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Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode Drucksache 15/414 07. 02. 2003 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. Februar 2003 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Barthle, Norbert (CDU/CSU) ................ 12 Dr. Bauer, Wolf (CDU/CSU) ................ 61 Brüderle, Rainer (FDP) ..................... 53 Connemann, Gitta (CDU/CSU) ........ 31, 32, 33 Deß, Albert (CDU/CSU) .................... 47 van Essen, Jörg (FDP) ..................... 3, 4 Fischer, Hartwig (Göttingen) ........ 64, 65, 66, 67 (CDU/CSU) Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) ......... 34 Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU) . . 13, 14, 35, 36 Glos, Michael (CDU/CSU) ............... 15, 16 Grund, Manfred (CDU/CSU) ....... 17, 18, 19, 20 Haibach, Holger (CDU/CSU) ............. 21, 22 Hasselfeldt, Gerda (CDU/CSU) ........ 48, 49, 50 Haupt, Klaus (FDP) ..................... 62, 63 Hedrich, Klaus-Jürgen (CDU/CSU) ........ 68, 69 Helias, Siegfried (CDU/CSU) . . . 1, 2, 23, 24, 25, 26 Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) ............. 70, 71 Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) ............ 54, 76 Kampeter, Steffen (CDU/CSU) ............... 5 Klöckner, Julia (CDU/CSU) .............. 51, 52 Dr. Kolb, Heinrich L. (FDP) ................. 37 Koschyk, Hartmut (CDU/CSU) .............. 38 Kretschmer, Michael (CDU/CSU) ............ 72 Dr. Kues, Hermann (CDU/CSU) .... 39, 40, 41, 42 Dr. Luther, Michael (CDU/CSU) .......... 10, 11 Mayer, Stephan (Altötting) .......... 6, 55, 56, 73 (CDU/CSU) Pau, Petra (fraktionslos) .................. 7, 8, 9 Schummer, Uwe (CDU/CSU) ................ 43 Dr. Stadler, Max (FDP) ..................... 27 Dr. Stinner, Rainer (FDP) ................ 57, 58 Ströbele, Hans-Christian .................. 59, 60 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Thiele, Carl-Ludwig (FDP) ............ 28, 29, 30 Voßhoff, Andrea (CDU/CSU) .......... 44, 45, 46 Weiß, Peter (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 74, 75 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag15. Wahlperiode

Drucksache 15/41407. 02. 2003

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 3. Februar 2003eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Barthle, Norbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Dr. Bauer, Wolf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 61

Brüderle, Rainer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . 31, 32, 33

Deß, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

van Essen, Jörg (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4

Fischer, Hartwig (Göttingen) . . . . . . . . 64, 65, 66, 67(CDU/CSU)

Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) . . . . . . . . . 34

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU) . . 13, 14, 35, 36

Glos, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16

Grund, Manfred (CDU/CSU) . . . . . . . 17, 18, 19, 20

Haibach, Holger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 21, 22

Hasselfeldt, Gerda (CDU/CSU) . . . . . . . . 48, 49, 50

Haupt, Klaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 63

Hedrich, Klaus-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . 68, 69

Helias, Siegfried (CDU/CSU) . . . 1, 2, 23, 24, 25, 26

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 70, 71

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 54, 76

Kampeter, Steffen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5

Klöckner, Julia (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 51, 52

Dr. Kolb, Heinrich L. (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Koschyk, Hartmut (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 38

Kretschmer, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 72

Dr. Kues, Hermann (CDU/CSU) . . . . 39, 40, 41, 42

Dr. Luther, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10, 11

Mayer, Stephan (Altötting) . . . . . . . . . . 6, 55, 56, 73(CDU/CSU)

Pau, Petra (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8, 9

Schummer, Uwe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Dr. Stadler, Max (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Dr. Stinner, Rainer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58

Ströbele, Hans-Christian . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Thiele, Carl-Ludwig (FDP) . . . . . . . . . . . . 28, 29, 30

Voßhoff, Andrea (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 44, 45, 46

Weiß, Peter (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 74, 75

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers unddes Bundeskanzleramtes

Helias, Siegfried (CDU/CSU)Vereinbarung zwischen der SchwerinerNeubau GmbH (Vermieter) und dem Bundals Mieter der Freien Volksbühne zwecksRealisierung eines Bauvorhabens an dernahe gelegenen Bundesallee . . . . . . . . . . . . . . 1

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsdes Innern

van Essen, Jörg (FDP)Zeitraum zwischen einer Straftat und eineranschließenden DNA-Analyse zur Ermitt-lung des Täters in den einzelnen Bundeslän-dern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Kampeter, Steffen (CDU/CSU)Haushaltsmittel für Veranstaltungen zum50. Jahrestag des 17. Juni 1953 . . . . . . . . . . . . 2

Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU)Anzahl der durch deutsche Behörden an diein Deutschland lebenden Italiener weiterge-leiteten amtlichen Schreiben italienischerBehörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Pau, Petra (fraktionslos)Rechtsextreme und fremdenfeindlicheStraftaten im Dezember 2002; geschädigtePersonen; Festnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Justiz

Dr. Luther, Michael (CDU/CSU)Wirkung des Gesetzes zur Beschleunigungfälliger Zahlungen bei der Bekämpfung derschlechten Zahlungsmoral . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Finanzen

Barthle, Norbert (CDU/CSU)Berechnungsgrundlage für die Höhe derSteuermindereinnahmen, Berücksichtigungder geringeren Lohn- und Einkommensteu-ereinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU)Rolle der Unbedenklichkeitsbescheinigungdes Europäischen Rechnungshofes bei derAusgestaltung europäischer Vorschriften;Rügen durch den Europäischen Rech-nungshof hinsichtlich der Umsetzung euro-päischer Programme in die nationale Ebene 11

Glos, Michael (CDU/CSU)Zahl der Gründungen umsatzsteuerlicherOrganschaften zwischen kommunalenKrankenhausbetreibern und vereinzeltenGroßbetrieben im Bereich Reinigung undService, wettbewerbsrechtliche Auswirkun-gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Grund, Manfred (CDU/CSU)Verfahren betr. Ansprüche aus Privatisie-rungsverträgen von Nachfolgeeinrichtun-gen der Teuhandanstalt gegen Unterneh-men in den neuen Bundesländern seit 1999,Honorarforderungen von ehemaligen Mit-arbeitern der Treuhandanstalt . . . . . . . . . . . 13

Haibach, Holger (CDU/CSU)Reparationszahlungen aufgrund der Folgendes Ersten und Zweiten Weltkrieges . . . . . . 15

Helias, Siegfried (CDU/CSU)Zahl der Unternehmen mit weniger als16 620 Euro Jahresumsatz; Ausgangsdatender Berechnungen für die Steuerausfälle beiAnwendung eines pauschalen Steuersatzes . 17

Dr. Stadler, Max (FDP)Einrichtung einer Zentralstelle für Agrar-diesel und einer Vollstreckungsstelle imRaum Passau als Ausgleich nach der Auflö-sung des Hauptzollamtes Passau . . . . . . . . . 18

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – II –

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Thiele, Carl-Ludwig (FDP)Minderung des Steueraufkommens durchKindergeld und Eigenheimzulage in denJahren 2001 und 2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Arbeit

Connemann, Gitta (CDU/CSU)Möglichkeiten allein erziehender Arbeitslo-ser, am Arbeits-, Weiterbildungs- und Quali-fizierungsmarkt teilzunehmen . . . . . . . . . . . . 20

Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU)Verbesserung der steuerlichen Möglichkei-ten von Kleinunternehmern für eigene In-vestitionen, insbesondere einen Vorsteuer-abzug ohne Buchführung . . . . . . . . . . . . . . . 22

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU)Zusätzliche Vorschriften im Bereich desBundes aufgrund der Umsetzung von EU-Regelungen in nationales Recht und damitverbundene Verwaltungsabläufe . . . . . . . . . . 23

Dr. Kolb, Heinrich L. (FDP)Ablauf des Verfahrens zur Bewerbung deut-scher Regionen als Modell- bzw. Testregio-nen für die geplante Lockerung der Regu-lierungsdichte im Bereich des Arbeits-,Wirtschafts- und Steuerrechts . . . . . . . . . . . . 24

Koschyk, Hartmut (CDU/CSU)Bewertung und Auswirkungen der für diePostagenturen schwer erfüllbaren Verträgemit der Deutschen Post AG . . . . . . . . . . . . . 26

Dr. Kues, Hermann (CDU/CSU)Sicherstellung der positiven Weiterentwick-lung bewährter Bildungsstrukturen bei derUmsetzung des Ersten Gesetzes für mo-derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt . . . 26

Schummer, Uwe (CDU/CSU)Ausschließliche Zulassung von Weiterbil-dungen mit einer zu erwartenden 70%igenVerbleibsquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Voßhoff, Andrea (CDU/CSU)Detailmaßnahmen der neuen Wirtschafts-offensive-Ost; Investitionsprogramm zurFörderung von Einzelprojekten in Städtenund Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung undLandwirtschaft

Deß, Albert (CDU/CSU)Schaffung einer Positivliste von Einzelfut-termitteln zur Herstellung von Mischfutter-mitteln für Nutztiere auf EU-Ebene . . . . . . . 31

Hasselfeldt, Gerda (CDU/CSU)Verbesserung der apparativen Ausstattungder Bundesanstalt für Getreide-, Kartoffel-und Fettforschung sowie Verhinderung desPersonalabbaus vor dem Hintergrund derAcrylamid-Problematik . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Klöckner, Julia (CDU/CSU)Reduzierung des Nitratgehalts bei Rucola . . 34

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

Brüderle, Rainer (FDP)Impfung der Bundeswehrsoldaten, insbe-sondere derjenigen in Kuwait und Afgha-nistan, gegen Pocken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)Rauchverbot in den Flugzeugen der Flug-bereitschaft des Bundesministeriums derVerteidigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU)Konventionalstrafe aufgrund der Verringe-rung der Anzahl der tatsächlich beschafftenMeteor-Raketen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Dr. Stinner, Rainer (FDP)Verbesserung der personellen Ausstattungdes Sprachzentrums der Bundeswehruniver-sität München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– III –

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Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ausbildung und Stationierung von Elite-Einheiten der US-Armee für den Antiter-rorkampf in Auerbach b. Nürnberg; Geneh-migungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Gesundheit und Soziale Sicherung

Dr. Bauer, Wolf (CDU/CSU)Weitergabe der durch Artikel 11 des Bei-tragssatzsicherungsgesetzes eingeführtenAbschläge der pharmazeutischen Groß-händler an die gesetzliche Krankenversiche-rung (GKV) an die Apotheken . . . . . . . . . . . 39

Haupt, Klaus (FDP)Fehlerhafte Neuberechnung der Anwart-schaften von Rentnern aus den neuen Bun-desländern durch die BfA . . . . . . . . . . . . . . . 40

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Fischer, Hartwig (Göttingen) (CDU/CSU)Weiterführung der Verlegung der B 27 imBereich Zollweg bei Bad Lauterberg undFertigstellung 2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Notwendigkeit sowie Beginn und Ab-schluss der Baumaßnahme B 240 Nord-ostumgehung Escherhausen . . . . . . . . . . . . . 42

Hedrich, Klaus-Jürgen (CDU/CSU)Planfeststellungsbeschluss für den erstenBauabschnitt der Ortsumgehung Celle;Bereitstellung der notwendigen Mittel zurFinanzierung des ersten Bauabschnitts . . . . 43

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU)Gelder aus dem europäischen Programm„Transeuropäische Netze“ für die Finanzie-rung des Lückenschlusses der A 6 im Ab-schnitt Amberg-Ost bis Pfreimd; Baubeginn 44

Kretschmer, Michael (CDU/CSU)Einstufung der B 178 als „indisponiblen Be-darf“ und somit Aufnahme in den Bundes-verkehrswegeplan 2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU)Einstellung der Erhebung der Lkw-Euro-vignette im Zusammenhang mit der Einfüh-rung der Lkw-Maut ab 1. September 2003 . . 45

Weiß, Peter (Emmendingen) (CDU/CSU)Bau der zweiten Rampe an die B 294 beider Anschlussstelle Gutach-Bleibach . . . . . . 46

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Bildung und Forschung

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)Unternehmensförderung und Schaffungvon Arbeitsplätzen in der Rhein-Neckar-Region aufgrund des vom BMBF 1996 aus-geschriebenen Wettbewerbs . . . . . . . . . . . . . 47

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – IV –

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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneterSiegfriedHelias(CDU/CSU)

Treffen Vermutungen zu (BERLINER MOR-GENPOST vom 14. Januar 2003), dass es eineVereinbarung zwischen der Schweriner Neu-bau GmbH (Vermieter) und dem Bund alsMieter dahin gehend gibt, dass für die vomBund genutzte Immobilie der Freien Volks-bühne an der Schaperstraße (Berlin) die Mieteentfällt, wenn eine Investorengemeinschaft ander nahe gelegenen Bundesallee ihr Bauvorha-ben realisieren darf?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierungfür Kultur und Medien Staatsministerin Dr. Christina Weissvom 7. Februar 2003

Die Eigentümerin Neubau GmbH hat der Kulturveranstaltungen desBundes in Berlin GmbH als Nachfolgegesellschaft der Berliner Fest-spiele GmbH im laufenden Mietvertrag bis 30. Juni 2004 Sonderkon-ditionen zum Erwerb des Hauses der Berliner Festspiele eingeräumt,falls die Neubau GmbH auf dem Areal die beantragte Bebauung ge-nehmigt bekommt. Diese Sonderkonditionen sind nicht exakt festge-schrieben, sondern richten sich u. a. nach der genehmigten Brutto-grundfläche. Das bedeutet, je mehr Bruttogrundfläche über 20 000 m2

baurechtlich zugelassen wird, desto günstiger könnte die Kulturveran-staltungen des Bundes in Berlin GmbH das Haus der Berliner Fest-spiele erwerben.

2. AbgeordneterSiegfriedHelias(CDU/CSU)

Wenn ja, wie sieht eine Unterstützung von Sei-ten des Bundes für die Realisierung der Bau-projekte an der Bundesallee aus, und welcheGegenleistung wird dafür erwartet?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierungfür Kultur und Medien Staatsministerin Dr. Christina Weissvom 7. Februar 2003

Die Befugnis zur baurechtlichen Genehmigung liegt ausschließlich beiden zuständigen Stellen der Bundeshauptstadt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

3. AbgeordneterJörgvan Essen(FDP)

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse da-rüber vor, wie lange in den einzelnen Bundes-ländern in der Regel der Zeitraum ist zwischeneiner Straftat und einer anschließenden DNA-Analyse zur Ermittlung des Täters?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 1 –

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4. AbgeordneterJörgvan Essen(FDP)

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse da-rüber vor, dass es unter Umständen drei bissechs Monate nach Begehung einer Straftatdauern kann, bis eine DNA-Analyse angeord-net wird?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 5. Februar 2003

Über die Länge des Zeitraums zwischen einer Straftat und einer an-schließenden DNA-Analyse zur Ermittlung des Täters liegen der Bun-desregierung keine Erkenntnisse vor. Aussagen dazu könnten nurnach einer Abfrage in den Ländern gemacht werden, deren Beantwor-tung dort eine zeitaufwändige Aktenauswertung erforderlich machenwürde. Deshalb ist in Anbetracht der Kürze der für die Beantwortungzur Verfügung stehenden Zeit von einer Abfrage abgesehen worden.

5. AbgeordneterSteffenKampeter(CDU/CSU)

In welchen Ressorts plant die BundesregierungVeranstaltungen oder vergleichbare Maßnah-men zum 50. Jahrestag des 17. Juni 1953, undin welcher Größenordnung sind Haushaltsmit-tel dafür vorgesehen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 30. Januar 2003

I. Die Bundesregierung wird, wie in den Vorjahren, auch am 50. Jah-restag des Volksaufstandes vom Juni 1953 eine Gedenkveranstaltungdurchführen. Auf dem Friedhof Seestraße in Berlin-Wedding werdenvoraussichtlich zusammen mit weiteren Repräsentanten der Verfas-sungsorgane, des Landes Berlin und der Opferverbände Kränze amdortigen Denkmal des Volksaufstandes niedergelegt.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen in Kapitel 06 02 Titel 532 02zur Verfügung. Da die Planungen noch nicht abgeschlossen sind, lässtsich die genaue Höhe der zu erwartenden Kosten derzeit noch nichtbeziffern.

