© Europäische Kommission 2010 Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen.

Post on 06-Apr-2016

218 views 1 download

Transcript of © Europäische Kommission 2010 Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen.

© Europäische Kommission 2010

Die Europäische Union

GrundlagenErfolgeGeschichteInstitutionen

GrundlagenErfolgeGeschichteInstitutionen

© Europäische Kommission 2010

EU-Mitgliedstaaten

EU-Mitglieder

EU-Beitrittskandidaten

27 Länder

500 Millionen Menschen

23 Amtssprachen

© Europäische Kommission 2010

Symbole der EU

EuropaflaggeHymne: Ode an die Freude

Europatag: 9. MaiWahlspruch: In Vielfalt geeint

© Europäische Kommission 2010

Vier Grundfreiheiten

© Europäische Kommission 2010

EU im Vergleich

Fläche in 1.000 km2

Indien: 3.287China: 9.327

EU: 4.234

USA: 9.159Japan: 365

Russland: 16.889

© Europäische Kommission 2010

EU im Vergleich

Bevölkerung in Millionen

(2008)

Indien: 1.166

China: 1.330

EU: 500

USA: 304

Japan: 128

Russland: 141

© Europäische Kommission 2010

Euro-Zone

EU-Mitglieder mit gemeinsamer Währung

restliche EU-Mitglieder

16 Länder

329 Millionen Menschen

© Europäische Kommission 2010

Wirtschafts- und Währungsunion

© Europäische Kommission 2010

Konvergenzkriterien

© Europäische Kommission 2010

EU im Vergleich

Bruttoinlandsprodukt in Milliarden Euro

(2008)

Indien: 3.288

China: 7.916

EU: 15.247

USA: 14.264

Japan: 4.354

Russland: 2.260

© Europäische Kommission 2010

EU im Vergleich

Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Euro

(2007)

Indien: 3.300

China: 6.400

EU: 24.700

USA: 37.300

Japan: 27.800

Russland: 10.000

© Europäische Kommission 2010

Wohlstandsverteilung

Bruttoinlandsprodukt im Vergleich, EU-27-Durchschnitt = 100

(2007)

© Europäische Kommission 2010

Schengen-Raum

Länder ohne Binnen-Grenzkontrollen

EU-Mitglieder mit partieller Teilnahme

EU-Mitglieder außerhalb Schengens

28 Länder, davon 25 EU-Mitglieder

483 Millionen Menschen

© Europäische Kommission 2010

Die Europäische Union

GrundlagenErfolgeGeschichteInstitutionen

GrundlagenErfolgeGeschichteInstitutionen

© Europäische Kommission 2010

Erfolge 2009

Kostengünstige Kommunikation

Europäer können nun über Mobilfunktelefone schneller und billiger telefonieren. Seit Juli 2009 fallen für EU-Bürger geringere Gebühren für SMS-Nachrichten aus dem europäischen Ausland an.

Mehr: http://ec.europa.eu/snapshot/

© Europäische Kommission 2010

Erfolge 2009

In neuem Licht gegen den Klimawandel

Jeder kann dazu beitragen, unsere Erde zu retten – und dabei noch Geld sparen. Seit September 2009 werden Glühlampen mit geringer Energieeffizienzklasse durch stromsparende und langlebigere Alternativen ersetzt.

Mehr: http://ec.europa.eu/snapshot/

© Europäische Kommission 2010

Erfolge 2009

Schutz von Tieren auf dem Land und im Wasser

Die kommerzielle Robbenjagd stößt in Europa auf große Ablehnung, seit 2009 schränken nun gesetzliche Regelungen den Handel mit Robbenprodukten ein.

Mehr: http://ec.europa.eu/snapshot/

© Europäische Kommission 2010

Die Europäische Union

GrundlagenErfolgeGeschichteInstitutionen

GrundlagenErfolgeGeschichteInstitutionen

© Europäische Kommission 2010

Schritte der Integration

© Europäische Kommission 2010

Schritte der Integration

1957

BelgienDeutschlandFrankreichItalienLuxemburgNiederlande

1973

DänemarkIrlandVereinigtes Königreich

1981

Griechenland

1986

PortugalSpanien

1995

FinnlandÖsterreichSchweden

2004

EstlandLettlandLitauenMaltaPolenSlowakeiSlowenienTschechienUngarnZypern

2007

BulgarienRumänien

© Europäische Kommission 2010

Drei-Säulen-Modell

© Europäische Kommission 2010

Die Europäische Union

GrundlagenErfolgeGeschichteInstitutionen

GrundlagenErfolgeGeschichteInstitutionen

© Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU

Europäisches Parlament (EP)

