafteTeil entweder ersetzen oder in Stand setzen.Die Reparatur beschränkt sich auf die Wie-derherstellung des Zustands, der einer nor-malen Abnutzung des Fahrzeugs entspre-chend dem Alter, Kilometer- oder Meilen-stand und Pflegezustand zum Zeitpunkt derInanspruchnahme entspricht. Ersetzte Teilewerden Eigentum des Garantiegebers. Für dieim Rahmen der Reparatur eingebauten,lackierten oder reparierten Teile kann derGarantienehmer bis zum Ablauf der Garantie-frist des Fahrzeugs Garantieansprüche auf-grund der Mercedes-Benz Garantie geltendmachen.Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefallverjähren sechs Monate nach Eingang derSchadensanzeige bei dem Garantiegeberoder bei dem jeweiligen autorisiertenMercedes-Benz Servicepartner (es gilt dasfrühere Datum), spätestens jedoch einenMonat nach Ablauf der Garantiefrist.Die Abschnitte I. Ziffer 2. (Übertragung vonRechten und Pflichten des Käufers), VIII. (Haf-tung) sowie IX. (Erfüllungsort, Gerichtsstandund anwendbares Recht) der dem Kaufver-trag des Fahrzeugs zu Grunde liegenden Neu-fahrzeug-Verkaufsbedingungen finden auf dieGarantie entsprechende Anwendung.
i Mögliche Ansprüche aus den Leistungenvon Mercedes-Benz Mobilo bleiben durchdie Mercedes-Benz Neufahrzeuggarantie
Hinweise zur Garantie 15
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unberührt. Gesetzliche Rechte, insbeson-dere Sachmängelansprüche und Ansprü-che aus dem Produkthaftungsgesetz wer-den durch die Garantie nicht einge-schränkt.
16 Hinweise zur GarantieGa
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Geltungsbereiche der Garantie
Neufahrzeuggarantie
Andorra Island Portugal
Belgien Italien Rumänien
Bulgarien Lettland San Marino
Dänemark Liechtenstein Schweden
Deutschland Litauen Schweiz
Estland Luxemburg Slowakische Republik
Finnland Malta Slowenien
Frankreich Monaco Spanien
Gibraltar Niederlande Tschechische Republik
Griechenland Norwegen Ungarn
Großbritannien Österreich Vatikan
Irland Polen Zypern (EU-Gebiet)
Die Adresse der zuständigen Landesvertriebsorganisation der Daimler AG finden Sie imAbschnitt „Landesvertriebsorganisationen“ (Y Seite 22).
Mercedes-Benz Garantie gegenDurchrostung7, 8, 9, 10
1 Die Garantie gegen Durchrostung gilt inErgänzung zur Neufahrzeuggarantie(Y Seite 14) und zur gesetzlichen Sach-mängelhaftung (siehe Abschnitt „Hin-weise zur Sachmängelhaftung“ im Ser-viceheft), wie sie in den Neufahrzeug-Ver-kaufsbedingungen für Ihren Pkw geregeltist.Neben der Garantie gegen Durchrostungstehen Ihnen bei Mängeln die gesetz-
lichen Rechte nach Maßgabe der Rege-lung im Kaufvertrag und den allgemeinenGeschäftsbedingungen zu. Diese Rechtewerden durch die Garantie gegen Durch-rostung nicht eingeschränkt.
2 Die Garantie gegen Durchrostung derKarosserie gilt für Rohbau Karosserie,Türen, Kotflügel, Motorhaube und Koffer-raumdeckel oder Heckklappe.Der Ausgangspunkt der Durchrostungmuss sich an der Innenseite des betrof-fenen Karosserieteils befinden. Das
7 Gilt nicht für folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Monte-negro, Serbien, Türkei, Ukraine
8 Gilt nicht für SLS AMG, Mercedes-AMG GT, Mercedes-AMG GT S und Sonderschutzfahrzeuge. WeitereInformationen erhalten Sie in einem Mercedes-Benz Servicestützpunkt.
9 Gilt nicht für Viano und V‑Klasse. Die Informationen zur Mercedes-Benz Garantie gegen Durchrostung findenSie im Serviceheft des Fahrzeugs.
10 Nur für SL (Typ R231): Der Begriff „Durchrostung“ ist sinngemäß mit „Karosserieperforation durch Korro-sion“ zu ersetzen.
Mercedes-Benz Garantie gegen Durchrostung 17
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bedeutet, dass die Korrosion11 in einemInnenraum, Hohlraum oder Falz beginnt,sich nach außen fortsetzt und zu einerPerforation des Blechs geführt hat.Flugrost, Anrostungen und Kantenrostsind dagegen ausgeschlossen.12
3 Die Garantie gegen Durchrostungbeschränkt sich darauf, das Fahrzeugdurch eine Mercedes-Benz Niederlas-sung, eine Mercedes-Benz Vertragswerk-statt oder einen autorisierten Mercedes-Benz Servicepartner in einen Zustand zuversetzen, der einer normalen Abnutzungdes Fahrzeugs entsprechend dem Alter,Kilometer- oder Meilenstand und Pflege-zustand zum Zeitpunkt der Inanspruch-nahme der Garantie entspricht.Die Garantie gegen Durchrostungumfasst die kostenlose Reparatur und/oder den Austausch korrodierter13 Teile,sofern es sich um Mercedes-Benz Origi-nal-Teile handelt. Ebenso umfasst dieGarantie gegen Durchrostung die für dieReparatur oder den Austausch anfallen-den Lohnkosten.Der kostenmäßige Umfang des Garan-tieanspruchs wird begrenzt durch denZeitwert des Pkw im Zeitpunkt der Inan-spruchnahme der Garantie.Die Garantie gegen Durchrostung ist aufdie hier genannten Leistungenbeschränkt. Anspruch auf ein Ersatzfahr-zeug während der Reparatur bestehtnicht und weitere Ansprüche werdenebenfalls ausgeschlossen.
4 Die Garantie gegen Durchrostung giltzunächst für 2 Jahre, beginnend mit derAuslieferung oder mit dem Tag der Erst-zulassung des Pkw (ohne Kilometer- oderMeilenbegrenzung). Es gilt das frühereDatum. Schäden, die aufgrund äußererEinwirkungen an Karosserie oder Unter-
boden des Pkw entstanden sind, müssenvon einer Mercedes-Benz Niederlassung,einer Mercedes-Benz Vertragswerkstattoder einem autorisierten Mercedes-BenzServicepartner beseitigt werden. NachAblauf des in Satz 1 dieser Ziffer 4genannten Zeitraums kann die Garantiegegen Durchrostung bis zu einer Gesamt-laufzeit von 30 Jahren erneuert werden.Die Voraussetzung zur Erneuerung derGarantie gegen Durchrostung ist der nachden Vorgaben der Daimler AG durchge-führte Service bei einer Mercedes-BenzNiederlassung, einer Mercedes-Benz Ver-tragswerkstatt oder einem autorisiertenMercedes-Benz Servicepartner. Der Ser-vice muss termingerecht und vollumfäng-lich inkl. Zusatzarbeiten erfolgen. Dieswird im Servicebericht vermerkt. Durchden nach den Vorgaben der Daimler AGdurchgeführten Service erneuert sich dieGarantie gegen Durchrostung bis zumnächsten im Servicebericht dokumentier-ten Service, maximal jedoch um ein Jahr.
5 In Ihrem Servicebericht vermerkt dieMercedes-Benz Niederlassung, dieMercedes-Benz Vertragswerkstatt oderder autorisierten Mercedes-Benz Service-partner alle Schäden, die aufgrund äuße-rer Einwirkungen entstanden sind und dieKorrosionsschäden14 bewirken können.Um den Anspruch auf die Garantie gegenDurchrostung nicht zu verlieren, muss derFahrzeughalter die durch äußere Einwir-kung entstandenen Schäden binnen dreiMonaten nach der Kontrolle von einerMercedes-Benz Niederlassung, einerMercedes-Benz Vertragswerkstatt odereinem autorisierten Mercedes-Benz Ser-vicepartner auf seine Kosten beseitigenlassen. Sonst erlischt die Garantie gegenDurchrostung für das betroffene Teil. Die
11 Nur für SL (Typ R231): Der Begriff „Korrosion“ ist sinngemäß mit „Oxidation“ zu ersetzen.12 Zu Ziffer 2, Satz 4: Gilt nicht für SL (Typ R231).13 Nur für SL (Typ R231): Der Begriff „korrodiert“ ist sinngemäß mit „oxidiert“ zu ersetzen.14 Nur für SL (Typ R231): Der Begriff „Korrosionsschäden“ ist sinngemäß mit „Oxidationsschäden“ zu ersetzen.
18 Mercedes-Benz Garantie gegen DurchrostungGa
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Durchführung dieser Reparaturen mussim Servicebericht dokumentiert werden.Der Nachweis der durchgeführten Repa-raturen ist bei jeder Inanspruchnahmeder Garantie gegen Durchrostung zuerbringen.
6 Die Garantie gegen Durchrostung giltnicht für Schäden, die durch äußere Ein-wirkung wie z. B. Unfall, Steinschlag, Krat-zer, Schrammen, Niederschlag, pflanzli-che oder tierische Absonderungen, durchmangelhafte Wartung oder unsachgemä-ßen Gebrauch des Pkw entstanden sind.Sie gilt auch nicht für Schäden, die aufden Gebrauch von nicht durch den Her-steller frei gegebenen Teilen oder die aufdie Missachtung der vom Hersteller vor-geschriebenen Reparaturmethodenzurückzuführen sind.
7 Sofern die vorgeschriebenen Service- undWartungsarbeiten nicht lückenlos durch-geführt wurden, besteht die Möglichkeitdes Wiedereinstiegs. Über die Vorausset-zungen und erforderlichen Maßnahmeninformiert die Mercedes-Benz Vertriebs-organisation.
8 Die Garantie gegen Durchrostung gilt fürneue Pkw, die erstmals durch dieDaimler AG oder Mercedes-Benz Ver-triebsorganisation im Geltungsbereichdieser Garantie (Y Seite 17) verkauft undausgeliefert wurden und im Zeitpunkt derInanspruchnahme in diesen Ländernzugelassen sind und betrieben werden.Garantiegeber ist die jeweilige verkau-fende Landesvertriebsorganisation.
Mercedes-Benz Garantie gegen Durchrostung 19
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Leistungen beim Werkstattbesuch im Garantie- und Kulanzfall
Sollten an Ihrem Fahrzeug Reparaturen im Zusammenhang mit Neufahrzeuggarantie, Sach-mängelhaftung oder Kulanz durchgeführt werden, die länger als zwei Stunden dauern, wird IhreMobilität aufrechterhalten.Dieses Versprechen gilt für das Neufahrzeug zunächst für zwei Jahre. Danach erneuert sichdieses Mobilitätsversprechen mit jedem bei einem Mercedes-Benz Servicepartner durchge-führten Service und gilt bis zum nächsten fälligen Service (max. ein Jahr). Die Maximallaufzeitbeträgt vier Jahre ab Erstzulassung. Die genauen Leistungen entnehmen Sie der Leistungs-übersicht in der folgenden Tabelle.Neben dieser Mobilität bei Neufahrzeuggarantie, Sachmängelhaftung oder Kulanz stehenIhnen bei Mängeln die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der Regelungen im Kaufvertrag undden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Diese Rechte werden durch die oben beschrie-bene Mobilität nicht eingeschränkt. Diese Mobilitätsleistungen begründen nicht Ansprücheauf Rücktritt, Minderung und Schadenersatz statt der Leistungen aus dem Kaufvertrag.Die Leistungen bei Reparaturen aufgrund von Neufahrzeuggarantie, Sachmängelhaftung oderKulanz werden Ihnen von der Daimler AG (Hersteller) über die verkaufende Landesvertriebs-organisation (Garantiegeber) (Y Seite 22) garantiert.Ihr autorisierter Mercedes-Benz Servicepartner legt mit Ihnen in diesen Fällen die geeigneteMobilität aus den folgenden Leistungen fest:
Taxi, Fahrservice oder öffentliche Ver-kehrsmittel
Taxi, Fahrservice oder die Verkehrsmittel desöffentlichen Nahverkehrs zu Kosten von biszu € 75,- inkl. MwSt.
Fahrzeug-Abholservice und Fahrzeug-Bringservice
Fahrzeug-Abholservice und -Bringservice imUmkreis von 50 km des autorisiertenMercedes-Benz Servicepartners zu Kostenvon bis zu € 75,- inkl. MwSt.
Ersatzfahrzeug15 Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur,maximal für drei Werktage zu Kosten von biszu € 90,- inkl. MwSt. Dies erfolgt zu markt-üblichen Bedingungen (z. B. Selbstbehalt beiMietwagen). Der Typ des Ersatzfahrzeugsbestimmt sich nach Verfügbarkeit. Nichtübernommen werden sonstige Kosten wieBetriebsstoffe etc.
i Bitte beachten Sie, dass diese Leistungen nur innerhalb des Geltungsbereichs (Y Seite 6)von Mercedes-Benz Mobilo in Anspruch genommen werden können.
15 Alternativ zu den anderen Leistungen
20 Leistungen beim Werkstattbesuch im Garantie- und KulanzfallGa
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Landesvertriebsorganisationen ......... 22
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Landesvertriebsorganisationen
AlbanienAuto Star AlbaniaAutostrada Tirane–Durres, Km 7AL-1051 Tirana
Andorrasiehe Landesvertriebsorganisation Spa-nien
BelgienMercedes-Benz Belgium Luxembourg S.A./N.VAv. du Péage 68B-1200 Bruxelles
Bosnien-HerzegowinaSTARline d.o.o.Muje Šejte 7BIH-71320 Vogošća
BulgarienBalkan Star Automotive E00DResbarska N°5BG-1510 Sofia
DänemarkMercedes-Benz Danmark ASDigevej 114DK-2300 København S
DeutschlandMercedes-Benz Vertrieb DeutschlandMühlenstraße 30D-10243 Berlin
EstlandAS SilberautoJärvevana tee 11EST-11314 Tallinn
FinnlandVeho Group Oy ABLommilanrinne 3FIN-02770 Espoo
FrankreichMercedes-Benz France S.A.S(auch für Monaco zuständig)Parc De Rocquencourt BP 100F-78153 Le Chesnay Cedex
Gibraltarsiehe Landesvertriebsorganisation Spa-nien
GriechenlandMercedes-Benz Hellas S.A.20, Odos ThivaidosGR-14564 Kifissia
GroßbritannienMercedes-Benz (United Kingdom) Ltd.Delaware Drive TongwellGB-Milton Keynes MK 15 8BA
IrlandMotor Distributors Ltd.Naas RoadIRL-Dublin 12
IslandAskja ehfBilaumbodidKrókhálsi 11IS-110 Reykjavik
ItalienMercedes-Benz Italia S.p.A.(auch für San Marino und Vatikan zustän-dig)Via Giulio Vincenzo Bona 110I-00156 Roma
Kosovosiehe Landesvertriebsorganisation Maze-donien
KroatienStar Import d.o.o.Kovinska 5HR-10090 Zagreb, Croatia
22 LandesvertriebsorganisationenLa
ndes
vert
riebs
orga
nisa
tione
n
LettlandSIA DomenikssAbrenes iela 5LV-1003 Riga
Liechtensteinsiehe LandesvertriebsorganisationSchweiz
LitauenUAB SilberautoPirkliu g. 9LT-2053 Vilnius
LuxemburgMercedes-Benz Luxembourg S.A.45, Rue de BouillonL-1248 Luxembourg-Hollerich
MaltaAuto Sales Ltd.Mosta RoadMA-BZN 09 Lija
MazedonienMak Autostar dooel(auch für Kosovo zuständig)Industriska 2MK-1000 Skopje
MoldawienGrand Premium SrlStr. Varnita 8MD-2028 Chisinau
Monacosiehe Landesvertriebsorganisation Frank-reich
Montenegrosiehe Landesvertriebsorganisation Serbien
NiederlandeMercedes-Benz Nederland B.V.Van Deventerlaan 50NL-3528 AE Utrecht
NorwegenBertel O Steen A/SSolheimveien 7N-1473 Lorenskog
ÖsterreichMercedes-Benz Österreich Vertriebsge-sellschaft mbHFasaneriestr. 35A-5020 Salzburg
PolenMercedes-Benz Polska Sp. z.o.oul. Gottlieba Daimlera 1PL-02-460 Warszawa
PortugalMercedes-Benz Portugal Comercio de Automoveis S.A.Abrunheira Apartado 1P-2726-901 Mem Martins Codex
RumänienMercedes-Benz Romania S.R.L15–23 Bucureşti Nord StreetSwan Office and Technology ParkHenley Building, 4. StockwerkRO-077190 Voluntari, Ilfov
San Marinosiehe Landesvertriebsorganisation Italien
SchwedenMercedes-Benz Sverige ABDockgatan 1S-21112 Malmö
SchweizMercedes-Benz Schweiz AG(auch für Liechtenstein zuständig)Bernstr. 55CH-8952 Schlieren-Zuerich
Landesvertriebsorganisationen 23
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Serbien/MontenegroStar Import d.o.o.Omladinskih Brigada 33SCG-11070 Beograd, Srbija
Slowakische RepublikMercedes-Benz Slovakia s.r.o.Tuhovska 5SK-83105 Bratislava
Slowenien AC Intercar, d.o.o. Baragova ul. 5SI-1000 Ljubljana
SpanienMercedes-Benz España, S.A.(auch für Andorra, Gibraltar und Kanari-sche Inseln zuständig)Avenida de Bruselas, 30Poligono Arroyo de la VegaE-28108 Alcobendas (Madrid)
Tschechische RepublikMercedes-Benz Ceská republika s.r.o.Daimlerova 2296/2CZ-149 45 Praha 4
TürkeiMercedes-Benz Türk A.S.Mercedes Cd. No. 2Akçaburgaz Mah. EsenyurtTR-34500 Istanbul
UkrainePJSC AutoCapital15/2 ChervonoarmiyskaUA-01004 Kiew
UngarnMercedes-Benz Hungária Kft.Kárpát u. 21H-1133 Budapest
Vatikansiehe Landesvertriebsorganisation Italien
Zypern (Süd)Cyprus Import Corporation Ltd65/67 Kantara Ave.P.O. Box 21632CY-1511 Nicosia
Zypern (Nord)Serhan Kombos Otomotiv Ltd.Dr. Fazil Küçük Bulvari,3. Cadde Organize Sanayi BölgesiLefkoşaoderDünya Oto Ltd.Mercedes-Benz North CyprusAtaturk Street No. 246Gönyeli, Lefkoşa
24 LandesvertriebsorganisationenLa
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ImpressumInternet
Weitere Informationen zu Mercedes-BenzFahrzeugen und zu Daimler erhalten Sie imInternet unterhttp://www.mercedes-benz.comhttp://www.daimler.com
Redaktion
Bei Fragen oder Anregungen zu diesem Ser-viceheft erreichen Sie die Technische Redak-tion unter folgender Adresse:Daimler AG, HPC: CAC, Customer Service,D‑70546 Stuttgart, Deutschland© Daimler AG: Nachdruck, Übersetzung undVervielfältigung, auch auszugsweise, sindohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt.
Fahrzeughersteller
Daimler AGMercedesstraße 13770327 StuttgartDeutschland
Redaktionsschluss 20.08.2014
Bestellnummer 6515 8656 00 Teilenummer 205 584 45 03 Z100 Ausgabe 2014-12a
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