II. In den Geschäftsbereichen (BMI und BKM) sind die folgendenMaßnahmen geplant (Planungen einschließlich Kostenplanung sindzum Teil noch nicht abgeschlossen, Auskunft ist insoweit vorläufig):

• Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

– Filmreihe „Aufstände gegen den Kommunismus“;

– Premiere des Dokumentarfilms „Der Aufstand“ (mit ZDF);

– Wettbewerb und Preisverleihung „Geschichts-Codes“ (Plakateund Filmspots zum 50. Jahrestag);

– Übersicht (per Internet und als Broschüre) über sämtliche ge-plante Maßnahmen zum 50. Jahrestag.

Kosten insgesamt rund 48 T Euro (aus Kapitel 06 02 Titel 685 03).

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 2 –

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Die Stiftung unterstützt darüber hinaus im Rahmen ihrer Aufgabe„Förderung der gesellschaftlichen Aufarbeitung“ rund 25 auf denVolksaufstand bezogene Projekte (Veranstaltungen und Ausstel-lungen) unterschiedlicher Träger, überwiegend in den neuen Län-dern (Gesamtfördervolumen rund 528 T Euro, Kapitel 06 02Titel 685 03).

• Bundeszentrale für politische Bildung

– Website (www.17juni53.de), zusammen mit Deutschlandradiound Zentrum für Zeitgeschichtliche Forschung, Potsdam;

– Projekt „50 Jahre 17. Juni – wie war das in der Region?“, zusam-men mit Wilhelm-Fraenger-Institut Potsdam, Kunstverein Bitter-feld, Landeszentralen für politische Bildung Sachsen-Anhalt undNiedersachsen;

– Tagungsveranstaltung zum 17. Juni, gemeinsam mit Landeszen-trale für politische Bildung Baden-Württemberg und Erinne-rungsstätte Rastatt;

– „17. Juni 1953 – Geschichtsbilder im geteilten und vereintenDeutschland“, Workshop für Tageszeitungsredakteure, gemein-sam mit Zentrum für Zeitgeschichtliche Forschung, Potsdam;

– „Der 17. Juni und die Rolle der Volkspolizei“, Fachtagung fürMultiplikatoren, gemeinsam mit Arbeitskreis gesellschaftlicheBildung der Polizeien der fünf neuen Länder und Berlins,ASTAK e.V., Gedenkstätte Bautzen;

– Straßentheater Performance (Nachstellung der historischen Er-eignisse an sechs öffentlichen Plätzen in Berlin), gemeinsam mitGedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen;

– Themenausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ zum 50.Jahrestag;

– Themenausgabe der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“zum 17. Juni 1953;

– Themenblätter für den Unterricht „Zwei Revolutionen in derDDR: 17. Juni 53 und Herbst 89“.

Kosten insgesamt rund 303 T Euro (Kapitel 06 35).

• BStU

– „17. Juni 1953 – 50. Jahrestag des Volksaufstandes in derDDR“, öffentliche Veranstaltung im Abgeordnetenhaus von Ber-lin;

– Wissenschaftliche Fachtagung zum 17. Juni 1953 (11. bis 13. Juni2003);Kosten beider Veranstaltungen rund 22 T Euro (Kapitel 06 14);

– fünf themenbezogene Publikationen; Kosten rund 55 T Euro(Kapitel 06 14);

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 3 –

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– zahlreiche Diskussions- und Informationsveranstaltungen in denAußenstellen der Behörde (Kosten noch nicht bezifferbar).

• Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

– Wanderausstellung „Widerstand und Opposition in der DDR“(Kosten ca. 500 T Euro, Kapitel 04 05 Titel 685 21);

– dreitägiges Symposium in Bonn, gemeinsam mit KAS;

– „5 Tage im Juni – Der Volksaufstand in der DDR“, Podiumsdis-kussion in Leipzig, gemeinsam mit DLF;

– „Der 17. Juni 1953 und die Kirchen“, Filmvorführung mit Dis-kussion in Leipzig, gmeinsam mit MDR;

Kosten der drei Kooperationsveranstaltungen ca. 2 T Euro (Kapi-tel 04 05 Titel 685 21).

• Deutsches Historisches Museum

– Kinoveranstaltung mit Dokumentaraufnahmen zum 17. Juni(Planungen noch nicht abgeschlossen; Finanzbedarf noch nichtbezifferbar).

• Mehrere themenbezogene Veranstaltungen der Gedenkstätte Ber-lin-Hohenschönhausen werden aus Mitteln des BKM mit insgesamt85 T Euro gefördert (Kapitel 04 05 Titel 685 61).

III. Deutscher Bundestag und Bundesrat bereiten eine gemeinsameVeranstaltung im Plenarsaal des Bundestages am 17. Juni 2003 vor.Der Bundespräsident hat sich bereit erklärt, hierbei die Hauptrede zuhalten.

Zu den Kosten dieser Veranstaltung liegen der Bundesregierung na-turgemäß keine Angaben vor.

6. AbgeordneterStephanMayer(Altötting)(CDU/CSU)

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierungzu, wie in der Ausgabe der „Süddeutschen Zei-tung“ vom 4./5./6. Januar 2003 auf Seite V 1/7berichtet, dass lediglich 30% aller amtlichenSchreiben von italienischen Behörden von dendeutschen Behörden an die in Deutschlandwohnhaften italienischen Staatsbürger weiter-geleitet werden, und wenn ja, aus welchemGrund werden die verbleibenden 70% derSchreiben nicht von den deutschen Behördenweitergeleitet?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 4. Februar 2003

Ich gehe davon aus, dass die in dem Artikel genannten amtlichenSchreiben italienischer Behörden an in Deutschland wohnhafte Italie-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 4 –

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ner förmlich zugestellt werden sollen, denn nur bei derartigen Zustel-lungen müssen deutsche Behörden mitwirken.

Rechtsgrundlage für die Zustellungen italienischer Behörden an Emp-fänger in Deutschland ist das Europäische Übereinkommen über dieZustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland. Die-ses Übereinkommen soll Zustellungen an Empfänger, die im Auslandwohnen, vereinfachen. Üblicherweise erfolgen Zustellungen im Aus-land über die konsularischen oder diplomatischen Vertretungen (soetwa § 14 des Verwaltungszustellungsgesetzes); demgegenüber siehtdas Übereinkommen vor, dass ausländische Behörden zuzustellendeSchriftstücke an dafür benannte zentrale Stellen des Landes senden, indem der Empfänger wohnhaft ist. Diese Stellen leiten das Schriftstückan den Empfänger weiter; in der Bundesrepublik Deutschland sindüberwiegend die Regierungspräsidien als zentrale Stelle benannt.

Da in der Bundesrepublik Deutschland Zustellungen italienischer Be-hörden ausschließlich von Landesbehörden bearbeitet werden, liegender Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, wie groß dieZahl der Zustellungsersuchen italienischer Behörden ist und in wel-chem Umfang den Ersuchen nicht entsprochen werden kann. Eineentsprechende Umfrage ließe sich nur mit großem Zeitaufwand durch-führen, da nicht auf einschlägige Statistiken zurückgegriffen werdenkann.

Seitens der Länder ist in den vergangenen Jahren gelegentlich daraufhingewiesen worden, dass die zentralen Stellen Zustellungsersuchennicht entsprechen konnten, weil der Zustellungsempfänger die Annah-me des Schriftstückes verweigerte, weil dieses nicht in deutscher Spra-che abgefasst war.

Ich werde Ihre Frage zum Anlass nehmen, die für das Verwaltungs-zustellungsrecht der Länder zuständigen Stellen auf die geschilderteProblematik hinzuweisen.

7. AbgeordnetePetraPau(fraktionslos)

Wie viele Fälle tatsächlicher oder zu vermuten-der rechtsextremer und fremdenfeindlicherStraftaten sind der Bundesregierung im De-zember 2002 bekannt geworden (bitte nachLändern auflisten)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 4. Februar 2003

Im Monat Dezember 2002 wurden insgesamt 615 politisch rechts mo-tivierte Straftaten, darunter 43 Gewalttaten und 413 Propaganda-delikte, erfasst.

Bei 127 Straftaten, darunter 23 Propagandadelikte und 25 Gewaltta-ten, konnte eine fremdenfeindliche Motivation festgestellt werden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 5 –

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Verteilung – Politisch motivierte Kriminalität – rechts

Bundesland Gewalttaten Sonstige Straftaten

BB 3 46

BR 2 68

BW 1 50

BY 6 65

HB 0 2

HE 3 33

HH 3 12

MV 2 9

NI 4 70

NW 3 63

RP 2 10

SH 3 17

SL 0 7

SN 4 70

ST 4 9

TH 3 41

Summe 43 572

Verteilung – Politisch motivierte Kriminalität – rechts mit fremden-feindlicher Motivation

Bundesland Gewalttaten Sonstige Straftaten

BB 1 8

BR 1 1

BW 0 17

BY 5 11

HB 0 0

HE 0 4

HH 2 1

MV 1 2

NI 1 14

NW 1 17

RP 1 1

SH 3 7

SL 0 5

SN 3 8

ST 3 2

TH 3 4

Summe 25 102

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 6 –

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8. AbgeordnetePetraPau(fraktionslos)

Wie viele Personen wurden durch rechtsex-treme und fremdenfeindliche Straftaten ge-schädigt (bitte nach Ländern auflisten)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 4. Februar 2003

Im Dezember wurden insgesamt 34 Personen infolge Straftaten derPolitisch motivierten Kriminalität – rechts verletzt, darunter 20 Perso-nen aus fremdenfeindlicher Motivation.

Bundesland

Anzahl der verletztenPersonen „Politischmotivierte Kriminali-

tät – rechts“

Anzahl der verletztenPersonen „Politischmotivierte Kriminali-

tät – rechts“ mitfremdenfeindlicher

MotivationBB 2 1

BR 1 1

BW 3 0

BY 8 5

HB 0 0

HE 0 0

HH 2 0

MV 2 2

NI 2 1

NW 3 1

RP 1 0

SH 3 3

SL 0 0

SN 3 2

ST 2 2

TH 2 2

Summe 34 20

9. AbgeordnetePetraPau(fraktionslos)

Wie viele Personen wurden wegen rechtsextre-mer und fremdenfeindlicher Straftaten im Mo-nat Dezember 2002 festgenommen (bitte nachLändern auflisten)?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 7 –

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Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 4. Februar 2003

Im Dezember 2002 wurden bei 615 Straftaten im Phänomenbereich„Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ insgesamt 380 Tatverdäch-tige ermittelt und 35 Personen festgenommen. In einem Fall wurdeHaftbefehl erlassen.

Im Zusammenhang mit den für Dezember 2002 gemeldeten 127 frem-denfeindlich motivierten Straftaten wurden 117 Tatverdächtige er-mittelt, von denen 16 festgenommen wurden. In einem Fall wurdeHaftbefehl erlassen.

Verteilung – Politisch motivierte Kriminalität – rechts

Bundesland TatverdächtigeVorläufig

festgenommen Haftbefehl

BB 40 3 0

BR 19 1 0

BW 26 0 0

BY 42 9 0

HB 1 0 0

HE 16 2 0

HH 7 0 0

MV 9 0 0

NI 48 2 0

NW 52 2 0

RP 6 0 0

SH 13 2 0

SL 3 0 0

SN 38 0 0

ST 30 6 1

TH 30 8 0

Summe 380 35 1

Verteilung – Politisch motivierte Kriminalität – rechts mit fremden-feindlicher Motivation

Bundesland TatverdächtigeVorläufig

festgenommen Haftbefehl

BB 11 0 0

BR 2 0 0

BW 12 0 0

BY 12 4 0

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 8 –

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Bundesland TatverdächtigeVorläufig

festgenommen Haftbefehl

HB 0 0 0

HE 4 0 0

HH 0 0 0

MV 6 0 0

NI 20 0 0

NW 7 1 0

RP 4 0 0

SH 6 0 0

SL 2 0 0

SN 10 0 0

ST 11 6 1

TH 10 5 0

Summe 117 16 1

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

10. AbgeordneterDr. MichaelLuther(CDU/CSU)

Warum ist die Bundesregierung der Ansicht,dass die Schwierigkeiten der handwerklichenBetriebe hinsichtlich der schlechten Zahlungs-moral nicht auf Unzulänglichkeiten der zivil-rechtlichen Vorschriften zurückzuführen sind(vgl. Bundestagsdrucksache 14/9848, S. 33),und ist die Bundesregierung der Meinung, dassdas Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlun-gen vom 30. März 2000 zur Bekämpfung derschlechten Zahlungsmoral beigetragen hat?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAlfred Hartenbachvom 30. Januar 2003

Wie auf Seite 33 der zitierten Bundestagsdrucksache 14/9848 in derGegenäußerung der Bundesregierung zum Entwurf eines Forderungs-sicherungsgesetzes des Bundesrates bereits erläutert, haben die Anhö-rungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages sowie dieExpertenanhörungen im Bundesministerium der Justiz ergeben, dassdie Schwierigkeiten handwerklicher Betriebe im Kern nicht auf Unzu-länglichkeiten der zivilrechtlichen Vorschriften zurückzuführen sind.Die Schwierigkeiten liegen vielmehr darin begründet, dass in der täg-lichen Praxis von den zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mittelnaus wirtschaftlichen Gründen nicht in dem Umfang Gebrauch ge-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 9 –

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macht wird, wie er sich später als zweckmäßig erweist. Auch legen dieBeteiligten oft nicht hinreichenden Wert auf genaue vertragliche Ab-sprachen, was zum überwiegenden Teil ebenfalls wirtschaftliche Grün-de hat.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Regelungen des Ge-setzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen durchaus zur Bekämp-fung der schlechten Zahlungsmoral beigetragen haben, durchgreifen-de Verbesserungen aber auch die konsequente Anwendung des zurVerfügung stehenden gesetzlichen Instrumentariums voraussetzen.Weitere Verbesserungsmöglichkeiten werden aber nach wie vor inten-siv geprüft.

11. AbgeordneterDr. MichaelLuther(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dassdie schlechte Zahlungsmoral ausschließlich aufwirtschaftliche Gründe zurückzuführen ist,und wenn ja, welche wirtschaftlichen Gründesind dies?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAlfred Hartenbachvom 30. Januar 2003

Die Gründe für die schlechte Zahlungsmoral sind sicherlich zum Teilwirtschaftlicher Natur, es spielen aber auch andere Faktoren eine Rol-le. Das Bild wird auch dadurch verzerrt, dass Baufirmen und deren In-teressenverbände unter Zahlungsverschleppung unterschiedslos auchFälle aufführen, bei denen der Werklohn wegen vorliegender Mängelvöllig zu Recht nicht gezahlt wird.

Die wirtschaftliche Krise am Bau hat die schlechte Zahlungsmoralsicherlich weiter verschärft. Der Mangel an Aufträgen bewegt Bau-firmen dazu, Aufträge auch von Generalunternehmern entgegenzu-nehmen, deren schlechte Zahlungsmoral schon hinlänglich bekannt istund die bei günstigeren Marktverhältnissen deshalb auch keine Ge-schäftspartner mehr finden würden. Bauhandwerker scheuen sich wiezu Frage 10 bereits erwähnt auch oftmals davor, die bestehendenRechtsinstrumente auszuschöpfen, aus Angst vor dem Verlust vonFolgeaufträgen.

