Post on 05-Apr-2015
15.9.2004 1
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten
Eichtag 14.09.2004
Bern
15.9.2004 2
TeilnehmerInnen
Alessandro Perina Kandidat Mobilitätsberater Armin Meier Energiestadt-BeraterClaudio Caccia Energiestadt-Berater, Verkaufsleiter CH-IElsbeth Horbaty Neue Mitarbeiterin ENCO AG Franz-Georg Keel Interessent Energiestadt-BeratungJean-Pierre Prodolliet Kandidat Energiestadt-BeraterJules Pikali Kandidat Energiestadt-Berater, Verkaufsleiter
Zentralschweiz ab 2005Kurt Marti Auditor und Energiestadt-BeraterMonika Tschannen-Süess Leiterin Mobilität ESfG, Energiestadt-Beraterin Roland Vogel Auditor und Energiestadt-BeraterRolf Steiner Kandidat MobilitätsberaterRudolf Baumann-Hauser Auditor und Energiestadt-BeraterSandra Kunz MobilitätsberaterinStefan Schneider MobilitätsberaterThomas Schweizer Kandidat MobilitätsberaterUrs Grossenbacher Kandidat Energiestadt-Berater Urs Michel Mobilitätsberater Urs Schwegler Mobilitätsberater
15.9.2004 3
KontaktSandra KunzENCO AG
Wattwerkstrasse 1 4416 Bubendorf
Tel. 061 / 965 99 00 Fax. 061 / 965 99 00
Sandra.kunz@enco-ag.ch
15.9.2004 4
Beginn 13:45
1. Einleitung, Lernziele 10‘
2. Vorstellungsrunde, Befindlichkeit 10‘
3. Die Bestandesaufnahme 30‘
4. Das energiepolitische Programm 30‘
5. Bewertung von Massnahmen eigene Beispiele 30‘
PAUSE 30‘
7. Bewertung von Massnahmen Fallbeispiele 40‘
SCHLUSS 17:00
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Ablauf
15.9.2004 5
1. Die Rollen von Gemeinde / BeraterIn / Auditor
2. Der Ablauf
3. Die Qualität der Massnahmentexte
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bestandesaufnahme = Lagebeurteilung
15.9.2004 6
1. Die Rollen von Gemeinde / BeraterIn / Auditor
Self-Assessment (Selbst-Einschätzung) durch die Gemeinde
Mit der Bestandesaufnahme bewerten die Verantwortlichen der Gemeinde ihre Leistungen. Sich noch Potentiale offen zu halten ist für viele Gemeinden mindestens ebenso interessant wie das Sammeln von Punkten.
Anleitung durch die BeraterIn
Die BeraterIn unterstützt die Gemeinde bei der Einschätzung ihrer Leistungen mit Beispielen und Argumenten. Die BeraterIn bestätigt gute Leistungen. Die BeraterIn vertraut den Angaben der Gemeinde grundsätzlich.
Die BeraterIn verschafft sich frühzeitig Einsicht in wichtige Dokumente (Konzepte, Reglemente, etc.), um mehr aus der Bestandesaufnahme herauszuholen.
Kontrolle durch Auditor
Die Kontrolle obliegt den Auditoren.
Um eine gezielte Prüfung zu veranlassen, kann die BeraterIn den Auditor vor dem Audit auf vermutete Defizite hinweisen Stichproben veranlassen.
Die BeraterIn informiert den Auditor über allfällige Verflechtungen mit der Gemeinde (Auftragsverhältnisse, Einsitz in Kommissionen, etc.).
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bestandesaufnahme / Lagebeurteilung
15.9.2004 7
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bestandesaufnahme / Lagebeurteilung
Kap. 1
Kap. 6
Kap. 5
Kap. 4
Kap. 3
Kap. 2
Grundlagen (1.1) für Kap. 1-4
Grundlagen (2.1.1-2.1.3)
Keine Grundlagen
Grundlagen (3.1)
Keine Grundlagen
Grundlagen (5.1)
Beispiel Ablauf
Kap. 5 Kap. 6 Kap. 1 Kap. 2 Kap. 3Kap. 4
2. Der Ablauf
Die BeraterIn kann die Besprechungs-Abfolge der Massnahmen in der Bestandesaufnahme frei definieren. Dabei ist folgendes zu beachten:
Man starte nie mit einem Thema, bei dem die Gemeinde wenig vorzuweisen hat.
