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A. Einleitung

B. Definitionen und Allgemeine Information über Elektroaltgeräte

C. Übernahme der Elektroaltgeräte im ASZ

D. Abwicklung der Übernahme von Elektro-Großgeräten

E. Formblatt Elektro-Großgeräte (inkl. ausgefülltes Musterbeispiel)

F. Details zu den 5 Sammel- und Behandlungskategorien

G. Zuordnungsliste der Geräte: Lebensministerium, Stand 4/2007

H. Österreichische Abfallwirtschaftsverbände

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A. Einleitung

Das vorliegende Handbuch für den EAG-Bereich soll MitarbeiterInnen der

Sammelstellen zur Unterstützung ihres täglichen Arbeitsablaufes einheitliche

Richtlinien zur Verfügung zu stellen. Änderungen bzw. Aktualisierungen werden bei

Bedarf vorgenommen, und so das Handbuch auf den neuesten Stand gebracht.

Auch Ergänzungen, die sich durch neue Bereiche ergeben, wie z. B. durch das In

Kraft Treten der Batterie-VO im Jänner 2008 werden rechtzeitig vorgenommen

werden.

Um den Umfang des Handbuches nicht zu sprengen, wurden nur die Österreich weit

gültigen, einheitlichen sowie die am häufigsten gebräuchlichen Vorgehensweisen

angeführt. Daher konnten nicht alle regionalen Unterschiede explizit angeführt

werden. So können sich die abgebildeten Behälter regional unterscheiden, auch die

Schadstoffentfrachtung der Großgeräte wird unterschiedlich gehandhabt. Das

Handbuch ist als Lose-Blattsammlung gedacht, sodass einzelne Kapitel, die für Ihre

Sammelstelle nicht relevant sind (wie z.B. Sondersammlung Handys oder Groß-

geräte zur Wiederverwendung) einfach weg gelassen werden können bzw. mit

bereits bestehenden Leitfäden der Sammelstelle kombiniert werden.

Eventuelle regionale Abweichungen werden von den jeweiligen Abfallwirtschafts-

verbänden, die in Kapitel H angeführt sind, oder auch den Kontaktpersonen der

Landesregierungen, mündlich oder schriftlich kommuniziert. Für regionale

Anmerkungen wurde in jedem Kapitel ein Kästchen vorgesehen.

Die Sammelstellen heißen je nach Region auch Mistplatz, Recyclinghof (RH), etc.

Am häufigsten gebräuchlich ist die Bezeichnung Altstoffsammelzentrum (ASZ).

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Auszug aus der Zuordnungstabelle der Österreichischen

Abfallverzeichnisverordnung, basierend auf ÖNORM S2001

http://edm.umweltbundesamt.at

Abfall

Schlüsselnummer

GTIN* Bezeichnung

35220 9008390025543 Elektro-Großgeräte mit

gefahrenrelevanten Eigenschaften

35221 9008390025550 Elektro-Großgeräte

35205 9008390016237 Kühl- und Gefriergeräte

35212 9008390025536 Bildschirmgeräte

35230 9008390025567 Elektro-Kleingeräte mit gefahrenrelevanten

Eigenschaften

35231 9008390025574 Elektro-Kleingeräte

35339 9008390016824 Gasentladungslampen

*) Die Global Trade Item Number (GTIN) ist eine Identifikationsnummer, mit der Produkte (auch

Abfallprodukte) weltweit eindeutig identifiziert werden können. GTIN ist ein Sammelbegriff für die

Code-Schemata von Barcode-Kennzeichen mit EAN und/oder auch der elektronischen

Produktnummer (EPC) und wird von der GS1 vergeben und verwaltet. In Österreich ist die GS1

Austria http://www.gs1.at/ zuständig.

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WICHTIG!

Die allgemein-abfallrechtlichen Richtlinien gelten für alle registrierten

Sammelstellen in Österreich. Für Sammelstellen, welche die

Abholkoordinierung der EAK nutzen und den Anspruch auf Auszahlung der

Infrastrukturkostenpauschalen (IKP) geltend machen wollen, gelten darüber

hinaus spezielle Behältervorgaben, auf die in diesem Handbuch gesondert

hingewiesen wird.

Ausstattungskriterien für die Abholkoordinierung durch die EAK

Sammelstelle Vollausstattung

Kategorie Behälter

Großgeräte 2 Wechselcontainer (12m³) oder

1 Wechselcontainer 24m³

Kühlgeräte 1 Wechselcontainer 24m³

Bildschirme 6 Gitterboxen ca. 3m³

und 7 Europaletten

Elektrokleingeräte 3 Gitterboxen

Gasentladungslampen 5 Rungenpaletten

Sammelstelle Teilausstattung

Kategorie Behälter

Großgeräte 2 Europaletten

Kühlgeräte 2 Europaletten

Bildschirme 2 Gitterboxen ca. 3m³

Elektrokleingeräte 1 Gitterbox

Gasentladungslampen 1 Rungenpalette

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B. Definitionen und Allgemeine Information über Elektroaltgeräte Elektroaltgeräte (kurz EAG) sind Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Teile davon

(Bauteile, Unterbaugruppen, Verbrauchsmaterialien), derer man sich entledigen will.