Weitere Gründe sind insbesondere bei kleineren Baufirmen Fehler beider Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung, die den Erhalt desWerklohns erschweren. Manchmal liegen auch Informationsdefiziteüber bestehende rechtliche Möglichkeiten vor.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 10 –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

12. AbgeordneterNorbertBarthle(CDU/CSU)

Aufgrund welcher Berechnungsgrundlage gehtBundeskanzler Gerhard Schröder davon aus,dass die Verringerung des Wirtschaftswachs-tums um ein halbes Prozent auf ein Prozentnur mit Steuermindereinnahmen von einerMrd. Euro verbunden sind (vgl. Pressekonfe-renz vom 14. Januar 2003), und sind dabei diegeringeren Lohn- und Einkommensteuerein-nahmen aufgrund der mit dem schwächerenWirtschaftswachstum verbundene höhere Ar-beitslosenquote berücksichtigt?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 29. Januar 2003

Nach einer groben Faustformel führt eine Veränderung des nomina-len Wirtschaftswachstums um 1 v. H. zu einer Veränderung des Ge-samtsteueraufkommens von ebenfalls 1 v.H. Bei einem geschätztenGesamtsteueraufkommen von 459 Mrd. Euro im Jahre 2003 folgt auseinem um 1/2 v.H.-Punkt niedrigeren nominalen Wachstum somit einSteuerausfall von 2,3 Mrd. Euro. Der Bund hat nach der letzten Steu-erschätzung vom November 2002 einen Anteil am Gesamtsteuerauf-kommen von 43,5 v.H. Somit beträgt der Steuerausfall für den Bund1 Mrd. Euro. Eine genauere Abschätzung der Auswirkungen einerKorrektur der Wachstumsprognose der Bundesregierung auf die Steu-ereinnahmen im Einzelnen ist erst nach Vorliegen des Jahreswirt-schaftsberichts 2003 möglich. Diese Abschätzung wird selbstverständ-lich von der aktuellen Prognose der Bruttolohn- und -gehaltssummeausgehen.

13. AbgeordneterHans-JoachimFuchtel(CDU/CSU)

Welche Rolle spielt bei der Ausgestaltung eu-ropäischer Vorschriften das Kriterium der Er-reichung der Unbedenklichkeitsbescheinigungdurch den Europäischen Rechnungshof?

14. AbgeordneterHans-JoachimFuchtel(CDU/CSU)

Welche Rügen durch den Europäischen Rech-nungshof sind hinsichtlich der Umsetzung eu-ropäischer Programme in die nationale Ebenebekannt, und welche EU-Mitgliedstaaten wa-ren davon in den letzten drei Jahren betroffen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 4. Februar 2003

Nach dem EG-Vertrag hat der Europäische Rechnungshof den Auf-trag, die Rechnungen über alle Einnahmen und Ausgaben der Ge-meinschaft zu prüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 11 –

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eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowieüber die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zu Grunde lie-genden Vorgänge vorzulegen. Die Ausgestaltung europäischer Vor-schriften und die Umsetzung europäischer Programme in die natio-nale Ebene ist danach nicht unmittelbarer Prüfungsauftrag des Euro-päsichen Rechnungshofes.

Allerdings hat der Europäische Rechnungshof in seinen Berichten wie-derholt darauf hingewiesen, dass einfache und klare Rechtsvorschrif-ten eine wesentliche Voraussetzung für eine korrekte Umsetzung sind.Bei den EU-Organen besteht Übereinstimmung, dass komplexe undschwierige EU-Vorschriften das Risiko des Auftretens von Fehlernund Unregelmäßigkeiten vergrößern und die Kontrollarbeit er-schweren. Die Kommission hat deshalb das Europäische Amt für Be-trugsbekämpfung (OLAF) beauftragt, die Verordnungsvorschläge aufihre Betrugsanfälligkeit zu überprüfen.

15. AbgeordneterMichaelGlos(CDU/CSU)

Liegen der Bundesregierung Informationendarüber vor, dass sich z. B. zwischen kommu-nalen Krankenhausbetreibern und vereinzeltenGroßbetrieben im Bereich Reinigung und Ser-vice die Zahl der Gründungen von umsatzsteu-erlichen Organschaften in der letzten Zeit er-höht hat?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 3. Februar 2003

Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur Zahl der Gründungenvon umsatzsteuerlichen Organschaften durch kommunale Kranken-hausbetreiber vor.

Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristischePerson nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell,wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedertist. Finanzielle Eingliederung ist der Besitz der entscheidenden An-teilsmehrheit an der Organgesellschaft. Wirtschaftliche Eingliederungbedeutet, dass die Organgesellschaft gemäß dem Willen des Unterneh-mers im Rahmen des Gesamtunternehmens, und zwar in engem wirt-schaftlichem Zusammenhang mit diesem, es fördernd und ergänzend,wirtschaftlich tätig ist. Die organisatorische Eingliederung liegt vor,wenn der Organträger durch organisatorische Maßnahmen sicher-stellt, dass in der Organgesellschaft sein Wille auch tatsächlich ausge-führt wird. Ob diese Voraussetzungen in dem von Ihnen geschildertenSachverhalt erfüllt sind, hängt von den konkreten Umständen des Ein-zelfalls ab. Der Zusammenschluss von kommunalen Krankenhausbe-treibern mit Großbetrieben im Bereich Reinigung und Service führtjedenfalls nicht zwangsläufig zur umsatzsteuerlichen Organschaft.

16. AbgeordneterMichaelGlos(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung auch auswettbewerbsrechtlicher Sicht, dass im Fall derumsatzsteuerlichen Organschaft eine Leis-tungserbringung des Organs (z. B. Reinigungs

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 12 –

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GmbH: 49% Private, 51% kommunales Kran-kenhaus) an den Organträger (kommunalesKrankenhaus) nicht steuerbar ist, die gleicheLeistungserbringung durch einen unabhängi-gen Unternehmer aber der vollen Umsatzbe-steuerung unterliegt?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 3. Februar 2003

In Bezug auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt verweise ich aufmeine Ausführungen zu Frage 15. Allgemein bemerke ich, dass dieBegründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Eingliederungder Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zur Fol-ge hat. Somit liegt ein Unternehmenskreis vor, innerhalb dessen nichtsteuerbare Innenumsätze getätigt werden. Dies hat zur Folge, dassRechnungen innerhalb des Organkreises ohne Umsatzsteuer ausge-stellt werden können und kein Vorsteueranspruch entsteht (§ 2 Abs. 2UStG). Erbringt jedoch ein unabhängiger Unternehmer die gleicheLeistung an den Organträger, so ist nach den Grundsätzen des Um-satzsteuerrechts diese Leistung steuerbar und steuerpflichtig. Dannhat der Leistungsempfänger einen Vorsteueranspruch in Höhe derkorrekt ausgewiesenen Umsatzsteuer. Umsatzsteuerrechtlich bestehtinsoweit aus der Sicht des unabhängigen Unternehmers kein Wettbe-werbsnachteil gegenüber einer Organgesellschaft.

17. AbgeordneterManfredGrund(CDU/CSU)

In wie vielen Fällen und für welches finanzielleVolumen wurden seit Beginn 1999 Ansprücheaus Privatisierungsverträgen von Nachfol-geeinrichtungen der Treuhandanstalt gegenUnternehmen in den neuen Bundesländerngerichtlich und außergerichtlich geltendgemacht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 4. Februar 2003

Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS)hat seit Beginn 1999 in insgesamt 610 Fällen Ansprüche aus Privatisie-rungsverträgen gegen Unternehmen und/oder Investoren gerichtlichund außergerichtlich geltend gemacht. Ein Viertel bis ein Drittel derVerfahren betreffen Anspruchsgegner mit Wohnsitz in den neuenBundesländern. Überwiegend richten sich die Ansprüche gegen die In-vestoren selbst und nicht gegen die Unternehmen.

Die Ansprüche der BvS aus Kaufpreisforderungen, Darlehen, Investi-tions- und Arbeitsplatzzusagen, Mehrerlösklauseln, Zweckzuwendun-gen, Zuschüssen und sonstige Forderungen, getrennt nach Investorenund Unternehmen, sind aus der Datenbasis nicht zu ermitteln. DieseDaten können nur in konkreten Einzelfällen durch aufwendige Einzel-prüfungen ermittelt werden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 13 –

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Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH hat seitBeginn 1999 in zwei Fällen Forderungen aus Unternehmensprivati-sierungen gerichtlich geltend gemacht.

18. AbgeordneterManfredGrund(CDU/CSU)

Wie viele Verfahren sind davon zugunsten derTreuhandanstalt bzw. deren Nachfolgeeinrich-tungen entschieden oder erledigt worden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 4. Februar 2003

Die BvS hat 322 Fälle durch eine vergleichsweise Einigung oder einegerichtliche Entscheidung abschließen können. Gerichtliche Entschei-dungen sind zu 61% in vollem Umfang zu Gunsten der BvS ergangen.In weiteren 20% der Fälle ist die BvS – überwiegend auf Basis einesVergleichs – mit der von ihr erhobenen Forderung im Wesentlichendurchgedrungen.

Die BVVG hat in den beiden Fällen in erster Instanz überwiegend ob-siegt; die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig.

19. AbgeordneterManfredGrund(CDU/CSU)

Wie viele ehemalige Mitarbeiter der Treuhand-anstalt bzw. deren Nachfolgeeinrichtungenwaren bzw. sind als Rechtsanwälte/sonstigeBerater/Gutachter mit der Durchsetzung dergeltend gemachten Ansprüche beauftragt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 4. Februar 2003

Die BvS/BVVG erfassen nicht, welche ihrer Rechtsanwälte/sonstigenBerater/Gutachter ehemalige Mitarbeiter der Treuhandanstalt bzw.deren Nachfolgeeinrichtungen waren. Sie führen über die weitere be-rufliche Tätigkeit ehemaliger Mitarbeiter keine Nachweise. Grund-sätzlich erhalten Kanzleien das Mandat, nicht jedoch einzelne Rechts-anwälte. Auf die Geschäftsverteilung innerhalb der Kanzleien habendie BvS und die BVVG keinen Einfluss.

Für die BVVG ist ein ehemaliger Mitarbeiter als Rechtsanwalt imstreitigen Verfahren tätig.

20. AbgeordneterManfredGrund(CDU/CSU)

In welcher Höhe sind insoweit Honorarforde-rungen entstanden bzw. im Hinblick auf nochanhängige Verfahren zu erwarten?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 14 –

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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 4. Februar 2003

Die BvS erfasst in einem zusammengefassten Wirtschaftsplantitel„Gerichts- und sonstige Kosten“ Vorschüsse und endgültige Zahlun-gen für Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Kosten für Sachverstän-dige und Entschädigungszahlungen an Zeugen. Eine getrennte Erfas-sung der Anwaltsgebühren erfolgt nicht. Im Übrigen steht der Gebüh-renanspruch der mandatierten Kanzlei zu; über die Aufteilung derHonorare in der Kanzlei ist hier nichts bekannt.

Die BVVG hat an den für sie tätigen Rechtsanwalt Anwaltsgebührennach dem Streitwert auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsge-bührenordnung gezahlt.

21. AbgeordneterHolgerHaibach(CDU/CSU)

Ist es richtig, dass die BundesrepublikDeutschland seit der Wiedervereinigung wie-der Schulden aus Zinsrückständen des Versail-ler Vertrages von 1919 bedient, und wenn ja,in welcher Höhe wurden solche Zahlungen seit1990 bis heute geleistet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 30. Januar 2003

Ihre Frage bezieht sich auf Schulden, die aus Vorkriegs-Auslandsanlei-hen des Deutschen Reiches herrühren und oft auch als Reparations-leistungen nach dem Versailler Vertrag bezeichnet werden.

Die Vorkriegs-Auslandsschulden des Deutschen Reiches wurden biszu Beginn der achtziger Jahre zurückgezahlt; sie bestanden hauptsäch-lich aus Anleihen, die im Zusammenhang mit den deutschen Reparati-onsschulden aus dem Ersten Weltkrieg im Ausland aufgenommenwurden. Reparationsschulden des Reiches waren diese Anleihen ih-rem Charakter nach zwar nicht, wenngleich sie mit deutschen Repara-tionsschulden aus dem Ersten Weltkrieg im Zusammenhang standen.

Als wichtigste dieser Vorkriegs-Auslandsanleihen wären die 7% Deut-sche Äußere Anleihe von 1924 (Dawes-Anleihe), die 51/2 % Internatio-nale Anleihe des Deutschen Reiches von 1930 (Young-Anleihe) unddie Zündholz- oder Kreuger-Anleihe von 1930 (im Folgenden Kreu-ger-Anleihe) zu nennen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg machten die drei Westalliierten eineEinigung über die Rückzahlungsbedingungen für die Nachkriegswirt-schaftshilfe davon abhängig, dass die Vorkiegs-Auslandsschulden desReiches einer einvernehmlichen Regelung zugeführt würden, wasdann mit dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden vom27. Februar 1953 (Londoner Schuldenabkommen – LSchA) geschah.Die Bundesrepublik Deutschland hat entsprechend den Regelungendes Schuldenabkommens die aus den vorgenannten Anleihen nochvalutierenden Schulden getilgt; sie hat dafür insgesamt 1,53 Mrd. DMdurch Einlösung der von den Inhabern vorgelegten Bonds aufge-wandt. Offen blieben lediglich die Zinsrückstände aus den Jahren1945 bis 1952, die sich bei der Dawes-Anleihe auf 40,2 Mio. DM, der

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 15 –

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Young-Anleihe auf 175,8 Mio. DM und bei der Kreuger-Anleihe auf23,4 Mio. DM beliefen (jeweils Stand: 3. Oktober 1990).

Die Entschädigung der Zinsrückstände wurde im Londoner Schulden-abkommen mit Rücksicht auf die Gebietsverluste Deutschlands undder dadurch bedingten Minderung der Wirtschaftskraft bis zu einerWiedervereinigung zurückgestellt. Mit dem Beitritt der DDR zur Bun-desrepublik Deutschland im Jahre 1990 hat die Bundesregierung dieBedienung der Zinsrückstände aus vorgenannten Anleihen aufgenom-men. Nach dem Londoner Schuldenabkommen sind für diese Zins-rückstände Fundierungsschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von20 Jahren (Endfälligkeit also 2010) auszugeben, die nach Maßgabeder Anlage I LSchA zu erfüllen sind.

Die für die Erfüllung der Ansprüche aus den Fundierungen zuständi-ge Bundeswertpapierverwaltung hat von 1990 bis 2002 an Zinsen73 Mio. DM und für Tilgungen 22 Mio. DM gezahlt.

22. AbgeordneterHolgerHaibach(CDU/CSU)

Wann ist nach jetzigem Stand mit einer Be-endigung dieser Zahlungsverpflichtungen zurechnen, und bestehen derzeit noch Forderun-gen aus Reparationsleistungen aufgrund derFolgen des Zweiten Weltkrieges an die Bun-desrepublik Deutschland (bitte einzeln auflis-ten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 30. Januar 2003

Nach den bis jetzt vorliegenden Erkenntnissen werden bis zur Endfäl-ligkeit der Fundierungen im Jahre 2010 über 90% der Papiere nachder Dawes- und der Young-Anleihe eingelöst sein. Die Kreuger-Anlei-he wurde bereits zu 100% abgelöst. Künftig werden sich die Aufwen-dungen für die Tilgung dieser Schulden erheblich verringern. EineFrist für die Einlösung solcher Fundierungen ist nicht vorgesehen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat es – zumindest für die Bundesrepu-blik Deutschland – keine dem Versailler Vertrag vergleichbaren Repa-rationsregelungen und damit auch keine nachvollziehbaren länger-fristigen Reparationszahlungen gegeben. Vielmehr haben die Sieger-mächte einseitig Reparationen entnommen, die insgesamt gesehen einMehrfaches des von der Potsdamer Konferenz ursprünglich in Aus-sicht genommenen Gesamtumfangs ausmachen.

Im Rahmen der Deutschen Einigung wurde der Vertrag über die ab-schließende Regelung in Bezug auf Deutschland – der so genannteZwei-plus-Vier-Vertrag – abgeschlossen. Die Bundesregierung hat die-sen Vertrag in dem Verständnis abgeschlossen, dass damit auch dieReparationsfrage endgültig erledigt ist. Der Zwei-plus-Vier-Vertragsieht keine weiteren Reparationen vor.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 16 –

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23. AbgeordneterSiegfriedHelias(CDU/CSU)

Liegen der Bundesregierung Informationenüber die Zahl derjenigen Unternehmen inDeutschland vor, möglichst aufgegliedert nachBranchen, die bisher weniger als 16 620 EuroJahresumsatz deklariert haben?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 29. Januar 2003

Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Zahl derje-nigen Unternehmen in Deutschland vor, die bisher weniger als 16 620Euro Jahresumsatz deklariert haben. So weist z. B. die Umsatzsteuer-statistik nur Daten für Unternehmen aus, die Umsatzsteuer-Voranmel-dungen abgegeben haben, mit jährlichen Lieferungen und Leistungenüber 16 617 Euro.

