E-Bilanz - optimal vorbereitet mit DATEV1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Umfang,...

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E-Bilanz - optimal vorbereitet mit DATEV Stefan Rotmann

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  • E-Bilanz - optimal vorbereitet mit DATEV

    Stefan Rotmann

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick

    2. Handelsbilanz – Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz

    3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten

    4. Darstellung der Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

    5. Die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen

    6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung

    Inhalt

  • Inhalt

    1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick

    2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz

    3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten

    4. Darstellung der Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

    5. Die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen

    6. Zusammenfassung, Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick

    Kanzlei

    Bilanz zum

    Finanzamt

    Bilanz zum

    Bisheriger Übertragungsweg der Jahresabschlüsse zur Finanzverwaltung

  • Rechtsgrundlage: Steuerbürokratieabbaugesetzvom 20.12.2008 (BGBl. I 2008, S. 2850)

    Ø Ziele

    ØBei der Steuererhebung…

    ØBürokratische Lasten abbauen

    ØVerfahren erleichtern

    ØNebenbedingung: Staatliche Einnahmen dauerhaft und verlässlich sicherstellen

    Ø Lösungen

    ØIm Besteuerungsverfahren elektronische Möglichkeiten stärker nutzen (und damit)…

    Øpapierbasierte Verfahrensabläufe ersetzen

    Ø Motto: „Elektronik statt Papier“

    Ø Aber: Effizienzsteigerung nicht ohne Standardisierung

  • Entwicklung zur „digitalen Finanzverwaltung“ I

    Ø Elektronische Voranmeldungen, z.B.

    ØKapitalertragsteueranmeldung (§ 45a Abs. 1 S. 1 EStG)

    ØUSt-Voranmeldung (verpflichtend elektr. seit 2005, § 18 Abs. 1 UStG)

    ØLSt-Voranmeldung (verpfl. elektr. seit 2005, § 41a Abs. 1 S. 2 EStG)

    Ø Elektronische Steuererklärungen, z.B.

    ØESt: verpflichtend bei Gewinneinkünften ab VZ 2011 (§ 25 Abs. 4 EStG)

    ØKSt: verpflichtend ab VZ 2011 (§ 31 Abs. 1a S. 1 KStG)

    ØGewSt: verpflichtend ab EZ 2011 (§ 14a S. 1 GewStG)

    ØUSt: verpflichtend ab Besteuerungszeiträumen, die nach dem 31.12.2010 enden (§ 18 Abs. 3 UStG i.V.m. § 27 Abs. 17 UStG)

    ØAnlage EÜR verpflichtend ab VZ 2011 (§ 60 Abs. 4 EStDV)

    Ø Weitere elektronische Übermittlungspflichten, z.B.

    ØElektronische Spendenbescheinigung (§ 50 Abs. 1a EStDV)

    ØElektronische Lohnsteuerkarte (ELSTAM, § 39e EStG)

  • Entwicklung zur „digitalen Finanzverwaltung“ II

    Ø Digitale Außenprüfung (GDPdU)

    ØRechtsquellen insb. §§ 146 Abs. 5, 147 Abs. 2, 5, 6, 200 Abs. 1 AO

    ØBMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 (IV D 2 - S 0316 - 136/01)

    Ø Risikomanagementsysteme

    ØRMS 2.0 bislang nur im Bereich der Überschusseinkünfte, im Wesentlichen bei Arbeitnehmerveranlagung (700 – 1000 Regeln)

    ØTests mit Daten aus der Anlage EÜR, aber bislang noch keine systematische Verarbeitung von Bilanz- und GuV-Daten

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickNeuer, elektronischer Ablauf der Bilanzübermittlung

    Kanzlei

    Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens(Steuerbürokratieabbaugesetz/SteuBAG) vom 20. Dezember 2008

    Motto: Elektronik statt Papier

    Bilanzelektronisch

    Basis: Daten-Standard XBRL

    Bilanz

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickUmfang, Betroffenheit, Fristen

    § 5b EStG

    Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

    (1) Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...]

    Gewinneinkunfts-arten

    Inhaltsbestimmung E-Bilanz

    elektronische Einreichung

    Keine Portallösung zur manuellen Erfassung

  • Was muss elektronisch gemeldet werden? Verpflichtend Freiwillig

    Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung handelsrechtlich mit Überleitungsrechnung der Wertansätze aus der Handelsbilanz zur Steuerbilanz (Umgliederungen und Umbewertungen) oder Steuerbilanz mit GuVErgebnisverwendung von Kapitalgesellschaften

    ü

    Kapitalkontenentwicklungen und Ergebnisverwendungen von Personenhandelsgesellschaften (KKE für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen)

    ü

    Steuerliche Gewinnermittlung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ü

    Kapitalflussrechnung, Anlagenspiegel, Eigenkapitalspiegel ü

    Anhang, Lagebericht, Haftungsverhältnisse, Berichte des Aufsichtsrats, Beschlüsse und Erklärungen ü