Elektro- und Elektronikgeräte sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb

elektrischen Strom benötigen, für den Betrieb mit Wechselspannung von max. 1.000 V oder

mit Gleichspannung von max. 1.500 V ausgelegt sind und in eine der folgenden

Gerätekategorien fallen:

a. 10 Gerätekategorien gemäß EU-Richtlinie

• Haushaltsgroßgeräte: Kühlgeräte und Weißware • Haushaltskleingeräte • IT- und Telekommunikationsgeräte • Geräte der Unterhaltungselektronik • Beleuchtungskörper • Elektro-Werkzeug • Spielzeug und Sport- und Freizeitgeräte • Medizinische Geräte • Überwachungs- und Kontrollgeräte • Automatische Ausgabegeräte

Rechtsgrundlagen: EU-Richtlinie (WEEE-Directive 2003)

Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) (BGBL.I, Nr. 102/2002) i. d. g. F.

Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO 2005) (BGBL.II, Nr. 121/2005) i. d. g. F.

Abfallbehandlungspflichten-Verordnung (2005) (BGBL.II, Nr. 459/2004) i. d. g. F.

b. 5 Sammel- und Behandlungskategorien gemäß EAG-VO

Die EAG werden gemäß Anhang 3 der EAG-VO in die nachstehenden 5 Sammel- und

Behandlungskategorien eingeteilt. Diese Zuordnung entspricht üblicherweise auch den

Sammelkategorien in den österreichischen Gemeinden.

+ Elektro-Großgeräte

+ Kühlgeräte

+ Bildschirmgeräte

+ Elektro-Kleingeräte

+ Gasentladungslampen

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Abgrenzung von Elektro-Großgeräten und Elektro-Kleingeräten

Hat ein Gerät eine Kantenlänge von größer oder gleich 50 cm, ist es als Elektro-Großgerät

anzusehen; ist die größte Kantenlänge kleiner als 50 cm, handelt es sich um ein Elektro-

Kleingerät.

Folgende Punkte sind bei der Unterscheidung zu beachten:

� Heranzuziehen ist jeweils die größte starre (unbiegsame) Kante (biegsame Schläuche

etc. zählen nicht mit).

� Zubehör, auch wenn es als Erstausstattung mit gewogen werden muss, zählt bei der

Ermittlung der längsten Kante nicht mit (Beispiel: Teleskoprohr eines Staubsaugers).

� Bei runden Geräten ohne Kantenlängen ist der größte Durchmesser heranzuziehen.

� Bei Setangeboten, bei denen verschiedene Geräte gemeinsam abgegeben werden, sind

die verschiedenen Geräte jeweils getrennt zu betrachten (z.B. ein Set mit mehreren,

verschieden großen Lautsprechern: Hier können sowohl Großgeräte und

Elektrokleingeräte unterschieden werden.).

� Im Zweifel ist darauf zu achten, wie Geräte als Abfall anfallen und ob eine Sammlung als

Elektrokleingerät anhand der üblichen Sammelbehälter für diese Kategorie überhaupt

möglich ist. (Beispiel: Kleine Rasenmäher werden ohne montiertes Greifgestänge

geliefert, das bei Abfallanfall aber regelmäßig montiert sein wird, und sind damit als

Großgeräte anzusehen.)

c. Kennzeichnung

Ab dem 13.08.2005 werden Elektro- und Elektronikgeräte (oder bei kleinen EG deren

Verpackungen oder Gebrauchsanleitungen) mit dem Symbol der durchgestrichenen

Mülltonne versehen.

d. Finanzierung

Gemäß EU-Richtlinie und EAG-VO haben die LetztverbraucherInnen (KonsumentInnen) das

Recht, ihre Elektroaltgeräte kostenlos bei den Sammelstellen abzugeben. Dies gilt nur für

Geräte in Haushaltsmengen und dual-use Geräte (EAG, die zum Zeitpunkt ihres In-Verkehr-

Setzens hinsichtlich der Menge nicht mit Geräten für private Haushalte, jedoch hinsichtlich

ihres möglichen Anfalls als Abfall mit EAG, aus privaten Haushalten vergleichbar sind, wie

z.B. 1 PC). Mengen aus dem gewerblichen Bereich können nicht kostenlos abgegeben

werden. Die jeweilige Handhabung obliegt der einzelnen Sammelstelle.

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Die Hersteller sind verpflichtet, die Finanzierung der Sammlung und Behandlung der

Elektroaltgeräte zu übernehmen. Dies geschieht durch die Überbindung dieser

Verpflichtungen an so genannte „Sammel- und Verwertungssysteme“ (kurz SuV).

Der Letztverbraucher (Konsument) zahlt beim Neukauf von Elektrogeräten bereits einen

Beitrag für die Entsorgung der Elektroaltgeräte gemeinsam mit dem Produktpreis.

e. Genehmigte EAG-Sammel- und Verwertungssysteme in Österreich:

1. ERA Elektro Recycling Austria GmbH, Wien http://www.era-gmbh.at/

2. ERP European Recycling Platform, Wien http://www.erp-recycling.org/

3. EVA Erfassen und Verwerten von Altstoffen GmbH, Wien http://www.eva.co.at/

4. UFH Altlampen Systembetreiber GmbH, Wien (nur für Gasentladungslampen)

5. UFH Elektroaltgeräte Systembetreiber GmbH, Wien http://www.ufh.at/

f. Keine EAG im Sinne der EAG-VO (siehe Kapitel G.: Zuordnungsliste der Geräte)

� Geräte, die ihren Zweck auch ohne elektrische/elektronische Einheit erfüllen

(Spielpuppen mit Batterien, Globus mit Hintergrundbeleuchtung…….)