24. AbgeordneterSiegfriedHelias(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Ge-winn, prozentual vom Umsatz, diese Unter-nehmen im Durchschnitt erzielen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 29. Januar 2003

Für diese Gruppe liegen keine entsprechenden Daten vor.

25. AbgeordneterSiegfriedHelias(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung bekannt, dass dieseUnternehmen bisher – von Einzelfällen abge-sehen – steuerlich nicht geprüft werden?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 29. Januar 2003

Ja. Betriebe mit einem Jahresumsatz von weniger als 16 620 Euro sindin der Regel nicht prüfungswürdig.

26. AbgeordneterSiegfriedHelias(CDU/CSU)

Auf welche Ausgangsdaten stützen sich die Be-rechnungen der Bundesregierung, nach denendie Steuerausfälle bei einer Pauschalbesteue-rung bis zur Umsatzschwelle von 17 500 Euro60 Mio. Euro betragen werden und bei einerUmsatzschwelle von 35 000 Euro 250 Mio.Euro?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 17 –

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Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 29. Januar 2003

Die genannten Steuerausfälle beziehen sich auf die Umsatzsteuer unddie Ertragsteuern. Die Berechnungen für den Steuerausfall bei derUmsatzsteuer stützen sich auf Daten der Umsatzsteuerstatistik. Fürdie Errechnung des Steuerausfalls bei den Ertragsteuern wurde einVergleich des Einkommens eines Arbeitnehmers mit einem Selbstän-digen in der vorgesehenen steuerlichen Ausgestaltung vorgenommen.Der genannte Umsatzsteuerausfall von 60 Mio. Euro beinhaltet beieiner Pauschalbesteuerung bis zur Umsatzschwelle von 17 500 Eurozum einen die allgemeine Anhebung der Umsatzschwelle von16 620 Euro auf 17 500 Euro (– 35 Mio. Euro), zum anderen den Um-satzsteuerausfall für je 20 000 Berechtigte (knapp – 25 Mio. Euro). Er-tragsteuerliche Auswirkungen ergeben sich bei dieser Umsatzgrenzenicht.

Von dem geschätzten Steuerausfall in Höhe von 250 Mio. Euro bei ei-ner Erhöhung der Umsatzschwelle auf 35 000 Euro entfallen 100 Mio.Euro auf die Umsatzsteuer (zuzüglich der vorgenannten 35 Mio. Eurofür die allgemeine Anhebung der Umsatzgrenze von 16 620 Euro auf17 500 Euro) und 150 Mio. Euro auf Ertragsteuern jeweils für je50 000 Berechtigte.

27. AbgeordneterDr. MaxStadler(FDP)

Ist die Bundesregierung bereit, alsbald eineförmliche Zusage zu geben, dass nach der Auf-lösung des Hauptzollamtes Passau als Aus-gleichsmaßnahme zur Sicherung von Arbeits-plätzen in der Region künftig die Zentralstellefür Agrardiesel mit etwa 50 Arbeitskräftenund eine Vollstreckungsstelle mit etwa 30 Ar-beitsplätzen eingerichtet wird?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 30. Januar 2003

Im Hauptzollamtsbezirk Passau sind derzeit rund 340 Beamte desmittleren und gehobenen Dienstes eingesetzt. Es ist vorgesehen, nachAufhebung des Hauptzollamtes Passau durch sozialverträgliche An-schlussverwendungen rund 290 Beamte in der Region Passau weiter-hin zu beschäftigen.

Als Ausgleichsmaßnahme wurde bereits die Prüfgruppe Passau zurBekämpfung der illegalen Beschäftigung um 5 Arbeitskräfte personellverstärkt. Weiterhin soll das Grenzzollamt Philippsreut nach BeitrittTschechiens zur Europäischen Union als Binnenzollamt mit ca. 15 Ar-beitskräften fortgeführt werden. Darüber hinaus wird angestrebt,bei den Zollämtern Passau-Hafen, Braunau (später Neuötting) undSuben-Autobahn sowie im Rahmen eines dislozierten Einsatzes vonArbeitskräften in den Aufgabenbereichen Prüfungsdienst und Voll-streckung bis zu 150 weitere Beschäftigungsmöglichkeiten in der Re-gion Passau zu erhalten.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 18 –

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Zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen im Raum Passau/Deggendorf wer-den derzeit im Rahmen der Feinplanung unter Berücksichtigung derAltersstruktur der Beschäftigten untersucht. Eine regionale Zentrali-sierung der Bearbeitung der Anträge auf Vergütung der Mineralöl-steuer nach den §§ 25b bis 25d Mineralölsteuergesetz (Agrardiesel)wird in diese Prüfung einbezogen.

28. AbgeordneterCarl-LudwigThiele(FDP)

In welcher Höhe mindern, jeweils bezogen aufdie Jahre 2001 und 2002, das Kindergeld unddie Eigenheimzulage das Steueraufkommeninsgesamt?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 29. Januar 2003

Im Jahr 2001 wurde das Steueraufkommen durch die Auszahlung vonKindergeld um 31,3 Mrd. Euro und durch die Auszahlung von Eigen-heimzulage um 8,1 Mrd. Euro gemindert. Im Jahr 2002 beliefen sichdie Kindergeldzahlungen auf 34,5 Mrd. Euro und die Eigenheimzula-ge auf 9,2 Mrd. Euro.

29. AbgeordneterCarl-LudwigThiele(FDP)

Wie verändern sich die Steuerquoten der Jahre2001 und 2002 bei kassenmäßiger Betrach-tungsweise, wenn Kindergeld und Eigenheim-zulage zum Steueraufkommen hinzugerechnetwerden?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 29. Januar 2003

Bereinigt man die kassenmäßigen Steuereinnahmen der Jahre 2001und 2002 (2002 vorläufiges Ist, reine Gemeindesteuern geschätzt) umKindergeld und Eigenheimzulage, verändern sich die Steuerquotenwie folgt:

2001in v. H.

2002*)in v.H.

Steuerquote in v.H. 21,55 20,87

Um Kindergeld u. Eigenheimzulagebereinigte Steuerquote in v.H. 23,45 22,94

*) Vorläufiges Ist-Ergebnis; reine Gemeindesteuern geschätzt.

30. AbgeordneterCarl-LudwigThiele(FDP)

Welche Gesamtvolumina entfallen bei dem dasSteueraufkommen mindernden Kindergeldjeweils in den Jahren 2001 und 2002 auf dieFreistellung des Existenzminimums (§ 31 Ein-kommensteuergesetz – EStG) und auf die Fa-milienförderung (§ 31 EStG)?

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Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 29. Januar 2003

Die auf die Freistellung des Existenzminimums und auf die Familien-förderung entfallenden Volumina für die Jahre 2001 und 2002 sind inder nachfolgenden Übersicht aufgeführt:

2001in Mrd. E

2002in Mrd. E

Kindergeld insgesamt 31,3 34,5

Davon entfällt

– auf das Existenzminimum 19,0 21,8

– auf den Förderanteil 12,3 12,7

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Arbeit

31. AbgeordneteGittaConnemann(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die recht-lichen und faktischen Möglichkeiten allein er-ziehender Arbeitsloser, am Arbeits-, Weiterbil-dungs- und Qualifizierungsmarkt teilzuneh-men?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 6. Februar 2003

Die Erwerbstätigenquoten zeigen, dass allein Erziehende bereits heutein einem hohen Ausmaß am Erwerbsleben partizipieren. Im Jahr2001 lagen die Erwerbstätigenquoten der allein Erziehenden mit min-derjährigen Kindern sowohl bei den Frauen (66%) als auch bei denMännern (77 %) über den Erwerbstätigenquoten insgesamt (Frauen:59%; Männer: 73%). Um Berufstätigkeit und Kindererziehung zu ver-einbaren, sind allein erziehende Elternteile jedoch in einem besonde-ren Maß auf ein differenziertes und flexibles Angebot der Kinderbe-treuung angewiesen. Der Ausbau der Kinderbetreuung ist daher einesder wichtigsten gesellschaftspolitischen Projekte in dieser Legislatur-periode.

Das Förderungsrecht des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)hält speziell für Personen mit Betreuungspflichten besondere Förder-konditionen bereit. Neben der Erstattung von Kinderbetreuungskos-ten zum Beispiel während beruflicher Weiterbildung von 130 Europro Monat und Kind ist hier insbesondere die Förderung beruflicherWeiterbildung in Teilzeit durch Übernahme der Weiterbildungskostenund Zahlung von Teilunterhaltsgeld zu nennen. Das Förderungsrechteröffnet dabei große Flexibilität hinsichtlich der konkreten Konzep-tion einzelner Maßnahmen. So kann Teilunterhaltsgeld bereits für die

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Teilnahme an Maßnahmen gleistet werden, die einen wöchentlichenUnterrichtsumfang von mindestens 12 Stunden haben. Lage und Ver-teilung der Unterrichtszeit werden durch das Gesetz nicht vorgegebenund können entsprechend den Bedürfnissen bei der Maßnahmepla-nung gewählt werden.

Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer, zu denen allein erzie-hende Arbeitslose häufig zählen, haben darüber hinaus erleichtertenZugang zur geförderten beruflichen Weiterbildung. Grundsätzlichmuss für umfassende Förderungsleistung die so genannte Vorbeschäf-tigungszeit von mindestens einem Jahr innerhalb einer Frist von dreiJahren vor Weiterbildungsbeginn erfüllt sein. Für Berufsrückkehrerin-nen und Berufsrückkehrer gilt diese Dreijahresfrist nicht, so dass eineversicherungspflichtige Beschäftigung auch deutlich länger zurücklie-gen darf. Im Laufe des Jahres 2002 sind allein 35 547 Berufsrückkeh-rerinnen und Berufsrückkehrer neu in geförderte berufliche Weiterbil-dungen eingetreten.

Bei der Förderung werden spezielle Daten, die auf die Teilnahme vonallein Erziehenden bezogen wären, von der Arbeitsverwaltung nichterhoben. Anhaltspunkte über das Angebot an möglicherweise geeigne-ten Bildungsangeboten können jedoch statistische Angaben zu Teil-zeitangeboten geben. Ende 2002 liefen 2 340 Weiterbildungsmaßnah-men in Teilzeit, in denen rund 32 000 Teilnehmerinnen und Teilneh-mer nach dem SGB III gefördert wurden. Weiterbildungsmaßnah-men, die sich an den Personenkreis der Teilzeit-Arbeitsuchenden rich-ten, werden in der Regel in Teilzeit durchgeführt und konzentrierensich in erster Linie auf die Vormittagsstunden. Teilweise werden fle-xible Unterrichtszeiten angeboten oder Bildungseinrichtungen bietenKinderbetreuungsmöglichkeiten an. Bestimmte Qualifizierungen wer-den auch im Fernunterricht oder online oder in Kombination vonSelbstlern- und Nahunterricht angeboten.

32. AbgeordneteGittaConnemann(CDU/CSU)

Hält es die Bundesregierung vor dem Hinter-grund der in ihrer Koalitionsvereinbarungvom 16. Oktober 2002 niedergeschriebenenZielsetzung einer besseren Vereinbarkeit vonFamilie und Beruf nicht für erforderlich, dieim Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit täti-gen Bildungseinrichtungen dahin gehend zuverpflichten, dass diese, zur Erhöhung der Fle-xibilität und Mobilität, die zeitlichen (Termi-nierung und Datierung) Abläufe von Trai-nings-, Weiterbildungs- und Qualifizierungs-maßnahmen derart offen gestalten, dass alleinerziehende und arbeitslose Mütter und Vätereine Teilnahme mit den Betreuungszeiten fürihre Kinder vereinbaren können?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 6. Februar 2003

Die Weiterbildungsförderung ist nach dem Individualprinzip ausge-staltet. Gefördert wird von der Bundesanstalt für Arbeit die jeweiligeWeiterbildungsteilnehmerin bzw. der Weiterbildungsteilnehmer an

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frei auf dem Markt angebotenen Maßnahmen. Bildungseinrichtungenwerden somit in der Regel nicht im Auftrag der Bundesanstalt für Ar-beit tätig. Da ein Rechtsverhältnis zwischen Arbeitsamt und Bildungs-träger nicht besteht, ist eine formelle Verpflichtung von Bildungsträ-gern nicht möglich. Ungeachtet dessen teilt die Bundesregierung dieAuffassung, dass Bildungsträger gefordert sind, spezielle Maßnahmenzu konzipieren und anzubieten, so dass auch allein erziehende und ar-beitslose Mütter und Väter an arbeitsmarktlich notwendigen Qualifi-zierungsmaßnahmen teilnehmen können.

33. AbgeordneteGittaConnemann(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung bekannt, dass alleinerziehende Arbeitslose, denen eine Teilnahmewegen mangelnder Kompatibilität von termin-lich starren Trainings-, Weiterbildungs- undQualifizierungsmaßnahmen und der Betreu-ung ihrer Kinder nicht oder nur eingeschränktmöglich ist, mit dem Hinweis auf mangelndeVerfügbarkeit aus dem Kreis der Leistungs-empfänger ausgeschlossen werden können?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 6. Februar 2003

Die Arbeitslosenversicherung ist – um ihre Finanzierbarkeit gewähr-leisten zu können – darauf angewiesen, das Risiko der Beitragszahlerzur Bundesanstalt für Arbeit zu begrenzen. Leistungen bei Arbeitslo-sigkeit werden daher nur gezahlt, wenn der Leistungsfall Arbeitslosig-keit auch wieder beendet werden kann. Ein Anspruch auf Arbeitslo-sengeld setzt deshalb u. a. voraus, dass der Arbeitslose sich zum einenselbst um Arbeit bemüht und zum anderen den Vermittlungsbemü-hungen des Arbeitsamtes jederzeit z. B. für die Vorstellung bei einempotenziellen neuen Arbeitgeber, die Aufnahme einer neuen Beschäfti-gung oder auch die Teilnahme an einer beruflichen Eingliederungs-maßnahme zur Verfügung steht (§ 119 Abs. 1 bis 3 SGB III).

Arbeitslose können ihre Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung we-gen der Betreuung und Erziehung eines aufsichtsbedürftigen Kindesjedoch einschränken. Sie erhalten auch dann noch Arbeitslosengeld,wenn die Kinderbetreuung die Aufnahme einer mindestens15 Wochenstunden umfassenden Beschäftigung zulässt (§ 119 Abs. 4Satz 1 Nr. 2 SGB III). Soweit die Betreuung eines Kindes eine Be-schäftigung nicht mehr in einem zeitlichen Umfang zulässt, wie sie vorder Arbeitslosigkeit ausgeübt worden ist, ist die Entgeltersatzleistungallerdings entsprechend herabzusetzen (§ 133 Abs. 3 SGB III).

34. AbgeordneterJochen-KonradFromme(CDU/CSU)

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge derVerwirklichung der geplanten neuen Kleinun-ternehmerregelung neben der Pauschalisierungder Betriebskosten in Höhe von 50% des Um-satzes weitere Maßnahmen, um die Möglich-keiten von Kleinunternehmern für eigene In-

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vestitionen zu verbessern, und will sie dieMöglichkeit schaffen, dass auch ohne Buchfüh-rung ein Vorsteuerabzug möglich ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauchvom 4. Februar 2003

Die vorgesehene Gewinnpauschalierung für Kleinunternehmer ver-bessert die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmen-bedingungen. Bei der Einkommensteuer können Kleinunternehmermit Einnahmen von bis zu 17 500 Euro in 2003 50% der Einnahmenpauschal als Betriebausgaben abziehen. Zum 1. Januar 2004 soll dieEinnahmen- und Umsatzobergrenze für Kleinunternehmer – vorbe-haltlich der Genehmigung durch die EU – auf 35 000 Euro angehobenwerden. Diese Betriebe werden auch nicht in das Umsatzsteuerverfah-ren einbezogen.

Es ist nicht vorgesehen, ohne Buchführung einen Vorsteuerabzug zuermöglichen.

