Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und ... · Landesamt für Arbeitsschutz,...

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LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III B 1 Tätigkeiten mit Asbestzement Verstöße und Folgen Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeiten Die Folgen Die Folgen von Verstößen ! von Verstößen ! Dipl.-Ing. (FH) Markus Stettnisch

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LAGetSiLandesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III B

1Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeiten

Die Folgen Die Folgen von Verstößen !von Verstößen !

Dipl.-Ing. (FH) Markus Stettnisch

LAGetSiLandesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III B

2Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Siebter AbschnittOrdnungswidrigkeiten und Straftaten

§§ 23, 24 und 25 GefStoffV§§ 23, 24 und 25 GefStoffVi. V. m. §26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemGi. V. m. §26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemG

§23§23 benennt 4 benennt 4 OWiOWi--TatbeständeTatbestände§24§24 benennt 5 benennt 5 OWiOWi--TatbeständeTatbestände§25§25 benennt 36 benennt 36 OWiOWi--TatbeständeTatbestände

45 45 OWiOWi--TatbeständeTatbestände}

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3Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Siebter AbschnittOrdnungswidrigkeiten und Straftaten

§§ 23, 24 und 25 GefStoffV§§ 23, 24 und 25 GefStoffVi. V. m. §26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemGi. V. m. §26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemG

§23§23 benennt 4 benennt 4 OWiOWi--TatbeständeTatbestände§24§24 benennt 5 benennt 5 OWiOWi--TatbeständeTatbestände§25§25 benennt 36 benennt 36 OWiOWi--TatbeständeTatbestände

45 45 OWiOWi--TatbeständeTatbestände}§24§24 1 OWi1 OWi--Tatbestand relevantTatbestand relevant§25§25 8 8 OWiOWi--TatbeständeTatbestände relevant relevant } 9 9 OWiOWi--TatbeständeTatbestände

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4Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Siebter AbschnittOrdnungswidrigkeiten und Straftaten

§§ 23, 24 und 25 GefStoffV§§ 23, 24 und 25 GefStoffVi. V. m. i. V. m. §26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemG§26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemG

50.00050.000,,-- € €

VerVerjjährunährunggsfrist: 3 Jahresfrist: 3 Jahre

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5Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ablauf eines OWi-Verfahrens

Meinung der politischen LeitungMeinung der politischen Leitung

unserer Arbeitsweiseunserer Arbeitsweise

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6Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ablauf eines OWi-VerfahrensInformationen kommen zu unsInformationen kommen zu uns

22--3 Hinweise pro Woche3 Hinweise pro Woche

85 % der Hinweise stimmen85 % der Hinweise stimmen

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7Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ablauf eines OWi-Verfahrens

Digitalkameras für die DokumentationDigitalkameras für die Dokumentation

Utensilien für die Ermittlungen auf der Baustelle Utensilien für die Ermittlungen auf der Baustelle

Bildkarten für die DokumentationBildkarten für die Dokumentation

Beutel für MaterialprobenBeutel für Materialproben

Aufkleber für MaterialprobenAufkleber für Materialproben

Protokolle über ProbennahmeProtokolle über Probennahme

Formblätter für systematische ErmittlungFormblätter für systematische Ermittlung

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8Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ablauf eines OWi-Verfahrens

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9Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ablauf eines OWi-Verfahrens

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10Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

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11Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

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12Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

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13Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ablauf eines OWi-Verfahrens

Fotos Fotos

Zusammenfassung der “Tatortarbeit“ Zusammenfassung der “Tatortarbeit“

Dokumentation der ProbennahmeDokumentation der Probennahme

Zeugen befragenZeugen befragen

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14Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ablauf eines OWi-Verfahrens

EntscheidungsermessenEntscheidungsermessen

Würdigen der Ermittlungsergebnisse Würdigen der Ermittlungsergebnisse

weiterer Verfahrensablaufweiterer Verfahrensablauf

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15Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ablauf eines OWi-Verfahrens

Anhörung der “Betroffenen“ nach § 55 OWiGAnhörung der “Betroffenen“ nach § 55 OWiG

Einleiten des VerfahrensEinleiten des Verfahrens

Verfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnenVerfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnen

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16Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ablauf eines OWi-Verfahrens