� Geräte, die für den Einbau in Fahrzeuge bestimmt sind, unterliegen generell nicht der

EAG-VO, auch wenn diese ausgebaut sind (z.B. GPS, Autoradio, etc)

� Geräte, die von speziellen Fachkräften eingebaut werden (Nachtspeicheröfen, Boiler,

Wärmepumpen……)

� militärische Geräte

g. Informationen zur Registrierung • Registrierung im EDM Portal (einmalig)

� Voraussetzung zur Nutzung von eKS, der

„Abholkoordinierung Online“, ist eine Registrierung

der Gemeinde und des Standortes im EDM Portal

(Elektronisches Datenmanagement Portal) des

Umweltbundesamtes.

http://edm.umweltbundesamt.at

Falls Sie dazu Fragen haben wenden Sie sich an den EDM Helpdesk unter der

Telefonnummer 01 / 313 04 8000.

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ACHTUNG: Verwechseln Sie nicht Personen GLN mit Standort GLN Obwohl die Nummern in manchen Fällen sehr

ähnlich sein können, ist zwischen Standort GLN und

Personen GLN zu unterscheiden! Die

Abholkoordinierung bezieht sich immer auf

Standorte und arbeitet daher mit der Standort GLN.

� Wenn Sie bereits im EDM Portal registriert sind, und Ihre Daten überprüfen wollen,

besuchen Sie die Internetadresse http://edm.umweltbundesamt.at.

Wählen Sie den Menüpunkt „Anmelden“ und folgen Sie der Anleitung um sich im EDM

Portal anzumelden. Auf Ihrer

persönlichen Startseite wählen

Sie den Menüpunkt

„Stammdatenpflege“.

Hier können Sie unter

anderem auch die Angaben zu

Ihrem Standort verwalten.

Notieren Sie die Standort GLN und überprüfen Sie die Angaben zu Art und Ausstattung

der EAG-Sammelstelle. Es empfiehlt sich, auch die Einträge zum Kontakt am Standort

auf der zweiten Seite zu überprüfen und gegebenenfalls einzutragen oder zu

aktualisieren. Bitte tragen Sie unbedingt auch Ihre E-Mail Adresse ein. Sie wird später bei

der Anmeldung in eKS benötigt.

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• Anmeldung in eKS (einmalig)

Zur Anmeldung in eKS, der „Abholkoordinierung

Online“, rufen Sie die Internetadresse

http://www.eak-austria.at auf.

Starten Sie die „Abholkoordinierung Online“ unter

dem Menüpunkt „Links“.

Es öffnet sich ein weiteres Browserfenster mit der

Adresse https://pickup.eak-austria.at

Sie sehen nun die öffentlich zugängliche Seite mit allen aktuellen

Abholkoordinierungsaufträgen in Österreich.

Wenn Sie zum ersten Mal die Abholkoordinierung nutzen wollen, wählen Sie den Punkt

„Neu Anmelden“.

Füllen Sie lediglich das allererste Feld des Formulars mit Ihrer (Standort) GLN aus und

klicken Sie auf „Daten holen“. Die Personen GLN kann im Zusammenhang mit der

Abholkoordinierung nicht verwendet werden!

Das Formular wird automatisch mit Ihren Standort Daten aus dem EDM Portal befüllt.

Kontrollieren Sie bitte alle Angaben. Insbesondere die korrekte E-Mail Adresse ist

wichtig, denn an diese wird

Ihre Benutzerkennung und

Ihr Passwort gesendet.

Klicken Sie auf „Weiter“.

Wenn das Formular richtig

ausgefüllt wurde, erhalten

Sie eine E-Mail mit Ihrer

Benutzerkennung und

Ihrem Passwort.

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Allgemein gilt Für jede Sammel- und

Behandlungskategorie muss eine

separate Abholbedarfsmeldung

eingegeben werden. Es ist in eKS nicht

möglich, alle Elektroaltgeräte

gemeinsam zu erfassen.

• Abholbedarf melden

Starten Sie eKS - die „Abholkoordinierung Online“.

Wählen Sie den Menüpunkt „Login“ um mit

Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort in

eKS einzusteigen. Diese Zugangsdaten haben

Sie nach der erfolgreichen Anmeldung per E-

Mail erhalten. Bitte beachten Sie, dass bei der

Eingabe des Passwortes zwischen Groß- und

Kleinschreibung unterschieden wird.

Wählen Sie den Menüpunkt „Abholbedarf melden“.

� 1 Abfalltyp

Geben Sie den Abfalltyp an. Wählen Sie dazu die „Sammel- und Behandlungskategorie“

aus der Liste.

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2

Hinweis: Diese Angabe umfasst das gesamte Gewicht der Elektroaltgeräte einer Sammel- und Behandlungskategorie, auch wenn die Geräte dieser Kategorie in unterschiedlichen Behältern gesammelt wurden.

Hinweis: Sie können die Schritte A bis D wiederholen, wenn die Elektroaltgeräte dieser Sammel- und Behandlungskategorie in unterschiedlichen Behältern gesammelt werden.

2 Geschätzte Masse

Um dem Transportunternehmen die

Planung zu erleichtern, geben Sie

bitte eine möglichst genaue

Schätzung des Gewichtes pro

Sammel- und Behandlungskategorie

in Kilogramm an.

� 3 Sammelbehälter Es gilt:

• Um die Abholbedarfsmeldung absenden zu können, muss zumindest 1 Sammelbehälter angegeben werden.

• Jeder Behältertyp kann nur einmal pro Abholbedarfsmeldung angegeben werden.

Die folgende Abbildung beschreibt das Eingeben der Sammelbehälter:

A � Wählen Sie den Behältertyp aus der Liste. Wenn Ihre Sammelbehälter nicht in der Liste enthalten sind, wählen Sie „Sonstiges Behältnis“.