35. AbgeordneterHans-JoachimFuchtel(CDU/CSU)

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den An-teil an zusätzlichen Vorschriften im Bereichdes Bundes aufgrund von Regelungen der EU,die in den letzten zehn Jahren in nationalesRecht umgesetzt werden mussten, und welcheEU-Regelungen müssen im Jahr 2003 noch innationales Recht umgesetzt werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauchvom 6. Februar 2003

Eine auch nur annähernd solide Schätzung des Anteils an zusätzlichenVorschriften im Bereich des Bundes aufgrund von Regelungen derEU in den letzten zehn Jahren ist nicht möglich. Abgesehen von derTatsache, dass dies eine Überprüfung der gesamten Gesetz- und Ver-ordnungsgebung des Bundes in den letzten zehn Jahren erforderlichmachen würde, könnte heute nicht mehr hinreichend festgestellt wer-den, ob Regelungen der EU tatsächlich zu zusätzlichen Vorschriftengeführt haben oder nur eine Gemeinschaftsregelung eine anderenfallsnotwendige nationale Rechtsetzungsmaßnahme ersetzt hat.

Nach der neuesten Aufstellung der EU-Kommission hat Deutschlandbis zum 15. April 2003 noch 72 Richtlinien ganz oder zum Teil in na-tionales Recht umzusetzen. Diese Zahl bedarf allerdings noch derÜberprüfung durch alle betroffenen Ressorts. Angaben für das ge-samte Jahr 2003 können nicht gemacht werden, da noch nicht abseh-bar ist, welche neuen Richtlinien ggf. noch hinzukommen und welchesich im Laufe des Jahres erledigt haben werden.

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36. AbgeordneterHans-JoachimFuchtel(CDU/CSU)

Auf welche Weise bemüht sich der Bund beider Mitwirkung von Vorbereitungen europä-ischer Vorschriften, die sich daraus ergeben-den Verwaltungsabläufe im Vorfeld bereits zuanalysieren und im Hinblick auf die Verursa-chung von Bürokratie zu minimieren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauchvom 6. Februar 2003

Bereits in der Vergangenheit hat es für uns zu den wesentlichen Ge-sichtspunkten bei Verhandlungen über Rechtsetzungsmaßnahmen derGemeinschaft gehört, bürokratische Belastungen für die Wirtschaft,insbesondere für die KMU, auf das absolut notwendige Mindestmaßzu beschränken.

Durch das Projekt „Better Regulation“ wird die Prüfung der Auswir-kungen von Rechtsetzungsmaßnahmen auf die Unternehmen, insbe-sondere auch im Hinblick auf bürokratische Belastungen, institutiona-lisiert. Die EU-Kommission wird in diesem Rahmen regelmäßig vorder Übermittlung eines Rechtsetzungsvorschlags an den Rat und dasEuropäische Parlament die betroffenen Wirtschaftsverbände anhörenund das Ergebnis dieser Anhörungen dem Rat und dem EuropäischenParlament zusammen mit dem Rechtsetzungsvorschlag zuleiten.

37. AbgeordneterDr. Heinrich L.Kolb(FDP)

Wie genau ist der Ablauf des Bewerbungsver-fahrens, mit dem sich Regionen Deutschlandsals Modell- bzw. Testregionen für die geplanteLockerung der Regulierungsdichte im Bereichdes Arbeits-, Wirtschafts- und Steuerrechtesbewerben können?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauchvom 3. Februar 2003

Die Wirtschaftsministerkonferenz-Ost (WiMiKo-Ost) hat mit Be-schluss vom 25./26. Oktober 2001 die Vorschläge von Bundeskanzlera.D. Helmut Schmidt aus der Zeitung „DIE ZEIT“ vom 4. Oktober2001 unter dem Titel „Lichtet den Dschungel der Paragraphen!“ auf-gegriffen und eine Arbeitsgruppe unter Federführung Sachsens zumBürokratieabbau eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat unter beobach-tender Teilnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeitmehrfach getagt. Bisher hat sie der WiMiKo-Ost keine konkreten Vor-schläge unterbreitet.

Die Bundesminister Dr. Manfred Stolpe und Wolfgang Clementhaben die Vorschläge Helmut Schmidts aufgegriffen, Innovations-Re-gionen zu schaffen. Sie haben hierzu eine Verfassungsänderung ange-regt, mit der einzelnen oder mehreren Ländern ermöglicht werdensoll, mit Zustimmung des Bundesgesetzgebers für einen befristetenZeitraum (bis zu fünf Jahren) mit landesrechtlichen Regelungen vomBundesrecht abzuweichen.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 24 –

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Begründet haben sie dies damit, dass mit dieser Änderung bundesweitfür einen Landesgesetzgeber im Bereich der konkurrierenden Gesetz-gebung die Möglichkeit eröffnet würde, auf Zeit eine innovative Rege-lung einzuführen. Insbesondere für die neuen Länder würde dadurchdie Möglichkeit eröffnet, auf Landesebene gesetzliche Erleichterungenzu schaffen, um dem Aufbau Ost einen neuen Impuls zu geben. Durchdie zeitliche Begrenzung sei sichergestellt, dass nach dem Ablauf derfünf Jahre entweder durch Rückkehr zur bisherigen Regelung oderdurch eine Änderung bundesweit die Einheitlichkeit der Rechtsord-nung gewahrt würde. Damit würde einem Landesgesetzgeber unterZustimmung des Bundesgesetzgebers Raum für innovative Lösungeneingeräumt.

Inzwischen hat das in der Bundesregierung für die Verfassung zustän-dige Ressort, das Bundesministerium des Innern, zusammen mit demBundesministerium der Justiz die Prüfung des Vorschlages aufgenom-men.

Diese Prüfung dauert an. Im Kern geht es um die Frage, ob eine sol-che Änderung der Verfassung notwendig ist oder ob nicht unter heutegeltendem Verfassungsrecht vor allem im Bereich der konkurrieren-den Gesetzgebung der Bund zeitlich begrenzt Sonderregelungen füreinzelne Länder zulassen kann, soweit diese nicht willkürlich, sondernsachlich begründet sind.

Diese Möglichkeit dürfte letztlich der „Herstellung gleichwertiger Le-bensverhältnisse im Bundesgebiet“ dienen und daher den Anforderun-gen des Artikels 72 Abs. 2 GG genügen. Gedacht ist nämlich nur aneine befristete Öffnung bestimmter bundesgesetzlicher Regelungenfür die atypische Lage von strukturschwachen Gebieten, die dadurchgerechtfertigt werden können, dass sie den ökonomischen Aufbaupro-zess dort stärken und damit die bundesweite Gleichwertigkeit der Le-bensverhältnisse befördern wollen.

Ziel eines zeitlich befristeten Abweichens vom Bundesrecht könnteauch sein, die Tragfähigkeit eines entsprechenden Regelungskonzep-tes in der Praxis zu prüfen und einen Anstoß für eine spätere Ände-rung des Bundesrechts zu geben.

Wie eingangs schon erwähnt, ist die Prüfung noch nicht abgeschlos-sen. Wegen der Bedeutung von Änderungen der Verfassung muss einesolche Prüfung auch sehr sorgfältig vorgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund ist mit den Verfassungsressorts ein zweigleisi-ges Vorgehen vereinbart worden: Zunächst soll im Rahmen des Vor-habens „Masterplan Bürokratieabbau“ (Behandlung im Bundeskabi-nett bereits im Februar 2003) die Umsetzung der Initiative auf ein-fachrechtlicher Ebene geklärt werden.

Die Diskussion über die Zweckmäßigkeit einer Verfassungsänderungsoll im Rahmen des Projekts der Modernisierung der bundesstaatli-chen Ordnung weiter verfolgt werden, zu dem nach dem Beschlussder Regierungschefs von Bund und Ländern vom 19. Dezember 2002bereits im April 2003 auf der Grundlage politischer Bewertungen mitkonkreten Verhandlungen begonnen werden soll. Zur Vorbereitungdessen werden innerhalb der für das Projekt gebildeten Arbeitsstruk-turen ab Mitte Februar 2003 u. a. die Vorschläge zu möglichen Ände-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 25 –

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rungen im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung mit den Län-dern erörtert.

Nach Erledigung dieser Vorarbeiten kann auch der Ablauf eines Be-werbungsverfahrens zusammen mit den Ländern festgelegt werden.

38. AbgeordneterHartmutKoschyk(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung das bereitsin der Öffentlichkeit vielfach kritisierte Vorge-hen der Deutschen Post AG, Betreibern vonPostagenturen neue Verträge mit sehr schwererfüllbaren Bedingungen anzubieten (vgl.Nordbayerische Nachrichten vom 24. Januar2003), und was wird die Bundesregierung un-ternehmen, damit sich daraus nicht Schließun-gen von Postagenturen und Versorgungslü-cken für Postdienstleistungen ergeben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauchvom 3. Februar 2003

Der Bund hat nach Artikel 87f des Grundgesetzes flächendeckendeine angemessene und ausreichende Versorgung mit Postdienstleistun-gen zu gewährleisten. Nach den Vorgaben des Postgesetzes und derkonkretisierenden Post-Universaldienstleistungsverordnung ist diedeutsche Post AG u. a. verpflichtet, bundesweit eine Mindestanzahlvon 12 000 stationären Einrichtungen unter Berücksichtigung einwoh-neranzahl- und flächenbezogener Kriterien vorzuhalten; davon müs-sen mindestens 5 000 mit unternehmenseigenem Personal betrieben,7 000 stationäre Einrichtungen können als Postagenturen fremdbetrie-ben werden (Ist-Stand: ca. 7 800).

Grundsätzlich hat der Bund keinen Einfluss auf die vertraglichen Be-ziehungen zwischen der Deutschen Post AG und den Postagenturneh-mern; weder aufgrund von postrechtlichen Vorgaben, noch aufgrundder aktienrechtlichen Beteiligung an dem Postdienstunternehmen.

Die Verträge müssen jedoch derart gestaltet werden, dass damit dieDeutsche Post AG ihre rechtlichen Verpflichtungen zur beschriebe-nen postalischen Infrastruktur in vollem Umfang erfüllen kann.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Ge-schäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hatdie ihr rechtlich zugewiesene Aufgabe, die bestehende Verpflichtungder Deutschen Post AG zur Bereitstellung von stationären Einrichtun-gen – in Form einer eigenbetriebenen Postfiliale oder einer Postagen-tur – zu überwachen und verfügt im Falle der Feststellung einer Un-terversorgung über bestimmte Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten,um den Gewährleistungsauftrag des Bundes sicherzustellen.

39. AbgeordneterDr. HermannKues(CDU/CSU)

Wie will die Bundesregierung bei der Umset-zung des „Ersten Gesetzes für moderneDienstleistungen am Arbeitsmarkt“ die posi-tive Weiterentwicklung bewährter Bildungs-strukturen im Sinne des mit dem Gesetz ange-

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nommenen Entschließungsantrags der Fraktio-nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENauf Bundestagsdrucksache 15/98 angesichts ei-ner Differenz von 27 Prozentpunkten zwi-schen der gegenwärtigen gesamtdeutschen Ein-gliederungsquote bei Maßnahmen der berufli-chen Weiterbildung und der von der Bundes-anstalt für Arbeit angestrebten Quote von 70%sicherstellen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 6. Februar 2003

Ende Dezember 2002 betrug die bundesweite durchschnittliche Ver-bleibsquote 63,1%. Die aktuelle Verbleibsquote liegt damit nicht 27,sondern lediglich 6,9 Prozentpunkte unter der vom Vorstand der Bun-desanstalt für Arbeit für die Zukunft angestrebten Verbleibsquote.Eine stärkere Erfolgsorientierung ist die Vorraussetzung für eine posi-tive Weiterentwicklung von Bildungsstrukturen. Bildungsträger, diesich bisher mit hoher Qualität und guten Eingliederungserfolgen amArbeitsmarkt bewegt haben, werden arbeitsmarktnahe Bildungsange-bote mit guten Eingliederungsaussichten entwickeln und sich auch un-ter den neuen Mindeststandards bewähren können.

40. AbgeordneterDr. HermannKues(CDU/CSU)

Wie schätzt die Bundesregierung die Folgender von der Bundesanstalt für Arbeit ange-strebten „prognostizierten Verbleibensquote“von 70% der Teilnehmer als Zulassungsvoraus-setzung für Weiterbildungsmaßnahmen für dieTeilnahmechancen von Arbeitslosen ohne voll-ständigen Bildungsabschluss bzw. mit Schwer-behinderung an Weiterbildungsmaßnahmenein?

41. AbgeordneterDr. HermannKues(CDU/CSU)

In welcher Form hält die BundesregierungAusnahmen von der durch die Bundesanstaltfür Arbeit angestrebten generellen Eingliede-rungsquote von 70% bezüglich der Teilnehmeran Weiterbildungsmaßnahmen für sinnvoll,um den unterschiedlichen Rahmenbedingun-gen in Form regionaler Problemschwerpunkteim Arbeitsmarkt und schwer vermittelbarenZielgruppen gerecht zu werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 6. Februar 2003

Die Bundesanstalt für Arbeit richtet den Einsatz der Weiterbildungs-förderung an einer schnellen Eingliederung der Maßnahmeteilnehmeraus. Dies gilt auch für arbeitsmarktpolitische Zielgruppen; auch bei ih-nen besteht der Bedarf an zügiger Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 27 –

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Die geschäftspolitische Vorgabe des Vorstands der Bundesanstalt fürArbeit orientiert sich stärker als bisher an Erfolgsgesichtspunkten. Sieentspricht damit der in der Vergangenheit von vielen Seiten vorge-brachten Forderung nach einer Steigerung der Effizienz beruflicherWeiterbildungsmaßnahmen. Ausnahmen sieht die Vorgabe des Vor-stands der Bundesanstalt für Arbeit daher nicht vor.

Insbesondere Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung kön-nen durch eine Nachqualifizierung im Rahmen einer geförderten Wei-terbildung ihre Beschäftigungsaussichten deutlich verbessern. Weiter-bildungsmaßnahmen, in denen ein anerkannter Berufsabschluss ver-mittelt wird, weisen besonders günstige Verbleibsquoten auf. So be-trägt die aktuelle Verbleibsquote Ende 2002 bei betrieblichen Einzel-maßnahmen in Ausbildungsberufen bundesweit 86,1%. Es kommtalso auch in Bezug auf die Zielgruppen darauf an, dass die richtigeWeiterbildung gewählt wird.

Im Übrigen wäre es verfehlt, die Arbeitsmarktpolitik lediglich mitBlick auf die Weiterbildungsförderung zu beurteilen. Die Arbeitsför-derung hält ein breites Leistungsspektrum vor. Auch für Zielgruppenkann die zum 1. Januar 2003 durch das Erste Gesetz für moderneDienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführte Beauftragung von Trä-gern mit Eingliederungsmaßnahmen nach § 421i des Dritten BuchesSozialgesetzbuch genutzt werden.

42. AbgeordneterDr. HermannKues(CDU/CSU)

Kann die Bundesregierung Aussagen über dieVerfahrensprozedur bei der Ermittlung der„prognostizierten Verbleibensquote“ treffen,und wenn ja, wird es Entscheidungsspielräumefür Grenzfälle mit einer „prognostizierten Ver-bleibensquote“ von annähernd 70% geben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 6. Februar 2003

Bei der prognostizierten Verbleibsquote handelt es sich um eine in dieZukunft gerichtete Annahme unter Berücksichtigung der den Arbeits-ämtern zur Verfügung stehenden Daten und Informationen. Selbstwenn ein bestimmtes Bildungsziel in der Vergangenheit eine Ver-bleibsquote von zum Beispiel lediglich durchschnittlich 60% erzielthat, schließt dies nicht aus, dass für eine neu beginnende Maßnahmeeine Verbleibsquote von 70% und mehr prognostiziert wird, z. B. weildie Nachfrage nach entsprechend qualifizierten Arbeitnehmern gestie-gen ist. Umgekehrt führt eine in der Vergangenheit tatsächlich erzielteVerbleibsquote von über 70% nicht automatisch zu einer für dieZukunft ebenfalls entsprechend prognostizierten Quote. Neben denStatistiken können die Arbeitsämter z. B. auf Untersuchungen des Ins-tituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt fürArbeit auf Einschätzungen der Berufsverbände und der Kammernsowie sonstige Informationen zurückgreifen. Die Arbeitsämter sindgesetzlich verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Beteilig-ten des örtlichen Arbeitsmarktes, den Vertretern der Arbeitgeber undArbeitnehmer, den Kammern und berufsständischen Organisationensowie den Gemeinden, Kreisen und Bezirken zusammenzuarbeiten.Im Übrigen wird das nach dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleis-

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tungen am Arbeitsmarkt einzurichtende regionale Arbeitsmarktmoni-toring die Entscheidungs- und Prognosegrundlagen verbessern.

