1 Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht Professor Dr. Löwer Herzlich willkommen!

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Staatsrecht IStaatsorganisationsrecht

Professor Dr. Löwer

Herzlich willkommen!

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AblaufVorbemerkungen

VorlesungsgliederungLiteraturübersicht

Inhaltlicher Einstieg 1. Teil

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• Zur Arbeit mit der Vorlesungsgliederung und anderen Materialien

Unterlagen auf der Lehrstuhlhomepage Ansprechpartnerin: Frau Korp (siehe HP) Noch 12 Plätze in der Repetenten-AG

• Zur Konzeption der Vorlesung

• Vorlesungsgliederung (Grobüberblick)1. Gegenstand des Staatsrechts2. Staatsrecht der BRD3. Staatsformprinzipien4. Verfassungsorgane

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Literaturübersicht• Gesetzestexte• Studienliteratur• Kommentare

• Großlehr- und Handbücher• Verfassungsprozessrecht

• Zeitschriften• Entscheidungssammlungen

• Fallsammlungen

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1. Teil: Vom Gegenstand des Staatsrechts

I. Der Staat als neuzeitlicher Staat Leviathan (1670)

Ein Jahrhundert später: Gründung der Vereinigten Staaten Französische Revolution

Westl. Verfassungsstaatlichkeit in grundgesetzl. Ausprägung:

• Staatsorganisationsrecht• Grundrechte• Verfassungsstaat in der internationalen Ordnung

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II. Vom Grund des Staates oder: Was ist ein Staat?

Bsp.: Kosovare X wird in Frankreich wg. dringenden Tatverdachts festgenommen. Er

verlangt konsularischen Beistand. Frz. Polizei verspricht die serbische Botschaft zu

informieren, X verlangt, die Botschaft des Kosovo in Berlin zu informieren.

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Drei-Elemente-Lehrenach Jellinek

a) Staatsgewalt

b) Staatsgebiet

c) Staatsvolk

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Zur Staatsgewalt:

- Sicherheit als Staatszweck

- Staat als souveräner Herrschaftsverband mit Gewaltmonopol

Bsp. zum Gewaltmonopol (Skript S. 24):A kauft einen Wohnblock; in einem Flügel lebt eine links-autonome WG, die Mietzahlungen an „Kapitalistenschweine“ ablehnt, und in einem anderen Flügen leben Rechtsextremisten, die an das „jüdisch-versippte Vermieterpack“ ebenfalls nicht zahlt.A erwirkt einen Räumungstitel, die Polizei weigert sich jedoch diesen durchzusetzen aus Angst vor den gewaltbereiten Mietern. Der Polizeipräsident will seine Polizisten nicht gefährden.A fragt bei den Hell‘s Angels nach „Hilfe“.

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Zum Staatsgebiet:

Staat als territorialer Herrschaftsverband

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Zum Staatsvolk:

- Verbunden durch Band der Staatsangehörigkeit

- 2 Anknüpfungen möglich- Abstammung und/oder- Territorialitätsprinzip

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Völkerrechtliche Bedeutung STAAT

- Völkerrechtssubjektivität

- Anerkennung als Staat Staatengrundrechte

- Politische Unabhängigkeit- Souveräne Gleichheit- Staatenimmunität (Bsp.)- Interventionsverbot- Anspruch auf Achtung der Rechtspersönlichkeit- Schutz der Ehre- Selbstbestimmungsrecht

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3-Elemente-Lehre im GG

- Staatsgewalt- Grundrecht auf Sicherheit- Souveränitätsprinzip- Gewaltmonopol nach außen - Gewaltmonopol nach innen

- Justizgewährleistungspflichten- Rechtsprechungsmonopol (Bsp.)

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3-Elemente-Lehre im GG

Staatsgebiet- auch Schiffe

- luftwärts (Bsp.)