Sind Grundlagen in den jeweiligen Kapiteln enthalten (s. links), sollen diese entsprechend zuerst abgehandelt werden.
Die Grundlage zum Kapitel 4 liegt im Kapitel 1, weshalb diese eng zusammengehören.
Kapitel 5 und 6 eignen sich als Einstiegskapitel in die Diskussion (schaffen Übersicht).
Auf
bau
15.9.2004 8
3. Anforderungen an die Qualität der Massnahmentexte Selbsterklärend (Kontext erläutern) Kurz und prägnant (Klarheit vor Genauigkeit, Übersicht schaffen) Bewertung nachvollziehbar (insb. Begründungen zur Abwertung von Potentialen) Nicht wertend (Bewertung liegt in der Punktzahl) Mengen und Zahlen wo möglich (insb. bei den ‚harten‘ Massnahmen (Kennwerte)) Keine Auflistung von Vorhaben ( in Spalte ‚geplant‘). Zeitbezug: Datum der Einführung einer Massnahme / Aktionshäufigkeit pro Jahr
Für die Wirkungsdauer der Massnahme gilt: Grundsätzlich Auditperiode (4 Jahre), bei Planungen länger, Verkehrsanlagen/-regime haben kein Ablaufdatum (Achtung !: Wirkungsdauern im Massnahmenkatalog sind nicht korrekt -> werden angepasst)
Klare Unterscheidung zwischen Prinzip und Praxis (in der Regel je 50% der Bewertung) (Ausnahmen: Prinzip und Praxis getrennt in verschiedenen Massnahmen abgefragt)
Objekte und Anlagen konkret benennen Wirkungen beschreiben, falls möglich
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bestandesaufnahme / Lagebeurteilung
15.9.2004 9
3. Konstruktiv Fragen stellen
Grundsätze:
Stellen Sie keine Fragen, die mit ja oder nein zu beantworten sind.
Fragen Sie nach bei Pauschalantworten (was genau verstehen Sie unter...? Wie meinen Sie das?...)
Fragen Sie nach den Charakteristiken für konsequent umgesetzte (institutionalisierte) Massnahmen:
Eigeninitiative bei den beteiligten Personen grosser Erfolg mit Ausstrahlung (vielfach sichtbar) Verankerung (Beschluss, Reglement, etc.)
Damit Sie Ihre Fragen nicht vergessen:
Schreiben Sie lückenhafte Aussagen direkt in den Massnahmenkatalog zur Diskussion mit der Gemeinde.
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bestandesaufnahme / Lagebeurteilung
15.9.2004 10
Wo soll künftig investiert werden ?