43. AbgeordneterUweSchummer(CDU/CSU)

Unterstützt die Bundesregierung die vom Vor-stand der Bundesanstalt für Arbeit im Rund-brief 102/2002 den Arbeitsämtern am 23. De-zember 2002 gegebene Weisung, ohne jeglichestrukturelle, sektorale oder regionale Diffe-renzierung nur noch Weiterbildungen zuzulas-sen, die eine Verbleibsquote von mindestens70% erwarten lassen, oder vertritt die Bundes-regierung jene Auffassung, die dem Verwal-tungsrat der Bundesanstalt für Arbeit am19. Dezember 2002 – und damit drei Tagezuvor – von eben diesem Vorstand mit derVorlage 183/2002 zur Kenntnis gegeben wor-den war, nach der bei der Interpretation dieser70%-Abgabe „Zielgruppenqualifizierungenund regionale Unterbeschäftigungsquoten zuberücksichtigen“ sind?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 6. Februar 2003

Die Bundesregierung hat den Rundbrief 102/2002 der Bundesanstaltfür Arbeit zur Kenntnis genommen. Sowohl die Bundesregierung alsauch die Bundesanstalt für Arbeit erwarten einen effizienten und wirt-schaftlichen Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Vor die-sem Hintergrund muss auch der Einsatz der arbeitsmarktpolitischenInstrumente an einer schnellen Eingliederung von Maßnahmeteilneh-mern ausgerichtet werden. Dies gilt auch für arbeitsmarktpolitischeZielgruppen; auch bei ihnen besteht der Bedarf an zügiger Eingliede-rung in den Arbeitsmarkt.

Diese stärker als bisher an Erfolgsgesichtspunkten orientierte ge-schäftspolitische Vorgabe des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeitentspricht der in der Vergangenheit von vielen Seiten geforderten Stei-gerung der Effizienz beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen.

Für die Rechtsanwendung ist die Bundesanstalt für Arbeit zuständig.Nach § 77 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch kann die notwendigeWeiterbildung gefördert werden, um bei bestehender Arbeitslosigkeitberuflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwendenoder wenn wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit derWeiterbildung anerkannt ist. Bei der Entscheidung über die Weiterbil-dungsförderung hat die Arbeitsverwaltung sowohl einen Ermessens-spielraum als auch einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der indi-viduellen Notwendigkeit einer Weiterbildung und der arbeitsmarkt-lichen Zweckmäßigkeit der jeweiligen Bildungsmaßnahme.

44. AbgeordneteAndreaVoßhoff(CDU/CSU)

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierungeine neue Wirtschaftsoffensive-Ost beschlossenhat, und wenn ja, welche Detailmaßnahmensind darin enthalten?

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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauchvom 5. Februar 2003

Die Bundesregierung hat ihre Anstrengungen zum Aufbau-Ost im Jah-reswirtschaftsbericht 2003 im Detail dargestellt. Das Konzept derBundesregierung konzentriert sich auf Bereiche, die für die Zukunfts-fähigkeit der neuen Länder entscheidend sind, nämlich auf die Förde-rung von Investitionen, Innovationen und Infrastruktur.

45. AbgeordneteAndreaVoßhoff(CDU/CSU)

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung mitHilfe des Hartz-Konzeptes ein Investitionspro-gramm aufgelegt hat oder ein solches beabsich-tigt, das insbesondere Einzelprojekte in Städ-ten und Gemeinden fördern soll?

46. AbgeordneteAndreaVoßhoff(CDU/CSU)

Wie hoch ist das finanzielle Volumen eines sol-chen Investitionsprogrammes, und nach wel-chen Kriterien erfolgt die Mittelausreichung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauchvom 5. Februar 2003

Die Vorschläge der Hartz-Kommission zielen darauf ab, die Investiti-onstätigkeiten der Kommunen zu verbessern. Es wird vorgeschlagen,Kommunaldarlehen aufzulegen, um die Kommunen in die Lage zuversetzen, den notwendigen Ausbau der kommunalen Infrastrukturvoranzutreiben. Die Bundesregierung begrüßt diesen Ansatz, da In-vestitionen in die Infrastruktur die wirtschaftlichen Rahmenbedingun-gen verbessern und dazu beitragen, neue Arbeitsplätze zu schaffenund bestehende zu sichern.

Hierbei bietet das Infrastrukturprogramm der Kreditanstalt für Wie-deraufbau (KfW) allen Kommunen langfristige und zinsgünstige Fi-nanzierungsmöglichkeiten für Investitionen in die kommunale Infra-struktur. Diese Förderung bietet eine sichere Kalkulation durch einelangfristige Zinsfestschreibung bei bis zu fünf tilgungsfreien Anlauf-jahren. Die KfW hat für das Infrastrukturprogramm ein Zusagevolu-men für das laufende Jahr 2003 von rund 3 Mrd. Euro geplant. Soferndie Nachfrage höher ist, wird man dieses Volumen bedarfsgerecht er-höhen. Vorhaben aus den neuen Bundesländern werden in diesemProgramm bevorzugt berücksichtigt.

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

47. AbgeordneterAlbertDeß(CDU/CSU)

Was unternimmt die Bundesregierung, um dieSchaffung einer Positivliste von Einzelfutter-mitteln zur Herstellung von Mischfuttermittelnfür Nutztiere auf EU-Ebene voranzutreiben,und bis wann ist mit der Vorlage eines entspre-chenden EU-Regelungsentwurfes zu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 6. Februar 2003

Bereits Ende der 90er Jahre hat das Europäische Parlament im Zu-sammenhang mit den Schlussfolgerungen des nicht ständigen Untersu-chungsausschusses für BSE empfohlen, eine Positivliste für Futtermit-telausgangserzeugnisse zu erlassen. Auch das Europäische Parlamenthat im Zusammenhang mit der Änderung der Mischfuttermittelrichtli-nie die Europäische Kommission aufgefordert, unverzüglich Vorschlä-ge für eine Positivliste vorzulegen. Die Europäische Kommission hatden Vorschlag für eine Positivliste in ihrem Weißbuch zur Lebensmit-telsicherheit im Februar 2000 aufgegriffen und eine Machbarkeitsstu-die in Auftrag gegeben, die inzwischen abgeschlossen wurde. NachAuskunft von Vertretern der zuständigen Generaldirektion ist geplant,den Bericht im März im Agrarministerrat vorzulegen. Es bleibt abzu-warten, welche Schlussfolgerungen die Kommission daraus ziehenwird.

Bundesministerin Renate Künast hat im ersten Agrarministerrat nachihrem Amtsantritt im Januar 2001 bei der Diskussion über die vonden Mitgliedstaaten eingeleiteten BSE-Schutzmaßnahmen u. a. auchVerbesserungen im Futtermittelrecht, darunter die Einführung einerPositivliste, gefordert.

In Deutschland hat sich auf Initiative des BMVEL im April 2001 dieNormenkommission „Einzelfuttermittel“ des Zentralausschusses derDeutschen Landwirtschaft neu konstituiert und mit der Ausarbeitungeiner nationalen Positivliste für Einzelfuttermittel begonnen. Bereitsim Dezember 2001 wurde die von der Normenkommission erstelltePositivliste mit ca. 380 Einzelfuttermitteln dem BMVEL übergeben.Unmittelbar danach hat die deutsche Delegation im Ständigen Aus-schuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit – Sektion Tier-ernährung – die Mitgliedstaaten und die Kommission über diedeutsche Positivliste und deren Anwendung durch die deutsche Misch-futterwirtschaft auf freiwilliger Basis informiert.

Im Zusammenhang mit dem Skandal um hormonbelastete Futtermit-tel forderte Deutschland im Agrarministerrat im Juli 2002 die Europä-ische Kommission erneut auf, möglichst bald einen Vorschlag für einePositivliste vorzulegen.

Um mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission in einenMeinungsaustausch über die Schaffung einer Positivliste für Futter-mittel eintreten zu können, hat Staatssekretär Alexander Müller mit

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Schreiben vom 14. Januar 2003 dem Generaldirektor der General-direktion SANCO, Robert J. Coleman, die englische Fassung derdeutschen Positivliste zur Kenntnis gegeben und dargelegt, dass ausSicht der Bundesregierung die Einführung einer Positivliste für zuläs-sige Futtermittelausgangserzeugnisse ein wichtiger Baustein zur Ver-besserung der Futtermittelsicherheit ist.

Noch im ersten Halbjahr 2003 plant das BMVEL, einen Workshopdurchzuführen, um gemeinsam mit der Kommission, den Mitglied-staaten und den neu hinzukommenden Beitrittsländern die Perspekti-ven für eine Europäische Positivliste zu erörtern.

48. AbgeordneteGerdaHasselfeldt(CDU/CSU)

In welchem Umfang plant die Bundesregie-rung die apparative Ausstattung der Bundes-anstalt für Getreide-, Kartoffel- und Fettfor-schung zu verbessern, und warum ist dies seitdem Bekanntwerden der Acrylamid-Problema-tik im Mai 2002 nicht bereits geschehen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 5. Februar 2003

Seit Bekanntwerden der Acrylamid-Problematik sind in den Ressort-forschungseinrichtungen des Bundesministeriums für Verbraucher-schutz, Ernährung und Landwirtschaft verschiedene Forschungspro-jekte initiiert worden, die nicht nur von der Bundesanstalt für Getrei-de-, Kartoffel- und Fettforschung, sondern u. a. auch von der Bundes-anstalt für Milchforschung und dem Bundesinstitut für Risikobewer-tung (insofern Nachfolgeeinrichtung des zum 1. November 2002 auf-gelösten Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz undVeterinärmedizin) durchgeführt werden.

Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden den Ressortfor-schungseinrichtungen zur Verfügung gestellt, wobei auch die Ausstat-tung mit wissenschaftlichen (Groß-)Geräten etwa für Aufgaben derAnalytik angemessen berücksichtigt wird. Da derartige Geräte bei derAnschaffung allerdings erhebliche Kosten verursachen, ist mit demZiel sinnvoller Prioritätenbildung und der Nutzung von Synergieeffek-ten auch zu bedenken, ob diese Geräte bereits an einem anderenStandort der Ressortforschung vorhanden sind. Insofern hält die Bun-desregierung die apparative Ausstattung der Bundesanstalt für Getrei-de-, Kartoffel- und Fettforschung für angemessen.

49. AbgeordneteGerdaHasselfeldt(CDU/CSU)

Teilt die Bundesregierung darüber hinaus dieAuffassung, dass der fortschreitende Personal-abbau in der Bundesanstalt für Getreide-, Kar-toffel- und Fettforschung zu einem Mangelvon Experten geführt hat, und gedenkt sie die-sen Mangel kurzfristig zu beheben?

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Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 5. Februar 2003

Das Rahmenkonzept für die Bundesforschungsanstalten im Ge-schäftsbereich des BMVEL vom 12. Juni 1996 basiert auf einem Be-schluss des Bundeskabinetts vom 7. Februar 1996 zur „Verringerungund Straffung der Bundesbehörden“. Dies geht einher mit einer Redu-zierung von Standorten und dem Abbau von Stellen in Höhe von ca.30 v.H. bis 2008. Durch die Zuweisung von Haushaltsmitteln zurFinanzierung von Aushilfskräften (Kapitel 10 10 Titel 427 09) kannbzw. konnte der Stellenabbau jedoch so abgefedert werden, dass es ge-rade im wissenschaftlichen Bereich nicht zu Friktionen kommt bzw.kam.

Darüber hinaus ist eine Zusammenführung der bisher im Rahmen desForschungsverbundes „Produkt- und Ernährungsforschung“ koope-rierenden vier Bundesforschungsanstalten – hierzu gehört auch dieBundesanstalt für Getreide-, Kartoffel- und Fettforschung – zu einerBundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel vorgese-hen. Derzeit wird hierzu ein Konzept erarbeitet, das auch Aussagenzur künftigen Stellenausstattung treffen wird.

50. AbgeordneteGerdaHasselfeldt(CDU/CSU)

Für welche Bereiche im Zuständigkeitsbereichdes Bundesministeriums für Verbraucher-schutz, Ernährung und Landwirtschaft plantdie Bundesregierung die Erarbeitung allgemei-ner Verwaltungsvorschriften zur Verbesserungder Zusammenarbeit von Bund und Ländern,und ab wann sind diese geplant?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 5. Februar 2003

Folgende Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung sind gegen-wärtig im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verbrau-cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft geplant:

– Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung desSchnellwarnsystems/des Schnellinformationssystems soll voraus-sichtlich Mitte 2003 in Kraft treten.

– Der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grund-sätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung nach lebens-mittelrechtlichen und weinrechtlichen Vorschriften wurde den Län-dern und kommunalen Spitzenverbänden im Januar 2003 zur ab-schließenden Stellungnahme übersandt. Nach Abschluss des Anhö-rungsverfahrens wird die Verwaltungsvorschrift dem Bundesrat zu-geleitet.

– Der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Über-mittlung von Daten aus der amtlichen Lebensmittel-, Wein-, Veteri-när- und Futtermittelüberwachung sowie dem Lebensmittel-Monito-ring wurde in enger Zusammenarbeit von Bund und Ländern er-stellt und befindet sich derzeit in der internen Abstimmung.

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– Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Lebensmittel-Über-wachungsplan 2004 wird vom Bundesamt für Verbraucherschutzund Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit den Ländernvorbereitet. Der Referentenentwurf ist für August 2003 geplant.

51. AbgeordneteJuliaKlöckner(CDU/CSU)

Gedenkt die Bundesregierung vor dem Hinter-grund, der sich aus einer aktuellen Untersu-chung des Chemischen und Veterinäruntersu-chungsamtes Stuttgart ergibt, dass der Nitrat-gehalt von Rucola der dreifachen Höchstmen-ge bei Kopfsalat entspricht, hier angesichts desGefahrenpotentials einen Grenzwert anzuset-zen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 29. Januar 2003

Rucola-Salat enthält zum Teil sehr hohe Mengen an Nitrat. Dafür ver-antwortlich dürften ein genetisch bedingtes hohes Nitratspeicherver-mögen der Pflanze, aber auch die angewandten Kulturbedingungen(Glashaus, Düngung) sein. Auch wenn Rucola üblicherweise aufGrund seines intensiven Geschmacks nur in kleinen Mengen verzehrtwird, liefert er doch einen gewissen Beitrag zur Nitratbelastung desMenschen.

Hauptquelle für die Aufnahme von Nitrat durch den Menschen istGemüse. In einer Stellungnahme vom 22. September 1995 stellt derWissenschaftliche Lebensmittelausschuss fest, dass die Gesamtaufnah-me an Nitraten normalerweise deutlich unter der duldbaren täglichenAufnahme liegt. Gleichwohl empfiehlt er, die Bemühungen zur Redu-zierung der Nitratexposition durch Lebensmittel fortzusetzen.

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Stuttgart hat kürz-lich Untersuchungsergebnisse veröffentlicht, wonach in Rucola-Blät-tern durchschnittlich 5 Gramm Nitrat pro Kilogramm nachgewiesenworden sind. Die gemessenen Werte lagen damit über dem z. B. fürKopfsalat nach der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 zur Festsetzungder Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln zu-lässigen Grenzwert von 4,5 Gramm pro Kilogramm. Für Rucola-Salatselbst ist derzeit kein Grenzwert vorgeschrieben.

Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich eine europaweite Har-monisierung der Regelungen zur Festsetzung von Höchstmengen fürKontaminanten in Lebensmitteln. Ob die Festsetzung einer nationalenHöchstmenge für Nitrat in Rucola von der Bundesregierung in Erwä-gung gezogen wird, hängt nicht zuletzt vom Fortgang der Diskussionauf Gemeinschaftsebene ab.

52. AbgeordneteJuliaKlöckner(CDU/CSU)

Wenn ja, welche Anstrengungen unternimmtdie Bundesregierung, um den Nitratgehalt beiRucola kontrolliert zu reduzieren?