Anhörung der Betroffenen nach § 55 OWiGAnhörung der Betroffenen nach § 55 OWiG

Abgabe an unsere Abgabe an unsere OWiOWi--StelleStelle

Verfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnenVerfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnen

Würdigung der Stellungnahme des BetroffenenWürdigung der Stellungnahme des Betroffenen

Bußgeld festsetzen Bußgeld festsetzen -- BußgeldbescheidBußgeldbescheid

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17Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ablauf eines OWi-Verfahrens

Anhörung der Betroffenen nach § 55 OWiGAnhörung der Betroffenen nach § 55 OWiG

Abgabe an unsere Abgabe an unsere OWiOWi--StelleStelle

Verfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnenVerfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnen

Würdigung der Stellungnahme des BetroffenenWürdigung der Stellungnahme des Betroffenen

Bußgeld festsetzen Bußgeld festsetzen -- BußgeldbescheidBußgeldbescheid

bei Anhaltspunkten auf Straftat bei Anhaltspunkten auf Straftat ðð Abgabe an Staatsanwaltschaft (§41 OWiG)Abgabe an Staatsanwaltschaft (§41 OWiG)

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18Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ablauf eines OWi-Verfahrens

Anhörung der Betroffenen nach § 55 OWiGAnhörung der Betroffenen nach § 55 OWiG

Abschluss des VerfahrensAbschluss des Verfahrens

Verfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnenVerfahrensbeteiligung “GmbH“ anordnen

Würdigung der Stellungnahme des BetroffenenWürdigung der Stellungnahme des Betroffenen

Bußgeld festsetzen Bußgeld festsetzen -- BußgeldbescheidBußgeldbescheid

Möglichkeit des EinspruchsMöglichkeit des Einspruchs

Gerichtliche Entscheidung über BußgeldGerichtliche Entscheidung über Bußgeld

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19Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ablauf eines OWi-Verfahrens

“Tatortarbeit“ auf der Baustelle, Zeugen befragen“Tatortarbeit“ auf der Baustelle, Zeugen befragen

ZusammenfassungZusammenfassung

Anhörung des BetroffenenAnhörung des Betroffenen

Bußgeld festsetzen Bußgeld festsetzen -- BußgeldbescheidBußgeldbescheid

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20Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Bußgeldrichtwerte für Asbestarbeiten

2

111€§§

××

××= ∑

AZAZ

MoNeGefStoffVOWiGAZ

Datumm

BRW

ρ

λ

Berechnungsformel für die BußgeldrichtwerteBerechnungsformel für die Bußgeldrichtwerte

[k€][k€]

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21Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

400,-5 x AS Vorsorgeuntersuchung (§ 16 Abs. 1 Satz 1)

§ 25 Abs. 1 Nr. 33

800,-10 x AS Keine mündlich Unterweisung(§14 Abs.2 Satz 1)

§25 Abs. 1 Nr. 27

800,-10 x AS Keine schriftliche Betriebsa(§14 Abs.1 Satz 1)

§25 Abs. 1 Nr. 26

800,-10 x AS Keine geeignete PSA zur (§11 Abs. 3 Satz 2)

§25 Abs. 1 Nr. 18

1600,-20 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne(§9 Abs. 12 i.V.m. Anhang III Nr. 2.4.4)

§25 Abs. 1 Nr. 12

800,-10 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne (§9 Abs. 12, Anhang III Nr. 2.4.2).

§25 Abs. 1 Nr. 11

1600,-20 x AS Keine Dokumentation der (§7 Abs. 6 Satz 1)

§25 Abs. 1 Nr. 2

2400,-30 x AS Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne (§7 Abs. 1 Satz 3)

§25 Abs. 1 Nr. 1

2000,-25 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)

§24 Abs. 2 Nr. 1

Bußgeld [€](Vorsatz)

FaktorTatvorwurf / Verstoߧ§ der GefStoffV

Bußgeldrichtwerte für Asbestarbeiten

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22Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderBestimmen der BußgeldrichtwerteBestimmen der Bußgeldrichtwerte

Ein Ein AhndunAhndunggssatzssatz ((ASAS)) = Monatseinkommen (netto) / 30 Tage= Monatseinkommen (netto) / 30 Tage

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23Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderBestimmen der BußgeldrichtwerteBestimmen der Bußgeldrichtwerte