Strategie 0 politisch gangbar, erwünscht
Strategie a Bewertungsdefizite beheben
Strategie b Funktionale Cluster ausbilden, Stärken herausarbeiten
Strategie c Synergien nutzen, Partnerschaften ausbauen
Strategie d Widersprüche ausräumen
Strategie e Gelegenheiten nutzen
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Planung / Energiepolitisches Programm
Netzwerk Massnahmenkatalog
15.9.2004 11
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bestandesaufnahme / Lagebeurteilung
Strategie a Bewertungsdefizite beheben
Absolut: Individuelle Analyse gemäss MassnahmenkatalogRelativ: im Vergleich zu den Ausreissern im durchschnittlichen
energiepolitischen Leistungsprofil einer Energiestadt
Vorteile: Erstinvestitionen meist bewertungsintensiver (20/80-Regel) Für schwierige, schlecht umgesetzte Massnahmen stehen
Umsetzungshilfen / Produkte von ESfG zur Verfügung
Beispiel: zahlreiche
15.9.2004 12
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bewertung 2004 Umsetzungsgrad Kapitel 1 (in %)
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Energieberatung im Bauverfahren
Baubewilligung, Baukontrolle
Grundeigentümerverbindliche Instrumente
Behördenverbindliche Instrumente
Wettbewerb
Aktivitätenprogramm
Verkehrsplanung
Energieplanung
Bilanz
Leitbild
Privatrechtliche Verträge
15.9.2004 13
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bewertung 2004 Umsetzungsgrad Kapitel 2 (in %)
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Lastmanagement
Strassenbeleuchtung
Effizienz Wasser
Energieeffizienz Elektrizität
Energieeffizienz Wärme
Erneuerbare Energie Elektrizität
Erneuerbare Energie Wärme
Externe Kosten
Hausmeister, Hauswartung
Sanierungskonzept
Controlling, Betriebsoptimierung
Bestandesaufnahme, Analyse
15.9.2004 14
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bewertung 2004 Umsetzungsgrad Kapitel 3 (in %)
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Energetische Nutzung von Deponiegas
Energetische Nutzung von Bioabfällen
Energetische Nutzung von Abfällen
Abfallkonzept
Tarifstruktur
Verbrauchsentwicklung für die Kundschaft
Regenwasserbewirtschaftung
Klärgasnutzung
Externe Abwärmenutzung
Analyse und Stand Energieeffizienz Abwasserreinigung
Wassersparmaßnahmen
Analyse und Stand Energieeffizienz Wasserversorgung
Wärmekraftkopplung
Wärme aus erneuerbaren Energiequellen
Abwärme Stromproduktion
Abwärme Industrie
Abgabe
Tarifstrukturen (Elektrizität, Gas, Fernwärme)
Verbrauchsentwicklung für Kundschaft
Strombeschaffung, Stromproduktion
Produktepalette (Elektrizität und Gas)
Umsetzung behördenverbindlicher Planungen
Verwendung der Erträge
Kooperationen, Lieferverträge
15.9.2004 15
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bewertung 2004 Umsetzungsgrad Kapitel 4 (in %)
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Werbung
Kombiverkehr
Vortritt ÖV
Qualität des ÖV-Angebots
Abstellanlagen
Radwegnetz, Beschilderung
Fusswegnetz, Beschilderung
Aufwertung des öffentlichenRaumes
Hauptachsen
Bewirtschaftung Parkplätze
Unterstützung bewusster Mobilität
15.9.2004 16
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bewertung 2004 Umsetzungsgrad Kapitel 5 (in %)
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Finanzregelungen für Dienstreisen und -wege
Ökologische Geldbewirtschaftung
Neue Finanzierungsmodelle
Budget für energiepolitische Gemeindearbeit
Beschaffungswesen
Weiterbildung
Jahresplanung, Aktivitätenprogramm
Erfolgskontrolle, Audit
Leistungsvereinbarungen
Organisation, Abläufe
Gremium
Personalressourcen, Produkte
15.9.2004 17
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bewertung 2004 Umsetzungsgrad Kapitel 6 (in %)
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Mustergültige energetische Standards
Finanzielle Förderung
Beratungsstelle Energie, Mobilität, Ökologie
Ausländische Projekte
Schulen
Andere Gemeinden
Wirtschaft
Arbeitsgruppen
Dialog, Zusammenarbeit
Wahrnehmung politischer Interessen
Befragung der Bevölkerung
Standortmarketing
Veranstaltungen, Aktionen
Information
15.9.2004 18
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Energiepolitisches Programm
Massnahme 4
Massnahme 2Massnahme 1Massnahme 3
Massnahme 5Massnahme 6
Massnahme 7 Massnahme 8Massnahme 9
Verankerung
Aufbau
Kommunikation / Vermarktung
Strategie b Funktionale Cluster ausbilden grün = bestehend / rot = fehlend
Vorteile: Cluster schaffen Identität / Kultur Cluster führen dazu, dass die Einzelmassnahmen verzahnt werden und dadurch ihre Wirkung im Verbund voll entfalten können (Multiplikation der Einzelwirkungen).
