2014 Kommunalwahl - Präsentation - Urnenwahl Wahlhelf… · KOMMUNALWAHL 2014 ALLG. INFOS...

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KOMMUNALWAHL 2014

SONNTAG – 16.03.201408.00 bis 18.00 Uhr

ALLGEMEINE INFOSFÜR DEN WAHLVORSTAND

KOMMUNALWAHL 2014

KOMMUNALWAHL 2014

ALLG. INFOS

Wer wird gewählt?

• Bürgermeister für Ebermannstadt

• 20 Stadträte in Ebermannstadt

• Bürgermeister für Unterleinleiter

• 12 Gemeinderäte in Unterleinleiter

• Landrat des Landkreises Forchheim

• 60 Kreisräte des Landkreises Forchheim

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Zahlen

Wahlberechtigte: Ebermannstadt 5.645Unterleinleiter 973

Urnenwahllokale:Ebermannstadt 11Unterleinleiter 3

Briefwahllokale:Ebermannstadt 5Unterleinleiter 1

Wahlhelfer:Ebermannstadt 139Unterleinleiter 26

Kandidaten:Ebermannstadt 153Unterleinleiter 66

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WahlmodusHierzu ein kleiner Film:

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Wahlsystem - Bgm.- und Landratswahl

• Direktwahl

• Mehrheitswahl – absolute Mehrheit notwendig (50%+x)

• ggf. Stichwahl notwendig – Termin: 30.03.2014

• Berufung als Wahlhelfer gilt auch für die Stichwahl

• Wähler kann nur 1 Stimme vergeben

• Wahlperiode beträgt 6 Jahre

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Wahlsystem - Stadt-/Gemeinderat u. Kreistag

• Verhältniswahl mit offenen Listen

• Ebermannstadt: 20 Stimmen

• Unterleinleiter: 24 Stimmen (Verdopplung, da unter 3.000 Einwohner)

• Kreistag: 60 Stimmen

• Kumulieren = Häufeln

• Panaschieren = Mischen

• Wahlperiode: 6 Jahre

Stadt Ebermannstadt / Gemeinde Unterleinleiter

Wahl- / Briefwahlvorsteher und Stellvertreter

Beisitzer Schriftführer und Stellvertreter

beruft

Wahlvorstand

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Zusammensetzung des Wahlvorstands

• 3 Mitglieder während der Abstimmung, darunter:

• Wahlvorsteher oder Stellvertretung

• Schriftführer oder Stellvertretung

• 1 Beisitzer

• Auszählung - Anwesenheit aller Mitglieder erforderlich

Anwesenheit des Wahlvorstands

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• immer öffentlich

• mit Stimmenmehrheit

• bei Stimmengleichheit entscheidet Stimme des Vorsitzenden

Beschlussfassung des Wahlvorstands

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• Unparteilichkeit

• Wahrung des Wahlgeheimnisses

• wahlrechtliche Verstöße sind strafbar

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Amtspflichten des Wahlvorstands

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• Ehrenamt - darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden

• Erfrischungsgeld für Wahlhelfer beträgt 40,00 €bei einer etwaigen Stichwahl 20,00 €

• Freistellung - Gesetzlicher Anspruch gegenüber Arbeitgeber

• Bescheinigung von der VG Ebermannstadt – bei Bedarf auf Wunsch

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Amt des Wahlhelfers

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Hinweis des LRA

• Flugblatt wurde in Umlauf gebracht

• zur Anfechtung der Kreistagswahl

• Bitte nicht annehmen!

• darauf verweisen, dass für die Anfechtung Regierung von Oberfranken zuständig ist

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INFO NUR FÜR WAHLVORSTEHER

AUSGABE DER WAHLUTENSILIEN:

FREITAG, 14.03.2014AB 18.00 UHR IM RATHAUS

BEI VERHINDERUNG - BITTE MIT VERTRETER ABSPRECHEN!

IM WAHLLOKAL

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• Abdruck der Wahlbekanntmachung aushängen

• Stimmzettelmuster im Wahllokal aushängen

• Wahlgesetze auslegen

• Urnen für jede Wahl getrennt (insgesamt 4 Urnen)

• Wahlurnen leer?

