€¦ · Created Date: 1/2/2017 3:17:14 PM

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LEDY 04.2016

Rückbl.ick Göttinger Kongress

Aus den Landesverbänden - LVL Niedersachsen 73

druck, dass sich hier in absehbarer Zeit einigesändern wird.

Der zweite Kongresstag wurde eröffnet mit eineminformativen und lebhaften Vortrag über denZusammenhang von Sprachentwicklung undZahlenvorstellungen bei Kindern im Vorschul-und Grundschulalter. Referentin war Frau prof.

Dr. Pixner, die extra aus Hall in Tirol angereistwar.

Nach 10 Jahren KVL Göttingen-Northeim erin-nerte der Vorsitzende Harald Schmidt in seinerAbschlussrede an die vielfältigen Bemühungendes Verbandes, die unbefriedigende Situationfür betroffene Kinder und deren Eltern bei derBewilligung von Therapiekosten und die Um-setzung des Nachteilsausgleichs nachhaltig zuverbessern. Bei aller verständ.lichen Enttäu-schung warnte er aber davor, diese Bemühungenaufzugeben und stattdessen billigen Verspre-chungen anderer Organisationen hinterher zulaufen, die alles versprechen aber in Wirklichkeitins verändern können.

Harald Schmidt

Was ist nachhaLtiger ats Kinder?

Bereits zum fünften Mal fand unter diesem an-spruchsvollen Titel in Göttingen ein Kongressrund um die Themen Legasthenie und Dyskalkulie

statt. Gastgeber war erstmals eine Schule inTrägerschaft des Landkreises Göttingen, dieBerufsbildende Schule I (Arnoldi-Schule). Dieca. 170 Teilnehmer wurden vom Schulleiter derBBS l, Herrn Wiemann, mit einer Vorstellung derArbeit seiner Schule begrüßt. ln dieser Begrü-ßung wurde deutlich, dass auch BerufsbildendeSchulen sich immer wieder mit den problemen

Legasthenie und Dyskalkulie auseinandersetzenmüssen und keine ausreichende Unterstützungseitens der Kultusbürokratie erhalten.

Der Eröffnungsvortrag von Frau Dr. Marwegesetzte sich mit der aktuellen juristischen Situationbeim Nachteilsausgleich für Schüler an allge-meinbildenden Schulen bis zum Abitur ausein-ander. Frau Dr. Marwege konnte verdeuflichen,dass die aktuellen Formulierungen im Schul-gesetz und in den entsprechenden Erlassen inNiedersachsen und auch in anderen Bundes-ländefn noch nicht an die aktuelle Rechtspre-chung angepasst sind. Nach einem aktuellenUrteil des Bundesverfassungsgerichtes zu diesemThema bringt sie aber die Hoffnung zum Aus-