Beispiel: Zusammenspiel von mehreren Mobilitätsdienstleistungen fördert wirkungsvoll die autofreien Haushalte
15.9.2004 19
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Energiepolitisches Programm
Massnahme 4
Massnahme 2Massnahme 1Massnahme 3
Massnahme 5Massnahme 6
Massnahme 7 Massnahme 8Massnahme 9
Verankerung
Aufbau
Kommunikation / Vermarktung
Strategie b Funktionale Cluster ausbilden grün = bestehend / rot = fehlend
Widerstände und Multiplikationsprojekte: Vielfach behindert ein einzelnes Umsetzungsdefizit / ein einzelner Widerstand den Durchbruch eines ganzen Massnahmenbündels (vgl. auch Strategie d). Es ist die Aufgabe der BeraterInnen, entsprechende Defizite anzusprechen und für Lösungen Mut zu machen. Vor diesem Hintergrund unterstützt ESfG Programme, die eine ideale Verzahnung von Einzelmassnahmen im Hinblick auf eine Multiplikation deren Einzelwirkungen zum Ziel haben. Entsprechende Eingaben von ‚Multiplikationsprogrammen‘ können an die regionalen Verkaufsleitungen gerichtet werden.
15.9.2004 20
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bestandesaufnahme / Lagebeurteilung
Strategie c Synergien nutzen / Partnerschaften ausbauen
Aufspringen auf (Vor-)Leistungen anderer Partner
Vorteile: Investitionen sind meist gering Massnahmen bereits erprobt
Beispiel: An den ERFA-Veranstaltungen von ESfG (in jeder Region 2 mal jährlich durchgeführt) stellen Energiestädte anderen Energiestädten und Mitgliedgemeinden ihre Erfahrungen mit ausgewählten Lösungsansätzen vor.
15.9.2004 21
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bestandesaufnahme / Lagebeurteilung
Strategie d Widersprüche ausräumen
Vorteile: Logik von Massnahmen transparent machen richtige Anreize schaffenUngerechtigkeiten ausräumen
Beispiel: Im Zuge der Bewirtschaftung aller öffentlicher Parkplätze zieht die Gemeinde nach mit den Parkplätzen für VerwaltungsmitarbeiterInnen.
15.9.2004 22
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bestandesaufnahme / Lagebeurteilung
Strategie e Gelegenheiten nutzen
Vorteile: Politisch schwierige Vorhaben einfacher durchsetzen.zum Erfolg von Projekten beitragen (flankierende Massnahmen).
Beispiel: Der Kanton oder Bund baut eine Umfahrungsstrasse. Die Gemeinde nimmt ihrerseits Strassenrückbauungen im Bereich der Ortsdurchfahrt vor und fördert damit die Verlagerung des Verkehrs auf die Umfahrungsstrasse.
15.9.2004 23
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Bewertung von Massnahmen
Eigene Fallbeispiele der TeilnehmerInnen Ausgewählte Fallbeispiele
15.9.2004 24
Externe Kosten (2.1.5) – Gemeinde mit 5‘000 EW
a) Die Gemeindeversammlung beschliesst aus einer ökologischen Motivation heraus, einen Grossteil des Wärmebedarfs für kommunale Gebäude künftig mit einer Holzheizung zu decken und nimmt dafür höhere Investitionskosten in Kauf. Die externen Kosten fliessen allerdings nicht bewusst in die Argumentation ein und der Entscheid ist nicht abgestützt auf einem entsprechenden Grundsatz.
Bewertung:
Maximal: 6
Möglich: 6
Effektiv: max. 3 Punkte weil keine Grundlage vorhanden Tendenziell weniger, weil entsprechende Leistungen im Bereich
der Mobilität fehlen.
b) Die Gemeinde berücksichtigt die externen Kosten, weil der Kanton dies vorschreibt.