• Wahlurnen aufstellen und mit Musterstimmzetteln bekleben

• Wahlurnen versiegeln

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VOR Beginn der Abstimmung

IM WAHLLOKAL

• Wahlkabinen so aufstellen, dass sie überblickt werden können

• Wahlkabinen mit Stiften ausstatten

• Bannmeile (ca. 10 m) - keine Wahlwerbung im Wahllokal

• Stimmzettel vorfalten - ggf. Fehldrucke aussondern

• ggf. Berichtigung des Wählerverzeichnisses am Wahltag

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VOR Beginn der Abstimmung

IM WAHLLOKAL

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WAHLLOKAL - EINRICHTUNG

IM WAHLLOKAL

Wahlurnen versiegeln!

• Sicherung des Ablaufs in unparteiischer Weise

• Hilfestellung bei der Stimmabgabe behinderter Wähler

• pro Wahlkabine nur ein Wähler!

• Sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum

• Zurückweisung nicht wahlberechtigter Wähler

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IM WAHLLOKAL

WÄHREND der Abstimmung

1. Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte durch Wähler

Wahlbenachrichtigungskarte nicht einbehalten da Stichwahl am 30.03.2014 möglich

2. Prüfen, ob Wähler für alle Wahlen wahlberechtigt

3. Prüfen, ob Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist

4. Wenn kein Grund zur Zurückweisung – Stimmzettelausgabe

5. Einwurf der Stimmzettel in die Wahlurnen beaufsichtigen

6. Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anbringen

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IM WAHLLOKAL

WÄHREND der Abstimmung - ABLAUF

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WAHLLOKAL - ABLAUF

IM WAHLLOKAL

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IM WAHLLOKAL

WAHLBENACHRICHTIGUNGSKARTE

Max MustermannFranz-Dörrzapf-Str. 1091320 Ebermannstadt

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IM WAHLLOKAL

WAHLBENACHRICHTIGUNGSKARTE

Max MustermannFranz-Dörrzapf-Str. 1091320 Ebermannstadt

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IM WAHLLOKAL

WÄHLERVERZEICHNIS

X X X

Stimmabgabevermerke anbringen

Lösung:

• Wähler darf nicht zurückgewiesen werden

• Wahlbenachrichtigungskarte keine Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts

• Wahlvorstand kann verlangen, dass sich Wähler ausweist, wenn nicht persönlich bekannt

Wähler hat seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht dabei.

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IM WAHLLOKAL

PROBLEMFÄLLE

Lösung:

• Wähler sind auf Verlangen neue Stimmzettel auszuhändigen

• Die verschriebenen Stimmzettel dürfen nicht herausverlangt werden

• Wähler kann Stimmzettel mitnehmen und selbst vernichten

Wähler gibt nach Verlassen der Wahlkabine seine Stimmzettel nicht ab, weil er sichverschrieben hat.

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IM WAHLLOKAL

PROBLEMFÄLLE

Lösung:

• Wähler darf nur abstimmen, wenn er Wahlschein besitzt

• Der Vermerk „W“ ist Sperrvermerk

• Wahlschein muss Wahlvorstand vorgelegt werden und wird einbehalten

• Wahlscheininhaber hat sich auszuweisen

• Stimmabgabe ist auf dem Wahlschein zu vermerken

Der Schriftführer stellt fest, dass neben dem Namen eines Wählers im Wählerverzeichnisder Vermerk „W“ angebracht ist.

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IM WAHLLOKAL

PROBLEMFÄLLE

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IM WAHLLOKAL

WÄHLERVERZEICHNIS

WW WW

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IM WAHLLOKAL

WAHLSCHEIN

Stimmabgabevermerke anbringen

HerrHans GuckindieluftFranz-Dörrzapf-Str. 1091320 Ebermannstadt

Lösung:

• Wähler darf nicht zur Wahl zugelassen werden

• entscheidend ist die Eintragung ins Wählerverzeichnis oder ein gültiger Wahlschein

• Wählerverzeichnis ist abgeschlossen

• zur Klärung an Wahlleiter verweisen

Wähler ist nicht im Wählerverzeichnis eingetragen und hat auch keinen gültigen Wahlschein.

