1. Bürgerversammlung. Ziele des Landes Niedersachsen die mit der Förderung der Dorferneuerung...

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1. Bürgerversammlung

Amt für Landentwicklung

Ziele des Landes Niedersachsendie mit der Förderung der Dorferneuerung verbunden sind

• Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters

• Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen

• Verbesserung der Lebensverhältnisse

Förderhöhe

• Privat:- 30 % der Kosten- max. 25.000 Euro Zuwendung pro Objekt- Mindestinvestition 8.340 Euro- Eigenleistung möglich, nur Materialkosten

• Gemeinden:- 50 % der Nettokosten, auch Betreuung- Mindestinvestition 10.000 Euro

Antragstellung

• nach der Bewilligung des Dorferneuerungs-planes• 2. Bürgerversammlung• Formulare gibt es bei der Gemeinde, den

Planungsbüros oder im Internet • Beratung durch das Planungsbüro • kein Maßnahmebeginn vor schriftlicher Bewilligung!

Antragsverfahren

• Beratung

• Kostenvoranschlag

• Antragsformular mit Kostenvoranschlag

• Gemeinde

• Amt für Landentwicklung

Planer

Bauunternehmen

Planer

Stellungnahme

Förderfähige private Maßnahmen

• Modernisierung und Instandsetzung von landwirtschaftlichen Gebäuden

• ehemalige landwirtschaftliche Bausubstanz

• Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanz

• Gestaltung von Grundstücksflächen

Förderfähige öffentliche Maßnahmen

• Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse

• Abwehr von Hochwassergefahren

• Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen

• Neu-, Aus-, und Umbau von dörflichen Gemeinschaftsanlagen

Nicht gefördert werden:

• Einbau von Dachflächenfenstern

• Türen, Tore und Fenster aus Kunststoff

• Betonziegel

• Verbundsteinpflaster

• Photovoltaikanlagen