Post on 06-Apr-2015
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Heiraten und Verpartnern in Wiens Gastronomie und Hotellerie
http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/standesamt.html
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• Paare, welche sich in Wien außerhalb des Standesamtes in den
Räumlichkeiten eines Gastronomiebetriebes bzw. Hotels trauen
lassen wollen
• Paare, welche eine eingetragene Partnerschaft in den
Amtsräumen des Magistrates der Stadt Wien bereits eingegangen
sind und danach die Zustellung der Partnerschaftsurkunden in
einem feierlichen Rahmen in den Räumlichkeiten eines
Gastronomiebetriebes bzw.Hotels vornehmen lassen wollen
Personenkreis
Voraussetzungen
• Location muss der „Bedeutung der Ehe“ entsprechen (§ 47 Abs. 1
Personenstandsgesetz – PStG)
• obligatorische Ziviltrauung – Location darf keinen religiösen
Charakter aufweisen
• Trauungs- bzw. Verpartnerungsraum muss von dem
Gastronomiebereich abgetrennt bzw. abtrennbar sein
• Schutz vor Immissionen (zB durch andere Gäste, PassantInnen,
Musik,...)
• barrierefreie Zugangsmöglichkeit
• uneinsehbare Umkleidemöglichkeit für die BeamtIn
Terminmöglichkeiten
• Montag bis Freitag von 16:00 Uhr und 18:00 Uhr
• Samstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Ausnahmen: gesetzliche Feiertage
sowie Karfreitag, Heiliger Abend und
Silvester
Hintanhaltung von Gefahren
• Betriebsanlagengenehmigung
• Genehmigung nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz
• Einhaltung der Auflagen (Zustimmung der BetreiberIn, dass
die Magistratsabteilung 35 beim Magistratischen Bezirksamt
bzw. bei der Magistratsabteilung 36 nachfragen darf)
Ausstattung der Räumlichkeiten
• Zeremonientisch• diverse Sesseln für Paar, BeamtIn und eventuelle ZeugInnen• Theaterbestuhlung für die geladenen Gäste (keine
Sichtbeeinträchtigung durch Säulen, Garderoben, etc.)
Organisation
Schritt 1: „Kontaktaufnahme mit Location“
.) Reservierung des Raumes am gewünschten Tag durch das
Paar
.) Einverständniserklärung der Location, gerichtet an Magist-
ratsabteilung 35, wird von Paar überbracht
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Schritt 2: „Aufgebot“
.) Brautpaare weisen am Wohnsitzstandesamt die gesetz-
lichen Voraussetzungen für eine Eheschließung durch
Vorlage der entsprechenden Dokumente nach
.) Gleichgeschlechtliche Paare weisen bei der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien Standesamt Wien-
Margareten = Zentrale Annahmestelle) die gesetzlichen Vor-
aussetzungen für eine Verpartnerung durch Vorlage der
entsprechenden Dokumente nach.
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.) Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Trauung bzw. Verpartnerung nachgewiesen wurden, kann vom Paar ein Ansuchen gestellt werden, die Trauung bzw. Verpartnerung an einem bestimmten Ort außerhalb der Amtsräumlichkeiten zum gewünschten Termin durchzuführen.
.) Diesem Ansuchen ist die Einverständniserklärung der BetreiberIn (Gastronomiebetrieb bzw. Hotel) beizulegen.
Schritt 3: „Kommissionierung“
.) Anforderung der behördlichen Genehmigungen durch die Magistratsabteilung 35 (samt Zustimmungserklärung)
.) Bei der Kommissionierung wird vor Ort überprüft, ob alle Voraussetzungen für eine Trauung bzw. Verpartnerung gegeben sind.
.) schriftliche Schad- und Klagloshaltung durch das Paar und der LocationbetreiberIn
Schritt 4: „Festlegung der Termines“
.) vom Ausgang der Kommissionierung wird die Location und das
Paar durch die Magistratsabteilung 35 informiert.
.) Paar schließt mit Location zivilrechtlichen Vertrag,
Magistratsabteilung 35 hebt gesetzlich vorgeschriebenen
Gebühren für Trauung bzw. Verpartnerung ein.
.) Seitens der Location ist vor, während und nach der Zeremonie
eine persönliche Betreuung zu gewährleisten
Trauung / Verpartnerung in Gastronomie und Hotellerie
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!