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IM WAHLLOKAL

PROBLEMFÄLLE

Lösung:

• der Bitte ist zu entsprechen

• auch eine Vertrauensperson darf der schreibbehinderte Wähler hinzuziehen

Ein schreibbehinderter Wähler bittet den Wahlvorsteher, ihm beim Ausfüllen der Stimmzettel behilflich zu sein.

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IM WAHLLOKAL

PROBLEMFÄLLE

Lösung:

• Wähler ist zurückzuweisen

• es sei denn, er kann eindeutig nachweisen noch nicht abgestimmt zu haben

• ggf. ist ein Beschluss des Wahlvorstandes notwendig

• ein solcher Vorfall, sollte in der Niederschrift vermerkt werden

Im Wählerverzeichnis ist bereits ein Stimmabgabevermerk eingetragen.

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IM WAHLLOKAL

PROBLEMFÄLLE

Lösung:

• Stimmzettel ist nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt und ist zurückzuweisen

• Wähler ist Gelegenheit zu bieten, nochmals einen Stimmzettel auszufüllen

• gilt auch:• wenn Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet werden• außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet werden

Dem Wahlvorsteher fällt auf, dass die Stimmzettel eines Wählers offenbar mit einem besonderen Stift (z.B. Filzstift, der das Papier durchfärbt) gezeichnet sind.

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IM WAHLLOKAL

PROBLEMFÄLLE

Lösung:

• Wähler darf nicht beanstandet werden

• Stimmzettel dürfen nicht heraus verlangt werden

• Achtung bei der Anbringung der Stimmabgabevemerke

Eine Wähler, der für alle Wahlen stimmberechtigt ist und die volle Zahl an Stimmzetteln erhalten hat, will nicht alle Stimmzettel abgeben.

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IM WAHLLOKAL

PROBLEMFÄLLE

Lösung:

• Wahlbriefe darf der Wahlvorstand nicht entgegennehmen

• Wähler ist darauf hinzuweisen, dass er

• entweder selbst für die Überbringung des Wahlbriefs ins Rathaus zu sorgen hat

• oder den Wahlschein aus dem Wahlbrief entnehmen kann;gegen Abgabe des Wahlscheins kann er im Wahllokal persönlich wählen

Ein Wähler will seinen Wahlbrief (im roten Briefwahlumschlag) einem Wahlvorstandübergeben.

PROBLEMFÄLLE

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IM WAHLLOKAL

Schluss der Wahlhandlungum 18.00 Uhr

Wahlvorsteher erklärt Wahl für beendet!

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IM WAHLLOKAL

AUSZÄHLUNGALLGEMEIN

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AUSZÄHLUNG ALLG.

KOMMUNALWAHL 2014

AUSZÄHLUNG ALLGEMEIN

Bürgermeister

und

Landratswahl

Stadt-/Gemeinderats-

und

Kreistagswahl

• Auszählung noch im Wahllokal

• Auszählung von Hand

• Ausfüllen einer Niederschrift

• Auszählung in der Mittelschule

• Auszählung mittels EDV

• Ausfüllen einer Niederschrift

• Ergebnisniederschrift elektronisch erzeugt

1. 2.

AUSZÄHLUNG ALLG.

KOMMUNALWAHL 2014

AUSZÄHLUNG ALLGEMEIN

Bürgermeister

und

Landratswahl

Stadt-/Gemeinderats-

und

Kreistagswahl

• Stimmabgabevermerke zählen

• Urne öffnen (zuerst Bgm.)

• Stimmzettel zählen

• Urnen bleiben noch verschlossen

• Urnen zum Transport vorbereiten

• Wahlmaterialen verpacken

1. 2.

AUSZÄHLUNG ALLG.

UNBENUTZTE STIMMZETTEL VERPACKEN!

AUSZÄHLUNGBGM. + LANDRAT

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AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

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ARBEITSVORGANGZählung der Stimmabgabevermerke

im Wählerverzeichnis

Zählung der Stimmabgabevermerke auf eingenommenen Wahlscheinen

Feststellung der Gesamtzahl der Personen, die gewählt haben

Vergleich mit Zahl der Stimmzettel

Ergebnis:

Übereinstimmung der Zahlen?