Ein Ein AhndunAhndunggssatzssatz ((ASAS)) = Monatseinkommen (netto) / 30 Tage= Monatseinkommen (netto) / 30 Tage

40,-1200,-Arbeiter60,-1800,-Meister, Polier, Sachkundiger70,-2100,-FASi, Ingenieur80,-2500,-Geschäftsführer

Ahndungssatz (AS) in [€]

angenommenesMonatsnetto [€]

Position

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24Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderBestimmen der BußgeldrichtwerteBestimmen der Bußgeldrichtwerte

Der “Der “SchuldfaktorSchuldfaktor “ zur Darstellung der Schwere der Schuld“ zur Darstellung der Schwere der Schuld

40,-1200,-Arbeiter60,-1800,-Meister, Polier, Sachkundiger70,-2100,-FASi, Ingenieur80,-2500,-Geschäftsführer

Ahndungssatz (AS) in [€]

angenommenesMonatsnetto [€]

Position

Ein Ein Ahndungssatz ((ASAS)) = Monatseinkommen (netto) / 30 Tage= Monatseinkommen (netto) / 30 Tage

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25Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderBestimmen der BußgeldrichtwerteBestimmen der Bußgeldrichtwerte

Der “Der “SchuSchuldldfafaktorktor “ zur Darstellung der Schwere der Schuld“ zur Darstellung der Schwere der Schuld

40,-1200,-Arbeiter60,-1800,-Meister, Polier, Sachkundiger70,-2100,-FASi, Ingenieur80,-2500,-Geschäftsführer

Ahndungssatz (AS) in [€]

angenommenesMonatsnetto [€]

Position

Ein Ein Ahndungssatz ((ASAS)) = Monatseinkommen (netto) / 30 Tage= Monatseinkommen (netto) / 30 Tage

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26Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderBeispielrechnungBeispielrechnung

Tätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)

ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht

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27Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderBeispielrechnungBeispielrechnung

Tätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)

ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht

“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 30 30 (derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)(derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)

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28Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderBeispielrechnungBeispielrechnung

TTätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)

ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht

Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber ðð ASAS = 80,= 80,-- €€

“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 30 30 (derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)(derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)

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29Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderBeispielrechnungBeispielrechnung

Tätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)

ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht

Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber ðð ASAS = 80,= 80,-- €€

Bußgeldrichtwert = “Bußgeldrichtwert = “SchufaSchufa“ x“ x AS AS

“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 30 30 (derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)(derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)

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30Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderBeispielrechnungBeispielrechnung

Tätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)

ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht

Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber ðð ASAS = 80,= 80,-- €€

Bußgeldrichtwert = “Bußgeldrichtwert = “SchufaSchufa“ x“ x AS AS

30 x 80,30 x 80,-- € =€ = 2400,2400,-- €€ (bei nachgewiesenem Vorsatz)(bei nachgewiesenem Vorsatz)

“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 30 30 (derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)(derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz)

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31Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderZweite BeispielrechnungZweite Beispielrechnung

Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)

ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht

LAGetSiLandesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III B

32Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderZweite BeispielrechnungZweite Beispielrechnung

Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)

ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht

“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 2525

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33Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderZweite BeispielrechnungZweite Beispielrechnung

Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)

ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht

Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber ðð ASAS = 80,= 80,-- €€

“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 2525

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34Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderZweite BeispielrechnungZweite Beispielrechnung

Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)

ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht

Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber ðð ASAS = 80,= 80,-- €€

Bußgeldrichtwert = “Bußgeldrichtwert = “SchufaSchufa“ x“ x AS AS

“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 2525

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35Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Berechnungsgrundlage für BußgelderZweite BeispielrechnungZweite Beispielrechnung

Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)

ist gar nicht möglich, gibt es nichtist gar nicht möglich, gibt es nicht

Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber ðð ASAS = 80,= 80,-- €€

Bußgeldrichtwert = “Bußgeldrichtwert = “SchufaSchufa“ x“ x AS AS

25 x 80,25 x 80,-- € = € = 2000,2000,-- €€ (bei nachgewiesenem Vorsatz)(bei nachgewiesenem Vorsatz)

“Schu“Schuldldfafaktorktor“ “ ðð 2525

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36Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

400,-5 x AS Keine arbmed. Vorsorgeuntersuchung (§ 16 Abs. 1 Satz 1)

§ 25 Abs. 1 Nr. 33

800,-10 x AS Keine mündlich Unterweisung(§14 Abs.2 Satz 1)

§25 Abs. 1 Nr. 27

800,-10 x AS Keine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich(§14 Abs.1 Satz 1)

§25 Abs. 1 Nr. 26

800,-10 x AS Keine geeignete PSA zur Verfügung stellen(§11 Abs. 3 Satz 2)

§25 Abs. 1 Nr. 18

1600,-20 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne Arbeitsplan (§9 Abs. 12 i.V.m. Anhang III Nr. 2.4.4)

§25 Abs. 1 Nr. 12

800,-10 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne weisungsbefugt. Sachk. am Ort(§9 Abs. 12, Anhang III Nr. 2.4.2).

§25 Abs. 1 Nr. 11

1600,-20 x AS Keine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 6 Satz 1)

§25 Abs. 1 Nr. 2

2400,-30 x AS Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)

§25 Abs. 1 Nr. 1

2000,-25 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)

§24 Abs. 2 Nr. 1

Bußgeld [€](Vorsatz)

FaktorTatvorwurf / Verstoߧ§ der GefStoffV

Bußgeldrichtwerte für Asbestarbeiten

Stand: März 2008

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37Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

400,-5 x AS Keine arbmed. Vorsorgeuntersuchung (§ 16 Abs. 1 Satz 1)

§ 25 Abs. 1 Nr. 33

800,-10 x AS Keine mündlich Unterweisung(§14 Abs.2 Satz 1)

§25 Abs. 1 Nr. 27

800,-10 x AS Keine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich(§14 Abs.1 Satz 1)

§25 Abs. 1 Nr. 26

800,-10 x AS Keine geeignete PSA zur Verfügung stellen(§11 Abs. 3 Satz 2)

§25 Abs. 1 Nr. 18

1600,-20 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne Arbeitsplan (§9 Abs. 12 i.V.m. Anhang III Nr. 2.4.4)

§25 Abs. 1 Nr. 12

800,-10 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne weisungsbefugt. Sachk. am Ort(§9 Abs. 12, Anhang III Nr. 2.4.2).

§25 Abs. 1 Nr. 11

1600,-20 x AS Keine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 6 Satz 1)

§25 Abs. 1 Nr. 2

2400,-30 x AS Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne Gefährdungsbeurteilung(§7 Abs. 1 Satz 3)

§25 Abs. 1 Nr. 1

2000,-25 x AS Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung(§9 Abs.12, Anhang III Nr. 2.4.2)

§24 Abs. 2 Nr. 1

Bußgeld [€](Vorsatz)

FaktorTatvorwurf / Verstoߧ§ der GefStoffV

Bußgeldrichtwerte für Asbestarbeiten

Summenbildun

Summenbildungg

Stand: März 2008

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38Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeiten

Die Folgen Die Folgen von Verstößen !von Verstößen !

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39Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Gewerbeordnung (GewO)GewerbezentralregisterGewerbezentralregister

§ 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters§ 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters

(1) (1) Bei dem Bundeszentralregister wird ein Bei dem Bundeszentralregister wird ein Gewerbezentralregister eingerichtet. Gewerbezentralregister eingerichtet.

(2) (2) In das Register sind einzutragen In das Register sind einzutragen […][…]3. 3. rechtskräftige Bußgeldentscheidungenrechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer wegen einer Ordnungswidrigkeit, […] wenn die Geldbuße Ordnungswidrigkeit, […] wenn die Geldbuße mehr als 200 Euromehr als 200 Euro beträgt.beträgt.

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40Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Gewerbeordnung (GewO)GewerbezentralregisterGewerbezentralregister

§ 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters§ 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters

(1) (1) Bei dem Bundeszentralregister wird ein Bei dem Bundeszentralregister wird ein Gewerbezentralregister eingerichtet. Gewerbezentralregister eingerichtet.

(2) (2) In das Register sind einzutragen In das Register sind einzutragen […][…]3. rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer 3. rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, […] wenn die Geldbuße Ordnungswidrigkeit, […] wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt.mehr als 200 Euro beträgt.

keine öffentlichen Aufträ

keine öffentlichen Aufträggee

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