- seewärts

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3-Elemente-Lehre im GG

- Staatsvolk- Träger Staatsgewalt- Personale Abgrenzung- Deutsche „Spezial-Probleme“- Wesen der Staatsangehörigkeit

- Völkerrechtliche Konsequenzen- Staatsrechtliche Konsequenzen- Erwerb und Verlust- Grundrechtlicher Schutz

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3-Elemente-Lehre im GG

Grundgesetzliche Reflexion völkerrechtlicher Konsequenzen- Art. 25 GG als Transformationsnorm- Art. 25 GG als Rezeption der Staatengrundrechte

- Territorialitätsprinzip- Staatenimmunität- Staatsorganimmunität

- Staatsoberhaupt (Fall: Pinochet)- Andere Staatsorgane- Personale Grenzen der Immunität- Absolute Grenze der Immunität (Kriegsverbrechen, Spionage)

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Wozu noch Staaten?

- Transnationale Probleme und Antworten

- Globalisierung

- Supranationalität

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Exkurs: Rangordnung der Rechtsquellen

Völkerrecht

Europarecht

Bundesrecht

Landesrecht

1. Kollisionsregel: EuR geht nationalem Recht vor.

2. Kollisionsregel: Bundesrecht ist geltungsstärker als Landesrecht

3. Kollisionsregel: Für das VölkerR gelten gegenüber nationalem Recht Besonderheiten

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Exkurs: Rangordnung der Rechtsquellen

Völkerrecht = Allg. Regeln des VölkerR (Art. 25 GG)

VölkervertragsR (Art. 59 GG) = Rang Zustimmungsgesetz. Lex-

posterior-Regel

Europarecht =

Primärrecht

(EUV, AEUV)

----------------------

Sekundärrecht

Verordnungen Richtlinien

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Exkurs: Rangordnung der Rechtsquellen

Bundesrecht: Verfassung / Grundgesetz

--------Parl. beschlossene Gesetze

--------- Verordnungen (Art. 80 GG)

------------ Autonomes Recht (Satzungen)

Vorrang der Verfassung und Vorrang des Gesetzes vor abgeleitetem Recht

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Exkurs: Rangordnung der Rechtsquellen

Landesrecht: Landesverfassung

-----

Parlamentsgesetze

------- Verordnungen

-------

Autonomes Recht

(Gemeinden, Universitäten = Satzungen,

Art. 28 II GG, Art. 70 LVerfNRW)

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II. Wozu Verfassung?

1. Verfassungsstaat als Typus

- Leges fundamentales als Verf.vereinbarungen- vgl. England, Frankreich und HRRDN- vgl. heute auch EKV und AEUV

- Gesellschaftsvertragliche Ursprünge des Denkens- Elemente Verfassungsstaatlichkeit westl. Prägung- Rechtliche Charakteristika

- Das Urkundsprinzip

- Notwendiger Inhalt Verfassung

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-Sicherung Vorrang der Verfassung- Statistik-Auskunfts-Allergie: Liqor-Entnahme- Verfassungsmäßigkeit Studiengebühren- Verfassungswidrigkeit Hochschulfreiheitsgesetz- „Mit Verlaub Herr Präsident, …!“- Bundesanweisung Gen-Saatgut- Streikrecht Bahn

- Formeller und materieller Verfassungsbegriff

III. Der Staat als juristische Person

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2. Teil: Die BRD und ihre Rechtslage

A. Die Entwicklung bis zur Wende- Atlantic Charta 1941- Moskauer 4-Nationen Proklamation 1943- Protokoll über die Besatzungszonen 1944- Abkommen über die Kontrolleinrichtungen

1944- Jalta-Erklärung 1945- Kapitulation 7./8.Mai 1945- Potsdamer Abkommen 1945- Proklamation Kontrollrat 1945Frage: Was war mit Deutschland geschehen?

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2. Teil: Die BRD und ihre Rechtslage

- Rechtliche Situation der Gebiete östlich von Oder-Neiße

- Gründung zweier deutscher Staaten

- Die deutsch-deutsche Entwicklung

- Die Wiedervereinigung

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3. Teil: Die Staatsformprinzipien

I. Das republikanische Prinzip

- Republik als Staatsformprinzip

- Republik Monarchie

- Republik als historisch-sinnerfüllter Typus der Staatlichkeit

- Näheres zur Ämterverfassung

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3. Teil: Die Staatsformprinzipien

II. Das demokratische PrinzipZur Legitimationskette (personell)

Volk(Wahl)

