Berlin brief 89

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Ausgabe 9—2015_Nr.89 Kompromiss nicht um jeden Preis Bundeskanzlerin Angela Merkel rückt Stabilität der Euro-Zone in den Vordergrund Bundeskanzlerin Angela Merkel hat griechischen Forderungen nach bedingungslosen Finanzhilfen eine klare Absage erteilt. In einer Bundestagsdebatte sagte die Kanzlerin, im Streit zwischen der Regierung in Athen und den restlichen 18 Mitgliedern der Euro-Zone könne es „keinen Kompromiss um jeden Preis“ geben. Vielmehr müsse man darauf achten, dass „die Stabilität der Euro-Zone keinen Schaden nimmt“. Gleichzeitig betonte Mer- kel, dass die Tür für Gespräche offen bleibe. „Das sind wir den Menschen schuldig, und das sind wir auch Euro- pa schuldig.“ Europa sei eine Rechts- und Verantwortungsgemeinschaft, betonte die Kanzlerin. Hier gelte das Prinzip Solidarität und Eigenverantwortung, Leistung und Gegenleistung. An die Adresse der Opposition gerich- tet sagte sie, gute Europäer seien nicht diejenigen, die Kompromisse um jeden Preis schlössen, sondern diejeni- gen, die europäische Verträge und nationales Recht achteten und so für Stabilität in der Euro-Zone sorgten. Merkel sprach ausdrücklich auch die Nöte der Menschen in Griechenland an: „Sie sind ein stolzes Volk und ha- ben harte, sehr harte Tage zu bewältigen.“ Dafür könne aber nicht die Euro-Zone verantwortlich gemacht wer- den. Tatsache sei, dass die griechische Regierung am vergangenen Wochenende unter Ankündigung eines Refe- rendums die Verhandlungen mit der Euro-Gruppe und dem IWF verlassen habe, woraufhin das zweite Hilfspa- ket am Dienstag ausgelaufen sei. Damit sei den Vorschlägen, die auf dem Verhandlungstisch lagen, die Grundla- ge entzogen. „Wir warten jetzt das Referendum ab“, erklärte Merkel. Bis zu der Volksabstimmung, die für Sonn- tag angesetzt ist, verhandele die Euro-Gruppe nicht über ein neues Hilfsprogramm, um das die griechische Re- gierung inzwischen gebeten hat. Sollte es später zu solchen Verhandlungen kommen, müsse nach den Regula- rien des Rettungsschirmes ESM auch der Bundestag der Regierung ein Mandat dafür erteilen, stellte Merkel un- ter großem Beifall der Abgeordneten klar. Merkel betonte, eine ökonomische Katastrophe infolge der Turbulen- zen in Griechenland habe die Euro-Zone nicht zu befürchten. Seit Beginn der Staatsschuldenkrise in der Euro-Zone habe die EU Schutzvorkehrungen getroffen, sagte sie und nannte als Beispiele die beiden Rettungsschirme sowie die Bankenunion mit ihren Mechanismen für die Ab- wicklung maroder Banken: „Europa ist robuster geworden.“

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Ausgabe 9—2015_Nr.89

Kompromiss nicht um jeden Preis

Bundeskanzlerin Angela Merkel rückt Stabilität der Euro-Zone in den Vordergrund

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat griechischen Forderungen nach bedingungslosen Finanzhilfen eine klare

Absage erteilt. In einer Bundestagsdebatte sagte die Kanzlerin, im Streit zwischen der Regierung in Athen und

den restlichen 18 Mitgliedern der Euro-Zone könne es „keinen Kompromiss um jeden Preis“ geben. Vielmehr

müsse man darauf achten, dass „die Stabilität der Euro-Zone keinen Schaden nimmt“. Gleichzeitig betonte Mer-

kel, dass die Tür für Gespräche offen bleibe. „Das sind wir den Menschen schuldig, und das sind wir auch Euro-

pa schuldig.“ Europa sei eine Rechts- und Verantwortungsgemeinschaft, betonte die Kanzlerin. Hier gelte das

Prinzip Solidarität und Eigenverantwortung, Leistung und Gegenleistung. An die Adresse der Opposition gerich-

tet sagte sie, gute Europäer seien nicht diejenigen, die Kompromisse um jeden Preis schlössen, sondern diejeni-

gen, die europäische Verträge und nationales Recht achteten und so für Stabilität in der Euro-Zone sorgten.

Merkel sprach ausdrücklich auch die Nöte der Menschen in Griechenland an: „Sie sind ein stolzes Volk und ha-

ben harte, sehr harte Tage zu bewältigen.“ Dafür könne aber nicht die Euro-Zone verantwortlich gemacht wer-

den. Tatsache sei, dass die griechische Regierung am vergangenen Wochenende unter Ankündigung eines Refe-

rendums die Verhandlungen mit der Euro-Gruppe und dem IWF verlassen habe, woraufhin das zweite Hilfspa-

ket am Dienstag ausgelaufen sei. Damit sei den Vorschlägen, die auf dem Verhandlungstisch lagen, die Grundla-

ge entzogen. „Wir warten jetzt das Referendum ab“, erklärte Merkel. Bis zu der Volksabstimmung, die für Sonn-

tag angesetzt ist, verhandele die Euro-Gruppe nicht über ein neues Hilfsprogramm, um das die griechische Re-

gierung inzwischen gebeten hat. Sollte es später zu solchen Verhandlungen kommen, müsse nach den Regula-

rien des Rettungsschirmes ESM auch der Bundestag der Regierung ein Mandat dafür erteilen, stellte Merkel un-

ter großem Beifall der Abgeordneten klar. Merkel betonte, eine ökonomische Katastrophe infolge der Turbulen-

zen in Griechenland habe die Euro-Zone nicht zu befürchten.

Seit Beginn der Staatsschuldenkrise in der Euro-Zone habe die EU Schutzvorkehrungen getroffen, sagte sie und

nannte als Beispiele die beiden Rettungsschirme sowie die Bankenunion mit ihren Mechanismen für die Ab-

wicklung maroder Banken: „Europa ist robuster geworden.“

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Die politische Lage in Deutschland

Ernste Lage in Europa.

Griechenland hat die Verhandlungen mit den Institutionen und damit auch mit der Eurogruppe abgebrochen

und völlig überraschend ein Referendum angekündigt. Damit hat die griechische Regierung Europa und vor al-

lem die eigene Bevölkerung in eine schwierige Situation gebracht. Stundenlang haben die Verantwortlichen in

Brüssel darum gerungen, für Griechenland eine Lösung zu finden, die mit den Regeln Europas vereinbar ist. Die

griechische Regierung hat aber offensichtlich immer darauf gesetzt, Geld zu erhalten, ohne Verpflichtungen er-

füllen zu müssen. Dass dies nicht gehen wird, musste der Regierung schon im Hinblick auf die Grundsätze des

IWF klar sein.