Zahl vermerken

+

=

Ja

(Ende)Nein(neue Auszählung/ ggf. Grund in Niederschrift

vermerken)

Zahl vermerken

Zahl vermerken

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

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ARBEITSVORGANG

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

Auszug aus der Niederschrift:

KOMMUNALWAHL 2014

ARBEITSVORGANG

nach Bewerber geordnete Stimmzettel, auf denen die Stimme zweifelsfrei

gültig abgegeben wurde

ungekennzeichnete Stimmzettel (kein Beschluss!)

Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (Beschluss!)

Stimmzettel entfalten und folgende Stapel bilden:

A

B

C

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

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GÜLTIGE STIMMZETTELGÜLTIG

• kein Beschluss!

STAPEL A

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

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GÜLTIGE STIMMZETTELGÜLTIG

• kein Beschluss

STAPEL A

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

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UNGÜLTIG

• Beschluss empfohlen!

• keine Positivzeichnung

• nur Negativzeichnung istnicht ausreichend

Stapel: C

UNGÜLTIGE STIMMZETTELAUSZÄHLUNG BGM.+LR.

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UNGÜLTIGE STIMMZETTELUNGÜLTIG

• Beschluss erforderlich!

• Wählerwille nicht erkennbar

• nur eine Stimmvergabe möglich!

STAPEL C

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

KOMMUNALWAHL 2014

UNGÜLTIGE STIMMZETTELUNGÜLTIG

• Beschluss erforderlich!

• Zusätze sind verboten!

STAPEL C

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

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Stapel C zweifelhaft, mit Beschlussfassung

Beschlussaufkleber:

1. Aufkleber auf Rückseite anbringen2. abstimmen3. Grund vermerken4. Unterschrift Wahlvorsteher5. fortlaufend nummerieren6. nur zum Zählen

• wenn gültig → Stapel A • wenn ungültig → Stapel B

extra zuordnen7. nach Auszählung der Wahlnieder-

schrift beizufügen (Versandtasche)

Hinweis: Wenn keine Aufkleber mehr vorhanden, dann

handschriftlicher Vermerk auf der Rückseite!

BEHANDLUNG DER STIMMZETTEL

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

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Stapel C zweifelhaft, mit Beschlussfassung

beschlussmäßige Behandlung

gültig ungültig

Bewerber 1

Bewerber2

Bewerber3

nur zum Zählen - Zuordnung bei Bewerbern Stapel A

nur zum Zählen –Zuordnung Stapel B

BEHANDLUNG DER STIMMZETTEL

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

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Stapel A eindeutig gültige Stimmzettel

Aufteilung nach Bewerbern

BEHANDLUNG DER STIMMZETTEL

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

+ Zahlen der zugeordneten gültigen StZ aus Stapel C

zählen

Gesamtzahlen - eintragen in die Niederschrift

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Stapel B ungekennzeichnete Stimmzettel

zählen

Gesamtzahl eintragen in die Niederschrift

BEHANDLUNG DER STIMMZETTEL

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

+ Zahl der zugeordneten ungültigen StZ aus Stapel C

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Feststellung des Abstimmungsergebnisses

Schnellmeldung an die Verwaltung

Endkontrolle:

FESTSTELLUNG ABSTIMMUNGSERGEBNIS

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

Zahl der Stimm-abgabevermerke

Zahl der ungültigen + gültigen Stimmen=

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FESTSTELLUNG ABSTIMMUNGSERGEBNIS

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

Auszug aus der Niederschrift:

aus Abschlussbeurkundung Wählerverzeichnis zu übernehmen

unter 3.3 der Niederschrift ermittelt

gezählte gültige Stimmen pro Bewerber (St.A und gültige St. C)

gezählte ungültige Stimmen (St. B und ungültige St. C)

Gesamtzahl gültige + ungültige Stimmzettel = Zahl der Wähler

Die Wahlergebnisse sind mittels Schnellmeldung telefonisch an folgende Telefonnummern zu

übermitteln:

506 – 12

506 – 14

506 – 19

506 – 18

Die Nummern sind auf der Schnellmeldung vermerkt!

SCHNELLMELDUNG

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AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

ABSCHLUSSARBEITEN

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• Niederschriften unterschreiben - alle Mitgliedern des Wahlvorstands!