ParlamentKanzler

Ministerialbürokratie mit Minister an der SpitzeNachgeordnetes Personal

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3. Teil: Die StaatsformprinzipienII. Das demokratische Prinzip

Zur Legitimationskette (sachlich)

Volk

(Wahl)

Parlament

Gesetze

Ministerien (s. Art. 64 GG)

Ministerialbehörden

Nachgeordnete Behörden

gesetzes- undweisungs-gebunden

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3. Teil: Die Staatsformprinzipien

Legitimation staatlicher Herrschaft durch das Volk:

- Gewaltengegliederte Ordnung

- Organisatorisch-personelle Legitimation

- Sachlich-inhaltliche Legitimation Zusammenspiel der Legitimationsformen

- Legitimation auf Gemeindeebene

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3. Teil: Die Staatsformprinzipien

Kettenmodelle in Beispielen:- Personelle Legitimation

- Abgeordneter, Bundeskanzler, Minister, u.a.- Bgm., Ratsmitglied, u.a.- Rektor, Präsident IHK u.a.

- Sachliche Legitimation- Sachentscheidung der Gemeinde- Funktionale Selbstverwaltung- Abgrenzung Dezentralisation und

Dekonzentration

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3. Teil: Die Staatsformprinzipien

Volk als Grundbegriff der Demokratie

- Staatsvolk und Staatsangehörigkeit (s.o.)

- Ausländerwahlrecht

- Passives EU-Ausländer Wahlrecht?

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Demokratieprinzip

Gleichheit politischer Mitwirkungsrechte: das Wahlrecht

Wahlsysteme- Mehrheits- und/oder Verhältniswahl (Bsp.)

- Überhangmandate

- Grundmandatsklausel

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DemokratieprinzipWahlrecht

Wahlrechtsgrundsätze (Überblick)- Allgemeinheit- Gleichheit- Freiheit- Geheimheit- Unmittelbarkeit- Öffentlichkeit

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Demokratieprinzip

Wahlrecht

1. Allgemeinheit der Wahl

- Familienwahlrecht?

- Inkompatibilität

- Ineligibilität

- Kommunalrechtliche Wirkung

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Demokratieprinzip

Wahlrecht

2. Unmittelbarkeit der Wahl-

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Demokratieprinzip Wahlrecht

2. Unmittelbarkeit der Wahl

3. Gleichheit der Wahl- Zählwert-, Erfolgswert-,

Erfolgschancengleichheit- 5%-Klausel- Grundmandatsklausel- Überhangmandate

- Chancengleichheit Parteien- Inkompatibilität, Ineligibilität

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Demokratieprinzip

Wahlrecht

4. Freiheit der Wahl

- Hoheitliche Beeinträchtigung

- Private Beeinträchtigung

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Demokratieprinzip Mehrheitsprinzip

- Mehrheitsbegriffe- Grenzen der

Mehrheitsentscheidung- Voraussetzungen

Mehrheitsherrschaft

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Demokratieprinzip

- Demokratieformen- Direkte Demokratie (Bsp.)

- Repräsentative Demokratie

- Regierungssysteme- Parlamentarisches

Regierungssystem

- Präsidiales System

- System des Grundgesetzes

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Demokratieprinzip

Parteienstaatlichkeit- Aufgaben und Bedeutung Parteien- Verfassungsrechtliche Stellung- Parteibegriff

- Gründungsfreiheit- Mitwirkung pol. Willenbildung- Chancengleichheit- Finanzierung, Wahlkampfkostenerstattung- Innerparteiliche Demokratie- Parteiverbotsverfahren

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Streitbare Demokratie - Historische Herkunft- Im Einzelnen

- Parteiverbotsverfahren- Vereinsverbotsverfahren- Verwirkung- Beamtenrecht- Bundesrechtsanwaltsordnung- Politisches Strafrecht- G-10-Gesetz

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Bundesstaatlichkeit

Enumerationsprinzip

Residualprinzip

43

Bundesstaatlichkeit Ihre Aufgabe: Alle Staatsaufgaben

lückenlos verteilen!