EuropäischeKommission (EK)

Rat der Europäischen Union (Rat)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Gerichtshof derEuropäischen Union

EuropäischerRechnungshof (EuRH)

Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Europäische Investitionsbank (EIB)

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen)

Europäischer Bürgerbeauftragter

EuropäischerDatenschutzbeauftragter

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)

Europäische Zentralbank (EZB)

Einrichtungen mit Sonderstatus

beratende AusschüsseOrgane

Dezentrale Agenturen(z.B. Europol, Frontex)

EuropäischerRat (ER)

Hohe

Vertreterin

Präsident

© Europäische Kommission 2010

Europapolitik

Rat der Europäischen Union

Europäisches Parlament

Europäische Kommission

Primäres EU-Recht

(EUV & AEUV)Sekundäres

EU-Recht

Verordnungen (VO)

Richtlinien (RL)

Entscheidungen & Beschlüsse

Empfehlungen & Mitteilungengilt unmittelbar

in nationales Recht umzusetzen

rechtlich nicht verbindlich

© Europäische Kommission 2010

Rechtsetzung der EU

5146 Rechtsvorschriften

(2008)

© Europäische Kommission 2010

Haushalt der EU

136,8 Milliarden Euro = 1,18% des EU-27-Bruttonationaleinkommens

(2009)

© Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU

Europäisches Parlament (EP)

EuropäischeKommission (EK)

Rat der Europäischen Union (Rat)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Gerichtshof derEuropäischen Union

EuropäischerRechnungshof (EuRH)

Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Europäische Investitionsbank (EIB)

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen)

Europäischer Bürgerbeauftragter

EuropäischerDatenschutzbeauftragter

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)

Europäische Zentralbank (EZB)

Einrichtungen mit Sonderstatus

beratende AusschüsseOrgane

Dezentrale Agenturen(z.B. Europol, Frontex)

EuropäischerRat (ER)

EuropäischerRat (ER)

© Europäische Kommission 2010

ER: Funktion

Der Europäische Rat besteht aus seinem Präsidenten (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon), den Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission.

Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien und Prioritäten der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen.

Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet.

Der Europäische Rat trifft seine Entscheidungen einstimmig.

EuropäischerRat (ER)

Präsident

© Europäische Kommission 2010

ER: Vorsitz

Der (erstmalige) Präsident des Europäischen Rats ist seit November 2009 der Belgier Herman van Rompuy.

© Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU

Europäisches Parlament (EP)

EuropäischeKommission (EK)

Rat der Europäischen Union (Rat)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Gerichtshof derEuropäischen Union

EuropäischerRechnungshof (EuRH)

Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Europäische Investitionsbank (EIB)

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen)

Europäischer Bürgerbeauftragter

EuropäischerDatenschutzbeauftragter

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)

Europäische Zentralbank (EZB)

Einrichtungen mit Sonderstatus

beratende AusschüsseOrgane

Dezentrale Agenturen(z.B. Europol, Frontex)

EuropäischerRat (ER)

Rat der Europäischen Union (Rat)

© Europäische Kommission 2010

Rat: Funktion

© Europäische Kommission 2010

Rat: Abstimmungen

Der Rat ist neben dem Europäischen Parlament das Entscheidungsorgan der Europäischen Union.

Je nach den Themenbereich ist jedes Land mit seinem zuständigen Fachminister vertreten (z.B. Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen,

Soziales, Verkehr, Landwirtschaft).

Der Vorsitz des Rats wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen (mit Ausnahme des Rats für

Auswärtige Angelegenheiten, siehe Hohe Vertreterin).

Beschlüsse in einigensensiblen Bereichen (in denen das

Europäische Parlament kein Mitspracherecht hat, wie Steuern oder

Außen- und Sicherheitspolitik) erfordern Einstimmigkeit.

In den meisten Fällen (wenn das Europäische Parlament mitentscheidet) ist

jedoch eine Mehrheitsentscheidung ausreichend. Nur in Ausnahmefällen

können Mitgliedstaaten noch ein Vetorecht einlegen.

Noch bis 2014 (spätestens 2017) gilt das Verfahren der qualifizierten Mehrheit, danach das Verfahren der doppelten

Mehrheit, das der Vertrag von Lissabon vorsieht.

Der Rat wird auch Ministerrat genannt.

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon tagt er bei Gesetzgebungs-

entscheidungen öffentlich.

© Europäische Kommission 2010

Rat: Stimmverteilung

© Europäische Kommission 2010

Rat: Vorsitz

Der Vorsitz des Ministerrats wechselt halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedstaaten, diese haben dann die „EU-Ratspräsidentschaft“ inne.