B � Beschreiben Sie die angegebenen Sammelbehälter. Wenn Sie „Sonstiges Behältnis“ gewählt haben, ist die Beschreibung ein Pflichtfeld.

C � Geben Sie die Anzahl der gewählten Sammelbehälter an. Wenn Sie „Sonstiges Behältnis“ angegeben haben und die Elektroaltgeräte „lose gelagert“ wurden, geben Sie die geschätzte Stückzahl an.

D � Klicken Sie auf „Hinzufügen“ um die Angaben zu bestätigen. Die von Ihnen eingegebenen Behälter werden in einer Liste angeführt.

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Folgendes Beispiel zeigt die Sammlung von Elektrogroßgeräten in „drei unterschiedlichen Behältertypen“.

• Hinweise zur Abholung

In dieses Formularfeld können Sie spezielle Informationen zu dieser Abholbedarfsmeldung eintragen: wie zum Beispiel Kontaktperson vor Ort, Öffnungszeiten, etc.

• Abholbedarf speichern

Wenn Sie auf „Abholbedarf speichern“ klicken, werden die Daten an die Koordinierungsstelle übermittelt und dort von einem Mitarbeiter der EAK einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Wenn alle Daten korrekt sind, wird die Abholbedarfsmeldung veröffentlicht. In der Regel von Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 17.00 Uhr. Die Abholbedarfsmeldungen müssen gemäß EAG-VO 24 Stunden über einen Werktag hinweg veröffentlicht sein. Somit können sie vor Feiertagen nicht veröffentlicht werden.

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C. Übernahme der Elektroaltgeräte im ASZ

a. Prinzipieller Ablauf der Übernahme von EAG

� Annahme von privaten Anlieferern:

+ keine Verwiegung

+ keine Verrechnung

� Annahme von betrieblichen/gewerblichen Anlieferern:

Spezifische regionale Regelungen beachten, beim Sammelpartner oder dem zuständigen

Abfallwirtschaftsverband nachfragen.

b. Lagerung von EAG im ASZ (gem. Abfallbehandlungspflichten-Verordnung) � wetterbeständige Abdeckung (= überdacht) für alle EAG!!!

� Lagerung so, dass Zerlegung, stoffliche Verwertung und allfällige Wiederverwendung

nicht erschwert werden!

� Kühlgeräte: Vermeidung von FCKW-Austritt; gegen Verrutschen fixieren, aufrecht lagern,

jedoch nicht auf dem Kopf stehend

� Gasentladungslampen: ausreichend gegen Bruch gesichert, bei Lampenbruch

Aufbewahrung in quecksilberdampfdicht verschlossenen Gebinden

� Elektro-Kleingeräte: so in den Behälter einbringen, dass deren Beschädigung auch

während des Transportes möglichst vermieden wird

Regionale Anmerkungen:

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c. Sicherheitshinweise

Geräte, durch deren Handhabung (auch Entgegennahme) die Gesundheit oder Sicherheit

des Sammelstellen-Personals gefährdet wird, dürfen nicht angenommen werden.

Geräte dürfen zur Wiederverwendung nur an Organisationen und/oder Personen mit

entsprechender Berechtigung für deren Reparatur und/oder Verkauf abgegeben werden.

d. Geräte zur Wiederverwendung

EMPFEHLUNG: Wenn immer möglich, ist die Kooperation mit sozialwirtschaftlichen

Betrieben (wie z.B. www.repanet.at) zur Wiederverwendung von EAG (gem. EAG-VO §11)

anzustreben. Dies ist derzeit insbesondere bei Großgeräten, Mobiltelefonen und EDV-

Geräten möglich.

In diesem Fall sind die für die Reparatur und Wiederverwendung geeigneten

Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner und E-Herde, etc. getrennt für die

sozialwirtschaftlichen Betriebe bereitzustellen und mit den notwendigen Aufzeichnungen

(„Liefer-/Begleitschein“ ausstellen), zu übergeben. Die Beurteilung erfolgt durch das

Sammelstellen-Personal. Andere Geräte dürfen nicht übergeben werden.

Geräte, die zur Wiederverwendung übergeben werden, unterliegen den Meldepflichten

gemäß EAG-VO!

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D. Abwicklung der Übernahme von Elektro-Großgeräten

Unterscheidung nach erforderlicher Schadstoffentfrachtung im ASZ

� Elektro-Großgeräte sollen nach Möglichkeit getrennt vom Alteisen gesammelt werden,

wenn das ASZ mit einem Sammel- und Verwertungssystem zusammenarbeitet, da sonst

die Abrechnung erschwert wird.

� Für den Fall einer Abholkoordinierung über die Koordinierungsstelle sind jedenfalls die

Behältnisse (siehe Seite 5) zu verwenden um Anspruch auf die Infrastrukturkosten-

pauschale (IKP) zu haben.

� Elektro-Großgeräte, die OHNE Schadstoffentfrachtung in den Alteisen-Container

eingebracht werden können sind z.B. E-Herde, Backöfen, Mikrowellenherde > 50 cm,

diverse Werkzeuge und Gartengeräte > 50 cm, Mischmaschinen, Kompressor…

� Vor dem Einbringen in den Alteisencontainer Kabel entfernen (zum Kabelschrott)!

� Quecksilber(Kipp)schalter (im Relais von alten Telefonanlagen und Boilern) entfernen!

Bei manchen Großgeräten ist eine Schadstoffentfrachtung möglich, siehe Zuordnungsliste der Geräte des Lebensministeriums (Kapitel G).