Erforderlich:

a) Regeln (= Gesetzgebung)

b) Durchsetzung (= Verwaltung)

c) Steitaustragung (= Judikative)

44

Bundesstaatlichkeit

45

Bundesstaatlichkeit Grundaussagen im GG

Art. 70: Generalnorm

Art. 70 ff.: Gesetzgebung

Art. 83 ff.: Verwaltung

Art. 95, 96: Gerichtsbarkeit

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Bundesstaatlichkeit Gesetzgebungskompetenz:

1. Art. 70 I: Der Bund

2. Ausschließliche Gesetzgebung Bund

3. Konkurrierende Gesetzgebung

4. Ungeschriebene Kompetenzen- Kraft Sachzusammenhang- Kraft Natur der Sache- Annexkompetenzen

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Bundesstaatlichkeit Gesetzgebungskompetenzkonflikte

- Verfahrensarten (Bsp. Schule)

- Auslegung Kompetenznormen

- Verhältnis von Bundes- und Landesrecht

- Ungeschriebene Kompetenzen- Kraft Natur der Sache- Kraft Sachzusammenhang- Annexkompetenzen

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Bundesstaatlichkeit

Verwaltungskompetenzen

1. Grundregel: Art. 83 GG

2. Vier Typen1. Landeseigener Vollzug

Landesrecht

2. Landeseigener Vollzug Bundesrecht

3. Auftragsverwaltung der Länder

4. Bundeseigene Verwaltung

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Bundesstaatlichkeit

Verwaltungskompetenzen, Fälle1. Der Bund erfährt, dass in NRW auch solche EU-

Bürger BAföG erhaltne, die ihrem Wohnsitz im EU-Ausland beibehalten. Die für die Bundesausbildungsförderung zuständige Bundesministerin Frau Dr. Annette Schawan weist die nordrhein-westfälischen Vollzugsbehörden an, die Leistung von BAföG in solchen Fällen zu unterlassen.

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Bundesstaatlichkeit

Verwaltungskompetenzen, Fälle

2. Das Land NRW verweigert dem Kohlekraftwerk Datteln wegen immissionsschutzrechtlicher Bedenken die Betriebserlaubnis. Der Bundesumweltminister weist das Ministerium für Umwelt etc. in NRW an, die Betriebserlaubnis zu erteilen.

Rechtmäßig? Verfahren?

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Bundesstaatlichkeit

Verwaltungskompetenzen, Fälle

3. Der Bundesumweltminister ist unzufrieden mit der Art und Weise der Reparatur an einem Atomkraftwerk. Er weist den Betreiber an, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen und ihm zu berichten.

Rechtmäßig? Verfahren?

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Bundesstaatlichkeit

Verwaltungskompetenzen, Fälle

4a. Der Bund beobachtet Missbrauch im Transplantationsrecht. Er beschließt ein Bundesamt zur Sicherung der Verteilungsgerechtigkeit der Organe zur Transplantationen (BASVerT). Der Bundesrat stimmt dem nicht zu.

Ist das BASVerT wirksam errichtet?

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Bundesstaatlichkeit

Verwaltungskompetenzen, Fälle

4b. In einer Novelle zum BASVerTG beschließt der Bundestag, dass das BASVerT in jedem Bundesland eine Unterbehörde hat, die die Gesetzeszwecke vor Ort erledigen soll. Der Bundestag stimmt der Novelle mit einfacher Mehrheit zu, während der Bundesrat nicht zustimmt. Gleichwohl wird das Gesetz verkündet.

Die Landesregierung NRW will dagegen klagen.

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Bundesstaatlichkeit

4. Aufgabenverteilung Rechtsprechung

- Prinzip der Fachgerichtsbarkeiten

- Gesetzgebungskompetenz Gerichtsverfassung und Prozessrecht beim Bund

- Gerichtsaufbau (s. nächste Folie)

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Bundesstaatlichkeit

4. Aufgabenverteilung Rechtsprechung

- Bundesstaatliche Grundregel- Sonderfall Verfassungsgerichtsbarkeit

- Fall 1: Das (noch junge) Verfassungsgericht für Schleswig-Holstein weist einen in Prozessstandschaft gestellten Antrag zurück, weil die Verfassung diese (angeblich) nicht vorsehe.

- Fall 2: Ein Landesverfassungsgericht hält den Organstreitantrag einer politischen Partei für unzulässig, obwohl die Partei ihren Status verteidigt.