• beschlussmäßig behandelte Stimmzettel der Niederschrift beifügen

• Versandtasche nicht verschließen!

• restliche Stimmzettel verpacken, versiegeln – nach Bewerbern sortiert

• Siegel zu beschriften (Wahllokal) und zu unterschreiben (Wahlvorsteher)

• Einzelheiten können auch Niederschriftsvordruck entnommen werden

• Umzug mit gesamten Materialien und Urnen in Mittelschule

AUSZÄHLUNG BGM.+LR.

AUSZÄHLUNGStadt-/Gemeinderat

Kreistag

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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

ANKUNFT MITTELSCHULE

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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

Parkmöglichkeiten:- Schulstraße- Hallenbad- Busumsteigeanl.- Querspange

Anlieferungszone I:Eingang Hallenbad

Anlieferungszone II:Eingang Schulstraße

AUSZÄHLUNGSRÄUME IN DER MITTELSCHULE

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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

Leere Bürgermeister- und Landratsurnen können bei Ankunft

in der Aula vor dem Musikraum abgestellt werden!

Ergebnisse der Auszählung

werden aufLeinwand

präsentiert!

Aula wird bewirtet – es besteht die Möglichkeit Verpflegung zu kaufen!

Empfehlung:Bringen Sie sich dennoch

ausreichend Verpflegung mit!

AUSZÄHLUNGSRÄUME IN DER MITTELSCHULE

KOMMUNALWAHL 2014

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

AUSZÄHLUNGSRÄUME IN DER MITTELSCHULE

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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

ALLGEMEINE INFOS

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• Plan der Auszählungsräume wird den Unterlagen beigefügt

• Beschilderung in der Mittelschule vorhanden

• bei Ankunft - leere Bgm.- und Landratsurnen vor Musiksaal abstellen

• in jedem Auszählungsraum ist zusätzlich eine Verwaltungskraft eingeteilt

• in großen Bezirken stehen 2 bis 3 PCs bereit, in kleinen 1 PC

• nach Eintreffen im Auszählungsraum - Urnen nacheinander öffnen

• 1. Auszählung Stadt-/Gemeinderat

• 2. Auszählung Kreistag

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

ABLAUF EDV-AUSZÄHLUNG

KOMMUNALWAHL 2014

1. Ermittlung der Zahl der Wähler (Teil 1)

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

Zählung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis

Zählung der Stimmabgabevermerke auf eingenommenen Wahlscheinen

Feststellung der Gesamtzahl der Personen, die gewählt haben

Vergleich mit Zahl der Stimmzettel

Ergebnis:

Übereinstimmung der Zahlen?

Zahl vermerken

+

=

Ja

(Ende)Nein(neue Auszählung/ ggf. Grund in

Niederschrift vermerken)

Zahl vermerken

Zahl vermerken

ABLAUF EDV-AUSZÄHLUNG

KOMMUNALWAHL 2014

1. Ermittlung der Zahl der Wähler (Teil 2)

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

• Eintragen der ermittelten Zahl in den Hauptrechner

• Eintragung wird von Verwaltungskraft übernommen

ABLAUF EDV-AUSZÄHLUNG

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2. Bilden von Arbeitsgruppen, ideal 3 Personen

3. Anbringen Barcodeaufkleber auf Stimmzettel oben links (1. Person)

4. Stimmzettel öffnen mittels Lesestift oder durch Eingabe Tastatur (2. Person)

5. Auszählen mittels Lesestift oder Eingabe Maus/Tastatur (2. Person)

6. Sichtkontrolle der Eingabe (1. Person und 3. Person)

7. Stapel wird auf PC angezeigt – Stimmzettel Stapel zuordnen (3. Person)

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

BARCODEAUFKLEBER

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Barcodeaufkleber liegen im Auszählungsraum bereit!

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

STAPELANZEIGE

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EDV-Programm zeigt nach erfolgter Eingabe folgende Stapel an:

Listenkreuz Veränderungeninnerhalb einer Liste

Veränderungenin mehreren Listen

ungekennzeichnet zweifelhaft,mit Beschlussfassung

A B C

D E

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

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GÜLTIGE STIMMZETTELGÜLTIG

• Listenkreuz

STAPEL A

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

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GÜLTIGE STIMMZETTELGÜLTIG

• Streichungen zulässig

• werden von Listenstimmenabgezogen

STAPEL B

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

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GÜLTIGE STIMMZETTELGÜLTIG

• Einzelstimme vor Listenkreuz!