Es geht hier nicht um die Frage von Schuld. Es geht aber sehr wohl um die Frage der Verantwortung. Und da hat

Griechenland die Verantwortung für die jetzt entstandene Lage zu tragen, weil die Regierung in Athen die Ver-

handlungen abgebrochen hat. Ein völlig unverständlicher Vorgang. Jetzt muss das Referendum abgewartet wer-

den. Und dann kann die griechische Regierung Anträge nach den geltenden Regeln in der EU stellen. Dies wären

dann die Regeln des ESM. Aber auch hier gilt das Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Die verhaltene Reakti-

on der Märkte zeigt, dass die Rettungsprogramme in Europa gewirkt haben. Europa kann diese Situation jetzt

viel besser verkraften, weil wir viel erreicht haben. Noch vor den Rettungsprogrammen und den Stabilisierungs-

maßnahmen hätte eine Entscheidung wie jetzt in Griechenland enorme Eruptionen auslösen können. Für Euro-

pa ist dies eine traurige Situation. Aber Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat Recht, wenn er darauf

verweist, nicht das Einhalten von Regeln gefährdet Europa, sondern Europa kommt in höchste Schwierigkeiten,

wenn Regeln nicht mehr gelten.

Internationalen Terror gemeinsam bekämpfen.

In der vergangenen Woche sind in Tunesien, Kuwait und Frankreich brutale Terroranschläge verübt worden,

denen viele Menschenleben zum Opfer gefallen sind. Wir alle sollten uns im Klaren sein, dass man derartige

Angriffe nicht durch Wegsehen oder gar Nachgeben gegenüber den Verbrechern verhindern kann. Terror muss

mit entschiedenen Maßnahmen begegnet werden. Bei uns im Land haben wir mit einer besseren Ausstattung

und Zusammenarbeit unserer Sicherheitsbehörden reagiert – nicht zuletzt durch Gesetzesbeschlüsse wie in der

vergangenen Woche, mit denen wir als Lehre aus den NSU-Mordanschlägen die Kooperation der Verfassungs-

schutzbehörden von Bund und Ländern verbessern.

Umso verwunderlicher ist so mancher Diskussionsbeitrag, der die Zusammenarbeit der Behörden ausgerechnet

beim Kampf gegen international operierende Verbrechernetzwerke für demokratiefeindlich hält. Das Gegenteil

ist richtig: Unsere Freiheit ist in allererster Linie durch den Terror bedroht und nichts anderes. Deswegen dürfen

wir unsere Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden nicht ohne das notwendige rechtliche Instrumentari-

um lassen. Um sich gegen den islamistischen Terror zur Wehr zu setzen, braucht es eine noch intensivere inter-

nationale Zusammenarbeit gerade auch der Nachrichtendienste.

Sterbebegleitung statt Lebensbeendigung.

Die Frage, wie wir rechtlich mit Beihilfe zur Selbsttötung umgehen, beschäftigt den Deutschen Bundestag schon

seit einiger Zeit. In dieser Wahlperiode haben wir uns darauf verständigt, diese Frage zur Entscheidung zu brin-

gen. Die entsprechenden Gruppenanträge dazu liegen nun vor und gingen in dieser Woche in die erste Lesung.

Wir haben in unserer Fraktion die wesentlichen Argumente bereits auch im Rahmen einer fraktionsoffenen Sit-

zung im September 2014 intensiv diskutiert. Wir werden diese wichtige ethische Frage mit dem angemessenen

Ernst und vor allem in Bewusstsein der Sorgen der unheilbar Kranken in unserem Land in Ruhe und mit Würde

führen. Die zweite und dritte Lesung der Gruppenanträge wird dann im Herbst stattfinden.

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Die politische Lage in Deutschland

CDU - 70 Jahre gemeinsam für Deutschlands Zukunft.

Der Berliner Gründungsaufruf der CDU beschreibt 1945 die unglaubliche Herausforderung, vor der sich unser

Land sah: „Aus dem Chaos von Schuld und Schande, in das uns die Vergottung eines verbrecherischen Abenteurers ge-

stürzt hat, kann eine Ordnung in demokratischer Freiheit nur erstehen, wenn wir uns auf die kulturgestaltenden sittli-

chen und geistigen Kräfte des Christentums besinnen und diese Kraftquelle unserem Volke immer mehr erschließen“.

Mit Ende des Zweiten Weltkriegs war Deutschland militärisch, wirtschaftlich und moralisch am Ende. Wer an

eine Zukunft zu glauben wagte, wurde nicht zu Unrecht als Phantast angesehen. Das galt auch für den politi-

schen Wiederaufbau unsers Landes. Sollte man zurück in die alten Weimarer Gräben oder konnte man Neues

schaffen?

Die Erfolgsgeschichte der CDU und ihrer Bundeskanzler, die unser Land aus den Trümmerhaufen des Jahres

1945 heraus in ein geeintes Europa, in ein wiedervereintes Deutschland, zu wirtschaftlichem Erfolg und inne-

rem wie äußerem Frieden geführt haben, wuchs aus der Entscheidung, etwas ganz Neues zu wagen. Dieses Wag-

nis war die Union, die Vereinigung alter Widersprüche und Gegner.

Überkommene Gegensätze zwischen Konfessionen, Schichten und Regionen wurden überwunden. Auf diese

Weise, in der Einigung auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes und der christlich-jüdischen Traditi-

on unseres Landes, wurde Kraft für die großen Aufgaben freigesetzt.

Gemeinsam waren und sind wir bereit, Verantwortung für unser Land zu tragen. Wir hinterfragen Veränderun-

gen und setzen sie mit Mut und Zuversicht um. Dabei stellen wir den Menschen ‑ nicht ein programmatisches

Wunschmodell von der Welt ‑ in den Mittelpunkt. Wir trauen jedem Einzelnen etwas zu. Mut und Verände-

rungsbereitschaft waren der Kompass der letzten 70 Jahre. Daran wollen wir auch in Zukunft festhalten.

25 Jahre deutsche Währungseinheit.

Undenkbar ohne die Union ist ein zweites Jubiläum, das wir in dieser Woche feiern konnten: Am 1. Juli 1990

war es endlich so weit, dass die Menschen in der DDR mit der D-Mark zahlen konnten. Auch Gehälter und Ren-

ten wurden bereits vor Herstellung der staatlichen Einheit auf die gemeinsame Währung umgestellt. Dass die

Währungsunion schon vor der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten vorgenommen wurde, hatte

Bundeskanzler Helmut Kohl bereits im Februar 1990 beschlossen.