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Bundesstaatlichkeit

5. Mitwirkung der Länder im Gesetzgebungs-verfahren

- Grundaussage des Art. 79 Abs. 3 GGFall: Mit verfassungsändernder Mehrheit wird beschlossen, statt des Bundesrates eine (echte) zweite Kammer nach dem Vorbild des Senats der USA einzurichten. Das Volk in den Ländern wählt je zwei Senatoren. Die im Bundesrat unterlegene Landesregierung des Landes A stellt dagegen einen Antrag aus Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG (= abstrakte Normenkontrolle); die Neuregelung sei mit Art. 79 Abs. 3 GG nicht vereinbar. Sie würde die Landesstaatsvölker, aber nicht die Länder unterstützen.

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Bundesstaatlichkeit

5. Mitwirkung der Länder im Gesetz-gebungsverfahren

- Bundesrat als Bundesorgan- Ausgestaltung der Mitbestimmung

- Initiativrecht, Art. 76 Abs. 1 GG- Beteiligung an Vorlagen anderer, Art. 76 Abs. 2 GG- Beteiligung Gesetzesberatung im BT, Art. 43 Abs. 2

GG- Verfahren im Bundesrat, Art. 77 Abs. 1 GG

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Einspruchs- und Zustimmungsgesetze

Unterscheidung

Fall: Das Land L hält ein Gesetz deshalb für verfassungswidrig, weil es auch Fragen der schulischen Bildung betreffe. Unbeschadet der Frage, ob der Bund überhaupt gesetzgebungsbefugt sei; hätte das Gesetz wegen seiner Bedeutung für den Bildungsförderalismus jedenfalls nur mit Zustimmung des Bundesrates zustande kommen können. Stimmt das Argument?

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Einspruchsgesetze

RegelfallVarianten:

- Kein Einspruch

- Anrufung des Vermittlungsausschusses (VA)

- Einspruch kraft Mehrheit

Einspruch kann durch BT überstimmt werden

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Zustimmungsgesetze

Ausnahme: GG ordnet Zustimmung an Varianten:

- Zustimmung

- Zustimmungsverweigerung

Ohne Zustimmung kein Gesetz

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Zustimmungsgesetze

- Anrufung des Vermittlungsausschusses

- Änderungsvorschläge von VA

1. Beschluss von BT über Vorschläge

2. Entscheidung von BR

- VA kann sich nicht einigen

Entscheidung von BR

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Aufgabenverteilung auswärtigen Beziehungen

- Kompetenzverteilungsnorm: Art. 32 GG (auch Art. 59 GG)

- Beispiele für Landeskompetenzen - Polizeiliche Nacheile- Kostenerstattungsausschluss grenzüberschreitender Schulbesuch- Austausch Steuerdaten

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Aufgabenverteilung auswärtigen Beziehungen

- Schwierigkeiten mit Art. 32 Abs. 3 GG- Vertragsbereich der Länder

- Ausschließliche Kompetenz Bund, Art. 71- Konkurrierende Kompetenz, Art. 72, 74- Ausschließliche Kompetenz Land

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Regelungslücke: Verträge untereinander

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Kompetenzverteilung bei gesetzesfreier Verwaltung

Fall: Bund gründet Fernseh-GmbH- Verwaltungskompetenz?- Gesetzgebungskompetenz?- Problem: gesetzesfreie Verwaltung- Verbot der Doppelkompetenz, Art. 30 GG

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Bundestreue

- Inhalt

- Voraussetzungen

- Positive Rechtspflichten

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Zusammenfassung: Bundesstaatsprinzip

- Grundbegriffe- Qualifikation EU- Souveränität im Bundesstaat- Geschichte der Bundesstaatlichkeit- Rechtfertigung Bundesstaat- Bundesstaat und EU- Kompetenzausscheidung

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Kommunale Selbstverwaltung

- Art. 28 Abs. 2 GG (Homogenitätsklausel)

- Rastede: Kommunalhoheiten

- Kommunalverfassungsbeschwerde, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG

- Art. 78 LVerf NRW

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Klausurtermin

Datum: 08.02.2013 (Freitag)

Uhrzeit: 11-13 Uhr (120 Minuten)