Regionalspezifische Regelungen beachten!

Waschmaschinen, Geschirrspüler und Wäschetrockner enthalten einen, in seltenen Fällen

auch drei, Kondensatoren mit einer gängigen Größe von 10 – 20 cm und einem Gewicht von

üblicherweise bis zu 0,25 kg, die durch Abschrauben einfach entfernbar sind.

Bei Waschmaschinen befindet sich der Kondensator meist an der Unterseite der Geräte

(Gerät stürzen, der Kondensator ist sichtbar), bei Geschirrspülern meist unter der oberen

Abdeckung. Ausbau erfolgt praktischerweise neben dem Alteisencontainer (im überdachten

Bereich), um die Geräte anschließend direkt einwerfen zu können.

Leuchtbalken von Leuchtstofflampen enthalten ebenfalls Kondensatoren, die auszubauen

sind.

Elektro-Großgeräte mit Gasentladungslampen (div. Automaten, …) sind nur im Falle einer

problemlosen Zugänglichkeit zu entfrachten.

Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte enthalten oft Akkus, die in der Regel leicht auszubauen

sind.

Regionale Anmerkungen:

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E. FORMBLATT ELEKTRO-GROSSGERÄTE (> 50 cm)

ASZ: ................................................................. Nr: .............................. MONAT: .............................................................................JAHR: …………………..

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

Datum: ............................... ASZ-Leiter/in: ........................................................................

0

Stückeintragung für EAG Großgeräte aus Privatanlieferung die im ASZ über das Alteisen entsorgt werden.

15 kg

0 Gesamtsumme 30 kg

0 SUMME Stk.

SUMME kg

60 kg 40 kg

0 0 [kg/ Stk.]

0 0

Sonstige Grossgeräte*

[Stk.]

Kondensatoren aus Schadstoff-

entfrachtung [Stk.] D

AT

UM Wasch-

maschinen [Stk.]

E-Herde [Stk.]

Geschirrspüler Wäschetrockner

[Stk.]

0,00

0 0 0,25 kg

* Dunstabzug, Elektr. Rasenmäher, Gartengeräte, Werkzeuge

Anmerkungen

0

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FORMBLATT ELEKTRO-GROSSGERÄTE (> 50 cm)

ASZ: ................................................................. Nr: .............................. MONAT: .............................................................................JAHR: …………………..

Mo 2.Di

Mi

Do 5.Fr

Sa

Mo 9.Di

Mi

Do 12.Fr

Sa

Mo 16.Di

Mi

Do 19.Fr

Sa

Mo 23.Di

Mi

Do 26.Fr

Sa

Mo 30.Di

Mi

Do

Fr

Sa

Datum: ............................... ASZ-Leiter/in: ........................................................................

MUSTER

* Dunstabzug, Elektr. Rasenmäher, Gartengeräte, Werkzeuge

Anmerkungen

495 8,50

33 34 0,25 kg

9 6

1 -

4 6

2 2

7 8

- -

6

--

4

3

Sonstige

Grossgeräte* [Stk.]

Kondensatoren aus Schadstoff-

entfrachtung [Stk.] D

AT

UM

2

Wasch- maschinen

[Stk.]

E-Herde [Stk.]

Geschirrspüler Wäschetrockner

[Stk.]

1

3

-

2

-

4

3

-

5

-

2

1

2

-

-

-

3

-

-

3

1

-

-

2

4 5 1

SUMME Stk.

SUMME kg

60 kg 40 kg

8 18 [kg/ Stk.]

1.080 320 30 kg

9

2.165Gesamtsumme

Stückeintragung für EAG Großgeräte aus Privatanlieferung die im ASZ über das Alteisen entsorgt werden.

15 kg

270

Musterstadt März2411

31.03.2007 Max Mustermann

2007

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F. Details zu den 5 Sammel- und Behandlungskategorien

!Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge größer 50 cm

JA: zum Beispiel: � Haushaltsgroßgeräte: Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirr-spüler, Bügelmaschine, Elektroherd und/oder Ceranfeld, elektrischer Heizkörper, Dunstabzug � Elektrische Werkzeuge: Elektro-Rasenmäher, Gartenhäcksler, Hecken-schere, elektrische Motorsäge, Heizkanone, Hochdruckreiniger, Mischmaschine, Kompressor � Elektrische Spiel- Sport & Freizeitgeräte: Ergometer, elektronische Musikinstrumente, Flipper

� Asbesthaltige Nachtspeicheröfen: Kostenlose Annahme nur von mobilen (d.h. nicht eingebauten) Geräten!

NEIN: keinesfalls: � Gewerbliche Großanlagen mit

Kältekreislauf für Kühlung oder Klimatisierung (Installation durch Professionisten als fixer Bestandteil eines Gebäudes)

� Stationäre Kühlanlagen, Wärmepumpen

� ZU KLIMA- UND KÜHLEINBAUGERÄTE � Gesetzte Kachelöfen (fallen nicht unter die

EAG-VO) � Eingebaute Nachtspeicheröfen

Sammelhinweis: (Wichtig: Kabel vorher entfernen!) � Ohne Schadstoffentfrachtung zu Alteisen:

E-Herde, Backöfen, Mikrowellenherde > 50 cm, diverse Werkzeuge und Gartengeräte > 50 cm,

Mischmaschinen, Kompressoren, etc.

� Mit vorheriger Schadstoffentfrachtung zu Alteisen Waschmaschinen, Geschirrspüler,

Wäschetrockner, …

� Da die Schadstoffentfrachtung regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird, bitte unbedingt

regionalspezifische Regelungen beachten!