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Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 29. Januar 2003

Die Bundesregierung ist in der Vergangenheit wiederholt an die Euro-päische Kommission mit der Bitte herangetreten, die Notwendigkeitder Festsetzung einer gemeinschaftsweiten Höchstmenge zu prüfen.Dieser Punkt ist am 11. Oktober 2001 im Rahmen der Sitzung der Ar-beitsgruppe „Agrarkontaminanten“ auf Initiative der Bundesregie-rung thematisiert worden. Im Ergebnis hatte die Kommission damalsalle Mitgliedstaaten um die Mitteilung relevanter Daten gebeten.

Die jüngsten Untersuchungsergebnisse aus Baden-Württemberg wur-den von der Bundesregierung zum Anlass genommen, das Thema Ni-trat in Rucola im Rahmen der Sitzung der Arbeitsgruppe „Agrarkon-taminanten“ am 13. Januar 2003 erneut anzusprechen. In einem Sach-standsbericht führte die Kommission aus, dass im Anschluss an dieo. a. Arbeitsgruppensitzung am 11. Oktober 2001 lediglich vonDeutschland Daten über das Vorkommen von Nitrat in Rucola über-mittelt worden sind. Das Fehlen entsprechender Daten aus anderenMitgliedstaaten wurde auf den scheinbar geringen Anteil von Rucolaan der Gesamtgemüseverzehrsmenge zurückgeführt. Die Festsetzungeiner Höchstmenge für Nitrat in Rucola sei daher bislang als nicht er-forderlich erachtet worden.

Die Kommission bat auf Drängen der Bundesregierung unter Berück-sichtigung der aktuellen Analyseergebnisse aus Baden-Württembergdie Mitgliedstaaten, Rucola bei der amtlichen Lebensmittelüberwa-chung verstärkt auf Nitrat zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Un-tersuchungen sowie die jeweiligen nationalen Verzehrsdaten sollen bisMitte des Jahres 2003 an die Kommission übermittelt werden. Es istgeplant, auf Basis dieser Daten im Herbst 2003 die Notwendigkeitder Festsetzung einer gemeinschaftsweiten Höchstmenge für Nitrat inRucola erneut zu erörtern.

In der Arbeitsgruppe „Agrarkontaminanten“ der Europäischen Kom-mission werden Strategien zur Verminderung des Nitratgehaltes beiGemüse entwickelt. So werden insbesondere Leitlinien für die gutelandwirtschaftliche Praxis bei Kopfsalat erarbeitet. Die Mitgliedstaa-ten übermitteln nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 466/2001der Kommission jährlich die Ergebnisse der Überwachung und berich-ten über die zur Anwendung und Verbesserung der guten landwirt-schaftlichen Praxis zwecks Reduzierung der Nitratgehalte getroffenenMaßnahmen und die dabei erzielten Ergebnisse. Anhand dieser Er-gebnisse überprüft die Kommission die Höchstgehalte für Nitrat inden relevanten Gemüsesorten mit dem Ziel, diese so niedrig festzuset-zen, wie dies vernünftigerweise zu erreichen ist. Diese Strategie zurkontrollierten Reduzierung des Nitratgehaltes wird von der Bundesre-gierung auch für Rucola unterstützt.

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

53. AbgeordneterRainerBrüderle(FDP)

Sind die Soldaten der Bundeswehr – insbeson-dere diejenigen, die in Kuwait und Afghanis-tan ihren Dienst tun – gegen Pocken geimpft,und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 28. Januar 2003

Wie bereits auf Ihre Anfrage vom 15. November 2002 bezüglich desImpfschutzes deutscher Soldaten gegen Milzbrand mitgeteilt, habenunsere Streitkräfte, die im Ausland eingesetzt sind, Anspruch aufhöchstmögliche Sicherheit. Aus diesem Grund gibt die Bundesregie-rung, ebenso wie andere Regierungen, grundsätzlich keine Auskunftüber den Impfstatus eingesetzter Soldaten.

54. AbgeordneterDr. EgonJüttner(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung bereit, in den Flugzeu-gen der Flugbereitschaft des Bundesministeri-ums der Verteidigung bei innerdeutschen undbei Flügen ins europäische Ausland das Rau-chen generell zu verbieten, um auf diese Weiseder von ihr erwarteten Vorbildfunktion imKampf gegen die Folgeschäden des Rauchensgerecht zu werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 4. Februar 2003

Für die Bundeswehr wurden im Jahr 2000 Maßnahmen zum Schutzder Nichtraucher im dienstlichen Bereich verbindlich erlassen und imVMBl. veröffentlicht. Explizit wurde festgelegt, dass in Luftfahrzeu-gen der Bundeswehr grundsätzlich ein Rauchverbot gilt. Nur in genaubeschriebenen Einzelfällen besteht eine Ausnahme.

So gilt das Rauchverbot nicht bei Auslandsflügen in besonderen Rau-cherzonen im hinteren Teil des Luftfahrzeuges, nach Ablauf einerFlugdauer von drei Stunden für bis zu 30 Minuten, danach nach je-weils zwei weiteren Flugstunden für ebenfalls bis zu 30 Minuten.

55. AbgeordneterStephanMayer(Altötting)(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass anstatt der ursprünglich ge-planten 1 488 Meteor-Raketen, für die bereitsvertragliche Verpflichtungen mit den Partner-ländern eingegangen wurden, lediglich 600Meteor-Raketen zur Bewaffnung der Eurofigh-ter bestellt werden?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 36 –

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56. AbgeordneterStephanMayer(Altötting)(CDU/CSU)

Muss die Bundesrepublik Deutschland auf-grund der Verringerung der Anzahl der tat-sächlich bezogenen Meteor-Raketen mit einerKonventionalstrafe rechnen, und wenn ja, aufwelche Höhe beläuft sich diese?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsHans Georg Wagnervom 28. Januar 2003

Deutschland hat sich zur Teilnahme an der multinationalen Entwick-lung des Luft/Luft-Lenkflugkörpers verpflichtet. Eine Verpflichtungzur Beschaffung von METEOR wurde nicht eingegangen. Auch diePartnernationen nehmen zunächst nur an der Entwicklung teil, alleindie Pilotnation Großbritannien hat sich auch bereits zur Beschaffungverpflichtet.

Grundlage unserer Beschaffungsplanung ist seit Herbst 2002 die vonIhnen genannte Zahl von 600 METEOR. Eine Beschaffungsentschei-dung ist nicht vor Anfang 2008 erforderlich. Die planerische Stück-zahlreduzierung führt weder zu einer Konventionalstrafe noch zusonstigen finanziellen Konsequenzen.

57. AbgeordneterDr. RainerStinner(FDP)

Welche konkreten Maßnahmen wurden bishergetroffen, um die seit dem Jahr 2000 bekannteunzureichende personelle Ausstattung desSprachenzentrums der BundeswehruniversitätMünchen, die zu einer Unterversorgung in derstudienbegleitenden Sprachausbildung Eng-lisch geführt hat, zu verbessern (vgl. Antwortdes Parlamentarischen Staatssekretärs beimBundesminister der Verteidigung, Walter Kol-bow, vom 20. Dezember 2002 auf meineschriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksa-che 15/288)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 4. Februar 2003

Die von Ihnen angesprochene Problematik an der Universität derBundeswehr München begründet sich primär aus einem Fehl von dreiSprachlehrerdienstposten. Die unzureichende Personalausstattung imBereich der Pflichtsprachausbildung konnte in der Vergangenheit teil-weise durch die Verpflichtung von Honorarlehrern ausgeglichen wer-den.

Seitens des Bundesministeriums der Verteidigung werden derzeit un-ter Beteiligung der betroffenen Organisationsbereiche alle Anstren-gungen unternommen, um die fehlenden Sprachlehrerdienstposten fürdie Pflichtsprachausbildung an den Universitäten der Bundeswehr ein-zurichten. Aufgrund haushalterischer Vorgaben und mangelnder Ver-fügbarkeit im geforderten Dotierungsbereich war allerdings die Ein-richtung der erforderlichen Dienstposten bisher nicht möglich.

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58. AbgeordneterDr. RainerStinner(FDP)

In welchem Jahr wird nach den Planungen derBundesregierung die Anzahl der Nichtteilneh-mer an der studienbegleitenden Sprachausbil-dung Englisch unter den studierenden Offizie-ren und Offiziersanwärtern wieder bei null lie-gen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 4. Februar 2003

Die Frage, wann wieder alle studierenden Offiziere uneingeschränktan der Pflichtsprachausbildung teilnehmen können, kann daher der-zeit noch nicht konkret beantwortet werden.

Das Bundesministerium der Verteidigung arbeitet mit Nachdruck anLösungsmöglichkeiten.

59. AbgeordneterHans-ChristianStröbele(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnis hat die Bundesregierungüber Einzelheiten angeblicher Pläne der US-Armee (vgl. Scotsman News vom 5. November2002), in Auerbach bei Nürnberg Elite-Einhei-ten für den Antiterrorkampf auszubilden sowiefür weltweite Einsätze zu stationieren, und wel-che Haltung nimmt die Bundesregierung zudiesem Vorhaben ein, insbesondere zu einerdadurch möglicherweise erhöhten Gefahr ter-roristischer Anschläge in Deutschland?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 15. Januar 2003

Die US-Armee beabsichtigt, ein so genanntes Brigade Combat Team,das derzeit in Deutschland dezentral stationiert ist, geschlossen alsschnelle Eingreiftruppe in Grafenwöhr zu stationieren. Ziel ist es, denTruppenteil unter Nutzung der hervorragenden Ausbildungs- undÜbungsmöglichkeiten in Grafenwöhr mit sehr guten Verkehrsanbin-dungen (Schiene, Straße, Flughafen Nürnberg) mit einer Verlegebe-reitschaft von 96 Stunden weltweit einsetzen zu können. Es handeltsich dabei nicht um eine Neustationierung, sondern einen Aufwuchsim Standort Grafenwöhr. Zu den bereits heute in Grafenwöhr befind-lichen US-Truppenteilen sollen die Teile der Brigade, die derzeit in an-deren Orten Deutschlands stationiert sind, hinzu verlegt werden. Eshandelt sich nicht um Spezialkräfte, sondern um eine herkömmlicheKampftruppenbrigade (zwei Panzerbataillone, ein Infanteriebattail-lon, ein Artilleriebataillon, ein Pionierbataillon, ein Versorgungsbatail-lon sowie Brigadeeinheiten). Diese Kräfte sind als mechanisierte Kräf-te vor allem im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung, aberauch für friedenserhaltende und friedenserzwingende Operationeneinsetzbar. Darüber hinaus könnte dieser Truppenteil analog zu-anderen Kräften, die heute schon in Afghanistan im RahmenENDURING FREEDOM beim Kampf gegen den Terrorismus ein-gesetzt wurden und werden, zum Einsatz kommen.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 38 –

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Im Rahmen der Umstationierung sollen etwa 3 400 zusätzliche Solda-ten und Soldatinnen sowie deren Angehörige (ca. 1 600 Familien mit3 300 Kindern) in Grafenwöhr stationiert werden. Durch die Baumaß-nahmen sollen zusätzliche Kasernen und Truppenunterkünfte für27 Kompanien, Instandsetzungsanlagen, Ausbildungseinrichtungen,Verkehrsinfrastruktur sowie neue „Housing Areas“ geschaffen wer-den. Die US-Streifkäfte beabsichtigen, zum Ausbau des Truppen-übungsplatzes Baumaßnahmen mit einem Volumen von rund545 Mio. US-Dollar aus US-nationalen Mitteln durchführen zu lassen.Dies bedeutet für die Region Grafenwöhr einen erheblichen inves-tiven Schub.

Die US-Streitkräfte sind weltweit einer erhöhten Bedrohung ausge-setzt. Amerikanische Einrichtungen könnten auch in Deutschlandzum Ziel gewaltbereiter Extremisten und internationaler Terroristenwerden. Bei allen Einrichtungen verbündeter Staaten in Deutschlandarbeiten die deutschen zivilen und militärischen Stellen in Fragen derSicherheit mit den stationierten Streitkräften zusammen. So werdenauch im Falle einer Vergrößerung der amerikanischen Präsenz in Gra-fenwöhr deutsche Stellen bereits im Vorfeld der Umstationierung lau-fend die Gefährdungssituation beurteilen.

Der Sicherheit der Bevölkerung im Raum Grafenwöhr wird hohe Be-deutung beigemessen. Dem wird durch Kooperation deutscher undamerikanischer Stellen sowie Informationsaustausch über möglicheGefährdungen Rechnung getragen. Die zuständigen zivilen Dienststel-len, insbesondere die Polizei und die Verfassungsschutzbehörden, sindihrem Auftrag gemäß eingebunden.

60. AbgeordneterHans-ChristianStröbele(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bedarf ein solches Vorhaben gesonderter poli-tischer Zustimmung oder behördlicher Geneh-migungen, und wenn ja, durch welche Stellen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 15. Januar 2003

Die Stationierung erfolgt im Einvernehmen mit der Bundesregierung.Ein formelles Zustimmungserfordernis besteht bei Umstrukturie-rungsmaßnahmen der Streifkräfte nicht.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheitund Soziale Sicherung

61. AbgeordneterDr. WolfBauer(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffas-sung, dass die durch Artikel 11 des Beitrags-satzsicherungsgesetzes eingeführten Abschlägeder pharmazeutischen Großhändler an die ge-setzliche Krankenversicherung (GKV) kom-

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plett an die Apotheken weitergereicht werden,wie es das Konzeptpapier des Bundesministeri-ums für Gesundheit und Soziale Sicherung(BMGS), das am 31. Oktober 2002 beim Ver-band des pharmazeutischen Großhandels(PHAGRO) eingegangen ist, feststellt, odergilt die Auffassung, dass die Abschläge dochnicht an die Apotheken weitergereicht werden,wie es das BMGS in einer Pressemitteilungvom 19. Dezember 2002 mitteilte?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 31. Januar 2003

Apotheker befürchten, dass sie nicht nur durch die Anhebung desApothekenrabatts für Arzneimittel mit Preisen über 52,45 Euro son-dern zusätzlich auch durch den neu eingeführten Großhandelsab-schlag von 3 % auf bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittelbelastet würden. Entsprechende Überlegungen und finanzielle Schät-zungen sind auch bei der Vorbereitung des Gesetzes in einer frühenPhase im zuständigen Ministerium aufbereitet und dokumentiert wor-den. Sie sind jedoch wegen der als notwendig erachteten Lastenteilungnicht Grundlage des Gesetzes geworden.

Das Beitragssatzsicherungsgesetz ist ausdrücklich nicht darauf ange-legt, dass die Apotheken über die Erhöhung des Rabatts nach § 130SGB V hinaus die Belastungen aus dem Großhandelsabschlag tragen.Der Großhandel ist verpflichtet worden, den Großhandelsabschlag inHöhe von 3% auf die Apothekenabgabepreise bereits bei Lieferungder Arzneimittel an die Apotheken zu gewähren. Damit soll erreichtwerden, dass sich der Großhandel seiner Verpflichtung nicht entzie-hen kann, sondern seinen Konsolidierungsbeitrag selbst erbringt. DieHandelszuschläge der Apotheken auf Arzneimittel bleiben auch wei-terhin verbindlich geregelt und können damit auch in Zukunft nichtdurch den Großhandel gekürzt werden.

Die Bundesregierung erwartet vom pharmazeutischen Großhandel,dass dieser seinen Beitrag zur Verringerung der Arzneimittelausgabenerbringt. Die Heranziehung des Großhandels zur Entlastung der ge-setzlichen Kankenversicherung ist gerechtfertigt, weil er im Rahmendes gesetzlich geregelten Vertriebssystems an der Arzneimittelversor-gung der Versicherten in erheblichem Umfang wirtschaftlich beteiligtist.