Jahr Erstes Halbjahr Zweites Halbjahr2010 Spanien Belgien

2011 Ungarn Polen

2012 Dänemark Zypern

2013 Irland Litauen

2014 Griechenland Italien

2015 Lettland Luxemburg

© Europäische Kommission 2010

HV: Funktion

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon) ist ständige Vorsitzende des Ministerrats für Auswärtige Angelegenheiten und zugleich Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Außenbeauftragte des Europäischen Rats.

Die Hohe Vertreterin wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden.

Zur Unterstützung seiner Arbeit steht der Hohen Vertreterin der Europäische Auswärtige Dienst zur Verfügung.

EuropäischeKommission (EK)

Rat der Europäischen Union (Rat)

EuropäischerRat (ER)

Hohe

Vertreterin

© Europäische Kommission 2010

HV: Vorsitz

Die (erstmalige) hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik ist seit Dezember 2009 die Britin Catherine Ashton.

© Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU

Europäisches Parlament (EP)

EuropäischeKommission (EK)

Rat der Europäischen Union (Rat)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Gerichtshof derEuropäischen Union

EuropäischerRechnungshof (EuRH)

Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Europäische Investitionsbank (EIB)

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen)

Europäischer Bürgerbeauftragter

EuropäischerDatenschutzbeauftragter

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)

Europäische Zentralbank (EZB)

Einrichtungen mit Sonderstatus

beratende AusschüsseOrgane

Dezentrale Agenturen(z.B. Europol, Frontex)

EuropäischerRat (ER)

Europäisches Parlament (EP)

© Europäische Kommission 2010

EP: Fakten

Im Europäischen Parlament vertreten 736 Abgeordnete die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Seit 1979 werden sie alle fünf Jahre direkt gewählt. Die letzte Europawahl fand vom 4. bis 7. Juni 2009 statt.

Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg, weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg.

© Europäische Kommission 2010

EP: Funktion

© Europäische Kommission 2010

Vertrag von LissabonNicht nur durch die ausgeweiteten Rechte des Europäischen Parlaments ist die Europäische Union demokratischer geworden.

Mit dem direktdemokratischen Instrument der Europäischen Bürgerinitiative können eine Million Bürger aus mehreren EU-Mitgliedstaaten die EU-Kommission auffordern, neue politische Vorschläge zu unterbreiten. Sie erhalten damit ein unmittelbares Mitspracherecht in der Europapolitik.

Die nationalen Parlamente haben jetzt direktes Mitspracherecht an der EU-Rechtsetzung. Formuliert ein Drittel aller Parlamente Einwände, muss diese „Gelbe Karte“ von der Europäischen Kommission berücksichtigt werden.

© Europäische Kommission 2010

EP: Vorsitz

Der Präsident des Europäischen Parlaments ist seit Juli 2009 der Pole Jerzy Buzek.

© Europäische Kommission 2010

EP: Sitzverteilung nach Ländern

© Europäische Kommission 2010

EP: Sitzverteilung nach Fraktionen

© Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU

Europäisches Parlament (EP)

EuropäischeKommission (EK)

Rat der Europäischen Union (Rat)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Gerichtshof derEuropäischen Union

EuropäischerRechnungshof (EuRH)

Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Europäische Investitionsbank (EIB)

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen)

Europäischer Bürgerbeauftragter

EuropäischerDatenschutzbeauftragter

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)

Europäische Zentralbank (EZB)

Einrichtungen mit Sonderstatus

beratende AusschüsseOrgane

Dezentrale Agenturen(z.B. Europol, Frontex)

EuropäischerRat (ER)

EuropäischeKommission (EK)

© Europäische Kommission 2010

EK: Funktion

© Europäische Kommission 2010

Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissaren aus den 27 Mitgliedstaaten (einschließlich ihres Präsidenten und des

Hohen Vertreters).

Ihr Präsident wird vom Europäischen Rat bestimmt und benötigt die Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Die Amtsdauer der Europäischen Kommission beträgt fünf Jahre und ist mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments

abgestimmt.

EK: Abstimmungen

Jeder Kommissar/ jede Kommissarinhat eine Stimme.

Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei

Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung

gebunden.

© Europäische Kommission 2010

EK: Wahl der Kommissare

© Europäische Kommission 2010

EK: Vorsitz

Der Präsident der Europäischen Kommission ist seit November 2004 der Portugiese José Manuel Barroso (wiedergewählt 2009).

© Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU

Europäisches Parlament (EP)

EuropäischeKommission (EK)

Rat der Europäischen Union (Rat)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Gerichtshof derEuropäischen Union

EuropäischerRechnungshof (EuRH)

Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Europäische Investitionsbank (EIB)

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen)

Europäischer Bürgerbeauftragter

EuropäischerDatenschutzbeauftragter

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)

Europäische Zentralbank (EZB)

Einrichtungen mit Sonderstatus

beratende AusschüsseOrgane

Dezentrale Agenturen(z.B. Europol, Frontex)

EuropäischerRat (ER)

Gerichtshof derEuropäischen Union

© Europäische Kommission 2010

Gerichtshof: FunktionDer Gerichtshof der Europäischen Union besteht (seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon) aus dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem Gericht der EU (EuG; vormals Gericht erster Instanz) und den Fachgerichten.

Der Gerichtshof der Europäischen Union trägt Sorge für die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts. Sein Sitz ist in Luxemburg. Für direkte Klagen von Bürgern gegen Organe der EU ist das EuG zuständig.

Der EuGH besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat und acht Generalanwälten. Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt.

© Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU

Europäisches Parlament (EP)

EuropäischeKommission (EK)

Rat der Europäischen Union (Rat)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Gerichtshof derEuropäischen Union

EuropäischerRechnungshof (EuRH)

Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Europäische Investitionsbank (EIB)

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen)

Europäischer Bürgerbeauftragter

EuropäischerDatenschutzbeauftragter

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)

Europäische Zentralbank (EZB)

Einrichtungen mit Sonderstatus

beratende AusschüsseOrgane

Dezentrale Agenturen(z.B. Europol, Frontex)

EuropäischerRat (ER)

EuropäischerRechnungshof (EuRH)

© Europäische Kommission 2010

EuRH: FunktionDer Europäische Rechnungshof (EuRH) nahm 1977 seine Arbeit als unabhängiges Kontrollorgan auf und wurde 1993 mit dem Vertrag von Maastricht den anderen Organen gleichgestellt. Der Sitz ist in Luxemburg.

Jeder Mitgliedstaat schlägt einen Vertreter für den EuRH vor, der vom Ministerrat nach Anhörung des Europäischen Parlaments für die Dauer von sechs Jahren ernannt wird.

Der EuRH gewährleistet die unabhängige Rechnungsprüfung der EU, prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Haushalts und überzeugt sich von der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

© Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU

Europäisches Parlament (EP)

EuropäischeKommission (EK)

Rat der Europäischen Union (Rat)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Gerichtshof derEuropäischen Union

EuropäischerRechnungshof (EuRH)

Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Europäische Investitionsbank (EIB)

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen)

Europäischer Bürgerbeauftragter

EuropäischerDatenschutzbeauftragter

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)

Europäische Zentralbank (EZB)

Einrichtungen mit Sonderstatus

beratende AusschüsseOrgane

Dezentrale Agenturen(z.B. Europol, Frontex)

EuropäischerRat (ER)

Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

© Europäische Kommission 2010

EWSA & AdREWSA und AdR geben beratende Stellungnahmen zu Politikvorschlägen an die anderen Institutionen ab.

Der EWSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. Der EWSA hat 344 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind.

Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU. Gegenwärtig hat der AdR 344 Vertreter (zwischen 5 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe).

© Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU

Europäisches Parlament (EP)

EuropäischeKommission (EK)

Rat der Europäischen Union (Rat)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Gerichtshof derEuropäischen Union

EuropäischerRechnungshof (EuRH)

Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Europäische Investitionsbank (EIB)

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen)

Europäischer Bürgerbeauftragter

EuropäischerDatenschutzbeauftragter

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)

Europäische Zentralbank (EZB)

Einrichtungen mit Sonderstatus

beratende AusschüsseOrgane

Dezentrale Agenturen(z.B. Europol, Frontex)

EuropäischerRat (ER)

Europäischer Bürgerbeauftragter

EuropäischerDatenschutzbeauftragter

© Europäische Kommission 2010

BürgerbeauftragterDer Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Union.

Der Bürgerbeauftragte ist unabhängig und unparteiisch, er hat seinen Sitz in Straßburg. Der gegenwärtige Bürgerbeauftragte ist P. Nikiforos Diamandouros.

© Europäische Kommission 2010

DatenschutzbeauftragterDer Europäische Datenschutzbeauftragte berät und überwacht die EU-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich.

Der Datenschutzbeauftragte ist unabhängig und hat seinen Sitz in Brüssel. Amtierender Datenschutzbeauftragter ist der Niederländer Peter Johan Hustinx.

© Europäische Kommission 2010

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Haben Sie noch Fragen?

http://www.eu-kommission.de/

Die Europäische Union