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Sammelgebinde: Sollte eine Infrastrukturkostenpauschale von der Koordinierungsstelle beantragt werden, sind für Großgeräte folgende Sammelgebinde bereitzustellen: Vollausstattung = 1 Wechselcontainer 24 m³ Teilausstattung = 2 Europaletten

Sollten keine IKP beansprucht werden, gibt es folgende weitere Möglichkeiten: 25-30 m³ Abrollcontainer 1 m³ Metallbehälter oder Sammelmulde

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Regionale Anmerkungen:

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Die Wiederverwendung von Elektro-Großgeräten:

! Zur Abholung für sozialwirtschaftliche Betriebe auf getrenntem Platz bereitstellen,

lose oder auf Europalette!

! Keine Schadstoffentfrachtung!

JA: zum Beispiel: - Waschmaschinen

- Geschirrspüler

- E-Herde, Backöfen

- Wäschetrockner

welche augenscheinlich für die Wiederverwendung geeignet sind

NEIN: keinesfalls: - kaputte, zerkratzte, unansehnliche Geräte,

welche nicht mehr Stand der Technik sind

- Geräte von typischen „Billigmarken“

� ZU ELEKTRO-

GROSSGERÄTE

Sammelhinweis: Dafür sorgen, dass diese Geräte NICHT mit der Alteisensammlung entsorgt werden.

Mengenerfassung erfolgt gemeinsam mit allen anderen Elektro-Großgeräten mittels Formblatt

„Elektro-Großgeräte“.

Bei Abholung durch sozialwirtschaftliche Betriebe einen Liefer-/Begleitschein ausfüllen, Stückzahl

eintragen und unterschreiben lassen.

Wiederverwendung – Reparatur: Elektro-Großgeräte für die Wiederverwendung mit kleinen Mängeln werden von den sozialwirtschaftlichen Betrieben generalüberholt. Vor dem Wiederverkauf muss ein konzessionierter Meister jedes einzelne Gerät überprüfen. Angebot und Auswahl variieren nach Verfügbarkeit der einzelnen Gerätemarken. Sozialwirtschaftliche Beschäftigungsinitiativen: Neben den Fachkräften finden im Reparaturbereich auch am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen (Behinderte, Langzeitarbeitslose, u. A.) eine sinnvolle Beschäftigung und eine qualifizierte Ausbildung.

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JA: zum Beispiel: - Kühl- und Gefrierschränke

- Kühltruhen, -vitrinen

- Klimageräte

- Eismaschinen

- Weinkühlschränke

- Kühlboxen (elektrisch)

NEIN: keinesfalls: - Gewerbliche Großanlagen mit

Kältekreislauf für Kühlung oder

Klimatisierung

(Installation nur durch Professionisten als fixer

Bestandteil eines Gebäudes)

- Wärmepumpen

- Fix eingebaute Klimaanlagen

� ZU KLIMA- UND KÜHLEINBAUGERÄTE

- Sonstige Haushaltsgroßgeräte

� ZU ELEKTRO-GROßGERÄTE

Vor allem im Bereich der Bereitstellung ist darauf zu achten, dass keine Entnahme von Kühlschlangen (Kupfer) und Kompressoren (Fe-Metall) durch Unbefugte erfolgen darf! Die dadurch entweichenden Kühlmittel stellen ein erhebliches Klimagefährdungspotential dar. Jedwede Manipulation an den Kühlgeräten außerhalb genehmigter Behandlungsanlagen ist nicht gestattet. Ebenso ist beim Transport der Geräte darauf zu achten, dass keinerlei Beschädigungen des Kühlkreislaufes oder des FCKW-haltigen Isolierschaumes stattfinden darf.

Rückzahlungsaktion Kühlschrankpickerl: Auskunft erhalten Sie beim UFH-Infotelefon 0810/144 166 Montag bis Freitag 7.00 bis 20.00 Uhr zum Regionaltarif oder unter http://www.ufh.at Als Service für die KonsumentInnen sollte in jeder Sammelstelle ein Antragsformular aufliegen.

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Stand: Juli 2007 Seite 24 von 38

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Sammelgebinde: Sollte eine Infrastrukturkostenpauschale von der Koordinierungsstelle beantragt werden, sind für Kühl- und Gefriergeräte folgende Sammelgebinde bereitzustellen: Vollausstattung = 1 Wechselcontainer 24 m³ Teilausstattung = 2 Europaletten

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Produktinformation: Als Kältemittel sind halogenierte Kohlenwasserstoffe (FCKW, H-FCKW, FKW) im Einsatz. FCKW befindet sich zu 1/3 im Kältekreislauf und zu 2/3 im Isolierschaum. Neuere Geräte werden mit Propan/Butan-Gemischen betrieben.

Sammelhinweis: Begleitscheinpflichtig! Lagerung gemäß AbfallbehandlungspflichtenVO unter Dach oder mit wetterbeständiger Abdeckung. Nicht auf dem Kopf stehend bzw. auf dem Kühlkreislauf liegend lagern. Kabel entfernen! Vor allem im Bereich der Bereitstellung ist darauf zu achten, dass keine Entnahme von Kühlschlangen (Kupfer) und Kompressoren (Fe-Metall), durch Unbefugte erfolgen darf! Die dadurch entweichenden Kühlmittel stellen ein erhebliches Klimagefährdungspotential dar. Jedwede Manipulation an den Kühlgeräten außerhalb genehmigter Behandlungsanlagen ist nicht gestattet.