Dass es politisch richtig war, die Entscheidung, die sich als glückliche Erinnerung in den Lebensläufen vieler

Menschen in Ost und West eingeschrieben hat, so zu treffen, bringt ein Satz aus dem Wendejahr 1990 auf den

Punkt: „Entweder die D-Mark kommt zu uns oder wir kommen zur D-Mark.“

Nach dem Ende des menschenverachtenden und todbringenden Grenzregimes der SED zeigten viele Bürger der

DDR, was sie von dem Ergebnis jahrzehntelanger Misswirtschaft hielten. Um die mit dem massenhaften Auszug

aus der Mangelwirtschaft drohenden Verwerfungen aufzufangen, musste ein klares und vor allem rasches Zei-

chen gesetzt werden.

Die Währungsunion hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Wiedervereinigung gelingen konnte. Auf ihr

konnte eine Wirtschafts- und Sozialunion aufbauen und für geregelte wirtschaftliche und soziale Verhältnisse

in Ost und West sorgen.

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Die politische Lage in Deutschland

Haushaltspolitik bleibt auf Kurs.

Das Kabinett beschloss in dieser Woche die Entwürfe für den Bundeshaushalt 2016 und für den Finanzplan für

2015 bis 2019. Die „schwarze Null“ von 2014 und 2015, also der ausgeglichene Bundeshaushalt ohne Neuver-

schuldung, wird damit auch in den Jahren 2016 bis 2019 ohne Wenn und Aber fortgeschrieben. Mit dem Kabi-

nettbeschluss setzt die Bundesregierung starke Signale, die sich nahtlos in unsere Strategie des Wachstums auf

der Basis solider Staatsfinanzen einfügen.

Die Ausgaben des Bundes sollen im kommenden Jahr um 10 ½ auf 312 Milliarden Euro angehoben werden. Dies

wird möglich durch weiter steigende Steuereinnahmen. Die Akzente bei den Ausgaben liegen auf der Umset-

zung des Zehn-Milliarden-Euro-Pakets für wichtige Zukunftsinvestitionen sowie der Stärkung der Entwick-

lungszusammenarbeit und der inneren Sicherheit. Vollständig berücksichtigt sind auch die steuerlichen Entlas-

tungen von über 5 Milliarden Euro durch die Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kinder-

geldes, des Kinderzuschlags, des Alleinerziehendenfreibetrags und der Milderung der kalten Progression durch

Verschiebung der Tarifgrenzen.

Mögliche Ausfälle aus den Hilfskrediten für Griechenland brauchen weder im Haushalt 2016 noch im anstehen-

den Finanzplanungszeitraum eingeplant zu werden, da die Tilgung ohnehin erst für die Jahre 2020 bis 2057 vor-

gesehen ist.

Situation nach dem Auslaufen des Finanzhilfeprogramms für

Griechenland. Statt der vereinbarten Debatte zur Gestaltung des

demografischen Wandels diskutierten wir am Mittwoch über die

Situation in Europa, nachdem das zweite Hilfsprogramm für Grie-

chenland ergebnislos ausgelaufen ist. Europa fußt auf Vertrauen

und Solidarität und lebt davon, auch in schwierigen Situationen

Kompromisse zu finden. Werte und Grundprinzipien dürfen dabei nicht verloren gehen, das haben die Euro-

partner deutlich gemacht. Wir sind gegen ein Scheitern des Euros und damit Europas wesentlich besser gerüstet

als früher. Unser Ziel bleibt zudem, aus jeder Krise gestärkt herauszufinden. Solidarität und eigene Anstrengun-

gen sind das Fundament, auf dem wir gemeinsam handeln.

Gesetz zur Reform der Struktur der Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Strukturgesetz – KHSG).

Das Gesetz, welches wir mit unserem Koalitionspartner einbrachten und in erster Lesung berieten, legt die Eck-

punkte einer umfassenden Krankenhausreform fest. Wir führen die Qualität als weiteres Zielkriterium bei der

Krankenhausplanung ein und stärken die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung. Zur Verbesserung

der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung richten wir ein Pflegestellenprogramm ein, das in den

Jahren 2016 bis 2018 insgesamt mit bis zu 660 Millionen Euro ausgestattet wird. Darüber hinaus entwickeln wir

die Krankenhausführung durch zahlreiche zielgenaue Maßnahmen weiter und verlagern die Mengensteuerung

von den Ländern auf die einzelnen Krankenhäuser. Ein mit einmalig 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsre-

serve des Gesundheitsfonds ausgestatteter Strukturfonds soll zudem die Versorgungsstrukturen verbessern.

Sterbebegleitung. Am Donnerstag berieten wir in erster Lesung die Gruppenentwürfe zur Neuregelung der Ster-

bebegleitung. Dazu liegen fraktionsübergreifend erarbeitete Entwürfe vor, die wir nach der Debatte zur weiteren

Beratung in die Ausschüsse überweisen wollen.

Die Sitzungswoche im Parlament

Foto: Thomas Imo/photothek.net

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Die Sitzungswoche im Parlament

Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes. Mit dem Gesetz, das

wir in zweiter und dritter Lesung berieten und beschlossen, setzen wir wesentliche Empfehlungen des NSU-

Untersuchungsausschusses um: Die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird ge-

stärkt, indem die Landesämter unterstützt und die Zusammenarbeit koordiniert und alle relevanten Informatio-

nen im gemeinsamen Verbundsystem NADIS zusammengeführt werden. So wird der Entstehung von Informa-

tionsinseln vorgebeugt. Mit den Abfrage- und Zugriffsregelungen sowie der Vollprotokollierung werden die Da-

tenschutzbelange berücksichtigt. Darüber hinaus wird ein klarer Rahmen für den weiterhin möglichen Einsatz

von V-Leuten zur Informationsgewinnung gesetzt, indem etwa Kriterien für zulässiges „szenetypisches Verhal-

ten“ oder den Einsatzbereich festgelegt werden.

Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und Änderung des Wohnraumfördergesetzes (WoGRefG).

In zweiter und dritter Lesung debattierten und beschlossen wir das Gesetz, mit dem das Leistungsniveau des

Wohngeldes angehoben wird. Einkommensschwache Haushalte werden damit angesichts der zunehmenden

regionalen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt sowie der steigenden Mieten und Heizkosten schnell, wirkungs-

voll und treffsicher entlastet. Insbesondere Bürger mit niedrigen Renten sowie kurzfristig Arbeitslose profitie-

ren von der Reform.

Aufarbeitung von Fällen des sexuellen Kindesmissbrauchs sicherstellen. Wir berieten Bericht und Be-

schlussempfehlung zu dem Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eingebracht haben. Wir

unterstreichen darin die Notwendigkeit, alle Fälle sexuellen Missbrauchs, insbesondere an Kindern und Jugend-

lichen, aufzuklären und aufzuarbeiten. Diese Aufarbeitung soll durch eine Kommission beim Unabhängigen

Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung sichergestellt werden. Erinnert

sei in diesem Zusammenhang daran, dass sich die von den Grünen (mit-) regierten Länder an dem 100-Mio.-

Euro-Fonds „Sexueller Missbrauch“ bislang lediglich in Form von Absichtserklärungen beteiligt haben - obwohl

die Grünen ihre institutionelle Verstrickung in sexuellen Kindesmissbrauch zugeben mussten.

Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltver-

trägliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Mit dem Gesetz setzen wir die EU-Richtlinie über

Elektro- und Elektronik-Altgeräte um. Künftig sollen deutlich mehr dieser Altgeräte einer ordnungsgemäßen

und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden. Dazu beschlossen wir Rücknahmepflichten des Han-

dels: Große Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 m² müssen

künftig Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurücknehmen, kleine Ge-

räte müssen sogar ohne Neukauf zurückgenommen werden. Das Sammelnetz wird verdichtet und damit die

Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für die Verbraucher vereinfacht. Die illegale Verbringung von

Altgeräten ins Ausland wird durch neue Mindestanforderungen und das Einführen einer Beweislastumkehr ein-

gedämmt. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung berieten und beschlossen, ist ein wichtiger Baustein

zur Schließung von Stoffkreisläufen.

Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Par-

lamentarischen Staatssekretäre. Wir berieten und beschlossen den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Le-

sung. Damit wird für ausscheidende Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre eine Karenzzeit ein-

geführt, wenn sie bis zu 18 Monaten nach ihrem Amtsverhältnis eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen

Dienstes aufnehmen wollen und Interessenskonflikte zu befürchten sind. Die Entscheidung darüber wird durch

die Bundesregierung auf Empfehlung eines beratenden Gremiums gefällt.

Dies verhindert, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Kar-

riereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen nach Beendigung des Amtsverhältnisses das

Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigt wird.

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Die Sitzungswoche im Parlament

Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze. Mit dem Ände-

rungsgesetz, das wir in erster Lesung beraten haben, setzen wir Änderungsbedarf aus der novellierten EU-

Berufsanerkennungsrichtlinie um, der in den sachlichen Anwendungsbereich des Berufsqualifikationsfeststel-

lungsgesetzes und der Gewerbeordnung fällt. Betroffen von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unter

anderem die Einführung der Option einer elektronischen Übermittlung von Anträgen und Unterlagen innerhalb

der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes. Durch den Gesetzentwurf soll zudem die

Übermittlung von statistischen Daten im Bereich Anerkennung zu Evaluationszwecken an das Bundesinstitut

für Berufsbildung geregelt werden.

Den Gesetzentwurf behandelten wir gemeinsam mit der Unterrichtung der Bundesregierung über den Bericht

zum Anerkennungsgesetz 2015. Demnach sind die Erfahrungen mit dem Gesetz weiterhin positiv. Zwischen

April 2012 und dem 31. Dezember 2013 wurden rund 26.500 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erwor-

benen Berufsqualifikation gestellt; nahezu 96 Prozent der Anträge wurden mit der Feststellung einer teilweisen

oder vollständigen Gleichwertigkeit beendet. Besonders groß war das Interesse im Bereich der Gesundheitsberu-

fe.

Gesetz über sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen. Wir wollen die

Chancen der Digitalisierung für eine bessere gesundheitliche Versorgung der Menschen stärker nutzen. Darauf

zielt der Gesetzentwurf ab, den wir in erster Lesung beraten haben. Wir schaffen damit die im Koalitionsvertrag

vereinbarte Grundlage, um nutzbringende Anwendungen zur Unterstützung der medizinischen Versorgung zü-

gig einzuführen. Es geht darum, eine verlässliche Telematikinfrastruktur zur sicheren Vernetzung zwischen

Ärzten und Krankenhäusern herzustellen. Durch klare Vorgaben und Fristen wollen wir eine zeitgerechte Um-

setzung erreichen und so Qualität, Effizienz und Patientenautonomie im Gesundheitswesen nachhaltig stärken.

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung. Mit dem Gesetzentwurf, den

wir in zweiter und dritter Lesung berieten, schaffen wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundlage dafür,

dass seit acht Jahren in Deutschland lebende Zuwanderer, die für ihren Lebensunterhalt weitgehend selbst auf-

kommen und eine anerkannte Integrationsleistung erbracht haben, ein Bleiberecht erhalten. Zudem werden die

Möglichkeiten für legale Aufenthalte für gut integrierte ausländische Jugendliche weiter verbessert und ein Dul-

dungstatbestand für Ausländer geschaffen, die eine Ausbildung absolvieren. Gleichzeitig soll das dreistufige

Ausweisungsrecht durch eine Ausweisung nach Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen unter Be-

rücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ersetzt werden. Verschiedene Neuregelungen zur Erleichterung

des Vollzugs aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen ergänzen diese Neuordnung. Schließlich wird nach dem

Abschluss einer Pilotphase für die Neuansiedlung von Schutzsuchenden (Resettlement) eine eigenständige

Rechtsgrundlage hierfür geschaffen.

Transparenzinitiative der Europäischen Kommission mitgestalten – Bewährte Standards im Handwerk

und in den Freien Berufen erhalten. In unserem Antrag bekennen wir uns ausdrücklich zu den Freien Berufen

und zum Handwerk als wichtige Säulen des selbständigen Mittelstands und der Gesellschaft. Diese stehen mit

ihrer Vielfalt an beruflichen Tätigkeiten für eine Kultur von Unternehmertum, gesellschaftlicher Verantwortung

und Leistungsbereitschaft, für Innovation und Wachstum sowie für Arbeits- und Ausbildungsplätze. Vor allem

sind die Produkte und Dienstleistungen ein Ausdruck hoher Qualitätsstandards und tragen ganz wesentlich zur

Wirtschaftskraft Deutschlands bei. Ziel unseres Antrags ist es, die hohen Qualitätsstandards bei Freien Berufen

und im Handwerk in dem sich ständig verschärfenden Wettbewerb als strukturellen Vorteil zu bewahren.

Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie

(Bürokratieentlastungsgesetz). Wir berieten und beschlossen in zweiter und dritter Lesung das Gesetz, mit

dem wir insbesondere mittelständische Unternehmen von diversen Aufzeichnungs- und Meldepflichten entlas-

ten. Insgesamt sollen die Bürokratiekosten der Wirtschaft um rund 744 Millionen Euro pro Jahr sinken.

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Die Sitzungswoche im Parlament

Durch Stärkung der Digitalen Bildung Medienkompetenz fördern und digitale Spaltung überwinden.

Wir berieten die Beschlussempfehlung zu dem Antrag, den wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion eingebracht

hatten. Wir unterstützen damit die Umsetzung der Strategie „Digitales Lernen“ durch die Bundesregierung. Diese

wird insbesondere dazu aufgefordert, die Zusammenarbeit von Handelnden aller Bildungsbereiche zu unter-

stützen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Schwerpunkte zu setzen. Hier geht es etwa um die Be-

reitstellung der technischen Infrastruktur in den von der öffentlichen Hand getragenen Bildungseinrichtungen

der beruflichen Bildung. Vor allem aber soll der Bund die Einrichtung eines „Paktes für Digitale Bildung“ voran-

treiben, um alle Kräfte in diesem Feld zu bündeln. Wir erwarten von der Bundesregierung in diesem Zusammen-

hang auch, dass sie eine gemeinsame Entwicklung und Umsetzung der Strategie „Digitales Lernen“ bei den Län-

dern konstruktiv begleitet.

Integrationsbetriebe fördern – Neue Chancen für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeits-

markt. Wir treten mit unserem Antrag dafür ein, Integrationsbetriebe stärker zu fördern und die Chancen

schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsplatz zu verbessern. Unter anderem schlagen wir vor, die An-

schubfinanzierung und Evaluierung neuer Plätze in Integrationsbetrieben aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe

zu gewährleisten, die Zielgruppe der Integrationsbetriebe auf schwerbehinderte Menschen auszuweiten und die

Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsbetriebe durch besondere Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher

Aufträge zu stärken. Auch die Weiterbildung in Integrationsbetrieben soll verbessert und die besondere Gesund-

heitsförderung ausgebaut werden.

Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Glaubensfreiheit. Die Religions- und

Glaubensfreiheit ist ein elementares Menschenrecht. Wir berieten Bericht und Beschlussempfehlung zu unse-

rem Antrag, den wir in der letzten Sitzungswoche gemeinsam mit unserem Koalitionspartner und den Grünen

eingebracht hatten. Wir fordern darin die Bundesregierung auf, bis zum 30. Juni 2016 einen Bericht vorzulegen,

in dem der Stand der Religions- und Glaubensfreiheit weltweit beschrieben wird. Dabei sollen sowohl die Situa-

tion der Religions- und Glaubensfreiheit in den Staaten als auch die politischen Bemühungen Deutschlands zur

Verhinderung von Verletzungen dieses Menschenrechts dargestellt werden.

Gesetz zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes und des Tiergesundheitsgesetzes. In zweiter und

dritter Lesung erweiterten wir gemäß einer EU-Verordnung die Kennzeichnungsvorschriften für Erzeugnisse der

Fischerei und der Aquakultur. Für eine bessere Verbraucherinformation werden künftig die Fanggebiete, die

Herkunft von Erzeugnissen der Binnenfischerei und der Aquakultur und die Fanggeräte-Kategorien angegeben.

Darüber hinaus schließen wir eine derzeit bestehende Lücke im Tiergesundheitsgesetz. Verstöße gegen das Ver-

bot des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Ein- oder Ausfuhr von Tieren, Teilen von Tieren oder tieri-

schen Erzeugnissen können demnach insbesondere beim Auftritt leicht übertragbarer Tierseuchen künftig mit

einem Bußgeld geahndet werden.

Neuntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung bera-

ten haben, soll das ab dem 1. Januar 2016 geltende neue europäische Genehmigungsverfahren für die Reban-

pflanzung im Weinbau in nationales Recht umgesetzt werden. Danach soll die Rebfläche in jedem Mitgliedsland

grundsätzlich um ein Prozent jährlich wachsen. Die Bundesregierung nutzt aufgrund eines drohenden Überan-

gebotes und ungenutzter alter Pflanzrechte eine unionsrechtliche Ausnahmeregelung, um für 2016 und 2017

die Ausweitung der Rebflächen auf 0,3 Prozent zu begrenzen.

Dabei sollen den Flächenländern und insbesondere auch den kleineren Anbaugebieten vorab ein Mindestanteil

an den Neupflanzungen bis zu fünf Hektar zugewiesen werden. Das damit verbundene Verwaltungsverfahren

wird bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angesiedelt.

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Die Sitzungswoche im Parlament

Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes.

Wir berieten und beschlossen in zweiter und dritter Lesung das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz,

mit dem wir die Unterstützungsleistungen an ehemalige politische Häftlinge neu regeln. Bisher bekommen die

Antragsteller über sechs Jahre hinweg eine Unterstützung von 500 Euro pro Jahr. Nun wird der Bund im Jahr

2016 einmalig 13,5 Millionen Euro, davon 11,5 Millionen Euro zusätzlich, bereitstellen, um die bislang jährli-

chen Zahlungen durch eine Einmalzahlung von 3.000 Euro an jeden Berechtigten zu ersetzen. Das bedeutet für

die mittlerweile hochbetagten ehemaligen politischen Häftlinge eine Besserstellung im Vergleich zur bisherigen

Rechtslage.

Energiesteuerermäßigung für Erd- und Flüssiggas über 2018 hinaus verlängern. Im Koalitionsvertrag ist

als nicht prioritäre Maßnahme vereinbart, die bis Ende 2018 befristete Energiesteuerermäßigung für Autogas

und Erdgaskraftstoff zu verlängern. Die Vereinbarung dient auch dem Ziel, eine Reduzierung der Treibhaus-

gasemissionen zu erreichen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, bis zum 15. Dezember

2015 über das vorläufige Ergebnis des Forschungsvorhabens zur Entwicklung der Energiesteuereinnahmen im

Kraftstoffsektor und zu Überlegungen über steuerliche und andere Fördermaßnahmen zur mittelfristigen Erhö-

hung des Marktanteils von Erd- und Flüssiggaskraftstoff zu berichten. Außerdem soll spätestens im Frühjahr

2016 ein Gesetzentwurf über die Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstof-

fen einschließlich einer validen Gegenfinanzierung vorgelegt werden.

Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten

haben, wird der Reformprozess beim Zoll konsequent fortgesetzt und die Struktur zukunftsorientiert weiter op-

timiert. Wesentliches Element der Neuorganisation ist die Gründung der Generalzolldirektion als Bundesober-

behörde mit Sitz in Bonn. Hier werden zum 1. Januar 2016 die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zoll-

verwaltung sowie Teile der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusam-

mengeführt. Durch diese Stärkung des operativen Bereichs gewährleisten wir, dass die Zollverwaltung ihrem

immer größer werdenden Aufgabenspektrum gerecht werden kann.

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amts-

hilfe in Steuersachen. In zweiter und dritter Lesung berieten wir den von der Bundesregierung eingebrachten

Gesetzentwurf, mit dem ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Amtshilfe in Steuersachen geschaffen werden

soll, auf den sich die 50 Unterzeichnerstaaten geeinigt hatten. Ziel des Übereinkommens ist, dass sich die Ver-

tragsparteien gegenseitig Amtshilfe leisten. Dazu gehören insbesondere der Informationsaustausch, gleichzeiti-

ge Steuerprüfungen und die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland. Dies dient dem Ziel einer ordnungsge-

mäßen Ermittlung der Steuerpflicht und damit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermei-

dung sowie zugleich der Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, insbesondere

einem Schutz gegen Ungleichbehandlung und Doppelbesteuerung.

Herstellung des Einvernehmens des Deutschen Bundestages mit der Bestellung des Max-Planck-

Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg, als wissenschaftlichen Sachver-

ständigen im Rahmen der Evaluierung der Gefahrenabwehrbefugnisse nach §§ 4a, 20j, 20k BKAG. Nach

Artikel 6 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

ist die Anwendung der §§ 4a, 20j, 20k BKAG „fünf Jahre nach dem Inkrafttreten unter Einbeziehung eines wissen-

schaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird, zu evaluieren.“ Dem

Bundesministerium des Innern (BMI) liegt dafür ein Angebot des Max-Planck-Instituts für ausländisches und

internationales Strafrecht (MPI) in Freiburg vor. BMI bittet den Präsidenten des Deutschen Bundestags um Zu-

stimmung zur Beauftragung des MPI, was wir auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen statt wie bisher

im Innenausschuss nun im Plenum behandeln.

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Daten und Fakten

Innovationsbedingungen in Deutschland verbessern sich. Im Vergleich mit 27 anderen OECD-Staaten er-

reicht Deutschland derzeit bei den Innovationsbedingungen den vierten Platz und positioniert sich damit zwei

Plätze besser als vor drei Jahren. Die besten Innovationsbedingungen liegen in Finnland vor, gefolgt von der

Schweiz und Südkorea. Im Teilbereich „innovationsrelevante Arbeitskräfte“ haben sich die Bedingungen in

Deutschland verbessert, unter anderem durch einen steigenden Anteil an Hochschulabsolventen an den Er-

werbstätigen und einen höheren MINT-Anteil bei den Hochschulabsolventen und Promovierten. Bei der Durch-

lässigkeit des Bildungssystems gab es ebenfalls Fortschritte. Ausbaufähig ist Deutschlands Position bei den Rah-

menbedingungen zur Umsetzung neuer Ideen und bei der Nutzung der Fachkräftepotenziale. Insbesondere der

demografische Wandel wird von den Autoren der Studie als Herausforderung für die künftigen Innovationsbe-

dingungen in Deutschland identifiziert. (Quelle: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft)

Folgen von Wohnungseinbrüchen. Nach einer Befragung von rund 1.400 Opfern vollendeter oder versuchter

Wohnungseinbrüche in Berlin, Bremerhaven, Hannover, München und Stuttgart fühlen sich 46,5 Prozent der

Betroffenen auch noch ein Jahr nach der Tat in ihrer gewohnten Umgebung unsicher. 42,2 Prozent berichten

von Macht- und Hilflosigkeit oder Angst sowie Schlafstörungen als langfristige Konsequenz des Einbruchs. Ver-

haltensveränderungen nach der Tat sind insbesondere im Bereich des Sicherheits- und Präventionsverhaltens

festzustellen. So haben zwei Drittel der Befragten nach dem Einbruch Sicherheitstechniken neu installiert, vor

allem zur Sicherung von Türen und Fenstern. Im Mittel wurden dafür zusätzlich 500 Euro ausgegeben. Die Si-

cherung von Wohnungen verhindert nachweislich Einbrüche: Waren Wohnungen mit Sicherheitstechnik aus-

gestattet, so gelangten die Täter in nur 64,6 Prozent der Fälle auch tatsächlich in die Wohnung. Gab es keine Si-

cherheitstechnik, so konnten sie den Wohnungseinbruch dagegen in 81 Prozent der Fälle vollenden.

(Quelle: Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.)

Kinder gehen früh online. Die Internetnutzung im Kindesalter wird immer selbstverständlicher: 55 Prozent

der Achtjährigen sind regelmäßig online, bei den Sechsjährigen sind es 28 Prozent. Sogar bei den Dreijährigen

nutzt jedes zehnte Kind das Internet – statt über Lese- und Schreibkenntnisse erfolgt der Aufruf von Webseiten

in diesem Alter teilweise über das Erkennen von Symbolen. Das Einkommen der Eltern hat nur einen geringen

Einfluss auf die digitale Ausstattung von Kindern und ihre technischen Zugangsmöglichkeiten zu digitalen Me-

dien. Größere Auswirkungen haben die Sicherheit und Selbstverständlichkeit, mit der die Eltern im Netz unter-

wegs sind: Während sich 53 Prozent der Sechs- bis Achtjährigen mit digital souveränen Eltern im Internet aktiv

betätigen, sind lediglich 20 Prozent der Kinder internetferner, verunsicherter Eltern online. Insgesamt verbieten

67 Prozent der Eltern Drei- bis Achtjähriger ihren Kindern, ins Internet zu gehen. Gleichzeitig sieht die deutliche

Mehrheit von 65 Prozent die Chancen digitaler Medien für den Nachwuchs. Die meisten sechs- bis achtjährigen

Kinder spielen im Netz am liebsten Spiele (89 Prozent) oder schauen Fotos und Filme (75 Prozent). Die Recher-

che von Informationen (69 Prozent) erlangt dabei mit steigendem Alter eine immer höhere Bedeutung – insbe-

sondere im Rahmen der schulischen Bildung. (Quelle: Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet)

Impressum Heike Brehmer, MdB Telefon: 030 / 227 72960 [email protected]

Platz der Republik 1 Fax-Nr. 030 / 227 76960

11011 Berlin

Page 10: Berlin brief 89

Informationen aus und für den Wahlkreis

Gastfamilien im Harz und Salzland gesucht

Die gemeinnützige Jugendaustauschorganisation AFS sucht weltoffene Gastfamilien, die ihr Zuhause ab Sep-

tember für ein halbes oder ganzes Jahr mit einem Gastkind teilen möchten. Ich möchte dieses Vorhaben gern

unterstützen: Etwa 18.000 deutsche Jugendliche gehen jährlich mit einem Schüleraustausch ins Ausland. Im

Gegenzug kommen nur knapp 2.700 ausländische Schüler nach Deutschland. Der Grund: Es gibt zu wenige Gast-

familien. Dabei profitieren diese ebenso wie die jungen Leute von dem Austausch, indem sie eine andere Kultur

hautnah kennenlernen. Gastfamilien leisten einen wichtigen Beitrag zur Willkommenskultur und prägen damit

auch das Bild, das andere Staaten von Deutschland haben. Deshalb würde ich mich freuen, wenn sich Familien

aus dem Harz- und Salzlandkreis von der Idee begeistern lassen, einen Austauschschüler aufzunehmen.