62. AbgeordneterKlausHaupt(FDP)

Welche Ursachen liegen nach Erkenntnis derBundesregierung der Tatsache zugrunde, dassnach Inkrafttreten des 2. Anspruchs- und An-wartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) dieNeuberechnung der Anwartschaften von Rent-nern aus den neuen Bundesländern, die einenAnspruch auf eine Zusatz- oder Sonderversor-gung als Lehrer mit Hochschulabschluss, Ärzteoder Wissenschaftler in der ehemaligen DDRhatten, von der Bundesversicherungsanstalt

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für Angestellte (BfA) in einer Vielzahl von Fäl-len fehlerhaft berechnet wurden (vgl. ddp vom6. Januar 2003 und MDR-Umschau vom 7. Ja-nuar 2003), und was gedenkt die Bundesregie-rung dagegen zu unternehmen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 3. Februar 2003

Die Frage betrifft die Rentenbescheide der BfA für ehemals Zusatz-und Sonderversorgte, deren Renten vor dem 1. Januar 1992 begonnenhaben und die mit der Neufassung der Vorschrift des § 307b SGB VIdurch das 2. AAÜG-Änderungsgesetz vom 2. August 2001 einen An-spruch auf eine so genannte „20-Jahreszeitraum-Vergleichsberech-nung“ haben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass es mit Artikel 3des Grundgesetzes unvereinbar sei, dass für Rentnerinnen und Rent-ner mit Rentenbeginn vor 1992, die einem Zusatz- oder Sonderversor-gungssystem der ehemaligen DDR angehört haben, bei der Ermitt-lung der persönlichen Entgeltpunkte (Ost) ausschließlich die währenddes gesamten Versicherungslebens bezogenen Arbeitsentgelte und Ar-beitseinkommen zugrunde gelegt worden sind, während für die übri-gen Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern mit Ren-tenbeginn vor 1992 die Entgeltpunkte (Ost) für alle Arbeitsjahre ausden Entgelten der letzten 20 Kalenderjahre vor dem Ende der letztenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit ermittelt wor-den sind. Das Bundessozialgericht hat aus dieser Verfassungsrecht-sprechung eine Vergleichsberechnungsmethodik entwickelt, die derGesetzgeber mit dem 2. AAÜG-ÄndG übernommen hat.

Bei der Umsetzung der Vergleichsberechnung hatte der Gesetzgeberzu berücksichtigen, dass für rund 280 000 Rentenfälle nur eine maschi-nelle Bescheiderteilung in Frage kommen konnte. Nur so war zu ge-währleisten, dass mögliche Rentenverbesserungen aus der Vergleichs-berechnung den bereits älteren Rentenbeziehern zeitnah zugute kom-men. Dies erforderte einen Rückgriff auf die maschinell gespeichertenEntgelte, die bereits der nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch(SGB VI) zu berechnenden Rente zugrunde zu legen waren. Im Geset-zestext heißt es deshalb ausdrücklich: „Für den Monatsbetrag der Ver-gleichsrente sind persönliche Entgeltpunkte (Ost) aufgrund der vor-handenen Daten des bereits geklärten oder noch zu klärenden Versi-cherungsverlaufs . . . zu ermitteln“. Daher ist die BfA vom Gesetz-geber ausdrücklich ermächtigt worden, die Vergleichsberechnung aufder Basis der für die Rentenberechnung nach dem SGB VI gespei-cherten Daten maschinell vorzunehmen.

Nach Auslegung der Rentenversicherungsträger verschafft die Vor-schrift des § 307b Abs. 3 SGB VI einen Anspruch auf eine Vergleichs-berechnung mit einem aus den tatsächlichen Entgelten abgeleitetenDurchschnittswert bis zu einem Maximalwert in Höhe des 1,8fachenDurchschnittsentgelts je Kalenderjahr. Aufgrund der gesetzlichen Er-mächtigung zur maschinellen Bescheiderteilung sind die maschinellerteilten Bescheide deshalb aber nicht rechtswidrig.

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In Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden der Betroffenen hatdie BfA auf diese Zusammenhänge hingewiesen und nimmt auf An-trag der Versicherten, die ihre tatsächlichen Verdienste oberhalb derindividuellen Beitragsbemessungsgrenze nach dem SGB VI bis zudem pauschalen Wert des 1,8fachen des Durchschnittsverdienstes gel-tend machen, eine Neufeststellung der Vergleichsrente vor.

63. AbgeordneterKlausHaupt(FDP)

Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorge-hen der BfA, die im Bewusstsein dieser syste-matischen Fehler in der Berechnung den Be-troffenen lediglich empfiehlt, Widerspruch ge-gen die als fehlerhaft empfundenen Rentenbe-scheide einzulegen, und welche Maßnahmenwill die Bundesregierung ergreifen, damit dieBfA von Amts wegen eine Korrektur der feh-lerhaften Bescheide veranlasst?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 3. Februar 2003

Da die maschinelle Bescheiderteilung gesetzlich vorgegeben ist, liegtnach Auffassung der Bundesregierung ein systematischer Fehler derBfA nicht vor. Da der BfA die Entgeltbestandteile oberhalb der indivi-duellen Beitragsbemessungsgrenzen nach dem SGB VI nicht bekanntsind, ist sie nur im Zusammenwirken mit den Versicherten in der La-ge, die Neuberechnung der Vergleichsrente mit den tatsächlichen Ent-gelten durchzuführen. Auch das Bundesversicherungsamt als zuständi-ge Aufsichtsbehörde sieht in dem Vorgehen der BfA kein rechtswidri-ges Verwaltungshandeln.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen

64. AbgeordneterHartwigFischer(Göttingen)(CDU/CSU)

Wann rechnet die Bundesregierung vor demHintergrund, dass bislang keine Mittelfreigabefür die Baumaßnahme „Verlegung der Bundes-straße B 27 im Bereich Zollweg“ bei Bad Lau-terberg stattgefunden hat und der Haushalts-rahmen für dieses Jahr sowie für die Folgejah-re 2004 und 2005 noch nicht feststeht, mit demFortgang der Arbeiten?

65. AbgeordneterHartwigFischer(Göttingen)(CDU/CSU)

Welche Maßnahmen wird die Bundesregie-rung ergreifen, um den Fortgang der Bauarbei-ten zu beschleunigen, und rechnet die Bundes-regierung damit, den geplanten Termin derFertigstellung 2005 für diese Baumaßnahmeeinhalten zu können?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 42 –

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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 31. Januar 2003

Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Land Niedersachsenals die zuständige Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen dielaufende Baumaßnahme Bundesstraße B 27, westlich Bad Lauterbergbis östlich Scharzfeld, im Rahmen der im Haushaltsentwurf 2003 undder Finanzplanung bis 2006 vorgesehenen Finanzmittel wie geplantfertig stellen wird.

66. AbgeordneterHartwigFischer(Göttingen)(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwen-digkeit der in der Planung befindlichen Nord-ostumgehung Eschershausen der BundesstraßeB 240?

67. AbgeordneterHartwigFischer(Göttingen)(CDU/CSU)

Wann rechnet die Bundesregierung mit der Li-nienbestimmung, Planfeststellung sowie demBeginn und Abschluss der Baumaßnahme Bun-desstraße B 240 Nordostumgehung Eschers-hausen, und welche Maßnahmen wird die Bun-desregierung ergreifen, um den Fortgang derPlanungen zu beschleunigen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 30. Januar 2003

Die Bundesstraße B 240, Nordostumgehung Eschershausen wird wiealle übrigen noch nicht realisierten und noch nicht im Bau befindli-chen Projekte im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Bundes-verkehrswegeplans (BVWP) bewertet.

Im Mai/Juni 2003 sollen der BVWP-Entwurf dem Bundeskabinett zurBeschlussfassung vorgelegt und anschließend die Gesetzgebungsver-fahren zur Novellierung der Ausbaugesetze für die Bereiche Schieneund Straße eingeleitet werden.

Die Entscheidung hinsichtlich der Dringlichkeit von Einzelprojektenwie der Bundesstraße B 240, Nordostumgehung Eschershausen – trifftdann der Deutsche Bundestag im Gesetzgebungsverfahren für die No-velle zum Fernstraßenausbaugesetz.

68. AbgeordneterKlaus-JürgenHedrich(CDU/CSU)

Kann die Bundesregierung bestätigen, dassmit dem Planfeststellungsbeschluss für denersten Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle(Bundesstraße B 3) innerhalb der nächsten2 Monate zu rechnen ist?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 43 –

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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 29. Januar 2003

Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Planfeststellungsver-fahren für den Abschnitt nördlich Ehlershausen bis südlich Celle derOrtsumgehung Celle (Bundesstraße B 3) zügig abgeschlossen wird.

69. AbgeordneterKlaus-JürgenHedrich(CDU/CSU)

Wird die Bundesregierung unverzüglich dienotwendigen 24 Mio. Euro zur Finanzierungdes ersten Bauabschnittes zur Verfügung stel-len, damit die niedersächsische Straßenbauver-waltung mit den Ausschreibungen beginnenkann?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 29. Januar 2003

Im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes(BVWP) ist der Abschnitt nördlich Ehlershausen bis südlich Celle derOrtsumgehung Celle (Bundesstraße B 3) bewertet worden.

Die Einstufung in den „Vordringlichen Bedarf“ im neuen BVWP vo-rausgesetzt und nach Vorliegen des Baurechts wird mit der nieder-sächsischen Straßenbauverwaltung zu erörtern sein, wie dieser Ab-schnitt der Ortsumgehung Celle im Rahmen der zur Verfügung ste-henden Haushaltsmittel finanziert werden kann.

70. AbgeordneterKlausHofbauer(CDU/CSU)

Ist die Finanzierung des Lückenschlusses derBundesautobahn A 6 im Abschnitt Amberg-Ost bis Pfreimd gesichert, und wenn ja, wur-den für dieses Projekt Gelder aus dem europä-ischen Programm „Transeuropäische Netze“(TEN) beantragt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 3. Februar 2003

Die Sicherung der Finanzierung für Bundesfernstraßenprojekte – soauch die für die Bundesautobahn A 6 zwischen Amberg/Ost undPfreimd – erfolgt innerhalb der jährlichen Bundeshaushalte, die derDeutsche Bundestag mit dem jeweiligen Haushaltsgesetz beschließt.

Da Bezuschussungen der Europäischen Kommission zu TEN-Projek-ten nur zeitlich parallel zur Finanzierung dieser Projekte aus nationa-len Haushalten erfolgen, wurde für diesen Abschnitt der Bundesauto-bahn A 6 noch kein Antrag auf Bezuschussung bei der EuropäischenKommission gestellt.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 44 –

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71. AbgeordneterKlausHofbauer(CDU/CSU)

In welchem Zeitraum rechnet die Bundesregie-rung mit dem Baubeginn des Abschnittes derBundesautobahn A 6 zwischen Amberg-Ostund Pfreimd?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 3. Februar 2003

Ausgehend von der Erlangung des Baurechtes in 2003 und mit demZiel der Fertigstellung in 2008 strebt die Bundesregierung den Bau-beginn für diesen letzten Abschnitt der Bundesautobahn A 6 für 2004an. Die Bundesregierung wird für 2004 dann auch einen Zuschusshierfür bei der Europäischen Kommission beantragen.

72. AbgeordneterMichaelKretschmer(CDU/CSU)

Hält die Bundesregierung an ihrer Zusage fest,den Neubau der Bundesstraße B 178 als „indis-poniblen Bedarf“ einzustufen und so ohneneues Bewertungsverfahren in den Bundesver-kehrswegeplan 2003 aufzunehmen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 29. Januar 2003

Es ist beabsichtigt, den Bauabschnitt der Bundesstraße B 178 zwischender Bundesstraße B 99 und der Bundesgrenze zu Polen aufgrund desbeabsichtigten internationalen Abkommens für die daran anschließen-de Grenzbrücke nach Polen und der damit verbundenen Fernstraßen-verbindung in den „Vordringlichen Bedarf“ des neuen Bedarfsplansfür die Bundesfernstraßen einzustufen. Im Übrigen ist das Gesamtpro-jekt Bundesstraße B 178 zwischen der Bundesautobahn A 4 bei Wei-ßenberg und der Bundesgrenze Deutschland/Polen gesamtwirtschaft-lich bewertet worden. Die Entscheidung hinsichtlich der Dringlichkeitweiterer Streckenabschnitte der Bundesstraße B 178 trifft der Deut-sche Bundestag im Gesetzgebungsverfahren für die Novelle zum Fern-straßenausbaugesetz.

73. AbgeordneterStephanMayer(Altötting)(CDU/CSU)

Hat die Bundesrepublik Deutschland gemäßArtikel 17 des Übereinkommens zwischenBelgien, Dänemark, Luxemburg, den Nieder-landen, Schweden und der BundesrepublikDeutschland vom 9. Februar 1994 über die Er-hebung von Gebühren für die Benutzung be-stimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeu-gen (BGBl. II S. 1765, 1768, mit späteren Än-derungen) im Hinblick auf die Absicht, dieLkw-Maut ab 1. September 2003 zu erheben,den vorgenannten Staaten schriftlich ange-zeigt, dass die Erhebung der Lkw-Eurovignetteeingestellt werden soll, und falls nicht, womitwird dies begründet?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 45 –

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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 4. Februar 2003

Am 27. November 2002 hat die Regierung der BundesrepublikDeutschland mit Blick auf den mit dem Betreiber für den 31. August2003 vereinbarten Beginn der Mauterhebung und entsprechend § 17des Übereinkommens über die Erhebung von Gebühren für dieBenutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen vom9. Februar 1994 die Europäische Kommission als Verwahrerin desVertragswerks davon unterrichtet, dass Deutschland die Erhebung derzeitbezogenen Vignette auf seinem Hoheitsgebiet am 30. August 2003,24.00 Uhr, einstellt. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 28. No-vember 2002 die übrigen Verbundstaaten von der Mitteilung an dieEuropäische Kommission unterrichtet.

74. AbgeordneterPeterWeiß(Emmendingen)(CDU/CSU)

Werden in den Jahren 2003 und 2004 dieerforderlichen Bundesmittel zur Verfügungstehen, um die zweite Rampe an die Bundes-straße B 294 bei der Anschlussstelle Gutach-Bleibach bauen zu können, nachdem das LandBaden-Württemberg im Jahr 2003 den Neubauder Ortsumgehung Gutach-Bleibach im Zugeder Landesstraße L 173 im Rahmen des Lan-desstraßenbauprogramms beginnen will?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 5. Februar 2003

Die derzeitige Planung der baden-württembergischen Straßenbauver-waltung sieht vor, die zweite Anschlussrampe spätestens gemeinsammit dem Neubau der Umgehungsstraße Bleibach im Zuge der Landes-straße 173 zu realisieren. Die zeitgerechte Bereitstellung der Mittel fürdie Rampe aus den vom Land Baden-Württemberg in eigener Zustän-digkeit zu verwaltenden Globalmitteln des Bundes wird die Auftrags-verwaltung entsprechend dem Baufortschritt der Umgehung Bleibachanstreben.

75. AbgeordneterPeterWeiß(Emmendingen)(CDU/CSU)

Stehen im Jahr 2003 ausreichend Mittel zurVerfügung, um die im Bau befindliche B 3-Um-fahrung Emmendingen-Wasser vollständig fer-tig zu stellen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 5. Februar 2003

Ja. Nach den derzeitigen Dispositionen ist eine Verkehrsfreigabe wievorgesehen im Winter 2003/2004 möglich.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/414 – 46 –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

76. AbgeordneterDr. EgonJüttner(CDU/CSU)

Wie viele Unternehmen in der Rhein-Neckar-Region, die an dem vom Bundesministeriumfür Bildung und Forschung 1996 ausgeschrie-benen Wettbewerb erfolgreich teilgenommenhaben, sind seit 1996 gefördert und wie vieleArbeitsplätze sind in diesem Zusammenhangin diesem Zeitraum geschaffen worden?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsChristoph Matschievom 3. Februar 2003

Aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wur-den innerhalb des BioRegio-Wettbewerbs in der Rhein-Neckar-Regionseit 1996 23 Unternehmen gefördert; mit mehreren Projekten.

Diese Unternehmen hatten mit Stand vom 31. Dezember 2002761 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die von der Geschäftsstelle der BioRegion „Rhein-Neckar-Dreieck“,der „Heidelberg Innovation GmbH“ induzierten Folgeinvestitionenüberschritten 550 Mio. Euro. Infolge dieser Investitionen sind zwi-schen 1996 und 2002 in der BioRegion „Rhein-Neckar-Dreieck“ ins-gesamt 32 in Forschung und Entwicklung tätige sowie 43 Biotechno-logie-Dienstleistungsunternehmen mit insgesamt 1 550 Arbeitsplätzenneu entstanden.

Berlin, den 7. Februar 2003

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/414– 47 –

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