Abfallbehandlung: 2-stufiges Verfahren: 1. Stufe: Vor der Demontage muss die gemeinsame Absaugung

von Kältemittel (FCKW) und Kompressoröl erfolgen

Danach Auftrennung Kältemittel und Kompressoröl,

auch die Glasteile sind zu entnehmen

ACHTUNG: Bei Kühltruhen ist im Deckel oftmals eine

Lampe eingebaut, die mit einem Quecksilberschalter versehen ist. Die

Demontage des Quecksilberschalters muss vor dem Shredderprozess erfolgen.

2. Stufe: Schredderprozess: Auftrennung in Fe-Metalle, NE-Metalle und Kunststoffe

Das aus dem Isolierschaum ausgetriebene FCKW wird thermisch gespalten und

zerstört.

Verwertungsprodukte: vorwiegend Metalle (Kupfer, Aluminium, Eisen) und Kunststoffe

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! Zerbrochene Bildröhren bitte immer in dichtes Gebinde verpacken.

Bruch vermeiden! Kabel nur dann entfernen, wenn eine Wiederverwendung der Geräte auszuschließen

ist! (Anm. Bei einigen Sammelstellen werden die Kabel generell entfernt, um

Diebstähle zu vermeiden!)

JA: zum Beispiel: - Fernsehgeräte

- EDV-Monitore

- Flachbildschirme

- Notebook

- Laptop

NEIN: keinesfalls: - Automatische Ausgabegeräte

- Medizinische Geräte

- Spielautomaten (z.B. aus Spielhallen)

� ZU ELEKTRO-

GROSSGERÄTE

Für Geräte aus gewerblichen Bereichen

gilt generell:

keine kostenlose Rücknahme!

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Sammelgebinde: Sollte eine Infrastrukturkostenpauschale von der Koordinierungsstelle beantragt werden, sind für Bildschirmgeräte folgende Sammelgebinde bereitzustellen: Vollausstattung = 6 Gitterboxen und 7 Europaletten Teilausstattung = 2 Gitterboxen

Sammelhinweis: Begleitscheinpflichtig! Lagerung gemäß AbfallbehandlungspflichtenVO unter Dach oder mit wetterbeständiger Abdeckung.

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Stand: Juli 2007 Seite 29 von 38

Sollten keine IKP beansprucht werden, gibt es folgende weitere Möglichkeiten: � Auf Europalette

(mindestens 9 Stk. empfohlen) bündeln, mit Bändern verzurren und mit Wickelfolie umwickeln.

� Monitore und Kleinbildschirmgeräte, welche auf Palette

nicht gebündelt werden können, im 1m³ Metallbehälter bereitstellen. � Gemeinsame Sammlung auch in Textilpaletten möglich. Bildschirme schlichten und

ordentlich befüllen. Die Palettenränder dürfen nicht überschritten werden (LKW Beladung). Abnehmbare Gitter ordentlich verschließen. Nicht von oben hineinwerfen, da sonst ein Verschließen wegen Ausbauchung nicht möglich ist.

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Abfallbehandlung: Manuelle Demontage: Entfernung der Rückenwand, Ausschwenken des Leiterplattenchassis, Belüften der Bildröhre (durch das Vakuum in der Bildröhre besteht Implosionsgefahr), Entnahme der Elektronenstahleinheit, Abtrennen des Gitterplättchens, Ausbau der Bildröhre. Bildröhrenaufbereitung: Maschinelle Trennung der Bildröhre (mittels Glühdrahtverfahren) in Front (= Barium-) und Konus- (= Bleiglas). Die Beschichtung des Frontglases besteht aus schwermetallhaltigen Stäuben, diese werden abgesaugt und als gefährlicher Abfall in Untertagedeponien entsorgt.

! Vermeidung:

Schadstoffarme und zerlegbare Produkte kaufen!

Möglichkeit der Wiederverwendung nutzen!

Verwertungsprodukte: Metalle (Eisen, Bunt- und Edelmetalle), Glas (Bleiglas);

Regionale Anmerkungen:

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Stand: Juli 2007 Seite 31 von 38

! Elektroaltgeräte mit Kantenlänge bis 50 cm

JA: zum Beispiel: Haushaltskleingeräte: - Bügeleisen, Mixer, elektrische

Pfeffermühle, Toaster, Friteuse,

Staubsauger, Kaffeemaschine, Haarfön,

Rasierapparat, elektrische Zahnbürste

Informationstechnologie: - PC, Drucker, Kopierer, Taschenrechner,

Faxgerät, Telefon, Scanner, Maus

Unterhaltungselektronik: - Radio, Video-Rekorder, Kamera, Hi-Fi

Anlage, Computerspiele, Diaprojektor Elektrisches Werkzeug- klein: - Bohrmaschine, Stichsäge

Spiel- und Freizeitgeräte- klein: - Autorennbahn, elektrische Dartscheibe, Spielzeugeisenbahn Mobiltelefone:

� SONDERSAMMLUNG, WENN

VORHANDEN

NEIN: keinesfalls: - Elektro-Großgeräte

- Lose Batterien, lose Akkus

- Steckdosenleisten, außer wenn

Zusatzfunktionen wie z.B. zur

Sicherung integriert sind.