    Verschiedene Stammdaten zum Unternehmen und den Gesellschaftern ü

    1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickUmfang, Betroffenheit, Fristen

  • Auch die anlässlich einer

    n Eröffnungsbilanz

    n Betriebsveräußerung,

    n Betriebsaufgabe,

    n Änderung der Gewinnermittlungsart oder in

    n Umwandlungsfällen

    aufzustellende Bilanz ist durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

    Zwischenbilanzen, die auf den Zeitpunkt eines Gesellschafterwechsels aufgestellt werden, sind als Sonderform einer Schlussbilanz ebenso wie

    Liquidationsbilanzen nach § 11 KStG durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

    1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickUmfang, Betroffenheit, Fristen

    Quelle: BMF-Schreiben vom 28.09.2011

    HinweisHinweis

  • Wer muss spätestens wann elektronisch übertragen? 2014 2016

    Alle bilanzierenden Unternehmen ohne GrößenklassenunterschiedeAnalog der Fristen für die Steuererklärung; erstmals verpflichtend für Jahresabschlüsse deren Wirtschaftsjahre in 2012 beginnen, die also in 2013 zu melden sind.

    Es erfolgt noch keine Beanstandung durch die Finanzverwaltung, wenn in 2013 noch eine Übertragung auf Papier erfolgt, also faktisch müssen 2013er Abschlüsse ab 2014 übertragen werden.

    ü

    Sonder- u. Ergänzungsbilanzen, Kapitalkontenentwicklungen für Personenhandelsgesellschaften ü

    Ausländische Betriebsstätten von inländischen Unternehmen in 2015er Abschlüssen ab 2016 sofern getrennt darstellbar ü

    Ausländische Unternehmen mit inländischen Betriebsstätten,2015er Abschlüsse ab 2016 ü

    Steuerbegünstigte Körperschaften, die für ihren wirtschaftlichen Betrieb bilanzieren, 2015er Abschlüsse ab 2016 ü

    Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art, 2015er Abschlüsse ab 2016 ü

    1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickUmfang, Betroffenheit, Fristen

    Quelle: BMF-Schreiben vom 28.09.2011

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickXBRL-Taxonomie

    Wie wird übertragen?

    Elektronisch auf Basis von XBRL; technisch analog den Meldungen an den E-Bundesanzeiger.

    XBRL = eXtensible Business Reporting Language

    Technologie zum elektronischen Austausch und zum Web-Reporting von Finanzinformationen wie z. B. Bilanz- und GuV-Daten von Abschlüssen/Zwischenabschlüssen, weiteren Abschlussdaten und Elementen von Geschäftsberichten (Anhang, Lagebericht, Testat, etc.)

    XBRL definiert einen offenen Standard und ist kein Produkt.

    DefinitionDefinition

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickXBRL-Taxonomie

    PDF-, Word-, HTML-, etc. -Dokumente sind „optisch ansprechend“, aber „dumm“, weil ausihnen die Zahlen und ihre Bedeutung nicht automatisch extrahiert werden können.

    XBRL strukturiert und standardisiert Finanzinformationen.

    31.12.2010 31.12.2009

    20934300

    40106800

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickXBRL-Taxonomie

    Taxonomie =

    Die Komplette Abbildung aller Informationselemente für einen eReporting-Standard

    („Meta-Postenplan“, beispielsweise für HGB oder IFRS)

    DefinitionDefinition

    E-Bilanz-Taxonomie =

    Gliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach § 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes („E-Bilanz“)

    DefinitionDefinition

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickXBRL-Taxonomie

    Kerntaxonomie E-Bilanz = Definition der zu übermittelnden Felder branchenneutral, unterteilt nach

    einem so genannten Stammdatenmodul und einem GAAP-Modul (Bilanz, GuV, …).

    Spezialtaxonomien ersetzen die Kerntaxonomie= vorgesehen für Banken und Versicherungen

    Ergänzungstaxonomien ergänzen die Kerntaxonomie = vorgesehen für Wohnungswirtschaft, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen,

    Land- u. Forstwirtschaft u. v. m.

    DefinitionDefinition

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickAufbau Taxonomie

    § Grundstruktur eines E-Bilanz-Datensatzes/der SteuBAG-Taxonomie

    GCD-Modul

    Stammdaten-Modul

    GAAP-Modul

    Jahresabschluss Modul

    § Bilanz§ Haftungsverhältnisse§ GuV (GKV/UKV)§ Ergebnisverwendungsrechnung§ KKE§ stl. Gewinnermittlung (für EU/PersGes)§ EK-Spiegel§ Kapitalflussrechnung§ Anhang§ Anlagespiegel§ div. Felder zur Aufnahme von Informationen

    § stl. Modifikationen (insbes. Umgliederungsr.)§ Lagebericht§ Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, …m

    öglic

    heBer

    icht

    sbes

    tand

    teile

    verpflichtende Berichtsbestandteile

    § Erstellungsdatum§ Art des Berichts§ Berichtsbestandteile§ Bilanzart§ Bilanzierungsstandard§ GuV Format§ Name des Unternehmens§ Rechtsform§ Unternehmenskennnummern§ Gesellschafter§ …

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie

    Finanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen:

    n Mussfelder

    n Mussfelder, Kontennachweis erwünscht

    n Summenmussfelder

    n Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

    Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. „Auffangpositionen“ erfolgen.

    Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine „Steuerbilanz“, das deutlich detaillierter ist als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitalgesellschaften.

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie

    Finanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen:

    n Mussfelder

    n Mussfelder, Kontennachweis erwünscht

    n Summenmussfelder

    n Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

    Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. „Auffangpositionen“ erfolgen.

    Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine „Steuerbilanz“, das deutlich detaillierter ist als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitalgesellschaften.

    Die Qualität der E-Bilanz liegt in der FIBU!

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie

    Finanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen:

    n Mussfelder

    n Mussfelder, Kontennachweis erwünscht

    n Summenmussfelder

    n Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

    Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. „Auffangpositionen“ erfolgen.

    Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine „Steuerbilanz“, das deutlich detaillierter ist als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitalgesellschaften.

    Neue Konten im SKR 2012!

  • § 5b EStG

    Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

    (1) Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...]

    Taxonomie

    1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Taxonomie und § 5b EStG

    § 51 Abs. 4 EStG

    Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, […]

    1b) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach § 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen; …

    Mussfelder

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011

    Mussfeld

    Die in den Taxonomien als „Mussfeld“ gekennzeichneten Positionen sind zwingend zu befüllen (Mindestumfang). Bei Summen-Mussfeldern gilt dies auch für die darunter liegenden Ebenen. Es wird elektronisch geprüft, ob formal alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position ohne Wert (technisch: NIL-Wert) zu übermitteln.

    n Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011

    Ergänzende Erläuterung zu „Mussfeld“ lt. FAQ-Katalog der Finanzverwaltung

    Ein Wert ist grundsätzlich aus der Buchführung ableitbar, wenn er sich aus den Buchführungsunterlagen im Sinne des § 140 AO ergibt. Die Ableitbarkeit erfasst die Buchführung als Ganzes. Die Ableitung kann demnach aus dem Hauptbuch oder aus den Nebenbüchern, z.B. aus dem Beteiligungs-verzeichnis, oder z. B. durch eine maschinelle Auswertung von Buchungs-schlüsseln erfolgen. In der Einführungszeit der E-Bilanz wird es ausreichen, die Ableitung der Werte aus dem Haupt-buch, d. h. die Werte wie sie sich aus den im Unternehmen geführten Kontensalden des Hauptbuches ermitteln lassen, vorzunehmen. Dabei ist auf das ordnungsmäßige individuelle Buchungsverhalten des jeweiligen Unternehmens abzustellen

    n Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011

    UmlaufvermögenVorräte

    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände…

    Wertpapiere des UmlaufvermögensAnteile an verbundenen Unternehmen (UV)

    Anteile an herrschender oder an mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft

    Anteile an Tochterunternehmen

    sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des UVAktien

    Optionsscheine

    Genussscheine

    Investmentzertifikate

    Obligationen

    Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten …

    n Beispiel für „Mussfeld“

    jeweils „Mussfeld“

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011

    n Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen

    Mussfeld, Kontennachweis erwünscht

    Für die als „Mussfeld, Kontennachweis erwünscht“ gekennzeichneten Positionen gelten die Ausführungen zum Mussfeld in gleicher Weise. Der Auszug aus der Summen-/Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format kann vom Steuerpflichtigen mitgeliefert werden (Angaben: Kontonummer, Kontobezeichnung, Saldo zum Stichtag). Darüber hinaus ist ein freiwilliger Kontennachweis auch für jedwede andere Taxonomieposition durch Datenfernübertragung (Angabe der Kontonummer, Kontenbezeichnung sowie des Saldos zum Stichtag im Datensatz) möglich.

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011

    n Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen

    Rechnerisch notwendige Positionen/Summenmussfelder

    Da die übermittelten Datensätze auch im Übrigen den im Datenschema hinterlegten Rechenregeln genügen müssen, werden Positionen, die auf der gleichen Ebene wie rechnerisch verknüpfte Mussfelder stehen, als „Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden“ gekennzeichnet. Diese Positionen sind dann zwingend mit Werten zu übermitteln, wenn ohne diese Übermittlung die Summe der Positionen auf der gleichen Ebene nicht dem Wert der Oberposition entspricht, mit denen diese Positionen rechnerisch verknüpft sind. Oberpositionen, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen, sind als Summenmussfelder gekennzeichnet. Werden z. B. im Datenschema rechnerisch in eine Oberposition verknüpfte Positionen übermittelt, so ist auch die zugehörige Oberposition mit zu übermitteln.

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011

    UmlaufvermögenVorräte

    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände…

    Wertpapiere des UmlaufvermögensAnteile an verbundenen Unternehmen (UV)

    Anteile an herrschender oder an mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft

    Anteile an Tochterunternehmen

    sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des UVAktien

    OptionsscheineGenussscheine

    InvestmentzertifikateObligationen

    Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten …

    n Beispiel für „Mussfeld“ und „Summenmussfeld“

    jeweils „Mussfeld“

    d. h. Oberposition, die über rechnerisch verknüpften

    Mussfeldern stehtè „Summenmussfeld“

    hinterlegte Rechenregel:Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen)

    + sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des Umlaufvermögens = Wertpapiere des Umlaufvermögens

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011

    UmlaufvermögenVorräte

    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände…

    Wertpapiere des Umlaufvermögens…

    Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei …SchecksKasseBundesbankguthabenGuthaben bei Kreditinstituten

    n Beispiel für „Rechnerisch notwendige Positionen“

    „Mussfeld, Kontennachweis

    erwünscht“

    „Summenmussfeld“hinterlegte Rechenregel:Schecks

    + Kasse+ Bundesbankguthaben+ Guthaben bei Kreditinstituten .

    = Kassenbestand, Bundesbank...

    „Rechnerisch notwendig, soweit

    vorhanden“

    d. h. diese Positionen sind zwingend mit Werten zu

    übermitteln, damit die Summe der Positionen auf dieser Ebene dem Wert der Oberposition (hier „Kassenbestand …“) entspricht.

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011

    n Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen

    Auffangpositionen

    Um Eingriffe in das Buchungsverhalten zu vermeiden, aber dennoch einen möglichst hohen Grad an Standardisierung zu erreichen, sind im Daten-schema der Taxonomie Auffangpositionen eingefügt (erkennbar durch die Formulierungen im beschreibenden Text „nicht zuordenbar“ in der Positions-bezeichnung). Ein Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchführung ableiten kann, kann zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ die Auffangpositionen nutzen.

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011

    n Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen

    Ergänzende Erläuterung zu „Auffangposition“ lt. FAQ-Katalog der Finanzverwaltung

    Wenn eine in der Taxonomie vorgegebene Differenzierung durch Mussfelder in den Buchungskonten abgebildet wird, besteht kein Wahlrecht zwischen der Nutzung der Auffangposition und der als „Mussfeld“ oder „Mussfeld, Konten-nachweis erwünscht“ gekennzeichneten Position. Damit gehen ein Mussfeld bzw. die Mussfelder einer Auffangposition vor. Soweit sich ein Mussfeld mind. mit Werten aus den Kontensalden (Summen-und Saldenliste) des Hauptbuches mit Werten füllen lässt (s. o.).

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Auffangposten als Rettung?

    n Zumindest in den ersten Jahren kann bei der E-Bilanz die nahezu identische Gliederung der Handelsbilanz erreicht werden, sofern alle Auffangposten genutzt werden

    n Zu bedenken hierbei ist:

    • Auffangposten bleiben ca. 5-6 Jahre bestehen• Nutzung von Auffangposten in erweitertem Umfang kann das

    Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung erhöhen

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BuchungsverhaltenUmsatzerlöse differenziert nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Härtefallregelung

    n Aus dem Anwendungsschreiben:

    Hinsichtlich der allgemeinen Härtefallregelung gemäß § 5b Absatz 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 150 Absatz 8 AO wird auf die Rn. 3 des BMF-Schreibens vom 19. Januar 2010 - IV C 6 - S 2133-b/0 - BStBl I, S. 47) hingewiesen.

    n § 5b Absatz 2 Satz 2 EStG1Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. 2§ 150 Absatz 8 der Abgabenordnung gilt entsprechend.

  • 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Härtefallregelung

    § 150 Absatz 8:

    n Ordnen die Steuergesetze an, dass die Finanzbehörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung der Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten kann, ist einem solchen Antrag zu entsprechen, wenn eine Erklärungsabgabe nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.

    n Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenfernübertragung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.

  • Inhalt

    1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick

    2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz

    3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten

    4. Darstellung der Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

    5. Die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen

    6. Zusammenfassung, Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung

  • 2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz

    Das Thema e-Bilanz trifft alle, die gemäß Steuerrecht bilanzieren. Unabhängig von Größenklassen ist die Steuerbilanz nach den neuen Grundsätzen zu erstellen.

    Adressat ist die Finanzverwaltung, nicht die Öffentlichkeit.

    Die Erstellung einer Handelsbilanz ist nur für die Kaufleute zwingend.

    Die Offenlegung der Handelsbilanz dient der Information interessierter Dritter.

  • 2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz

    EHUG-Offenlegung E-Bilanz

    handelsrechtlicher Jahresabschluss

    UmfangDetaillierte Taxonomie für handels- o. steuerrechtl. Abschluss

    Öffentlichkeit;Interessierte Dritte

    Adressat der Offenlegung Finanzverwaltung

    Ja!größenabh. Zugeständnisse Nein!

    Kapitalgesellschaften;KapCo-Gesellschaften; …

    Betroffene alle Bilanzierenden, alle Rechtsformen

    XBRL (= kostengünstigste Formatalternative) oder pdf…

    elektr. Offenlegung auf Basis von …

    XBRL

    Handelsrecht: § 325 HGBRechtlicheGrundlage Steuerrecht: § 5b EStG

    vgl. §§ 266, 275 HGBinhaltliche Anforderungen§ 5EStG, amtlich vorgegebener Datensatz

  • 2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz

    Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine „Steuerbilanz“, das deutlich detaillierter ist als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitalgesellschaften.

    HGB-Schema S50XX

    E-Bilanz-ZOT

  • 2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz

    Quelle:Herzig/Briesemeister/Schäperclaus,in: Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr. 5

    Anzahl der möglichen Positionen in der Bilanz

  • 2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz

    Quelle:Herzig/Briesemeister/Schäperclaus,in: Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr. 5

    Anzahl der möglichen Positionen in der G&V

  • Inhalt

    1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick

    2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz

    3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten

    4. Darstellung der Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

    5. Die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen

    6. Zusammenfassung, Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenUmsatzerlöse differenziert nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten

    Ausschnitt aus der Taxonomie Umsatzerlöse getrennt nach USt-Sachverhalt

    BeispielBeispiel

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenUmsatzerlöse nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten

    Schema der Konten-zuordnung in der

    E-Bilanz-Taxonomie

    Auffangposition

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenUmsatzerlöse nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten

  • Ausschnitt aus der Taxonomie Materialaufwand (GKV)

    3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenMaterialaufwand - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Wareneinkauf

    BeispielBeispiel

  • Die Taxonomie sieht keinen Auffangpositionfür eine fehlende Trennung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und bezogenen Waren vor.

    3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenMaterialaufwand - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Wareneinkauf

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenMaterialaufwand - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Wareneinkauf

    Die Musterholz GmbH betreibt eine Schreinerei, Möbeleinzelhandel und Innenausbau. Sie kauft beim Großhändler G diverse Kleinmöbel für 1.000,00 EUR netto und Spanplatten zum gleichen Betrag. Diese werden in Höhe von 2.380,00 EUR brutto mit der Rechnungsnummer 344 zum 01.04.2012 in Rechnung gestellt.

    BeispielBeispiel

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenZusammenfassung: Folgen für die Finanzverwaltung

    n Signifikante Reduktion des Erfassungsaufwands

    n Verprobung mit Steuererklärung, elektronische Plausibilitätsprüfung

    n Auswahl prüfungswürdiger Fälle durch intelligentes Risikomanagementsystem, z.B. Durchführung von:

    § Zeitreihenanalysen, Bilanzstrukturanalysen, ggf. Ziffernanalyse

    § Branchenvergleiche, Bildung von Peer-Groups

    n Beschleunigung im Besteuerungsverfahren und ggf. Betriebsprüfung

    n Verbesserung Steuerschätzung bei Rechtsänderungen

    n Organisatorische Anpassungen, z.B. Neuausrichtung des Verhältnisses zwischen Veranlagung und Betriebsprüfung

    n Gewährleistung Datensicherheit

  • Ausschnitt aus der Taxonomie, Eigenverbrauch und Personalaufwand (GKV)

    BeispielBeispiel

    3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs

  • Schema der Konten-zuordnung in der

    E-Bilanz-Taxonomie

    3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs

    Lohn Buchungsbeleg anpassen?

    Lohn Buchungsbeleg anpassen?

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs

  • Taxonomie-Position…

    LöhnefürMinijobs

    Mussfeld

    Pflichtfeld-Status

    Auswirkung auf Buchungsverhalten

    Wurden Löhne anMinijobberaufgewendet?

    nein

    ja

    differenziert auf:Konto 6035 SKR04bzw. 4195 SKR03Löhne Minijobsgebucht?

    ja

    nein

    Posten wird mit Wert gefüllt

    gebucht auf (z. B.)Konto 6010 SKR04Konto 4110 SKR03

    (Löhne)

    Auffang-positiongenutzt?

    nein„Wert landet inLöhne,PositionMinijobber mit„NIL“

    automatischer Eintrag von „NIL“(Not In List)

    Löhne für Minijobs werden auf Löhne also ein anderes Konto gebucht und somit auf einanderes Mussfeld zugeordnet.

    BeispielBeispiel

    3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Sachanlagen

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Sachanlagen

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Sachanlagen

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Beteiligungen

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Beteiligungen

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Beteiligungen

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Beteiligungen in der GuV

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Beteiligungen in der GuV

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Beteiligungen in der GuV

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand

    Der Lebensmittelgroßhändler Thomas Tüchtig hat eine Angestellte.Karina Klein arbeitet aushilfsweise an der Kasse. Durch den Minijobverdient sie 400 Euro brutto (=netto).Pauschale Arbeitgeber-Abgaben betragen 30% 120,00

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand

    Ein Umstellungsbedarf ergibt sich nur bei der Lohnbuchung des Minijobs von Frau Klein, da für diesen Aufwand nun ein separates Mussfeld in der Taxonomie bereitsteht.

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten Buchungsverhalten ändern, wo?

    Zum Beispiel bei:

    n Sachanlagen

    n Rücklage für Ersatzbeschaffung

    n Beteiligungen in der Bilanzn Beteiligungen in der G&V

    n Vorräte, Wareneinsatzn Sonstige Vermögensgegenstände

    n Umsatzerlösen Personalaufwand

    n Privatbereich

    n etc.

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten Welche Strategie wählen?

    Zum Beispiel Maximalstrategie

    n Ziel: Höchstes „Compliance-Level“

    n Maßnahmen:

    n Taxonomie gerecht buchen – keine Nutzung der Auffangpostenn Füllen aller Felder der Taxonomie, nicht nur der Pflichtfelder

    n Freiwillige Übermittlung von Kontennachweisenn Freiwillige Übermittlung des Anlagespiegels

    n Freiwillige Übermittlung weiterer Berichtsbestandteilen Überleitung auf oder originäre steuerliche GuV

    n Vorteile: Weniger Rückfragen durch FV, ggf. geringere Prüfungsdichte

    n Nachteil: Hoher Umstellungs- und Pflegeaufwand, hohes Maß an Transparenz ggü. FV ggf. Offenlegung von Betriebsgeheimnissen

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten

    Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR03/SKR04 auf E-Bilanz-Taxonomie

    n Mit Hilfe dieser Schnellberechnung können Sie für jedes SKR03-/SKR04-Konto erkennen, welchem HGB-Posten und welchem E-Bilanz-Posten (lt. HGB-Taxonomie 5.0) ein Konto zugeordnet ist.

    n Darüber hinaus können Sie sich mit dieser Schnellberechnung die in der vorliegenden E-Bilanz-Taxonomie enthaltenen Pflichtfelder und die hierfür relevanten Konten anzeigen lassen. Das gilt auch für die in der aktuellen Taxonomie vorgesehenen Auffangpositionen. Das gewährt Ihnen einen Einblick in die Vorgaben zum Aufbau des E-Bilanz-Datensatzes und in dessen Mindestumfang.

    n Sie haben die Möglichkeit, sich die Taxonomiepositionen getrennt nach den Rechtsformen Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft und Einzelunternehmen anzeigen zu lassen.

    Microsoft Excel 97-2003-Arbeitsblatt

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten

    Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR03/SKR04 auf E-Bilanz-Taxonomie

    n Mit Hilfe der Suchfunktionen können Sie gezielt nach einzelnen Konten oder nach bestimmten Taxonomie-Positionen suchen. Das ersetzt ein im Einzelfall aufwändiges Suchen innerhalb der vorliegenden Taxonomie.

    Download unter www.datev.de/e-bilanz

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten

    Unterstützungstool für einen automatisierten Abgleich I-/S-Konten zur Erleichterung der Jahresübernahme

    n Hintergrund: zum Jahreswechsel werden wg. der E-Bilanz-Taxonomie >100 neue Konten als Standardkonten in SKR03/SKR04 eingeführt. Soweit eine Kontonummer, die für eines dieser Standardkonten verwendet worden ist, bereits durch ein individuelles Konto belegt ist, geht das vorgeschlagene Standardkonto „verloren“. Der Anwender hat mit diesem Tool die Möglich-keit, solche „Doppelbelegungen“ herauszuarbeiten und die betreffenden individuellen Konten entsprechend zu verschieben.

  • 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten Musterfall E-Bilanz

    Darstellung einer E-Bilanz

    n ohne bzw.n mit Nutzung der neuen Konten

  • Inhalt

    1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick

    2. Handelsbilanz - Offenlegung/ Steuerbilanz – E-Bilanz

    3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten

    4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

    5. Die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen

    6. Zusammenfassung, Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung

  • Finan

    zamt

    Übermittlung e-Bilanz für Unternehmen, die nicht dem HGB unterliegen und„nur“ einen steuerlichen Jahresabschluss erstellen.

    eBila

    nz

    XBRL-Datei

    ESt-

    /KSt-

    Dek

    lara

    tion

    Steuerbilanz

    GuV

    Kreis 1Steubil

    4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

  • Idealszenario Handels und Steuerbilanz: Übermittlung Steuerbilanz(zwei Bereiche in Kanzlei-Rechnungswesen)

    ErmittlungLatenteSteuern

    ESt-

    /KSt-

    Dek

    lara

    tion

    eBila

    nz

    XBRL-Datei

    Finan

    zamt

    4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

  • Finan

    zamt

    Übermittlung Handelsbilanz, GuV und Überleitungsrechnung(ein Bereich in Kanzlei-Rechnungswesen)

    eBila

    nz

    XBRL-Datei

    ESt-

    /KSt-

    Dek

    lara

    tion

    ErmittlungLatenteSteuern

    4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

  • Neue Anforderungen an die Überleitungsrechnung laut E-Bilanz

    vor E-Bilanz nach E-Bilanz

    A HaBil P

    JÜ 20

    S GuV H

    JÜ 20Drohverl.-RSt 5

    S GuV H

    JÜ 20

    A HaBil P

    JÜ 20

    Drohverl.-RSt 5

    handelsrechtl. JÜ 20+ Korrektur Droh-

    verlustrückstellung 5= Steuerbilanz-

    Gewinn 25

    Überleitungsrechnung § 60 EStDV

    ???

    Überleitungsrechnung laut Taxonomie

  • Neue Anforderungen an die Überleitungsrechnung laut E-Bilanz

    Diese Informationen verlangt die Taxonomie, um den Berichts-bestandteil „Steuerliche Modifikationen | Überleitungsrechnung“ in der E-Bilanz zu füllen:

  • Neue Anforderungen an die Überleitungsrechnung laut E-Bilanz

    nArt der Überleitung: Änderung WertansätzenName des Passivpostens (laut Taxonomie): Drohverl.RStnWertänderung aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr: 5nWertänderung aus Vorperioden: 0nName des GuV-Posten (laut Taxonomie) mit erfolgswirk-samen Abweichungen: sonstiger betriebl. Ertrag

    nWertänderung aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr: 5

    Überleitungsrechnung laut Taxonomie

    nach E-Bilanz

    S GuV H

    JÜ 20

    A HaBil P

    JÜ 20

    Drohverl.-RSt 5

    Informationsniveau eines Buchungssatzes

    „gebuchte“ Steuerbilanz eine Alternative?

  • Neue Anforderungen an die Überleitungsrechnung laut E-Bilanz

    künftige Überleitungsrechnung (Entwurf)

    Handelsbilanzwerte aus Kanzlei-Rechnungswesen pro

    1soweit Überleitungen (Umbewertungen/Umgliederungen) erforderlich sind: Bearbeiten eines Überleitungsdialogs

    2

    Erfassen von Überleitungen gemäß der Anforderungen der Taxonomie

    3

  • Neue Anforderungen an die Überleitungsrechnung laut E-Bilanz

    künftige Überleitungsrechnung (Entwurf)

    „Kontennachweisnach Überleitung“

    „Erfassungsliste“ = Dokumentation vorgenommener Überleitungen

  • Szenarien FIBUAbschluss

    E-Bilanz Steuern

    Handels-bilanz

    Steuer-bilanz

    Szenario A:Erstellung mitDATEV-Anwendungen

    Szenario B:FinanzbuchführungüberFremdsoftware

    Szenario C:

    Finanzbuch-führung undJahresabschlussüber eineFremdsoftware

    4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

  • 4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

  • Exkurs: Konten überleiten in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro Die Konten des SKR03 oder SKR04 sind auf die E-Bilanz-Taxonomie zugeordnet. Diese Zuordnungen werden laufend gepflegt. Somit muss lediglich eine Kontenüberleitung von den Konten des „Fremdkontenplans“ erfolgen.

    Quellkonten markierenvon/bis

    1

    DATEV-Konto suchen2

    Konten zuordnen3

    4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

  • Es ist möglichst zu vermeiden im Kontenplan des Unternehmens Sachverhalte auf einem Konto zu verdichten, die nach der E-Bilanz-Taxonomie einzeln dargestellt werden müssen. In der Praxis kann eine Aufteilung der Werte unter Umständen sachlich nicht mehr möglich sein. Technisch könnte dies durch Umbuchungen in Kanzlei-Rechnungswesen erfolgen.

    0815 xyz0816 xyz0817 xyz

    4711 xyz

    n : 1

    0815 xyz4711 xyz4712 xyz4713 xyz

    1 : n

    Praxis-Tipp KontenüberleitungPraxis-Tipp Kontenüberleitung

    4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

  • Software zur Übertragung von XBRL-DatensätzenValidierung nach ERiCVorschau, Transferticket

    WaWi

    Lohn

    WaWiFaktura

    FIBUAbschluss

    Anlag

    ÜberleitungHB/SB Sonder-

    Erg.bilanzErgebnis-

    verwendung

    Steuerl. Gewinnerm.

    Anforderungen an die Software-Systeme in den mittelständischen Unternehmen ohne DATEV-Software

    4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

  • Inhalt

    1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick

    2. Handelsbilanz - Offenlegung/ Steuerbilanz – E-Bilanz

    3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten

    4. Darstellung der Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

    5. Die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen

    6. Zusammenfassung, Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung

  • 5. Die technische Umsetzung in den DATEV-AnwendungenDemo Assistent Pilotstand

    Kanzlei

    Bilanz

    elektronisch

    Basis: Daten-Standard XBRL

    Bilanz

  • 5. Die technische Umsetzung in den DATEV-AnwendungenE-Bilanz-Assistent

  • 5. Die technische Umsetzung in den DATEV-AnwendungenE-Bilanz-Assistent

  • 5. Die technische Umsetzung in den DATEV-AnwendungenE-Bilanz-Assistent

  • 5. Die technische Umsetzung in den DATEV-AnwendungenE-Bilanz-Assistent

  • Inhalt

    1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick

    2. Handelsbilanz - Offenlegung/ Steuerbilanz – E-Bilanz

    3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten

    4. Darstellung der Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater

    5. Beispiel für die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen

    6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung

  • 6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung - Kernbotschaften

    n Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Die E-Bilanz kommt!

    n Die SKR03/04 enthalten die neuen Konten der E-Bilanz.

    n Nutzen Sie das Wirtschaftsjahr 2012, um E-Bilanz-konform zu buchen.

    n Nutzen Sie das DATEV-System, mit seinen Standards werden Sie mit geringem Aufwand E-Bilanzen übertragen können.

  • n Für die Aufbereitung und Übermittlung der Taxonomie-Bestandteile Sonder-, Ergänzungsbilanzen und Kapitalkontenentwicklungen wird DATEV rechtzeitig eine komfortable und (rechts-)sichere Softwarelösung anbieten!

    n Buchungsanweisungen, -verhalten anpassen

    6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung - Kernbotschaften

  • 6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-UnterstützungBeratungsbedarf für selbstbuchende Unternehmen

    n Je größer das Unternehmen ist, desto eher besteht Handlungsbedarf im Hinblick auf vorbereitende Maßnahmen.

    n Unser Dienstleistungsangebots „Analyse E-Bilanz-Betroffenheit im Unternehmen“:

    • Analyse und Anpassung der Kontenpläne im Hinblick auf die Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomien.

    • Analyse der betroffenen IT-Systeme außerhalb der Finanzbuchführung und Feststellung von Anpassungsbedarfen.

    • Entwicklung einer Lösungsstrategie und eines Zeitplans mit dem Unternehmen.

  • Checkliste Projekt E-Bilanz im Unternehmen Wer?

    Festlegung der Strategie wie mit den Anforderungen der Taxonomie umgegangen wird. Konform, Füllung der Taxonomie wie gefordert, Konservativ, wenig Aufwand für die Bestückung der Taxonomie-positionen, weitgehende Nutzung von Auffangpositionen.

    Unternehmenmit StB/WP

    Abgleich der Unternehmensstammdaten und Kontenpläne mit den für das Unternehmen relevanten Taxonomien im Hinblick auf Fragen wie z. B.:• Müssen neue Konten eingeführt werden?

    • Können Umsatzerlöse und Wareneinkaufskonten nach USt-Tatbeständen ausgewertet werden?

    Internes RW mit StB/WP

    Entscheidung ob Steuerbilanzen mit dem Buchführungssystem erstellt werden (Mehraufwand mit Excel-Überleitungsrechnung, da Normierung durch die Taxonomie).Kann die Anlagenbuchführung handels- und steuerrechtlich Werte verwalten?Welche Abweichungen handels-, steuerrechtlich kann es unterjährig laufend im Buchungsstoff geben?

    Internes RW mit StB/WP

    6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung - Checkliste E-Bilanz

  • Checkliste Projekt E-Bilanz im Unternehmen Wer?

    Wo wirken neue Konten in bestehende IT-Systeme?• Auftragswesen, PPS, WaWi, Kassensysteme,• FIBU-System (mit Jahresabschluss),• Anlagenbuchführung,• Lohnabrechnung (Personalwirtschaft), • Kostenrechnung,• Controlling-Systeme, Management-Informations-Systeme.

    Internes RW, IT mit StB/WP

    Befragung der Software-Lieferanten und Dienstleister im Hinblick auf die Erfüllung der E-Bilanz-Anforderungen, wie

    • Datenanbindung an Quellsysteme, Buchführung, Steuern, Excel,• Plausibilisierung, Validierung, Vorschau, Übertragung

    (keine Portalerfassung möglich, also Integration in oder Anbindung an bestehende Systeme notwendig).

    Internes RW, IT

    Festlegung, mit welchem System, wer• Sonderbilanzen, Kapitalkontenentwicklungen,• steuerliche Gewinnermittlungen, • Ergebnisverwendungsrechnungen, • Überleitungsrechnungen von Handels- zu Steuerbilanzen

    überträgt.

    Unternehmen mit StB/WP

    6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung - Checkliste E-Bilanz

  • 6. Zusammenfassung, Sammlung BeratungsbedarfeAuswirkung und Folgen auf den Unternehmer:

    n Anlass zur Analyse und ggf. Optimierung der handelsrechtlichen Buchführung und Bilanzierung und steuerlichen Gewinnermittlung

    n Folge: Beratungsnotwendigkeit während der Umstellungsphase

    n Inhaltlich (z. B. Anpassung des Buchungsverhaltens)

    n Technisch (z. B. Anpassung IT-Systeme)

    n Möglich: Interessenausgleich zw. Bürokratieabbau bei Finanzverwaltung und Verpflichtungsaufbau bei Unternehmen, z. B. durch

    n Zeitnahe Betriebsprüfung

    n Anpassung der Betriebsprüfungsintensität

    n Reduktion von Vorbehaltsveranlagungen

    n Elektronische Rückübermittlung des Veranlagungsergebnisses einschl. detaillierter Offenlegung möglicher Abweichungen