• Vergabe von 11 Einzelstimmen• Listenkreuzstimmen von oben

nach unten zu vergeben• es verbleiben 2 Stimmen

• Höchststimmenzahl sind 3 Stimmen pro Person

• Stimme über die 3 Stimmen hinaus ist verbraucht

• hätte Wähler durch Vergabevon Einzelstimmen seine Höchstzahl von 14 Stimmen erreicht, dann Listenkreuz ohneBedeutung

STAPEL C

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

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UNGÜLTIG

• Beschlussfassung erforderlich!

• Wählerwille nicht erkennbar

STAPEL E

UNGÜLTIGE STIMMZETTELAUSZÄHLUNG STR/GR/KT

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UNGÜLTIGE STIMMZETTELUNGÜLTIG

• Beschlussfassung erforderlich!

• Gesamtstimmenzahl überschritten

STAPEL E

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

KOMMUNALWAHL 2014

UNGÜLTIGE STIMMZETTELUNGÜLTIG

• Beschlussfassung empfohlen!

• keine Positivkennzeichnung

• Streichungen alleine sindkeine gültige Stimmvergabe

STAPEL E

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

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UNGÜLTIGE STIMMZETTELUNGÜLTIG

• Beschlussfassung erforderlich!

• Höchststimmenzahl überschritten

• würde auch gelten, wenn Wählerbei Wahlvorschlag zusätzlich einListenkreuz vergeben hätte

STAPEL E

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

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UNGÜLTIGE STIMMZETTELUNGÜLTIG

• Beschluss erforderlich!

• Zusätze sind nicht zulässig

STAPEL E

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

KOMMUNALWAHL 2014

Stapel E zweifelhaft, mit Beschlussfassung

Beschlussaufkleber:

BEHANDLUNG DER STIMMZETTEL

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

1. Aufkleber auf Rückseite anbringen2. abstimmen3. Grund vermerken4. Unterschrift Wahlvorsteher5. fortlaufend nummerieren6. Überprüfung mittels EDV7. der Wahlniederschrift zuzuordnen

Hinweis: Wenn keine Aufkleber mehr vorhanden, dann

handschriftlicher Vermerk auf der Rückseite!

ABSCHLUSSARBEITEN

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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

• Abschluss des Wahlergebnisses erfolgt durch zugeteilte Verwaltungskraft

• Ergebnisniederschrift / Zähllisten elektronisch erzeugt und ausgedruckt

• Niederschriften sind von allen Mitgliedern des WV zu unterschrieben:

ABSCHLUSSARBEITEN

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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

• Zähllisten vom Wahlvorsteher und einem Listenführer zu unterschreiben

ABSCHLUSSARBEITEN

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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

Stimmzettel verpacken:

• nicht beschlussmäßig behandelte gültige StZ

• nicht gekennzeichnete StZ

• beschlussmäßig behandelte StZ nicht verpacken

der Wahlniederschrift beifügen

• Infos auf dem Niederschriftsvordruck beachten

Versandtasche vorbereiten:

• Niederschrift beifügen

• beschlussm. behandelte Stimmzettel beifügen

• nicht verschließen!

ABSCHLUSSARBEITEN

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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

NACH ABSCHLUSS

STADT-/GEMEINDERAT

START: KREISTAGSWAHL

ABSCHLUSSARBEITEN

KOMMUNALWAHL 2014

AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

NACH ABSCHLUSS DER KREISTAGSWAHL

• Abgabe aller Versandtaschen in der Wahlzentrale (KONTROLLE!)

• Inhalt:

• Niederschriften

• beschlussmäßig behandelte Stimmzetteln

• Wahlzentrale befindet sich direkt bei den Auszählungsräumen EBS

• Verbringen aller restlichen Wahlutensilien in den Musikraum

WAHLZENTRALE

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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

MUSIKRAUM

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AUSZÄHLUNG STR/GR/KT

Musikraum

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