Kein Grund zur Potentialreduktion
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 1
15.9.2004 25
Hauptachsen (4.2.2)
Die Tatsache, dass die Hauptachsen in der Zuständigkeit des Kantons liegen, berechtigt nicht zur Potentialreduktion.
Potentialreduktionen sind nur bei Gemeinden angebracht, die ein sehr schwaches politisches Gewicht haben (kleine Gemeinden).
Der politische Druck einer Gemeinde in dieser Sache (unabhängig vom Resultat) kann in der Massnahme 6.1.5 ‚Wahrnehmung politischer Interessen‘ belohnt werden.
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 1
15.9.2004 26
Energieplanung (1.1.3) – Gemeinde Wittenbach
Keine umfassende Energieplanung (Instrument im Kanton St. Gallen nicht vorgesehen). ARA Ofen: Potential für Nutzung kalter Fernwärme abgeklärt. In Evaluation für Heizsystem neues Alterszentrum Kappelhof. Areal Betten-Süd Vorzugsgebiet für Grundwasser-Wärmepumpennutzung. Holz: nur sehr kleiner eigener Wald, kein holzverarbeitender Betrieb in Gemeinde --> Potential minim
Gas: kein Gas in Gemeinde, Leitungen müssten von St. Gallen herbeigeführt werden. Wurde letztmals bei Projekt Zentrumsüberbauung eingehend geprüft. Scheiterte an immensen Kosten für Leitungsbau.
Bewertungs-Vorschlag BeraterIn:
Maximal: 10
Möglich: 5
Effektiv: 2.5
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 1
15.9.2004 27
Bewertung - Gemeinde Wittenbach
Auditor: Wo sieht die Gemeinde Möglichkeiten, sich bezüglich CO2 Ausstoss wesentlich zu verbessern ?- Auditor keine Punkte
Labelkommission: Dass Energieplanung im Kanton nicht vorgesehen ist, gibt keinen Grund für Potentialreduktion: Wir wollen ja eben gerade Sachen machen, die nicht vorgeschrieben sind. Das Potential für die Holznutzung ist nicht von eigenem Wald abhängig.
Definitives Resultat: Maximal: 10Möglich: 10Effektiv: 2.5
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 1
15.9.2004 28
Innovative Stadtentwicklung - Wettbewerb (1.2.1) Gemeinde Olten
Energiesparende Gesichtspunkte wurden bei der Planung im Entwicklungsgebiet "Kleinholz" berücksichtigt;
Wettbewerb Olten Südwest mit Vorgaben bezüglich Einbindung ÖV / Verkehrserschliessung
Bewertungs-Vorschlag BeraterIn:
Maximal: 4
Möglich: 4
Effektiv: 3.7
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 2
15.9.2004 29
Bewertung - Gemeinde Olten
Auditor:
eher zu wenig vorhanden, keine Verbindlichkeit
Definitives Resultat:
Maximal: 4
Möglich: 4
Effektiv: 1.2
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 2
15.9.2004 30
Grundeigentümerverbindliche Instrumente (1.3.2) Gemeinde Olten
Mindestparkplatzzahl wird reduziert wo immer möglich (Kernzonen um 50%, verknüpft mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes).
Olten ist sehr kompakt gebaut, Anreiz über Ausnützungsziffer nicht mehr möglich.
Regenwasserversickerung ist Pflicht (wenn machbar)
Bewertungs-Vorschlag BeraterIn:
Maximal: 10
Möglich: 10
Effektiv: 10
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 3
15.9.2004 31
Bewertung – Gemeinde Olten
Auditor:
zuwenig für erforderliche Punktzahl
Definitives Resultat:
Maximal: 10
Möglich: 10
Effektiv: 7.5
Bemerkungen: Die Bewertung mit 75% ist noch immer sehr hoch für die Leistung !
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 3
15.9.2004 32
Grundeigentümerverbindliche Instrumente (1.3.2) Gemeinde Zuchwil
Zurzeit wird auf übergeordneter Ebene das Fahrtenmodell entwickelt, welches publikumsintensive Nutzungen möglichst zentrumsnah vorsieht.
Die energiegesetzlichen Bestimmungen von Bund und Kanton werden umgesetzt, es gibt aber keine kommunalen Bestimmungen.
Die Versickerung von Regenwasser ist im Baureglement verankert und wird wenn möglich im Baubewilligungsverfahren verlangt.
Bewertungs-Vorschlag BeraterIn:
Maximal: 10
Möglich: 10
Effektiv: 4
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 4
15.9.2004 33
Bewertung – Gemeinde Zuchwil
Auditor:
Weitere positive Informationen aus der Audit-Sitzung
Definitives Resultat:
Maximal: 10
Möglich: 10
Effektiv: 6
Bemerkungen: Diese weiteren positiven Informationen müssen unbedingt in den Massnahmenkatalog aufgenommen werden. Ansonsten ist die Bewertung nicht mehr nachvollziehbar und verfälscht den Benchmark im Enercittà.
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 4
15.9.2004 34
Privatrechtliche Verträge (1.3.3.) Gemeinde Triesen (A)
Gemäss Gemeindegesetz darf kein Boden verkauft, höchstens im Baurecht abgegeben werden.
Die politische Gemeinde gibt nur Land im Baurecht für verdichtetes Bauen ab. Dazu bildet sie eine Bauträgerschaft, in der Anfangsphase unter Federführung eines GR, die alle energierelevanten Konstruktionen definiert und durchsetzt. Nach dem Verkauf der Häuser und Wohnung löst sich diese Bauträgerschaft wieder auf.
Mit diesem Konstrukt, wird eine energieeffiziente Überbauung analog den für die gemeindeeigenen Bauten Bestimmungen erstellt.
Bewertungs-Vorschlag BeraterIn:
Maximal: 10
Möglich: 0
Effektiv: 0
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 5
15.9.2004 35
Bewertung – Gemeinde Triesen
Labelkommission:
Auflage im Baurecht ist gleich gut möglich wie beim Verkauf. Verträge sind auch freiwillig und kein Zwang. Es werden massive Auflagen im Baurechtsverfahren durchgesetzt.
Definitives Resultat:
Maximal: 10
Möglich: 10
Effektiv: 10
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 5
15.9.2004 36
Radwegnetz, Beschilderung (4.3.2) – Gemeinde Zürich
Konzept für Wegweisung wird realisiert.
- 4 durchgehende Velorouten in Realisierung
- Projekt "Velo 2006" für das gesamtstädtische Veloroutennetz: Massnahmenkoffer ist implementiert, Realisierung mit einfachen Massnahmen bis 2006 in Arbeit)
- Velotransport in VBZ unbeschränkt und gratis (Fehler !)
Zum Kanton: auf Staatsstrassen sind Möglichkeiten eingeschränkt. Zudem bestehen auf Bundesebene gewisse Grenzen der Gesetzgebung (Velomarkierungen auf Velowegen nicht rechtsmässig)
Bewertungs-Vorschlag BeraterIn:
Maximal: 10
Möglich: 9
Effektiv: 7.8
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 6
15.9.2004 37
Bewertung – Gemeinde Zürich
Auditor:
Text überarbeiten. Mitnahmemöglichkeit in Tram/Bus im Stossverkehr schwierig.Warum soll das Potential eingeschränkt sein? Das Kantonsstrassenthema gibt es in jeder E-Stadt!
Labelkommission:
Im Vergleich zu velo-freundlichen Städten ist 90% wohl zu hoch.
Definitives Resultat:
Maximal: 10
Möglich: 9
Effektiv: 5.8
Bemerkungen:
Das Potential ist abhängig von der Topografie und der Nutzungsdichte des Strassenraums (vgl. Winterthur und Zürich) sowie den Spielräumen, die der Kanton anbietet. Liessen sich kantonalen Reduktionsfaktoren bestimmen ?
Aus- und Weiterbildung für Berater-Kandidaten 2004
Fallbeispiel 6