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Stand: Juli 2007 Seite 32 von 38

Sammelgebinde: Sollte eine Infrastrukturkostenpauschale von der Koordinierungsstelle beantragt werden, sind für Kleingeräte folgende Sammelgebinde bereitzustellen: Vollausstattung = 3 Gitterboxen Teilausstattung = 1 Gitterbox Sollten keine IKP beansprucht werden, gibt es folgende weitere Möglichkeiten:

1m³ Metallbehälter

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Stand: Juli 2007 Seite 33 von 38

Verwertungsprodukte: diverse Metalle

Produktinformation: Gemischt gesammelte Elektro-Kleingeräte sind gem. AbfallverzeichnisVO immer als „gefährlicher Abfall“ einzustufen, da der Anteil an schadstoffhaltgen Bauteilen bei gemischter Sammlung nicht abschätzbar ist.

Sammelhinweis: Begleitscheinpflichtig! Verwiegung bei Gewerbeanlieferung. Mengenschwellen beachten! Lagerung gemäß AbfallbehandlungspflichtenVO unter Dach oder mit wetterbeständiger Abdeckung.

Regionale Anmerkungen:

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! Mobiltelefonsammelaktionen (wie z.B. Ö3 Wundertüte)

JA: zum Beispiel:

- Mobiltelefone

- Mobiltelefonakkus

- Mobiltelefonladestationen

(funktionstüchtig oder defekt)

NEIN: keinesfalls: - Elektrogeräte oder elektronische

Kleingeräte, Festnetz- und

Schnurlostelefone,

� ZU ELEKTRO-KLEINGERÄTE

Sammelhinweis: Die Sammlung erfolgt derzeit in eigenen Mobiltelefon-Sammelboxen oder in bereitgestellten Gebinden wie die Ö3 Wundertüte. Sollte keine Sondersammlung Mobiltelefone im ASZ vorhanden sein, dann Mobiltelefone � ZU ELEKTRO-KLEINGERÄTE.

Sammelgebinde:

Mobiltelefon-Sammelbox Ö3 Wundertüte

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Stand: Juli 2007 Seite 35 von 38

Verwertungskreislauf:

1. Trennung in wieder verwendbare Mobiltelefone und Mobiltelefone zum Recycling

2. Defekte Mobiltelefone werden gegebenenfalls repariert bzw. einzelne Bauteile

weiterverwendet, die gewonnenen Altstoffe und Akkus werden stofflich verwertet.

3. Funktionstüchtige Mobiltelefone werden getestet, instand gesetzt, mit neuer Software

ausgestattet und großteils nach Übersee (Entwicklungsländer) verkauft. Aus dem Erlös

werden caritative Organisationen unterstützt.

Verwertungsprodukte: Kunststoffe, Edelmetalle, Akkus; Verwertungspartner: Repanet (http://www.repanet.at) = Sozialprojekt Mobile-Collect (http://www.mobile-collect.com) Pikkobello (http://at.pikkobello.com)

Mobiltelefone

Sortierung: Hersteller, Typ

defekt techn. veraltet funktionstüchtig

Wiederverwendung (Daten werden gelöscht)

Reparatur bzw. Demontage

Stoffliche Verwertung

div. Verwerter Akku (UFB)

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! Bruch vermeiden! Zerbrochene Leuchtstoffröhren in ein quecksilberdampfdicht

verschließbares Gebinde (z.B. Deckelfass, falls dieses gasdicht ist) geben!

Kartonhüllen und Klebebänder entfernen.

JA: zum Beispiel: stabförmig: - Neonröhren, Gasentladungslampen

Sonderformen: - Energiesparlampen

- Solarleuchten

- Quecksilber-, Natrium, Metalldampflampen

- Natriumlampe (Niederdruck)

NEIN: keinesfalls: - Fassungen von Leuchtstoffröhren

(Zuordnung je Größe)

� ZU ELEKTRO-GROSSGERÄTE

� ZU ELEKTRO-KLEINGERÄTE

- Vorschaltegeräte

� ZU ELEKTRO-KLEINGERÄTE

- Glühbirnen, Halogenbrenner,

Halogenlampen, Sofittenleuchten

� ZU RESTABFALL

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Stand: Juli 2007 Seite 37 von 38

Sammelgebinde: Sollte eine Infrastrukturkostenpauschale von der Koordinierungsstelle beantragt werden, sind für Gasentladungslampen folgende Sammelgebinde bereitzustellen: Vollausstattung = 5 Rungenpaletten Teilausstattung = 1 Rungenpalette Sollten keine IKP beansprucht werden, gibt es folgende weitere Möglichkeiten:

200 l Deckelfass Leuchtstoffröhren-Behälter Bei LSR-Bruch mit Übergebinde in den geschlossenen LSR-Behälter oder in das Deckelfass für LSR-Sonderformen geben.

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Sammelhinweis: Getrennte Sammlung von stabförmigen Leuchtstoffröhren (LSR) und Sonderformen ist notwendig. Begleitscheinpflichtig! Sicherheitshinweis: LSR bitte vorsichtig behandeln, da bei Beschädigung der Glasröhre giftiger Quecksilberdampf austreten kann. Bei Zerbrechen Raum lüften, Bruchstücke zusammenkehren und in verschließbares Übergebinde geben. Sicherheitshandschuhe verwenden.

Auswirkungen auf die Umwelt: Das enthaltene Quecksilber und radioaktive Stoffe gelangen bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung in die Umwelt. Abfallbehandlung: Kapp-Trenn-Verfahren:

- Abtrennung der Alu-Seitenkappe stoffliche Verwertung

- Absaugung des schadstoffhältigen Leuchtpulvers Wiederverwendung oder Untertagedeponie

- Zerkleinerung des Kalk-Natron-Glas

stoffliche Verwertung Verwertungsprodukte: Glas, Metalle

! Vermeidung:

Schadstoffarme und energiesparende Produkte verwenden!

Regionale Anmerkungen: