KULAP 2007 - Maßnahme L3 - Blühflächen, Blühstreifen und ... · 4 5 Blühß ächen, Blüh- und...

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KULAP 2007 KULAP 2007 Manahme L3 Manahme L3 Blühchen, Blühstreifen Blühchen, Blühstreifen und Schonstreifen und Schonstreifen auf dem Ackerland auf dem Ackerland Hier investieren Europa, die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Thüringen in die lndlichen Gebiete. Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

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KULAP 2007KULAP 2007

Maßnahme L3Maßnahme L3

Blühß ächen, Blühstreifen Blühß ächen, Blühstreifen und Schonstreifen und Schonstreifen auf dem Ackerland auf dem Ackerland

Hier investieren Europa, die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.

Thüringer Landesanstaltfür Landwirtschaft

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KULAP 2007Maßnahme L3

Blühß ächen, Blühstreifen Blühß ächen, Blühstreifen und Schonstreifen und Schonstreifen auf dem Ackerlandauf dem Ackerland

Impressum

Herausgeber: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Naumburger Straße 98 07743 Jena

Telefon: 03641 683-0 Telefax: 03641 683-390 Mail: [email protected]

Autoren: Maik Schwabe PD Dr. Hans Hochberg Gesamtbearbeitung: Corinna Graf

Dezember 2008

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Blühß ächen, Blüh- und Schonstreifen bieten ein vielfältiges Lebensraumangebot, insbe-sondere Nahrungs-, Brut- und Deckungsräu-me für zahlreiche heimische Tierarten. Im Jahresverlauf wechselnde farbenfrohe Äcker und strukturreiche Pß anzenbestände berei-chern die Kulturlandschaft, fördern Vielfalt und Biotopverbund in der Agrarlandschaft und tragen zum Erhalt der Bodenfruchtbar-keit bei. Entlang von Uferrändern verbessern sie zusätzlich den Erosionsschutz sowie die Pufferwirkung gegenüber möglichem Stoffeintrag ins Gewässer. Ackerrandstrei-fen haben sich als besonders wirkungsvoll erwiesen beim Erhalt bedeutsamer Acker-wildkrautbestände, darunter seltene und gefährdete Arten.

Bereits seit 1993 fördert der Freistaat Thüringen die Anlage von Brachen und Zwi-schenstrukturen sowie seit 2004 die aktive Begrünung von Blühß ächen und Blühstrei-fen auf Ackerland im Rahmen des Programms zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspß ege in Thüringen (KULAP). Die Programmbewertung für die zurückliegende Förderpe-riode stellt den besonderen Wert von Blühß ächen, Blüh- und Ackerrandstreifen für Natur und Landschaft sowie eine kontinuierliche Flächenzunahme fest. Auch künftig gilt es, vorhandene Potenziale zu nutzen.

Mit der vorliegenden Broschüre sollen Unternehmen und Verwaltung bei der Schaf-fung von Blühß ächen, Blühstreifen und Schonstreifen sowie der Beantragung der KULAP 2007 - Maßnahme L3 unterstützt werden.

L31 Anlage von Blühß ächen und Blühstreifen auf Ackerland - Maßnahmebeschreibung .................................................................... 6

L32 Anlage und extensive Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen - Maßnahmebeschreibung ................................................................. 10

L33 Anlage von Uferrandstreifen - Maßnahmebeschreibung .................12

Allgemeine Hinweise zur Beantragung der L3-Maßnahmen ....................14

Hinweise und Empfehlungen zur Aussaat und Pß ege vonBlühß ächen und -streifen (L31, L33) ........................................................... 15

Vorwort Inhalt

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Peter RitschelPräsident der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

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Anlage von Blühß ächen und Blühstreifen auf Ackerland - Maßnahmebeschreibung

Gefördert werden Blühstreifen im Feld oder am Feldrand mit einer Breite von mindestens 6 m und höchstens 24 m.

Es besteht die Möglichkeit Blüh-ß ächen und Blühstreifen innerhalb des gesamten Verpß ichtungszeit-raumes auszutauschen, d.h. die Lage der Einzelß äche kann wech-seln, wenn der Gesamtumfang beibehalten wird.

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L31L31

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Bei Blühß ächen und Blühstreifen handelt es sich um Ackerß ächen, die freiwillig aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen und mit blütenreichen Pß anzenbe-ständen begrünt werden. Es dürfen auf diesen Flächen keine Pß anzenschutz- und Düngemittel ausgebracht werden.

Blühß ächen und Blühstreifen bereichern insbesondere als Nahrungs-, Brut- und De-ckungsräume das Lebensraumangebot für die heimische Wildß ora und -fauna und die Honigbiene. Vorliegende Untersuchungsergebnisse bestätigen eine vergleichs-weise hohe Bedeutung dieser Flächen für Laufkäfer und Vögel. So wurden in der ver-gangenen Förderperiode auf Blühß ächen und Blühstreifen bei den Laufkäfern mehr Arten und Individuen festgestellt als auf umgebenden Ackerß ächen. Ebenso waren die Brutdichten von Feldlerche und Wachtel erhöht. Diese Flächen bieten zudem der heimischen Wildkrautß ora Entwicklungschancen und bereichern die Vielfalt Thürin-ger Agrarlandschaften.

Zur Vermeidung von Störungen beschränkt sich die Flächenbearbeitung auf Bestell-maßnahmen und auf eine ggf. erforderliche mechanische Unkrautbekämpfung. Da-bei ist ein Mulchen der Fläche im Rahmen der Unkrautbekämpfung nicht zulässig, um im gesamten Jahresverlauf günstige Deckungs- und Nahrungsbedingungen für zahlreiche Arten zu schaffen. Der Aufwuchs darf nicht genutzt werden.

Höhe der Beihilfe *)

mit jährlicher Ansaat 540 �/ha

mit einmaliger Ansaat 372 �/ha *) Werte in Überarbeitung

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Zur Etablierung blütenreicher Pß anzenbestände ist die Aussaat spezieller, standort-angepasster Thüringer Blühmischungen vorgeschrieben. Die Ansaat kann entweder einmalig oder jährlich erfolgen.

Die Thüringer Mischungsempfehlungen sind auf die Erfüllung der Ziele an die Le-bensraumgestaltung ausgerichtet. Sie genügen den Anforderungen des Saatgut-handels, gewährleisten eine sichere Anwendung im Agrarunternehmen und die enthaltenen Kulturpß anzenarten besitzen aus heutiger Sicht kein bedenkliches Aus-wilderungsrisiko.

Thüringer Blühmischungen - einjährig

Buchweizen(Fagopyrum esculentum)

B IV B V

mehrjährig

frische, grün-dige Standorte

sommertro-ckene Standorte

Rotklee 20,0 % 5 %

Weißklee 10,0 % 5 %

Gelbklee 10 %

Schwedenklee 20,0 %

Hornklee 10,0 %

Esparsette 40,0 %

Luzerne 10,0 %

Alexandrinerklee 10,0 %

Inkarnatklee 20,0 %

Sonnenblume 8,0 % 8,0 %

Phacelia 2,0 % 2,0 %

Senf 2,0 % 2,0 %

Futtermalve 8,0 % 8,0 %

empfohlene Aussaatmenge

10 kg/ha 10 kg/ha

Thüringer Blühmischungen - mehrjährig

Esparsette(Onobrychis viciifolia)

Inkarnatklee

(Trifolium incarnatum)

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Ringelblume

(Calendula ofÞ cinalis)

B I B II

einjährig

�Bienenweide� �Wildäsung�

Rotklee 5,0 %

Weißklee 5,0 %

Gelbklee 10,0 %

Alexandrinerklee 10,0 %

Inkarnatklee 20,0 %

Ackerbohne 25,0 %

Hafer 13,0 %

Sommerweizen 40,0 %

Futtererbse 6,0 %

Buchweizen 30,0 % 13,0 %

Sonnenblume 6,0 % 1,4 %

Markstammkohl 2,0 %

Ölrettich 2,0 % 0,3 %

Phacelia 2,0 % 0,3 %

Senf 2,0 % 0,3 %

Futtermalve 5,0 % 0,7 %

Ringelblume 1,0 %

empfohlene Aussaatmenge

10 kg/ha 77 kg/ha Hornklee(Lotus corniculatus)

Futtermalve(Malva sylvestris ssp. mauretania)

Phacelia(Phacelia tanacetifolia)

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Anlage und extensive Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen - Maßnahme- beschreibung

Ackerrandstreifen dienen vorrangig dem Schutz bedeutender Vorkommen von Ackerwildkräutern. Dazu wird auf den Einsatz von Pß anzenschutz- und Düngemittel sowie die Anwendung mechanischer Bearbeitungsmaßnahmen, mit Ausnahme der Bestellmaßnahmen, verzichtet.

Die Maßnahme hat sich in den zurückliegenden Förderperioden bewährt. Insbeson-dere selten gewordene und gefährdete Arten der Ackerbegleitß ora sowie typische Ackerwildkrautgesellschaften konnten erfolgreich erhalten werden. Darüber hinaus bereichern Ackerrandstreifen die faunistische Vielfalt in der Agrarlandschaft.

Ackerwildkräuter wie Ritter sporn, Kornblume, Mohn und Kamille sind bunte

Begleiter des Ackerpß anzenbaus.

Gefördert werden 3 m bis 24 m breite Streifen auf Ackerß ächen entlang von Schlag-grenzen, die mit derselben Fruchtart wie der Gesamtschlag bestellt sind. Dieser Strei-fen kann auch geerntet werden. Der Anbau von mehrjährigem Feldfutter und Hack-früchten ist ausgeschlossen.

Zur gezielten Auswahl geeigneter Flächen ist im Vorfeld der Antragstellung eine Ab-stimmung zwischen Antragsteller und der Unteren Naturschutzbehörde erforder-lich.

Die Abstimmungsergebnisse werden in einen feldstückskonkreten Pß egeplan fest-gelegt, der auch weitergehende Vereinbarungen, wie z. B. zur Fruchtfolgegestaltung, Aussaatdichte oder zum frühesten Stoppelumbruch, enthalten kann.

Zu den selten gewordenen Ackerwildkräutern, die auf Ackerrandstreifen vorkommen, gehören meist einjährige, licht- und wärmebedürftige Arten, wie zum Beispiel:

Acke

rhaftdoldeAc

kerhaftdolde

Run

dblä

ttriges Hasenohr

Run

dblä

ttriges Hasenohr

Schwarzkümm

el

Schwarzkümm

el

Venuskamm

Venuskamm

Höhe der Beihilfe *)

452 �/ha *) Wert in Überarbeitung

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L32L32

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Anlage von Uferrandstreifen - MaßnahmebeschreibungGrenzen Ackerß ächen unmittelbar an Oberß ächengewässer an, besteht die Gefahr von Phosphor- und Sedimenteinträgen mit ablaufenden Niederschlägen ins Gewäs-ser. Uferrandstreifen dienen deshalb hauptsächlich dem Gewässerschutz.

Gefördert wird die Anlage von Blühstreifen mit vorgeschriebenen Saatmischungen mittels einmaliger oder jährlicher Ansaat im Förderzeitraum. Voraussetzung ist ferner, dass sich die Ackerß ächen innerhalb ausgewiesener Phosphor-Nährstoffüberschuss-gebiete beÞ nden und eine besondere Erosionsgefährdung aufweisen (Gebietskulis-se).

Die Breite der Blühstreifen beträgt mindestens 3 m und höchstens 24 m, gemessen von der gewässerseitigen Grenze des förderfähigen Ackerfeldblocks.

Auf den Blühstreifen ist außer mechanischer Unkrautbekämpfung und Bestellmaß-nahmen keine anderweitige Bearbeitung erlaubt (vgl. Maßnahme L31) sowie auf die Anwendung von Pß anzenschutz- und Düngemitteln zu verzichten. Der Aufwuchs der Blühstreifen darf nicht genutzt werden. Eine Schlagkarte ist zu führen.

Höhe der Beihilfe *)

mit jährlicher Ansaat 540 �/ha

mit einmaliger Ansaat 372 �/ha *) Werte in Überarbeitung

Zur Ansaat sind spezielle, standortangepasste Thüringer Blühmischungen (U I, U II und U III, siehe Tabelle) zu verwenden.

Im Gegensatz zu den in der Maßnahme L31 verwendeten Blühmischungen, sind keine Leguminosen enthalten, um eine zusätzliche Stickstoff-Anreicherung im Bo-den zu vermeiden. Gräseranteile in der mehrjährigen Mischung U III verbessern die Bodenbedeckung.

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Pß anzenartMischung verbindlich für L33

U I U II U III

einjährig mehrjährig

Wiesenrispe 25,0 %

Knaulgras 12,5 %

Glatthafer 12,5 %

Hafer 25,0 %

Sommerweizen 50,0 %

Buchweizen 70,0 % 20,7 %

Sonnenblume 10,0 % 1,7 % 20,0 %

Markstammkohl 2,0 %

Ölrettich 2,0 % 0,3 %

Phacelia 2,0 % 0,3 % 5,0 %

Senf 2,0 % 0,3 % 5,0 %

Futtermalve 10,0 % 1,7 % 20,0 %

Ringelblume 2,0 %

empfohlene Aussaatmenge

10 kg/ha 60 kg/ha 4 kg/ha

L33L33

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Allgemeine Hinweise zur Beantragungder L3-Maßnahmen

Antragsverfahren

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das für den Betriebssitz örtlich zuständige Landwirtschaftsamt. Die Beantragung erfolgt vor Beginn des Verpß ichtungszeit-raumes bis zum 15. Mai des Jahres als Teil des Sammelantrages. Bei der Maßnahme L32 (Ackerrandstreifen) ist dem Antrag das Abstimmungsprotokoll mit der Unteren Naturschutzbehörde beizufügen.

Verpß ichtungszeitraum

Der Verpß ichtungszeitraum beträgt fünf Jahre. Die einzelnen Verpß ichtungsjahre (KULAP-Jahr) beginnen dabei am 1. Oktober und enden am 30. September des Fol-gejahres.

Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen

Der Umfang der Verpß ichtungsß ächen nach L3 (Summe L31, L32, L33) darf höch-stens 15 % der Ackerß äche des Zuwendungsempfängers betragen.Der Gesamtumfang der Dauergrünlandß äche des Betriebes darf, außer in den Fällen des Besitzwechsels oder der Erstaufforstung, nicht reduziert werden.

Die jeweils gültigen Beihilfevoraussetzungen im KULAP sind einzuhalten!

Hinweise und Empfehlungen zur Aussaat und Pß ege von Blühß ächen und -streifen (L31, L33)

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Schaffung von Blütenreichtum und Strukturvielfalt

In Ackerbaugebieten wirkt sich eine Strukturanreicherung durch die Anlage von Blühstreifen und Blühß ächen besonders positiv aus. Feldränder, insbesondere entlang von Feld-Waldgrenzen, Hecken und Ufergehölzen bieten meist günstige Voraussetzungen zur Anlage von Blühstreifen. Hangparallel begrünte Streifen dienen zum vorbeugenden Schutz vor Wassererosion.

Mit Ausnahme von Flächen, von denen eine hohe Gefahr des Massenauftretens von Distel oder Quecke ausgeht, sind alle Ackerß ächen geeignet.

Die Pß ege der Blühß ächen und Blühstreifen begrenzt sich auf die Bestellmaßnah-men (Flächenvorbereitung und Aussaat) sowie eventuell erforderliche mechanische Unkrautbekämpfung. Die Verpß ichtungen zur Flächeninstandhaltung gemäß Cross Compliance werden damit erfüllt.

Flächenvorbereitung und Aussaat

Günstiger Aussaatzeitraum ist das Frühjahr. Das Saatbett sollte ausreichend fein, abgesetzt und frei von �Problemunkräutern� sein. Die empfohlenen Aussaatmengen können unter Berücksichtigung der jeweiligen Standort- und Witterungsbedingungen variieren. Lockere Bestände sind natur-schutzfachlich besonders wertvoll.

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Auf größeren Flächen kann die Strukturvielfalt zusätzlich durch streifenförmige Kombination von Mischungen verbessert werden.

Einjährige Mischungen eignen sich besonders zur jährlichen Aus- bzw. Nachsaat. Nach- bzw. Folgeeinsaaten können pß uglos erfolgen. Ein Mulchen des Bestandes, das Pß ügen der Flächen und die Saatbettbereitung sind im Rahmen der Bestellmaß-nahmen erlaubt, sofern sie in unmittelbaren zeitlichem Zusammenhang mit der Aussaat stehen.

Um eine Winterbedeckung zu erreichen sind Bestellmaßnahmen vor Winter unzu-lässig.

Die Artenzusammensetzung und das Erscheinungsbild von Blühß ächen und Blühstreifen können im Einzelfall stark variieren (vgl. Abbildungen). Bei fehlender Nachsaat oder beim Entstehen von Dominanzen einzelner Arten nimmt ab drittem Standjahr die Blühvielfalt deutlich ab und einjährige Arten sind dann kaum mehr vorzuÞ nden.

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Blühß äche im Ackerhügelland mit auffälliger Blüte von Sonnenblumen, Futtermalven und Inkarnatklee

Unkrautbekämpfung

Eine Unkrautbekämpfung ist lediglich beim Auftreten von Dominanzbeständen mit Problemunkräutern zu empfehlen. Hierzu können mechanische Maßnahmen, wie zum Beispiel Mähen und Hacken angewendet werden. Diese sollten nach Möglich-keit selektiv bzw. teilß ächenbezogen erfolgen, um unverhältnismäßige Beeinträchti-gungen des Lebensraumes zu vermeiden. Ein Mulchen der Flächen zur Unkrautbe-kämpfung widerspricht daher den Maßnahmezielen und ist nicht zulässig.

Einer unerwarteten Massenausbreitung von Problemunkräutern kann durch Bestan-desüberwachung und den Einsatz wendender Bodenbearbeitung im Rahmen der Bestellmaßnahmen entgegengewirkt werden. Bei Teilnahme an der Maßnahme L31 besteht darüber hinaus die Möglichkeit die Fläche zu wechseln.

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