Ort: Hörsäle D und F

Anmeldung erforderlich über BASIS

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Rechtsstaat als gewaltenteilende Kategorie

Rechtsetzungsbefugnis

- Legislative (Parlamentsgesetz)

- Exekutive-Zentral durch RV-Dezentral durch Satzung

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Rechtsstaat als gewaltenteilende Kategorie

Parlamentsgesetze- Kraft universalem Zugriff (Bsp. „Ampel“)- Kraft Rechtmäßigkeit für Staatsakt

- Eingriffsvorbehalt- Wesentlichkeit- Verfassungsgesetzlicher Anordnung- Organisationsgewalt unterhalb Min.Präsi.

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Rechtsstaat als gewaltenteilende Kategorie

Zum Eingriffsvorbehalt

- Eingriffe nur durch oder aufgrund eines Gesetzes

- Bsp.: „Beschwerde: Fliegende Post“

- „Totalvorbehalt“?

- Bsp.: „Overseas“, „Opel-Subventionen“

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Rechtsstaat als gewaltenteilende Kategorie

Zur Wesentlichkeitsgarantie:- Beispiele

-„Sexualkunde“-„G-8“-„Organisationshoheit Justiz“ -„Auslandseinsatz Bundeswehr“

- Weitere Rechtfertigung: Demokratieprinzip

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Rechtsstaat als gewaltenteilende Kategorie

Per verfassungsgesetzlicher Anordnung

- Formelle und materielle Gesetze

- „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

- Institutionelle Gesetzesvorbehalte

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Rechtsstaat als gewaltenteilende Kategorie

Durch oder aufgrund eines Gesetzes

a) Vollregelung durch Gesetzgeber

b) Grundlinien durch Gesetzgeber + Delegation

Entspricht beides Gesetzesvorbehalt

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Gesetzgeberische Bindung

Normative Bindungen- Vorrang Unionsrecht- Vorrang allg. Regeln Völkerrecht- Vorrang Verfassung- Selbstbindung Gesetzgeber?- Überpositives Recht?

Rechtfolgen bei Verstoß?

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Gesetzgeberische Bindung

Bindung an die Rechtsprechung

- Fachgerichte: Rechtskraftsbindung (+), sonst Korrektur möglich

- EuGH: bindende Rechtsauslegung

- EGMR: Berücksichtigungspflicht

- BVerfG: Bindungswirkung tragende Gründe

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Bindung der Verwaltung

Normenbindung

- Völkerrecht

- Unionsrecht

- Bundesverfassung

- Parlamentsgesetze

- Selbstgesetzes Recht

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Bindung der Verwaltung

Bindung an die Rechtsprechung

- Rechtskraft

- Kein case law, aber faktische Bindungswirkung

ohne Befolgungspflicht

- Nichtanwendungserlasse Steuerrecht

Bindung an „fehlerhafte“ Normen

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Zeitliche Geltungsbeschränkungen

Vor- und nachkonstitutionelle Gesetze

- Zeitpunkt: 7.9.1949

- Recht i.S.v. Art. 123 GG

- Transformation möglich?

- Bsp. § 1300 BGB a.F. („Kranzgeld“)

Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die

Beiwohnung gestattet, so kann sie, […], auch wegen des

Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige

Entschädigung in Geld verlangen.

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Zeitliche Geltungsbeschränkungen

- lex posterior derogat legi priori

- Gilt nicht für spätere Spezialgesetze

- cessante ratione legis cessant ipsa lex

- Bsp.: Schorsch-Meier-GmbH

- Bsp.: § 1300 BGB a.F.

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Rückwirkung von Rechtsnormen

- Grundfall: nullum crimen sine lege; nulla

poena sine lege

- Problem Strafe EMRK Art. 103 Abs. 2 GG

- US Greenback-Fall

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Rückwirkung von Rechtsnormen

- (1) Der Gesetzgeber ändert mit Inkrafttreten zum 31.

Dezember 2011 das Einkommensteuergesetz (EStG) für

2011 dahingehend, dass die Fahrt zur Betriebsstätte weder

Werbungs- noch Betriebskosten seien.

- (2) A hat zwei Millionen € am 31.12.2011 als Lottogewinn

steuerfrei vereinnahmt. Der Gesetzgeber ändert 2012 das

EStG dahingehend, dass die Lottogewinne steuerpflichtig

werden. Das gelte für alle Gewinne seit dem 1.1. 2011, weil

er die Änderung schon lange publikumswirksam

angekündigt habe.

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Rückwirkung von Rechtsnormen

Rechtsfolgen:

- Echte Rückwirkung grundsätzlich unzulässig

Ausnahmen:

(1) Wegfall Vertrauen

(2) Unklare, verworrene Rechtslage

(3) „Fehlerbehebung“

(4) Bagaltellen

(5) Zwingende Belange Gemeinwohl

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Übermaßverbot (Gds. d. Verh.)

- Herkunft

- Normativer Sitz

- Inhalt

- Legitimer Zwecl

- Geeignetheit

- Erforderlichkeit

- Zumutbarkeit (u.a. termini)

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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre

Rechtsschutz als staatliches Gebot

- Differenzierung

- Justizgewährleistungsanspruch zw.

Privaten

- Recht auf ein faires Strafverfahren

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Recht der Verfassungsorgane

Der Deutsche Bundestag

- Rechtsstellung

- Verfassungsorgan

- Repräsentationsorgan

- Verhältnis zu anderen Verfassungsorganen

- Bundestag – Bundesregierung

- Bundestag – Bundesverfassungsgericht

- Bundestag – politische Parteien und Verbände

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Recht der Verfassungsorgane

Der Deutsche Bundestag

Formen der Willensbildung

- Gesetzgebungsbeschlüsse

- Kreations-/Wahlakte

- Schlichte Parlamentsbeschlüsse

Rechtlich nicht verbindlich, aber Hinweischarakter

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Recht der VerfassungsorganeDer Deutsche Bundestag

- Aufgaben

- Gesetzgebungsfunktion, vgl. Art. 77 GG

- Öffentlichkeitsfunktion

- Kreationsfunktion- Wahl eigener Organe

- Wahl der Ausschüsse

- Kreation anderer Verfassungsorgane

- Regierungskontrolle- „neue“ Frontstellung

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Recht der VerfassungsorganeDer Deutsche Bundestag

- Regierungskontrolle (fortgesetzt)- Misstrauensvotum, Art. 67 GG

- Kontrollbeschlüsse

- Zitierrecht

- Große- und Kleine Anfrage

- Untersuchungsausschussrecht, Art. 44 GG (Bsp.: Die Minderheit

setzt einen Untersuchungsausschuss zur steuerlichen Lage von

prominenten Sportlern ein – wegen deren unpatriotischer Schweiz-

und Monaco-Flucht. Dazu braucht der Ausschuss Informationen von

hier niedergelassenen Schweizer Banken und der Finanzbehörden.

Der Beweisantrag der Minderheit wird zurückgewiesen, weil damit in

das Steuergeheimnis eingegriffen würde. )

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Recht der VerfassungsorganeDer Abgeordnete

- Das freie Mandat, Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG

- Abgeordneter als Kompetenzträger; keine Berufung auf

Grundrechte

- Freiheit in der Parteienstaatlichkeit: Spannungen zw.

Art. 38 und Art. 21 GG- Fraktionszwang“

- Fraktionsausschluss

- Ausschussrückruf

- Nichtwiederaufstellung

- Gewissensformel

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Recht der VerfassungsorganeDer Abgeordnete

- Das freie Mandat als Beruf

- Beruf neben dem Mandat?

- Welches Abgeordnetenbild herrscht?

- Bsp.: Der Abgeordnete X ist Rechtsanwalt. Er erscheint

nur zur Hälfte der Sitzungswochen, außerhalb ist er gar

nicht im Parlament anzutreffen. Der

Bundestagspräsident mahnt ihn ab; er verletze seine

Pflichten, weil er noch den Anwaltsberuf ausübe

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Recht der Verfassungsorgane

Der Abgeordnete

- Mandatsverzicht u.a.

- Freiwilliger Verzicht

- Rotationsvereinbarung der GRÜNEN

- Blankoverzicht verfassungswidrig

- Kein Rückruf durch Partei

- Kein „ruhendes Mandat“

- Inkompatibilitäten