Der Verein AFS sucht für die Hälfte seiner 460 Schüler, die im Herbst kommen, noch ein zweites Zuhause auf

Zeit. Ein Gastkind aufnehmen können Familien ebenso wie Alleinerziehende, kinderlose Paare und Alleinste-

hende, die sich für ein gastfreundliches Deutschland engagieren wollen. Auch Willkommens- oder Übergangs-

familien für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen werden gesucht. Weitere Infos gibt es unter www.afs.de

oder per E-Mail an [email protected].

Ein Schritt in die richtige Richtung: Dokumentationspflichten beim Mindestlohn werden gelockert

Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist die Lockerung der Dokumentationspflichten im Mindestlohnge-

setz. Die Änderungen für die Aufzeichnungspflichten im Mindestlohngesetz sind vom Bundesministerium für

Arbeit und Soziales auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Berlin angekündigt wurden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich auf Druck der Union bewegt. Die Lockerung der Doku-

mentationspflicht ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Gerade in der Tourismusbranche könnte sich

dies positiv auswirken. Die überwiegend mittelständisch geprägte Hotellerie und Gastronomie ist auf eine prak-

tikable Umsetzung des Mindestlohngesetzes ohne große bürokratische Hürden angewiesen. Nach diesem ersten

Schritt muss das Ministerium nun für ausreichend Klarheit in der Anwendung sorgen. Die Unternehmen dürfen

bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes nicht verunsichert werden. Hintergrund sind die Pläne des Bun-

desministeriums für Arbeit und Soziales, nach denen die Aufzeichnungspflichten von Arbeitsbeginn und –ende

entfallen sollen, wenn das monatliche Arbeitsentgelt des vergangenen Jahres mindestens 2.000 Euro brutto be-

trägt. Die Grenze lag bisher bei 2.985 Euro.

Eine gute Nachricht für die Natur: Heidberge im Harz wird Nationales Naturerbe

Eine gute Nachricht für die Natur gibt es für Heidberge (Gemeinde Ditfurt) bei Quedlinburg im Harz, welches

zum Nationalen Naturerbe erklärt wird. Dies beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für

insgesamt 62 Flächen in ganz Deutschland, welche mit einer Größe von rund 156.000 Hektar für den Natur-

schutz gesichert werden. Bei den Flächen handelt es sich um ehemalige militärisch genutzte Gebiete, die sich

über die Jahre zu Refugien für die Natur entwickeln konnten.

Beim Nationalen Naturerbe werden Flächen, die dem Bund gehören, nicht privatisiert, sondern stattdessen der

Natur zurückgegeben. Dabei werden die Flächen den Ländern, Naturschutzverbänden sowie der Deutschen Bun-

desstiftung Umwelt zur dauerhaften Sicherung unentgeltlich angeboten. An der langfristigen Pflege wird sich

ebenfalls der Bund beteiligen. Die Fläche Heidberge ist Teil des Naturschutzgebietes Heidberg im Harz. Sie ist

reich an verschiedenen Pflanzengesellschaften, Brutvögeln und Fledermausarten und weist einen edellaubholz-

reichen Mischwald auf. Damit ist die Fläche von großem Wert für die biologische Vielfalt unserer Region und

das natürliche Erbe für zukünftige Generationen.

Weitere Informationen rund um das Nationale Naturerbe gibt es im Internet auf der Homepage des Bundesum-

weltministeriums unter www.bmbub.bund.de/naturerbe.

Page 11: Berlin brief 89

Aktuelle Bilder

Zukunft des Landtourismus

Die Zukunft des Landtourismus in Deutschland – das war

das Thema eines Fachaustauschs mit der „BAG Urlaub auf

dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V.“,

deren Einladung ich gemeinsam mit der Beauftragten der

Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Mittelstand

und Tourismus, der Parlamentarischen Staatssekretärin

Iris Gleicke MdB (4.v.l.) gern gefolgt bin. Zentrale Themen

unseres Gesprächs waren der Ausbau der ländlichen Infra-

struktur, Aus-und Weiterbildung in der Tourismusbran-

che und die zukünftigen Herausforderungen des Touris-

mus im ländlichen Raum.

(Foto: LAG S/A)

Eröffnung der Ausstellung „Kulturwelten“

Gemeinsam mit Bundestagspräsident Prof. Dr.

Norbert Lammert und Prof. Dr. Maria Böhmer,

Staatsministerin im Auswärtigen Amt, eröffnete ich

im Westgraben des Paul-Löbe-Hauses die Ausstel-

lung "Kulturwelten". Auf großformatigen Tafeln

wird das Kulturerhalt-Programm des Auswärtigen

Amts präsentiert. Seit 1981 unterstützt die Bundes-

republik die Bewahrung kulturellen Erbes in der

ganzen Welt. Ziel des Programms ist es, das Be-

wusstsein für die eigene nationale Identität zu stär-

ken und einen partnerschaftlichen Kulturdialog zu

fördern. (Foto: Deutscher Bundestag / Jörg F. Müller)

Blutspende im Deutschen Bundestag

Rund 200 Abgeordnete und Mitarbeiter des Deutschen Bun-

destages haben an der traditionellen Blutspendeaktion des

Deutschen Roten Kreuzes am Reichstagsgebäude teilgenom-

men. Sie fand bereits zum 31. Mal statt. Auf diesem Weg

wurden in den vergangenen Jahren über 4500 Blutkonserven

gespendet.

Jede Blutspende kann Verletzten und Schwerkranken helfen.

Jeder, der zwischen 18 und 65 Jahren alt und körperlich ge-

sund ist, kann Blutspender werden. Weitere allgemeine

Infos unter www.drk-blutspende.de.

Termine zur nächsten Blutspende sind unter

www.blutspende.de abrufbar.

Page 12: Berlin brief 89

Aktuelle Bilder

Praktikum im Bundestag

Im Rahmen einer Projektfahrt absolvierte Ignacio Angulo

Cuenca (mitte) ein einwöchiges Praktikum in meinem Ber-

liner Büro. Der 16-jährige besucht seit drei Jahren die Deut-

sche Schule im spanischen Málaga. Diese schreibt für alle

Schüler der elften Klasse ein Berufspraktikum vor, das in

diesem Jahr in Berlin absolviert wurde. Durch die Teilnah-

me an Arbeitsgruppen– und Ausschusssitzungen sowie

dem Besuch einer Plenarsitzung konnte sich Ignacio ein

umfassendes Bild von der Arbeitsweise des Parlaments und

den Aufgaben der Abgeordneten machen. Lehrer Jens Bar-

tilla (rechts) begleitete die Schüler nach Deutschland und

besuchte jede Praktikumsstelle.

Delegationsreise nach Brüssel

Im Rahmen einer Delegationsreise waren Mitglie-

der des Ausschusses für Tourismus zu Gast in Brüs-

sel. Wir führten unter andrem Gespräche mit Ver-

bandsvertretern aus dem Bereich Tourismus, Abge-

ordneten des Europäischen Parlaments, dem deut-

schen Botschafter sowie den EU-Kommissaren Kar-

menu Vella (Umwelt, Maritimes und Fischerei) und

Tibor Navracsics (Bildung, Kultur, Jugend und

Sport). Mit dem deutschen EU-Kommissar Günther

Oettinger sprachen wir über Digitalisierung, Breit-

bandausbau und Sicherheit im Internet.

Führungswechsel in der Harz-Kaserne Blankenburg

Oberfeldapotheker Hartmut Berge (1.v.l.) gab nach sieben

Jahren das Kommando über das Versorgungs– und In-

standsetzungszentrum Sanitätsmaterial Blankenburg ab

und kehrt als Kompaniechef nach Weißenfels zurück.

Generalstabsarzt Dr. Stephan Schoeps (mitte) übergab das

Kommando mit einem Appell an Oberfeldapotheker Marco

Haupt (rechts). Dieser war bisher Leiter des Sanitäts– und

Instandsetzungszentrums in Sigmaringen und kennt Blan-

kenburg gut. Der 42-jährige war bereits von 2006-2011 in

der Harzkaserne tätig. Ebenfalls Gast des Appells war der

Landtagsabgeordnete Ronald Brachmann.

Page 13: Berlin brief 89

Aktuelle Bilder

Tag der offenen Tür im Wahlkreisbüro

Seit nunmehr fünf Jahren befindet sich mein Wahlkreis-

büro in Halberstadt unter einem Dach mit dem Wahl-

kreisbüro der Landtagsabgeordneten Frauke Weiß (3.v.l.)

und der Geschäftsstelle der CDU Harz unter Leitung von

Marcus Weise (rechts). Zum Tag der offenen Tür konnte

ich gemeinsam mit Angela Gorr MdL (2.v.l.), Bernhard

Daldrup MdL (mitte), dem Vorsitzenden der Mittel-

standsvereinigung Harz, Dr. Bernhard Voigt (3.v.r.) und

dem CDU-Kreisvorsitzenden Ulrich Thomas MdL (2.v.r.)

zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger begrü-

ßen. Ich freue mich sehr, dass unsere Bürogemeinschaft

inzwischen zu einem zentralen Ansprechpartner für die

Belange der Menschen im Harzkreis geworden ist.

Klausurtagung der AG Tourismus der CDU/CSU-

Bundestagsfraktion in Hamburg

Mit Staatsrat a.D. Dr. Nikolas Hill, Geschäftsführer der

Olympiagesellschaft, sprachen wir über die Bewerbung

Hamburgs für die Olympischen Sommerspiele 2024.

Außerdem besuchten wir das Hamburg Cruise Center

Steinwerder. In dem neuen Abfertigungsterminal für

Kreuzfahrtschiffe können bis zu 8.000 an- und abrei-

sende Gäste separat abgefertigt werden. Damit ist Ham-

burg gut auf die wachsende Zahl an Kreuzfahrttouris-

ten vorbereitet.

CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt verab-

schiedet Alexander Kaczmarek

Am Rande eines Informationsgesprächs im Bahn-

Tower am Potsdamer Platz hat die CDU-

Landesgruppe Sachsen-Anhalt den bisherigen

Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für

Sachsen-Anhalt, Alexander Kaczmarek (5.v.r.), aus

seinem Amt verabschiedet. Er ist ab sofort für Ber-

lin zuständig.

Nachfolger von Herrn Kaczmarek ist Eckart Fricke

(2.v.r.). Er ist seit dem 1. Juli Konzernbevollmäch-

tigter der Deutschen Bahn für Sachsen-Anhalt,

Sachsen und Thüringen.

Page 14: Berlin brief 89

Aktuelle Bilder

Fallstein Gymnasium Osterwieck im Doppelpack im Bundestag

Schüler erhalten Einblick in den Politikalltag der Abgeordneten

Einen Einblick in den Arbeitsalltag der Bundestagsabgeordneten bekamen die Schülerinnen und Schüler des

Fallstein-Gymnasiums Osterwieck, die mich im Rahmen von Klassen– und Projektfahrten gleich mit zwei Klas-

sen im Deutschen Bundestag besuchten und von mir und meinen Mitarbeitern zunächst im Paul-Löbe-Haus be-

grüßt wurden. „Für uns ist das der erste besuch im Bundestag. Wir hätten nicht gedacht, wie stressig, aber auch

interessant der Politikalltag eines Abgeordneten ist“, so der Tenor der achten Klasse um die Lehrer Frau Langer

und Herrn Stang (oberes Foto), welche die Gelegenheit nutzten, während ihrer Berlin-Klassenfahrt den Bundes-

tag kennenzulernen und mit mir ins Gespräch zu kommen. Als Abgeordnete des Bundestages und Vorsitzende

des Ausschusses für Tourismus, berichtete ich den Gymnasiasten ausführlich über meine Tätigkeit im Parla-

ment und die Arbeit im Wahlkreis. Bei dieser Gelegenheit konnten viele Fragen, beispielsweise zum Ablauf ei-

ner Plenarwoche oder zur Besetzung der Ausschüsse beantwortet werden.

Auch die Schülerinnen und Schüler der elften Klasse des Fallstein-Gymnasiums um die Lehrer Frau Bartel und

Herrn Wendlik (unteres Foto) zeigten sich beeindruckt von ihrem Besuch im Parlament. „Wir sind im Rahmen

einer Projektfahrt in Berlin und haben uns als Besuchsziel den Bundestag ausgewählt“, so die Jugendlichen. „Es

ist wirklich spannend einmal

live hinter die Kulissen des Poli-

tikbetriebs zu schauen, den man

sonst nur aus der Zeitung oder

aus dem Fernsehen kennt.“

Sichtlich interessiert stellten die

jungen Leute zahlreiche Fragen

an die Mitarbeiter meines Berli-

ner Büros. Für beide Gruppen

bildete der Besuch von Dachter-

rasse und Kuppel des Reichstags-

gebäudes bei herrlichem Som-

merwetter den Abschluss des

Besuchs im Bundestag.

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Die Verhandlungen mit Griechenland

Hintergrundinformationen

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Die Verhandlungen mit Griechenland

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Was wollen die Mitgliedstaaten der Eurozone?

Was will die griechische Regierung?

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